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Nachdem das Postulat Jürg Grossen (glp, BE) im Jahr 2013 vom Nationalrat angenommen wurde, zog der Berner Nationalrat seine praktisch gleich lautende Motion zurück. Die Regierung prüft aufgrund des Postulates, ob Anreize für die so genannte Telearbeit (Home-Office) von Bundesangestellten geschaffen werden sollen.

Home-Office

Für medialen Wirbel – zumindest in den Boulevardmedien – sorgte die Nackt-Selfie-Affäre, die freilich von der NZZ ins Rollen gebracht wurde. Eine Mitarbeiterin der Bundesverwaltung hatte Nacktbilder, die sie unter anderem in ihrem Bundeshaus-Büro geschossen hatte, auf ihren Twitter-Account geladen. Weil im Blick einige der Aufnahmen verpixelt gezeigt wurden, konnten die Parlamentsdienste als Arbeitsstelle eruiert werden, was diese veranlasste zu handeln, und die Angestellte per sofort freizustellen.

Nackt-Selfie-Affäre

Ein Postulat Yvonne Feri (sp, AG), das einen Bericht über unterstützende Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter verlangte, um eine Geschlechterquote von 40 Prozent in der Bundesverwaltung zu erreichen, wurde mit 94 (bürgerlichen) zu 73 (links-grünen) Stimmen abgelehnt. Die Ratsmehrheit folgte den Argumenten von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die das Postulat zur Ablehnung empfahl, weil die Forderung ohne den Bereich Verteidigung bereits erfüllt sei. 2013 hätte der Frauenanteil ohne VBS und Grenzwachtkorps 43.3 Prozent betragen. Der Sollwert liege bei 44 bis 48 Prozent. Diese Zahl strebe man auch in Kaderpositionen an, wo der Frauenanteil nach wie vor tiefer sei.

Geschlechterquote von 40% in der Bundesverwaltung (Po.12.3801)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Nationalrat überwies eine Motion Gilli (gp, SG), die eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsverordnung fordert. Angestrebt wird, dass auch leitende Angestellte bei Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Es sei nicht einsichtig – so die Motionärin – weshalb Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen ihre Bindungen offenlegen müssten, Mitglieder von Leitungsorganen von Anstalten des Bundes jedoch nicht. Zwar gäbe es einige Stellen, wo dies freiwillig geschehe, aus Gründen der Gleichbehandlung und um Vertrauen zu bilden, brauche es aber eine verbindliche Lösung für alle. Der Bundesrat anerkannte das Anliegen und empfahl die Motion zur Annahme. Er versprach, zu prüfen, welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden müssten. Im Nationalrat wurde die Motion stillschweigend überwiesen, der Ständerat nahm sich dem Anliegen 2014 nicht mehr an.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

Markus Lehmann (cvp, BS) machte den drohenden Fachkräftemangel zum Argument für sein vom Nationalrat angenommenes Postulat. Der Wirtschaft werde die Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften, auch nach deren Pensionierung, empfohlen. Diese Empfehlungen hätten mehr Gewicht, wenn der Bund mit gutem Beispiel vorangehe. Deshalb brauche es einen Bericht, der die bisher hinsichtlich Weiterbeschäftigung von Bundesangestellten nach Erreichen des Rentenalters getroffenen Massnahmen und deren Erfolge aufzeige.

Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften (Po. 13.4081)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Der Mitte März 2014 erschienene Bericht zum Personalmanagement des Bundes zeigte in der nationalen Verwaltung eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigungen um 2,3 Prozentpunkte auf. Fast ein Viertel aller Bundesangestellten (23,4%) arbeiteten weniger als 90%. Zum Vergleich: In der gesamten Erwerbsbevölkerung beträgt dieser Anteil 32,1%. Beim Bund arbeiten vor allem Frauen Teilzeit (49,2%) während die männlichen Bundesangestellten ihren Job nur in 10,6% aller Fälle nicht als Vollzeit-Angestellte erledigen. Nach Möglichkeit werden beim Bund Stellen variabel mit 80 bis 100% ausgeschrieben. Dem Bericht war weiter zu entnehmen, dass der Frauenanteil im höheren Kader mit 30,2% erstmals den Sollwert von 30% überschritten habe.

Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die 2013 durchgeführte Personalbefragung in der Bundesverwaltung, die von 1'061 der 1'509 angefragten Bundesangestellten beantwortet wurde, zeigte eine relativ hohe Arbeitszufriedenheit und ein starkes Engagement. Im Schnitt vergaben die Befragten auf einer Skala von 0 bis 100 den Wert 78 für die Frage ob sie stolz seien, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten.

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

In Erfüllung eines Postulats der GPK des Nationalrates legte der Bundesrat einen Bericht vor, der die Steuerung der Personalpolitik durch ein an die Stellenfunktion geknüpftes Vertrauensarbeitszeitmodell vorschlug. Dieser Punkt war im Vorjahr in der Debatte um die Personalsteuerung Gegenstand von Divergenzen zwischen den Kammern gewesen.

Steuerung der Personalpolitik

Die GPK gaben in ihrem Jahresbericht 2012 bekannt, dass sie die Wahl des obersten Verwaltungskaders durch den Bundesrat evaluieren wollen. Die Besetzung des Topkaders hatte in den letzten Jahren mehrfach Kontroversen ausgelöst. Der Mitte November veröffentlichte Evaluationsbericht fand dann deutliche Worte. Der Regierung wurden unvollständige Information, mangelhafte, intransparente Verfahren und fehlende Sicherheitsprüfungen vorgeworfen. In 20 der untersuchten 37 Fälle aus dem Jahr 2012, bei denen der Bundesrat für die Besetzung verantwortlich war, sei das Auswahlverfahren mittelmässig oder gar schlecht gewesen. Gar nur in 18 Fällen sei eine Personensicherheitsprüfung vorgenommen worden. Der Bundesrat sei in der Regel zu wenig informiert, um seiner Verantwortung als Wahlbehörde nachkommen zu können. Die GPK empfahl dringend, Mindestanforderungen für Auswahlverfahren zu definieren. Auch im Berichtjahr kam es zu medial ausgeschlachteten Entlassungen von hohen Verwaltungsangestellten. So trennte sich etwa Bundesrat Berset vom Direktor des Bundesamtes für Statistik, Jürg Marti, gegen den amtsintern Kritik laut geworden und anonym an die Medien weitergespielt worden war. Zum Nachfolger von Marti wurde Simon Ulrich ernannt. Die von Berset anberaumte Administrativuntersuchung zeigte dann allerdings Anfang Oktober, dass die Vorwürfe gegen Marti haltlos waren.

Topkader

Auf der Basis eines von der FK-SR beim Eidgenössischen Personalamt angeforderten und Mitte November veröffentlichten Berichts zur Entwicklung der Personalbestände liess sich erstmals aufzeigen, wo in der Verwaltung Stellen geschaffen wurden. Eine grosse Zunahme an Stellen zwischen 2007 und 2012 weist das EDA auf (+ 797 Stellen). Darunter befanden sich insbesondere Posten im Aussendienst, aber auch aufgrund von Schengen/Dublin oder der Einführung der biometrischen Pässe geschaffene Arbeitsplätze. 214 neue Stellen wurden in den rund fünf untersuchten Jahren im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geschaffen und 135 Posten erhielt das Bundesamt für Migration. Der Bericht zeigte auf, dass neue Politikfelder häufig auch mit neuen Stellen einhergehen. So schlug etwa die Energiestrategie 2050 mit 31 neuen Stellen zu Buche und die Revision des Luftfahrtgesetzes zog 46 Stellen nach sich. Zunahmen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr (+19,8%), Gesundheit (+17,5%), Umweltschutz und Raumordnung (+17%) sowie die soziale Wohlfahrt (+15%), während in den Bereichen Kultur und Freizeit (-24,3%), Wirtschaft (-23,3%), Landesverteidigung (-5,2%) und öffentliche Sicherheit (-0,4%) zwischen 2007 und 2012 Stellen abgebaut wurden. Eine Motion Brunner (svp, SG) (Mo. 11.3251), die eine Stellenreduktion in der gesamten Bundesverwaltung gefordert hatte, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, wurde im Berichtjahr abgeschrieben; eine Motion Vitali (fdp, LU) (Mo. 12.4066), welche die Einführung eines Personalplanes fordert, wurde hingegen noch nicht behandelt.

Entwicklung der Personalbestände

Nachdem der Bundesrat die Ablehnung einer im Berichtjahr noch nicht behandelten Motion Grossen (glp, BE) beantragt hatte, reichte der Motionär ein Postulat mit ähnlicher Stossrichtung ein. Die Regierung soll prüfen, ob Möglichkeiten und Anreize geschaffen werden können, mit denen die Angestellten der Bundesverwaltung für Telearbeit (Home-Office) gewonnen werden. Der Bundesrat hatte zwar in seiner Antwort auf die Motion die ökologischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Vorteile von Home-Office anerkannt, sich aber gegen die im Anliegen geforderte Festsetzung einer Quote zur Erhöhung des Anteils an Angestellten mit ortsunabhängigem Arbeitsplatz gewandt. Die im Vergleich zum ursprünglichen Anliegen abgeschwächte Forderung in Form eines Postulats stiess nicht nur beim Bundesrat, sondern – nachdem es zuerst von Stahl (svp, ZH) bekämpft wurde – auch im Nationalrat mit 104 zu 84 Stimmen auf Zustimmung. Die Gegenstimmen stammten aus der SVP und der FDP Liberale-Fraktion. In der Wintersession überwies die grosse Kammer zudem ohne Diskussion ein Postulat Feller (fdp, VD), das den Bundesrat beauftragt, die Nutzung von Telearbeit in der jährlichen Berichterstattung über das Personalmanagement statistisch zu erfassen.

Home-Office

Zwar zeigte das „Reporting Personalmanagement 2012“ eine weitere Zunahme des Frauenanteils bei den obersten Kaderstellen in der Bundesverwaltung von 14,3% auf 15,6% und im mittleren Kader von 27,8% auf 29% auf, das Soll-Zielband von 29% bis 34% war damit aber nach wie vor nicht erreicht. Hinsichtlich der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung unternahm die Regierung deshalb Anfang November einen Schritt, der breite Beachtung fand. Sie beschloss die Einführung einer Geschlechterquote von 30% bei 24 bundesnahen Betrieben. Gremien, die vom Bundesrat gewählt werden, sollen bis 2020 jeweils einen Frauen- und Männeranteil von mindestens 30% aufweisen. Wo der Frauenanteil tief ist, sollen künftig weibliche Kandidaturen bevorzugt behandelt werden. Bei dieser Neuerung handelte es sich aber nicht um eine juristisch verbindliche Vorgabe, sondern um eine Zielgrösse, deren Nichterreichung allerdings gut begründet werden muss. Zudem beschloss die Bundesregierung, neu jährlich im Rahmen des Reportings Personalmanagement über die Geschlechtergleichheit zu berichten. Zwei Postulate Feri (sp, AG), mit denen die Einführung von Geschlechterquoten in der Verwaltung geprüft werden sollen, wurden im Plenum noch nicht behandelt. Mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen will die Regierung schliesslich die Verwaltung als Arbeitgeberin für beide Geschlechter noch attraktiver machen. Anfang Mai verabschiedete die Exekutive verschiedene Verordnungsänderungen, die beiden Elternteilen verstärkt Teilzeitarbeit und Vätern einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub erlauben. Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat zudem eine Reallohnerhöhung von 0,7%. Die Überprüfung der Löhne in der Bundesverwaltung zeigte, dass die Saläre dem Grundsatz der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern entsprechen.

Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist ein alljährlich wiederkehrendes Thema. Die 2012 vom Nationalrat angenommene Motion Maire (sp, NE), welche die Unterstellung des Delegierten für Mehrsprachigkeit unter das Eidgenössische Finanzdepartement statt des Personalamts verlangt, wurde im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesen. Neu wurde der Delegierte vom Bundesrat gewählt. Als Nachfolger des 2012 zurückgetretenen Vasco Dumartheray wurde die Luganeser Stadträtin Nicoletta Mariolini gewählt. Sie soll laut Sprachenverordnung die Dreisprachigkeit in der Bundesverwaltung fördern und bei Personalrekrutierungen unterstützend wirken. Die bereits 2012 eingereichten Postulate Romano (cvp, TI) und Cassis (fdp, TI), die einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verlangen, wurden 2013 im Plenum noch nicht behandelt. Auslöser war damals der Bericht des Eidgenössischen Personalamts, der zwar eine Zunahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzeigte, deren Muttersprache nicht deutsch ist, aber auch darauf hinwies, dass die Sollwerte für französisch-, italienisch- und rätoromanisch-sprachige Mitarbeitende noch nicht erfüllt sind. Das Magazin „l’Hebdo“ veröffentlichte Ende April eine Untersuchung, mit der die Dominanz der Deutschschweizer Sprache anhand des Staatskalenders und der dort vermerkten Korrespondenzsprache aufgezeigt wurde. Von den 199 einflussreichsten Beamten sind laut der Untersuchung lediglich 16% nicht deutscher Muttersprache.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) (12.4050) und Cassis (fdp, TI) (12.4265) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Ende November trat der Delegierte für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, Vasco Dumartheray, zurück. Der Delegierte soll gemäss Sprachenverordnung die italienische und französische Sprache in der Verwaltung fördern und die Verwaltungseinheiten bei der Personalrekrutierung unterstützen. Aufgrund der Motion „Förderung der Mehrsprachigkeit“ (12.3009) und auf der Basis der im Berichtsjahr erst vom Nationalrat angenommenen Motion Maire (sp, NE) (12.3828) bestimmte neu der Bundesrat den Delegierten, der zudem nicht mehr beim Eidgenössischen Personalamt, sondern beim EFD angesiedelt werden soll. Ein Nachfolger von Dumartheray wurde 2012 noch nicht bestimmt.

Rücktritt des Delegierten für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Mit der Revision des Bundespersonalgesetzes wollte der Bundesrat die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin steigern und das Personalrecht dem für die Privatwirtschaft geltenden Obligationenrecht weiter annähern. Ziele der Änderung des seit 2002 geltenden Rahmengesetzes waren unter anderem eine grössere Flexibilität bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen und bessere Regelungen der Unterstützung bei unverschuldeter Kündigung. Der Ständerat brachte als Erstrat neben ein paar sprachlichen Detailkorrekturen einen zusätzlichen Passus ein, mit dem geeignete Massnahmen zur Sicherstellung einer adäquaten Vertretung der Landessprachen in der Verwaltung sowie zur Förderung der Sprachkenntnisse einer zweiten Amtssprache und passiver Kenntnisse einer dritten Amtssprache bei den höheren Kadern gefordert werden. Darüber hinaus präzisierte die kleine Kammer den Übergang von befristeten zu unbefristeten Anstellungsverhältnissen, setzte der Kündigungsfrist eine maximale Obergrenze von sechs Monaten und legte die maximale Entschädigung bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Monats- und einem Jahreslohn fest. Die Vorschläge von Thomas Minder (parteilos, SH) Abgangsentschädigungen als grundsätzlich unzulässig zu erklären und die Kündigungsfristen statt auf Verordnungs- auf Gesetzesstufe zu regeln, blieben chancenlos. Im Nationalrat scheiterte ein gleich begründeter Antrag der SVP-Fraktion auf Nichteintreten. Auch die SVP plädierte erfolglos für konkrete gesetzliche Bestimmungen für Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Ferien. Auch in der grossen Kammer waren die Abgangsentschädigungen ein Diskussionsthema. Aber auch hier hatte der SVP-Vorschlag, grundsätzlich auf Abgangsentschädigungen zu verzichten, keine Chance. Der Nationalrat schuf einige Differenzen zum Ständerat, die allerdings lediglich sprachliche Präzisierungen waren und von der kleinen Kammer in der zweiten Lesung alle gutgeheissen wurden. Ausnahme bildete einzig eine Präzisierung der Abgangsentschädigung bei Kündigungen ohne eigenes Verschulden, auf die der Ständerat verzichten wollte. Der Nationalrat folgte diesem Wunsch und hiess das revidierte Bundespersonalgesetz bei der Schlussabstimmung in der Wintersession mit 177 zu 12 Stimmen zu. Der Ständerat sprach sich einstimmig (40 Stimmen) bei zwei Enthaltungen für die Revision aus.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)

Im Berichtjahr wurden im Nationalrat drei Postulate (Po. 12.3644, Po. 12.3645, Po. 12.3646) und zwei Motionen (Mo. 12.3647, Mo. 12.3648) gemeinsam debattiert, die auf eine bessere Steuerung der Personalpolitik abzielten. Die Vorstösse basierten auf einem GPK-Bericht zur Personalpolitik des Bundes aus dem Jahr 2009 bzw. der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Bericht aus dem Jahr 2010, der Nachkontrolle der GPK von 2011 und der entsprechenden Reaktion des Bundesrates von 2012. Mit den sechs Vorstössen soll den Empfehlungen der GPK, denen die Regierung laut der Kommission noch nicht genügend nachgekommen sei, Nachdruck verliehen werden. Unzufrieden war die GPK insbesondere mit der internen Organisation der Personalpolitik, die noch zu wenig auf einer Prozess- und Leistungsanalyse beruhe. Zudem gäbe es noch einige Kohärenzmängel und identische Aufgaben würden auf unterschiedlichen Hierarchiestufen angesiedelt. Das erste Postulat und die eine Motion forderten entsprechend eine zentraler gesteuerte Personalpolitik und eine Stärkung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA). Die beiden weiteren Postulate und die zweite Motion wurden zum Thema Vertrauensarbeitszeitmodell eingereicht. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, ob Vertrauensarbeitszeit funktions- statt lohnklassenabhängig anwendbar sei und wie dies zu organisieren wäre. Die Motion forderte die Einführung eines entsprechenden Kontrollkonzeptes. Der Nationalrat überwies die drei Postulate und die erste Motion einstimmig und die zweite Motion mit lediglich einer Gegenstimme. Im Ständerat wurde die Stärkung des EPA diskussionslos angenommen. Die Motion zum Kontrollkonzept wurde hingegen der eigenen GPK und den Argumenten des Bundesrates folgend verworfen: ein Vertrauensverhältnis, dem die Idee der Vertrauensarbeitszeit unterliege, dürfe nicht auf einem flächendeckenden Kontrollinstrument beruhen. Die Beurteilung, ob Vertrauensarbeitszeit gewährt würde oder nicht, sei eine dem jeweiligen spezifischen Verhältnis angemessene Führungsaufgabe.

Steuerung der Personalpolitik

Im Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung von 2008 bis 2011, den der Bundesrat Ende Jahr genehmigte, wurde eine leichte Zunahme des Frauenanteils um 1,2 Prozentpunkte auf 42% in der Bundesverwaltung ausgewiesen. Eine recht grosse Zunahme von Frauen um 3,7 Prozentpunkte konnte dabei im höheren Kader nachgezeichnet werden; allerdings ist in den hohen Lohnklassen der Frauenanteil mit 14,3% auch nach dieser Zunahme noch gering. Die Verbesserung der Chancengleichheit wurde unter anderem auf die Einführung von Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und den Lohngleichheitsdialog zurückgeführt.

Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte der Verwaltung ein flexibleres Lohnsystem verschaffen, das ungenügende Leistungen weniger stark und überdurchschnittliche Leistungen stärker belohnen sollte. Obwohl der Bundesrat in seiner Ablehnungsempfehlung geltend machte, dass es sich beim Lohnsystem in der Bundesverwaltung um ein austariertes Gesamtsystem handle und dass der Bundesrat eine grössere Flexibilisierung der Lohnentwicklung im Rahmen der Personalstrategie prüfe, nahm der Nationalrat die Motion gegen den Widerstand von SP und GP an. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation der Regierung und versenkte den Vorstoss.

Motion für ein flexibleres Lohnsystem in der Bundesverwaltung (11.4049)

Die im März präsentierte Berichterstattung über das Personalmanagement (2011) zeigte erfreuliche Resultate. Der Stellenbestand war im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (32'179 Vollzeitstellen bzw. 35'618 Mitarbeitende) und der Anteil an Lernenden (5%; Soll: zwischen 4 und 5%) und an Menschen mit Behinderungen (1,2%; Soll: zwischen 1 und 2%) lagen in den von der Personalstrategie 2011-2015 festgelegten Zielbändern. Die regelmässig durchgeführten Personalbefragungen zeigten zudem eine hohe Arbeitszufriedenheit. Optimierungspotenzial bestehe allerdings hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben.

Personalmanagement für das Jahr 2011
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)

Im August legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Im April und im Mai hatte die Regierung Verhandlungen mit den Personalverbänden geführt, die weitgehend Einigungen gebracht hatten. Die Hauptpunkte der Revision umfassen die Modernisierung hinsichtlich Flexibilisierung in den Anstellungsbedingungen, eine Annäherung ans Obligationenrecht und Verbesserungen im Kündigungsschutz. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin gesteigert werden.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)

Im Juni legte der Bundesrat neue Ziele für die Personalpolitik in der Bundesverwaltung fest. Die Sollwerte, die bis 2015 erreicht werden sollen, zielen auf eine adäquatere Vertretung der Geschlechter, eine bessere Integration von Mitarbeitenden mit Behinderungen und eine weiterhin gleichmässige Berücksichtigung der vier Landessprachen ab. Im Rahmen der Vorgaben zur Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung definierte der Bundesrat zudem das Ziel, dass bis 2015 ein bis zwei Prozent der Verwaltungsangestellten Personen mit Behinderungen sein sollen.

Neue Ziele für die Personalpolitik bis 2015
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Der jährliche Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik zeigte auf, dass der Frauenanteil in der Bundesverwaltung weiter angestiegen war (total 31.7%). Dies gilt auch für den Bereich der oberen Kader (+2%), wo aber nach wie vor lediglich ein Achtel der Beschäftigten (12%) weiblich war, was im Vergleich zur Privatwirtschaft allerdings als beachtlich betrachtet wurde. Die Sollwerte für die Anteile der Sprachregionen, die von der seit 2010 geltenden Sprachenverordnung festgelegt werden, wurden fast erreicht: Der Anteil an deutschsprachigen Mitarbeitenden betrug 2010 72.1% (Soll: 70%), an französischsprachigen Mitarbeitenden 21.0% (Soll: 22%), an italienischsprachigen Mitarbeitenden 6.6% (Soll: 7%) und an rätoromanischsprachigen Mitarbeitenden 0.3% (Soll: 1%). Der Sollwert für den Anteil Lernender (4%) wurde mit 4.5% übertroffen. Der durchschnittliche Bruttolohn in der Bundesverwaltung (ohne EDA-Lokalpersonal) belief sich 2010 auf 116'285 CHF. Für 2012 wurde zwischen Bund und Gewerkschaften eine Lohnerhöhung um 1.2% ausgehandelt.

Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik (2009 und 2010)
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Mit der 2008 in die Vernehmlassung geschickten Revision des Bundespersonalgesetzes sollte eine Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse der Bundesangestellten anvisiert werden. Aufgrund der Kritik der Personalverbände insbesondere am Abbau des Kündigungsschutzes und aufgrund der Empfehlung der GPK des Nationalrats vom Oktober 2009 beschloss der Bundesrat, die Revision auf Eis zu legen. Zuerst sollte die Personalstrategie 2011-2015 ausgearbeitet werden. Diese legte die Regierung im Dezember des Berichtsjahrs vor. Mit klaren Pflichtenheften, Leistungslöhnen und Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll das Bundespersonal leistungsfähiger und am Arbeitsmarkt optimaler positioniert werden.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)