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Nachdem Peter Föhn (svp, SZ) mit seiner Forderung einer Plafonierung der Anzahl Stellen in der Bundesverwaltung gescheitert war, wollte er mit alternativen Mitteln dem steigenden Wachstum der Zahl an Staatsangestellten Herr werden. Mit einer Motion (15.3785) soll das Personalrecht an das Obligationenrecht angepasst werden, um die zahlreichen Privilegien der Bundesangestellten - Föhn nannte den Vaterschaftsurlaub, die Sabbaticals oder den ausgebauten Entlassungsschutz - zu streichen. Mit einem Postulat (15.3786) brachte Föhn die Idee einer Personalbremse analog zur Ausgabenbremse auf: Eine vom Parlament angenommene Vorlage müsste ein qualifiziertes Mehr erhalten, wenn sie zu einer Zunahme des Personals führen würde. Diese Idee war auch im Nationalrat als Postulat eingereicht worden, und zwar von Föhns Kantonskollegin Petra Gössi (fdp, SZ). Beide Begehren von Föhn hatten im Ständerat allerdings keine Chance und wurden nacheinander in der Herbstsession abgelehnt. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf betonte in der kurzen Debatte, dass die Bundesverwaltung ein guter Arbeitgeber sei, der seinen hervorragenden Mitarbeitenden auch Privilegien zugestehen wolle, um die hohe Qualität zu halten.

Personalbremse

Ende August 2015 legte der Bundesrat den Bericht zum Postulat Lehmann (cvp, BS) vor. Der Basler Nationalrat hatte vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Fachkräftemangel verlangt, dass die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften in der Bundesverwaltung geprüft werden solle. Die Regierung machte deutlich, dass das Problem mit dem Ausscheiden der Babyboomer-Generation noch akzentuiert werde und sie die Weiterarbeit über das AHV-Alter hinaus unterstütze. Die rechtlichen Grundlagen für eine Weiterbeschäftigung bis zum 70. Lebensalter seien gegeben und die Möglichkeiten würden im Zusammenhang mit der Laufbahnplanung in Führungskursen auch angesprochen. Laut Bericht haben Ende 2014 insgesamt 74 Personen in der Bundesverwaltung gearbeitet, die das ordentliche Pensionsalter bereits überschritten hatten, 34 Frauen und 40 Männer. Der Wunsch nach frühzeitiger Pensionierung sei in der Verwaltung wesentlich verbreiteter als die Idee, länger zu arbeiten: Rund 2/3 der an der Personalbefragung 2014 teilnehmenden Personen gaben den Wunsch eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben preis. Lediglich knapp ein Fünftel der Befragten könne sich eine Beschäftigung über das Pensionsalter hinaus vorstellen.

Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften (Po. 13.4081)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Per 1. Juli 2015 wurde ein im Rahmen der Bemühungen um die Steuerung der Zuwanderung und zur Ergänzung der Fachkräfteinitiative Anfang 2015 gefällter Beschluss des Bundesrates umgesetzt, mit dem inländische Stellensuchende bei der Besetzung von Bundesverwaltungsstellen besser berücksichtigt werden sollen. Mindestens eine Woche bevor offene Stellen der eidgenössischen Verwaltung öffentlich ausgeschrieben werden, werden diese den regionalen Arbeitsvermittlungszentren zur Verfügung gestellt.

Offene Stellen der Bundesverwaltung

Der Bundesrat nahm Anfang 2015 Stellung zu den Empfehlungen der GPK-SR hinsichtlich der Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Er stellte fest, dass auf den Einsatz externer Fachkräfte – den Begriff externe Mitarbeitende wollte er explizit nicht verwenden – nicht verzichtet werden könne. Das vom GPK-Bericht vermittelte Bild eines flächendeckenden Einsatzes stimme zudem nicht. Dennoch zeigte sich die Regierung bereit, einige Forderungen der GPK aufzunehmen; so etwa die Entwicklung von Strategie und Kriterien für den Beizug externer Fachkräfte und entsprechende Kontrollen. Gegebenenfalls seien hierzu auch Rechtsanpassungen vorzunehmen, was einer weiteren Empfehlung der GPK entspreche.
Die GPK ihrerseits nahm Ende März in einem Bericht Stellung zur Stellungnahme des Bundesrates. Zwar habe die Regierung die Probleme erkannt und teilweise auch schon Massnahmen ergriffen, verschiedene Empfehlungen müssten aber noch vertieft werden. Zudem sei am Begriff der externen Mitarbeiter festzuhalten. Dieser sei im Gegensatz zu den externen Fachkräften klar definiert worden. Konkret forderte die GPK eine eingehendere Abklärung der Rechtsgrundlagen und die transparente Ausweisung des Mitteleinsatzes für externe Mitarbeitende im Voranschlag 2016. Dieser sei unter Personalaufwand und nicht unter den Sachkrediten zu beziffern.

Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Mitte März 2015 genehmigte der Bundesrat den Evaluationsbericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Der Bericht stellte ein insgesamt gutes Zeugnis aus. Für die Periode 2008 bis 2014 seien die gesetzten Ziele einer ausgewogenen Verteilung der Landessprachen unter den Angestellten der Bundesverwaltung erreicht worden. Seit 2014 erreiche der Anteil französischsprachiger Mitarbeitenden den Sollwert von 21.6 Prozent. Auch der Anteil von 6.8 Prozent Bundesverwaltungsangestellter mit italienischer Muttersprache liege über der definierten Mindestgrenze. Einzig die 0.3 Prozent rätoromanisch Sprechende lägen noch nicht im Zielband. Freilich gebe es aber noch zu grosse Unterschiede, wenn die Sprachenverteilung in den unterschiedlichen Lohnklassen betrachtet werde. Insbesondere in den oberen Lohnklassen seien deutschsprachige Mitarbeitende mit 72.5 Prozent über- und italienischsprachige Angestellte mit 4.8 Prozent untervertreten; die französische Sprache ertöne hier in einem adäquaten Umfang (21.9%).
Im Bericht wurden Empfehlungen abgegeben, die der Bundesrat laut Medienmitteilung begrüsste. Neben der weiterhin anzustrebenden adäquaten Vertretung der Landessprachen, auf die bei der Rekrutierung geachtet werden soll, sollen auch die Sprachkompetenzen des bestehenden Personals gefördert werden. Künftige Evaluationen bezüglich Mehrsprachigkeit der Bundesverwaltung sollen zudem wenn möglich digital erfolgen.

In den französisch- und italienischsprachigen Medien wurden die Unterschiede zwischen den Departementen diskutiert. So gebe es etwa im VBS (17.6% Romand.e.s) und im UVEK (18.3%) wesentlich weniger französisch sprechende Mitarbeitende als im EDA (28.5%) und im EDI (28%), die «comme par hasard» beide von französischsprechenden Bundesräten geleitet würden, so die Erklärung von L'Express. Der Corriere del Ticino kritisierte vor allem die zu tiefen Anteile Italienischsprachiger in den Chefabteilungen. Auch die NZZ wies darauf hin, dass die gesetzten Ziele teilweise nur deshalb erreicht würden, weil sich zahlreiche italienisch- und französischsprachige Angestellte um die Übersetzung der nach wie vor vorwiegend deutschen Dokumente kümmerten. Die NZZ sprach denn auch von einer «durchzogenen Bilanz» und einem fehlenden «Gefühl für Italianità».

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Der im Jahr 2015 erschienene Bericht zur Personalbefragung 2014 zeigte, dass die Bundesangestellten mit ihrer Arbeit zufrieden waren und sich damit identifizierten. Umfassende Personalbefragungen finden alle drei Jahre statt; dazwischen werden Kurzevaluationen durchgeführt. Auch die Befragung im Jahr 2014, auf die sich der Bericht 2015 stützte, war eine Vollerhebung bei insgesamt 34'438 Personen mit einer Rücklaufquote von 63 Prozent. Der mittlere Wert von 71 auf einer Skala von 1 bis 100 zeigte eine leicht höhere generelle Arbeitszufriedenheit als noch drei Jahre zuvor (2011: 68). Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (68) sowie die Führungsqualität (61) wurden etwas kritischer beurteilt und liessen sich nicht mit 2011 vergleichen, da dazumal andere Indikatoren erhoben worden waren. 22 Prozent der Befragten beurteilten ihre Leistung ferner als nicht adäquat entlohnt.
Im Personalbericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Frauenanteil mit 44.4 Prozent erstmals den festgelegten Sollwert überstiegen habe (44%). In den höheren Lohnklassen war der Frauenanteil bereits 2013 über die – für diese Klassen tiefer angesetzten – Sollwerte geklettert (Lohnklassen 24-29: 31.3%, Soll: 29%; Lohnklassen 30-38: 17.7%, Soll: 16%).

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

Auch der Ständerat hiess die Motion Yvonne Gilli (gp, SG) gut, die fordert, dass leitende Angestellte Interessenbindungen offenlegen. Die Sprecherin der Staatspolitischen Kommission (SPK-SR), Verena Diener (glp, ZH) betonte, dass die dadurch angestrebte höhere Transparenz dazu diene, die Unabhängigkeit der Mitglieder aus Leitungsorganen von Bundesanstalten zu stärken. Es handle sich deshalb nicht zuletzt auch um eine vertrauensbildende Massnahme. Bundeskanzlerin Corina Casanova wies darauf hin, dass der Bundesrat – der die Motion zur Annahme empfohlen hatte – prüfen wolle, welche Rechtsgrundlagen nötig seien, um die Forderung zu erfüllen.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-NR) verlangte vom Bundesrat einen Bericht zum Lohnsystem in der Bundesverwaltung. Stein des Anstosses war das Beurteilungssystem mit den darin vorgesehenen, teilweise lohnrelevanten, Leistungsbeurteilungen. Eine Mehrheit der Kommission störte sich am Umstand, dass im Jahr 2012 über 80% des Bundespersonals mit Stufe 3 (erreicht die Ziele vollständig) und nur gerade rund 6% mit Stufe 2 (erreicht die Ziele weitgehend) beurteilt worden waren. Dies sei nicht ohne Weiteres nachvollziehbar und müsse im Sinne einer Auslegeordnung erläutert werden. Im Bericht – so forderte die FK weiter – solle zudem der Zusammenhang zwischen Leistungsbeurteilung und Lohnentwicklung dargestellt und die Auswirkungen des bereits im Vorjahr beschlossenen Neuen Führungsmodells (NFB) auf das Lohnsystem beleuchtet werden. Eine linke Kommissionsminderheit hatte sich gegen die Forderungen gewehrt, da sie letztlich eine Neiddebatte bedienen und die Sozialpartnerschaft unterhöhlen würden. In der Ratsdebatte zeigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bereit, einen entsprechenden Bericht zu verfassen – nicht ohne darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich ja nicht schlecht sei, wenn man feststelle, dass rund 80% des Personals gut arbeiten würde. Mit 125 zu 50 Stimmen wurde das Anliegen entsprechend überwiesen.

Bericht zum Lohnsystem

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK-NR, GPK-SR) legten einen 2012 in Auftrag gegebenen Bericht über die Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung vor. Untersucht wurden neun Einheiten mit insgesamt 4'331 Vollzeitstellen. Jeder zehnte Mitarbeiter war extern, also bei einem privaten Arbeitgeber angestellt. Dies – so zeigte der Bericht weiter auf – verursache erstens Mehrkosten: Die rund 11% extern angestellten Mitarbeiter seien für 16% der Kosten verantwortlich. Zudem sei sehr konservativ geschätzt mehr als die Hälfte der externen Mitarbeiter unangemessen eingesetzt und rund 30% der extern besetzten Stellen seien nie öffentlich ausgeschrieben worden. Bundesrat und Parlament hätten über diese Stellen keine Informationen, weil diese in der Regel nicht über Personal-, sondern über Sachkosten verbucht worden seien. Zwar seien für den Bericht die neun Einheiten bewusst ausgewählt worden, weil dort besonders viele externe Mitarbeiter vermutet worden seien, und so sei keine Verallgemeinerung möglich. Der Bericht sei für die Verwaltung dennoch kein gutes Zeugnis. Allerdings könnte die Anstellung über Sachkosten auch eine Folge der Sparübungen bei den Personalkosten sein. Zudem seien externe Mitarbeiter – vor allem im IT-Bereich, aber auch bei kurzfristigen Engpässen oder Knappheit an Fachkräften – auch im Privatbereich keine Seltenheit, wurde in den Medien argumentiert. Die GPK beider Räte empfahlen dem Bundesrat, die Definition einer bis jetzt fehlenden Strategie im Umgang mit externen Mitarbeitern. Mit klaren Rechtsgrundlagen und einer Verbesserung der internen und externen Transparenz zum Personalbestand soll eine bessere Kontrolle und Steuerung angestrebt werden.

Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Die SVP interessierte sich für die Entwicklung der Lohnkosten der obersten Kader und Leitungsorganen von Unternehmen des Bundes. Ein mit einem Postulat verlangter Bericht soll nicht nur Aufschluss geben über die Entwicklung der Löhne (inklusive aller weiteren Entschädigungen) zwischen 2004 und 2013, sondern auch über die Lohnstruktur in den einzelnen Betrieben. Damit soll gezeigt werden können, ob sich die Löhne der Kader anders entwickelten als die Löhne der Mitarbeiter eines Betriebes. Die SVP wollte mit dem vom Bundesrat zur Annahme empfohlenen und der grossen Kammer stillschweigend angenommenen Postulat Medienberichten nachgehen, die eine überproportionale Entwicklung von Kaderlöhnen in bundesnahen Betrieben aufgezeigt hatten.

Entwicklung der Lohnkosten der obersten Kader
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Mitte September legte der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat Grossen (glp, BE) über Home-Office vor. Er machte deutlich, dass die Möglichkeit für Telearbeit für alle Mitarbeitenden des Bundes bereits angeboten werde. Es bestünden bereits Mustervereinbarungen und es würden Anreize geschaffen, damit Home Office breiter genutzt werde. Es bestehe mit Artikel 33 der Verordnung EFD zur Bundespersonalverordnung auch eine Rechtsgrundlage für Telearbeit: Im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle kann Arbeit ganz oder teilweise ausserhalb des Arbeitsplatzes geleistet werden.

Home-Office

Der Nationalrat überwies ein Postulat Romano (cvp, TI) und ein Postulat Cassis (fdp, TI), die beide eine Untersuchung der Sprachkompetenzen in den Führungsgremien der Bundesverwaltung forderten. Die Mehrsprachigkeit der Schweiz müsse auch in der Bundesverwaltung gewürdigt werden. Das vom Bundesrat anvisierte Ziel, dass Kaderpersonen des Bundes über aktive Kenntnisse in zwei Amtssprachen und passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache hätten, sei zwar begrüssenswert, es brauche aber damit erst recht eine Untersuchung der gegenwärtigen Sprachkenntnisse und eine Bedarfsanalyse. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass die Förderung der Mehrsprachigkeit ein Gegenstand des vierjährlich erscheinenden Evaluationsberichtes des Eidgenössischen Personalamtes sei, der zwar nicht in der verlangten Detailliertheit berichte, mit dem sich aber Entwicklungen aufzeigen liessen. Die grosse Kammer nahm die Postulate mit 115 zu 69 (Romano) bzw. mit 123 zu 60 Stimmen (Cassis) an. Beide Male kam Opposition aus der SVP und der GLP. Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass man im Zusammenhang mit der Sprachenverordnung beide Postulate bereits bearbeite.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Nachdem das Postulat Jürg Grossen (glp, BE) im Jahr 2013 vom Nationalrat angenommen wurde, zog der Berner Nationalrat seine praktisch gleich lautende Motion zurück. Die Regierung prüft aufgrund des Postulates, ob Anreize für die so genannte Telearbeit (Home-Office) von Bundesangestellten geschaffen werden sollen.

Home-Office

Für medialen Wirbel – zumindest in den Boulevardmedien – sorgte die Nackt-Selfie-Affäre, die freilich von der NZZ ins Rollen gebracht wurde. Eine Mitarbeiterin der Bundesverwaltung hatte Nacktbilder, die sie unter anderem in ihrem Bundeshaus-Büro geschossen hatte, auf ihren Twitter-Account geladen. Weil im Blick einige der Aufnahmen verpixelt gezeigt wurden, konnten die Parlamentsdienste als Arbeitsstelle eruiert werden, was diese veranlasste zu handeln, und die Angestellte per sofort freizustellen.

Nackt-Selfie-Affäre

Ein Postulat Yvonne Feri (sp, AG), das einen Bericht über unterstützende Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter verlangte, um eine Geschlechterquote von 40 Prozent in der Bundesverwaltung zu erreichen, wurde mit 94 (bürgerlichen) zu 73 (links-grünen) Stimmen abgelehnt. Die Ratsmehrheit folgte den Argumenten von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die das Postulat zur Ablehnung empfahl, weil die Forderung ohne den Bereich Verteidigung bereits erfüllt sei. 2013 hätte der Frauenanteil ohne VBS und Grenzwachtkorps 43.3 Prozent betragen. Der Sollwert liege bei 44 bis 48 Prozent. Diese Zahl strebe man auch in Kaderpositionen an, wo der Frauenanteil nach wie vor tiefer sei.

Geschlechterquote von 40% in der Bundesverwaltung (Po.12.3801)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Nationalrat überwies eine Motion Gilli (gp, SG), die eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsverordnung fordert. Angestrebt wird, dass auch leitende Angestellte bei Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Es sei nicht einsichtig – so die Motionärin – weshalb Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen ihre Bindungen offenlegen müssten, Mitglieder von Leitungsorganen von Anstalten des Bundes jedoch nicht. Zwar gäbe es einige Stellen, wo dies freiwillig geschehe, aus Gründen der Gleichbehandlung und um Vertrauen zu bilden, brauche es aber eine verbindliche Lösung für alle. Der Bundesrat anerkannte das Anliegen und empfahl die Motion zur Annahme. Er versprach, zu prüfen, welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden müssten. Im Nationalrat wurde die Motion stillschweigend überwiesen, der Ständerat nahm sich dem Anliegen 2014 nicht mehr an.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

Markus Lehmann (cvp, BS) machte den drohenden Fachkräftemangel zum Argument für sein vom Nationalrat angenommenes Postulat. Der Wirtschaft werde die Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften, auch nach deren Pensionierung, empfohlen. Diese Empfehlungen hätten mehr Gewicht, wenn der Bund mit gutem Beispiel vorangehe. Deshalb brauche es einen Bericht, der die bisher hinsichtlich Weiterbeschäftigung von Bundesangestellten nach Erreichen des Rentenalters getroffenen Massnahmen und deren Erfolge aufzeige.

Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften (Po. 13.4081)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Der Mitte März 2014 erschienene Bericht zum Personalmanagement des Bundes zeigte in der nationalen Verwaltung eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigungen um 2,3 Prozentpunkte auf. Fast ein Viertel aller Bundesangestellten (23,4%) arbeiteten weniger als 90%. Zum Vergleich: In der gesamten Erwerbsbevölkerung beträgt dieser Anteil 32,1%. Beim Bund arbeiten vor allem Frauen Teilzeit (49,2%) während die männlichen Bundesangestellten ihren Job nur in 10,6% aller Fälle nicht als Vollzeit-Angestellte erledigen. Nach Möglichkeit werden beim Bund Stellen variabel mit 80 bis 100% ausgeschrieben. Dem Bericht war weiter zu entnehmen, dass der Frauenanteil im höheren Kader mit 30,2% erstmals den Sollwert von 30% überschritten habe.

Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die 2013 durchgeführte Personalbefragung in der Bundesverwaltung, die von 1'061 der 1'509 angefragten Bundesangestellten beantwortet wurde, zeigte eine relativ hohe Arbeitszufriedenheit und ein starkes Engagement. Im Schnitt vergaben die Befragten auf einer Skala von 0 bis 100 den Wert 78 für die Frage ob sie stolz seien, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten.

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

In Erfüllung eines Postulats der GPK des Nationalrates legte der Bundesrat einen Bericht vor, der die Steuerung der Personalpolitik durch ein an die Stellenfunktion geknüpftes Vertrauensarbeitszeitmodell vorschlug. Dieser Punkt war im Vorjahr in der Debatte um die Personalsteuerung Gegenstand von Divergenzen zwischen den Kammern gewesen.

Steuerung der Personalpolitik

Die GPK gaben in ihrem Jahresbericht 2012 bekannt, dass sie die Wahl des obersten Verwaltungskaders durch den Bundesrat evaluieren wollen. Die Besetzung des Topkaders hatte in den letzten Jahren mehrfach Kontroversen ausgelöst. Der Mitte November veröffentlichte Evaluationsbericht fand dann deutliche Worte. Der Regierung wurden unvollständige Information, mangelhafte, intransparente Verfahren und fehlende Sicherheitsprüfungen vorgeworfen. In 20 der untersuchten 37 Fälle aus dem Jahr 2012, bei denen der Bundesrat für die Besetzung verantwortlich war, sei das Auswahlverfahren mittelmässig oder gar schlecht gewesen. Gar nur in 18 Fällen sei eine Personensicherheitsprüfung vorgenommen worden. Der Bundesrat sei in der Regel zu wenig informiert, um seiner Verantwortung als Wahlbehörde nachkommen zu können. Die GPK empfahl dringend, Mindestanforderungen für Auswahlverfahren zu definieren. Auch im Berichtjahr kam es zu medial ausgeschlachteten Entlassungen von hohen Verwaltungsangestellten. So trennte sich etwa Bundesrat Berset vom Direktor des Bundesamtes für Statistik, Jürg Marti, gegen den amtsintern Kritik laut geworden und anonym an die Medien weitergespielt worden war. Zum Nachfolger von Marti wurde Simon Ulrich ernannt. Die von Berset anberaumte Administrativuntersuchung zeigte dann allerdings Anfang Oktober, dass die Vorwürfe gegen Marti haltlos waren.

Topkader

Auf der Basis eines von der FK-SR beim Eidgenössischen Personalamt angeforderten und Mitte November veröffentlichten Berichts zur Entwicklung der Personalbestände liess sich erstmals aufzeigen, wo in der Verwaltung Stellen geschaffen wurden. Eine grosse Zunahme an Stellen zwischen 2007 und 2012 weist das EDA auf (+ 797 Stellen). Darunter befanden sich insbesondere Posten im Aussendienst, aber auch aufgrund von Schengen/Dublin oder der Einführung der biometrischen Pässe geschaffene Arbeitsplätze. 214 neue Stellen wurden in den rund fünf untersuchten Jahren im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geschaffen und 135 Posten erhielt das Bundesamt für Migration. Der Bericht zeigte auf, dass neue Politikfelder häufig auch mit neuen Stellen einhergehen. So schlug etwa die Energiestrategie 2050 mit 31 neuen Stellen zu Buche und die Revision des Luftfahrtgesetzes zog 46 Stellen nach sich. Zunahmen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr (+19,8%), Gesundheit (+17,5%), Umweltschutz und Raumordnung (+17%) sowie die soziale Wohlfahrt (+15%), während in den Bereichen Kultur und Freizeit (-24,3%), Wirtschaft (-23,3%), Landesverteidigung (-5,2%) und öffentliche Sicherheit (-0,4%) zwischen 2007 und 2012 Stellen abgebaut wurden. Eine Motion Brunner (svp, SG) (Mo. 11.3251), die eine Stellenreduktion in der gesamten Bundesverwaltung gefordert hatte, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, wurde im Berichtjahr abgeschrieben; eine Motion Vitali (fdp, LU) (Mo. 12.4066), welche die Einführung eines Personalplanes fordert, wurde hingegen noch nicht behandelt.

Entwicklung der Personalbestände

Nachdem der Bundesrat die Ablehnung einer im Berichtjahr noch nicht behandelten Motion Grossen (glp, BE) beantragt hatte, reichte der Motionär ein Postulat mit ähnlicher Stossrichtung ein. Die Regierung soll prüfen, ob Möglichkeiten und Anreize geschaffen werden können, mit denen die Angestellten der Bundesverwaltung für Telearbeit (Home-Office) gewonnen werden. Der Bundesrat hatte zwar in seiner Antwort auf die Motion die ökologischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Vorteile von Home-Office anerkannt, sich aber gegen die im Anliegen geforderte Festsetzung einer Quote zur Erhöhung des Anteils an Angestellten mit ortsunabhängigem Arbeitsplatz gewandt. Die im Vergleich zum ursprünglichen Anliegen abgeschwächte Forderung in Form eines Postulats stiess nicht nur beim Bundesrat, sondern – nachdem es zuerst von Stahl (svp, ZH) bekämpft wurde – auch im Nationalrat mit 104 zu 84 Stimmen auf Zustimmung. Die Gegenstimmen stammten aus der SVP und der FDP Liberale-Fraktion. In der Wintersession überwies die grosse Kammer zudem ohne Diskussion ein Postulat Feller (fdp, VD), das den Bundesrat beauftragt, die Nutzung von Telearbeit in der jährlichen Berichterstattung über das Personalmanagement statistisch zu erfassen.

Home-Office

Zwar zeigte das „Reporting Personalmanagement 2012“ eine weitere Zunahme des Frauenanteils bei den obersten Kaderstellen in der Bundesverwaltung von 14,3% auf 15,6% und im mittleren Kader von 27,8% auf 29% auf, das Soll-Zielband von 29% bis 34% war damit aber nach wie vor nicht erreicht. Hinsichtlich der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung unternahm die Regierung deshalb Anfang November einen Schritt, der breite Beachtung fand. Sie beschloss die Einführung einer Geschlechterquote von 30% bei 24 bundesnahen Betrieben. Gremien, die vom Bundesrat gewählt werden, sollen bis 2020 jeweils einen Frauen- und Männeranteil von mindestens 30% aufweisen. Wo der Frauenanteil tief ist, sollen künftig weibliche Kandidaturen bevorzugt behandelt werden. Bei dieser Neuerung handelte es sich aber nicht um eine juristisch verbindliche Vorgabe, sondern um eine Zielgrösse, deren Nichterreichung allerdings gut begründet werden muss. Zudem beschloss die Bundesregierung, neu jährlich im Rahmen des Reportings Personalmanagement über die Geschlechtergleichheit zu berichten. Zwei Postulate Feri (sp, AG), mit denen die Einführung von Geschlechterquoten in der Verwaltung geprüft werden sollen, wurden im Plenum noch nicht behandelt. Mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen will die Regierung schliesslich die Verwaltung als Arbeitgeberin für beide Geschlechter noch attraktiver machen. Anfang Mai verabschiedete die Exekutive verschiedene Verordnungsänderungen, die beiden Elternteilen verstärkt Teilzeitarbeit und Vätern einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub erlauben. Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat zudem eine Reallohnerhöhung von 0,7%. Die Überprüfung der Löhne in der Bundesverwaltung zeigte, dass die Saläre dem Grundsatz der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern entsprechen.

Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist ein alljährlich wiederkehrendes Thema. Die 2012 vom Nationalrat angenommene Motion Maire (sp, NE), welche die Unterstellung des Delegierten für Mehrsprachigkeit unter das Eidgenössische Finanzdepartement statt des Personalamts verlangt, wurde im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesen. Neu wurde der Delegierte vom Bundesrat gewählt. Als Nachfolger des 2012 zurückgetretenen Vasco Dumartheray wurde die Luganeser Stadträtin Nicoletta Mariolini gewählt. Sie soll laut Sprachenverordnung die Dreisprachigkeit in der Bundesverwaltung fördern und bei Personalrekrutierungen unterstützend wirken. Die bereits 2012 eingereichten Postulate Romano (cvp, TI) und Cassis (fdp, TI), die einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verlangen, wurden 2013 im Plenum noch nicht behandelt. Auslöser war damals der Bericht des Eidgenössischen Personalamts, der zwar eine Zunahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzeigte, deren Muttersprache nicht deutsch ist, aber auch darauf hinwies, dass die Sollwerte für französisch-, italienisch- und rätoromanisch-sprachige Mitarbeitende noch nicht erfüllt sind. Das Magazin „l’Hebdo“ veröffentlichte Ende April eine Untersuchung, mit der die Dominanz der Deutschschweizer Sprache anhand des Staatskalenders und der dort vermerkten Korrespondenzsprache aufgezeigt wurde. Von den 199 einflussreichsten Beamten sind laut der Untersuchung lediglich 16% nicht deutscher Muttersprache.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung