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Beide Ratskammern forderten mit gleichlautenden Postulaten ihrer GPK (NR) resp. Finanzkommission [96.3600] (StR) die Regierung auf, in einem Bericht darzustellen, nach welchen Kriterien der Bundesrat seine Vertreter in Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften mit Bundesbeteiligung delegieren wird, und wie diese die Bundesinteressen wahrnehmen sollen.

Vertreter in Verwaltungsräte

Als zweites der drei ausgewählten Bundesämter vollzog dasjenige für Wasserwirtschaft seinen Auszug aus der Bundesstadt. Es bezog im Frühjahr ein neues Gebäude in Biel. Die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit macht die Ansiedlung von Arbeitsplätzen des Bundes attraktiv. Der Nationalrat überwies ein Postulat Cavadini (fdp, TI), welches anregt, Teile von expandierenden Bundesämtern ins Tessin auszulagern. Der Berner Hochreutener (cvp) setzte sich mit einem ebenfalls überwiesenen Postulat [96.3454] dafür ein, dass der Bund die Möglichkeit der Miete von Büroräumen in dem in Bern geplanten Neubau des Fussballstadions Wankdorf überprüft.

Bundesämtern ins Tessin auszulagern

Der Bundesrat beschloss im April, ab 1997 das Bundesamt für Landestopographie und die Schweizerische Meteorologische Anstalt nach den Prinzipien des NPM (d.h. mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget) zu führen. Er kündigte an, dass elf weitere Dienststellen überprüfen müssen, ob bei ihnen ab 1998 diese Instrumente ebenfalls angewendet werden könnten. Bundesrat Villiger erhofft sich von diesen neuen Verwaltungsgrundsätzen einen Effizienzgewinn und finanzielle Einsparungen in der Höhe von rund 10%.

Bundesamt für Landestopographie Schweizerische Meteorologische Anstalt
Dossier: New Public Managment

Wie oben dargestellt, lehnte das Volk am 9. Juni das neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ab. Dieses hätte neben der umstrittenen Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärstellen auch die gesetzlichen Grundlagen für eine an den Prinzipien des New Public Management (NPM) ausgerichtete Verwaltung mit Globalbudgets und Leistungsaufträgen für einzelne Amtsstellen gebracht. Diese unbestrittenen Neuerungen behielt der Bundesrat in seinem um die Staatssekretäre erleichterten Entwurf für eine Neuauflage des Gesetzes bei.

neue Botschaft für ein Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Dossier: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)

Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Epiney (cvp, VS) für eine umfassende Überprüfung der staatlichen Leistungen und die Ausarbeitung einer Verzichts- und Privatisierungsplanung wurde mit 19 zu 12 Stimmen auch vom Ständerat überwiesen. Er tat dies gemäss Kommissionssprecher Frick (cvp, SZ) aber nicht aus Übereinstimmung mit diesen expliziten und weitreichenden Motionszielen, sondern um die in der Einleitung der Motion enthaltene Forderung nach einer Verwaltung nach den Grundsätzen des New Public Management zu unterstützen.

Überprüfung der staatlichen Leistungen

Nachdem bereits diverse Kantone und Gemeinden erste Erfahrungen mit dem "New Public Management" (NPM) machen, sind auch beim Bund Weichen in diese Richtung der Verwaltungsreform gestellt worden. Im Rahmen der Beratung der Regierungsreform (s. oben) hatte der Nationalrat im Januar einem Antrag zugestimmt, der für Verwaltungsbereiche, die mit einem Leistungsauftrag geführt werden, Ausnahmen vom Finanzhaushaltsgesetz vorsieht, um eine Globalbudgetierung und die Übertragung von Kreditresten auf das nächste Jahr zu ermöglichen. Für den Ständerat war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) nicht der richtige Ort für die Einführung dieser Neuerung. In dem von ihm verlangten Zusatzbericht schlug der Bundesrat dann vor, diese Bestimmungen in das Finanzhaushaltsgesetz und das Gesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes zu integrieren. Das Parlament stimmte diesen Teilrevisionen zu.

"New Public Management"
Dossier: New Public Managment

Im November lancierte ein aus Politikern von SVP, FDP, LP und CVP gebildetes Komitee eine Volksinitiative mit dem Titel "Deregulierungsinitiative: Mehr Freiheit - weniger Gesetze". Der Anstoss zu diesem Volksbegehren war aus dem Gewerbeverband des Kantons Zürichs gekommen. Die Initiative verlangt, dass fünf Jahre nach ihrer Annahme sämtliche Gesetze und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüsse aufgehoben werden, welche in der Zwischenzeit nicht eine ausdrückliche Bestätigung durch die Bundesversammlung erhalten haben. Zudem sollen diese Bestätigungsbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt sein. Ausgenommen von dieser Ausmerzaktion wären nur Gesetze und Beschlüsse, die auf bi- oder multilateralen Verträgen beruhen, und solche, die "zur Sicherstellung der staatlichen Ordnung unumgänglich sind". In dieselbe Richtung möchte auch der Christlichdemokrat Epiney (VS) gehen. Der Nationalrat überwies seine Motion [95.3175] , welche vom Bundesrat fordert, ein Inventar aller Staatsaufgaben und deren Kosten sowie eine darauf gestützte Verzichts- und Privatisierungsplanung vorzulegen.

Deregulierungsinitiative

Der Ständerat beschloss in Abweichung vom Nationalrat einstimmig eine öffentlich-rechtliche Anstellung, da das Personal auch hoheitliche Aufgaben zu erfüllen habe. Nachdem Bundesrat Koller vor dem Nationalrat dargelegt hatte, dass eine öffentlich-rechtliche Anstellung keinesfalls mit einer Beamtung gleichzusetzen sei, und dass in bezug auf Leistungslohn und Kündigung die allgemeine Angestelltenordnung des Bundes nicht massgeblich sein müsse, fügte sich die grosse Kammer diesem Entscheid.

Umstrukturierung des Bundesamtes für geistiges Eigentum
Dossier: New Public Managment

Das Parlament hiess die vom Bundesrat im Vorjahr beantragte Umwandlung des Bundesamtes für geistiges Eigentum in eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte öffentlich-rechtliche Anstalt gut. In der Eintretensdebatte im Nationalrat wurde von verschiedener Seite betont, dass das neue Organisationsstatut als zukunftweisender Prototyp für die Modernisierung der gesamten Bundesverwaltung angesehen werden könne. Umstritten war in der Detailberatung bloss, ob das Personal öffentlich- oder privatrechtlich angestellt werden soll. Mit dem Argument, dass ein Institut, das sich auf dem Markt bewähren wolle, in seiner Personalpolitik flexibel sein müsse, setzte sich knapp die von der bürgerlichen Mehrheit bevorzugte privatrechtliche Anstellung durch. Dies hatte zur Folge, dass die SP und die GP in der Gesamtabstimmung der Vorlage nicht mehr zustimmten.

Umstrukturierung des Bundesamtes für geistiges Eigentum
Dossier: New Public Managment

Obwohl Ende der siebziger Jahre eine Vernehmlassung positiv verlaufen war und das Parlament 1989 mit einer Motion einen entsprechenden Auftrag erneuert hatte, zeigte der Bundesrat bei der Vorlage eines Gesetzes über eine Bundesombudsstelle keine Eile. Das EJPD hatte zwar einen Vorentwurf ausgearbeitet, der Bundesrat beschloss aber, dieses seiner Ansicht nach nicht prioritäre Geschäft in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr in die Vernehmlassung zu geben. Der Nationalrat schloss sich jetzt dieser Einschätzung an. Nationalrat Borel (sp, NE) hatte 1993 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche dem Parlament erlauben sollte, angesichts der zögerlichen Haltung des Bundesrats die Neuerung in eigener Regie einzuführen. Obwohl die Kommission mit 16 zu 1 Stimmen für die Überweisung des Vorstosses plädierte, folgte der Rat einem Ablehnungsantrag Sandoz (lp, VD), der das Anliegen als überflüssig und angesichts der Lage der Bundesfinanzen als nicht opportun kritisierte.

keine Eile überflüssig

Nicht zuletzt die schlechte Lage der öffentlichen Finanzen hat dazu geführt, dass sich die Realisierungschancen für neue Modelle der Organisation der staatlichen Verwaltungstätigkeit verbessert haben. Im Vordergrund der Diskussionen stand dabei das in den USA entwickelte und in Europa zuerst in der niederländischen Stadt Tilburg erprobte sogenannte "New Public Management". Dieses setzt nicht auf die Privatisierung bisher vom Staat wahrgenommener Aufgaben und wird deshalb gerade von der politischen Linken und den Gewerkschaften positiv beurteilt. Sein Hauptelement besteht in der Aufteilung der Verwaltung in dezentrale Einheiten, welche sich als bürgernahe Dienstleistungszentren verstehen und im Rahmen von Leistungsverträgen und Globalbudgets eigenverantwortlich handeln. In der Schweiz beschloss die von einer rot-grünen Mehrheit regierte Stadt Bern als erste, ab Anfang 1995 während zwei Jahren in drei Verwaltungsbereichen (Jugendamt, Strassenbau und Feuerwehr) konkrete Erfahrungen mit diesem Modell zu sammeln. Kurz darauf entschied auch die Stadt Winterthur, ab 1996 in acht Verwaltungsabteilungen entsprechende Pilotprojekte zu starten.

"New Public Management"
Dossier: New Public Managment

Ähnliche Bestrebungen bestehen auch auf Bundesebene. Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Umwandlung des Bundesamtes für geistiges Eigentum in eine öffentlichrechtliche Anstalt mit dem Namen Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum (IGE). Dieses neue Institut soll besser in der Lage sein, sich auf die Bedürfnisse der Wirtschaft, insbesondere in bezug auf Informationen über Patente und technische Entwicklungen, einzustellen. Das IGE wird von den Staatsfinanzen unabhängig sein. Für die Patenterteilung und -verwaltung werden wie bisher Gebühren erhoben, für Dienstleistungen für den Bund wie z.B. die Vertretung auf internationalen Konferenzen oder die Mitarbeit bei der Gesetzgebung wird der Bund eine kostendeckende Entschädigung ausrichten. Bei der Informationstätigkeit für Private sollen marktgerechte Preise verrechnet werden.

Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum

Das Parlament hatte 1989 mit der Überweisung einer Motion der PUK-EJPD die Trennung der bis jetzt in der Funktion des Bundesanwalts vereinigten Aufgaben des öffentlichen Anklägers und des Leiters der Ermittlungen der gerichtlichen Polizei verlangt. Um dieses Ziel zu verwirklichen, schlug der Bundesrat nun eine Änderung des Gesetzes über die Bundesrechtspflege vor. Er beantragte dabei, die gerichtliche und die präventive (politische) Polizei vollständig der Bundespolizei zuzuordnen und die Bundesanwaltschaft zu einer kleinen, vom Parlament gewählten und vom Bundesrat unabhängigen Anklagebehörde des Bundes umzugestalten. Im Dezember wählte der Bundesrat Carla del Ponte als Nachfolgerin für den auf Ende Jahr zurücktretenden Willy Padrutt zur neuen Bundesanwältin. Die Tessinerin hatte sich als kantonale Staatsanwältin einen ausgezeichneten Ruf als mutige Kämpferin gegen das internationale organisierte Verbrechen geschaffen.

Bundesanwalts Carla del Ponte

Für eine offenere Informationspolitik der Bundesverwaltung setzte sich Nationalrat Hess (cvp, ZG) ein. Mit einer Motion verlangte er die Ersetzung des heute geltenden Vertraulichkeitsprinzips durch den Grundsatz Öffentlichkeit mit Geheimnisvorbehalt, wie ihn Schweden, Frankreich, die Niederlande, die USA, Kanada, Australien und — mit der neuen Verfassung — auch der Kanton Bern kennen. Nachdem Arnold Koller angekündigt hatte, dass der Bundesrat noch in dieser Legislatur über ein Modell für eine verbesserte Transparenz über Verwaltungsvorgänge entscheiden werde, wandelte der Rat den Vorstoss in eine Postulat um.

Motion für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt (91.3303)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Die vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion, welche den Bundesrat beauftragt, die von der Verwaltung ausgeübten Tätigkeiten systematisch auf Einsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, überwies der Ständerat bloss als Postulat, da seiner Ansicht nach entsprechende Aufträge bereits erteilt und rechtlich festgeschrieben worden sind.

Die vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion, welche den Bundesrat beauftragt, die von der Verwaltung ausgeübten Tätigkeiten systematisch auf Einsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, überwies der Ständerat bloss als Postulat, da seiner Ansicht nach entsprechende Aufträge bereits erteilt und rechtlich festgeschrieben worden sind [35]

Das im Verlauf der Jahre massiv geschrumpfte Projekt der Dezentralisierung der Bundesverwaltung trat in die Entscheidungsphase. Der Ständerat stimmte als Erstrat ohne Opposition den Baukrediten für die Verlegung von drei Bundesämtern von Bern nach Neuenburg, Biel und Grenchen (SO) zu. Der Widerstand des von der Verlegung betroffenen Personals kam dann im Nationalrat zur Sprache. Insbesondere der Gewerkschaftsvertreter Vollmer (sp, BE), aber auch der Fraktionssprecher der FDP wiesen auf eventuelle negative Auswirkungen auf das Betriebsklima in den umzusiedelnden Amtern für Statistik, für Wasserwirtschaft bzw. für Wohnungswesen hin; am ausgeprägtesten war die Kritik am neuen Standort Grenchen. Rückweisungsanträge von Dünki (evp, ZH) für das Projekt in Grenchen und der SD/Lega-Fraktion für die Vorhaben in Biel und Neuenburg wurden jedoch deutlich abgelehnt. In Anbetracht der Vorteile in bezug auf die Rekrutierung von französischsprachigem Personal und der von der Dezentralisierung erhofften wirtschaftlichen Stärkung der Jurasüdfussregion schien einer Mehrheit des Rates ein Umzug oder ein längerer Arbeitsweg für das Personal durchaus zumutbar.

Auslagerung von drei Bundesämtern
Dossier: New Public Managment

Von der ursprünglich breit angelegten Übung zur Dezentralisierung der Bundesverwaltung war schliesslich noch die Verlegung von drei Bundesämtern übrig geblieben. Der Bundesrat beantragte im Mai in einer entsprechenden Baubotschaft, 1994 die Bundesämter für Wohnwirtschaft resp. für Wasserwirtschaft nach Grenchen (SO) resp. Biel und 1998 das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg zu verlegen. Als Hauptgründe für diese von den Personalverbänden nach wie vor bekämpfte Dislozierung gab er das knappe Angebot an Büroräumen in der Region Bern und regionalpolitische Erwägungen an. Zudem erhofft er sich von Standorten, die näher an der Sprachgrenze liegen, Vorteile für die Rekrutierung französischsprachigen Personals.

Auslagerung von drei Bundesämtern
Dossier: New Public Managment

Im Rahmen der Beratungen des Fernmeldegesetzes hatte der Ständerat 1990 und der Nationalrat 1991 der Bildung eines neuen Bundesamtes für Kommunikation zugestimmt. Im Berichtsjahr genehmigten die Räte den Antrag des Bundesrates, dieses Amt dem EVED zuzuordnen. Das neue Bundesamt hat seinen Sitz in Biel und wird am 1. April 1992 seine Tätigkeit aufnehmen.

Bundesamtes für Kommunikation

Das Parlament genehmigte oppositionslos den vom Bundesrat beantragten Kredit von 61,4 Mio Fr. zum Ausbau der elektronischen Kommunikationsnetze in der Bundesverwaltung.

Genehmigung des Kredits zum Ausbau der elektronischen Kommunikationsnetze in der Bundesverwaltung

Die Zusammenarbeit des Bundes mit der 1986 für die Realisierung departementsübergreifender Rationalisierungsmassnahmen beigezogenen externen Beraterfirma McKinsey wurde sistiert. Den Beratern wurde vorgeworfen, dass sie in ihren Untersuchungen die Spezifität der politischen Verwaltung nicht genügend berücksichtigt hätten, und dass sich ihre Vorschläge zum Teil als nicht realisierbar erwiesen hätten. In der Presse wurde allerdings festgehalten, dass nicht wenige der in den letzten Jahren vorgenommenen Reorganisationsmassnahmen in der Bundesverwaltung (z.B. die Zusammenlegung von Ämtern) auf Vorschläge der externen Berater zurückzuführen sein dürften. Bundeskanzler Buser gab bekannt, dass von den insgesamt vierzig Teilprogrammen zur Effizienzsteigerung deren 22 in Umsetzung begriffen sind oder kurz davor stehen. Von den restlichen sollen noch fünf weiterverfolgt werden, während die übrigen, darunter sämtliche Privatisierungsvorhaben, gestrichen worden sind.

departementsübergreifender Rationalisierungsmassnahmen

Da eine Reorganisation der Bundesanwaltschaft bereits im Vorjahr mit der Überweisung der Anträge der Puk durch das Parlament eingeleitet worden war, hatten im Nationalrat die in dieser Sache noch hängigen persönlichen Vorstösse von seiten der Linken und der Grünen keine Erfolgsaussichten. Die Motionen wurden in Postulate umgewandelt oder, falls ihre Urheber damit nicht einverstanden waren, abgelehnt. Die Fichenaffäre zeitigte hingegen weitere personelle Konsequenzen. Der Chef der Bundespolizei und gleichzeitig auch Leiter der militärischen Abwehr, Peter Huber, wurde nach der Entdeckung von Karteien im EMD bis auf weiteres beurlaubt. Für den 1989 beurlaubten Bundesanwalt Gerber konnte nach langer Suche ein Nachfolger gefunden werden. Mit Amtsantritt auf den 1. August übernahm im Sinne einer Übergangslösung der 63jährige Willy Padrutt, bisher Staatsanwalt des Kantons Graubünden, das Amt.

Reorganisation der Bundesanwaltschaft

Mit der unter dem Titel der Dezentralisierung der Bundesverwaltung laufenden Auslagerung von drei Bundesämtern nach Neuenburg, Biel und Grenchen (SO) harzte es weiterhin. Die im Januar für 1990 angekündigte Botschaft des Bundesrates wurde noch nicht verabschiedet. Auf lokaler Ebene gingen die Vorarbeiten aber weiter: in Neuenburg, wohin das Bundesamt für Statistik mit seinen rund 300 Angestellten dislozieren soll, stellten die Behörden ein konkretes Bauprojekt vor.

Auslagerung von drei Bundesämtern
Dossier: New Public Managment

Der Bundesrat legte dem Parlament seinen Beschluss, auf den 1. Januar 1990 das Bundesamt für Organisation aufzulösen und ein neues Bundesamt für Informatik im EFD zu bilden, nachträglich zur Genehmigung vor. Beide Kammern stimmten oppositionslos zu.

Bundesamt für Informatik im