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Der Ständerat lehnte auf einstimmigen Antrag seiner WAK-NR die Motion Steinemann (svp, ZH) zur Aufhebung der Mindesttarife bei der Auftragsvergabe in der Bundesverwaltung ab. Hauptsächliche Begründung war, dass das Anliegen mit der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) erfüllt sei. Die Mindesttarife von Übersetzungsleistungen seien aufgehoben worden und der Bundesrat kläre ab, wo Tarifsysteme eingesetzt werden könnten.
Zusammen mit nicht weniger als sechs weiteren Motionen (Mo. 12.3577; Mo. 14.4307; Mo. 16.3657; Mo. 15.3770; Mo. 16.3222; Mo. 17.3571), für die die WAK ebenfalls ein Nein empfohlen hatte, weil sie bereits vom neuen BöB umgesetzt worden seien, versenkte die kleine Kammer auch das Anliegen von Barbara Steinemann stillschweigend.

Mindesttarife bei Auftragsvergabe
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

In der Herbstsession kam die Motion Bigler (fdp, ZH), die eine Ausgabenreduktion beim Beizug externer Expertise und Beratung verlangt, in den Ständerat. Dieser hatte eine gleichlautende Motion Föhn (svp, SZ; Mo. 16.3489) zwar abgelehnt, musste sich jetzt aber über die Motion des Zürcher Freisinnigen beugen, weil diese in der grossen Kammer auf Zustimmung gestossen war.
Filippo Lombardi (cvp, TI) amtete als Kommissionssprecher und erklärte, dass sich die SPK-SR mit einem Teil der Forderung der Motion anfreunden könne. Es sei nämlich in der Tat manchmal besser, Wissen innerhalb der Verwaltung zu generieren, statt es von aussen einzukaufen. Das von der Motion geforderte Ziel, die Zahl der externen Mandate innerhalb von 5 Jahren um 40 Prozent zu reduzieren, erachte die Kommission hingegen als «absolut unrealistisch». Man schlage deshalb neue Richtgrössen vor: Während dreier Jahre solle pro Jahr eine Reduktion von je 4 Prozent angestrebt werden. Zudem müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Personalausgaben und externen Kosten im Auge behalten. Es könne ja nicht sein, dass intern Kosteneinsparungen angestrebt würden, dadurch dann aber Wissen verloren ginge, das schliesslich extern eingekauft werden müsse. Deshalb schlage die Kommission einen Richtwert vor: Externe Beratungsmandate sollen nicht mehr kosten dürfen als 3 Prozent der Personalausgaben. Dies sei aber – wohlgemerkt – lediglich eine Empfehlung. Eine Minderheit der Kommission, vertreten durch Hans Stöckli (sp, BE), empfahl die Ablehnung der Motion, da sich in der Zwischenzeit einiges getan habe und der Bundesrat 2017 den wachsenden Kosten externer Mandate Gegensteuer gegeben habe. In der Tat waren die Kosten für externe Beratung im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 um 12 Prozent reduziert worden. Man solle dies honorieren und nicht noch mehr Kürzungen vornehmen, so der Berner Sozialdemokrat. Finanzminister Ueli Maurer hieb in die gleiche Kerbe. Die Kosten für externe Beratung betrügen momentan 3.3 Prozent der Personalausgaben. Man sei also praktisch dort, wo die modifizierte Motion es verlange. Das Anliegen des Vorstosses, Wissen in der Bundesverwaltung zu behalten, sei gut gemeint, die Verwaltung könne und wolle aber gar nicht alles selber wissen. Man sei auf Dritt- und Fachmeinungen angewiesen. Es sei deshalb insgesamt nicht notwendig, sich hier Fesseln anzulegen.
Die Ratsmehrheit folgte allerdings ihrer Kommissionsmehrheit und hiess die modifizierte Motion mit 29 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) gut. Somit wird sich der Nationalrat noch einmal damit beschäftigen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

Martina Munz (sp, SH) stiess sich am Begriff Expertenkommission und forderte mit einer Motion geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen. In der Tat könnten – so der Bundesrat in seiner Antwort – «zusammengesetzte Wörter [...], deren erstes Glied eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden [...] werden». Es entspreche dem Sprachgesetz und den Empfehlungen des Bundes, dass dies vermieden werden soll. Auch wenn es momentan lediglich vier ausserparlamentarische Kommissionen gebe, die den Titel «Expertenkommission» trügen, empfehle der Bundesrat die Motion zur Annahme und werde die vier erwähnten Gremien anregen, bei nächster Gelegenheit den Namen zu ändern, etwa in den von der Motionärin vorgeschlagenen Begriff «Fachkommission». Die zweite Forderung, nämlich für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter innerhalb dieser Kommissionen zu sorgen, erachtete die Regierung als bereits erfüllt, da entsprechende Massnahmen schon seit einiger Zeit ergriffen worden seien und auch Früchte trugen.
Normalerweise wird eine vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion stillschweigend angenommen. Dies war allerdings hier nicht der Fall, weil der Vorstoss von Natalie Rickli (svp, ZH) bekämpft wurde. Eine Diskussion über das Anliegen muss nun also noch stattfinden.

Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen (Mo. 18.3119)

Im Unterschied zum Nationalrat fand die Motion Sollberger (svp, BL), die das Sparen bei der Zentralverwaltung verlangte, im Ständerat keine Gnade. Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) wiederholte die Argumente des Bundesrats, der bekanntlich bereits daran sei, Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung zu prüfen. Die Motion würde also offene Türen einrennen, aber den Handlungsspielraum der Regierung hinsichtlich Personalmanagement unnötig weiter einschränken. Der Rat folgte diesem Votum ohne Diskussion und lehnte die Motion ab.

Sparen bei der Zentralverwaltung

Äusserst knapp mit 98 zu 93 Stimmen (keine Enthaltungen) nahm der Nationalrat eine Motion Sollberger (svp, BL) an, mit welcher der Bund zum Sparen bei der Zentralverwaltung aufgefordert wird. Konkret soll die Regierung Massnahmen zur Reduktion der Zentralverwaltung ergreifen. Es gehe nicht an, dass dauernd „an der Front“, nicht aber in der zentralen Verwaltung gespart werde. Sollberger nannte etwa das Beispiel der Grenzwächter, der Zollstellen oder der Lehrer, bei denen gespart werde, obwohl es in der Verwaltung, insbesondere bei Stabs- und Unterstützungsstellen wesentlich mehr Sparpotenzial gebe, wenn man Ineffizienz und Doppelspurigkeiten bekämpfen wolle.
Bundesrat Maurer wies in der Ratsdebatte darauf hin, dass es auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber seien, die mit immer mehr Vorstössen, aber auch mit persönlichen Anfragen, zu einem Ausbau der Verwaltungsstäbe beitrügen, von denen diese Anfragen in der Regel beantwortet werden. Der Bundesrat sei zwar gegen die Motion, er selber gehe aber davon aus, dass die Motion in diesem Rat angenommen werde. Er wolle aber davor warnen, dass dann der Service der Verwaltung auch entsprechend weniger umfassend sei, auch wenn – dies gestand Maurer nach einer entsprechenden Frage von Parteikollege Adrian Amstutz (svp, BE) ein – punkto Ausführlichkeit der Berichte durchaus noch Potenzial bestehe, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Man gehe den Sparmöglichkeiten in der Verwaltung zudem bereits im Rahmen der überwiesenen Motion 15.3494 nach.

Sparen bei der Zentralverwaltung

2015 monierte die GPK-SR, dass der Bundesrat bereits 2006 angemahnte Empfehlungen bezüglich Beizug externer Expertise und Beratung nur unzulänglich berücksichtigt habe. Eine eingehende Überprüfung habe zwar gezeigt, dass der Bundesrat Instrumente zur besseren Kontrolle geschaffen habe, dass aber nach wie vor kaum Transparenz vor allem im Bereich von Beratungsmandaten herrsche und dass die Gesamtkosten massiv angestiegen seien.
Mit zwei gleichlautenden, im Juni 2016 eingereichten Motionen nahmen Peter Föhn (svp, SZ) im Ständerat (Mo. 16.3489) und Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) im Nationalrat (Mo. 16.3399) den Ball auf. Das Wissen in der Bundesverwaltung sei zu sichern – so lautete der Titel der Motionen. Dadurch könne nämlich auf externe Beratung verzichtet werden. Der Bundesrat wird denn in den Vorstössen aufgefordert, externe Beratungsmandate in den kommenden fünf Jahren um 8 Prozent pro Jahr zu reduzieren und deren Kosten transparent und nach Departementen auszuweisen. Nicht nur die Kosten hätten nämlich in den letzten Jahren zugenommen – in den Begründungen war von Kosten in der Höhe von CHF 600 Mio. für das Jahr 2006 und CHF 916 Mio. für das Jahr 2014 die Rede –, sondern auch die Abhängigkeit von externen Beratern, insbesondere in den Bereichen Informatik, Kommunikation und politischer Expertise.
In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat die Zahlen. Wenn Vor- und Hilfsleistungen (z.B. Übersetzungen, Revisionen, Kontrollerhebungen), die kein Wissen generierten und entsprechend nicht als Beratung anzusehen seien, subtrahiert würden, dann entsprächen die Kosten für Beratung und Auftragsforschung laut Staatsrechnung 2015 lediglich noch rund CHF 234 Mio. Dazu gehörten auch externe Studien, die zur Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen nötig seien und die auch deshalb auf dem freien Markt nachgefragt würden, um Arbeitsspitzen in der Verwaltung zu brechen. Eine Reduktion um 8 Prozent würde die Verwaltung vor Probleme stellen.
Während der Ständerat die Motion in der Herbstsession 2016 mit 22 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen verwarf, wurde sie im Nationalrat mehr als ein Jahr später in der Wintersession 2017 angenommen. Die Argumente in der grossen Kammer unterschieden sich auch mehr als ein Jahr später kaum von denen in der kleinen. Die Linke kritisierte die Vorstösse mit dem Argument, dass man nicht Stellen in der Verwaltung einsparen und gleichzeitig mehr Leistung bzw. ein Verbot von Auslagerung fordern könne. Bundesrat Ueli Maurer wies auf das Scheitern des gleichen Vorstosses im Ständerat hin und machte darauf aufmerksam, dass die Zahlen nicht so hoch seien, wie in den Vorstössen behauptet werde. Zudem könne man nicht alles Wissen internalisieren, sondern müsse auch Frischluftzufuhr via freien Markt sichern. Schliesslich würden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber durch ihre Vorstösse die Kosten mitverursachen. Der magistrale Aufruf verhallte allerdings fast ungehört und die Motion Bigler wurde mit 106 zu 85 Stimmen (keine Enthaltungen) angenommen. Die geschlossenen FDP-, GLP- und SVP-Fraktionen standen den geschlossenen SP-, GP- und BDP-Fraktionen siegreich gegenüber. Auch die 24 Nein-Stimmen aus der CVP-Fraktion (2 Abweichler) konnten den Vorstoss nicht abwehren. Damit wird sich die kleine Kammer doch noch einmal mit der Materie auseinandersetzen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

Die von der Motion Bigler (fdp, ZH) verlangte Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen stiess in der Wintersession 2017 im Ständerat auf taube Ohren. Die SPK-SR empfahl den Vorstoss mit 12 zu 1 Stimme zur Ablehnung. Sie sprach sich insbesondere gegen eine pauschale Reduktion aus, da es Fachgremien gebe, die explizit nicht in die Verwaltung integriert werden dürften – so etwa die Prüfungskommission für Humanmedizin oder die Elektrizitätskommission. Ausserparlamentarische Kommissionen erfüllten im Gegenteil eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. Eine Reduktion würde nicht zwingend zu Einsparungen führen, obwohl die Zahl dieser Gremien freilich auf dem notwendigen Minimum gehalten werden müsse, was periodische Prüfungen nötig mache. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und versenkte den Vorstoss.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

In der Bundesverwaltung kommt es vor, dass bei öffentlichen Aufträgen Mindesttarife festgelegt werden. Damit werde aber nicht nur der Wettbewerb ausgehebelt, sondern auch noch zu viel bezahlt, weil nicht der günstigste Anbieter gewählt werde, sondern jener, der diesen Mindesttarif offeriere. Diese Praxis sei aufzuheben, forderte Barbara Steinemann (svp, ZH) in ihrer Motion. Als Beispiel nannte sie die 40 Rappen pro Wort, die von Übersetzungsanbietern verlangt würden. Wer unter diesem Mindesttarif offeriere, werde gar aufgefordert, die Offerte nach oben zu korrigieren – eine Praxis, die Ende September 2016 von der Berner Zeitung beschrieben worden war, was wohl Ursprung des Vorstosses der Zürcher SVP-Vertreterin gewesen sein dürfte. In seiner Stellungnahme zeigte sich der Bundesrat einverstanden damit, den Mindesttarif bei den Übersetzungen aufzuheben. Er wies darauf hin, dass einzuhaltende Qualitätskriterien bei Übersetzungen ihren Preis hätten, die offerierte Qualität aber nach wie vor mindestens ebenso wichtig sei wie der Preis. Weil die Motion aber ein Verbot aller Mindesttarife bei allen Vergabeverfahren fordere, müssten zuerst die Auswirkungen in allen Bereichen untersucht werden, weshalb die Regierung den Antrag zur Ablehnung stellte.
Im Nationalrat verfing die bundesrätliche Argumentation allerdings nicht. Die Motion wurde mit 101 zu 76 Stimmen (2 Enthaltungen) an den Ständerat überwiesen. Die Gegenstimmen stammten aus den Fraktionen der Grünen, der SP und der Grossmehrheit der CVP.

Mindesttarife bei Auftragsvergabe
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Mit 100 zu 72 Stimmen hiess der Nationalrat eine Motion Bigler (fdp, ZH) gut, mit der eine Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen verlangt wird. Ausserparlamentarische Kommissionen sind Gremien, die vom Bundesrat dann eingesetzt werden, wenn für eine bestimmte Aufgabe spezifisches Fachwissen nötig ist, das in der Bundesverwaltung fehlt, und sollen in diesem Sinne eine beratende Funktion einnehmen. Hans-Ulrich Bigler stösst sich an der Zahl dieser Kommissionen. Nicht weniger als 119 würden auf der Homepage des Bundes aufgeführt. Der Freisinnige betonte zwar, dass die Kommissionen ein Ausdruck der partizipativen Demokratie seien und auch der Gewerbeverband – Bigler ist dessen Präsident – in vielen dieser Kommissionen mitwirke und durchaus davon profitiere. Es sei aber eigentlich problematisch, dass der Bund eine Plattform für Interessenvertretung anbiete. Zudem sei der Beitrag dieser Gremien für die demokratische Meinungsbildung in vielen Fällen zweifelhaft und es herrschten zahlreiche Doppelspurigkeiten. Mit einer Reduzierung der Zahl dieser Kommissionen könnten Kosten gespart und die Effizienz gesteigert werden. Mit einer Alterslimite für die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommissionen soll zudem sichergestellt werden, dass aktives Wissen und tagesaktuelle Expertise in die Diskussion miteinfliesse. Bigler zweifelte in der Ratsdebatte den Nutzen dieser Gremien für die Verwaltung an, weil es sich beim Wissensaustausch viel eher um "Plauderstündchen" handle.
Bundeskanzler Walter Thurnherr, der die ablehnende Haltung des Bundesrats letztlich erfolglos vertrat, wies darauf hin, dass die Kosten mit CHF 300 bis 500 Taggeld nicht hoch seien und man mit Streichungen von Kommissionen nicht viel einsparen könne. Zudem mache es sich der Motionär zu einfach, wenn er die Reduktion der Zahl der Kommissionen fordere. Es sei nicht einfach zu entscheiden, welche Kommissionen genau es nicht mehr brauchen würde. Doppelspurigkeiten gebe es zudem im ganzen System. Diese würden aber eben auch mithelfen, am Schluss eine tragfähige und mehrheitsfähige Lösung zu finden. Bei den Alterslimiten wies der Bundeskanzler auf die Schwierigkeit bei der Suche nach Mitgliedern für diese eher schlecht bezahlten Ämter hin, die mit solchen Limiten noch zusätzlich erhöht würde. Zudem sei man auch erst ab einem bestimmten Alter ungebunden, was eine Bedingung für den Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen sei. Die Ratsrechte, unterstützt von der BDP, vier CVP-Stimmen und einer GLP-Stimme, folgte allerdings den Argumenten des Motionärs und überwies das Anliegen an den Ständerat.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Im Rahmen der Beratungen zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 hatte der Bundesrat auch die Abschreibung der Motion der UREK-SR beantragt. Die Motion wollte rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data zur Verfügung gestellt werden können. Zwar hatte der Ständerat dem bundesrätlichen Vorschlag entsprochen, im Nationalrat legte jedoch Christian Wasserfallen (fdp, BE) sein Veto ein. Sein Antrag auf Nichtabschreiben wurde mit 113 zu 72 Stimmen gutgeheissen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Nachdem die Reorganisation der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) 2014 schlechte Noten erhalten hatte, wollte Gerhard Pfister (cvp, ZG) mit einer Motion die Kontinuität und Kohärenz des Bundesamtes steigern. Insbesondere das Rotationsprinzip bei der Besetzung der Direktion verhindere Stabilität. Idee des Vorstosses war es deshalb, aus der Deza ein Staatssekretariat zu machen, wobei es vorstellbar sei, einen Staatssekretär für aussenpolitische Kontakte und einen für Entwicklungszusammenarbeit zu bestimmen. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, die vorübergehende Ernennung des Direktors der Deza zu einem Staatssekretär sei bereits jetzt möglich. Da die Wahl des Deza-Direktors unbefristet erfolge, sei zudem Kontinuität gewahrt. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und versenkte die Motion in der Herbstsession 2016 diskussionslos.

Deza als Staatssekretariat?

Mit einer Motion forderte Karl Vogler (csp, OW) den Bundesrat auf, bei neuen oder revidierten Verordnungen eine Bedarfsanalyse und eine Abschätzung der Regulierungskosten vorzunehmen. Zwar gebe es bereist eine solche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), diese sei aber zu wenig wirksam. Die administrativen Kosten hätten stark zugenommen, worunter vor allem die KMU litten. Die Vermeidung unnötiger Bürokratie sei wichtig, gestand auch der Bundesrat zu. Die bisherigen Regelungen würden aber genügen und die Motion sei deshalb abzulehnen. Beide Kammern waren freilich anderer Meinung. Im Nationalrat wurde die Motion in der Herbstsession 2015 mit 132 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im Ständerat in der Sommersession mit 26 zu 13 Stimmen angenommen.

Vermeidung unnötiger Bürokratie (Mo. 15.3400)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Nachdem die SPK-SR die Motion Noser (fdp, ZH) zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, überwies in der Frühjahrssession 2016 auch die kleine Kammer das Anliegen ohne Diskussion.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Ohne Diskussion überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2015 eine Motion von Ruedi Noser (fdp, ZH), der damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben will. Noser will den Bundesrat insbesondere verpflichten, auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen und elektronische Informations- und Kommunikationsmedien derart anzubieten, dass Behördengänge möglichst unbürokratisch und effizient auf elektronischer Basis abgewickelt werden können. In seiner Begründung zitierte der Zürcher Freisinnige den Global Information Technology Report 2015 des WEF, laut dem die Schweiz bezüglich der Fähigkeit der Behörden, ICT zu nutzen, lediglich den 48. Rang belegt (von 143 untersuchten Staaten). Der Bundesrat beantragte Annahme der Motion und verwies auf die in diese Richtung tätige Arbeitsgruppe E-Government.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Weil die im Rahmen der Bestrebungen um E-Government als Motion formulierte Forderung von Balthasar Glättli (gp, ZH), bei der Einführung von Software für die Geschäftsverwaltung (Gever) darauf zu achten, dass Open-Source-Lösungen verwendet werden, seit zwei Jahren nicht beraten wurde, ist sie im Juni abgeschrieben worden. Glättli wollte auf digitale Nachhaltigkeit pochen und darauf schauen, dass Urheberrechte sowie Entwicklungsmöglichkeiten dank einem vollständigen Zugang zum Quellcode bei der Bundesverwaltung bleiben. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort darauf verwiesen, dass die WTO-Ausschreibung für die Anschaffung von standardisierten Gever-Produkten bereits Ende 2013 entschieden worden sei.

E-Government: Open-Source-Software
Dossier: E-Government

Die beiden gleich lautenden, von den jeweiligen Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK-NR, GPK-SR) eingereichten Motionen (14.4009 und 14.4010) für eine Änderung des Finanzkontrollgesetzes zwecks einer verbesserten Aufsicht durch die Finanzkontrolle passierten beide Kammern in der Frühlingssession diskussionslos. Der auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Vorstoss entspricht einer Forderung der Arbeitsgruppe Insieme, deren Bericht in der Winteression 2014 behandelt worden war. Konkret sollen klarere Regelungen und Verantwortlichkeiten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bezüglich Informationsverarbeitung und -weiterleitung erarbeitet werden. So müsse die EFK künftig etwa die GPK auch über Mängel in der Geschäftsführung informieren.
Wie nötig eine bessere Kontrolle von IT-Projekten ist, zeigte ein Ende Februar publizierter Bericht der EFK, in dem aufgezeigt wurde, dass im Bundesamt für Informatik (BIT) wie auch im VBS gleichzeitig zwei unterschiedliche Systeme für ein neues Content Management System (CMS) zur Wartung der Webauftritte entwickelt wurden, während das EDA bereits ein solches System beschafft hatte. In diesem Bereich auf mehrere, unterschiedliche Lösungen zu setzen, sei aber weder fachlich notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll – so die EFK.

Aufsicht durch die Finanzkontrolle - Annahme zweier Motionen (Mo. 14.4009 und Mo. 14.4010)

Die Motion der FDP.Die Liberalen-Fraktion, mit der die Schweiz als internationale Plattform für Internet Governance positioniert werden soll, wurde in der Frühjahrssession auch vom Ständerat überwiesen. Der Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (fdp, ZH) wies darauf hin, dass mit dem Projekt «Geneva Internet Platform» nicht nur die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Internet Governance gestärkt werden könne, sondern dass damit im besten Fall auch eine koordinierte und kohärente Aussenpolitik im Cyberbereich und neue Forschungsideen dazu enstehen könnten. Auch in der kleinen Kammer, in der zudem Bundesrat Alain Berset für eine Annahme der Motion warb, war deren Annahme unbestritten.

Internet Governance (Mo. 14.3423)

Eine von Edith Graf-Litscher (sp, TG) eingereichte Motion fordert den Bundesrat auf, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit alle Beschaffungen gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), die mehr als CHF 50 000 Vertragsvolumen aufweisen, veröffentlicht werden. Die Sozialdemokratin erhoffte sich dabei mehr Transparenz und eine Verhinderung der weit verbreiteten, aber unrechtmässigen Aufteilung in kleine Aufträge, damit die WTO-Grenze von 230'000 Franken unterschritten werden und ein Auftrag dennoch ohne öffentliche Ausschreibung an die gleiche Firma vergeben werden kann. Der Bundesrat sprach sich für eine Annahme des Begehrens aus, das er im Rahmen der geplanten Revision des BöB aufnehmen wolle. Die Motion passierte beide Kammern in der Folge ohne Diskussion.

Beschaffungen veröffentlichen (Mo. 14.3045)
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Dominique de Buman (cvp, FR) stiess sich am Umstand, dass Aufträge des Bundes ungleich auf die Sprachregionen verteilt werden. Er machte die in den Ausschreibungsverfahren benutzte Sprache dafür verantwortlich. In der grossen Mehrheit sei diese Deutsch. Mit einer Motion forderte der CVP-Abgeordnete deshalb rechtsetzende Massnahmen, die dafür sorgen, dass Ausschreibungen konsequent in allen drei Amtssprachen verfasst und Angebote in allen drei Sprachen akzeptiert werden. Der Bundesrat anerkannte zwar das Anliegen, verwies aber auf bereits unternommene Schritte im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts und empfahl, das Begehren abzulehnen. Der Nationalrat überwies die Motion allerdings mit 149 zu 38 Stimmen. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) schloss sich hingegen dem Argument der Regierung an und empfahl die Ablehnung der Motion. Der Ständerat selber nahm dann einen Ordnungsantrag von Jean-René Fournier (cvp, VS) an, mit dem die Motion nochmals an die WBK zurückgeschickt wird. Auch wenn schon einiges unternommen worden sei, sei es nicht tragbar, dass die Romandie systematisch weniger stark berücksichtigt werde. 2014 äusserte sich die WBK nicht mehr zum Anliegen.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Mit einer in der Herbstsession in der grossen Kammer angenommenen Motion zielte die FDP-Liberale Fraktion auf eine frühe Positionierung der Schweiz als Standort für eine internationale Plattform für Internet Governance ab. Der Vorstoss wurde im Rahmen der Bemühungen für eine Profilierung des Standortes Genf eingereicht. Ein Bericht der "Groupe permanent conjoint Confédération-Canton sur les priorités de la Genève internationale" (GPC) schlug als Massnahme unter anderem vor, dass Genf eine führende Rolle bei der Ausarbeitung von Standards für eine neutrale und sichere Internetplattform übernehmen solle, auf der sich Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen austauschen können. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, die im Nationalrat dann auch ohne Diskussion an den Ständerat weitergeleitet wurde.

Internet Governance (Mo. 14.3423)

Eine Motion Schneider-Schneiter (cvp, BL), die vom Bundesrat verlangt hätte, dass die Bundesverwaltung zu regulären Festnetztarifen telefonisch erreichbar sein müsse, fand im Nationalrat keine Gnade. Der Vorstoss hat seinen Ursprung in der Umstellung der Verwaltung auf 058-Nummern, die für Abonnentinnen und Abonnenten unterschiedlicher Festnetz- und Mobilfunknetzanbietern unterschiedlich teuer war. Der Bund hatte allerdings in der Zwischenzeit einiges unternommen, um die Ungleichheiten auszumerzen.

058-Nummern

Mit einer Motion wollte Thomas Maier (glp, ZH) die IT-Sachkosten wieder ihrem ursprünglichen Zweck, nämlich dem Einkauf von IT-Lösungen, zuführen. Der Motionär machte geltend, dass im Rahmen von IT-Vorhaben seit einigen Jahren temporäre Arbeitskräfte im Personalverleih angestellt werden. Diese Personalkosten würden aber mit Sachkrediten bezahlt, was eine unzulässige Vermischung sei. Der Bundesrat machte geltend, dass beim Erstellen von IT-Lösungen vor allem bei kurzfristigen, wenig planbaren Aufgaben externe Expertinnen und Experten nötig seien. Bereits jetzt sei der Bund daran, im Rahmen der IKT-Strategien eigenes IT-Personal aufzubauen. Mit der Motion würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung eingeschränkt. Die Diskussion zur Motion wurde im Rahmen der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen bei ICT-Projekten in der Frühjahrsession geführt, in der die grosse Kammer auch ihrem Missbehagen gegen aktuelle Beschaffungsskandale Luft machte. Das Anliegen von Maier wurde – gleichzeitig mit einer Motion Noser, einem Postulat Amherd und einem Postulat FDP – in der Volkskammer denn auch deutlich mit 168 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Wie so oft bei nationalrätlichen Rundumschlägen zu aktuellen Themen zeigte sich der Ständerat besonnener, folgte dem Argument seiner Finanzkommission, dass es im IT-Bereich Flexibilität brauche, und lehnte die Motion in seiner Herbstsession ohne Diskussion ab.

IT-Sachkosten

Bei der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen hinsichtlich ICT-Projekten wurde auch die Motion Ruedi Noser (fdp, ZH) im Nationalrat mit 126 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen (vgl. auch Po. Amherd, Po. FDP und Mo. Maier). Noser wollte den Bundesrat beauftragen, eine einheitliche Beschaffungsstrategie für Informatikprojekte zu entwickeln. Hier müsse insbesondere geklärt werden, ob Softwarelösungen selber innerhalb von Projekten, die Personalausschreibungen umfassen, entwickelt werden oder ob ein IT-Produkt fertig gekauft werden soll (make or buy). Gegen die Motion stimmten die SP- und die BDP-Fraktion. Die SP prangerte eine Doppelbödigkeit bei den Bürgerlichen an: Es könne nicht sein, dass man jetzt mangelndes Know-How beklage, aber gleichzeitig den Personaletat für die Verwaltung kürze. Die BDP wollte wie die Genossen zuerst die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Insieme abwarten. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, weil das Anliegen bereits in der IKT-Strategie 2012-2015 verankert sei. Mit ebendiesem Argument beantragte auch die Finanzkommission des Ständerates die Ablehnung der Motion. Die kleine Kammer folgte diesem Antrag diskussionslos und versenkte den Vorstoss.

make or buy

Die Motion Vitali (fdp, LU), welche die Einführung eines Personalplanes für den Voranschlag 2014 über alle Departemente gefordert hätte, wurde zurückgezogen. Der Motionär sah sein Anliegen mit dem neuen Führungsmodell der Bundesverwaltung als erfüllt an.

Entwicklung der Personalbestände

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG), mit der ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal zu diesen Daten und Förderungsmassnahmen zur Nutzung dieser Daten gefordert worden wäre, wurde in der Sommersession 2014 vom Ständerat wie auch von seiner vorberatenden Kommission abgelehnt. Die SPK-SR machte geltend, dass sie die Motion nicht etwa deshalb ablehne, weil sie deren Ziele nicht unterstütze, sondern weil sie während der mittlerweile vergangenen Zeit – die Motion war bereits 2011 eingereicht worden – mehrheitlich erfüllt worden war. Bereits seit September 2013 war ein Pilotportal aufgeschaltet worden. Zudem hatte der Bundesrat im Frühjahr eine Strategie für eine Umsetzung von Open Government Data verabschiedet. Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte folgte ihrer Kommission und verwarf die Motion mit 25 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Open Government Data
Dossier: E-Government