Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Institutionen und Volksrechte
  • Bundesverwaltung - Personal

Akteure

  • Lobsiger, Adrian

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Das Wahlverfahren für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hatte bei der Wahl von Adrian Lobsiger im Jahr 2016 viel zu reden gegeben. In den Medien war dem Bundesrat, dem die Wahl des EDÖB obliegt, vorgeworfen worden, mit einem ehemaligen Bundesbeamten – Lobsiger war lange Zeit Chef des Fedpol gewesen – keine guten Voraussetzungen für die nötige Unabhängigkeit geschaffen zu haben. Auch im Parlament wurde nicht goutiert, dass sich die Regierung vor der Wahl, die von der Vereinigten Bundesversammlung lediglich noch bestätigt werden kann, nicht mit dem Parlament ausgetauscht hatte. Der Unmut manifestierte sich schliesslich in einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL). Die Baselbieter Sozialdemokratin bemängelte, dass das Parlament mit der einfachen Genehmigung der Wahl keinen Einfluss auf die Auswahl und die Beurteilung der Eignung von EDÖB-Kandidierenden habe. Zwar finde eine formelle Nachprüfung durch die GK statt, dies könne aber kein Ersatz sein für ein stimmiges Ausschreibe- und Auswahlverfahren. Das ganze Wahl- und Auswahlverfahren sei deshalb integral dem Parlament bzw. der vorgelagerten Gerichtskommission beider Räte zu übertragen.
Anfang 2017 gab die SPK-NR der Initiative mit 13 zu 6 Stimmen bei drei Enthaltungen Folge. Es sei in der Tat stossend, dass das Parlament vor ein "fait accompli" gestellt werde. Ende März folgte auch die Schwesterkommission: Mit 9 zu 3 Stimmen stimmte die SPK-SR dem Vorschlag ebenfalls zu. Das heutige Verfahren befriedige in der Tat nicht. Die SPK-NR wird in der Folge einen Entwurf ausarbeiten.

Wahlverfahren für den EDÖB

Das Prozedere für die Wahl des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sieht vor, dass die Vereinigte Bundesversammlung den Wahlvorschlag des Bundesrates bestätigen muss. Eine Kommission hat die Wahl des EDÖB durch den Bundesrat zu begutachten und der Bundesversammlung den von der Regierung gewählten Kandidaten zur Annahme oder zur Ablehnung zu empfehlen. Da der amtierende EDÖB Hanspeter Thür auf eine weitere Amtsperiode verzichtete, hatte der Bundesrat Ende 2015 Adrian Lobsiger, bis dato stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei, in dieses Amt gewählt.
Mit der Begutachtung wurde die GK betraut. In ihrem Bericht kritisierte die GK das Verfahren und die Kompetenzverteilung. Sie äusserte zudem Bedauern, dass vor der Wahl Lobsigers kein Austausch zwischen dem Bundesrat und dem Parlament stattgefunden habe. Das Wahlverfahren selber wurde – aufgrund von Gesprächen mit dem Bundeskanzler Walter Thurnherr sowie der Leiterin der Sektion Personal und Ressourcen Prisca Leu – als korrekt beurteilt. Es sei aus dem Dossier nicht ersichtlich, dass bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten oder bestimmte Bewerberkategorien bevorzugt behandelt worden seien. Bei Gesprächen mit den GPK und den GPDel seien ebenfalls keine Einwände zur Wahl Lobsigers vorgebracht worden. Schliesslich habe auch eine Anhörung des Kandidaten selber auf keine mangelnde Einigung hingewiesen. Mit 10 Stimmen bei sechs Enthaltungen – vermutlich ein stiller Protest gegen das Verfahren und die in den Medien vorgebrachten Bedenken gegen Lobsiger – beantragte die GK deshalb, die Wahl Adrian Lobsigers durch den Bundesrat zu bestätigen.
In den Medien war die Wahl Lobsigers auf Skepsis gestossen. Als Fedpol-Chef sei er treibende Kraft für das präventive Sammeln von Daten gewesen und es sei zudem fraglich, ob er als ehemaliger Bundesbeamter die nötige Unabhängigkeit haben könne. Der Rollenwechsel und seine Verwaltungsnähe waren aber dann für die Bundesversammlung kein Hinderungsgrund, Lobsiger zu bestätigen. In der Frühjahressession folgte sie dem Antrag der GK. Bei der geheimen Wahl, in der ein einfaches Mehr genügt und die leeren Stimmen mitgezählt werden, waren 139 Stimmen für eine Bestätigung der Wahl des Bundesrats und 54 Stimmen dagegen. Fünf Wahlzettel blieben leer. Damit galt Adrian Lobsiger für die 50. Legislaturperiode als EDÖB bestätigt.

Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter - Bestätigung