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Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 mit einem Postulat der WAK-SR, welches vom Bundesrat einen Bericht zur Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten forderte. Wie Kommissionssprecher Thierry Burkart (fdp, AG) ausführte, sei dieser Vorstoss als Reaktion auf eine abgelehnte Motion der WAK-NR (Mo. 22.4272) zu verstehen und gehe weiter als diese, weil nun nebst der Rolle des Finanzplatzes die grundsätzliche Frage nach dem Umgang mit illegal erworbenen Daten aufgeworfen werde. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da die geltende Rechtslage betreffend die Verwendung von illegal erlangten Daten aus seiner Sicht bereits ausreichend sei. Insbesondere deren allfällige Veröffentlichung aus übergeordnetem Interesse sei nicht pauschal zu bewerten und müsse jeweils im spezifischen Kontext und durch die zuständigen Behörden beurteilt werden. Kommissionsmitglied Sommaruga (sp, GE), welcher an entsprechender Kommissionssitzung nicht zugegen gewesen war und dort daher seine Ablehnung nicht hatte kundtun können, holte dies im Ratsplenum nach. Er befürchtete, dass aufgrund des Berichts Verbote erlassen werden könnten, welche die Medienfreiheit massiv beschränken würden. Der Ständerat überwies das Postulat dennoch mit 28 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Gegenstimmen kamen fast ausschliesslich aus dem links-grünen Lager.

Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten (Po. 23.4322)

Im Oktober 2023 reichte die RK-SR ein Postulat zur Prüfung einer Kronzeugenregelung ein. In einem Bericht solle der Bundesrat darlegen, welche Vor- und Nachteile die Einführung einer Kronzeugenregelung im Schweizer Straf- und Strafprozessrecht mit sich brächte. Insbesondere solle er dabei die internationale Erfahrung mit solchen Rechtssystemen berücksichtigen. Wie Kommissionssprecher Jositsch (sp, ZH) erläuterte, resultiere dieses Postulat aus einer Anhörung der Bundesanwaltschaft, welche dargelegt habe, dass sie ohne eine Kronzeugenregelung ausserordentliche Schwierigkeiten habe, Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität und Terrorismus durchzuführen. Über die definitive Einführung einer Kronzeugenregelung könne zu einem späteren Zeitpunkt befunden werden, führte Jositsch weiter aus und betonte, dass er persönlich einer solchen bislang immer äusserst kritisch gegenübergestanden habe. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf die 2017 abgelehnte Motion Janiak (sp, BL; Mo. 16.3735) und argumentierte analog zu damals, dass die Kronzeugenregelung dem schweizerischen Rechtsstaatsprinzip widerspreche und auch ein Bericht keine weitere Klärung diesbezüglich brächte. Er beantragte daher die Ablehnung der Motion. Mit den gleichen Bedenken äusserten sich im Plenum Beat Rieder (mitte, VS) und Céline Vara (gp, NE) – beide ebenfalls Mitglieder der Rechtskommission –, welche zusätzlich die Übernahme von Rechtspraktiken aus dem angelsächsischen Raum als kritisch betrachteten und unterdessen zum Schluss gelangt waren, das Postulat seie aus diesen Gründen abzulehnen. Der Ständerat folgte jedoch dem Antrag seiner Kommission und überwies das Postulat in der Wintersession 2023 mit 22 zu 16 Stimmen.

Prüfung einer Kronzeugenregelung (Po. 23.4317)

Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2023 ein im März desselben Jahres eingereichtes Postulat Molina (sp, ZH) zum Thema gewalttätiger Extremismus in der Schweiz mit 101 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung an. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, einen umfassenden Bericht zur Verbreitung und zum Gefahrenpotenzial von gewalttätigem Extremismus sowie zu allfälligen Präventions- und Schutzmechanismen gegenüber gewalttätigen rechtsextremen, homophoben, rassistischen und antisemitischen Gruppierungen in der Schweiz zu verfassen. Dies sei aufgrund der Entwicklung von verschwörungstheoretischen Gruppierungen während der Corona-Pandemie, dem jüngsten Antisemitismus-Bericht des SIG und der GRA sowie Vorfällen von rechtsextremer Präsenz dringend nötig, wie der Postulant sein Anliegen begründete. Des Weiteren sollte für den Bericht eine detaillierte Statistik über rechtsextreme Gewaltakte und deren Netzwerke erstellt werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulates empfohlen, da er einen zusätzlichen Bericht angesichts anderer laufender oder abgeschlossener Arbeiten – etwa Berichten zu Hassrede, LGBTQ-feindlichen «Hate Crimes», Gewaltextremismus sowie Terrorismus- und Extremismusbekämpfung – als nicht nötig erachtete. Mit dieser Argumentation konnte er die Ratsmehrheit aus Mitte-Links allerdings nicht überzeugen.

Gewalttätiger Extremismus in der Schweiz (Po. 23.3136)

«Haben wir ein Problem mit Jugendkriminalität?», fragte Ständerat Stefan Engler (mitte, GR) im Titel eines Postulats vom März 2023. Er forderte vom Bundesrat eine detaillierte Bestandesaufnahme zur Jugendkriminalität sowie zur Wirksamkeit der jugendstrafrechtlichen Sanktionen und der Prävention. Unter anderem wollte er wissen, ob es eine statistische Tendenz zu mehr Straftaten durch Minderjährige und zu mehr Jugendgewalt gebe, welche Straftaten hier im Vordergrund stünden, aus welchen Gründen Jugendliche straffällig würden und ob Lücken in der Prävention bestünden. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf zahlreiche bestehende Statistiken zur Jugendkriminalität und -gewalt sowie auf Studien zur Wirksamkeit der Sanktionen und der Prävention. Angesichts der umfangreichen, bereits gewonnenen Erkenntnisse sowie der Zufriedenheit mit der aktuellen Praxis im Jugendstrafrecht erachtete er einen zusätzlichen Bericht nicht als notwendig und beantragte die Ablehnung des Postulats. Der Postulant zeigte sich in der Sommersession 2023 vor dem Ständeratsplenum mit dieser Antwort nicht zufrieden; sie stütze sich zum Teil auf jahrealte Studien und gehe nicht auf neuere Phänomene und Entwicklungen ein. Damit verschliesse sie sich Chancen, Jugendliche vor dem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren und traumatisierten jugendlichen Opfern wirksam zu helfen. Im Ständerat überzeugte Engler damit eine grosse Mehrheit: Die kleine Kammer überwies das Postulat mit 24 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Haben wir ein Problem mit Jugendkriminalität? (Po. 23.3205)

Um Internetbetrügerinnen und -betrügern Einhalt zu gebieten, kann der Staat Internet-Domains blockieren. Konkret können die Kantonspolizeien, das Fedpol, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit und in bestimmten Fällen Swissmedic die Blockierung von Domains mit Schweizer Endung (.ch oder .swiss) durch die Registerbetreiberin verlangen. Nach der Ansicht von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) seien damit jedoch zu viele verschiedene Stellen involviert, die mitunter eine unterschiedliche Handhabung hätten. Mittels eines Postulats forderte er daher, dass der Bundesrat eine nationale Koordination bei Internetbetrug prüft. Er verlangte Zahlen dazu, wie oft und wie lange betrügerische Websites mit einer Schweizer Domain-Endung durchschnittlich funktionierten, bevor sie gesperrt würden. Zudem wollte er wissen, von welchen Stellen diese betrügerischen Seiten gemeldet würden, wie viele Meldungen es brauche und wie viel Zeit vergehe, bis eine Domain blockiert werde. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Ablehnung. Er erachtete eine solche Analyse nicht als notwendig, weil alle Blockierungsanträge ohnehin zentral bei der Switch als einziger Registerbetreiberin zusammenliefen und die geforderten Zahlen von der Switch bereits erhoben würden. Der Nationalrat liess sich davon – mit Ausnahme der SVP- und der FDP-Fraktion – allerdings nicht überzeugen; er überwies das Postulat in der Sommersession 2023 mit 109 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Abschaltung von betrügerischen Websites. Nationale Koordination bei Internetbetrug (Po. 22.3457)

Durch die im Juni 2022 veröffentlichte Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen und den Bedarf an Schutzplätzen erachtete der Bundesrat das Postulat Wasserfallen (sp, BE) als erfüllt und beantragte dessen Abschreibung. Der Nationalrat kam diesem Antrag in der Sommersession 2023 im Rahmen der Behandlung des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 stillschweigend nach.

Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und Bedarfsabklärung für Schutzplätze (Po. 19.4064)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

In der Sommersession 2023 schrieb der Nationalrat das Postulat Ruiz (sp, VD) zu den rechtlichen Folgen der Einführung eines dritten Geschlechts oder des Verzichts auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ab. Wie der Bundesrat im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2022 darlegte, war der Vorstoss durch die Veröffentlichung des entsprechenden Berichts im Dezember 2022 erfüllt worden.

Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar (Po. 17.4185)

Nachdem der Bundesrat im Juni 2022 den erfüllenden Bericht veröffentlicht hatte, schrieb der Nationalrat in der Sommersession 2023 das Postulat Reynard (sp, VS) betreffend die Datenlage zu Diskriminierungen von LGBTI-Personen ab, wie es die Regierung im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 beantragt hatte.

Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen (Po. 16.3961)

Der Nationalrat genehmigte im Juni 2023 stillschweigend die Abschreibung eines Postulats seiner Rechtskommission. Der Bundesrat hatte in Erfüllung des Postulats einen Bericht zu möglichen Ergänzungen des Strafgesetzbuchs um Cybermobbing und digitale Gewalt vorgelegt, keinen dringenden Handlungsbedarf erkannt und die Abschreibung des Postulats beantragt.

Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch (Po. 21.3969)

Mit der Veröffentlichung des Berichts «Die Hisbollah und die Schweiz» erachtete der Bundesrat das Postulat Binder-Keller (mitte, AG) zu den Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz als erfüllt und empfahl dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag in der Sommersession 2023 stillschweigend zu.

Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3650)

Mit der Veröffentlichung des Berichts «Die Hisbollah und die Schweiz» erachtete der Bundesrat ein Postulat Pfister (mitte, ZG; Po. 20.3824) zur Prüfung eines Betätigungsverbots für die Hisbollah in der Schweiz als erfüllt und empfahl dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag in der Sommersession 2023 stillschweigend zu.

Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3824)

Mit dem Bericht «Sexuelle Belästigung in der Schweiz: Ausmass und Entwicklung» erachtete der Bundesrat ein Postulat Reynard (sp, VS; Po. 18.4048) als erfüllt. Der Postulant hatte verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit gefordert. Die vom Bundesrat beantragte Abschreibung des Postulats genehmigte der Nationalrat in der Sommersession 2023 stillschweigend.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

In der Sommersession 2023 genehmigte der Nationalrat stillschweigend die Abschreibung eines Postulats der SPK-NR zur Prüfung eines Systems für pekuniäre Verwaltungssanktionen im Schweizer Recht. Der Bundesrat hatte im Februar 2022 einen entsprechenden Bericht vorgelegt und anschliessend im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung des Postulats beantragt.

Instrument der pekuniären Verwaltungssanktionen (Po. 18.4100)

Ein Postulat von Andrea Caroni (fpd, AR) zur rechtlichen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht wurde in der Sommersession 2023 vom Ständerat stillschweigend abgeschrieben. Mit der Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts im Dezember 2021 hatte der Bundesrat das Postulat als erfüllt erachtet und dessen Abschreibung beantragt.

Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht (Po. 19.4092)

Nachdem das Postulat der RK-SR zur Redlichkeitskultur im Schweizer Recht durch die Veröffentlichung des Berichts «Fehlerkultur: Möglichkeiten und Grenzen ihrer rechtlichen Verankerung» im Dezember 2022 erfüllt worden war, genehmigte der Ständerat in der Sommersession 2023 die Abschreibung des Vorstosses im Rahmen der Kenntnisnahme des Berichts über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022.

Redlichkeitskultur im Schweizer Recht (Po. 20.3463)

In Erfüllung eines Postulats der SiK-SR hatte der Bundesrat im Juni 2022 einen Bericht zur Bekämpfung des Hooliganismus veröffentlicht. Daher beantragte er im Rahmen seines Berichtes über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2022 die Abschreibung des Postulats. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung im Sommer 2023 und schrieb das Postulat stillschweigend ab.

Bekämpfung des Hooliganismus (Po. 19.3533)

Der Bundesrat muss in einem Bericht die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts aufzeigen und dabei insbesondere erörtern, inwiefern die Artikel 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen. Der Nationalrat überwies in der ausserordentlichen Session vom April 2023 stillschweigend ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission. Die genannten Verfassungsartikel bemächtigen den Bundesrat, zur «Wahrung der Interessen des Landes» (Art. 184 Abs. 3 BV) bzw. «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen» (Art. 185 Abs. 3 BV), Verordnungen und Verfügungen zu erlassen. Auf solch verfassungsunmittelbarem Verordnungsrecht (sog. Notrecht) beruhten unter anderem die Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 getroffen hatte. Dies hatte die RK-NR zur Einreichung des Postulats veranlasst.
Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, werde die Regierung die Frage zusammen mit jener des bereits 2020 überwiesenen Postulats Schwander (svp, SZ; Po. 20.3440) untersuchen, welches das Notrecht im Zusammenhang mit den Corona-Krediten thematisiert. Darüber hinaus fragte das Postulat der RK-NR auch danach, wie die Mitwirkung des Parlaments bei der Anwendung von Notrecht verbessert werden könnte. Hier lege der Bundesrat allerdings «eine gewisse Zurückhaltung» an den Tag, so die Justizministerin, da das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 diesbezüglich gerade neue Regelungen verabschiedet habe.

Anwendung von Notrecht (Po. 23.3438)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession 2023 ein Postulat Caroni (fdp, AR) für ein zeitgemässes Sprengstoffstrafrecht. Unvorsichtige Freizeitaktionen mit legaler Pyrotechnik, sogenannte «Böllerdelikte», würden im geltenden Strafrecht wie terroristische Sprengstoff-Anschläge behandelt, monierte der Postulant. Die «überschiessende Rechtsprechung» des Bundesgerichtes habe die im Gesetz verlangte verbrecherische Absicht so weit ausgedehnt, dass es bereits reiche, eine Gefahr in Kauf genommen – in den Worten Caronis «etwas wenig nach hinten geguckt» – zu haben, damit der Tatbestand von Artikel 224 StGB erfüllt sei. Die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bezeichnete er für solche Fälle als «drakonisch». Der Bundesrat lehnte das Postulat mit der Begründung ab, die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesgerichts sei 45 Jahre alt und es sei zu bezweifeln, ob es heute noch an dieser Auslegung festhalten würde. Er sah daher keinen Prüfungsbedarf, unterlag mit seinem Antrag im Ständeratsplenum allerdings mit 25 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung.

Für ein zeitgemässes Sprengstoffstrafrecht (Po. 22.4412)

In Erfüllung zweier Postulate Binder Keller (mitte, AG; Po. 20.3650) und Pfister (mitte, ZG; Po. 20.3824) legte der Bundesrat im November 2022 den Bericht «Die Hisbollah und die Schweiz» vor. Der Bundesrat sprach sich im Rahmen des Berichts gegen ein Betätigungsverbot für die Hisbollah in der Schweiz aus. Laut dem Bericht würde die Hisbollah im Falle eines Verbots vermehrt im Untergrund agieren, was Überwachung und Prävention erschweren würde.

Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3824)

In Erfüllung zweier Postulate Binder-Keller (mitte, AG; Po. 20.3650) und Pfister (mitte, ZG; Po. 20.3824) legte der Bundesrat im November 2022 den Bericht «Die Hisbollah und die Schweiz» vor. Im Zentrum des Berichts standen, wie in den beiden Vorstössen gefordert, die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz sowie die Prüfung eines Betätigungsverbots der Hisbollah in der Schweiz.
Der Bericht zeichnete die Entstehung und die aktuelle Aufstellung der Hisbollah nach und wies eine insgesamt sehr geringe Aktivität in der Schweiz aus. Die Anzahl der Anhängerinnen und Anhänger wurde auf einige Dutzend geschätzt, wobei diese Personen der Hisbollah nicht zwingend ideologisch verbunden seien. Die verschiedenen Institutionen der Hisbollah in der Schweiz nähmen vor allem religiöse Aufgaben wahr, seien aber nicht enger mit anderen islamischen Zentren verbunden. Vereinzelt beteiligten sie sich auch an politischen, teilweise antiisraelischen Aktivitäten. Über die Mittelbeschaffung und -verschiebung der Hisbollah in der Schweiz konnten laut dem Bericht indes keine Kenntnisse gewonnen werden.
Die terroristische Bedrohung durch die Hisbollah schätzte der Bericht für die Schweiz als gering ein. Von der Bundesanwaltschaft sei bisher kein Strafverfahren gegen die Hisbollah oder mit ihr in Verbindung stehende Personen eröffnet worden. Gleichzeitig unterstrich der Bundesrat jedoch, dass die bestehenden Strukturen zur Terrorbekämpfung ausreichend seien, um mögliche terroristische Aktivitäten der Hisbollah in der Schweiz zu erkennen und zu bekämpfen.
Basierend auf diesen Erkenntnissen empfahl die Regierung, von einem Betätigungsverbot für die Hisbollah abzusehen. Ein solches würde sich einerseits negativ auf die diplomatischen und humanitären Bestrebungen der Schweiz im Nahen und Mittleren Osten auswirken. Andererseits würde die Aktivität der Hisbollah durch ein Verbot in den Untergrund verschoben, was Prävention und Eingreifen bei potentiellen terroristischen Aktivitäten erschweren würde. Die Position der Schweiz als neutrale Vermittlerin, beispielsweise zwischen dem Libanon und Ägypten oder zwischen den USA und dem Iran, könnte durch ein Betätigungsverbot für die Hisbollah massgeblich geschädigt werden, mahnte der Bundesrat im Bericht. Mit Blick auf die humanitäre Unterstützung, insbesondere im Libanon, riet die Regierung ebenfalls davon ab, die Trennung zwischen dem politischen und dem militärischen Arm der Hisbollah aufzuheben. Der politische Arm der Hisbollah sei als Regierungsmitglied und Bereitstellerin von Infrastruktur im Libanon eine wichtige Kooperationspartnerin. Der Bundesrat folgerte aus dem Bericht, dass die aktuellen Rechtsinstrumente ausreichten und keine weiteren Massnahmen zu ergreifen seien.

Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3650)

In der Herbstsession 2022 überwies der Nationalrat stillschweigend ein Postulat Romano (mitte, TI), das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das italienische Anti-Mafia-Zertifikat auch für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz angewandt werden kann. Das vom italienischen Staat ausgestellte Zertifikat bestätigt, dass gegen die Antragstellerin keine besonderen Überwachungs- oder Sicherheitsmassnahmen oder Verurteilungen wegen bestimmter Delikte im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen vorliegen und muss in Italien von Unternehmen eingereicht werden, wenn sie an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung erbringen wollen. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme offen für die Idee, als Massnahme gegen Korruption bei öffentlichen Ausschreibungen von Firmen mit Hauptsitz in Italien künftig dieses Zertifikat zu verlangen.

Das Anti-Mafia-Zertifikat, ausgestellt vom italienischen Staat, soll auch für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz Pflicht werden (Po. 22.3658)

Die parlamentarische Initiative 20.504 zur Strafbarkeit von Folter habe ihn, so erklärte Ständerat Mathias Zopfi (gp, GL) seine Beweggründe im Ständeratsplenum, zur Feststellung veranlasst, dass die darin aufgezeigte Strafbarkeitslücke nicht nur die Folter betreffe: Auch andere vorsätzliche Verstösse gegen Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts – beispielsweise Sklaverei oder illegale Rückschiebungen – könnten im geltenden Recht nur geahndet werden, wenn sie im Zusammenhang eines bewaffneten Konflikts stehen. Ein Straftatbestand für Verstösse gegen zwingendes Völkerrecht ohne Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt fehle in der Schweizer Rechtsordnung allerdings. Mit einem Postulat forderte Zopfi den Bundesrat daher auf zu prüfen, ob diese Strafbarkeitslücken tatsächlich bestehen, und darzulegen, wie sie allenfalls durch Anpassungen im Strafrecht geschlossen werden könnten. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme, obgleich er keine solchen Strafbarkeitslücken erkenne, wie er in seiner Stellungnahme ausführte. Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien nicht nur im Kontext eines bewaffneten Konflikts, sondern auch im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung strafbar. Ausserdem richte sich das zwingende Völkerrecht nicht in erster Linie an Individuen, sondern an Staaten. Dennoch erklärte sich die Regierung bereit, die aufgeworfenen Fragen zu prüfen, damit sichergestellt sei, dass das schweizerische Strafrecht «eine effektive Umsetzung des geltenden Völkerrechts» erlaube. In der Herbstsession 2022 überwies der Ständerat das Postulat stillschweigend.

Strafbarkeit von vorsätzlichen Verstössen gegen zwingendes Völkerrecht (Po. 22.3857)

In einem Bericht soll der Bundesrat der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen. So verlangte es der Ständerat mit der stillschweigenden Überweisung eines Postulats seiner SPK im Herbst 2022. Der Bundesrat hatte es in seiner Stellungnahme als erstrebenswert erachtet, die Datenlage hierzu zu verbessern, und das Postulat zur Annahme beantragt. Der Bericht soll unter anderem aufzeigen, welche Personen der zweiten Ausländergeneration ein Einbürgerungsgesuch stellen und welche nicht, aus welchen Gründen die Gesuchstellung erfolgt bzw. darauf verzichtet wird, aus welchen Gründen solche Gesuche abgelehnt werden, wie hoch die Kosten dafür sind und welche Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen.

Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen (Po. 22.3397)

Der Nationalrat überwies in der Herbstsession 2022 gegen den Widerstand der SVP-Fraktion ein Postulat Bellaïche (glp, ZH) zur Eindämmung digitaler Gewalt. Digitale Gewalt wie Cybermobbing, Cyberstalking, Hassrede, Gewaltandrohung oder Diskriminierung im Netz sei ein weitverbreitetes Phänomen und allzu oft kämen die Täterinnen und Täter ungeschoren davon, so die Postulantin. Die Bekämpfung scheitere aber nicht am materiellen Recht – einschlägige Straftatbestände seien in Kraft –, sondern an der Rechtsdurchsetzung: Die Polizei sei zu wenig ausgebildet, ausgestattet und koordiniert, um Täterinnen und Täter im Internet aufzuspüren. In einem Bericht muss der Bundesrat nun aufzeigen, wie digitale Gewalt mittels konkreter Massnahmen eingedämmt und griffig bekämpft werden kann. SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger (BL) hatte das Postulat mit dem Argument bekämpft, der Bund müsse seine IT-Ressourcen momentan für Digitalisierungsprojekte nutzen, «statt zusätzliche Berichte zu schreiben». Der Bundesrat hatte den Vorstoss unterstützt.

Digitale Gewalt eindämmen (Po. 22.3201)

«Wie fit sind die Kantone in der Cyber-Strafverfolgung?», fragte Nationalrat Andri Silberschmidt (fdp, ZH) im Titel eines im März 2022 eingereichten Postulats. Er forderte den Bundesrat auf, anhand einer Auslegeordnung aufzuzeigen, welcher Handlungsbedarf in der Cyber-Strafverfolgung in den verschiedenen Kantonen besteht. Insbesondere soll er für alle Kantone untersuchen, ob die gesetzlichen Grundlagen zum Austausch mit anderen Kantonen ausreichend sind, ob die Organisation an die neuen Herausforderungen angepasst wurde und ob eine Bündelung der Ressourcen zwischen den Kantonen sinnvoll wäre. Die Ergebnisse sollten allerdings nur eingeschränkt veröffentlicht werden, um die Polizeitaktik und die Reputation einzelner Kantone nicht zu gefährden. Der Bundesrat begrüsste eine solche Bestandesaufnahme und beantragte die Annahme des Postulats. Der Nationalrat kam diesem Antrag in der Sommersession 2022 stillschweigend nach und überwies den Vorstoss diskussionslos.

Wie fit sind die Kantone in der Cyber-Strafverfolgung? (Po. 22.3145)