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Inhalte

  • Rechtsordnung

Akteure

  • Robbiani, Meinrado (cvp/pdc, TI) NR/CN
  • Beck, Serge (lp/pl, VD) NR/CN

Prozesse

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Der Nationalrat überwies gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion Segmüller (cvp, LU) (08.3208), welche die Landesregierung auffordert, zusammen mit den Kantonen für einen Ausbau des Bestandes der Polizeikräfte zu sorgen. Dasselbe und zusätzlich auch noch eine Aufstockung des Grenzwachtkorps speziell für die Verbrechensbekämpfung in den Grenzregionen verlangte auch eine vom Nationalrat überwiesene, von der kleinen Kammer aber abgelehnte Motion Robbiani (cvp, TI) (08.3268). Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine Motion Fehr (svp, ZH) (08.3510) für eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 200-300 Personen. Die kleine Kammer strich allerdings die Nennung einer konkreten Zahl.

Ausbau des Bestandes der Polizeikräfte Grenzwachtkorps

Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung gut. Es beschloss damit, dass die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage der bei den lokalen Behörden vorliegenden Registerdaten. Diese werden ergänzt durch umfangreiche Repräsentativbefragungen zur Erfassung von wichtigen Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Berufstätigkeit, Verkehrsverhalten). Im Ständerat stellte Maissen (cvp, GR) zuerst einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, eine detaillierte Variante mit der Beibehaltung der traditionellen Vollerhebung auszuarbeiten. Nur diese und nicht die neuen Repräsentativerhebungen würde gemäss Maissen auch weiterhin Aussagen über die Verhältnisse in kleinen oder bevölkerungsschwachen Räumen erlauben. Angesichts der diesbezüglich negativen Stimmung im Rat zog er seinen Antrag zurück. Der Nationalrat lehnte mit 107 zu 27 Stimmen einen Rückweisungsantrag Beck (lp, VD) ab, der ebenfalls das alte System beibehalten wollte. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierten je rund ein Drittel der SP- und der SVP-Fraktion gegen die neue Volkszählung, die aber mit insgesamt 138 zu 34 Stimmen deutlich angenommen wurde. Das Parlament hiess gleichzeitig einen Rahmenkredit von 69 Mio Fr. für die Durchführung der ersten Erhebung nach dem neuen System gut.

Revision des Gesetz über die Volkszählung (2007)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die 1974 bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gemachten Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen zurückzuziehen. Diese betrafen Art. 6 und bezogen sich auf die Garantie einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung, welche die Schweiz im Falle von nach kantonalem Recht durchgeführten Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden nicht gewährleisten konnte. Die Auslegenden Erklärungen bezogen sich auf die Garantie einer gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheiden und die Verpflichtung, Angeklagten unentgeltlich Verteidiger und Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Die Rechtssprechung sowohl des europäischen Gerichtshofs als in der Folge auch des Bundesgerichts hatte diese Vorbehalte und Erklärungen als unzulässig beurteilt. Da sie damit ihre Existenzberechtigung verloren haben, schlug der Bundesrat vor, sie auch formal fallenzulassen. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag bei zwei Enthaltungen (Föhn, svp, SZ und Beck, lp, VD) zu.

Genozid-Konvention der UNO von 1948