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Die im Februar 2018 präsentierte Personalbefragung 2017, die zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2017 mithilfe von Online- und Papierfragebogen bei 34'067 Bundesangestellten durchgeführt worden war (Rücklaufquote: 68%), zeigte im Vergleich zu 2014 stabile Werte. Sowohl die Arbeitszufriedenheit, die auf einer Skala von 0 bis 100 einen mittleren Wert von 70 erreichte (2014: 71), als auch die empfundene Bindung (79; 2014: 80) sowie die Identifikation mit und das Engagement für den Arbeitgeber Bund (80; 2014: 80) hatten sich verglichen mit der letzten umfassenden Personalbefragung von 2014 kaum verändert. Eher kritisch beurteilt wurden ebenfalls ähnlich wie drei Jahre zuvor die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben (68; 2014: 68) und die Führungsqualität der oberen Leitung (61; 2014: 61). Leicht geringer als 2014 war die Bewertung der Adäquatheit der Entlohnung (65; 2014: 67), wobei die Einschätzung der beruflichen Perspektiven unverändert bei 66 Punkten lag.

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

Ende Januar 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Lohnsystem des Bundes in Erfüllung des Postulats der FK-NR vor. Das Lohnsystem des Bundes weist verschiedene Elemente für Leistungsanreize auf, wobei von der FK-NR insbesondere der Funktionslohn – also Vergütungen auf der Basis von Erfahrung und Leistung – betont wurde.
Die Exekutive liess das Lohnsystem von der Firma "perinnova" analysieren, die diesem ein insgesamt gutes Zeugnis erstellte. Es seien insbesondere keine Auswüchse hinsichtlich Leistungsprämien erkennbar. Die Praxis sei adäquat. Kritisiert wurden hingegen die Ortszuschläge, bei denen nicht klar sei, was das Ziel sei. Die dort geltenden Ansätze, die noch vor 1989 eingeführt worden seien, entsprächen nicht mehr der aktuellen Situation. Zudem wurden die 2016 eingeführten Lohnentwicklungsbandbreiten als zu wenig flexibel kritisiert. Schliesslich wurde ein regelmässiges Controlling angemahnt, mit dem eine einheitliche Anwendung des Lohnsystems gewährleistet werden solle. Der Bundesrat kam aufgrund der Analyse zum Schluss, dass das bestehende Lohnsystem nicht grundlegend geändert werden müsse. Trotzdem beauftragte er das EFD, ein Papier auszuarbeiten, mit welchem Weiterentwicklungsmöglichkeiten skizziert werden sollen.

Bericht zum Lohnsystem

Mitte November legte der Bundesrat seinen Bericht zur Entwicklung der Lohnkosten der obersten Kader bei den bundesnahen Betrieben und Anstalten vor, um das entsprechende Postulat der SVP-Fraktion zu erfüllen. Der Bericht listet auf rund 60 Seiten Daten zu Honoraren, Entlohnung und Lohnentwicklung der Mitglieder des obersten Kaders und der leitenden Organe in allen Unternehmen und Anstalten, geordnet nach Departementen, auf. In einer Gesamtwürdigung, welche die letzte Seite des Berichts einnimmt, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die betrachteten Unternehmen sehr heterogen seien und man für eine Bewertung nicht überall denselben Massstab anwenden dürfe. Insgesamt entsprächen die Honorare der Teuerungs- und Marktentwicklung. Auch die Veränderungen der Kaderlöhne entsprächen der generellen Entwicklung – von begründbaren Ausnahmen abgesehen. Die Kaderlöhne und die Durchschnittslöhne des gesamten Personals seien zudem «nicht in nennenswertem Ausmass auseinandergedriftet», sondern innerhalb eines gewissen Korridors parallel gewachsen. Auch dies entspreche den Entwicklungen in der Privatwirtschaft.

Entwicklung der Lohnkosten der obersten Kader
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Im November 2015 zeigte sich die GPK-SR zufrieden mit den Massnahmen, die der Bundesrat in der Zwischenzeit bezüglich der Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung unternommen hatte, und beschloss, die Inspektion abzuschliessen. Lobend hob die Kommission hervor, dass der Bundesrat externe Mitarbeitende in Zukunft als Personalaufwand verbuchen und mit Personalleihverträgen versehen will. Entsprechende Weisungen hatte er im August 2015 verabschiedet. Zudem hatte die Regierung verfügt, dass für die Anstellung externen Personals bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Auf zwei Jahre befristete Verträge dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn die entsprechenden Personalressourcen und das Fachwissen intern nicht vorhanden sind oder nicht rechtzeitig selber rekrutiert werden können.
Allerdings kündigte die GPK eine Nachkontrolle an, da es noch immer heikle Punkte gebe. Im Auge behalten will sie insbesondere das Problem der Personensicherheitsprüfungen, die aufgrund eher unsicherer Rechtsgrundlagen bei externen Mitarbeitenden wahrscheinlich nicht systematisch durchgeführt würden. Speziell heikel sei dies bei Personen, die im Informatikbereich eingesetzt würden und deshalb Zugang zu sensiblen Daten hätten.

Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Ende August 2015 legte der Bundesrat den Bericht zum Postulat Lehmann (cvp, BS) vor. Der Basler Nationalrat hatte vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Fachkräftemangel verlangt, dass die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften in der Bundesverwaltung geprüft werden solle. Die Regierung machte deutlich, dass das Problem mit dem Ausscheiden der Babyboomer-Generation noch akzentuiert werde und sie die Weiterarbeit über das AHV-Alter hinaus unterstütze. Die rechtlichen Grundlagen für eine Weiterbeschäftigung bis zum 70. Lebensalter seien gegeben und die Möglichkeiten würden im Zusammenhang mit der Laufbahnplanung in Führungskursen auch angesprochen. Laut Bericht haben Ende 2014 insgesamt 74 Personen in der Bundesverwaltung gearbeitet, die das ordentliche Pensionsalter bereits überschritten hatten, 34 Frauen und 40 Männer. Der Wunsch nach frühzeitiger Pensionierung sei in der Verwaltung wesentlich verbreiteter als die Idee, länger zu arbeiten: Rund 2/3 der an der Personalbefragung 2014 teilnehmenden Personen gaben den Wunsch eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben preis. Lediglich knapp ein Fünftel der Befragten könne sich eine Beschäftigung über das Pensionsalter hinaus vorstellen.

Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften (Po. 13.4081)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Der Bundesrat nahm Anfang 2015 Stellung zu den Empfehlungen der GPK-SR hinsichtlich der Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Er stellte fest, dass auf den Einsatz externer Fachkräfte – den Begriff externe Mitarbeitende wollte er explizit nicht verwenden – nicht verzichtet werden könne. Das vom GPK-Bericht vermittelte Bild eines flächendeckenden Einsatzes stimme zudem nicht. Dennoch zeigte sich die Regierung bereit, einige Forderungen der GPK aufzunehmen; so etwa die Entwicklung von Strategie und Kriterien für den Beizug externer Fachkräfte und entsprechende Kontrollen. Gegebenenfalls seien hierzu auch Rechtsanpassungen vorzunehmen, was einer weiteren Empfehlung der GPK entspreche.
Die GPK ihrerseits nahm Ende März in einem Bericht Stellung zur Stellungnahme des Bundesrates. Zwar habe die Regierung die Probleme erkannt und teilweise auch schon Massnahmen ergriffen, verschiedene Empfehlungen müssten aber noch vertieft werden. Zudem sei am Begriff der externen Mitarbeiter festzuhalten. Dieser sei im Gegensatz zu den externen Fachkräften klar definiert worden. Konkret forderte die GPK eine eingehendere Abklärung der Rechtsgrundlagen und die transparente Ausweisung des Mitteleinsatzes für externe Mitarbeitende im Voranschlag 2016. Dieser sei unter Personalaufwand und nicht unter den Sachkrediten zu beziffern.

Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

Der im Jahr 2015 erschienene Bericht zur Personalbefragung 2014 zeigte, dass die Bundesangestellten mit ihrer Arbeit zufrieden waren und sich damit identifizierten. Umfassende Personalbefragungen finden alle drei Jahre statt; dazwischen werden Kurzevaluationen durchgeführt. Auch die Befragung im Jahr 2014, auf die sich der Bericht 2015 stützte, war eine Vollerhebung bei insgesamt 34'438 Personen mit einer Rücklaufquote von 63 Prozent. Der mittlere Wert von 71 auf einer Skala von 1 bis 100 zeigte eine leicht höhere generelle Arbeitszufriedenheit als noch drei Jahre zuvor (2011: 68). Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (68) sowie die Führungsqualität (61) wurden etwas kritischer beurteilt und liessen sich nicht mit 2011 vergleichen, da dazumal andere Indikatoren erhoben worden waren. 22 Prozent der Befragten beurteilten ihre Leistung ferner als nicht adäquat entlohnt.
Im Personalbericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Frauenanteil mit 44.4 Prozent erstmals den festgelegten Sollwert überstiegen habe (44%). In den höheren Lohnklassen war der Frauenanteil bereits 2013 über die – für diese Klassen tiefer angesetzten – Sollwerte geklettert (Lohnklassen 24-29: 31.3%, Soll: 29%; Lohnklassen 30-38: 17.7%, Soll: 16%).

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

Die 2013 durchgeführte Personalbefragung in der Bundesverwaltung, die von 1'061 der 1'509 angefragten Bundesangestellten beantwortet wurde, zeigte eine relativ hohe Arbeitszufriedenheit und ein starkes Engagement. Im Schnitt vergaben die Befragten auf einer Skala von 0 bis 100 den Wert 78 für die Frage ob sie stolz seien, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten.

Personalbefragung Bundespersonal (seit 2013)

In Erfüllung eines Postulats der GPK des Nationalrates legte der Bundesrat einen Bericht vor, der die Steuerung der Personalpolitik durch ein an die Stellenfunktion geknüpftes Vertrauensarbeitszeitmodell vorschlug. Dieser Punkt war im Vorjahr in der Debatte um die Personalsteuerung Gegenstand von Divergenzen zwischen den Kammern gewesen.

Steuerung der Personalpolitik

Die GPK gaben in ihrem Jahresbericht 2012 bekannt, dass sie die Wahl des obersten Verwaltungskaders durch den Bundesrat evaluieren wollen. Die Besetzung des Topkaders hatte in den letzten Jahren mehrfach Kontroversen ausgelöst. Der Mitte November veröffentlichte Evaluationsbericht fand dann deutliche Worte. Der Regierung wurden unvollständige Information, mangelhafte, intransparente Verfahren und fehlende Sicherheitsprüfungen vorgeworfen. In 20 der untersuchten 37 Fälle aus dem Jahr 2012, bei denen der Bundesrat für die Besetzung verantwortlich war, sei das Auswahlverfahren mittelmässig oder gar schlecht gewesen. Gar nur in 18 Fällen sei eine Personensicherheitsprüfung vorgenommen worden. Der Bundesrat sei in der Regel zu wenig informiert, um seiner Verantwortung als Wahlbehörde nachkommen zu können. Die GPK empfahl dringend, Mindestanforderungen für Auswahlverfahren zu definieren. Auch im Berichtjahr kam es zu medial ausgeschlachteten Entlassungen von hohen Verwaltungsangestellten. So trennte sich etwa Bundesrat Berset vom Direktor des Bundesamtes für Statistik, Jürg Marti, gegen den amtsintern Kritik laut geworden und anonym an die Medien weitergespielt worden war. Zum Nachfolger von Marti wurde Simon Ulrich ernannt. Die von Berset anberaumte Administrativuntersuchung zeigte dann allerdings Anfang Oktober, dass die Vorwürfe gegen Marti haltlos waren.

Topkader

Auf der Basis eines von der FK-SR beim Eidgenössischen Personalamt angeforderten und Mitte November veröffentlichten Berichts zur Entwicklung der Personalbestände liess sich erstmals aufzeigen, wo in der Verwaltung Stellen geschaffen wurden. Eine grosse Zunahme an Stellen zwischen 2007 und 2012 weist das EDA auf (+ 797 Stellen). Darunter befanden sich insbesondere Posten im Aussendienst, aber auch aufgrund von Schengen/Dublin oder der Einführung der biometrischen Pässe geschaffene Arbeitsplätze. 214 neue Stellen wurden in den rund fünf untersuchten Jahren im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geschaffen und 135 Posten erhielt das Bundesamt für Migration. Der Bericht zeigte auf, dass neue Politikfelder häufig auch mit neuen Stellen einhergehen. So schlug etwa die Energiestrategie 2050 mit 31 neuen Stellen zu Buche und die Revision des Luftfahrtgesetzes zog 46 Stellen nach sich. Zunahmen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr (+19,8%), Gesundheit (+17,5%), Umweltschutz und Raumordnung (+17%) sowie die soziale Wohlfahrt (+15%), während in den Bereichen Kultur und Freizeit (-24,3%), Wirtschaft (-23,3%), Landesverteidigung (-5,2%) und öffentliche Sicherheit (-0,4%) zwischen 2007 und 2012 Stellen abgebaut wurden. Eine Motion Brunner (svp, SG) (Mo. 11.3251), die eine Stellenreduktion in der gesamten Bundesverwaltung gefordert hatte, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, wurde im Berichtjahr abgeschrieben; eine Motion Vitali (fdp, LU) (Mo. 12.4066), welche die Einführung eines Personalplanes fordert, wurde hingegen noch nicht behandelt.

Entwicklung der Personalbestände

Im Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung von 2008 bis 2011, den der Bundesrat Ende Jahr genehmigte, wurde eine leichte Zunahme des Frauenanteils um 1,2 Prozentpunkte auf 42% in der Bundesverwaltung ausgewiesen. Eine recht grosse Zunahme von Frauen um 3,7 Prozentpunkte konnte dabei im höheren Kader nachgezeichnet werden; allerdings ist in den hohen Lohnklassen der Frauenanteil mit 14,3% auch nach dieser Zunahme noch gering. Die Verbesserung der Chancengleichheit wurde unter anderem auf die Einführung von Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und den Lohngleichheitsdialog zurückgeführt.

Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die im März präsentierte Berichterstattung über das Personalmanagement (2011) zeigte erfreuliche Resultate. Der Stellenbestand war im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (32'179 Vollzeitstellen bzw. 35'618 Mitarbeitende) und der Anteil an Lernenden (5%; Soll: zwischen 4 und 5%) und an Menschen mit Behinderungen (1,2%; Soll: zwischen 1 und 2%) lagen in den von der Personalstrategie 2011-2015 festgelegten Zielbändern. Die regelmässig durchgeführten Personalbefragungen zeigten zudem eine hohe Arbeitszufriedenheit. Optimierungspotenzial bestehe allerdings hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben.

Personalmanagement für das Jahr 2011
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)

Der jährliche Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik zeigte auf, dass der Frauenanteil in der Bundesverwaltung weiter angestiegen war (total 31.7%). Dies gilt auch für den Bereich der oberen Kader (+2%), wo aber nach wie vor lediglich ein Achtel der Beschäftigten (12%) weiblich war, was im Vergleich zur Privatwirtschaft allerdings als beachtlich betrachtet wurde. Die Sollwerte für die Anteile der Sprachregionen, die von der seit 2010 geltenden Sprachenverordnung festgelegt werden, wurden fast erreicht: Der Anteil an deutschsprachigen Mitarbeitenden betrug 2010 72.1% (Soll: 70%), an französischsprachigen Mitarbeitenden 21.0% (Soll: 22%), an italienischsprachigen Mitarbeitenden 6.6% (Soll: 7%) und an rätoromanischsprachigen Mitarbeitenden 0.3% (Soll: 1%). Der Sollwert für den Anteil Lernender (4%) wurde mit 4.5% übertroffen. Der durchschnittliche Bruttolohn in der Bundesverwaltung (ohne EDA-Lokalpersonal) belief sich 2010 auf 116'285 CHF. Für 2012 wurde zwischen Bund und Gewerkschaften eine Lohnerhöhung um 1.2% ausgehandelt.

Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik (2009 und 2010)
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Bundesrat nahm den alljährlichen Personalpolitik-Bericht zur Kenntnis. Zufrieden zeigte er sich mit dem Anteil an Lehrlingsstellen am Total der Anstellungsverhältnisse. Das Soll nicht ganz erreicht hat der Bund allerdings beim Frauenanteil. Zwar liegt die Frauenquote bei 30 Prozent, allerdings sind Frauen in Kaderpositionen nach wie vor massiv untervertreten. Auch die Vertretung der Landessprachen sei noch nicht adäquat.

Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik (2009 und 2010)
Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Die Sparpläne des Bundes und die in diesem Zusammenhang angekündigten Personalreduktionen haben zu einer Abnahme der Arbeitszufriedenheit beim Bundespersonal geführt. Gemäss einer vom EFD durchgeführten repräsentativen Befragung sind im Vergleich zu früheren Befragungen wesentlich mehr Mitarbeiter demotiviert oder gar resigniert. Besonders schlecht fiel das Urteil bei den Beschäftigten der Departemente von Blocher (EJPD) und Merz (EFD) aus.

Bundespersonalbefragung 2005

Die GPK des Nationalrats veröffentlichte einen ausführlichen Bericht zum Themenkomplex „Nebenbeschäftigung von Beamten und dabei entstehende mögliche Interessenkonflikte“. Konkret waren dabei insbesondere Nebenerwerbstätigkeiten angesprochen, bei welchen ein Beamter sich durch seine im Amt erworbenen Kenntnisse Vorteile verschaffen kann (z.B. ein Steuerinspektor als privater Steuerberater). Sie stellte darin fest, dass die bisherige Praxis abgesehen von Einzelfällen zu keinen Problemen geführt habe. Sie empfahl dem Bundesrat aber trotzdem, die bestehende Regelung in einigen Punkten zu verändern und insbesondere zu präzisieren. So möchte sie beispielsweise das bestehende Verbot, das aber die Bewilligung von Ausnahmen zulässt, durch eine Bestimmung ersetzen, die generell eine Bewilligungspflicht vorsieht.

Nebenbeschäftigung von Beamten

Die Situation der Pensionskasse war nach wie vor unbefriedigend. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfahl, deren Rechnung auch in diesem Jahr nicht abzunehmen. Das Parlament folgte diesem Ratschlag, wobei namentlich Vertreter der SVP und der LP massive Kritik an der Führung der Kasse und dem schleppenden Vollzug der Verbesserungsmassnahmen übten. Die GPK-SR orientierte in einem Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der PUK-Pensionskasse von 1996 zur Behebung der Mängel dieser Institution. Anlässlich der Behandlung des Berichts im Ständerat beurteilte Bundesrat Villiger die Situation der Kasse nach wie vor als prekär. Er gab in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass er die von bürgerlichen Politikern schon lange geforderten personellen Konsequenzen gezogen habe: Auf den 1. Oktober seien die bisherige Direktorin der Eidgenössischen Versicherungskasse, Elisabeth Baumann, und Vizedirektor Dieter Wäber aus der Geschäftsleitung entlassen worden. Zum neuen Geschäftsleiter wurde Peter Arbenz ernannt. Der Ständerat nahm den Bericht der GPK zur Kenntnis und stimmte damit auch den darin enthaltenen Empfehlungen zu. Anschliessend überwies er mit dem Einverständnis des Bundesrates ein Postulat Gemperli (cvp, SG; Po. 98.3328), welches eine rechtliche Verselbständigung der Kasse und die Erhöhung des Deckungskapitals auf 100% verlangt.

PUK zur Abklärung von Organisationsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals (BRG 95.067)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

In einem Bericht zuhanden des Parlaments äusserten sich die Geschäftsprüfungskommissionen beider Kammern kritisch zur Personalpolitik des Bundes. Beanstandet wurde dabei namentlich das Fehlen eines klaren Leitbildes und einer einheitlichen Management- und Führungskultur. Dafür könne jedoch nicht das Beamtengesetz aus dem Jahr 1927 verantwortlich gemacht werden, sondern dessen praktische Anwendung. Erschwerend für eine moderne Personalpolitik sei insbesondere auch das Fehlen eines EDV-gestützten Personal- und Kostenbewirtschaftungssystems, die mangelhafte Nachwuchsförderung und das zu wenig flexible Lohnsystem. Als dringende Massnahmen formulierten die GPK insgesamt fünfzehn Empfehlungen. Diese regen insbesondere eine Stärkung der Kompetenzen des Personalamtes, die Einführung eines effizienten Controllings und – im Rahmen der Revision des Beamtengesetzes – die Delegation der Kompetenzen beim Entscheid über die Ausgestaltung des Besoldungssystems vom Parlament an den Bundesrat an.

Personalpolitik des Bundes

Die im Vorjahr auf Verlangen der CVP-Fraktion eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals legte im Oktober ihren ausführlichen Bericht vor. Sie hielt darin fest, dass nicht technische Probleme mit dem EDV-System, sondern erhebliche Organisations- und Führungsdefizite die Hauptursachen für die Missstände darstellten. Diese Defizite waren nach Ansicht der PUK nicht bloss auf der Ebene der Pensionskasse angesiedelt, sondern auch bei der Führung des Finanzdepartementes. Der Hauptverantwortliche für das Debakel ist für die PUK eindeutig der im Herbst 1995 zurückgetretene sozialdemokratische Bundesrat Stich. Vorgeworfen wurde ihm nicht nur eine verfehlte Personalpolitik bei der Besetzung von Führungsstellen, sondern auch, es versäumt zu haben, rechtzeitig eine Analyse und Reorganisation der Kasse in die Wege zu leiten, und auf Vorhaltungen aus dem Parlament nicht oder abwiegelnd reagiert zu haben. Aber auch der Gesamtbundesrat wurde von der Kritik nicht ausgenommen: aus Rücksicht auf den Chef des EFD habe er seine Rolle als Oberaufsichtsgremium erst spät und auch dann bloss zögerlich wahrgenommen.

Die SP-Spitze reagierte heftig auf die Anschuldigungen gegen ihren alt Bundesrat und liess am Bericht und seinen Verfassern (darunter auch die SP-Abgeordneten Leemann, ZH und Plattner, BS) kein gutes Haar. Parteipräsident Bodenmann warf dem Bericht vor, dass er nichts Neues an den Tag gebracht habe und nur eine politische Racheaktion an Stich darstelle.

Die beiden Parlamentskammern nahmen vom Bericht nach ausführlicher Diskussion Kenntnis. Kritik kam wie bereits nach der Veröffentlichung von den Sozialdemokraten, welche die harte Wortwahl gegenüber Stich und die mangelnde Anerkennung seiner Leistungen in anderen Bereichen bemängelten. Immerhin waren auch sie einverstanden, dass das Parlament den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die PUK hatte zusätzlich zum Bericht fünf Postulate, drei Motionen und fünf parlamentarische Initiativen formuliert, in welche sie 43 Empfehlungen verpackte. Diese verlangen Änderungen einerseits bei der Struktur der Kasse und andererseits bei der Aufsicht über die Kasse und sollen zudem eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundesverwaltung insgesamt bringen. Diese Vorschläge fanden im Nationalrat Zustimmung. Der Ständerat überwies sie ebenfalls; die Motion, welche die Einrichtung einer Ombudsstelle für Fragen und Klagen der Versicherten forderte, allerdings nur in Postulatsform. (Zur Vorbotschaft für das neue Bundespersonalgesetz siehe hier.)

PUK zur Abklärung von Organisationsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals (BRG 95.067)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats befasste sich mit der Vertretung der Sprachgruppen in der allgemeinen Bundesverwaltung (d.h. ohne PTT, SBB und Regiebetriebe). Sie kam dabei zum Schluss, dass sich trotz der 1983 vom Bundesrat erlassenen entsprechenden Weisungen die Anteile der Sprachminderheiten nicht erhöht haben. Zwar nahm zwischen 1982 und 1990 der Anteil der Französischsprachigen leicht von 15,1% auf 15,7% zu, der Anteil der Italienischsprachigen bildete sich jedoch von 5,0% auf 4,8% zurück und der Anteil der Romanischsprachigen blieb bei 0,6%. 1980 hatten die Anteile dieser Sprachgruppen an der schweizerischen bzw. der gesamten Bevölkerung 20,1%/4,0%/0,9 % bzw. 18,4%19,8%/0,8% betragen. Als Massnahmen zur Veränderung dieses Zustandes empfahl die GPK dem Bundesrat namentlich die Ernennung von nichtdeutschsprachigen Personalchefs und einen Ausbau der Übersetzungsdienste, um zu gewährleisten, dass alle Beschäftigten Texte in ihrer Muttersprache verfassen können.

Vertretung der Sprachgruppen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Nach Ansicht des Nationalrats vermag die Ausgestaltung der 1983 eingeführten Stellenplafonierung, welche den seit 1974 geltenden Stellenstop in der Bundesverwaltung ersetzt hatte, nicht mehr zu befriedigen. Eine vom Nationalrat überwiesener Bericht der GPK und der Finanzkommission verlangt deshalb insbesondere ein verbessertes System des Personalmanagements, welches für das Parlament präzisere Informationen zur Beurteilung von Personalbegehren liefert.

Stellenplafonierung