Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Institutionen und Volksrechte
  • Bundesverwaltung - Personal

Akteure

Prozesse

149 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung von 2008 bis 2011, den der Bundesrat Ende Jahr genehmigte, wurde eine leichte Zunahme des Frauenanteils um 1,2 Prozentpunkte auf 42% in der Bundesverwaltung ausgewiesen. Eine recht grosse Zunahme von Frauen um 3,7 Prozentpunkte konnte dabei im höheren Kader nachgezeichnet werden; allerdings ist in den hohen Lohnklassen der Frauenanteil mit 14,3% auch nach dieser Zunahme noch gering. Die Verbesserung der Chancengleichheit wurde unter anderem auf die Einführung von Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und den Lohngleichheitsdialog zurückgeführt.

Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte der Verwaltung ein flexibleres Lohnsystem verschaffen, das ungenügende Leistungen weniger stark und überdurchschnittliche Leistungen stärker belohnen sollte. Obwohl der Bundesrat in seiner Ablehnungsempfehlung geltend machte, dass es sich beim Lohnsystem in der Bundesverwaltung um ein austariertes Gesamtsystem handle und dass der Bundesrat eine grössere Flexibilisierung der Lohnentwicklung im Rahmen der Personalstrategie prüfe, nahm der Nationalrat die Motion gegen den Widerstand von SP und GP an. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation der Regierung und versenkte den Vorstoss.

Motion für ein flexibleres Lohnsystem in der Bundesverwaltung (11.4049)

Die im März präsentierte Berichterstattung über das Personalmanagement (2011) zeigte erfreuliche Resultate. Der Stellenbestand war im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (32'179 Vollzeitstellen bzw. 35'618 Mitarbeitende) und der Anteil an Lernenden (5%; Soll: zwischen 4 und 5%) und an Menschen mit Behinderungen (1,2%; Soll: zwischen 1 und 2%) lagen in den von der Personalstrategie 2011-2015 festgelegten Zielbändern. Die regelmässig durchgeführten Personalbefragungen zeigten zudem eine hohe Arbeitszufriedenheit. Optimierungspotenzial bestehe allerdings hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben.

Personalmanagement für das Jahr 2011
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)

Im August legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Im April und im Mai hatte die Regierung Verhandlungen mit den Personalverbänden geführt, die weitgehend Einigungen gebracht hatten. Die Hauptpunkte der Revision umfassen die Modernisierung hinsichtlich Flexibilisierung in den Anstellungsbedingungen, eine Annäherung ans Obligationenrecht und Verbesserungen im Kündigungsschutz. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin gesteigert werden.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)

Im Juni legte der Bundesrat neue Ziele für die Personalpolitik in der Bundesverwaltung fest. Die Sollwerte, die bis 2015 erreicht werden sollen, zielen auf eine adäquatere Vertretung der Geschlechter, eine bessere Integration von Mitarbeitenden mit Behinderungen und eine weiterhin gleichmässige Berücksichtigung der vier Landessprachen ab. Im Rahmen der Vorgaben zur Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung definierte der Bundesrat zudem das Ziel, dass bis 2015 ein bis zwei Prozent der Verwaltungsangestellten Personen mit Behinderungen sein sollen.

Neue Ziele für die Personalpolitik bis 2015
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Der jährliche Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik zeigte auf, dass der Frauenanteil in der Bundesverwaltung weiter angestiegen war (total 31.7%). Dies gilt auch für den Bereich der oberen Kader (+2%), wo aber nach wie vor lediglich ein Achtel der Beschäftigten (12%) weiblich war, was im Vergleich zur Privatwirtschaft allerdings als beachtlich betrachtet wurde. Die Sollwerte für die Anteile der Sprachregionen, die von der seit 2010 geltenden Sprachenverordnung festgelegt werden, wurden fast erreicht: Der Anteil an deutschsprachigen Mitarbeitenden betrug 2010 72.1% (Soll: 70%), an französischsprachigen Mitarbeitenden 21.0% (Soll: 22%), an italienischsprachigen Mitarbeitenden 6.6% (Soll: 7%) und an rätoromanischsprachigen Mitarbeitenden 0.3% (Soll: 1%). Der Sollwert für den Anteil Lernender (4%) wurde mit 4.5% übertroffen. Der durchschnittliche Bruttolohn in der Bundesverwaltung (ohne EDA-Lokalpersonal) belief sich 2010 auf 116'285 CHF. Für 2012 wurde zwischen Bund und Gewerkschaften eine Lohnerhöhung um 1.2% ausgehandelt.

Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik (2009 und 2010)
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Mit der 2008 in die Vernehmlassung geschickten Revision des Bundespersonalgesetzes sollte eine Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse der Bundesangestellten anvisiert werden. Aufgrund der Kritik der Personalverbände insbesondere am Abbau des Kündigungsschutzes und aufgrund der Empfehlung der GPK des Nationalrats vom Oktober 2009 beschloss der Bundesrat, die Revision auf Eis zu legen. Zuerst sollte die Personalstrategie 2011-2015 ausgearbeitet werden. Diese legte die Regierung im Dezember des Berichtsjahrs vor. Mit klaren Pflichtenheften, Leistungslöhnen und Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll das Bundespersonal leistungsfähiger und am Arbeitsmarkt optimaler positioniert werden.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)

Der Bundesrat nahm den alljährlichen Personalpolitik-Bericht zur Kenntnis. Zufrieden zeigte er sich mit dem Anteil an Lehrlingsstellen am Total der Anstellungsverhältnisse. Das Soll nicht ganz erreicht hat der Bund allerdings beim Frauenanteil. Zwar liegt die Frauenquote bei 30 Prozent, allerdings sind Frauen in Kaderpositionen nach wie vor massiv untervertreten. Auch die Vertretung der Landessprachen sei noch nicht adäquat.

Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik (2009 und 2010)
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für eine Teilrevision des Personalgesetzes fand nur bei der FDP Unterstützung. Für die Linke und die Personalverbände ging er zu weit, für die SVP wich er immer noch zu sehr von den Verhältnissen in der Privatwirtschaft ab. Als Konsequenz daraus stufte das EFD das Geschäft nicht mehr als prioritär ein.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)

Im Herbst gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung. Hauptelement ist eine Angleichung des Kündigungsrechts an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft. Neu sollen die Kündigungsfristen den Minimalvorschriften des Obligationenrechts entsprechen, d.h. einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr und drei Monate vom zehnten Jahr an betragen. Dies würde für das Personal eine massive Verschlechterung gegenüber heute bedeuten, wo bis zum fünften Dienstjahr drei Monate, vom sechsten bis zum zehnten vier und ab dem elften Dienstjahr sechs Monate gelten. Der Bund als Arbeitgeber soll ausserdem wesentlich mehr Kündigungsgründe geltend machen können. Die Beschwerdemöglichkeiten mit ihren aufschiebenden Wirkungen und die Weiterbeschäftigungsgarantie bei ungerechtfertigter Kündigung sollen zudem eingeschränkt werden. Die Personalverbände reagierten mit Empörung auf diese Liberalisierungspläne von Bundesrat Merz.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche die Einsetzung einer PUK zur Abklärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die finanziellen Probleme der Pensionskassen des Bundes und der ihm nahe stehenden Unternehmen verlangte.

Vorstoss zur Einsetzung einer PUK für die Aufklärung der Finanzprobleme der Bundespensionskasse (05.446)

Der Nationalrat hatte danach nochmals über Eintreten zu beschliessen. Dies geschah ohne Gegenantrag. In der Detailberatung lehnte der Rat die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse nun ebenfalls ab. Die FDP, welche in der ersten Lesung noch mehrheitlich dafür optiert hatte, gesellte sich nun zu den Gegnern. Dies geschah nicht zuletzt auch deshalb, weil angesichts der klaren Stimmenverhältnisse im Ständerat von diesem kein Einlenken zu erwarten war. Wie bereits in der ersten Runde fanden Anträge der Linken zur Besserstellung des Personals keine Mehrheiten. In der Gesamtabstimmung votierten nur noch die SP und die Grünen dagegen und die Vorlage wurde diesmal angenommen. Die wenigen verbleibenden Differenzen bereinigten die Räte in der Wintersession. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Reform der Pensionskasse des Bundespersonals mit 120 zu 69 Stimmen; geschlossen dagegen gestimmt hatten SP und GP; SVP, FDP und CVP waren ebenso einstimmig dafür. Im Ständerat lautete das Stimmenverhältnis 26 zu 7.

Totalrevision des Gesetzes über die Bundespensionskasse (05.073)

Der Ständerat behandelte die Vorlage in der Herbstsession. Er lehnte auf Antrag seiner Kommission mit klarem Mehr (31:8) die Schaffung einer besonderen geschlossenen Rentnerkasse ab. Um den zusätzlichen Bedarf an Deckungskapital der Pensionskasse zu garantieren, bewilligte er eine einmalige Einlage aus der Bundeskasse.

Totalrevision des Gesetzes über die Bundespensionskasse (05.073)

Beide Parlamentskammern stimmten im Berichtsjahr der Totalrevision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundespersonals (PUBLICA-Gesetz) zu. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft. Kommissionssprecher Kaufmann (svp, ZH) resümierte, dass es im Wesentlichen um drei Dinge gehe: den vom Parlament verlangten Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat, die Senkung des technischen Zinssatzes und die Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters von 62 auf 65 für alle, also auch für diejenigen, welche bereits vierzig Jahre beim Bund gearbeitet haben. Ein von SP und GP unterstützter Rückweisungsantrag unterlag mit 99 zu 60 Stimmen. Als wichtigste Veränderung gegenüber der Regierungsvorlage verlangte eine knappe Kommissionsmehrheit den Verzicht auf die Schaffung einer besonderen, vom Bund getragenen Rentnerkasse für die rund 44'000 bereits Pensionierten. Statt einer solchen mit Bundesgarantie ausgestatteten Kasse solle der Bund alle bisherigen Rentner in der Publica belassen und ihre Renten mit einer Einmaleinlage von rund CHF 1 Mrd. absichern. Die Linke und eine starke Minderheit der FDP stellten sich hinter den Bundesrat, die CVP, die SVP und die Liberalen sprachen sich gegen die spezielle Kasse für bereits Pensionierte aus. Sie befürchteten insbesondere, dass dies zu einem Präzedenzfall für Betriebe mit Bundesbeteiligung wie die SBB oder die PTT und ihre Nachfolgeorganisationen werden könnte. Nachdem Bundesrat Merz nochmals darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es nicht korrekt sei, von den heutigen Bundesangestellten Solidarität einzufordern, da sich unter den Pensionierten eben nicht nur ehemalige Angestellte der engeren Bundesverwaltung befinden, sondern auch solche aus heute ausgegliederten ehemaligen Bundesbetrieben (vor allem die heutige Ruag), setzte sich die Lösung mit einer eigenen, vom Bund garantierten Rentnerkasse mit 82 zu 73 Stimmen durch. Die vom Bundesrat beantragte Senkung des technischen Zinssatzes (das ist die der zukünftigen Rentenberechnung zugrunde gelegte Renditeerwartung) von 4 auf 3,5% fand gegen die Opposition der SP und der Grünen Zustimmung. Am Ende der Beratungen scheiterte die Vorlage an einer unheiligen Allianz. Die Linke lehnte die Vorlage ab, weil sie für die Versicherten zu viele Nachteile bringe, die SVP war dagegen, weil sie mit der Schaffung einer separaten Rentnerkasse nicht einverstanden war. Der Rat stimmte in der Gesamtabstimmung mit 93 zu 66 gegen die Reform.

Totalrevision des Gesetzes über die Bundespensionskasse (05.073)

Die Motionen von Ständerat Studer (sp, NE) und von Nationalrat Berberat (sp, NE) (05.3152) wurden auch von der jeweiligen anderen Kammer diskussionslos gutgeheissen. Sie verlangen eine Erhöhung der Zahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung. (Siehe auch die Diskussion im Nationalrat im Zusammenhang mit einer Interpellation Simoneschi (cvp, TI) (05.3277).

Motionen zur Vertretung der sprachlichen Minderheiten

Der Nationalrat überwies mit 91 zu 75 Stimmen eine Motion Vollmer (sp, BE), welche ein Konzept verlangt, das sicher stellt, dass sich alle Bundesstellen den Bemühungen anschliessen, mehr Lehrlings- und Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ab. (Siehe dazu auch hier.)

Lehrlings- und Praktikumsplätze

Die Regierung gab Mitte September den eigentlichen Startschuss zu einer Verwaltungsreform. Ziel sei es gemäss Bundesrat Merz, Abläufe zu vereinfachen und Strukturen auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Dabei gehe es nicht um Personalabbau und direkte Einsparungen, sondern primär um Effizienzgewinne. Als Beispiele wurden später die Schaffung von Dienstleistungszentren genannt, welche für die Bundesämter Routinearbeiten aus dem Personal- oder Rechnungswesen zentral erledigen könnten, wie etwa Stellenausschreibungen und die erste Triage der Bewerbungen. Aufsehen erregten die rigorosen Sparanstrengungen im EJPD. Nach einer 2004 eingeleiteten Aufgabenüberprüfung kündigte Departementschef Blocher im Juni an, bis 2008 in den zentralen Diensten seines Departementes netto 116 Stellen (d.h. ein Fünftel) abzubauen. Dabei sollen primär Doppelspurigkeiten und unnötige Hierarchiestufen eliminiert werden. Bereits gestrichen wurde unter anderem die Stelle der stellvertretenden Generalsekretärin des Departements.

Startschuss zu besserer Effizienz in der Bundesverwaltung (2005)
Dossier: Reform der Bundesverwaltungsstrukturen (2008)

Die Sparpläne des Bundes und die in diesem Zusammenhang angekündigten Personalreduktionen haben zu einer Abnahme der Arbeitszufriedenheit beim Bundespersonal geführt. Gemäss einer vom EFD durchgeführten repräsentativen Befragung sind im Vergleich zu früheren Befragungen wesentlich mehr Mitarbeiter demotiviert oder gar resigniert. Besonders schlecht fiel das Urteil bei den Beschäftigten der Departemente von Blocher (EJPD) und Merz (EFD) aus.

Bundespersonalbefragung 2005

Der Leiter des Bundesamtes für Personal, Peter Hablützel, reichte nach sechzehn Jahren Amtstätigkeit seine Demission ein. Obwohl Sozialdemokrat, hatte er sich als Modernisierer des Personalwesens, unter anderem durch die Abschaffung des Beamtenstatus, bei den Gewerkschaften mehr als einmal unbeliebt gemacht. Hablützel machte kein Hehl daraus, dass sein Rücktritt direkt mit der seit der Wahl von Blocher und Merz in den Bundesrat wesentlich härter gewordenen Personalpolitik des Bundes zusammen hänge. Der Ständerat überwies im Einverständnis mit dem Bundesrat ein Postulat Fetz (sp, BS) für eine verbindlichere Sozialpartnerschaft in der Personalpolitik des Bundes.

Überprüfung der Sozialpartnerschaft beim Bund (05.3286) und Rücktritt Peter Hablützel

Im September legte der Bundesrat die Botschaft für die Totalrevision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundespersonals (PUBLICA-Gesetz) vor. Diese enthält die neu konzipierten Vorschriften über die Organisation und die versicherungstechnischen Regeln. Die noch nicht Pensionierten müssten demnach die Hauptlast der Kassensanierung selbst tragen. Neben dem vom Parlament ultimativ verlangten Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat beinhaltet die Reform auch eine Senkung des technischen Zinssatzes (weitgehend finanziert über Beitragserhöhungen) und die Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters von 62 auf 65 für alle, also auch für diejenigen, die bereits vierzig Jahre beim Bund gearbeitet haben. Zudem beantragte der Bundesrat, die im Vorjahr beschlossenen dringlichen Sanierungsmassnahmen ins ordentliche Recht zu überführen (u.a. Verzicht auf garantierten Teuerungsausgleich). Die bereits Pensionierten sollen hingegen geschont werden. Für sie schlägt der Bundesrat die Schaffung einer besonderen, vom Bund getragenen Rentnerkasse vor, welche ihnen die Auszahlung der früher versprochenen Leistungen garantiert. Für die Pensionskassen der bundeseigenen Betriebe Post und SBB bestanden ebenfalls Pläne zur Ausgliederung der Rentenkasse für die bereits Pensionierten. Entscheide zugunsten dieser von der SVP bekämpften Massnahme wurden aber noch nicht getroffen.

Totalrevision des Gesetzes über die Bundespensionskasse (05.073)

Mit Stichentscheid des Präsidenten unterstützte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Haering (sp, ZH), welche mehr Frauen in den Verwaltungsräten von Unternehmungen des Bundes oder Betrieben mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung fordert. Die Rechtskommission, welche sich ebenfalls hinter den Vorstoss gestellt hatte, argumentierte, die verlangte Minimalquote von 30 Prozent sei nicht nur wegen des Verfassungsauftrags der Geschlechtergleichstellung angebracht, sondern würde sich auch für die anvisierten Gesellschaften positiv auswirken. Siehe auch die Interpellation Leutenegger (sp, BL) (04.3808) zum Stand der Gleichstellung in bundesnahen Unternehmen.

Parlamentarische Initiative für eine Frauenquote in Verwaltungsräten bundesnaher Betriebe (Pa.Iv. 03.440)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die angespannte Finanzlage des Bundes zwang den Bundesrat, noch vor Behandlung der geplanten Totalrevision der Bestimmungen über die Pensionskasse des Bundespersonals sofort wirkende Massnahmen zur Entlastung dieser Kasse vorzuschlagen. Er wollte dafür noch im Berichtsjahr die Zustimmung des Parlaments erhalten, um sie bereits auf Anfang 2005 in Kraft setzen zu können. Die Sofortmassnahmen beinhalteten insbesondere einen Verzicht auf den garantierten Teuerungsausgleich und die Aufhebung der Bestimmung, dass Pensionierte der verselbständigten ehemaligen Bundesbetriebe (z.B. PTT), welche vor der Abtrennung in Rente gegangen sind, gleich zu behandeln sind wie die Pensionierten der Bundesverwaltung. Das Parlament verabschiedete die Vorlage in der Dezembersession. Beide Kammern lehnten zuerst Rückweisungsanträge der Linken ab. Neben der Neuregelung für Pensionierte der verselbständigten ehemaligen Bundesbetriebe sprachen sich die Gegner der Vorlage auch gegen das Dringlichkeitsverfahren aus. Der Bundesrat gab bekannt, dass er die oben erwähnte Totalrevision der Pensionskasse des Bundespersonals, welche unter anderem einen Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat bringen soll, schneller als geplant vorlegen will. Der Verzicht auf eine ursprünglich als Zwischenlösung vorgesehene Teilrevision soll es ermöglichen, die neue Regelung bereits 2006 in Kraft zu setzen.

Totalrevision des Gesetzes über die Bundespensionskasse (05.073)

Die Sparpläne des Bundes und die in diesem Zusammenhang angekündigten Personalreduktionen stiessen auf heftigen Protest der Gewerkschaften. Ein von 17 verschiedenen Gewerkschaften und Personalverbänden (mit insgesamt 330'000 Mitgliedern) organisierter Protesttag des Personals von Bund, Kantonen und Gemeinden gegen den Abbau der öffentlichen Dienstleistungen (sogenannter Service public) wirkte allerdings nur in der Westschweiz mobilisierend, wo die kantonalen und kommunalen Angestellten seit langem gegen Abbau- und Sparmassnahmen kämpfen. (Zu den Protestdemonstrationen des kantonalen Personals siehe auch hier.)

Protest gegen den Abbau von Bundespersonal (2004)

Der Ständerat schloss sich den Entscheiden des Nationalrats zur Schaffung von mehr Transparenz über die Löhne und Entschädigungen für Spitzenmanager der bundesnahen Unternehmen weitgehend an. Er beschloss allerdings, bundesnahe Unternehmen (Post, Swisscom, SUVA, SBB etc.) von der Verpflichtung zur Transparenz über die individuellen Managerlöhne auszunehmen resp. eine solche nur für die Vorsitzenden der Geschäftsleitung (CEO) und des Verwaltungsrates zu verlangen. Für die übrigen Spitzenmanager und Verwaltungsratsangehörigen soll nur die gesamte Lohnsumme ausgewiesen werden müssen. In der Debatte wurde gegen eine völlige Transparenz der einzelnen Managerlöhne auch ins Feld geführt, dass diese damit gemäss ausländischen Erfahrungen in die Höhe getrieben würden. Die kleine Kammer beschloss zudem, die börsenkotierten bundesnahen Unternehmen (zur Zeit nur die Swisscom) von den vom Bundesrat festzulegenden Grundsätzen über die Lohnpolitik zu dispensieren. Gegen den Widerstand der SP, der GP und etwa der Hälfte der SVP-Fraktion schloss sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung der ersten Abschwächung an; lehnte hingegen die auch von einer klaren Mehrheit der SVP bekämpfte Ausnahmeregelung für die Swisscom ab. Die kleine Kammer beharrte aber bis zum Ende der Differenzbereinigung erfolgreich darauf, dass die lohnpolitischen Grundsätze des Bundsrates für diese börsenkotierte Unternehmung nicht gelten sollen. Der Ständerat schrieb nach seinen Entscheiden eine parlamentarische Initiative Brunner (sp, GE) (01.409) ab.

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen