Nachdem in der Wintersession 2021 auch der Zweitrat der St. Galler Standesinitiative zur Aufhebung der Verjährungsfrist für die schwersten Verbrechen knapp zugestimmt hatte, beantragte die für die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage zuständige RK-SR eine Fristverlängerung. Diese wurde von Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) damit begründet, genügend Zeit für eine öffentliche Vernehmlassung zu ermöglichen. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Wintersession 2023 stillschweigend und verlängerte die Frist um zwei Jahre.
Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher (Kt.Iv. 19.300)- Datum
- 20. Dezember 2023
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 19.300
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Lukas Lütolf
Aktualisiert am 04.03.2024
Aktualisiert am 04.03.2024