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Der Nationalrat überwies mit 91 zu 75 Stimmen eine Motion Vollmer (sp, BE), welche ein Konzept verlangt, das sicher stellt, dass sich alle Bundesstellen den Bemühungen anschliessen, mehr Lehrlings- und Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ab. (Siehe dazu auch hier.)

Lehrlings- und Praktikumsplätze

Die Regierung gab Mitte September den eigentlichen Startschuss zu einer Verwaltungsreform. Ziel sei es gemäss Bundesrat Merz, Abläufe zu vereinfachen und Strukturen auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Dabei gehe es nicht um Personalabbau und direkte Einsparungen, sondern primär um Effizienzgewinne. Als Beispiele wurden später die Schaffung von Dienstleistungszentren genannt, welche für die Bundesämter Routinearbeiten aus dem Personal- oder Rechnungswesen zentral erledigen könnten, wie etwa Stellenausschreibungen und die erste Triage der Bewerbungen. Aufsehen erregten die rigorosen Sparanstrengungen im EJPD. Nach einer 2004 eingeleiteten Aufgabenüberprüfung kündigte Departementschef Blocher im Juni an, bis 2008 in den zentralen Diensten seines Departementes netto 116 Stellen (d.h. ein Fünftel) abzubauen. Dabei sollen primär Doppelspurigkeiten und unnötige Hierarchiestufen eliminiert werden. Bereits gestrichen wurde unter anderem die Stelle der stellvertretenden Generalsekretärin des Departements.

Startschuss zu besserer Effizienz in der Bundesverwaltung (2005)
Dossier: Reform der Bundesverwaltungsstrukturen (2008)

Die Sparpläne des Bundes und die in diesem Zusammenhang angekündigten Personalreduktionen haben zu einer Abnahme der Arbeitszufriedenheit beim Bundespersonal geführt. Gemäss einer vom EFD durchgeführten repräsentativen Befragung sind im Vergleich zu früheren Befragungen wesentlich mehr Mitarbeiter demotiviert oder gar resigniert. Besonders schlecht fiel das Urteil bei den Beschäftigten der Departemente von Blocher (EJPD) und Merz (EFD) aus.

Bundespersonalbefragung 2005

Der Leiter des Bundesamtes für Personal, Peter Hablützel, reichte nach sechzehn Jahren Amtstätigkeit seine Demission ein. Obwohl Sozialdemokrat, hatte er sich als Modernisierer des Personalwesens, unter anderem durch die Abschaffung des Beamtenstatus, bei den Gewerkschaften mehr als einmal unbeliebt gemacht. Hablützel machte kein Hehl daraus, dass sein Rücktritt direkt mit der seit der Wahl von Blocher und Merz in den Bundesrat wesentlich härter gewordenen Personalpolitik des Bundes zusammen hänge. Der Ständerat überwies im Einverständnis mit dem Bundesrat ein Postulat Fetz (sp, BS) für eine verbindlichere Sozialpartnerschaft in der Personalpolitik des Bundes.

Überprüfung der Sozialpartnerschaft beim Bund (05.3286) und Rücktritt Peter Hablützel

Im September legte der Bundesrat die Botschaft für die Totalrevision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundespersonals (PUBLICA-Gesetz) vor. Diese enthält die neu konzipierten Vorschriften über die Organisation und die versicherungstechnischen Regeln. Die noch nicht Pensionierten müssten demnach die Hauptlast der Kassensanierung selbst tragen. Neben dem vom Parlament ultimativ verlangten Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat beinhaltet die Reform auch eine Senkung des technischen Zinssatzes (weitgehend finanziert über Beitragserhöhungen) und die Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters von 62 auf 65 für alle, also auch für diejenigen, die bereits vierzig Jahre beim Bund gearbeitet haben. Zudem beantragte der Bundesrat, die im Vorjahr beschlossenen dringlichen Sanierungsmassnahmen ins ordentliche Recht zu überführen (u.a. Verzicht auf garantierten Teuerungsausgleich). Die bereits Pensionierten sollen hingegen geschont werden. Für sie schlägt der Bundesrat die Schaffung einer besonderen, vom Bund getragenen Rentnerkasse vor, welche ihnen die Auszahlung der früher versprochenen Leistungen garantiert. Für die Pensionskassen der bundeseigenen Betriebe Post und SBB bestanden ebenfalls Pläne zur Ausgliederung der Rentenkasse für die bereits Pensionierten. Entscheide zugunsten dieser von der SVP bekämpften Massnahme wurden aber noch nicht getroffen.

Totalrevision des Gesetzes über die Bundespensionskasse (05.073)

Mit Stichentscheid des Präsidenten unterstützte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Haering (sp, ZH), welche mehr Frauen in den Verwaltungsräten von Unternehmungen des Bundes oder Betrieben mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung fordert. Die Rechtskommission, welche sich ebenfalls hinter den Vorstoss gestellt hatte, argumentierte, die verlangte Minimalquote von 30 Prozent sei nicht nur wegen des Verfassungsauftrags der Geschlechtergleichstellung angebracht, sondern würde sich auch für die anvisierten Gesellschaften positiv auswirken. Siehe auch die Interpellation Leutenegger (sp, BL) (04.3808) zum Stand der Gleichstellung in bundesnahen Unternehmen.

Parlamentarische Initiative für eine Frauenquote in Verwaltungsräten bundesnaher Betriebe (Pa.Iv. 03.440)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die angespannte Finanzlage des Bundes zwang den Bundesrat, noch vor Behandlung der geplanten Totalrevision der Bestimmungen über die Pensionskasse des Bundespersonals sofort wirkende Massnahmen zur Entlastung dieser Kasse vorzuschlagen. Er wollte dafür noch im Berichtsjahr die Zustimmung des Parlaments erhalten, um sie bereits auf Anfang 2005 in Kraft setzen zu können. Die Sofortmassnahmen beinhalteten insbesondere einen Verzicht auf den garantierten Teuerungsausgleich und die Aufhebung der Bestimmung, dass Pensionierte der verselbständigten ehemaligen Bundesbetriebe (z.B. PTT), welche vor der Abtrennung in Rente gegangen sind, gleich zu behandeln sind wie die Pensionierten der Bundesverwaltung. Das Parlament verabschiedete die Vorlage in der Dezembersession. Beide Kammern lehnten zuerst Rückweisungsanträge der Linken ab. Neben der Neuregelung für Pensionierte der verselbständigten ehemaligen Bundesbetriebe sprachen sich die Gegner der Vorlage auch gegen das Dringlichkeitsverfahren aus. Der Bundesrat gab bekannt, dass er die oben erwähnte Totalrevision der Pensionskasse des Bundespersonals, welche unter anderem einen Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat bringen soll, schneller als geplant vorlegen will. Der Verzicht auf eine ursprünglich als Zwischenlösung vorgesehene Teilrevision soll es ermöglichen, die neue Regelung bereits 2006 in Kraft zu setzen.

Totalrevision des Gesetzes über die Bundespensionskasse (05.073)

Die Sparpläne des Bundes und die in diesem Zusammenhang angekündigten Personalreduktionen stiessen auf heftigen Protest der Gewerkschaften. Ein von 17 verschiedenen Gewerkschaften und Personalverbänden (mit insgesamt 330'000 Mitgliedern) organisierter Protesttag des Personals von Bund, Kantonen und Gemeinden gegen den Abbau der öffentlichen Dienstleistungen (sogenannter Service public) wirkte allerdings nur in der Westschweiz mobilisierend, wo die kantonalen und kommunalen Angestellten seit langem gegen Abbau- und Sparmassnahmen kämpfen. (Zu den Protestdemonstrationen des kantonalen Personals siehe auch hier.)

Protest gegen den Abbau von Bundespersonal (2004)

Der Ständerat schloss sich den Entscheiden des Nationalrats zur Schaffung von mehr Transparenz über die Löhne und Entschädigungen für Spitzenmanager der bundesnahen Unternehmen weitgehend an. Er beschloss allerdings, bundesnahe Unternehmen (Post, Swisscom, SUVA, SBB etc.) von der Verpflichtung zur Transparenz über die individuellen Managerlöhne auszunehmen resp. eine solche nur für die Vorsitzenden der Geschäftsleitung (CEO) und des Verwaltungsrates zu verlangen. Für die übrigen Spitzenmanager und Verwaltungsratsangehörigen soll nur die gesamte Lohnsumme ausgewiesen werden müssen. In der Debatte wurde gegen eine völlige Transparenz der einzelnen Managerlöhne auch ins Feld geführt, dass diese damit gemäss ausländischen Erfahrungen in die Höhe getrieben würden. Die kleine Kammer beschloss zudem, die börsenkotierten bundesnahen Unternehmen (zur Zeit nur die Swisscom) von den vom Bundesrat festzulegenden Grundsätzen über die Lohnpolitik zu dispensieren. Gegen den Widerstand der SP, der GP und etwa der Hälfte der SVP-Fraktion schloss sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung der ersten Abschwächung an; lehnte hingegen die auch von einer klaren Mehrheit der SVP bekämpfte Ausnahmeregelung für die Swisscom ab. Die kleine Kammer beharrte aber bis zum Ende der Differenzbereinigung erfolgreich darauf, dass die lohnpolitischen Grundsätze des Bundsrates für diese börsenkotierte Unternehmung nicht gelten sollen. Der Ständerat schrieb nach seinen Entscheiden eine parlamentarische Initiative Brunner (sp, GE) (01.409) ab.

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Die Diskussion um als exorbitant empfundene Löhne und Entschädigungen für Spitzenmanager der Privatwirtschaft, welche im Vorjahr eingesetzt hatte, zeitigte auch Auswirkungen auf die Bundesverwaltung und die bundesnahen und -eigenen Betriebe. Die SPK des Nationalrats lehnte zwar eine parlamentarische Initiative Leutenegger (sp, BL) für eine Begrenzung und eine Publikation der Bezüge für Kaderpositionen als zu weit gehend ab. Sie arbeitete aber, ebenfalls in Form einer parlamentarischen Initiative, einen eigenen Vorschlag aus. Zum einen soll der Bundesrat mit einer Revision des Bundespersonalgesetzes explizit verpflichtet werden, Grundsätze und vor allem auch Eckwerte für Löhne, übrige Entschädigungen (wie z.B. Leistungen an die berufliche Vorsorge) und zulässige Nebenbeschäftigungen für Spitzenmanager sowie für Verwaltungsratshonorare festzulegen. Zum anderen soll er die Löhne und Honorare der höheren Kader öffentlich zugänglich machen (01.411). Diese neuen Vorschriften hätten sowohl für die bundeseigenen Betriebe (z.B. Post, SBB) als auch für privatrechtlich organisierte Unternehmen, an welchen der Bund eine Kapitalmehrheit hält (z.B. Swisscom, SRG) Gültigkeit. Die SPK des Ständerats hatte einer ähnlichen parlamentarischen Initiative Brunner (sp, GE) (01.409) ebenfalls Folge gegeben, verzichtete aber angesichts der Aktivitäten der SPK-NR auf die Ausarbeitung einer eigenen Vorlage. Der Bundesrat war mit diesen Vorschlägen im Grundsatz einverstanden. Er empfahl aber, die börsenkotierten Unternehmen (d.h. zur Zeit die Swisscom), welche den Regeln des wirtschaftlichen Wettbewerbs besonders stark ausgesetzt sind, von den Transparenzvorschriften auszunehmen. Zu weit ging ihm auch die Offenlegung der Bezüge der einzelnen Manager. Sowohl aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes als auch der Konkurrenzfähigkeit der bundesnahen Betriebe auf dem Arbeitsmarkt votierte er dafür, dass darüber nur die parlamentarischen Aufsichtsorgane (Finanzdelegation) unterrichtet werden sollen. Im Nationalrat war Eintreten auf die SPK-Initiative unbestritten. Gegen den Widerstand der Linken und der Hälfte der CVP-Fraktion strich der Rat aber die Vorschrift, dass der Bundesrat für die bundesnahen Betriebe Lohneckwerte festzulegen hat. Keinen Erfolg hatte der Bundesrat mit seinen Bedenken, die individuellen Bezüge der Spitzenmanager zu publizieren resp. seinem Antrag, wenigstens die börsenkotierten, aber mehrheitlich vom Bund beherrschten Aktiengesellschaften davon auszunehmen. Dank der Unterstützung durch die SVP setzte sich in diesen beiden Fragen die Linke durch.

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Die Diskussion um als exorbitant empfundene Löhne und Entschädigungen für Spitzenmanager schloss auch die Manager der bundeseigenen resp. -nahen Betriebe wie Post und SBB resp. SRG und Nationalbank und der sich mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Swisscom mit ein. Der Bundesrat wandte sich gegen die Festlegung von oberen Lohneckwerten, wie dies im Parlament von der Linken verlangt worden war, da daraus diesen Unternehmen Nachteile auf dem Arbeitsmarkt erwachsen würden. Er beschloss aber, die Bezüge in Zukunft transparent zu machen. (Siehe dazu auch hier.)

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Die Differenzbereinigung beim neuen Bundespersonalgesetz konnte in der Frühjahrssession abgeschlossen werden. Der Nationalrat stimmte dem Ständerat in den meisten strittigen Punkten zu, insbesondere auch bei dem von der Linken bekämpften Beschluss, dass bestimmte Personalkategorien gemäss Obligationenrecht angestellt werden können. In der Schlussabstimmung wurde das neue Gesetz vom Nationalrat mit 112:51 und vom Ständerat mit 36:5 Stimmen angenommen. Dagegen votiert hatten die Fraktionen der SP und der Grünen, wobei sich im Nationalrat elf SP-Abgeordnete aus der Deutschschweiz der Stimme enthielten. Der Bundesrat gab zudem eine Stellungnahme zu den im Vorjahr von der GPK-NR gemachten Empfehlungen für die Nebenerwerbstätigkeit von Bundesangestellten ab.

Noch vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen kündigte der VPOD das Referendum an. Zusammen mit der Dachorganisation Föderativverband des Personals öffentlicher Dienste ergriff er dieses dann auch und reichte es mit gut 87'000 Unterschriften ein. Unterstützung hatte er beim SGB und bei der SP gefunden.

Die Abstimmungskampagne vermochte keine grossen Wellen zu werfen. Dies war nicht nur in der Deutschschweiz so, wo die meisten Kantone für ihre Angestellten bereits früher ähnliche neue Regeln eingeführt hatten, sondern auch in der Westschweiz, wo analoge Bestrebungen in einigen Kantonen zu heftigen Protesten des Personals geführt hatten. Wie in der Deutschschweiz empfahlen auch in der Romandie sämtliche bürgerlichen Parteien und auch die Redaktionen der massgeblichen Zeitungen ein Ja. Gegen die Reform kämpften neben dem SGB und seinen Verbänden und der SP auch noch die Grünen (ausser die Sektion des Kantons Zürich), die Schweizer Demokraten und die PdA. Für die Gewerkschaften war dieses Gesetz ein Signal für den Sozialabbau nicht nur für das Personal des Bundes und seiner Betriebe (namentlich Post und SBB) sondern für alle Beschäftigten. Zudem sei durch die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen die Qualität und sogar die Existenz der öffentlichen Dienste (sog. Service public) gefährdet. Im speziellen kritisiert wurden die mit der Aufhebung des Beamtenstatus gelockerten Kündigungsbestimmungen und die Einführung von Leistungslohnkomponenten. Höhepunkt der Nein-Kampagne war eine am 4. November vom SGB in Bern organisierte Demonstration gegen Lohnabbau und gegen das Bundespersonalgesetz mit rund 20'000 Teilnehmenden. Die Gewerkschaftsfront war aber nicht geschlossen. Der CNG und auch der Bundespersonalverband sprachen sich für eine Annahme des Gesetzes aus, welches ihrer Meinung nach eine modernere Personalpolitik des Bundes und vor allem auch die Einführung einer echten Sozialpartnerschaft mit Gesamtarbeitsverträgen erlaubt. In diesem Verband, der auch zum Föderativverband gehört, sind vor allem Angestellte der allgemeinen Bundesverwaltung organisiert. Zum ersten GAV des SBB-Personals siehe hier.

Die Volksabstimmung vom 26. November ergab eine Zweidrittelsmehrheit für das neue Gesetz. Einzig in den Kantonen Jura und Tessin überwogen, allerdings knapp, die Neinstimmen. Die Zustimmung fiel im Kanton Zug mit 78% am klarsten aus, in den meisten anderen Deutschschweizer Kantonen waren es etwas über 70%. Wesentlich knapper erfolgte die Annahme in den französischsprachigen Kantonen (50-60%). Das Wallis verdankte seine knappe Mehrheit den zustimmenden deutschsprachigen Bezirken.


Bundespersonalgesetz
Abstimmung vom 26. November 2000

Beteiligung: 41,5%
Ja: 1 253 997 (66,8%)
Nein: 622 381 (33,2%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, LP, EVP, EDU, CSP, Lega; Economiesuisse (Vorort), SGV, SBV, CNG, Angestelltenverbände.
– Nein: SP, GP (1*), SD, PdA; SGB.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Die Vox-Analyse ergab, dass auch eine Mehrheit der Sympathisanten der SP und des SGB dem neuen Gesetz zugestimmt hatte, wobei in diesem Lager der bereits im Parlament festgestellte Graben zwischen Französisch- und Deutschsprachigen von der Basis bestätigt wurde.

Bundespersonalgesetz (98.076)

Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit dem neuen Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals. In Abweichung vom Beschluss der grossen Kammer und gegen den Widerstand der Ratslinken beschloss er, die Gültigkeit des Leistungsprimats auf das Jahr 2006 zu begrenzen, danach soll das Beitragsprimat gelten. In der Differenzbereinigung kritisierte die Nationalratskommission dieses Vorgehen als taktisch ungeschickt. Da die Personalverbände und die Linke gegen diesen Wechsel opponieren, würde damit ein Referendum provoziert und die gesamte neue Rechtsordnung für die Pensionskasse gefährdet oder zumindest verzögert. Das Plenum übernahm ihren Vorschlag, im vorliegenden Gesetz das Leistungsprimat unbefristet beizubehalten, den Bundesrat aber mit einer Motion zu verpflichten, bis Ende 2006 mit einer Gesetzesrevision den Wechsel zum Beitragsprimat zu beantragen (00.3179). Die Motion wurde gegen den Widerstand der SP, der Grünen und einer Minderheit der CVP überwiesen. Nachdem sich auch der Ständerat mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt hatte (er überwies die Motion mit 29:6 Stimmen), wurde das neue Gesetz in der Sommersession einstimmig verabschiedet.

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals (99.023)

Die GPK des Nationalrats veröffentlichte einen ausführlichen Bericht zum Themenkomplex „Nebenbeschäftigung von Beamten und dabei entstehende mögliche Interessenkonflikte“. Konkret waren dabei insbesondere Nebenerwerbstätigkeiten angesprochen, bei welchen ein Beamter sich durch seine im Amt erworbenen Kenntnisse Vorteile verschaffen kann (z.B. ein Steuerinspektor als privater Steuerberater). Sie stellte darin fest, dass die bisherige Praxis abgesehen von Einzelfällen zu keinen Problemen geführt habe. Sie empfahl dem Bundesrat aber trotzdem, die bestehende Regelung in einigen Punkten zu verändern und insbesondere zu präzisieren. So möchte sie beispielsweise das bestehende Verbot, das aber die Bewilligung von Ausnahmen zulässt, durch eine Bestimmung ersetzen, die generell eine Bewilligungspflicht vorsieht.

Nebenbeschäftigung von Beamten

Als Erstrat befasste sich in der Wintersession der Nationalrat mit der Vorlage. Eine vom Berner Weyeneth (svp) angeführte Kommissionsminderheit verlangte Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, vom Prinzip des Leistungsprimats (Rentenhöhe gemäss letztem Einkommen) zu dem in der Privatwirtschaft üblichen Beitragsprimat zu wechseln. Nachdem Bundesrat Villiger vor den negativen Folgen gewarnt hatte, welche eine derartige Verschlechterung der Situation der Bundesangestellten auf das Arbeitsklima haben würde, lehnte der Rat den Antrag mit 118:28 Stimmen ab. In der Detailberatung wurde gegen den Widerstand der Linken die Garantie eines automatischen Teuerungsausgleichs auf den Renten gestrichen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Rat die Vorlage mit 115:1 Stimmen. Bei der SP und der SVP gab es einige Enthaltungen, die Gegenstimme stammte von der SP-Präsidentin Koch (ZH).

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals (99.023)

Der Ständerat folgte in der Wintersession weitgehend den Beschlüssen der grossen Kammer. In Abweichung vom Nationalrat beschloss er aber, dass der Bundesrat ganze Personalkategorien nicht dem Bundespersonalgesetz, sondern dem Obligationenrecht unterstellen kann. Namentlich erwähnt sind dabei Aushilfspersonal, Praktikanten und im Ausland (z.B. in Botschaften) angestelltes ausländisches Personal. Bisher war dies nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen möglich. Dabei kam der Rat der Kritik der Linken insofern entgegen, als er dazu anfügte, dass der Bundesrat Mindestvorschriften (z.B. über die im OR nicht geregelten Löhne) für diese Kategorien erlassen kann. In der Gesamtabstimmung votierten 27 Abgeordnete für und 4 gegen das neue Gesetz.

Bundespersonalgesetz (98.076)

Das neue Bundespersonalgesetz (BPG) wurde 1999 von beiden Räten behandelt; die Differenzbereinigung konnte aber noch nicht abgeschlossen werden. Im Nationalrat beantragten Borel (sp, NE) und Spielmann (pda, GE) Nichteintreten, da die vorgeschlagenen Regelungen ein Ausdruck der grundsätzlich zu bekämpfenden Liberalisierungswelle seien, die letztendlich in einen Abbau der staatlichen Leistungen münden werde. Mit besonderem Nachdruck wandte sich Borel gegen die Einführung eines Leistungslohnsystems. Der Rückweisungsantrag fand nur bei einer Minderheit der SP-Fraktion Unterstützung und wurde mit 119:18 Stimmen abgelehnt. Zuwenig weit ging hingegen das neue Gesetz für Bortoluzzi (svp, ZH). Er verlangte die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, einen Entwurf vorzulegen, der dem Bund mehr Freiheit in seiner Personalpolitik gibt. Die Post und die SBB wollte Bortoluzzi ganz aus dem Gesetz herausnehmen und ihnen damit keine über das Obligationenrecht hinausgehende personalpolitischen Verpflichtungen auflasten. Sein Antrag wurde nur von der SVP-Fraktion unterstützt und unterlag mit 111:24 Stimmen.

In der Detailberatung verlangte der Freisinnige Pelli (TI), dass auch bei Betrieben, welche zur Post oder der SBB gehören, das Personal vollumfänglich dem Bundespersonalgesetz unterstellt wird. Der Bundesrat widersetzte sich vergeblich diesem namentlich von der SP unterstützten Antrag, der es seiner Meinung nach den beiden Betrieben praktisch verunmöglichen würde, mit anderen Unternehmen gemeinsame Firmen zu betreiben. Mit 83:80 Stimmen wurde die Forderung angenommen. Zu einer grösseren Debatte führte die Bestimmung, dass für arbeitsrechtliche Fragen, welche nicht durch das Personalgesetz geregelt sind, die Bestimmungen des Obligationenrechts gelten. Die SP bekämpfte diese Version erfolglos. Ihrer Meinung nach würden, angesichts der Konzeption des BPG als Rahmengesetz, viele Bereiche unter diese Klausel fallen, und damit könnten den Besonderheiten der staatlichen Anstellungsbedingungen gegenüber denjenigen der Privatwirtschaft zuwenig Rechnung getragen werden. Eine weitere Niederlage erlitt die Ratslinke bei den Kündigungsbestimmungen. Ihr Streichungsantrag für die Regelung, dass der Bund bei Umstrukturierungen Kündigungen aussprechen kann, wenn dem betroffenen Personal keine zumutbare andere Arbeit angeboten werden kann, unterlag mit 89:68 Stimmen. Bei der Frage der Einführung einer Leistungslohnkomponente unterlag der Streichungsantrag der Linken ebenfalls. Nicht durchsetzen konnte sich aber auch die vor allem von der SVP getragene Forderung, dass die Funktionskomponente maximal 60% betragen dürfe, um ausreichenden Spielraum für die leistungsmässige Differenzierung der Löhne zu erhalten. Konform zur neuen Bundesverfassung, welche eine gesetzliche Begründung für Einschränkungen des Streikrechts verlangt, stimmte der Rat einer Formulierung zu, welche den Bundesrat ermächtigt, in drei Fällen das Streikrecht für bestimmte Personalkategorien aufzuheben oder einzuschränken: bei Gefährdung der Staatssicherheit, bei Beeinträchtigung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sowie zur Wahrung von aussenpolitischen Interessen. Ein von der SVP gefordertes generelles Streikverbot mit Ausnahmeregelungen konnte sich nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung wurde das neue Gesetz mit 58:21 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. Die Gegenstimmen stammten zu zwei Dritteln aus der SVP-Fraktion und zu einem Drittel aus der SP (namentlich von ihren welschen Vertretern) und der PdA. Der Rest der SP wie auch die Grünen enthielten sich der Stimme.

Bundespersonalgesetz (98.076)

Der Nationalrat überwies eine Motion Cavadini (fdp, TI) für Massnahmen zugunsten einer zahlenmässig besseren Vertretung von Italienischsprachigen in der Bundesverwaltung in Postulatsform. Der Motionär hatte insbesondere deren zunehmend unterproportionalen Anteil in den obersten Lohnklassen kritisiert. Dieser Sachverhalt wurde übrigens auch von Bundesrat Villiger anlässlich der Beratung des Geschäftsberichts 1997 bestätigt; die Nutzniesser dieser Untervertretung sind aber nicht etwa die Deutschschweizer, sondern die Französischsprachigen.

Italienischsprachigen unterproportionalen Anteil
Dossier: Vorstösse zu Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung 1990-2000

Im Dezember leitete der Bundesrat dem Parlament seinen definitiven Entwurf zum Bundespersonalgesetz zu. Grundsätzlich hielt er dabei am Vernehmlassungsprojekt fest, ging aber doch in einigen Punkten auf die Forderungen der Gewerkschaften ein. So nahm er die Bestimmung auf, dass der Bundesrat Minimallöhne sowie Höchstarbeitszeiten und die minimale Feriendauer für alle Beschäftigten (also auch diejenigen der SBB und der Post) festlegen kann.

Bundespersonalgesetz (98.076)

Die Situation der Pensionskasse war nach wie vor unbefriedigend. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfahl, deren Rechnung auch in diesem Jahr nicht abzunehmen. Das Parlament folgte diesem Ratschlag, wobei namentlich Vertreter der SVP und der LP massive Kritik an der Führung der Kasse und dem schleppenden Vollzug der Verbesserungsmassnahmen übten. Die GPK-SR orientierte in einem Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der PUK-Pensionskasse von 1996 zur Behebung der Mängel dieser Institution. Anlässlich der Behandlung des Berichts im Ständerat beurteilte Bundesrat Villiger die Situation der Kasse nach wie vor als prekär. Er gab in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass er die von bürgerlichen Politikern schon lange geforderten personellen Konsequenzen gezogen habe: Auf den 1. Oktober seien die bisherige Direktorin der Eidgenössischen Versicherungskasse, Elisabeth Baumann, und Vizedirektor Dieter Wäber aus der Geschäftsleitung entlassen worden. Zum neuen Geschäftsleiter wurde Peter Arbenz ernannt. Der Ständerat nahm den Bericht der GPK zur Kenntnis und stimmte damit auch den darin enthaltenen Empfehlungen zu. Anschliessend überwies er mit dem Einverständnis des Bundesrates ein Postulat Gemperli (cvp, SG; Po. 98.3328), welches eine rechtliche Verselbständigung der Kasse und die Erhöhung des Deckungskapitals auf 100% verlangt.

PUK zur Abklärung von Organisationsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals (BRG 95.067)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

In einem Bericht zuhanden des Parlaments äusserten sich die Geschäftsprüfungskommissionen beider Kammern kritisch zur Personalpolitik des Bundes. Beanstandet wurde dabei namentlich das Fehlen eines klaren Leitbildes und einer einheitlichen Management- und Führungskultur. Dafür könne jedoch nicht das Beamtengesetz aus dem Jahr 1927 verantwortlich gemacht werden, sondern dessen praktische Anwendung. Erschwerend für eine moderne Personalpolitik sei insbesondere auch das Fehlen eines EDV-gestützten Personal- und Kostenbewirtschaftungssystems, die mangelhafte Nachwuchsförderung und das zu wenig flexible Lohnsystem. Als dringende Massnahmen formulierten die GPK insgesamt fünfzehn Empfehlungen. Diese regen insbesondere eine Stärkung der Kompetenzen des Personalamtes, die Einführung eines effizienten Controllings und – im Rahmen der Revision des Beamtengesetzes – die Delegation der Kompetenzen beim Entscheid über die Ausgestaltung des Besoldungssystems vom Parlament an den Bundesrat an.

Personalpolitik des Bundes

Die Gewerkschaften des Bundespersonals äusserten heftige Kritik am Vorentwurf des neuen Gesetzes. Mit der Unabwendbarkeit der Abschaffung des Beamtenstatus – welche in zahlreichen Kantonen und Gemeinden bereits erfolgt ist – hatten sie sich zwar abgefunden. Die Möglichkeit, Anstellungsverhältnisse aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen aufzulösen, lehnten sie jedoch ab. Überhaupt nicht einverstanden waren sie mit dem Vorschlag, wichtige Kompetenzen namentlich bei der Lohnpolitik an die einzelnen Arbeitgeber wie SBB und Post abzutreten. Lohneckdaten, Teuerungsausgleich, national einheitliche Lohnhöhen sowie Höchstarbeitszeiten sollten ihrer Ansicht nach weiterhin durch den Bundesrat festgelegt werden. Der SGB und die SP schlossen sich dieser Kritik an. Für die SVP hingegen enthielt das bundesrätliche Projekt immer noch zu viele einengende Vorschriften. Unterstützung fand die Regierung bei der CVP und der FDP, wobei letztere allerdings ebenfalls Kritik am Ausmass der Kompetenzendelegation an die einzelnen Bundesbetriebe anmeldete. Für die Wirtschaftsverbände war die Reform zu zaghaft ausgefallen. Sie forderten, dass für die Bundesangestellten wie für alle anderen Beschäftigen das private Anstellungsrecht gemäss Obligationenrecht zur Anwendung kommen soll.

Bundespersonalgesetz (98.076)

Im Rahmen der Neuorganisation der Pensionskasse des Bundes unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Dieses untersagte dem Bund bisher den Erwerb von Aktien und Liegenschaften zu Anlagezwecken. Im Hinblick auf eine renditeorientierte Anlagepolitik soll die Pensionskasse für das Bundespersonal von dieser Bestimmung ausgenommen werden. Der Ständerat verabschiedete diese Neuerung ohne Gegenstimme; in der Wintersession stimmte ihr auch der Nationalrat zu.

Pensionskasse des Bundes renditeorientierte Anlagepolitik

Im Frühjahr gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein neues Bundespersonalgesetz (BPG), welches das alte Beamtengesetz ablösen soll, in die Vernehmlassung. Als wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Beamtenstatus vorgesehen. Die Beschäftigten des Bundes würden in Zukunft nicht mehr auf vier Jahre gewählt, sondern mit einem kündbaren öffentlich-rechtlichen Anstellungsvertrag eingestellt, der sich weitgehend am Obligationenrecht (OR) orientiert. Gegenüber dem OR bietet das BPG eine bessere Arbeitsplatzsicherheit durch längere Kündigungsfristen (3 Monate in den ersten 5 Jahren, dann 4 und ab dem 11. Jahr 6 Monate) und einen ausgebauten Kündigungsschutz, indem in jedem Fall die Begründung für eine Auflösung des Anstellungsverhältnisses schriftlich mitgeteilt werden muss, und der Entscheid angefochten werden kann. Wenn der Bund bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen keine vergleichbare Stelle anbieten kann, muss er gemäss dem Vorentwurf eine Abgangsentschädigung anbieten. Dasselbe gilt auch bei der Entlassung von langjährigen Mitarbeitern und von solchen, für deren Beruf ausserhalb der Bundesverwaltung keine Nachfrage besteht. Für die Post und die SBB schreibt das neue Gesetz zwingend den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags mit den Angestelltenorganisationen vor. In Lohnfragen blieb der Entwurf relativ offen und würde dem Bundesrat damit mehr Flexibilität geben als das geltende Gesetz. Durch den Verzicht auf die bisherigen starren Gehaltsstufen und auf die Festsetzung von Minimal- und Maximallöhnen hätte er die Möglichkeit, Leistungslöhne einzuführen und Anpassungen an die Arbeitsmarktlage vorzunehmen.

Bundespersonalgesetz (98.076)