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Im Frühjahr gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein neues Bundespersonalgesetz (BPG), welches das alte Beamtengesetz ablösen soll, in die Vernehmlassung. Als wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Beamtenstatus vorgesehen. Die Beschäftigten des Bundes würden in Zukunft nicht mehr auf vier Jahre gewählt, sondern mit einem kündbaren öffentlich-rechtlichen Anstellungsvertrag eingestellt, der sich weitgehend am Obligationenrecht (OR) orientiert. Gegenüber dem OR bietet das BPG eine bessere Arbeitsplatzsicherheit durch längere Kündigungsfristen (3 Monate in den ersten 5 Jahren, dann 4 und ab dem 11. Jahr 6 Monate) und einen ausgebauten Kündigungsschutz, indem in jedem Fall die Begründung für eine Auflösung des Anstellungsverhältnisses schriftlich mitgeteilt werden muss, und der Entscheid angefochten werden kann. Wenn der Bund bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen keine vergleichbare Stelle anbieten kann, muss er gemäss dem Vorentwurf eine Abgangsentschädigung anbieten. Dasselbe gilt auch bei der Entlassung von langjährigen Mitarbeitern und von solchen, für deren Beruf ausserhalb der Bundesverwaltung keine Nachfrage besteht. Für die Post und die SBB schreibt das neue Gesetz zwingend den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags mit den Angestelltenorganisationen vor. In Lohnfragen blieb der Entwurf relativ offen und würde dem Bundesrat damit mehr Flexibilität geben als das geltende Gesetz. Durch den Verzicht auf die bisherigen starren Gehaltsstufen und auf die Festsetzung von Minimal- und Maximallöhnen hätte er die Möglichkeit, Leistungslöhne einzuführen und Anpassungen an die Arbeitsmarktlage vorzunehmen.

Bundespersonalgesetz (98.076)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den auf Ende 1997 auslaufenden Dringlichen Bundesbeschluss über die Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundespersonals für drei Jahre, das heisst bis zur Inkraftsetzung des neuen Bundespersonalgesetzes weiterzuführen. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses sah er vor, für 1998 das sogenannte Kaderlohnopfer (abgestufte Lohnkürzungen von 1% bis 3% für die obersten Lohnklassen und Magistratspersonen) weiterzuführen. Neu beabsichtigte er auch eine Kürzung um 0,5% für das weniger als 115 000 Fr. verdienende Personal vorzunehmen. Mit diesen und der Fortführung von anderen Massnahmen, welche er ohne diesen Beschluss ergreifen kann (z.B. unvollständiger Ausgleich der Teuerung, Reduktion der Anfangslöhne), plante er, jährlich 50 Mio Fr. einzusparen.

Der Ständerat stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu, nachdem er einen Nichteintretensantrag Onken (sp, TG) mit 36 zu 5 Stimmen abgelehnt hatte. In der Detailberatung gestaltete er die Lohnkürzungsklausel etwas flexibler. Er ermächtigte den Bundesrat, in der allgemeinen Bundesverwaltung, der Post und der SBB sowie zwischen einzelnen Personalkategorien unterschiedliche Sätze anzuwenden. Im Nationalrat kam es bei der Eintretensdebatte zu einer unheiligen Allianz zwischen der Linken und der von Blocher (ZH) angeführten SVP. Die SP-Fraktion beantragte Nichteintreten, oder als Alternative dazu Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das auslaufende Kaderlohnopfer weiterzuführen, jedoch auf eine generelle Kürzung um 0,5% für das übrige Personal zu verzichten. Blocher beantragte im Namen der SVP-Fraktion einen ähnlichen Rückweisungsantrag. Allerdings nicht, um das Personal vor Lohnkürzungen zu schützen, sondern weil er die vom Bundesrat als Kompensation vorgeschlagenen zwei zusätzlichen Ferientage ablehnte, und er ohnehin einen gezielten Personalabbau dieser generellen Kürzung vorgezogen hätte. Diese unterschiedlich motivierte Koalition setzte sich mit 100 zu 75 Stimmen durch.

In der Differenzbereinigung spielte im Ständerat dieselbe Allianz zwischen SP und SVP; sie blieb aber mit 25 zu 7 Stimmen klar in der Minderheit. Im Nationalrat machte die CVP die SP vergeblich darauf aufmerksam, dass bei einem Verzicht auf die generelle Lohnkürzung - nach der inzwischen im Nationalrat erfolgten Ablehnung einer entsprechenden Aufstockung des Personalbudgetpostens - der Bundesrat gezwungen wäre, bei anderen Bezügen des Personals insgesamt 12 Mio Fr. einzusparen (z.B. bei den Ortszulagen), und auch die kompensatorischen Ferientage entfallen würden. Sowohl die SP als auch die SVP hielten an ihren ursprünglichen Anträgen fest und setzten sich durch. In etwas lockerer Interpretation der Geschäftsordnung beschloss der Nationalrat, mit einem Dringlichen Bundesbeschluss allein das Kaderlohnopfer zu verlängern. Mit einigen Protesten gegen dieses eigenmächtige Vorgehen der grossen Kammer schloss sich der Ständerat diesem Entscheid an. Der Bundesrat kündigte anschliessend an, dass er die erforderlichen Einsparungen vor allem durch eine stärkere Beteiligung des Personals an den Prämienbeiträgen für die Nichtberufsunfallversicherung erzielen wolle, und auf die ursprünglich vorgesehene Kürzung der Ortszulagen verzichten werde.

Sparmassnahmen im Lohnbereich

Im Frühjahr verhandelten Vertreter des Bundes erstmals mit den Personalverbänden über einen Vorentwurf für ein neues Personalgesetz, welches das alte Beamtengesetz ablösen soll. Als wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Beamtenstatus vorgesehen. Die Mitarbeiter sollen nicht mehr auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, sondern mit unbefristeten, aber jederzeit kündbaren Arbeitsverträgen eingestellt werden. Kündigungen könnten einerseits wegen ungenügender Leistung, andererseits aber auch wegen mangelndem Arbeitskräftebedarf ausgesprochen werden. Vorgesehen ist im weiteren ein weniger starres Lohnsystem, das sich vermehrt an der individuellen Leistung orientiert. Entgegen den im Frühjahr gemachten Ankündigungen konnte dieser Vorentwurf im Berichtsjahr noch nicht in die Vernehmlassung gegeben werden. Verantwortlich dafür war unter anderem der heftige Widerstand der Gewerkschaften gegen die vorgesehenen Neuerungen. Der Kanton Basel-Land hat diesen Schritt im Berichtsjahr bereits vollzogen und den Beamtenstatus durch kündbare öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge ersetzt.

In ähnliche Richtung zielten auch zwei parlamentarische Vorstösse. Mit einer namentlich von Nationalräten der SVP und der FP unterzeichneten Motion verlangte der Thurgauer Gusset (fp) (97.3168) die generelle Aufhebung des Beamtenstatus in der Bundesverwaltung. Etwas weniger weit ging Kunz (svp, LU) mit seinem Postulat, das eine Reduktion der Löhne des Bundespersonals auf den Stand der Saläre vergleichbarer Stellen in der Privatwirtschaft und einen Abbau von Lohnautomatismen zugunsten von Leistungslöhnen forderte (97.3121). Da sich Borel (sp, NE) beiden Anliegen widersetzte, wurde ihre Behandlung verschoben. Ausserdem publizierte der Bundesrat im Berichtsjahr seine Stellungnahme zum Bericht einer PUK über die Missstände bei der Pensionskasse des Bundes.

Bundespersonalgesetz (98.076)

Mit Argumenten der Geschlechtergleichstellung verlangte die grüne Fraktion mehr Teilzeit- und Jobsharing-Stellen auch in den höheren Lohnklassen. Auf Antrag des Bundesrates, der dem Anliegen durchaus positiv gegenüberstand und auf bereits in Kraft gesetzte Richtlinien verweisen konnte, überwies der Nationalrat die Motion als Postulat. Eine Motion [97.3085] Teuscher (gb, BE) für ein Konzept zur Bekämpfung von sexuellen Belästigungen in der Bundesverwaltung wurde ebenfalls in Postulatsform überwiesen.

Teilzeit- und Job-Sharing-Stellen in der Bundesverwaltung

Der Bundesrat erliess am 19. Februar eine Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung. Er hielt darin unter anderem fest, dass die angemessene Vertretung der Sprachgruppen nicht nur gesamthaft, sondern auch auf jeder Funktionsstufe und in den Leitungen der Bundesämter sowie, soweit möglich, hinunter bis auf Sektionsebene gewährleistet sein soll. Dabei sei eine Übervertretung der Angehörigen der lateinischen Sprachgemeinschaften im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in Kauf zu nehmen. Für Comby (fdp, VS) waren diese Weisungen allerdings noch zu wenig verbindlich formuliert. Die Diskussion über seine Interpellation [97.3346] wurde auf später verschoben.

Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Vorstösse zu Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung 1990-2000

Die im Vorjahr auf Verlangen der CVP-Fraktion eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals legte im Oktober ihren ausführlichen Bericht vor. Sie hielt darin fest, dass nicht technische Probleme mit dem EDV-System, sondern erhebliche Organisations- und Führungsdefizite die Hauptursachen für die Missstände darstellten. Diese Defizite waren nach Ansicht der PUK nicht bloss auf der Ebene der Pensionskasse angesiedelt, sondern auch bei der Führung des Finanzdepartementes. Der Hauptverantwortliche für das Debakel ist für die PUK eindeutig der im Herbst 1995 zurückgetretene sozialdemokratische Bundesrat Stich. Vorgeworfen wurde ihm nicht nur eine verfehlte Personalpolitik bei der Besetzung von Führungsstellen, sondern auch, es versäumt zu haben, rechtzeitig eine Analyse und Reorganisation der Kasse in die Wege zu leiten, und auf Vorhaltungen aus dem Parlament nicht oder abwiegelnd reagiert zu haben. Aber auch der Gesamtbundesrat wurde von der Kritik nicht ausgenommen: aus Rücksicht auf den Chef des EFD habe er seine Rolle als Oberaufsichtsgremium erst spät und auch dann bloss zögerlich wahrgenommen.

Die SP-Spitze reagierte heftig auf die Anschuldigungen gegen ihren alt Bundesrat und liess am Bericht und seinen Verfassern (darunter auch die SP-Abgeordneten Leemann, ZH und Plattner, BS) kein gutes Haar. Parteipräsident Bodenmann warf dem Bericht vor, dass er nichts Neues an den Tag gebracht habe und nur eine politische Racheaktion an Stich darstelle.

Die beiden Parlamentskammern nahmen vom Bericht nach ausführlicher Diskussion Kenntnis. Kritik kam wie bereits nach der Veröffentlichung von den Sozialdemokraten, welche die harte Wortwahl gegenüber Stich und die mangelnde Anerkennung seiner Leistungen in anderen Bereichen bemängelten. Immerhin waren auch sie einverstanden, dass das Parlament den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die PUK hatte zusätzlich zum Bericht fünf Postulate, drei Motionen und fünf parlamentarische Initiativen formuliert, in welche sie 43 Empfehlungen verpackte. Diese verlangen Änderungen einerseits bei der Struktur der Kasse und andererseits bei der Aufsicht über die Kasse und sollen zudem eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundesverwaltung insgesamt bringen. Diese Vorschläge fanden im Nationalrat Zustimmung. Der Ständerat überwies sie ebenfalls; die Motion, welche die Einrichtung einer Ombudsstelle für Fragen und Klagen der Versicherten forderte, allerdings nur in Postulatsform. (Zur Vorbotschaft für das neue Bundespersonalgesetz siehe hier.)

PUK zur Abklärung von Organisationsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals (BRG 95.067)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Die schlechte Finanzlage veranlasste den Bundesrat zu weiteren Sparmassnahmen bei den Löhnen des Bundespersonals. Er beschloss, für 1997 die aufgelaufene Teuerung von 0,7% nicht auszugleichen, den Lohnabzug von 1-2% für Spitzenbeamte beizubehalten und die automatischen Besoldungserhöhungen um 25% zu kürzen. Zudem gab er die Anweisung, die Anfangslöhne in der allgemeinen Bundesverwaltung durch tiefere Einstufungen konsequent um 10% zu reduzieren.

Sparmassnahmen bei den Löhnen des Bundespersonals

Der anhaltend schlechte Zustand der öffentlichen Finanzen führte nicht nur zu Sparmassnahmen bei den Löhnen des öffentlichen Dienstes, sondern auch zu Personalabbau. Beim Bund hat sich der Personalbestand von 1992 bis 1996 von gut 144 000 auf rund 130 500 verringert. PTT, SBB und das EMD (inkl. Rüstungsbetriebe) steuerten mit 6000, 5000 resp. 3000 eingesparten Stellen am meisten dazu bei. Nicht von diesem Abbau betroffen waren das EDA und das EVED mit kleinen Zuwächsen, sowie das EDI (plus 75 Stellen) und das EFD (plus 336). Viele Kantone haben ähnliche Abbaumassnahmen eingeleitet. Am massivsten fallen sie in den tief verschuldeten Kantonen der französischen Schweiz aus, wo in der Vergangenheit die öffentlichen Dienste grosszügig ausgebaut worden waren. Die Delegiertenversammlung des Föderativverbands des Personals der öffentlichen Dienste protestierte gegen den Lohnabbau und verlangte anstelle des Stellenabbaus eine Arbeitszeitverkürzung auf 39 Wochenstunden. An mehreren grossen Kundgebungen gaben die Staatsangestellten ihrer Unzufriedenheit über diese Massnahmen Ausdruck; im Kanton Genf kam es sogar zu zwei halbtägigen Streiks.

Personalabbau im Rahmen der Sparmassnahmen 1993

Der Streit zwischen Bundesrat Stich und dem Parlament über die Pensionskasse des Bundespersonals konnte noch nicht beigelegt werden. Anlass der Auseinandersetzung bildeten sowohl die Führung, als auch die Probleme mit der Einführung der EDV und die Ungewissheit über die finanzielle Situation. In einem Bundesbeschluss hatte das Parlament Ende 1994 unter anderem festgehalten, dass der Bundesrat bis Ende 1997 revidierte Statuten vorlegen muss, welche eine Reduktion des technischen Defizits der Kasse erlauben (BRG 94.070). Die Finanzdelegation beider Räte wiederholte in ihrem Bericht an die Finanzkommissionen ihre Vorwürfe an die Pensionskasse und bemängelte, dass keine Besserung eingetreten sei. Sie hielt insbesondere fest, dass die Buchhaltung nicht ordnungsgemäss geführt werde und deshalb nicht belegt werden könne, dass die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Zahlen der Realität entsprechen würden.

Im Sommer verlangte die CVP-Fraktion die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) und reichte eine parlamentarischen Initiative Hess (cvp, ZG; Pa.Iv. 95.412) ein. Diese wurde allerdings zurückgezogen, nachdem das Büro beschlossen hatte, dem Parlament einen Bundesbeschluss zur Einsetzung einer PUK zu beantragen (BRG 95.067). Dieser wurde in der Herbstsession 1995 dem Parlament vorgelegt. Dagegen hatten sich die Fraktionen von SP und LdU/EVP ausgesprochen; eine PUK sei überflüssig, weil die nötigen Unterlagen für eine Untersuchung durch eine ständige Parlamentskommission vorliegen würden. Der Ständerat lehnte zuerst einen Antrag seines Büros ab, vor dem Entscheid über die Einsetzung einer PUK von der Finanzdelegation und der GPK einen Bericht erstellen zu lassen; dann stimmte er gegen einen Nichteintretensantrag Onken (sp, TG) und für die Einsetzung einer PUK. Die aus je fünf Mitgliedern beider Räte zusammengesetzte und von Ständerat Schiesser (fdp, GL) präsidierte Kommission wurde am 6. Oktober gebildet.

PUK zur Abklärung von Organisationsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals (BRG 95.067)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit der Teilrevision des Beamtengesetzes, welche eine teilweise Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse für hohe Kaderstellen bringen soll. Er lehnte den Entscheid der grossen Kammer für die Abschaffung der vierjährigen Amtsdauer ab und stellte sich auf den Standpunkt, dass diese Frage im Rahmen einer Totalrevision des Beamtengesetzes für alle Personalkategorien gelöst werden soll. Dabei wurde argumentiert, dass der Beamtenstatus - d.h. vor allem die Wahl auf eine Amtsdauer - die Funktion habe, Schutz vor politischen oder anderen Pressionen zu bieten. Da Spitzenfunktionäre solchen Beeinflussungsversuchen eher ausgesetzt seien als Beamte auf unteren Stufen, mache es wenig Sinn, gerade bei ihnen mit der Abschaffung des Beamtenstatus zu beginnen. Die vom Bundesrat vorgesehene Flexibilisierung der Anfangslöhne für Spitzenbeamte fand hingegen Zustimmung. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat diesen Entscheiden an. Gleichzeitig verabschiedeten beide Kammern die 1993 aufgrund von Parlamentsmotionen vom Bundesrat beantragte Aufhebung des automatischen Teuerungsausgleichs . Basierend auf diesem teilrevidierten Beamtengesetz verabschiedete der Bundesrat im Oktober die ab 1996 gültigen Vollzugserlasse. Neben einer generellen Flexibilisierung bei den Anfangslöhnen und beim Stufenanstieg wurden auch die Modalitäten für die Ausrichtung von Prämien für hervorragende Leistungen (bis zu 5000 Fr. pro Jahr) festgelegt.

Revision des Beamtengesetzes 1993

Als Beitrag zur Verbesserung des Bundeshaushalts beantragte der Bundesrat dem Parlament, seinen eigenen Lohn und denjenigen von höheren Beamten der Bundesverwaltung, des Bundesgerichts, der eidgenössischen Hochschulen und der Regiebetriebe vorübergehend gestaffelt nach Lohnhöhe um 1%, 2% oder 3% zu kürzen. Mit diesem "Lohnopfer" können beim Bund 12 Mio Fr. und bei den PTT und SBB weitere 3 Mio Fr. eingespart werden. Das Parlament verabschiedete den dringlich auf Anfang 1995 in Kraft gesetzten und bis Ende 1997 gültigen Beschluss diskussionslos.

Kürzungen der Kaderlöhne in der Verwaltung (zu 94.090)
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

Die kleine Kammer behandelte eine Motion Salvioni (fdp, TI) für die Verbindlicherklärung der Weisungen des Bundesrats für die sprachproportionale Besetzung von Verwaltungsstellen. Da die Forderung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates eingreift, überwies sie der Ständerat in der Form einer Empfehlung. Drei Monate später verabschiedete er dann auch noch eine analoge Motion Comby (fdp, VS), welche der Nationalrat im Vorjahr angenommen hatte.

Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Vorstösse zu Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung 1990-2000

Der Nationalrat behandelte als Erstrat die im Vorjahr vom Bundesrat unterbreitete Teilrevision des Beamtengesetzes. Die darin vorgeschlagene Kompetenzübertragung an den Bundesrat für die Festlegung des Teuerungsausgleichs wurde gutgeheissen. Dabei legte der Rat auf Antrag Raggenbass (cvp, TG) detailliert fest, dass bei dessen Bemessung neben der Teuerung auch die Wirtschaftslage, der Zustand der Bundesfinanzen sowie soziale Aspekte zu berücksichtigen seien. Bei der angestrebten Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse für hohe Kaderstellen setzte sich gegen den Widerstand der SP und von Bundesrat Stich eine verschärfte Lösung durch: Sowohl die Weiterbeschäftigungsgarantie als auch die Ausbezahlung des bisherigen Lohns für zwei Jahre im Falle einer tieferen Einstufung wurden gestrichen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates zeigte sich gegenüber der Beschränkung der Flexibilisierungsbestrebungen auf die höheren Funktionen wesentlich skeptischer. Ihrer Meinung nach sollte die Wahl auf eine vierjährige Amtsdauer nicht nur für hohe Kaderstellen, sondern - im Rahmen einer Totalrevision des Beamtengesetzes - für alle Bundesangestellten abgeschafft werden.

Revision des Beamtengesetzes 1993

In der Dezembersession des Vorjahres hatten beide Parlamentskammern mit Motionen verlangt, dass in Zeiten angespannter Bundesfinanzen und schlechter Wirtschaftslage der Teuerungsausgleich für das Bundespersonal nicht mehr vollständig gewährt werden muss. Im Oktober legte der Bundesrat eine Botschaft vor, in welcher er die Aufhebung des im Sommer 1992 erneuerten Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich beantragte und vorschlug, mit einer entsprechenden neuen Bestimmung im Beamtengesetz der Regierung die Kompetenz zur Festlegung dieses Ausgleichssatzes zu erteilen. Die Bestimmung selbst ist dabei allgemein gehalten; in der Botschaft wird aber versichert, dass die Regierung, wie vom Parlament gefordert, bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs auf die Bundesfinanzen und die wirtschaftliche Lage Rücksicht nehmen werde.

Ein erstes Opfer mussten die Bundesangestellten bereits bringen: Der Bundesrat setzte den Teuerungsausgleich auf 3,0% fest (bei einer Inflationsrate von 3,4% zu Jahresende)

Die sprachliche Zusammensetzung des Personals der allgemeinen Bundesverwaltung hat sich in den letzten Jahren der Verteilung der Sprachgruppen unter den Schweizer Bürgern angepasst: die Deutschsprachigen waren im Dezember 1993 bei einem Bevölkerungsanteil von 73,4% mit einer Quote von 74,4% nur noch geringfügig übervertreten. Diese Entwicklung ist zu einem guten Teil gezielten Massnahmen bei der Rekrutierung zu verdanken. Der Nationalrat überwies eine Motion Comby (fdp, VS), welche verlangt, dass die entsprechenden Weisungen präzisiert und verbindlich erklärt werden, um den Anteil der Nichtdeutschsprachigen weiter zu verbessern.

Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Vorstösse zu Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung 1990-2000

Das stark angewachsene Budgetdefizit veranlasste den Bundesrat im November zu Sofortmassnahmen in der Frage des Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal. Er beantragte einen dringlichen Bundesbeschluss, um bereits für das Budget 1994 ein Abweichen vom vollen Ausgleich zu ermöglichen und den für 1994 auszubezahlenden Teuerungsausgleich bei einer erwarteten Teuerung von 2,7% auf 1,7% festzusetzen. Gegen den Widerstand der Sozialdemokraten Onken (TG) und Plattner (BS) sowie der beiden Tessiner Vertreter Salvioni (fdp) und Morniroli (lega) fand dieser Antrag im Ständerat Zustimmung. Auch im Nationalrat blieben die Sozialdemokraten mit ihrem Nichteintretensantrag mit 106 zu 43 Stimmen in der Minderheit. Der Nationalrat wollte vorerst noch weiter gehen, und den Bundesrat explizit dazu ermächtigen, auf hohen Einkommensteilen keinen Teuerungsausgleich zu entrichten. Schliesslich fügte er sich aber dem Ständerat, der damit argumentiert hatte, dass diese Option bereits mit der durch ihn in den Beschluss eingeführten Bestimmung gewährleistet sei, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen seien. Gegen den Widerstand der Linken und der Lega stimmten beide Räte der Dringlichkeitsklausel zu. Mit dem Verzicht auf den vollen Ausgleich der Teuerung folgte der Bund dem Beispiel, das mehr als die Hälfte der Kantone bereits 1992 gegeben hatten.

Sofortmassnahmen in der Frage des Teuerungsausgleichs für das Jahr 1993

Mit dieser Revision des Beamtengesetzes soll auch die 1990 vom Parlament verlangte Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse bei Kaderstellen ermöglicht und die Grundlage für die Einführung einer Leistungskomponente bei Lohnerhöhungen geschaffen werden. Das wichtigste Element bei der Flexibilisierung besteht in der Ersetzung der vierjährigen Amtsdauer für die zur Zeit knapp 500 Kaderstellen der Überklasse (inkl. PTT und SBB) durch ein kündbares öffentlichrechtliches Anstellungsverhältnis. Allzuweit soll diese Flexibilisierung allerdings nach dem Willen des Bundesrates nicht gehen. Die durch eine Abgangsentschädigung im Umfang von maximal zwei Jahreslöhnen versüsste Auflösung des Dienstverhältnisses ist nur für politisch und strategisch wichtige Kaderposten vorgesehen. Bei allen übrigen soll ein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in anderer Funktion bestehen, wobei noch zwei Jahre lang der bisherige Lohn ausbezahlt wird.

Revision des Beamtengesetzes 1993

Ein erstes Opfer mussten die Bundesangestellten bereits bringen: Der Bundesrat setzte den Teuerungsausgleich auf 3,0% fest (bei einer Inflationsrate von 3,4% zu Jahresende). Zudem reduzierte er die 1988 angesichts des ausgetrockneten Arbeitsmarkts und den dadurch entstehenden Rekrutierungsproblemen eingeführte jährliche Sonderzulage für das Personal in der Agglomeration Genf und der Stadt Zürich von 2100 Fr. auf 1100 Fr.; für die Agglomerationen Bern, Lausanne, Basel und Winterthur und die Vororte Zürichs wurde sie vollständig gestrichen.

Ein erstes Opfer mussten die Bundesangestellten bereits bringen: Der Bundesrat setzte den Teuerungsausgleich auf 3,0% fest (bei einer Inflationsrate von 3,4% zu Jahresende)

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung. Beide Räte überwiesen gegen den Widerstand der Linken je eine Motion ihrer Finanzkommissionen, welche den Bundesrat auffordert, eine Vorlage auszuarbeiten, die es ermöglicht, in Perioden mit wirtschaftlicher Rezession und defizitären Bundesfinanzen auf den vollständigen Ausgleich der Teuerung zu verzichten. Dabei ist die Motion des Nationalrats etwas zurückhaltender formuliert, indem sie dem Bundesrat die Möglichkeit einräumt, auch die Komponente des sozialen Ausgleichs zu berücksichtigen.

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung

Mehr zu reden als in früheren Jahren gab im Nationalrat der Antrag des Bundesrates, ihn für die Periode 1993-1996 zu ermächtigen, die Löhne des Bundespersonals an die Teuerung anzupassen. Er hatte vorgeschlagen, wie bisher den Anspruch des Personals auf die Erhaltung der Kaufkraft anzuerkennen und dazu einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Teuerungsausgleich auszurichten. Die Auto-Partei blieb zwar mit ihrem Nichteintretensantrag isoliert; in der Detailberatung schlug jedoch die von der FDP, der SVP und der LP unterstützte Kommissionsminderheit vor, den Bundesrat zur Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu ermächtigen, ohne aber einen expliziten Anspruch des Personals zu statuieren. Dieser Antrag unterlag freilich ebenso wie der Versuch, den Bundesrat zu verpflichten, bei der Festlegung der Höhe dieses Teuerungsausgleichs neben den Lebenshaltungskosten noch weitere Faktoren wie die Lage der Wirtschaft und der Bundesfinanzen zu berücksichtigen. Auch im Ständerat konnte sich ein analoger Antrag nicht durchsetzen.

Botschaft zum Teuerungsausgleich 1992-1996

Der Ständerat überwies die von der Volkskammer im Vorjahr gutgeheissene Motion für die Schaffung eines verbesserten Personalmanagementssystems ebenfalls. Mit diesem System soll die Information über Personalbewegungen verbessert und der Vollzug der Stellenplafonierung wirksamer gestaltet werden.

Stellenplafonierung

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats befasste sich mit der Vertretung der Sprachgruppen in der allgemeinen Bundesverwaltung (d.h. ohne PTT, SBB und Regiebetriebe). Sie kam dabei zum Schluss, dass sich trotz der 1983 vom Bundesrat erlassenen entsprechenden Weisungen die Anteile der Sprachminderheiten nicht erhöht haben. Zwar nahm zwischen 1982 und 1990 der Anteil der Französischsprachigen leicht von 15,1% auf 15,7% zu, der Anteil der Italienischsprachigen bildete sich jedoch von 5,0% auf 4,8% zurück und der Anteil der Romanischsprachigen blieb bei 0,6%. 1980 hatten die Anteile dieser Sprachgruppen an der schweizerischen bzw. der gesamten Bevölkerung 20,1%/4,0%/0,9 % bzw. 18,4%19,8%/0,8% betragen. Als Massnahmen zur Veränderung dieses Zustandes empfahl die GPK dem Bundesrat namentlich die Ernennung von nichtdeutschsprachigen Personalchefs und einen Ausbau der Übersetzungsdienste, um zu gewährleisten, dass alle Beschäftigten Texte in ihrer Muttersprache verfassen können.

Vertretung der Sprachgruppen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Der Nationalrat befasste sich mit einer im Vorjahr vom Ständerat überwiesenen und auch von einer Mehrheit seiner vorberatenden Kommission unterstützten Motion Rüesch (fdp, SG). Diese hatte vom Bundesrat verlangt, die Bestimmungen der Pensionskasse des Bundes in dem Sinne zu ändern, dass die hohen Einkaufssummen für Kaderpersonal, welches von der Privatwirtschaft zum Bund wechseln möchte, nicht zu einem Hinderungsgrund für eine Anstellung werden. Bundesrat Stich verwies auf die wachsende Bedeutung der Freizügigkeitsabkommen und bekämpfte zusammen mit Eggenberger (sp, BE) diesen Vorstoss, welcher seiner Meinung nach im Endeffekt zu einer generellen Übernahme der Einkaufskosten durch den Bund führen würde. Der Rat folgte dieser Argumentation und überwies die Motion lediglich in Postulatsform.

Motion Pensionskasse des Bundes

Die im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedete Motion für eine Totalrevision des Beamtengesetzes im Sinne einer grösseren Flexibilität bei der Gestaltung der Anstellungs- und Entlöhnungsverhältnisse fand auch im Ständerat Zustimmung.

grösseren Flexibilität bei der Gestaltung der Anstellungs- und Entlöhnungsverhältnisse

Im Dezember erliess der Bundesrat eine "Weisung über die Verbesserung der Vertretung und der Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung". Darin wird insbesondere festgehalten, dass bei gleichwertigen Bewerbungen Frauen solange Männern vorzuziehen sind, bis innerhalb einer grösseren Verwaltungseinheit (Bundesamt oder Abteilung) ein paritätisches Verhältnis der Geschlechter erreicht ist.

Frauen Männern vorzuziehen sind