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In seiner Anwort auf eine Interpellation Müller (fdp, ZH) versicherte der Bundesrat, dass man sich in der Bundesverwaltung sowie den Postbetrieben, der SBB und der Swisscom des Computerproblems mit dem Datumwechsel 2000 bewusst sei und seit 1996 entsprechende Massnahmen eingeleitet habe. Zur Bewusstmachung des Problems und zur Unterstützung bei dessen Behebung namentlich bei Kleinbetrieben und in wichtigen Infrastrukturbereichen (z.B. Elektrizitätswirtschaft) setzte der Bundesrat im Juni einen speziellen Delegierten ein [43]. Das Jahrtausendwechselproblem beschäftigte auch den Ständerat. In Postulatsform überwies er eine Motion [98.3359] Schmid (cvp, AI), welche insbesondere Vorkehrungen verlangt, um bei den befürchteten Computerpannen die Grundversorgung mit Wasser, Energie, Kommunikationsmitteln etc. zu gewährleisten.

speziellen Delegierten

Im Berichtsjahr nahm der Bundesrat eine Umorganisation der Departemente vor. Er stützte sich dabei auf Vorschläge der Beratungsfirma Arthur Andersen und auf die ihm vom neuen RVOG (siehe dazu oben, Regierung) zugesprochene alleinige Kompetenz zur Strukturierung der Departemente. Die Sportschule Magglingen und das Bundesamt für Zivilschutz wurden vom EDI resp. dem EJPD zum EMD umgeteilt. Das Bundesamt für Umweltschutz, Wald und Landschaft (BUWAL) - ohne Landeshydrologie und -geologie - sowie die Abteilung Strassenverkehr wechselten vom EDI resp. dem EJPD zum EVED. Durch die Verlagerung der Einwanderungssektion vom EVD zum EJPD wurden sämtliche mit Migrationsfragen befassten Stellen in einem Departement vereinigt. Ähnliches geschah im Bereich der Forschung, wo eine Konzentration der dafür zuständigen Stellen von vier auf zwei Departemente (EDI und EVD) erfolgte. Als Konsequenz aus dieser Umverteilung beschloss der Bundesrat, die Namen von zwei Departementen auf Anfang 1998 ihren erweiterten Tätigkeitsgebieten anzupassen: Aus dem EMD wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), aus dem EVED das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Umorganisation der Departemente VBS UVEK

Verschiedene Vorkommnisse förderten in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass das BIGA, welches sich infolge der Wirtschaftskrise gewachsenen Anforderungen gegenübersah, umorganisiert werden müsse. Im November beschloss der Bundesrat auf Antrag des EVD-Vorstehers Delamuraz, das BIGA aufzuteilen in ein neues Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (inklusive Fachhochschulen) und ein Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA), in welchem die Abteilungen Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik zusammengefasst sind. Das bisherige Bundesamt für Konjunkturfragen wurde aufgelöst und die von dieser Stelle bisher vorrangig betriebene Forschung zu allgemein wirtschaftlichen Fragestellungen in das Zentralsekretariat des EVD integriert.

BIGA Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit

Die Rüstungsbetriebe des EMD mit ihren rund 4'500 Beschäftigten wurden 1997 mit einer neuen Rechtsform ausgestattet. Diese soll ihnen einerseits die Kooperation mit in- und ausländischen Partnern erleichtern und andererseits genügend Handlungsspielraum geben, um auch ausserhalb ihres Kernbereichs aktiv zu werden. Hintergrund für diese Neuerung bildeten die Armeereform und das gekürzte EMD-Budget, welche das Auftragsvolumen dieser Staatsbetriebe stark haben schrumpfen lassen. Für die vier Rüstungsbetriebe schlug der Bundesrat den Übergang von unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts vor. Dabei sollen die Beteiligungen des Bundes in einer als Aktiengesellschaft organisierten Holding zusammengefasst werden, in welcher das EMD die Aktionärsrechte des Bundes wahrnimmt. Eine Veräusserung der Aktienmehrheit dieser Gesellschaft muss durch das Parlament bewilligt werden. Verbunden mit dieser Reform ist die Ablösung der öffentlich-rechtlichen durch privatrechtliche Anstellungsverhältnisse des Personals. Diese von den Personalverbänden bekämpfte Lösung wurde vom Bundesrat als notwendig erachtet, um den Betrieben die zum Überleben erforderliche Flexibilität zu verschaffen. (Siehe dazu auch die Interpellation von Allmen (sp, BE) (96.3673)).

Das Parlament verabschiedete die Vorlage noch im Berichtsjahr; der Beschluss wurde auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Im Nationalrat kämpfte die Linke vergeblich gegen die Umwandlung der öffentlich- in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Ein von der SP und der LdU/EVP-Fraktion unterstützter Antrag, anstelle von privatrechtlichen spezialrechtliche Aktiengesellschaften zu bilden, unterlag mit 73 zu 46 Stimmen. Mit ähnlichen Stimmenverhältnissen abgelehnt wurden auch ein Antrag Alder (sp, SG), dem Personal einen gesetzlichen Anspruch auf Vertretung im Verwaltungsrat der Holding zu garantieren, und ein Antrag Hubacher (sp, BS) für eine Lohn-Besitzstandsgarantie für das heutige Personal bei der Überführung in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Die in allen Punkten unterlegene SP votierte in der Gesamt- und in der Schlussabstimmung gegen das neue Gesetz oder enthielt sich der Stimme. Im Ständerat unterlag ein Antrag Danioth (cvp, UR), der die Wahl zwischen spezial- oder privatrechtlichen Aktiengesellschaften dem Bundesrat überlassen wollte mit 25 zu 12 Stimmen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der SGB-Präsidentin Brunner (sp, GE), der die Unternehmen auf dem Gesetzesweg verpflichten wollte, mit den Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen und eine Schiedskommission für arbeitsvertragliche Konflikte einzurichten.

Bundesgesetz über die Rüstungsbetriebe des Bundes (97.034)
Dossier: Armee 95

In einem Bericht über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) zum Schluss, dass Bundesrat und Bundesverwaltung die Information in Krisensituationen nicht oder nur mit Mühe beherrschten. Vor allem bei departementsübergreifenden Problemen seien Personen und Organisationsstruktur überfordert, und die Früherkennung von Themen mit informationspolitischer Brisanz funktioniere schlecht. Die GPK hatte die behördliche Information in drei konkreten Fällen untersuchen lassen: die Reaktion auf ein vom US-Senator D'Amato veranstaltetes Hearing zu einem Abkommen der Schweiz mit Polen aus dem Jahre 1949 bezüglich nachrichtenloser jüdischer Guthaben, den Fall des der Korruption verdächtigten Generalstabsobersten Nyffenegger und die Mutmassungen über die Übertragbarkeit des sogenannten Rinderwahnsinns auf den Menschen.

Um die Informationstätigkeit zu verbessern, reichte die GPK eine parlamentarische Initiative für ein Bundesratssprecheramt ein, das gegenüber den Informationsbeauftragten der Departemente weisungsberechtigt wäre (97.429). Da es namentlich auch die Aufgabe dieser Stelle wäre, Informationsflüsse innerhalb der Bundesverwaltung zu öffnen, könnte sie zudem als informationspolitisches Frühwarnsystem für den Bundesrat wirken. Eine weitere Aufgabe würde darin bestehen, den Bundesrat informationspolitisch zu beraten und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die GPK anerkennt in ihrem Bericht, dass diese letzte Aufgabe heute in Ansätzen bereits von Vizebundeskanzler Casanova wahrgenommen wird; sie müsste ihrer Meinung nach aber klarer umrissen und der Posten mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Mit einer Motion (97.3384) verlangte die GPK ausserdem bis Ende 1998 die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung.

Bericht der GPK-NR über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen (1997)

Beide Ratskammern forderten mit gleichlautenden Postulaten ihrer GPK (NR) resp. Finanzkommission [96.3600] (StR) die Regierung auf, in einem Bericht darzustellen, nach welchen Kriterien der Bundesrat seine Vertreter in Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften mit Bundesbeteiligung delegieren wird, und wie diese die Bundesinteressen wahrnehmen sollen.

Vertreter in Verwaltungsräte

Als zweites der drei ausgewählten Bundesämter vollzog dasjenige für Wasserwirtschaft seinen Auszug aus der Bundesstadt. Es bezog im Frühjahr ein neues Gebäude in Biel. Die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit macht die Ansiedlung von Arbeitsplätzen des Bundes attraktiv. Der Nationalrat überwies ein Postulat Cavadini (fdp, TI), welches anregt, Teile von expandierenden Bundesämtern ins Tessin auszulagern. Der Berner Hochreutener (cvp) setzte sich mit einem ebenfalls überwiesenen Postulat [96.3454] dafür ein, dass der Bund die Möglichkeit der Miete von Büroräumen in dem in Bern geplanten Neubau des Fussballstadions Wankdorf überprüft.

Bundesämtern ins Tessin auszulagern

Der Bundesrat beschloss im April, ab 1997 das Bundesamt für Landestopographie und die Schweizerische Meteorologische Anstalt nach den Prinzipien des NPM (d.h. mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget) zu führen. Er kündigte an, dass elf weitere Dienststellen überprüfen müssen, ob bei ihnen ab 1998 diese Instrumente ebenfalls angewendet werden könnten. Bundesrat Villiger erhofft sich von diesen neuen Verwaltungsgrundsätzen einen Effizienzgewinn und finanzielle Einsparungen in der Höhe von rund 10%.

Bundesamt für Landestopographie Schweizerische Meteorologische Anstalt
Dossier: New Public Managment

Wie oben dargestellt, lehnte das Volk am 9. Juni das neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ab. Dieses hätte neben der umstrittenen Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärstellen auch die gesetzlichen Grundlagen für eine an den Prinzipien des New Public Management (NPM) ausgerichtete Verwaltung mit Globalbudgets und Leistungsaufträgen für einzelne Amtsstellen gebracht. Diese unbestrittenen Neuerungen behielt der Bundesrat in seinem um die Staatssekretäre erleichterten Entwurf für eine Neuauflage des Gesetzes bei.

neue Botschaft für ein Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Dossier: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)

Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Epiney (cvp, VS) für eine umfassende Überprüfung der staatlichen Leistungen und die Ausarbeitung einer Verzichts- und Privatisierungsplanung wurde mit 19 zu 12 Stimmen auch vom Ständerat überwiesen. Er tat dies gemäss Kommissionssprecher Frick (cvp, SZ) aber nicht aus Übereinstimmung mit diesen expliziten und weitreichenden Motionszielen, sondern um die in der Einleitung der Motion enthaltene Forderung nach einer Verwaltung nach den Grundsätzen des New Public Management zu unterstützen.

Überprüfung der staatlichen Leistungen

Nachdem bereits diverse Kantone und Gemeinden erste Erfahrungen mit dem "New Public Management" (NPM) machen, sind auch beim Bund Weichen in diese Richtung der Verwaltungsreform gestellt worden. Im Rahmen der Beratung der Regierungsreform (s. oben) hatte der Nationalrat im Januar einem Antrag zugestimmt, der für Verwaltungsbereiche, die mit einem Leistungsauftrag geführt werden, Ausnahmen vom Finanzhaushaltsgesetz vorsieht, um eine Globalbudgetierung und die Übertragung von Kreditresten auf das nächste Jahr zu ermöglichen. Für den Ständerat war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) nicht der richtige Ort für die Einführung dieser Neuerung. In dem von ihm verlangten Zusatzbericht schlug der Bundesrat dann vor, diese Bestimmungen in das Finanzhaushaltsgesetz und das Gesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes zu integrieren. Das Parlament stimmte diesen Teilrevisionen zu.

"New Public Management"
Dossier: New Public Managment

Im November lancierte ein aus Politikern von SVP, FDP, LP und CVP gebildetes Komitee eine Volksinitiative mit dem Titel "Deregulierungsinitiative: Mehr Freiheit - weniger Gesetze". Der Anstoss zu diesem Volksbegehren war aus dem Gewerbeverband des Kantons Zürichs gekommen. Die Initiative verlangt, dass fünf Jahre nach ihrer Annahme sämtliche Gesetze und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüsse aufgehoben werden, welche in der Zwischenzeit nicht eine ausdrückliche Bestätigung durch die Bundesversammlung erhalten haben. Zudem sollen diese Bestätigungsbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt sein. Ausgenommen von dieser Ausmerzaktion wären nur Gesetze und Beschlüsse, die auf bi- oder multilateralen Verträgen beruhen, und solche, die "zur Sicherstellung der staatlichen Ordnung unumgänglich sind". In dieselbe Richtung möchte auch der Christlichdemokrat Epiney (VS) gehen. Der Nationalrat überwies seine Motion [95.3175] , welche vom Bundesrat fordert, ein Inventar aller Staatsaufgaben und deren Kosten sowie eine darauf gestützte Verzichts- und Privatisierungsplanung vorzulegen.

Deregulierungsinitiative

Der Ständerat beschloss in Abweichung vom Nationalrat einstimmig eine öffentlich-rechtliche Anstellung, da das Personal auch hoheitliche Aufgaben zu erfüllen habe. Nachdem Bundesrat Koller vor dem Nationalrat dargelegt hatte, dass eine öffentlich-rechtliche Anstellung keinesfalls mit einer Beamtung gleichzusetzen sei, und dass in bezug auf Leistungslohn und Kündigung die allgemeine Angestelltenordnung des Bundes nicht massgeblich sein müsse, fügte sich die grosse Kammer diesem Entscheid.

Umstrukturierung des Bundesamtes für geistiges Eigentum
Dossier: New Public Managment

Das Parlament hiess die vom Bundesrat im Vorjahr beantragte Umwandlung des Bundesamtes für geistiges Eigentum in eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte öffentlich-rechtliche Anstalt gut. In der Eintretensdebatte im Nationalrat wurde von verschiedener Seite betont, dass das neue Organisationsstatut als zukunftweisender Prototyp für die Modernisierung der gesamten Bundesverwaltung angesehen werden könne. Umstritten war in der Detailberatung bloss, ob das Personal öffentlich- oder privatrechtlich angestellt werden soll. Mit dem Argument, dass ein Institut, das sich auf dem Markt bewähren wolle, in seiner Personalpolitik flexibel sein müsse, setzte sich knapp die von der bürgerlichen Mehrheit bevorzugte privatrechtliche Anstellung durch. Dies hatte zur Folge, dass die SP und die GP in der Gesamtabstimmung der Vorlage nicht mehr zustimmten.

Umstrukturierung des Bundesamtes für geistiges Eigentum
Dossier: New Public Managment

Obwohl Ende der siebziger Jahre eine Vernehmlassung positiv verlaufen war und das Parlament 1989 mit einer Motion einen entsprechenden Auftrag erneuert hatte, zeigte der Bundesrat bei der Vorlage eines Gesetzes über eine Bundesombudsstelle keine Eile. Das EJPD hatte zwar einen Vorentwurf ausgearbeitet, der Bundesrat beschloss aber, dieses seiner Ansicht nach nicht prioritäre Geschäft in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr in die Vernehmlassung zu geben. Der Nationalrat schloss sich jetzt dieser Einschätzung an. Nationalrat Borel (sp, NE) hatte 1993 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche dem Parlament erlauben sollte, angesichts der zögerlichen Haltung des Bundesrats die Neuerung in eigener Regie einzuführen. Obwohl die Kommission mit 16 zu 1 Stimmen für die Überweisung des Vorstosses plädierte, folgte der Rat einem Ablehnungsantrag Sandoz (lp, VD), der das Anliegen als überflüssig und angesichts der Lage der Bundesfinanzen als nicht opportun kritisierte.

keine Eile überflüssig

Nicht zuletzt die schlechte Lage der öffentlichen Finanzen hat dazu geführt, dass sich die Realisierungschancen für neue Modelle der Organisation der staatlichen Verwaltungstätigkeit verbessert haben. Im Vordergrund der Diskussionen stand dabei das in den USA entwickelte und in Europa zuerst in der niederländischen Stadt Tilburg erprobte sogenannte "New Public Management". Dieses setzt nicht auf die Privatisierung bisher vom Staat wahrgenommener Aufgaben und wird deshalb gerade von der politischen Linken und den Gewerkschaften positiv beurteilt. Sein Hauptelement besteht in der Aufteilung der Verwaltung in dezentrale Einheiten, welche sich als bürgernahe Dienstleistungszentren verstehen und im Rahmen von Leistungsverträgen und Globalbudgets eigenverantwortlich handeln. In der Schweiz beschloss die von einer rot-grünen Mehrheit regierte Stadt Bern als erste, ab Anfang 1995 während zwei Jahren in drei Verwaltungsbereichen (Jugendamt, Strassenbau und Feuerwehr) konkrete Erfahrungen mit diesem Modell zu sammeln. Kurz darauf entschied auch die Stadt Winterthur, ab 1996 in acht Verwaltungsabteilungen entsprechende Pilotprojekte zu starten.

"New Public Management"
Dossier: New Public Managment

Ähnliche Bestrebungen bestehen auch auf Bundesebene. Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Umwandlung des Bundesamtes für geistiges Eigentum in eine öffentlichrechtliche Anstalt mit dem Namen Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum (IGE). Dieses neue Institut soll besser in der Lage sein, sich auf die Bedürfnisse der Wirtschaft, insbesondere in bezug auf Informationen über Patente und technische Entwicklungen, einzustellen. Das IGE wird von den Staatsfinanzen unabhängig sein. Für die Patenterteilung und -verwaltung werden wie bisher Gebühren erhoben, für Dienstleistungen für den Bund wie z.B. die Vertretung auf internationalen Konferenzen oder die Mitarbeit bei der Gesetzgebung wird der Bund eine kostendeckende Entschädigung ausrichten. Bei der Informationstätigkeit für Private sollen marktgerechte Preise verrechnet werden.

Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum

Das Parlament hatte 1989 mit der Überweisung einer Motion der PUK-EJPD die Trennung der bis jetzt in der Funktion des Bundesanwalts vereinigten Aufgaben des öffentlichen Anklägers und des Leiters der Ermittlungen der gerichtlichen Polizei verlangt. Um dieses Ziel zu verwirklichen, schlug der Bundesrat nun eine Änderung des Gesetzes über die Bundesrechtspflege vor. Er beantragte dabei, die gerichtliche und die präventive (politische) Polizei vollständig der Bundespolizei zuzuordnen und die Bundesanwaltschaft zu einer kleinen, vom Parlament gewählten und vom Bundesrat unabhängigen Anklagebehörde des Bundes umzugestalten. Im Dezember wählte der Bundesrat Carla del Ponte als Nachfolgerin für den auf Ende Jahr zurücktretenden Willy Padrutt zur neuen Bundesanwältin. Die Tessinerin hatte sich als kantonale Staatsanwältin einen ausgezeichneten Ruf als mutige Kämpferin gegen das internationale organisierte Verbrechen geschaffen.

Bundesanwalts Carla del Ponte

Für eine offenere Informationspolitik der Bundesverwaltung setzte sich Nationalrat Hess (cvp, ZG) ein. Mit einer Motion verlangte er die Ersetzung des heute geltenden Vertraulichkeitsprinzips durch den Grundsatz Öffentlichkeit mit Geheimnisvorbehalt, wie ihn Schweden, Frankreich, die Niederlande, die USA, Kanada, Australien und — mit der neuen Verfassung — auch der Kanton Bern kennen. Nachdem Arnold Koller angekündigt hatte, dass der Bundesrat noch in dieser Legislatur über ein Modell für eine verbesserte Transparenz über Verwaltungsvorgänge entscheiden werde, wandelte der Rat den Vorstoss in eine Postulat um.

Motion für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt (91.3303)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Die vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion, welche den Bundesrat beauftragt, die von der Verwaltung ausgeübten Tätigkeiten systematisch auf Einsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, überwies der Ständerat bloss als Postulat, da seiner Ansicht nach entsprechende Aufträge bereits erteilt und rechtlich festgeschrieben worden sind.

Die vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion, welche den Bundesrat beauftragt, die von der Verwaltung ausgeübten Tätigkeiten systematisch auf Einsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, überwies der Ständerat bloss als Postulat, da seiner Ansicht nach entsprechende Aufträge bereits erteilt und rechtlich festgeschrieben worden sind [35]

Das im Verlauf der Jahre massiv geschrumpfte Projekt der Dezentralisierung der Bundesverwaltung trat in die Entscheidungsphase. Der Ständerat stimmte als Erstrat ohne Opposition den Baukrediten für die Verlegung von drei Bundesämtern von Bern nach Neuenburg, Biel und Grenchen (SO) zu. Der Widerstand des von der Verlegung betroffenen Personals kam dann im Nationalrat zur Sprache. Insbesondere der Gewerkschaftsvertreter Vollmer (sp, BE), aber auch der Fraktionssprecher der FDP wiesen auf eventuelle negative Auswirkungen auf das Betriebsklima in den umzusiedelnden Amtern für Statistik, für Wasserwirtschaft bzw. für Wohnungswesen hin; am ausgeprägtesten war die Kritik am neuen Standort Grenchen. Rückweisungsanträge von Dünki (evp, ZH) für das Projekt in Grenchen und der SD/Lega-Fraktion für die Vorhaben in Biel und Neuenburg wurden jedoch deutlich abgelehnt. In Anbetracht der Vorteile in bezug auf die Rekrutierung von französischsprachigem Personal und der von der Dezentralisierung erhofften wirtschaftlichen Stärkung der Jurasüdfussregion schien einer Mehrheit des Rates ein Umzug oder ein längerer Arbeitsweg für das Personal durchaus zumutbar.

Auslagerung von drei Bundesämtern
Dossier: New Public Managment

Von der ursprünglich breit angelegten Übung zur Dezentralisierung der Bundesverwaltung war schliesslich noch die Verlegung von drei Bundesämtern übrig geblieben. Der Bundesrat beantragte im Mai in einer entsprechenden Baubotschaft, 1994 die Bundesämter für Wohnwirtschaft resp. für Wasserwirtschaft nach Grenchen (SO) resp. Biel und 1998 das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg zu verlegen. Als Hauptgründe für diese von den Personalverbänden nach wie vor bekämpfte Dislozierung gab er das knappe Angebot an Büroräumen in der Region Bern und regionalpolitische Erwägungen an. Zudem erhofft er sich von Standorten, die näher an der Sprachgrenze liegen, Vorteile für die Rekrutierung französischsprachigen Personals.

Auslagerung von drei Bundesämtern
Dossier: New Public Managment

Im Rahmen der Beratungen des Fernmeldegesetzes hatte der Ständerat 1990 und der Nationalrat 1991 der Bildung eines neuen Bundesamtes für Kommunikation zugestimmt. Im Berichtsjahr genehmigten die Räte den Antrag des Bundesrates, dieses Amt dem EVED zuzuordnen. Das neue Bundesamt hat seinen Sitz in Biel und wird am 1. April 1992 seine Tätigkeit aufnehmen.

Bundesamtes für Kommunikation

Das Parlament genehmigte oppositionslos den vom Bundesrat beantragten Kredit von 61,4 Mio Fr. zum Ausbau der elektronischen Kommunikationsnetze in der Bundesverwaltung.

Genehmigung des Kredits zum Ausbau der elektronischen Kommunikationsnetze in der Bundesverwaltung