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In der Frühjahrssession nahmen die Räte den Jahresbericht 2018 der GPK und der GPDel zur Kenntnis. Die verschiedenen Kommissions- und Subkommissionsvertretungen hoben in den Ratsdebatten die wichtigsten Tätigkeiten der verschiedenen Oberaufsichtsgremien im Berichtsjahr hervor; darunter etwa die Governance der bundesnahen Betriebe mit dem Cyberangriff auf die Ruag oder der Buchhaltungspraxis der Postauto AG. Die GPK hatte sich 2018 auch für die Amtshilfe der Eidgenössischen Steuerverwaltung interessiert, die Informationen an die USA geliefert hatte, die Daten von Drittpersonen enthielten, ohne dass diese informiert worden waren. Ein weiteres Thema war die Hochseeschifffahrts-Bürgschaft des Bundes. Zu zahlreichen Themen hatten GPK und GPDel noch keine öffentlichen Informationen abgegeben. Diese waren im Bericht ausführlich erwähnt. Darunter waren etwa die Kriegsmaterialexporte, Cyberrisiken, Impfstoffmangel, die nukleare Sicherheit, die Verzögerungen beim Bundesverwaltungsgericht oder die Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers. Die GPK habe zudem neue Inspektionen eingeleitet, worunter auch eine Analyse zur Erfüllung von angenommenen Motionen und Postulaten vorgelegt werden soll.

Jahresbericht 2018 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Auch im Ständerat stiess das Projekt eines Rechenzentrums Campus in Frauenfeld auf keine Opposition. Sowohl die Lösung der Ausgabenbremse als auch die Gesamtabstimmung fanden einstimmige Unterstützung (jeweils 44:0 Stimmen). Finanzminister Ueli Maurer machte darauf aufmerksam, dass die Investitionen in die EDV wohl noch eine Weile ein Dauerbrenner im Parlament bleiben würden. Er wolle die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, dass die EDV-Projekte des Bundes in der Regel sehr stabil seien. Das Ziel sei, dass der Bund im Jahr 2023 nur noch vier Rechenzentren betreibe. Das Rechenzentrum „Fundament“ befinde sich als geschütztes Zentrum der Armee im Alpenraum im Bau, das Rechenzentrum „Primus“ werde in Bern ausgebaut, ein weiteres militärisches Rechenzentrum mit dem Namen „Kastro“ werde mit der Armeebotschaft 2018 zum Beschluss unterbreitet. Das beim anstehenden Geschäft behandelte Rechenzentrum „Campus“, das in Frauenfeld gebaut werden soll, sei mit der Immobilienbotschaft der Armee bereits bewilligt worden. Da es sich um ein Schlüsselprojekt handle, werde das Parlament regelmässig informiert.

Rechenzentrum

Im Geschäftsbericht des Bundesrates gibt die Regierung seit 1996 jährlich Auskunft über ihre Geschäftsführung, die zudem mit den Jahres- und Legislaturzielen abgeglichen wird, um einen Soll-Ist-Vergleich und ein Controlling der Exekutive und der Verwaltung zu ermöglichen. Der Bericht 2016 beschrieb das erste Jahr der 50. Legislatur (2015-2019), die entlang von drei Leitlinien geplant worden war: Die nachhaltige Sicherung des Wohlstandes in der Schweiz, die Förderung des nationalen Zusammenhaltes und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Sorge um Sicherheit und das Handeln als verlässliche Partnerin in der Welt. Diese Leitlinien sollen mit unterschiedlichen Jahreszielen erreicht werden. Von den 16 für das Jahr 2016 geplanten Zielen waren lauf Bericht drei vollständig, vier überwiegend und neun teilweise erreicht worden. Zu den lediglich teilweise realisierten Zielen gehörten etwa die Erneuerung und Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU, die nachhaltige Energieversorgung oder die Reformen und nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke.
In den Räten berichteten die verschiedenen Sprecher der Aufsichtskommissionen über ihre Eindrücke, die mehrheitlich positiv waren. Im Ständerat gab allerdings das Verhältnis zwischen der Verwaltung und der Finanzkommission zu reden. Ein Anlass für das laut Joachim Eder (fdp, ZG) „etwas gereizte" Verhältnis war wohl der Bericht der EFK kurz vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III, der gerügt hatte, dass die Folgen von Finanzerlassen nicht immer genügend abgeschätzt würden. Eder zitierte auch aus einer Rede von Bundeskanzler Thurnherr, die dieser unter dem Titel „Die Aufsicht aus der Sicht eines Beaufsichtigten, am Beispiel der Bundesverwaltung" vor der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften gehalten und darin vor zu viel Aufsicht gewarnte hatte. Eder wies darauf hin, dass nach Nachfrage beim Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Michel Huissoud, die Kommunikation gut sei und man eine Empfehlung der EFK nicht als Befehl auffassen solle. Auch Bundesrätin Doris Leuthard kritisierte die „intensive Kommunikationstätigkeit, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle ab und zu entfaltet, [als] nicht hilfreich", hob aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen allen Amtsstellen hervor. Sie dankte für die positiven Berichte und zeigte sich insbesondere auch mit Blick auf andere Länder erfreut darüber, dass die Schweiz auf einem soliden, stabilen und sicheren Niveau funktioniere und sich stetig optimiere. Im Nationalrat lobte Leuthard die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als gangbaren Weg, der die Beziehungen zur EU wieder etwas einfacher machen werde. Zudem wünscht sie sich, dass grundlegende Reformen im Gesundheitswesen angegangen werden. Die grosse Kammer nahm den Bericht stillschweigend zur Kenntnis und beide Räte gaben in der Sommersession Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Geschäftsführung.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2016
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesrats

Das Parlament hatte im Rahmen des Immobilienprogramms des VBS im September 2016 den Bau des Rechenzentrums Campus in Frauenfeld bewilligt. Das Zentrum soll zu 45% durch das Verteidigungsdepartement und zu 55% zivil genutzt werden, weshalb sein Bau im Rahmen der Armeebotschaft beantragt worden war. Damit stand der Zustimmung des Rahmenkredits für Migration und Umzug der verschiedenen bestehenden, in Bern angesiedelten Rechenzentren eigentlich nichts im Weg. In der Tat wäre es kaum nachvollziehbar, wenn etwas gebaut, dann aber nicht bezogen wird. Allerdings werden voraussichtlich für die Ausstattung des Zentrums noch einige weitere Kredite gesprochen werden müssen, worauf Finanzminister Maurer in der Nationalratsdebatte im Mai 2017 hinwies. Das Rechenzentrum Campus soll einerseits das Funktionieren der Bundesverwaltung sicherstellen. Andererseits wird mit der Konzentration auf einen Standort eine Effizienzsteigerung angestrebt. Der Umzug wird zwischen 2016 und 2024 durchgeführt und soll CHF 81,8 Mio. kosten. Davon sind CHF 34,2 Mio. Eigenleistungen. Der Bundesrat beantragte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 41,2 Mio. Die Kommission beantragte mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Bewilligung des Kredits. Die deutliche Haltung der Kommission spiegelte sich auch in der Gesamtabstimmung im Nationalrat wider. Einzig Franz Grüter (svp, LU) bezeichnet die budgetierten Kosten als „an der absolut obersten Grenze“. Die SVP stimme zwar zu, hoffe aber, dass es nicht zu einer Luxuslösung komme. Die Ausgabenbremse wurde mit 185 zu 0 Stimmen gelöst und der Entwurf mit 186 zu 0 Stimmen angenommen. Beide Male gab es keine Enthaltungen.

Rechenzentrum

Der Nationalrat diskutierte in der Frühjahrssession 2017 über die Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Zu reden gab allerdings ein Minderheitsantrag Keller (svp, NW). Die Teilrevision sah vor, dass die EFK selber entscheiden könne, wie sie über laufende Geschäfte informiert. Peter Keller beanstandete im Namen seiner achtköpfigen Minderheit, dass die EFK in letzter Zeit mit ihrer Kommunikation in die politische Debatte eingegriffen habe. Das gehe nicht an, weshalb die Minderheit das Festhalten einer zurückhaltenden Kommunikation seitens der Kontrollstelle fordere, wenn es um Geschäfte gehe, die sich noch in der parlamentarischen Beratung befänden oder über die in einer Volksabstimmung entschieden werde.
Keller deutete dabei die Information der EFK im Vorfeld der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III an: Wenige Tage vor der Abstimmung informierte die EFK, dass die Prognosen des Bundesrates hinsichtlich Folgekosten von Regulierungen nicht immer korrekt seien. Die Forderung der Minderheit vermochte allerdings nur die geschlossene SVP-Fraktion und 7 Mitglieder der FDP-Liberale Fraktion zu überzeugen. Die restlichen 112 stimmenden Nationalrätinnen und Nationalräte schlossen sich der Vorlage an, wie sie vom Ständerat überwiesen worden war. In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer den Entwurf dann mit 187 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) gut.
Am Ende der Frühjahrssession gab es bei den Schlussabstimmungen weder im Nationalrat (195 zu 0 Stimmen; 2 Enthaltungen) noch im Ständerat (45 zu 0 Stimmen; keine Enthaltungen) Opposition gegen das revidierte Finanzkontrollgesetz.

Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 16.064)

In der Frühjahrssession bestätigte auch der Ständerat die Abschreibung der beiden Motionen mit denen die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik geregelt werden sollen (Mo. 10.3640, Mo. 10.3641). Der Bundesrat hatte die Abschreibung beider Vorstösse beantragt (BRG 16.069, BRG 16.070), weil die Revisionen in diesem Bereich die Forderungen der Motionen einerseits obsolet machten und andererseits zahlreiche Neuregelungen zu einer verbesserten Organisation geführt haben. Die kleine Kammer folgte den Anträgen ihrer FK-SR, der Entscheidung des Nationalrats zu folgen und beide Vorstösse abzuschreiben, diskussionslos.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015

Dem Antrag der FK-SR, die Motion Noser (fdp, ZH; Mo. 07.3452) abzuschreiben, folgte die kleine Kammer oppositionslos. Der Vorstoss sei «wahrlich antik» und dessen vom Bundesrat beantragte Abschreibung innert der letzten 10 Jahre zweimal abgelehnt worden. Doch nun sei es an der Zeit, diesem Antrag entgegenzukommen, da die Entwicklung in der Bundesverwaltung in Richtung der verlangten Zentralisierung der IT-Leistungserbringung gehe – auch wenn noch lange nicht alles im Lot sei, fasste Kommissionssprecherin Anita Fetz (sp, BS) zusammen. Auch der Motionär selbst meldete sich zu Wort: Er habe seine Motion eingereicht, «bevor es das i-Phone und bevor es Facebook gab» – so Ruedi Noser. Das Anliegen der Zentralisierung von Diensten sei aber nach wie vor zentral, da man dadurch insbesondere im IT-Bereich viele Kosten sparen könne. Bundesrat Ueli Maurer nahm beide Voten auf und teilte sowohl die Bedenken hinsichtlich verschiedener noch bestehender Baustellen («im Bereich der IKT spielen wir nicht in einer Super League») als auch hinsichtlich der Möglichkeit für Kosteneinsparung dank Zusammenlegung von Aufgabenbereichen. Der Bundesrat befasse sich aber intensiv mit der Thematik. Der Finanzminister verwies dabei auf den Rechenzentren-Verbund und auf die Standarddienste, wie z.B. «Gever», die innerhalb der Verwaltung eingesetzt würden.

IT-Leistungserbringung zentralisieren - Abschreibung Motion
Dossier: IT-Leistungserbringer zentralisieren

In ihrem Jahresbericht 2016 legten die GPK und die GPDel ihre Tätigkeit im Berichtsjahr bei ausgewählten Themen dar. Die Aufsichtsbehörden hatten ihr Augenmerk 2016 schwerpunktmässig auf die Inspektion zur Sistierung der bodengestützten Luftverteidigung 2020 (BODLUV) gelegt. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde auf Anfang 2017 erwartet. Darüber hinaus hatten die GPK im Berichtjahr Rapporte zum Personal im diplomatischen Dienst und zur Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung sowie eine Nachkontrolle zum Beizug von Experten in der Verwaltung vorgelegt. Im vorgelegten Bericht wurden zudem Untersuchungen beschrieben, die bisher nicht in einem spezifischen Bericht vorlagen. So etwa die vorgeschlagenen Verbesserungen am Bundesverwaltungsgericht, die Untersuchung über die Konsequenzen des Cyberangriffs auf die RUAG oder die Evaluationen zu Auswirkungen von Freihandelsabkommen. Insgesamt hatten sich die Mitglieder der GPK im Jahr 2016 laut Bericht zu 16 Plenar- und 60 Subkommissionssitzungen getroffen. Die GPDel hatte 17 Sitzungen durchgeführt.

Jahresbericht 2016 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Anfang September 2016 legte der Bundesrat einen Entwurf für eine Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes vor. Die Änderungen beruhten auf Forderungen, die 2014 mittels zweier gleichlautender Motionen von beiden Räten überwiesen worden waren. Ursprung dieser Motionen war der Untersuchungsbericht der GPK beider Räte zum abgebrochenen Informatikprojekt INSIEME.
Mit der neuen Gesetzesgrundlage wurde eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit der EFK mit den GPK vorgenommen. Ziel war es, den Informationsfluss zu verbessern. Findet die EFK Mängel, soll dies neu nicht nur innerhalb der Verwaltung besser kommuniziert werden, auch die GPK soll die entsprechenden Prüfberichte automatisch erhalten.
Die Vorlage sei «unspektakulär» und setze als sachgerechte Lösung die Forderungen der GPK um, warb Finanzminister Ueli Maurer in der Wintersession 2016 im Ständerat für die Revision. Das Geschäft gab in der Tat keinen Anlass zu Diskussionen und die kleine Kammer nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 39 zu 0 Stimmen an.

Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 16.064)

Bereits im Dezember 2011 hatte der Bundesrat die Abschreibung der Motion Noser (fdp, ZH) beantragt, mit welcher die IT-Leistungserbringung in der Bundesverwaltung zentralisiert werden sollte. Die Argumente des Bundesrates – eine Zentralisierung laufe der Idee der dezentralisierten Steuerungsgrundsätze zuwider; Zentralisierungen hätten auf freiwilliger Basis bereits stattgefunden; Querschnittleistungen würden bereits gemeinsam erbracht und das Controlling sei verbessert worden – stiessen damals bei der FK-NR aber auf taube Ohren. Man wollte zu jenem Zeitpunkt insbesondere auch den Bericht der Arbeitsgruppe "Insieme" abwarten, der als Grundlage für eine ausführliche Diskussion zum Umgang mit IT-Beschaffungen in der Bundesverwaltung dienen soll.
Im September 2016 diskutierte die FK-NR den Abschreibungsantrag erneut. Die Frage nach der Leistungserbringung sei zwar nach wie vor aktuell, es gehe heute jedoch eher um die Kontrolle der Kompetenzen der Querschnittsämter als um eine Zentralisierung. Deshalb sei dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzuschreiben. Dieser Empfehlung folgte der Nationalrat in der Wintersession 2016 schliesslich ohne Diskussion.

IT-Leistungserbringung zentralisieren - Abschreibung Motion
Dossier: IT-Leistungserbringer zentralisieren

Intransparent und teuer sei die Steuerung des SAP-Informatikprogrammes, weil sowohl das EFD als auch das VBS daran beteiligt seien – so lautete 2010 die Kritik, die zur Überweisung zweier Motionen (10.3640 und 10.3641) geführt hatte, mit denen der Steuerungsmechanismus hätte überprüft werden sollen. Mit zwei Anträgen auf Abschreibung dieser Motionen (16.069 und 16.070) wies der Bundesrat darauf hin, dass die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik mit der Totalrevision der Bundesinformatikverordnung neu geregelt worden seien. Damit seien Grundlagen geschaffen worden, die es erlaubten, die Interessen der einzelnen Departemente zu wahren und einen kostenintensiven parallelen Betrieb zu vermeiden. Zudem habe sich die Zusammenarbeit zwischen der militärischen und zivilen Informatik massiv verbessert. Freilich seien dem VBS aufgrund spezifischer Anforderungen Ausnahmen zu gewähren. Diese liessen sich aber mit dem bestehenden Regime regeln.
Die FK-NR hiess beide Anträge des Bundesrates zwar ohne Abstimmung gut, wies aber darauf hin, dass das Thema der Überprüfung der Steuerung der Informatik in der Verwaltung damit noch lange nicht vom Tisch sei. Der Nationalrat nahm von den beiden Abschreibungsberichten Kenntnis und hiess die Abschreibungen der Motionen gut.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015

Mitte März 2016 wurde die Frage der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts im Nationalrat diskutiert. Auch hier gab die Vorlage kaum Anlass zu Kritik. Der Neo-Bundeskanzler Walter Thurnherr wies darauf hin, dass der Umstand, dass es sich hier um ein IKT-Schlüsselprojekt handle, auch eine schärfere Kontrolle bedeute. Die Eidgenössische Finanzkontrolle habe das Vorhaben bereits mehrmals geprüft. Thurnherr bezifferte zudem die geplanten Einsparungen. Pro Benutzer würden die Kosten von heute (rund CHF 1'270) mit der heterogenen Vielzahl unterschiedlicher Systeme auf etwa CHF 750 sinken. Wie schon in der kleinen Kammer gab es auch im Nationalrat keinen Antrag auf Nichteintreten. Mit 170 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen lösten die Volksvertreterinnen und Volksvertreter die Ausgabenbremse und hiessen den Entwurf mit 168 zu 5 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gut. Die Presse begegnete dem neuen Projekt eher skeptisch. Die Weltwoche befürchtete gar ein "Insieme im Quadrat".

Einführung eines GEVER-Produkts

Der Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (Jahresbericht GPK und GPDel) gibt jeweils Auskunft über die von den Aufsichtskommissionen in einem Jahr getätigten Kontrollen, deren Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen. Wie in ihrem Jahresprogramm 2015 beschlossen, hatte sich die GPK 2015 auf die elektronische Auszählung von Stimmen, die Auswirkungen der Freihandelsabkommen und die Verwendung unterschiedlicher Bevölkerungsszenarien fokussiert. Aufgrund verschiedener Ungereimtheiten im Beschaffungswesen (erwähnt wurden die Vorfälle im SECO und im ASTRA), nahm die GPK-SR zudem eine Nachkontrolle in der Verwaltung vor. Mit Nachkontrollen soll insbesondere untersucht werden, ob die jeweils von der GPK abgegebenen Empfehlungen auch umgesetzt werden.
Zahlreiche weitere Kontrollen wurden im Jahresbericht beschrieben, so etwa die Protokollführung des Bundesrates, die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat, die Probleme mit der Anstellung externer Mitarbeiter und dem Beibezug externer Experten oder die Cyber-Abwehr des Bundes. Auch der Bericht zu "Insieme" fand noch einmal Eingang in die GPK-Berichterstattung. Man habe festgestellt, dass die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessert und die GPK gestärkt werden müssten.
In der Ständeratsdebatte wies der GPK-Kommissionspräsident Hans Stöckli (sp, BE) darauf hin, dass man zwar vieles entdeckt habe, was nicht funktioniere, zugleich habe man aber auch feststellen können, dass die Verwaltung sehr gut sei und eine insgesamt sehr gute Arbeit leiste. Damit dies weiter der Fall sein könne, müsse sie gestärkt werden. Auch im Nationalrat beschränkte sich die Debatte auf die Rapporte der verschiedenen Kommissionssprecher. Alfred Heer (svp, ZH) forderte seine Ratskolleginnen und -kollegen auf, sich bei der GPK zu melden, wenn sie Hinweise auf unrechtmässiges Verhalten in der Verwaltung erhielten, Ida Glanzmann (cvp, LU) sprach von spannenden Tätigkeiten der GPK und Yvonne Feri (sp, AG) bedankte sich bei den Nationalrätinnen und Nationalräten dafür, dass sie noch da seien, obwohl der GPK-Bericht nicht so interessant sei. Der Bericht wurde in beiden Kammern zur Kenntnis genommen.

Jahresbericht 2015 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Dass die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung mit neuer Software ausgerüstet werden sollen, war auch im Nationalrat unbestritten. Neo-Finanzminister Ueli Maurer wies darauf hin, dass mit der neuen Betriebssoftware die Performance der bestehenden Hardware besser genutzt und die zunehmenden Mobilitätsanforderungen erfüllt werden könnten. Fachlich und wirtschaftlich sei die Beschaffung von Windows 10 vertretbar. Ein Umstieg auf eine andere Software würde einen hohen Mehraufwand bedeuten – wie schon ihre Schwesterkommission hatte auch die Finanzkommission des Nationalrates (FK-NR) die Suche nach Alternativen zu Microsoft angemahnt. Das Projekt wird aufgrund der Grösse des personellen Ressourcenbedarfs, seiner Komplexität und der Risiken als IKT-Schlüsselprojekt geführt werden, was ein Controlling und eine Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bedingt. Mit 178 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung löste die grosse Kammer die Ausgabenbremse und mit 181 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung hiess sie den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit von CHF 70 Mio. gut.

Arbeitsplätze mit neuer Software ausgerüstet

Weil die Software der rund 50'000 Arbeitsplätze in der Bundesversammlung bis 2019 erneuert werden muss, beantragte der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von CHF 70 Mio., wobei für die Gesamtinvestition von CHF 89 Mio. auch CHF 19 Mio. Eigenleistungen eingeplant waren. Seit 2012 basierten die Computer auf Windows 7, dessen Lebenszyklus mit dem Jahr 2019 endet. Microsoft wird dann den Produktesupport und die Sicherheitsaktualisierungen einstellen. Ab 2016 und bis spätestens 2018 sollen deshalb alle Arbeitsplätze mit neuer Software ausgerüstet werden. In der Botschaft zum Bundesbeschluss wies der Bundesrat darauf hin, dass ein einziges Programm beschafft werden soll, um Synergien zu nutzen. Kommissionssprecher Christian Levrat (sp, FR) wies bei der Beratung im Ständerat darauf hin, dass man in der Finanzkommission (FK-SR) über eine Alternative zu Microsoft als Auftragnehmer diskutiert habe, dass eine Evaluation allerdings zeige, dass eine solche kaum bestehe. In der kleinen Kammer wurde denn auch diskussionslos und einstimmig die Ausgabenbremse gelöst wie auch dem Bundesbeschluss zugestimmt.

Arbeitsplätze mit neuer Software ausgerüstet

Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft zur Finanzierung der Erstellung sowie der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts in der Bundesverwaltung einen Gesamtkredit von CHF 67 Mio. Für das WTO-konform ausgeschriebene, neue Produkt für die elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) wurden insgesamt CHF 142 Mio. veranschlagt, wobei die Bundesverwaltung Eigenleistungen von CHF 75 Mio. tragen soll. Mit der elektronischen Geschäftsverwaltung soll die Geschäftskontrolle und die automatische Aktenführung sichergestellt werden. Dies sei insbesondere bei personellen Wechseln an der Spitze der Departemente wichtig, damit kein Know-How verloren ginge. Die bisher verwendete Software Fabasoft müsse ersetzt werden und gleichzeitig sollen die in den verschiedenen Ämtern sehr unterschiedlichen und nicht standardisierten Produkte auf ein einziges Programm vereinheitlicht werden, um die Interoperabilität in der gesamten Verwaltung zu ermöglichen.
Bereits im September 2014 hatte die Bundeskanzlei – sie ist Programmleiterin dieses IKT-Schlüsselprojektes – eine WTO-Ausschreibung vorgenommen. Gefordert war eine Bundeslizenz für die Ausstattung einer unbegrenzten Anzahl Arbeitsplätze sowie die Möglichkeit der Vernetzung mit kantonalen, kommunalen und privaten Stellen. Alle Departemente hatten sich für das gleiche Produkt ausgesprochen. Das vom Bundesrat formulierte Ziel ist die Einführung des neuen Produktes bis 2018.
In der Debatte im Ständerat wies Bundeskanzlerin Corina Casanova darauf hin, dass es dank dem neuen System zwar nur noch einen Leistungserbringer gebe, damit aber doppelt so viele User wie mit den alten Systemen – also neu rund 30'000 Arbeitsplätze – bedient werden könnten, was zu grossen Kosteneinsparungen führen werde. Der Ständerat trat in der Folge nicht nur ohne Gegenantrag auf das Geschäft ein, sondern löste einstimmig und ohne Enthaltung die Schuldenbremse und nahm den Entwurf ebenso einstimmig an.

Einführung eines GEVER-Produkts

In der Sondersession im Mai nahm sich der Nationalrat als Erstrat der Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts (Publikationsgesetz) an. Die hauptsächliche Änderung betraf die elektronische Fassung amtlicher Veröffentlichungen, die neu rechtsverbindlich werden soll, was bisher nur für die Papierversion der Fall war. Die Vorlage war unbestritten und die Anpassung ans Internetzeitalter wurde auch in Anbetracht des Umstandes, dass amtliche Dokumente praktisch nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch konsultiert werden, als an der Zeit erachtet. Der Rat nahm lediglich kleine Änderungen vor: So sollten etwa Korrekturen von Erlassen nicht von der Bundeskanzlei, sondern von der parlamentarischen Redaktionskommission vorgenommen werden. Die Vorlage passierte oppositionslos mit 164 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Auch den Zweitrat passierte die leicht angepasste Vorlage in der Herbstsession ohne Gegenstimmen mit 39 zu 0. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage im Nationalrat mit 197 zu 0 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.

Publikationsgesetz

2014 beugten sich die Räte über die Revision des Vernehmlassungsgesetzes. Die punktuellen Veränderungen gingen auf Empfehlungen der GPK-NR zurück. Konkret soll neu auf die Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung verzichtet werden. Eine Vernehmlassung wird in Zukunft vom Bundesrat eröffnet; einzig bei unwichtigen Vorhaben kann auch ein Departement oder die Bundeskanzlei ein Verfahren anstossen. Damit soll sichergestellt werden, dass für alle Vernehmlassungsverfahren die gleichen Regeln gelten. Zudem sollen neu alle Ergebnisse einer Vernehmlassung transparent in einem Bericht aufgearbeitet werden. Die bis anhin geltende Mindestfrist von drei Monaten kann im Falle von Ferien- und Feiertagen oder je nach Umfang der Vorlage verlängert werden. Wird diese Frist gekürzt, so braucht dies neu eine schriftliche Begründung, die an die Vernehmlassungsteilnehmer zu richten ist.
Im Ständerat, der sich als Erstrat der Revision annahm, war Eintreten unbestritten. Die SPK der kleinen Kammer wollte jedoch den Kreis an möglichen Akteuren, die eine Vernehmlassung anstossen können, erweitern. Neben dem Bundesrat, den Departementen und der Bundeskanzlei sollte auch parlamentarischen Kommissionen sowie zentralen und dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung die Befugnis erteilt werden. Zudem regte die SPK einige sprachliche Präzisierungen an. So sollten nicht einfach nur die Kantone, sondern explizit die Kantonsregierungen zu Stellungnahmen eingeladen werden. Schliesslich sollte eine Fristverkürzung lediglich „ausnahmsweise“ möglich sein. Der Ständerat hiess die Revision mit diesen Änderungen mit 40 zu 0 Stimmen gut.
Auch im Nationalrat wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Die SVP wehrte sich vergeblich gegen die Erweiterung des Kreises an Akteuren, die ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen können. Das Argument, dass eine solche Erweiterung eine Flut an Vernehmlassungen bewirke, verfing nur in der eigenen Fraktion. Auch für die Forderung, Vernehmlassungsverfahren auch für Verhandlungsmandate für völkerrechtliche Verträge vorzuschalten, fand die SVP keine Unterstützung. Die grosse Kammer schuf dann allerdings doch eine Differenz zum Ständerat, indem sie vorschlug, Artikel 3a zu streichen, der einen Katalog von Ausnahmemöglichkeiten aufzählte, bei denen auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden kann. Sowohl dieser Punkt als auch die gesamte Revision wurden einstimmig gutgeheissen. Gleichzeitig wurden drei Postulate abgeschrieben.
Der Ständerat folgte dem Nationalrat in der Herbstsession teilweise, indem er nur Teile, aber nicht den gesamten Katalog gestrichen haben wollte. Keine Ausnahmeregel soll es geben, wenn ein Erlass oder die Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages keinen Aufschub duldet. In diesem Fall soll die Vernehmlassung gekürzt, aber nicht ganz weggelassen werden können. Auch bei neuen internationalen Verträgen, die gegenüber anderen Verträgen keine wesentlichen neuen Elemente enthalten, soll es nach wie vor eine Vernehmlassung geben. Bei den anderen Punkten zeigte sich der Ständerat aber einverstanden mit der Idee, dass es Ausnahmen geben kann und nicht immer Vernehmlassungen durchgeführt werden müssen.
Weil der Ständerat der grossen Kammer mindestens teilweise entgegengekommen war, lenkte auch der Nationalrat ein und übernahm die Vorschläge der Kantonsvertreter. Bei der Schlussabstimmung Ende der Herbstsession nahmen beide Kammern das neue Vernehmlassungsgesetz einstimmig an.

Revision des Vernehmlassungsgesetzes
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Der Nationalrat beugte sich als Erstrat über das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB). Hauptziel des NFB ist eine Vereinheitlichung des bisher dualen Steuerungssystems der Verwaltung. Während einige Ämter noch nach der traditionellen Input-Steuerung geführt werden, sind andere bereits so genannte FLAG-Einheiten (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget). Das NFB will überall ziel- und leistungsorientierte Führungsmodelle einführen. Die Steuerung von Aufgaben und Finanzen soll durch mehr Transparenz der effektiv zu erbringenden Leistungen verbessert werden. So soll mehr Klarheit herrschen, wofür die Mittel überhaupt eingesetzt werden. Zudem soll die ergebnisorientierte Verwaltungsführung weiterentwickelt und insgesamt die Effizienz in der Bundesverwaltung gesteigert werden. Die wichtigste Neuerung stellt dar, dass der Voranschlag künftig mit dem Aufgaben- und Finanzplan verbunden und in einem Dokument vorgelegt wird. So sollen Budgetentscheide stärker faktenbasiert erfolgen können.
Der Antrag der SVP-Fraktion, auf das Geschäft nicht einzutreten, wurde mit 125 zu 44 Stimmen abgelehnt. Alle Fraktionen – mit Ausnahme der Volkspartei – hatten sich positiv über die Stossrichtung des NFB geäussert. Die hauptsächliche Sorge der SVP war ein Verlust an Steuerung durch das Parlament. Bei der Detailberatung versuchte sie deshalb, das NFB so anzupassen, dass die Oberaufsicht des Parlamentes nicht beschnitten werde. Im Prinzip hatte auch die Spezialkommission des Nationalrates, die für das NFB eingesetzt worden war, den Anspruch, die Steuerungsmöglichkeiten des Parlamentes noch zu verbessern. Dies sollte – in Abweichung des Vorschlags des Bundesrates – erreicht werden, indem der Finanzplan und der Entwurf für den Voranschlag gleichzeitig vorgelegt werden (und nicht erst der fertige Voranschlag). Der Finanzplan soll mit Änderungswünschen ergänzt werden können, die dann im nächsten Jahr vom Bundesrat ins Budget aufgenommen werden müssten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützte diesen Kommissionsantrag und die Grosse Kammer übernahm ihn gegen die Opposition von links-grün, wo unnötige Bürokratie befürchtet wurde: Der Finanzplan könne bereits heute mit Motionen abgeändert werden. Freilich sieht die neue Regelung raschere Änderungsmöglichkeiten vor. Der zweite erfolgreiche Änderungsantrag der Kommission zielte auf eine Präzisierung ab: Nachvollziehbar gemacht und transparent dargestellt werden sollen nicht nur die übergeordneten Ziele der Verwaltungseinheiten, sondern auch die detaillierter definierten Leistungs- und Wirkungsziele für die einzelnen Leistungsgruppen. Erfolgreich war ein Minderheitsantrag, der ein Management-Informationssystem fordert, mit dem die Steuerungsprozesse unterstützt werden. Vergeblich wies die Finanzministerin darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems ohnehin geplant sei und es dafür kein Gesetz brauche. Ebenfalls abgeändert wurde die Idee des Bundesrates, keine laufende Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen über Subventionen einzuführen, sondern diese wie bisher alle sechs Jahre durchzuführen. Zahlreiche weitere Minderheitsanträge wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung zeigte sich erneut nur Opposition aus der geschlossenen SVP-Fraktion. Das Geschäft ging mit 125 zu 46 Stimmen weiter an den Ständerat.
In der kleinen Kammer stiess das NFB in der Herbstsession auf keine nennenswerte Opposition. Zwar sei das Geschäft in der Kommission auf Skepsis gestossen, und man habe sich gefragt, ob das alte System so schlecht sei, dass wirklich etwas geändert werden müsse – so der Kommissionssprecher Altherr (fdp, AR). Letztlich habe in der Kommission aber das Argument obsiegt, dass das alte System auch nicht so gut sei, dass es beibehalten werden müsse. Der Ständerat folgte bis auf eine Ausnahme den Änderungswünschen des Nationalrates. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter erhörten die Finanzministerin und strichen die Forderung nach einem Informationssystem, da ein solches bereits aufgegleist sei. Mit 39 zu 2 Stimmen hiess der Ständerat den so überarbeiteten Entwurf gut.
Noch in der Herbstsession ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der die Vorschläge des Ständerates übernahm. Ohne Erfolg hatte die SVP einen Minderheitsantrag auf Beibehaltung der Verankerung der Idee einer Softwarelösung im Gesetz gestellt. In der Schlussabstimmung passierte das NFB mit 133 zu 61 Stimmen bei vier Enthaltungen im Nationalrat – zu den 57 SVP-Stimmen gesellten sich je eine Stimme aus der BDP- und der FDP-Fraktion sowie zwei Stimmen aus der GP-Fraktion – und mit 38 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung im Ständerat. Auch hier kamen die Gegenstimmen aus der SVP und der BDP.

Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)

Im Berichtjahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts (Publikationsgesetz) vor. Dabei ging es vor allem darum, dass die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich sein soll. Bis anhin war dies nur für die Papierversion der Fall. Der Bundesrat wollte den veränderten Nutzungsbedingungen Rechnung tragen: während die Zahl der Abonnenten der gedruckten Ausgaben von Bundesblatt und Amtlichem Bulletin abnahmen, stieg gleichzeitig die Nutzung der entsprechenden Online-Versionen, die aber eben bis jetzt streng genommen rechtlich nicht verbindlich waren. Darüber hinaus würde mit der Verbindlicherklärung der elektronischen Inhalte eine tägliche Erscheinungsweise möglich, weil nicht mehr auf Druck und Vertrieb gewartet werden müsste. Mit einer Internet-Plattform soll zudem die Sichtbarkeit des Bundesrechts erhöht werden. Die Ende 2012 bis März 2013 durchgeführte Vernehmlassung zeigte vorwiegend positive Reaktionen. Die Botschaft wurde in den beiden Kammern im Berichtjahr noch nicht beraten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte allerdings noch im November ihre Unterstützung signalisiert. Dies allerdings nicht ohne zu präzisieren, dass der Bundesrat nicht in eigener Zuständigkeit auf die gedruckte Fassung verzichten könne.

Publikationsgesetz

Nach dreijähriger Wartefrist kam das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bundesgesetz über Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit ins Parlament. Angestrebt war damit eine einheitliche Regelung der Überprüfung der Sicherheit von Transportanlagen und ähnlichem. Die Vorlage war schon in der Vernehmlassung namentlich von den Kantonen kritisiert worden und stiess auch in den vorberatenden Parlamentskommissionen auf heftigen Widerspruch. Diese aufwändige Neuregelung und Vereinheitlichung der Kontrollabläufe sei überflüssig, da sich die bisherigen Prozesse und insbesondere die Arbeitsteilung zwischen privaten Verbänden und der Verwaltung bewährt hätten. Beide Parlamentskammern beschlossen auf Antrag ihrer Kommissionen mit grosser Mehrheit Nichteintreten. Der Nationalrat lehnte auch eine Zusammenlegung aller Bundesstellen ab, deren Aufgabe die Kontrolle der Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten ist. Er sprach sich auf Antrag des Bundesrates gegen eine im Vorjahr von der kleinen Kammer überwiesene entsprechende Motion Germann (svp, SH) (08.3062) aus.

Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit im UVEK (06.059)

Der Nationalrat hiess als Zweitrat die Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) gut. In Abweichung von der kleinen Kammer beschloss er, dass für die Einsetzung von Kommissionen und die Wahl ihrer Mitglieder immer der Gesamtbundesrat zuständig ist und er diese Aufgabe nicht an die Departemente delegieren kann. Damit soll der Bundesrat in seiner Funktion als Führungsorgan gegenüber den einzelnen Departementen gestärkt werden. Der Ständerat übernahm in der Differenzbereinigung diese Version. Ein Antrag der Linken im Nationalrat, anstelle einer „ausgewogenen“ Vertretung der Geschlechter eine Mindestquote von 40 Prozent vorzuschreiben, scheiterte.

Gesetzliche Neuordnung der Expertenkommissionen (BRG 07.071)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Als Zweitrat stimmte der Nationalrat der formellen Bereinigung des Bundesrechts ohne Gegenstimme zu. Im Anschluss daran hiess er auch die Motion von Ständerat Stähelin (cvp, TG) (07.3615) gut, welche zusätzlich eine materielle Überprüfung des gesamten Bundesrechts im Hinblick auf Effizienz, Praktikabilität und Notwendigkeit fordert.

BRG Formelle Bereinigung des Bundesrechts (07.065)
Dossier: Reform der Bundesverwaltungsstrukturen (2008)

Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vor. Er beantragte insbesondere, im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) festzuhalten, dass der Bundesrat diese Kommissionen alle vier Jahre auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung überprüft. Darüber hinaus soll er auch mehr Kompetenzen für eine laufende Anpassung der Kommissionen an sich verändernde Bedürfnisse erhalten. Um dem neuen Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, aber auch Datenschutzanforderungen zu genügen, soll die Verpflichtung zur Offenlegung von Kosten, Entschädigungen und Interessenverflechtungen neu im Gesetz verankert werden. Der Ständerat nahm einige kleinere, auch vom Bundesrat nicht bestrittene Änderungen vor und hiess die Vorlage einstimmig gut.

Gesetzliche Neuordnung der Expertenkommissionen (BRG 07.071)
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Wie das Parlament mit der Überweisung einer Motion Stähelin (cvp, TG) (05.3815) verlangt hatte, legte der Bundesrat eine Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechts vor. Er beantragte darin, 31 bedeutungslos gewordene Erlasse der Bundesversammlung ganz aufzuheben und in weiteren 55 Erlassen einzelne obsolet gewordene Bestimmungen zu streichen resp. an neue Vorschriften des Bundesrechts anzupassen. Er gab gleichzeitig bekannt, dass er diese Aufräumarbeit in seinem eigenen Bereich bereits durchgeführt habe und dabei unter anderem 112 Erlasse der Gesamtregierung und weitere 56 der Departemente aufgehoben habe. Der Ständerat hiess in der Dezembersession die Anträge des Bundesrats ohne Gegenstimme gut. Direkt im Anschluss daran überwies er eine weitere Motion Stähelin (07.3615), welche zusätzlich zu dieser formalen Bereinigung auch noch eine materielle Überprüfung des gesamten Bundesrechts im Hinblick auf Effizienz, Praktikabilität und Notwendigkeit fordert.

BRG Formelle Bereinigung des Bundesrechts (07.065)
Dossier: Reform der Bundesverwaltungsstrukturen (2008)