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Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Revision des Publikationsgesetzes. Dieses regelt die amtlichen Veröffentlichungen und Sammlungen des Bundes (Bundesblatt, Amtliche und Systematische Sammlung). Einerseits geht es bei der Revision darum, die von der neuen Verfassung geforderte Publikation von Erlassen auf Gesetzesstufe festzuschreiben. Andererseits werden damit auch die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Veröffentlichung dieser Texte geschaffen.

BRG Publikationsgesetz (03.072)

Der Nationalrat überwies ein auch vom Bundesrat nicht bekämpftes Postulat Vaudroz (fdp, VD) für die Zusammenlegung aller Dienststellen, welche sich mit der inneren Sicherheit befassen sowie der Zollbehörden und des Grenzwachtkorps im VBS. Mit dieser Schaffung eines „Sicherheitsdepartementes“ sollen die staatlichen Abwehrmassnahmen gegen das internationale Verbrechen und gegen den Terrorismus verbessert werden.

Postulat zur Schaffung eines Sicherheitsdepartementes (02.3742)

Der Bundesrat legte seine Botschaft für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung vor. Dieses Prinzip wurde in der Schweiz zuerst vom Kanton Bern (1993) und später auch von Genf, Jura und Solothurn eingeführt, international ist es weit verbreitet (u.a. in Schweden, Frankreich, Grossbritannien, USA). Damit soll der bisher geltende Grundsatz aufgehoben werden, dass amtliche Dokumente geheim sind, und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren) oder nach dem freien Ermessen der Behörden für Dritte zugänglich sind. Neu wird ein durchsetzbares Recht auf den Zugang zu amtlichen Akten postuliert. Dieses kann allerdings zum Schutz von überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen eingeschränkt werden, wobei diese Ausnahmen im Gesetz abschliessend aufgezählt werden. Dazu gehört etwa der Fall, dass durch eine Veröffentlichung die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt würde, oder dadurch die innere oder äussere Sicherheit des Schweiz gefährdet wäre. Überwiegende private Interessen, welche einen Zugang zu Akten verhindern, liegen vor, wenn die Privatsphäre erheblich beeinträchtigt oder ein Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis verraten würde. Der Geltungsbereich wurde im Vergleich zur Vernehmlassungsversion eingeschränkt. Nicht zur zentralen Bundesverwaltung gehörende Organisationen, welche öffentliche Funktionen erfüllen, sind nur dann betroffen, wenn sie die Kompetenz haben, Verfügungen zu erlassen (z.B. Nationalfonds, Pro Helvetia, SBB, Post), wobei sich das Öffentlichkeitsprinzip auf Akten im Zusammenhang mit dieser speziellen Kompetenz beschränkt. Der Gesetzesentwurf sieht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein einfaches und rasches Verfahren vor. In Streitfällen soll zuerst eine Schlichtungsstelle angerufen werden können und, beim Scheitern dieser Schlichtung, ein ordentliches Verfahren mit einem gerichtlich anfechtbaren Beschluss der Amtsstelle zur Verfügung stehen.

Öffentlichkeitsgesetz (BRG 03.013)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Auf Antrag ihrer GPK nahmen beide Parlamentskammern den im Vorjahr veröffentlichten Evaluationsbericht des Bundesrates über das Konzept „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)“ zur Kenntnis. Zudem überwiesen sie eine Motion der beiden GPK, welche den Bundesrat auffordert, Gesetzesänderungen vorzuschlagen (namentlich beim Finanzhaushaltgesetz und beim Regierungs- und Organisationsgesetz), welche dem Parlament erlauben, auch bei diesem Führungskonzept seine Steuerungs- und Kontrollfunktion wahrzunehmen (02.3381).

BRG FLAG (02.028)
Dossier: Berichte zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in der Bundesverwaltung

Der im Vorjahr vorgelegte Plan des UVEK für die Schaffung einer eidgenössischen Sicherheitsagentur löste in der Vernehmlassung ein vorwiegend negatives Echo aus. Er wurde von den Kritikern als überflüssig, zu kompliziert und zu zentralistisch beurteilt. Bundesrat Leuenberger gab deshalb bekannt, dass das UVEK eine abgespeckte Vorlage ausarbeiten werde, welche insbesondere auf die von den Kantonen abgelehnte Zentralisierung der Motorfahrzeugkontrollen verzichtet.

Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit im UVEK (06.059)

Seit 1996 arbeiten einige Ämter der Bundesverwaltung gemäss dem Konzept „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)“. Im Berichtsjahr legte der Bundesrat dem Parlament einen Evaluationsbericht dazu zur Kenntnisnahme vor. Er stellte darin fest, dass sich dieses Prinzip bewährt habe und schrittweise auf weitere Bundesstellen ausgedehnt werden soll.

BRG FLAG (02.028)
Dossier: Berichte zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in der Bundesverwaltung

Die Bundesverwaltung nimmt, namentlich in den Bereichen Verkehr und Energie, eine Reihe von Kontrollaufgaben bezüglich Sicherheit von Anlagen und Produkten wahr (z.B. bei Seilbahnen). Der Bundesrat präsentierte Ende Jahr einen Gesetzesvorentwurf, welcher die konkreten Sicherheitsüberprüfungen weitgehend den Produzenten (für Produkte mit geringem Sicherheitsrisiko wie etwa elektrische Geräte) resp. unabhängigen privaten oder öffentlichen Institutionen (bei Anlagen und Produkten mit höherem Risiko wie Motorfahrzeuge oder Seilbahnen) überlassen möchte. Eine neu zu schaffende eidgenössische Sicherheitsagentur würde die Organisation und Durchführung dieser Kontrollen überwachen. Zudem wäre sie zuständig für die Kontrolle der Sicherheit der als hoch riskant eingestuften Kernkraftwerke, Erdölleitungen und Staudämme.

Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit im UVEK (06.059)

Der Bundesrat nahm im Frühjahr von den Vernehmlassungsantworten auf sein Projekt für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung Kenntnis und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Kritik hatten insbesondere die kommerziell tätigen Bundesbetriebe (Post, SBB etc.) angemeldet, die davon wirtschaftliche Nachteile gegenüber ihren privaten Konkurrenten befürchten.

Öffentlichkeitsgesetz (BRG 03.013)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Unter dem Namen NOVE-IT beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Investitionskredit von CHF 230 Mio. für eine Reorganisierung der Informatik in der Bundesverwaltung. Vorgesehen sind insbesondere auch eine Zentralisierung der heute sehr heterogen strukturierten Informatikdienstleistungen und eine transparentere Kostenstruktur. Die angestrebten Effizienzsteigerungen sollen ab 2003 zu Kosteneinsparungen im Umfang von CHF 130 Mio. pro Jahr führen. Das Parlament stimmte dem Projekt ohne Widerspruch zu.

NOVE-IT

Unter dem Titel E-Schweiz resp. E-Switzerland verlangten eine vorberatende Nationalratskommission in Richtlinienmotionen (00.3190, 00.3194 und 00.3208) und die FDP-Fraktion in einer Motion (00.3298) besondere Anstrengungen des Bundes zur Förderung der Anwendung der modernen Informationstechnologien und der entsprechenden Schulung. Speziell für den politischen Bereich wurde die Anbietung von Dienstleistungen der Verwaltung auf elektronischem Weg (sog. guichet virtuel) und die rasche Nutzung der neuen Technologien für die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmen, Unterschriftensammeln) verlangt. Die einzelnen Vorschläge (00.3194; 00.3208) wurden zumeist in Postulate umgewandelt. In Motionsform gutgeheissen wurde die Forderung, Chancen und Risiken der elektronischen Form der politischen Beteiligung abzuklären. Die Bundesverwaltung selbst war in diesem Bereich nicht untätig gewesen. So war das Informationsangebot auf Internet kontinuierlich ausgebaut worden, und als europäische Novität konnten die Bürgerinnen und Bürger die Fragebogen für die Volkszählung 2000 auf elektronischem Weg ausfüllen. Für die Entwicklung der beiden Bereiche «guichet virtuel» und «e-voting» setzte die Bundeskanzlei Arbeitsgruppen und mit den erforderlichen Ressourcen (CHF 29 Mio. für 2001 und jeweils über CHF 20 Mio. für die beiden anschliessenden Jahre) ausgestattete Projektgruppen ein. Um eine Zweiteilung der Gesellschaft in Personen, welche diese neuen Informations- und Partizipationsmöglichkeiten nutzen können und solche ohne entsprechende Fähigkeiten, zu verhindern, möchte der Bundesrat auch die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern. Zur Finanzierung derartiger Bildungsprojekte könnte seiner Ansicht nach ein Teil des Ertrags der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank eingesetzt werden (vgl. zur Strategie des Bundesrates die ausführliche Antwort auf eine Interpellation Briner (fdp, SH); Ip. 00.3242).

«E-Switzerland» (Mo. 00.3190)
Dossier: Vote électronique
Dossier: E-Government

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Anpassung des Bundesgesetzes über die Rüstungsbetriebe an die neuen Rechnungsvorschriften für Konzerne. Das Geschäft war im Parlament an sich unbestritten. Nachdem im Nationalrat ein Antrag Fässler (sp, SG) abgelehnt worden war, die entstehenden Kosten dem VBS zu belasten, sprachen sich aber die SP und die Grünen in der Gesamtabstimmung dagegen aus. (Zum Beschluss des neuen Gesetzes über die Rüstungsunternehmen (97.034) siehe hier.)

Modification de la loi fédérale sur les entreprises d’armement de la Confédération (LEAC) (MCF 00.028)

Im Frühjahr gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine neue Informationspolitik der Verwaltung in die Vernehmlassung. Unter dem Titel Öffentlichkeitsprinzip sollen die Bürger grundsätzlich ein Recht auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten und Informationen dazu verlangen dürfen. Allerdings soll dieses Recht nicht uneingeschränkt gelten. So kann es eingeschränkt werden, wenn durch die Transparenz die freie Willensbildung einer Behörde, die innere oder äussere Sicherheit des Landes oder weitere Interessen auf dem Spiel stehen. So würden etwa Stellungnahmen von Bundesämtern vor Bundesratsentscheiden erst nach dem Entscheid zugänglich, und die Stellungnahmen der Bundesräte zu diesen Geschäften weiterhin geheim bleiben. (Zu den Motionen aus den Vorjahren siehe hier.)

Öffentlichkeitsgesetz (BRG 03.013)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Die am 18. April gutgeheissene neue Bundesverfassung brachte einige Neuerungen für den Parlamentsbetrieb, welche nun auf gesetzlicher Ebene nachvollzogen werden mussten. So galt es beispielsweise zu konkretisieren, wer Wahlorgan für die Angestellten der neu auch administrativ dem Parlament unterstellten Dienste der Bundesversammlung ist, oder es musste auf Gesetzesebene der neuen Verfassungsbestimmung Rechnung getragen werden, dass Volksinitiativen nicht nur ganz, sondern auch teilweise für ungültig erklärt werden können. Die SPK-NR unterbreitete dem Plenum eine entsprechende Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes sowie einen Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste in der Form einer parlamentarischen Initiative. Der Bundesrat war in seiner Stellungnahme damit weitgehend einverstanden. Er verlangte jedoch, dass die Bedingungen, unter welchen die nun dem Parlament unterstellten Parlamentsdienste Dienststellen der Bundesverwaltung für die Erfüllung ihres Auftrags beiziehen können, bereits auf Gesetzes- und nicht erst auf Verordnungsstufe geregelt werden. Konkret forderte er, dass für die Erbringung der Dienstleistung und die Herausgabe von dazugehörenden Akten die Einwilligung des entsprechenden Departementes resp. des Bundesrates erforderlich ist.

Diesem Vorschlag der Regierung wurde im Parlament von allen Parteien heftig opponiert. Der Nationalrat beschloss, dass im Konfliktfall nicht der Bundesrat oder der Departementsvorsteher entscheidet, sondern die aus den Präsidenten und Vizepräsidenten beider Räte sowie zwei weiteren Parlamentariern gebildete Verwaltungsdelegation. Bei der Frage der administrativen Organisation der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation, deren gemeinsames Sekretariat bisher dem Bundesrat unterstellt war, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei parlamentarischen Kommissionen. Die Staatspolitische Kommission hatte beantragt, dass das Sekretariat dieser Gremien vollständig von der Eidg. Finanzkontrolle zu trennen und in die Parlamentsdienste einzuordnen ist. Im Namen der Finanzkommission opponierte Weyeneth (svp, BE) diesem Vorschlag, weil er zu wenig durchdacht sei und sich auf die Kontrollarbeit kontraproduktiv auswirken werde, da wegen des Fehlens eines eigenständigen Rechnungshofs eine enge Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle und den parlamentarischen Gremien erforderlich sei. Mit diesen Argumenten konnte sich Weyeneth deutlich (109:27) durchsetzen.

Der Ständerat schloss sich beim Streit mit dem Bundesrat über die Entscheidkompetenzen beim Beizug von Verwaltungsstellen und der Herausgabe von Dokumenten grundsätzlich der grossen Kammer an. Bei der Wahl des Generalsekretärs der Bundesversammlung schuf er eine kleine Differenz, indem er die Koordinationskonferenz zur Wahlbehörde machte. In der Frage des Sekretariats der Finanzkommission war unbestritten, dass dieses entsprechend den Vorschriften der neuen Verfassung aus dem Bereich des Bundesrats herausgelöst werden muss. Der Rat beschloss, dass sein Sekretär von der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung zu wählen sei. In der Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat bei den Wahlkompetenzen für den Sekretär der Finanzkommission und der Finanzdelegation einem Kompromiss zu: Wahlgremium ist die Verwaltungsdelegation, ihr Entscheid muss aber durch die Finanzdelegation bestätigt werden. Im weiteren hielt der Nationalrat zweimal an seinem Entscheid fest, dass der Generalsekretär der Parlamentsdienste vom Plenum zu wählen ist, musste dann allerdings den Beschluss der Einigungskommission akzeptieren, dass, wie vom Ständerat als Kompromiss beschlossen, die Koordinationskonferenz Wahlbehörde ist, deren Entscheid aber von der Vereinigten Bundesversammlung zu bestätigen ist.

Anpassung des Geschäftsverkehrsgesetzes an die neue Bundesverfassung (99.419)

Nationalrat Comby (fdp, VS) verlangte einmal mehr – diesmal mit einer als Postulat überwiesenen Motion [98.3399]– eine bessere Berücksichtigung der französisch- und italienischsprachigen Regionen bei der Vergabe von Bundesaufträgen. Nötigenfalls seien dazu auch gesetzliche Vorschriften zu erlassen. Der Bundesrat zeigte sich angesichts der auch vom Bund einzuhaltenden internationalen und nationalen Wettbewerbsbestimmungen skeptisch gegenüber gesetzlichen Massnahmen. Er erklärte sich aber zu bestimmten Vorkehrungen bei den als Einkäufer tätigen Diensten bereit. So soll dort vermehrt Personal aus dem nichtdeutschen Sprachraum eingestellt werden und bei den Ausschreibungen über das vorgeschriebene Publizitätsminimum hinausgegangen werden, um möglichst alle potentiellen Anbieter zu erreichen. In der Herbstsession gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Hämmerle (sp, GR) Folge, welche verlangt, dass Post, Swisscom und SBB auf gesetzlichem Wege verpflichtet werden, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze auch in Berg- und Randregionen anzubieten und notwendige Abbaumassnahmen nicht einseitig in diesen Regionen durchzuführen. Eine Koalition aus der Linken, der CVP und einigen Freisinnigen (vor allem französisch- und italienischsprachigen) verhalfen diesem Begehren zum Durchbruch. Die Gegner hatten dagegen argumentiert, dass damit die Wettbewerbsposition der anvisierten Betriebe massiv beeinträchtigt würde.

Pa.Iv. für flächendeckende Arbeits- und Ausbildungsplätze bei Post, SBB und Swisscom (98.446)

Die im Vorjahr eingeleitete Fusion des BAWI mit dem BWA zum neuen Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) wurde auf den 1. Juli und damit früher als ursprünglich vorgesehen vollzogen. Die Proteste der Gewerkschaften, welche ein eigenständiges Bundesamt für Arbeit gefordert hatten, blieben erfolglos.

BIGA Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit

Das neue Gesetz über die Meteorologie und Klimatologie fand nun auch im Nationalrat Zustimmung. Nachdem Bundesrätin Dreifuss nochmals versichert hatte, dass die neuen Bestimmungen Gewähr für eine saubere Trennung der Rechnungsführung zwischen hoheitlichen und kommerziellen Aufgaben böten und damit auch keine wettbewerbsverzerrenden Quersubventionen mehr möglich seien, übernahm der Rat weitgehend die Version des Bundesrates. Der Ständerat, der im Vorjahr mit seinem Eintretensentscheid den Nationalrat verpflichtet hatte, sich mit der vom Bundesrat vorgelegten Fassung auseinanderzusetzen, stimmte dem Gesetz zu, ohne eine einzige Differenz zu schaffen.

Gesetz über die Meteorologie und Klimatologie

Im Zeichen der Modernisierung der Verwaltung nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Führung unterbreitete die Regierung dem Parlament den Entwurf für ein neues Gesetz über die Meteorologie und Klimatologie. Das neue Gesetz ist nicht mehr wie sein aus dem Jahre 1911 stammender Vorgänger als Organisationsgesetz für die entsprechende Bundesstelle (Schweizerische Meteorologische Anstalt, SMA) konzipiert, sondern definiert in erster Linie die Aufgaben des Bundes in diesem Bereich. Die SMA soll allerdings unter dem neuen Namen „Dienst für die Meteorologie und Klimatologie“ ein Bundesamt bleiben. Ausdrücklich wird ihr aber das Recht zuerkannt, erweiterte Dienstleistungen auf kommerzieller Basis und in internationaler Zusammenarbeit anbieten zu dürfen. Auf der anderen Seite eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben in diesem Bereich an Private zu übertragen.

Im Nationalrat kam die Vorlage nicht gut an. Die Kommissionsmehrheit beantragte, sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein Projekt auszuarbeiten, das in einer ersten Phase eine privatrechtliche Organisation der kommerziellen, nicht hoheitlichen Aufgaben vorsieht, und in einer zweiten Phase eine vollständige Privatisierung der SMA überprüft. Im Einzelnen ging ihr die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufzählung der Aufgaben der SMA zu weit, und den Vorschlag, dass bestimmte Aufgaben an Private übertragen werden können, erachtete sie als zu unverbindlich. Als Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der privaten Anbieter wurde zudem die Absicht kritisiert, die SMA aus ihrer finanziell abgesicherten Stellung als Bundesamt kommerziell im Markt auftreten zu lassen. Gegen den Widerstand der Linken hiess das Plenum den Rückweisungsantrag seiner Kommission mit 104:60 Stimmen gut. Der Ständerat erklärte sich hingegen bereit, auf das Geschäft einzutreten. Seiner Meinung nach ist von prioritärer Bedeutung, dass in einem ersten Schritt das veraltete Gesetz aufgehoben und der Auftritt der SMA als Bundesstelle mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget sowie mit Aktivitäten auf dem freien Markt geregelt wird. Die Frage einer Privatisierung könne dann, gestützt auf die inzwischen gemachten Erfahrungen, in einer späteren Phase beantwortet werden. Der Nationalrat kam in der Folge auf seinen Entscheid zurück und überwies das Geschäft an seine vorberatende Kommission.

Gesetz über die Meteorologie und Klimatologie

Der im Vorjahr vom Bundesrat beschlossene Umbau des früheren BIGA zu den beiden neuen Ämtern BBT (BA für Berufsbildung und Technologie) und BWA (BA für Wirtschaft und Arbeit) wurde zu Jahresbeginn in Angriff genommen. Dabei ergab sich insofern eine Änderung, als die aus dem aufgehobenen Bundesamt für Konjunkturfragen übernommene Aufgabe der Wirtschaftsbeobachtung nicht wie ursprünglich vorgesehen ins Generalsekretariat des EVD verlegt, sondern ins BWA integriert wurde. Als Begründung für diesen Entscheid gab der Bundesrat an, dass er das Generalsekretariat nicht mit Linienaufgaben belasten wolle. Der Rücktritt des Vorstehers des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI), Staatssekretär Franz Blankart, eröffnete die Perspektive für weitere Umstrukturierungen. Im Mai gab Bundesrat Couchepin grünes Licht für eine Verschmelzung des BAWI mit dem BWA. Zum Nachfolger Blankarts ernannte der Bundesrat mit Amtsantritt auf den 1. Mai 1999 den Industriemanager David Sytz.

BIGA Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit

Das rund 500 Beschäftigte zählende Bundesamt für Statistik schloss im November seinen Umzug nach Neuenburg ab. Damit befinden sich alle drei 1992 vom Parlament für eine Aussiedlung aus der Bundesstadt bestimmten Ämter an ihrem neuen Standort.

Auslagerung von drei Bundesämtern
Dossier: New Public Managment

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimnisvorbehalt in der Bundesverwaltung scheint auf guten Wegen zu sein. Der Nationalrat überwies drei entsprechende Motionen (GPK (97.3384), Hess (cvp, ZG) und Vollmer (sp, BE) (97.3110)). Der Bundesrat erklärte sich damit einverstanden, lehnte allerdings die terminliche Auflage der GPK-Motion ab, welche die Vorlage der Botschaft bis Ende 1998 verlangte. Der Ständerat überwies die beiden letztgenannten Motionen ebenfalls, diejenige der GPK wandelte er in ein Postulat um, da die gesetzte Frist ohnehin nicht eingehalten werden könnte. Er nahm dabei Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, bis Ende 1999 einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten.

Motionen 1997 zum Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

In seiner Anwort auf eine Interpellation Müller (fdp, ZH) versicherte der Bundesrat, dass man sich in der Bundesverwaltung sowie den Postbetrieben, der SBB und der Swisscom des Computerproblems mit dem Datumwechsel 2000 bewusst sei und seit 1996 entsprechende Massnahmen eingeleitet habe. Zur Bewusstmachung des Problems und zur Unterstützung bei dessen Behebung namentlich bei Kleinbetrieben und in wichtigen Infrastrukturbereichen (z.B. Elektrizitätswirtschaft) setzte der Bundesrat im Juni einen speziellen Delegierten ein [43]. Das Jahrtausendwechselproblem beschäftigte auch den Ständerat. In Postulatsform überwies er eine Motion [98.3359] Schmid (cvp, AI), welche insbesondere Vorkehrungen verlangt, um bei den befürchteten Computerpannen die Grundversorgung mit Wasser, Energie, Kommunikationsmitteln etc. zu gewährleisten.

speziellen Delegierten

Im Berichtsjahr nahm der Bundesrat eine Umorganisation der Departemente vor. Er stützte sich dabei auf Vorschläge der Beratungsfirma Arthur Andersen und auf die ihm vom neuen RVOG (siehe dazu oben, Regierung) zugesprochene alleinige Kompetenz zur Strukturierung der Departemente. Die Sportschule Magglingen und das Bundesamt für Zivilschutz wurden vom EDI resp. dem EJPD zum EMD umgeteilt. Das Bundesamt für Umweltschutz, Wald und Landschaft (BUWAL) - ohne Landeshydrologie und -geologie - sowie die Abteilung Strassenverkehr wechselten vom EDI resp. dem EJPD zum EVED. Durch die Verlagerung der Einwanderungssektion vom EVD zum EJPD wurden sämtliche mit Migrationsfragen befassten Stellen in einem Departement vereinigt. Ähnliches geschah im Bereich der Forschung, wo eine Konzentration der dafür zuständigen Stellen von vier auf zwei Departemente (EDI und EVD) erfolgte. Als Konsequenz aus dieser Umverteilung beschloss der Bundesrat, die Namen von zwei Departementen auf Anfang 1998 ihren erweiterten Tätigkeitsgebieten anzupassen: Aus dem EMD wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), aus dem EVED das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Umorganisation der Departemente VBS UVEK

Verschiedene Vorkommnisse förderten in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass das BIGA, welches sich infolge der Wirtschaftskrise gewachsenen Anforderungen gegenübersah, umorganisiert werden müsse. Im November beschloss der Bundesrat auf Antrag des EVD-Vorstehers Delamuraz, das BIGA aufzuteilen in ein neues Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (inklusive Fachhochschulen) und ein Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA), in welchem die Abteilungen Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik zusammengefasst sind. Das bisherige Bundesamt für Konjunkturfragen wurde aufgelöst und die von dieser Stelle bisher vorrangig betriebene Forschung zu allgemein wirtschaftlichen Fragestellungen in das Zentralsekretariat des EVD integriert.

BIGA Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit

Die Rüstungsbetriebe des EMD mit ihren rund 4'500 Beschäftigten wurden 1997 mit einer neuen Rechtsform ausgestattet. Diese soll ihnen einerseits die Kooperation mit in- und ausländischen Partnern erleichtern und andererseits genügend Handlungsspielraum geben, um auch ausserhalb ihres Kernbereichs aktiv zu werden. Hintergrund für diese Neuerung bildeten die Armeereform und das gekürzte EMD-Budget, welche das Auftragsvolumen dieser Staatsbetriebe stark haben schrumpfen lassen. Für die vier Rüstungsbetriebe schlug der Bundesrat den Übergang von unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts vor. Dabei sollen die Beteiligungen des Bundes in einer als Aktiengesellschaft organisierten Holding zusammengefasst werden, in welcher das EMD die Aktionärsrechte des Bundes wahrnimmt. Eine Veräusserung der Aktienmehrheit dieser Gesellschaft muss durch das Parlament bewilligt werden. Verbunden mit dieser Reform ist die Ablösung der öffentlich-rechtlichen durch privatrechtliche Anstellungsverhältnisse des Personals. Diese von den Personalverbänden bekämpfte Lösung wurde vom Bundesrat als notwendig erachtet, um den Betrieben die zum Überleben erforderliche Flexibilität zu verschaffen. (Siehe dazu auch die Interpellation von Allmen (sp, BE) (96.3673)).

Das Parlament verabschiedete die Vorlage noch im Berichtsjahr; der Beschluss wurde auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Im Nationalrat kämpfte die Linke vergeblich gegen die Umwandlung der öffentlich- in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Ein von der SP und der LdU/EVP-Fraktion unterstützter Antrag, anstelle von privatrechtlichen spezialrechtliche Aktiengesellschaften zu bilden, unterlag mit 73 zu 46 Stimmen. Mit ähnlichen Stimmenverhältnissen abgelehnt wurden auch ein Antrag Alder (sp, SG), dem Personal einen gesetzlichen Anspruch auf Vertretung im Verwaltungsrat der Holding zu garantieren, und ein Antrag Hubacher (sp, BS) für eine Lohn-Besitzstandsgarantie für das heutige Personal bei der Überführung in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Die in allen Punkten unterlegene SP votierte in der Gesamt- und in der Schlussabstimmung gegen das neue Gesetz oder enthielt sich der Stimme. Im Ständerat unterlag ein Antrag Danioth (cvp, UR), der die Wahl zwischen spezial- oder privatrechtlichen Aktiengesellschaften dem Bundesrat überlassen wollte mit 25 zu 12 Stimmen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der SGB-Präsidentin Brunner (sp, GE), der die Unternehmen auf dem Gesetzesweg verpflichten wollte, mit den Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen und eine Schiedskommission für arbeitsvertragliche Konflikte einzurichten.

Bundesgesetz über die Rüstungsbetriebe des Bundes (97.034)
Dossier: Armee 95

In einem Bericht über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) zum Schluss, dass Bundesrat und Bundesverwaltung die Information in Krisensituationen nicht oder nur mit Mühe beherrschten. Vor allem bei departementsübergreifenden Problemen seien Personen und Organisationsstruktur überfordert, und die Früherkennung von Themen mit informationspolitischer Brisanz funktioniere schlecht. Die GPK hatte die behördliche Information in drei konkreten Fällen untersuchen lassen: die Reaktion auf ein vom US-Senator D'Amato veranstaltetes Hearing zu einem Abkommen der Schweiz mit Polen aus dem Jahre 1949 bezüglich nachrichtenloser jüdischer Guthaben, den Fall des der Korruption verdächtigten Generalstabsobersten Nyffenegger und die Mutmassungen über die Übertragbarkeit des sogenannten Rinderwahnsinns auf den Menschen.

Um die Informationstätigkeit zu verbessern, reichte die GPK eine parlamentarische Initiative für ein Bundesratssprecheramt ein, das gegenüber den Informationsbeauftragten der Departemente weisungsberechtigt wäre (97.429). Da es namentlich auch die Aufgabe dieser Stelle wäre, Informationsflüsse innerhalb der Bundesverwaltung zu öffnen, könnte sie zudem als informationspolitisches Frühwarnsystem für den Bundesrat wirken. Eine weitere Aufgabe würde darin bestehen, den Bundesrat informationspolitisch zu beraten und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die GPK anerkennt in ihrem Bericht, dass diese letzte Aufgabe heute in Ansätzen bereits von Vizebundeskanzler Casanova wahrgenommen wird; sie müsste ihrer Meinung nach aber klarer umrissen und der Posten mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Mit einer Motion (97.3384) verlangte die GPK ausserdem bis Ende 1998 die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung.

Bericht der GPK-NR über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen (1997)