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  • Schweiger, Rolf (fdp/plr, ZG) SR/CE

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In die vom Bundesrat geforderte Richtung der Sensibilisierung von Jugendlichen im Umgang mit den neuen Medien ging eine Motion Schweiger (fdp, ZG), die im Lehrplan 21 einen Medienführerschein einbauen wollte. Nachdem sie letztes Jahr vom Ständerat angenommen wurde, lehnte sie der Nationalrat aber ab.

Motion zur Einführung eines Medienführerscheins (10.3256)

Der Nationalrat hiess eine Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor pornografischen Darstellungen im Fernmeldebereich ebenfalls gut. Zudem unterstützte er eine Motion Hochreutener (cvp, BE), (Mo. 07.3539) die den Vorstoss Schweiger auf Gewaltdarstellungen ausdehnte. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dafür an sich die bestehenden Strafrechtsbestimmungen ausreichen würden. Darüber hinausgehende Massnahmen wie etwa ein generelles Verbot für pornografische Darstellungen und Angebote im Fernmeldebereich würden dagegen zu weit gehen. Zudem sei eine Sperrung dieser Angebote allein für Kinder technisch nicht möglich.

Mo. Schwegler gegen pornografische Darstellungen im Fernmeldeverkehr

Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie). Der Ständerat seinerseits nahm die Ende 2006 von Nationalrat überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) an, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen sollen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Mit der Überweisung einer Motion Schweiger (fdp, ZG) sprach sich der Ständerat für die Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie) aus. Der Vorstoss fordert insbesondere, dass nicht nur der Besitz derartiger Filme und Bilder verboten ist, sondern bereits der absichtliche Konsum. Um die Strafverfolgung zu erleichtern, soll zudem die Aufbewahrungspflicht für die Logbuchdateien der Internetanbieter von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Der Nationalrat behandelte diese Motion noch nicht, stimmte aber einer Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) zu, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)