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Der Nationalrat hatte sich 2008 entschieden, in seinem Geschäftsreglement die Anwesenheit des Bundesrats bei der Behandlung des Geschäftsberichtes festzuschreiben. Bevor diese Regelung in Kraft trat, musste jeweils nur die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident als Stellvertretung des gesamten Regierungskollegiums Red und Antwort stehen bei der nationalrätlichen Beratung zum Bericht der bundesrätlichen Geschäftsführung. Wie die GPK-NR in ihrem Bericht ausführte, hatte man sich mit der Einführung der neuen Regelung damals erhofft, dass die Anwesenheit der Magistratin oder des Magistraten, die oder der für den zu diskutierenden Teil des Geschäftsberichts verantwortlich ist, zu einer Verbesserung der inhaltlichen Debatten und so zu einer Steigerung des Stellenwertes des Geschäftsberichts führen würde. Dieser erwünschte Effekt habe sich aber nicht eingestellt. Zudem sei dieses Verfahren relativ aufwändig. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die GPK-NR deshalb diesen Passus wieder aus dem Reglement streichen. Eine Gesetzesänderung ist dabei nicht nötig, da es das Gesetz den beiden Kammern explizit frei stellt, wie der Geschäftsbericht beraten werden soll. Im Gegensatz zum Nationalrat hatte der Ständerat damals keine Änderung beschlossen, so dass in der kleinen Kammer bei der Beratung des Geschäftsberichtes stets nur die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident anwesend war. Der Bundesrat begrüsste das Bestreben der GPK.
Anders als 2007 gab die Änderung in der grossen Kammer keinen Anlass zur Diskussion. GPK-Sprecher Alfred Heer (svp, ZH) wies darauf hin, dass bei der Vorbesprechung des Berichtes in der Kommission selber selbstverständlich die jeweiligen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher anwesend seien. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen und der Vorschlag wurde ohne Diskussion in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 161 zu 0 Stimmen (ohne Enthaltung) gutgeheissen.

Anwesenheit des Bundesrats bei der Behandlung des Geschäftsberichtes

Ende Mai kam in der Westschweiz ein Dokumentarfilm über das Leben des ehemaligen Bundesrats Jean-Pascal Delamuraz in die Kinos. Der 1998 verstorbene Magistrat wird im Film „Delamuraz” als „animal politique” und „bombe radicale” porträtiert. Delamuraz war und ist im Kanton Waadt sehr beliebt. Er habe – wie alle Waadtländer Bundesräte – die gewisse „rondeur” gehabt, die Fähigkeit, einen tragbaren Mittelweg zu finden. Mit der Aufarbeitung des „Delamuraz-Gate” – ein Seitensprung, der für den Betrogenen mit Selbstmord endete – und insbesondere dessen Nicht-Thematisierung in der Presse, werde im Film auch die Waadtländer Obrigkeitsgläubigkeit thematisiert, so die Filmbeschreibung der NZZ. Die Nicht-Thematisierung könnte freilich auch damit zusammenhängen, dass das Privatleben damals noch nicht so stark mediatisiert wurde wie heute. Der Film zeigte zudem, dass Delamuraz mit seinem Latein nur einmal wirklich am Ende gewesen sei: Das sich 2017 zum 25. Mal jährende EWR-Nein habe ihm schwer zu schaffen gemacht.

Delamuraz - Film

Die zwölfte Bundesratssitzung extra muros fand Ende März 2017 in Solothurn statt. Erneut sollte mit der aussergewöhnlichen Mittwochssitzung die Verbundenheit der Exekutive mit den Regionen der Schweiz zum Ausdruck gebracht werden. Im Vordergrund stand denn auch der Kontakt mit der Bevölkerung. Nach Abschluss der Sitzung trafen sich die Magistratinnen und Magistraten, begleitet von der Solothurner Kantonsregierung, im Herzen der Altstadt zu einem Apéro mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es sei ein grosses Privileg, dass sich der Bundesrat ungezwungen, ohne Grossaufgebot der Polizei und ohne Angst haben zu müssen mit der Bevölkerung treffen dürfe. Mit Blick auf die Welt sei dies nicht selbstverständlich, hielt Bundespräsidentin Doris Leuthard fest. Die Landesmütter und -väter wurden im Bad in der Menge in zahlreiche Gespräche verwickelt und wurden auf ebensovielen Selfies verewigt.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Mit 100 zu 72 Stimmen hiess der Nationalrat eine Motion Bigler (fdp, ZH) gut, mit der eine Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen verlangt wird. Ausserparlamentarische Kommissionen sind Gremien, die vom Bundesrat dann eingesetzt werden, wenn für eine bestimmte Aufgabe spezifisches Fachwissen nötig ist, das in der Bundesverwaltung fehlt, und sollen in diesem Sinne eine beratende Funktion einnehmen. Hans-Ulrich Bigler stösst sich an der Zahl dieser Kommissionen. Nicht weniger als 119 würden auf der Homepage des Bundes aufgeführt. Der Freisinnige betonte zwar, dass die Kommissionen ein Ausdruck der partizipativen Demokratie seien und auch der Gewerbeverband – Bigler ist dessen Präsident – in vielen dieser Kommissionen mitwirke und durchaus davon profitiere. Es sei aber eigentlich problematisch, dass der Bund eine Plattform für Interessenvertretung anbiete. Zudem sei der Beitrag dieser Gremien für die demokratische Meinungsbildung in vielen Fällen zweifelhaft und es herrschten zahlreiche Doppelspurigkeiten. Mit einer Reduzierung der Zahl dieser Kommissionen könnten Kosten gespart und die Effizienz gesteigert werden. Mit einer Alterslimite für die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommissionen soll zudem sichergestellt werden, dass aktives Wissen und tagesaktuelle Expertise in die Diskussion miteinfliesse. Bigler zweifelte in der Ratsdebatte den Nutzen dieser Gremien für die Verwaltung an, weil es sich beim Wissensaustausch viel eher um "Plauderstündchen" handle.
Bundeskanzler Walter Thurnherr, der die ablehnende Haltung des Bundesrats letztlich erfolglos vertrat, wies darauf hin, dass die Kosten mit CHF 300 bis 500 Taggeld nicht hoch seien und man mit Streichungen von Kommissionen nicht viel einsparen könne. Zudem mache es sich der Motionär zu einfach, wenn er die Reduktion der Zahl der Kommissionen fordere. Es sei nicht einfach zu entscheiden, welche Kommissionen genau es nicht mehr brauchen würde. Doppelspurigkeiten gebe es zudem im ganzen System. Diese würden aber eben auch mithelfen, am Schluss eine tragfähige und mehrheitsfähige Lösung zu finden. Bei den Alterslimiten wies der Bundeskanzler auf die Schwierigkeit bei der Suche nach Mitgliedern für diese eher schlecht bezahlten Ämter hin, die mit solchen Limiten noch zusätzlich erhöht würde. Zudem sei man auch erst ab einem bestimmten Alter ungebunden, was eine Bedingung für den Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen sei. Die Ratsrechte, unterstützt von der BDP, vier CVP-Stimmen und einer GLP-Stimme, folgte allerdings den Argumenten des Motionärs und überwies das Anliegen an den Ständerat.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Mit ihrer breit diskutierten Aussage kurz vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), entfachte die ehemalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine interessante Diskussion darüber, ob sich Alt-Bundesrätinnen und -Bundesräte in die aktuelle politische Debatte einmischen dürfen oder nicht. In der Tat bestehen keine Regeln zum Verhalten ehemaliger Regierungsmitglieder. Im Aide-Mémoire ist einzig festgehalten, dass auf eine Ämterübernahme verzichtet werden soll, wenn die neue Tätigkeit zu Interessenkonflikten mit der früheren Regierungstätigkeit führen könnte. Einen Maulkorb müssen sich ehemalige Magistratinnen und Magistraten aber zumindest aus juristischer Perspektive keinen umlegen. Die Aussage der ehemaligen BDP-Bundesrätin wurde denn auch insbesondere von den bürgerlichen Befürwortern der USR III eher aus moralischer Perspektive kritisiert – so bezeichnete etwa Karin Keller-Sutter (fdp, SG) in einem Interview mit der LZ das Vorgehen Widmer-Schlumpfs als „Schuss in den Rücken“ von Ueli Maurer, dem Nachfolger im EFD und Verantwortlichen für die USR-Vorlage.
Freilich mischten und mischen sich ehemalige Landesmütter und -väter immer wieder in politische Auseinandersetzungen ein. In den Medien wurde etwa Otto Stich erwähnt, der immer wieder für Kommentare zu haben gewesen sei. Nicht weniger als elf ehemalige Regierungsmitglieder hatten sich gegen die Durchsetzungsinitiative ausgesprochen. Alt-Bundesrat Christoph Blocher lässt die Schweiz allwöchentlich auf seinem privaten TV-Sender wissen, was seine Meinung zu verschiedensten Bereichen ist. Je nach Thema meldeten sich auch schon Ruth Dreifuss oder Micheline Calmy-Rey zu Wort. Pascal Couchepin nimmt insbesondere bezüglich der Politik im Kanton Wallis in der Regel auch kein Blatt vor den Mund. Und auch Arnold Koller (Aus der Werkstatt eines Bundesrates) oder Kaspar Villiger (Die Durcheinanderwelt) machten mit Buchbeiträgen auf ihre Lösungsvorschläge aufmerksam.

Einmischen ehemaliger Bundesräte

Das Bundesratsfoto 2017 ist in schwarz-weiss und im Hochformat gehalten. In Form einer Pyramide sind die Köpfe der Magistratinnen und Magistraten sowie des Bundeskanzlers abgebildet. Doris Leuthard, die als Bundespräsidentin die Komposition des Bildes mitbestimmt, überragt dabei neben Alain Berset, dem Vizepräsidenten, die auf der mittleren Ebene des Bildes angeordneten Didier Burkhalter, Ueli Maurer und Simonetta Sommaruga und die zuunterst erscheinenden Walter Thurnherr, Guy Parmelin und Johann Schneider-Ammann. Im unteren Fünftel des Bildes sind zudem die Silhouetten der acht Personen abgebildet. Beat Mumenthaler, der Fotograph, wollte laut eigener Aussage die einzelnen Persönlichkeiten in den Vordergrund stellen. Das Bundesratsfoto 2017 wurde in einer Auflage von 55'000 Exemplaren gedruckt.
Die Medien machen sich jeweils einen Sport daraus, das Bild zu kommentieren. So kritisierte etwa der „Sonntag“ die Aussage Mumenthalers, weil sich die Persönlichkeiten in der Exekutive ja eigentlich im Interesse des Ganzen zurückstellen müssten. Die „Sonntags-Zeitung“ kommentierte das Bild als „exemplarisch für die Landesregierung: Harmonisch, aber farblos“. Im „Sonntagsblick“ wurde ein Vergleich mit einem Plattencover der englischen Musikgruppe Queen von 1974 gezogen und die „NZZ“ machte in einer Online-Kolumne gar „etwas Mafiöses“ aus.

Das jährliche Bundesratsfoto

Nach einer Phase fast jährlicher Rücktritte aus dem Bundesrat zwischen 2005 und 2011 zeichnete sich das Bundesratskollegium seit der Wahl von Alain Berset 2011 durch eine relativ lange Phase der Stabilität aus. Zwar trat dann auf die Wahlen 2015 Eveline Widmer-Schlumpf zurück, die im Vergleich wenigen Wechsel regten Pressevertreterinnen und -vertreter aber zu zahlreichen Spekulationen an. Gerüchte über Rückritte und mögliche Nachfolger betrafen insbesondere Doris Leuthard und Johann Schneider-Ammann. Wie nachhaltig solche Spekulationen sind, lässt sich an einer nicht abschliessenden kleinen Retrospektive für das Jahr 2016 aufzeigen:
Bei der Nomination von Walter Thurnherr zum Bundeskanzler wurde bereits 2015 gemutmasst, dass Doris Leuthard bald zurücktreten werde, weil sie mit Thurnherr einen engen Mitarbeiter ziehen lasse. Als mögliche Nachfolger der amtsältesten Magistratin wurden der damalige CVP-Präsident Christoph Darbellay sowie Filippo Lombardi und Pirmin Bischof gehandelt. Vor der Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative ortete die Sonntagszeitung im Oktober 2016 Fehltritte bei der Energieministerin, die darauf hindeuteten, dass sie wohl bald ihren Rücktritt ankündigen werde. Ende 2016 spekulierte der Sonntags-Blick über einen Rücktritt der Aargauerin nach ihrem zweiten Präsidialjahr 2017. Als Nachfolger brachte das Sonntagsblatt neben Konrad Graber und Gerhard Pfister auch Bundekanzler Thurnherr ins Gespräch.
Ein Insider gab im nachrichtenarmen Sommer 2016 mehreren Westschweizer Medien zu Protokoll, dass Johann Schneider-Ammann bald zurücktreten werde. Der Berner sei amtsmüde und mehrere dynamischere potenzielle Nachfolger stünden bereit. Genannt wurden etwa Karin Keller-Sutter, Andrea Caroni, Martin Schmid oder Ruedi Noser. Auch die Zeitung Blick stimmte im September 2016 in diesen Chor mit ein und sprach von einem lethargischen Magistraten, der innerlich bereits gekündigt habe. Freilich stellte sich einige Tage darauf heraus, dass der Berner unter einer gebrochenen Rippe zu leiden hatte und deshalb etwas müde war. Der Sitz des Berner FDP-Bundesrats kam dann mit dem im Oktober lauter werdenden Anspruch der Ostschweiz auf einen Bundesratssitz zumindest medial ins Wackeln. Als Ostschweizer Vertretung kämen laut St. Galler Tagblatt eigentlich nur Karin Keller-Sutter oder Martin Schmid, beide von der FDP, in Frage. Dies setzte freilich einen Rücktritt von Schneider-Ammann voraus. Auch die BaZ sprach im November von sich mehrenden Gerüchten eines baldigen Rücktritts – es sei nicht unwahrscheinlich, dass Schneider-Ammann auf das Ende seines Präsidialjahres 2016 noch seinen Austritt aus der Landesregierung bekannt geben werde.

Spekulationen Rücktritt Bundesräte, Nachfolge Leuthard, etc.

Die Zusammensetzung des Bundesrates ist immer wieder Gegenstand von Debatten. Sei es die regionale, die sprachliche oder eine gendergerechtere Vertretung – die Diskussionen drehen sich in der Regel um die deskriptive Repräsentation des Exekutivgremiums und weniger um die substanzielle, also die Frage, ob das Kollegium inhaltlich die Interessen der Bevölkerung zu vertreten im Stande ist.
Besonders virulent und medial begleitet werden diese Debatten jeweils bei anstehenden Bundesratswahlen. Bei der Wahl von Guy Parmelin 2015 machte sich etwa Unmut in der Ostschweiz breit, da die sieben Kantone der Ostschweiz (SG, TG, GR, SH, GL, AR, AI), und damit rund 1.1 Mio. Einwohner, zum zweiten Mal seit 1848 nicht in der Bundesregierung vertreten sind, wohingegen die Romandie mit etwa der Hälfte an Einwohnerinnen und Einwohnern mit Parmelin, Burkhalter und Berset sogar dreifach vertreten sei. Roland Eberle (svp, TG) gab in der NZZ zu Protokoll, dass fünf der sieben Bundesräte nun „Burgunder” seien, die wesentlich zentralistischer und etatistischer dächten als „Alemannen”. Die Ostschweiz, die sich „an den Rand gedrängt” fühle (SGT), fordere deshalb eine Korrektur bei der nächsten Vakanz. In der Tat stellte die Ostschweizer Regierungskonferenz diese Forderung in einem Schreiben, um die Parteispitzen zu sensibilisieren.

Bei der Sprachenfrage drehte sich die Debatte bis zur Wahl von Ignazio Cassis 2017 lange um den Aspekt der Vertretung des Tessins in der Landesregierung. Der Südkanton war seit 1999 und dem Rücktritt von Flavio Cotti nicht mehr im Bundesrat vertreten. Zwar hatte die SVP mit Norman Gobbi (TI, lega) bei der Besetzung des leer gewordenen Sitzes von Eveline Widmer-Schlumpf auch einen Tessiner Kandidaten aufgestellt, um die Untervertretung der Südschweiz beheben zu helfen. Weil es sich um einen Lega-Politiker handelte – der im Parlament als kaum wählbar galt –, wurde dieses Manöver allerdings als „wenig glaubhaft” bezeichnet (NZZ). Mit der Wahl von Cassis ebbte die Diskussion um die Vertretung der Sprachregion wieder ab.

Ein zentraler Bestandteil der Debatten ist schliesslich die Frage der Vertretung der Frauen im Bundesrat. Waren Ende September 2010 die Frauen im Bundesrat erstmals in der Mehrheit – das Interregnum dauerte allerdings lediglich 14 Monate –, sieht es nach dem Rücktritt von Eveline Widmer-Schlumpf Ende 2015 und der Rücktrittsankündigung von Doris Leuthard Mitte 2017 so aus, als könnte Simonetta Sommaruga bald die einzige Frau im Kollegium sein. Ein Bundesrat mit nur einer Frau sei kein Abbild der Gesellschaft mehr, liess sich Yvonne Feri (sp, AG), Präsidentin der SP-Frauen, in der NZZ protokollieren. Bereits nach der Wahl von Guy Parmelin hegte Alliance F – der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen – die Idee einer Verfassungsbestimmung, gemäss der nicht nur die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen im Bundesrat vertreten sein sollen, wie dies die Verfassung bereits vorsieht, sondern auch die Frauen. Zwar hatte die GP bei der Wahl von Parmelin versucht, mit ihren Stimmen für Viola Amherd (cvp, VS) ein Zeichen zu setzen, und die FDP hatte neben dem gewählten Ignazio Cassis und Pierre Maudet (GE) mit Isabelle Moret (VD) auch eine Frau auf das Dreierticket gesetzt – was von verschiedener Seite mit Nachdruck gefordert worden war –, die Wahl fiel letztlich aber in beiden Fällen auf einen Mann. Damit der Bundesrat seine Vorbildfunktion wahrnehmen könne – nur eine ausreichende Frauenvertretung zeige, dass Regieren kein Männerberuf sei – setzte Alliance F Anfang 2017 ihre Idee in die Tat um: Maya Graf (gp, BL), die Präsidentin von Alliance F, reichte eine entsprechende parlamentarische Initiative ein.

Freilich gibt es in diesen Debatten allerdings auch immer wieder etwas leisere Stimmen, die eher den substanziellen Aspekt der Vertretung betonen und die Qualifikation der Magistratinnen und Magistraten höher gewichten als deren regionale oder sprachliche Herkunft. Das beste Argument einer regionalen Vertretung sei eine überzeugende Kandidatur – so etwa ein Kommentar in der NZZ. Darüber hinaus zeigt eine langfristige Betrachtung, dass von einer Untervertretung der verschiedenen Landesteile kaum gesprochen werden kann. Eine stärkere Betonung substanzieller Repräsentation würde auch den Zugang zur Exekutive für andere Parteien öffnen. Mit den Erfolgen der Grünen in den kantonalen Wahlen und einer möglichen „Öko-Allianz” (AZ) zwischen GP und GLP, die nach den Wahlen 2015 zusammen über 11.7 Wähleranteil verfügen, also 0.1 Prozent mehr als die CVP, könnte aus einer Umweltschutz-Perspektive auch ein Anspruch dieser beiden Parteien auf einen Regierungssitz erhoben werden. Auch in dieser Hinsicht werden die eidgenössischen Wahlen 2019 spannend werden.

Nächster Bundesrat aus der Ostschweiz

Am ersten Mittwoch der Winteression 2016 standen traditionsgemäss die Wahlen des Bundespräsidiums an. Die Vereinigte Bundesversammlung machte turnusgemäss die Vizepräsidentin, Doris Leuthard, zur Präsidentin und wählte Alain Berset zum neuen Vizepräsidenten. Die 53-jährige CVP-Magistratin, die bereits zum zweiten Mal nach 2010 zur Prima inter Pares bestimmt wurde, erhielt 188 Stimmen. Von den 235 ausgeteilten Wahlzetteln blieben 21 leer, sieben waren ungültig, auf elf Zetteln stand der Name Ueli Maurer und auf acht Zetteln diverse andere Namen. In der Presse wurde dies als erwartetes Glanzresultat gewertet. Erwartet deshalb, weil die auch in der Bevölkerung sehr beliebte Leuthard keinen Anlass für Strafaktionen gegeben habe. Le Temps rechnete vor, dass die neue Präsidentin von bisher 14 Referendumskämpfen nur deren zwei verloren habe. Die seit 10 Jahren in der Exekutive amtierende Aargauerin hatte sieben Jahre zuvor 30 Stimmen weniger erhalten. Seit 2004 erhielten die neuen Präsidentinnen oder Präsidenten im Schnitt 167 Stimmen; in diesen 12 Jahren hatte nur Johann Schneider-Ammann 2015 mehr Stimmen erhalten. In den Medien wurde spekuliert, dass Leuthard nach ihrem Präsidialjahr abtreten werde, die „Ausnahmepolitikerin" (LZ) wirke jedoch keineswegs amtsmüde.
Auch der neue Vizepräsident Alain Berset machte im 12-jährigen Vergleich ein sehr gutes Resultat. Mit 187 Stimmen lag die Zahl seiner Unterstützerinnen und Unterstützer im Parlament ebenfalls deutlich über dem Schnitt von 163 Stimmen und auch er wurde nur von einem ehemaligen Vizepräsidenten überflügelt, nämlich von Didier Burkhalter, der 2012 sogar 205 Stimmen für das Amt zum Vizepräsidenten erhalten hatte. Beim SP-Magistraten blieben 16 der 228 eingelangten Wahlzettel leer und sechs waren ungültig. 19 Stimmen entfielen auf Diverse.
Die neue Bundespräsidentin sprach in ihrer Rede von grossen Herausforderungen, die 2017 anstünden. Die Globalisierung bewirke zwar viel Gutes, verursache aber auch Verlierer auf der ganzen Welt. Die Schweiz sei keine Insel der Sicherheit, sondern sei betroffen davon, was in der Welt vorgehe und müsse sich deshalb als starkes, stabiles, sicheres und selbstbewusstes Land positionieren. Hierfür seien wichtige Weichenstellungen nötig. Um eine Vorstellung zu haben, wohin die Schweiz gehen soll, müsse man einander auch über Parteigrenzen hinweg zuhören können. Die Schweiz solle ein Land sein, in dem es keine Aufteilung in Elite und Volk gebe, weil schliesslich alle das Volk seien.
Der scheidende Bundespräsident Johann Schneider-Ammann kriegte von den Medien unterschiedlich gute Noten für sein Präsidialjahr. Immer wieder wurde die Videoansprache zum Tag der Kranken angesprochen, die als „peinlich“ (LZ) bezeichnet wurde, die aber laut dem Magistraten selber dazu geführt habe, dass selbst der amerikanische Präsident Barack Obama ihn wiedererkannt habe. Zuerst habe ihn die Kritik beschäftigt, in der Zwischenzeit könne er aber selber darüber lachen, gab er in der Medienkonferenz Ende Dezember zu Protokoll, an der er sein Präsidialjahr Revue passieren liess. Gelobt wurde Schneider-Ammann in seiner Rolle als Türöffner, der es schaffe, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammenzuführen. Auf seinen 24 Auslandreisen, in denen er 22 Länder besucht hatte, habe er vor allem Werbung für das duale Bildungssystem und für die Sozialpartnerschaft als zwei Schweizer Erfolgsrezepte betreiben können. Taktisches Geschick im Bundesrat habe er zwar keines, mit seiner gutmütigen und behäbigen Art wirke er aber authentisch. Auch beim Berner Magistraten wurde über einen baldigen Rücktritt spekuliert. Schneider-Ammann selber machte allerdings deutlich, dass er bis 2019 gewählt sei. Er wolle zudem noch einige Freihandelsabkommen mit asiatischen Staaten vorantreiben, weil Freihandel und nicht Protektionismus der Weg zum Wohlstand sei – ein Seitenhieb gegen den neuen amerikanischen Präsidenten Donald Trump, den er bisher noch nicht getroffen habe.

2017 - Doris Leuthard
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums

Auch der neuerliche Versuch einer Aufstockung des Bundesrates nahm letztlich ein abruptes Ende. Nach einer längeren Debatte entschied sich der Nationalrat für Nichteintreten und versenkte damit das Anliegen, mit welchem vor allem auch eine bessere Vertretung der Sprachregionen angestrebt werden sollte. Eben diese sprachliche Repräsentation war Gegenstand der meisten Voten, die für ein Eintreten plädierten. Marco Romano (cvp, TI) wies etwa darauf hin, dass nach dem Rücktritt von Flavio Cotti, am 30. April 1999, die italienische Amtssprache seit fast einer Generation nicht mehr in der Regierung vertreten sei. Diesem gewichtigen Argument standen freilich zahlreiche Gegenpositionen gegenüber: Die effizientere Funktion der Kollegialbehörde mit sieben statt neun Mitgliedern; die Angst vor einem Staatsausbau, der mit hohen Mehrkosten verbunden wäre; die ablehnende Haltung der meisten Parteien und Kantone, welche in der Vernehmlassung zum Entwurf immer deutlicher werde und insbesondere die ablehnende Haltung der aktuellen Regierungsmitglieder selber wogen letztlich schwerer. Auch der von den Grünen eingebrachte Aspekt, dass mit einer grösseren Zahl der Exekutivmitglieder zugleich die Vertretung von Frauen adäquater würde, verfing nicht. Eine relativ knappe Mehrheit von 97 zu 88 Stimmen (keine Enthaltung) folgte diesbezüglich wohl auch dem Einwurf von Bundesrätin Sommaruga, dass adäquate Repräsentation letztlich vom Willen der Wahlgremien abhängig sei und nicht institutionell abgesichert werden müsse. Gegen Eintreten waren die fast geschlossene SVP-Fraktion – einzig die beiden Tessiner Lega-Mitglieder Roberta Pantani und Lorenzo Quadri sprachen sich für Eintreten aus –, ein Grossteil der FDP-Fraktion (22 von 27 Stimmen) und die Hälfte der CVP-Fraktion. Die Stimmen der geschlossenen Fraktionen der GP, der SP, der GLP und der BDP reichten also nicht, um das Geschäft überhaupt zu beraten. Die Forderung nach einer Aufstockung des Bundesrates wird damit wohl wieder eine Weile von der Bildfläche verschwinden – nicht aber die Diskussionen um die adäquate Vertretung von Minderheiten in der Exekutive.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Nachdem sie im Frühling in Lausanne getagt hatte, hielt die Regierung im Sommer 2016 eine weitere Bundesratssitzung ‚extra muros‘ in Glarus ab. Auf dem Plan stand erneut ein Apéro mit der Bevölkerung, wo vor allem die Glarner Käsespezialität „Schabziger“ gereicht wurde, und ein anschliessendes Mittagessen mit dem Glarner Regierungsrat. Er mache da gerne mit, antwortete Bundesrat Johann Schneider-Ammann auf die Frage, ob die vielen Anfragen für Fotos aus der Bevölkerung nicht mühsam seien. Er habe sich daran gewöhnt, dass heute nicht mehr Autogramme, sondern Selfies gefragt seien.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Im Alter von 91 Jahren verstarb Anfang August 2016 Alt Bundesrat Alphons Egli. Der Luzerner CVP-Politiker hatte von 1982 bis 1986 dem Departement des Inneren vorgestanden. Egli hatte sich bereits als Luzerner Kantonsvertreter, zu dem er 1975 gewählt worden war, von einem Anhänger der Atomenergie zu einem Kämpfer für den Umweltschutz gewandelt. Er war einer der Ersten der einsah, dass Umweltschutz auch ein bürgerliches Ansinnen sein muss. Sein lediglich vierjähriges Amt als Bundesrat war von der Debatte um das Waldsterben geprägt worden. In seinem letzten Jahr geschahen die Katastrophen von Tschernobyl und Schweizerhalle. Diese Ereignisse brachten ihn zur Überzeugung, dass die Schweiz mehr machen müsse für Katastrophenschutz und -prävention: Wohlfahrt sei mehr als Wohlstand; sie müsse in einer technisierten und rationalen Welt auch das seelische und geistige Wohlbefinden mit einschliessen – so Egli in seiner 1986 gehaltenen Abschiedsrede.

Tod von Alt Bundesrat Egli

Als „Bundesrat des ökologischen Aufbruchs” bezeichnete die NZZ den ehemaligen Innenminister Alphons Egli, der am 5. August 2016 mit 91 Jahren verstarb. Zwar war Egli nur von 1983 bis 1986 im Amt, die grossen Umweltprobleme – die Explosion des Kernreaktors in Tschernobyl, der (mediale) Höhepunkt des so genannten Waldsterbens und das Unglück in Schweizerhalle – fielen allerdings alle in seine Amtsperiode und in seinen Aufgabenbereich, da Umweltthemen damals noch im EDI angesiedelt waren. Weil Egli rasch Massnahmen ergriff, wie etwa die Einführung von Katalysatoren oder die Reduktion von Tempolimiten auf Autobahnen, sei der Luzerner CVP-Bundesrat zu einer Galionsfigur des Umweltschutzes geworden.

Alphonse Egli

Die vom amtierenden Bundespräsidenten Johann Schneider-Ammann organisierte Bundesratsreise 2016 führte die Regierungsmitglieder in verschiedene Regionen seines Heimatkantons Bern. Der zweitägige Ausflug wurde thematisch der Wirtschaft, der Bildung und der Forschung gewidmet. Die erste Station war das Zentrum für Weltraumforschung an der Universität Bern. Im bernjurassischen St-Imier – der zweiten Station – präsentierten sich im Parc Technologique verschiedene Start-up-Betriebe. Zudem traf sich die Landesregierung hier mit der Bevölkerung zu einem Apéro. In Sumiswald besuchte die Regierung einen weltweit tätigen Industriebetrieb mit 150 Mitarbeitenden und in Affoltern im Emmental, dem Geburtsort des Bundespräsidenten, stand der Besuch einer Schaukäserei auf dem Programm. Am zweiten Tag führte der Ausflug mit dem E-Bike von Abländschen, wo sich der Bundesrat mit den 43 Einwohnerinnen und Einwohner über die Probleme einer Kleinstgemeinde unterhalten hatte, nach Saanen. Nach einem öffentlichen Konzert im Vorfeld des Gstaader Menuhin Festivals kamen die Regierungsmitglieder am Mittag wieder mit der ortsansässigen Bevölkerung zusammen. Schneider-Ammann gab zu Protokoll, dass die Bundesratsreisen jeweils eine gute Gelegenheit seien, der Bevölkerung verschiedener Regionen Wertschätzung entgegen zu bringen und mit Bundesratskolleginnen und -kollegen auch einmal in lockerer Atmosphäre über verschiedene Dinge reden zu können.

Bundesratsreise

Obwohl eigentlich gänzlich unverbindlich, gibt der Bericht des Bundesrates zur Legislaturplanung jeweils viel zu diskutieren. Mit dem 2002 reformierten Parlamentsgesetz hatten sich die Kantons- und Volksvertreterinnen und -vertreter die Möglichkeit gegeben, Legislaturziele des Bundesrats nicht einfach nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie auch abzuändern und formell zu beschliessen. Dies hatte allerdings bei den Beratungen zu den Regierungszielen 2003–2007, 2007–2011 und 2011–2015 jeweils zu tagelangen Debatten geführt, die mit Vorstössen gespickt waren, welche eher den unterschiedlichen Parteiprogrammen als einem kohärenten Planungsentwurf für die Regierungspolitik entsprachen. Dies, obwohl es sich bei der Legislaturplanung freilich weder um eine Wahlplattform noch um einen Koalitionsvertrag, sondern einfach um eine Diskussionsgrundlage handle, wie Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann während der Ratsdebatte zum Bericht für die Legislaturplanung 2015–2019 anmerkte. Weil die langen Debatten verschiedentlich als nicht sehr ergiebig betrachtet worden waren, hatte man die Möglichkeit zur inhaltlichen Änderung wieder in eine einfache Kenntnisnahme abschwächen wollen, wie dies vor 2002 der Fall gewesen war. Allein: Es blieb beim Versuch, da die entsprechende Reformvorlage 2015 in der Schlussabstimmung versenkt worden war.
Damit hatte man sich also auch für die Legislaturplanung 2015–2019 auf lange Debatten einzustellen. Das vorgelegte Programm der Regierung umfasste neben den Perspektiven für 2030 drei politische Leitlinien, denen 16 Ziele und rund 60 geplante Massnahmen zugeordnet waren, die der Bundesrat als Gesetzgebungsprogramm dem Parlament vorzulegen plante. Darüber hinaus wies die Regierung in einem Legislaturfinanzplan den Finanzbedarf für die nächsten vier Jahre aus. Die drei zentralen Leitlinien zielen auf eine nachhaltige Sicherung des Wohlstandes (1), die Förderung des nationalen Zusammenhaltes und die Stärkung internationaler Zusammenarbeit (2) sowie auf innere und äussere Sicherheit (3). Mit sieben Zielen (Haushaltsgleichgewicht wahren; Wettbewerbsfähigkeit dank optimaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigern; Beitrag zu tragfähiger Weltwirtschaftsordnung leisten; Erneuerung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU anstreben; Führungsposition in Bildung, Forschung und Innovation halten; zuverlässige Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen schaffen; natürliche Ressourcen schonend und Energie nachhaltig nutzen) war die erste Leitlinie die gewichtigste. Die Leitlinie 2 umfasste drei Ziele (Zusammenhalt und Verständigung von Regionen, Kulturen und Sprachgruppen stärken; gesellschaftlichen Zusammenhalt und Geschlechtergleichberechtigung fördern; Engagement für internationale Zusammenarbeit stärken) und die Leitlinie 3 deren sechs (Sozialwerke reformieren; qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung garantieren; Migration steuern und deren Potenzial nutzen; Gewalt, Kriminalität und Terrorismus bekämpfen; wirksam gegen innere und äussere Bedrohungen vorgehen; Engagement für internationale Stabilität zeigen).
Bei der während der Sondersession anberaumten Beratung des Berichts im Nationalrat zeigte sich der mit den eidgenössischen Wahlen 2015 akzentuierte Gegensatz zwischen Links und Rechts. Die Ratsrechte setzte sich erfolgreich dafür ein, dass sich der Bund im Bericht einer nachhaltigen Senkung der Ausgaben verpflichtet, einen Aufgabenüberprüfungsplan erstellt sowie bei Gesetzen mit grossen finanziellen Auswirkungen jeweils versucht, die Regulierungsfolgekosten abzuschätzen. Derweil scheiterte die Ratslinke mit ihren Forderungen nach Mehreinnahmen anstelle von Sparprogrammen. Chancenlos blieb auch der Antrag der SVP: Der Vorschlag zur Streichung der Massnahme, mit der EU ein institutionelles Abkommen auszuhandeln, wurde vom Nationalrat abgelehnt. Allerdings wird das Ziel zum Engagement für die internationale Stabilität auf Vorschlag der SVP mit dem Passus "unter Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz" ergänzt. Zusätzlich aufnehmen wollte die grosse Kammer Ziele zur Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Gestrichen wurde hingegen die Massnahme der Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Dies kann als schönes Indiz dafür gelesen werden, wie schnell der politische Wind drehen kann. Noch vier Jahre zuvor hatte das Parlament der Regierung das Thema Gleichstellung nachträglich in die Legislaturplanung 2011–2015 diktiert.
Auch der Ständerat, der den Bericht in der Sommersession beriet, forderte, dass der Bundesrat die Sparschraube noch weiter anziehe. Er folgte hier dem Vorschlag des Nationalrates, dies als Ziel in der Legislaturplanung zu verankern. Zusätzlich wollte die kleine Kammer festgeschrieben haben, dass ein weiteres Wachstum der Personalkosten verhindert wird. Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der Ständerat das Vorhaben des Bundesrates, die Abzockerinitiative auf Gesetzesstufe umzusetzen, nicht aus den Legislaturzielen streichen. Auch für die Revision des Gleichstellungsgesetzes setzten sich die Kantonsvertreterinnen und -vertreter ein und setzten sich bei der Einigungskonferenz denn auch mit beiden Vorhaben durch.
Der einfache Bundesbeschluss wurde schliesslich von beiden Kammern angenommen. Es blieb allerdings nach wie vor die Frage offen, ob sich der Zeitaufwand für eine einfache "Offerte an das Parlament für eine fruchtbare Zusammenarbeit", wie alt-Bundesrat Pascal Couchepin den Legislaturplanungsbericht einst bezeichnet hatte, tatsächlich lohnt. Neben den stundenlangen Debatten in den Räten muss, laut Schätzungen der Bundeskanzlei in einer Antwort auf eine Frage Céline Amaudruz (svp, GE) zu "Kosten und Nutzen der Legislaturplanung" (16.5005), ein Aufwand der Kommissionsmitglieder, der Parlamentsdienste und der Bundesräte zur Vorbereitung der Debatte von mindestens 240 Personentage addiert werden. Braucht es also die "unnötige Monsterdebatte" (NZZ) wirklich? Oder ist die "Strategiedebatte ohne Nutzen" (BaZ) vielleicht doch wichtige Grundlage für ein System, indem es eben keinen Koalitionsvertrag gibt und in dem sich die Regierungsparteien anderweitig einigen müssen? Auf jeden Fall wurden im Anschluss an die Beratungen erneut Vorstösse lanciert, mit denen ein Zurück zur einfachen Konsultation gefordert wird: So reichten die SPK-NR (Pa.Iv. 16.425 und Pa.Iv. 16.426) als auch die FDP-Liberale Fraktion (Pa.Iv.16.402) parlamentarische Initiativen ein, mit denen entsprechende Absichten formuliert werden.

Legislaturplanung 2015-2019 (BRG 16.016)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Am 8. Juni musste der Tod von Alt-Bundesrat Aubert verzeichnet werden. Aubert war im Dezember 1977 in den Bundesrat gewählt worden, sechs Jahre nachdem er es als erster Neuenburger Sozialdemokrat in den Ständerat geschafft hatte. Die allseitige Beliebtheit des Neuenburgers zeigte sich nicht zuletzt an den 190 Stimmen, die er bereits im ersten Wahlgang erhalten hatte – eines der besten Resultate bei Bundesratswahlen. Als Aussenminister hatte sich Aubert erfolglos für einen UNO-Beitritt der Schweiz eingesetzt. Der Sozialdemokrat hatte sich in der Regierung für eine aktive Aussenpolitik und eine starke Entwicklungshilfe – insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent – stark gemacht. Aubert habe sich für eine offene und menschliche Schweiz eingesetzt, würdigte der Bundespräsident Johann Schneider-Ammann die Verdienste des zweifachen Vaters und Juristen, der im Alter von 89 Jahren verstarb.

Tod von Alt Bundesrat Aubert

Am 8. Juni 2016 verstarb der ehemalige Neuenburger SP-Bundesrat Pierre Aubert im Alter von 89 Jahren. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann würdigte den ehemaligen Aussenminister, der für eine offene und menschliche Schweiz eingetreten sei: Er habe als einer der ersten das Apartheidregime in Südafrika kritisiert und sich für einen UNO-Beitritt der Schweiz eingesetzt, der allerdings in seiner Amtszeit, die von 1978 bis 1987 dauerte, von der Bevölkerung noch abgelehnt worden war. In den Medien wurde auch erwähnt, dass die SP mit dem „liebenswerten, aber schwachen Bundesrat” (Ex-SP-Präsident Helmut Hubacher im Tages-Anzeiger) nicht immer glücklich gewesen sei. Er habe zu wenig Kontakt mit der Partei gehabt und seine Medienscheu habe dazu beigetragen, dass er seine Politik schlecht verkauft habe. Der permanente Druck aus der Partei habe letztlich dazu beigetragen, dass der „Anwalt für die Menschenrechte” (St. Galler Tagblatt) zurückgetreten sei.

Pierre Aubert

Anfang Mai 2016 brachten Recherchen der Zeitung „Blick“ den amtsjüngsten Bundesrat, Guy Parmelin, in die Bredouille. Der im Dezember in die Landesregierung gewählte Waadtländer soll sich mittels Mitberichtsverfahren im Rahmen des Bundesgesetzes über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke für ein Steuerprivileg eingesetzt haben, das vorsieht, dass Landwirte auf den Gewinn von verkauftem Bauland keine Steuern bezahlen müssen. Laut „Blick“ soll Parmelin gefordert haben, dass dieses Privileg auch rückwirkend gelten soll und, dass es in der Botschaft noch prominenter dargestellt werde. Problematisch an dieser Forderung sei – so die Boulevardzeitung –, dass der Bundesrat selber davon profitiere: Bis zu seinem Amtsantritt war Parmelin Miteigentümer eines Grundstückes, das er seinem Bruder überschrieben hatte. Da dieses zwar landwirtschaftlich genutzt werde, sich aber in der Bauzone befinde, könnte es mit hohem Gewinn verkauft werden; „Blick“ schätzte den Wert auf rund CHF 1 Mio. Am Verkaufserlös müsste der SVP-Bundesrat trotz Abtretung an den Bruder noch 25 Jahre beteiligt werden. Dies wäre eigentlich Grund genug, um in den Ausstand zu treten. Dies müssen Regierungsmitglieder gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz dann tun, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben.
Zwar ging Parmelin sofort in die Offensive und betonte an einer Pressekonferenz nur einen Tag nach den Enthüllungen der Boulevardzeitung, dass sein Bruder das Grundstück nicht verkaufen werde. Er habe sich bereits als Nationalrat für das Steuerprivileg eingesetzt, weil der Kanton Waadt stark betroffen sei – ein persönliches Interesse liege aber nicht vor. Die politischen Reaktionen waren gemässigt. Von einem "politischen Fehler" (TG) oder einem "Tritt in den politischen Fettnapf" (AZ) war zwar die Rede, von einem Skandal sprach ausser dem Blick aber kaum jemand.
Für Parmelin selber war die Angelegenheit mit dem Gang vor die Presse allerdings noch nicht abgeschlossen. Er musste vor den GPK der beiden Räte Red und Antwort stehen und gab dort zu Protokoll, dass sein Entscheid, nicht in den Ausstand zu treten, juristisch vertretbar, politisch aber fehlerhaft gewesen sei. Auch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann wurde von den GPK eingeladen. Er wolle nicht von einem Vergehen sprechen, versprach aber, dass er die Fragen der Kommissionen zum Umgang des Bundesrats mit den geltenden Ausstandsregeln im Kollegium diskutieren werde.
Schliesslich beliess es die Regierung bei einer Rüge: Parmelin hätte seine Interessenbindungen offenlegen müssen, damit der Bundesrat über einen Ausstand hätte entscheiden können. Man nehme aber zur Kenntnis, dass sich das jüngste Bundesratsmitglied der Offenlegungspflicht nicht bewusst gewesen sei. In seiner Mitteilung machte das Kollegium als Antwort auf die Fragen der GPK auch deutlich, dass eine Ausstandspflicht nur bei unmittelbarem persönlichen Interesse bestehe. Wenn es lediglich einen Anschein einer Befangenheit gebe, könne nicht erwartet werden, dass man bei normalen Bundesratsgeschäften in den Ausstand trete. Dies dürfe auch im Interesse der Funktionsfähigkeit nur in Ausnahmefällen vorkommen. Die GPK gaben sich Tags darauf mit dieser Antwort zufrieden, wiesen aber darauf hin, dass die Regeln kritischer und strikter angewendet werden sollten.
Interessant war die Affäre, weil die Deutschschweizer Medien anders berichteten als die Medien in der Romandie. Letztere beschrieben den Waadtländer Magistraten eher als Opfer einer Deutschschweizer Intrige, während Erstere den politischen Fehler Parmelins mit einigen heiklen Entscheiden in Verbindung brachten, die er in seinen ersten 100 Tagen im VBS geleistet habe.

Parmelin und Ausstandsregelung

Der Bundesrat ging bei der Interpretation der ihm vom Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) auferlegten Pflicht zur Information der Öffentlichkeit einen Schritt weiter und startete im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016 einen Pilotversuch mit Videos, in welchen die Abstimmungserläuterungen visualisiert wurden. Die Abstimmungsvideos zu den Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie zur Asylgesetzrevision wurden auf dem rund ein Jahr zuvor eingerichteten Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen aufgeschaltet. In ihrer Medienmitteilung machte die Regierung darauf aufmerksam, dass die Produktion der Videos lediglich je rund CHF 5000 gekostet hätte, was im Rahmen des ordentlichen Budgets liege. Um den Informationsgewohnheiten besser zu entsprechen, wolle der Bundesrat auch mittels Multimedia informieren.
Die beiden Videos wurden laut Bundesrat rund 55'000 Mal aufgerufen, was eine Fortsetzung des Pilotprojektes nahelege. Entsprechend wurden auch für die Abstimmungsvorlagen vom September (Volksinitiative Grüne Wirtschaft; Volksinitiative AHVplus; Bundesgesetz über den Nachrichtendienst) multimediale Abstimmungserläuterungen produziert. Im Gegensatz zu den ersten Produktionen wurden zusätzlich Untertitel für Hörbehinderte erstellt und eine verbesserte Strukturierung der visuellen Erläuterungen vorgenommen.
Laut Medienbericht vom Oktober wurden die drei September-Videos rund 65'000 Mal angeklickt und der Bundesrat liess entsprechend auch eine visuelle Abstimmungserläuterung für die im November anstehende Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative erstellen.

Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats

Viel mediale Aufregung verursachte die Reaktion von Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf ein Votum von Neo-Nationalrat Roger Köppel (svp, ZH) im Rahmen der Debatte um das Freizügigkeitsabkommen mit Kroatien. Der Zürcher SVP-Nationalrat warf der Magistratin unter anderem vor, sich mit „einer frivolen Leichtfertigkeit [...] über Verfassungsbestimmungen hinweg[zu]setzen“ und „lieber von Plangenehmigungsverfahren statt von Enteignungen [zu reden], wenn Sie den Leuten die Häuser und Wohnungen wegnehmen wollen". Sommaruga erhob sich während Köppels Rede und begab sich aus dem Ratssaal. Wenige Momente später folgte ihr die SP-Fraktion und einige weitere Ratsmitglieder. Die Reaktionen auf diesen "Eklat" (BaZ) waren gemischt. Während die Einen Köppel Respektlosigkeit und mangelnden Anstand vorwarfen, befanden die Anderen die Reaktion der Justizministerin als dünnhäutig: Der Provokation werde so eine noch grössere Bühne geboten. Bei der Fortsetzung der Session am Nachmittag fragte Köppel bei der Bundesrätin nach, weshalb sie den Saal verlassen habe, worauf diese erwiderte, dass sie gerne Fragen zu Kroatien beantworte. In einem BaZ-Interview kritisierte der Zürcher Nationalrat das Verhalten als "Affront gegenüber dem Gesetzgeber". Die Justizministerin war freilich seit einiger Zeit Zielscheibe der Weltwoche, bei der Köppel als Chefredaktor und Verleger fungiert.
Die Kommentarspalten in der Presse füllten sich in der Folge noch einmal, als Christa Markwalder (fdp, BE), die als Nationalratspräsidentin die Rede von Köppel hätte mahnen oder gar unterbinden können, zu Protokoll gab, die Causa Sommaruga vs. Köppel beruhe auf einem Missverständnis. Simonetta Sommaruga habe lediglich die Toilette aufgesucht. In das beharrliche Schweigen der Berner Magistratin zum Thema investierten zumindest die Boulevard- und Sonntagsmedien noch einmal einige Druckerschwärze.

Sommaruga vs. Köppel

Anfang Februar legte die SPK-NR einen Entwurf mit zwei Verfassungsänderungen vor. Erstens sollte der Bundesrat von sieben auf neun Mitglieder aufgestockt werden. Zweitens soll genauer ausgeführt werden, wie die verschiedenen Landesgegenden und Sprachregionen kohärenter in der Regierung vertreten sein sollen (Artikel 175 Absatz 4 BV). Die personelle Aufstockung der Regierungsbehörde solle insbesondere zu einer besseren Vertretung der Sprachregionen führen. Darüber hinaus könne damit auch die seit dem 19. Jahrhundert bunter gewordene, parteipolitische Vielfalt adäquater repräsentiert werden. Schliesslich würde eine Aufstockung auch eine Entlastung bedeuten, weil die gewachsenen Regierungsaufgaben und die durch internationale Verflechtung komplexer gewordenen Anforderungen an die Regierungsmitglieder auf mehr Schultern verteilt werden könnten. Artikel 175, Absatz 4 soll sprachlich vereinheitlicht werden. Während die deutsche Fassung von Rücksichtnahme auf die Sprachregionen bei der Besetzung des Bundesrates spricht, sind die französisch- und italienischsprachigen Fassungen stärker als Muss-Form formuliert. Auch wenn dieser Artikel vorwiegend deklaratorischen Charakter und eher symbolische Wirkung habe, müsse er in allen Sprachen das Gleiche bedeuten. Er soll an die lateinischen Fassungen angepasst werden.
Der Bundesrat nahm Ende April Stellung zum Entwurf. Er hob die Bedeutung der sprachlichen Repräsentation hervor und begrüsste die geplante Anpassung der sprachlichen Fassung von Artikel 175, Absatz 4, verwahrte sich aber gegen eine personelle Aufstockung. Eine adäquate Vertretung der Sprachregionen liege in der Verantwortung der Vereinigten Bundesversammlung und müsse nicht durch eine strukturelle Reform gesichert werden. Die sprachliche Diversität sei zudem, über die Jahre betrachtet, durchaus gegeben. Des Weiteren würden mehr Mitglieder das Kollegialprinzip erschweren und einen administrativen Mehraufwand nach sich ziehen. Ein Blick auf die Geschichte zeige, dass eine Erhöhung der Anzahl Bundesräte bis dato nicht mehrheitsfähig sei: 1900 und 1942 scheiterten Volksinitiativen mit diesem Vorschlag und die Idee hatte auch im Rahmen der 2001 lancierten Staatsleitungsreform Schiffbruch erlitten. Erst 2013 waren zwei entsprechende Standesinitiativen aus dem Kanton Tessin im Parlament gescheitert.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Die mittlerweile fast schon traditionelle Bundesratssitzung ‚extra muros‘ fand 2016 in Lausanne statt. Der Kanton Waadt sei ein bedeutender Standort für Berufsbildung, Forschung und Innovation, was die Regierung mit ihrem Besuch würdigen wolle, so die Pressemitteilung. Anders als in den Vorjahren wurde der im Anschluss an die Sitzung geplante Besuch bei der Bevölkerung von Protestaktionen begleitet. Ein Aktivist eines Flüchtlingskollektivs wollte dem Bundesrat vergeblich einen Brief überreichen – er wurde von der Polizei abgeführt –, im Gebäude der Ecole des métiers skandierten einige Personen „Stopp Dublin“ und beim Apéro mit der Bevölkerung auf der Place Saint-François positionierten sich verschiedene Gruppierungen, um etwa mit Sprüchen auf Plakaten auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Die „Jeunesse socialiste vaudoise“ überreichte Bundesrat Maurer während des Anlasses eine Petition. Freilich bestand für die Regierungsmitglieder keinerlei Gefahr. Auf das Bad in der Bevölkerung wolle und könne er denn auch nicht verzichten, gab etwa Bundesrat Alain Berset zu Protokoll. Wenn man den offenen Umgang mit den Menschen suche, dann müsse man auch mit solchen Aktionen rechnen. Die zahlreichen Selfie- und Autogrammjägerinnen und -jäger zeigten denn auch, dass die Idee der Sitzung ausserhalb des Bundeshauses durchaus auf Anklang stösst.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Die Flugreisen der Bundesräte waren auch 2016 ein mediales Thema. Anfang März veröffentlichte der Lufttransportdienst des Bundes seinen jährlichen Bericht mit den erbrachten Dienstleistungen. Insgesamt hatte die Regierung rund 680 Stunden des Jahres 2015 in der Luft verbracht. Gut ein Drittel davon entfielen auf den Aussenminister Didier Burkhalter (221 Stunden). Recht häufig in der Luft war auch Johann Schneider-Ammann (143 Stunden), wobei er häufig auch einen der vier zur Verfügung stehenden Helikopter benutzte (75 Stunden).

Flugreisen von Bundesräten

Viel Spott musste Johann Schneider-Ammann aufgrund seiner Rede zum Tag der Kranken am 6. März 2016 über sich ergehen lassen. Die in Deutsch und Französisch gehaltene Ansprache des Bundespräsidenten, die Lachen als Medizin anpries, geriet zu einem eigentlichen „medialen Beinbruch“ (Aargauer Zeitung) und „Kommunikations-Gau“ (SonntagsZeitung). Der Bundespräsident las den französischen Text von einem Teleprompter ab und sprach nicht nur sehr monoton, sondern wirkte – ganz im Gegensatz zum Inhalt seiner Botschaft – bleiern und wenig inspiriert. Wie ein Bestatter mit Zahnweh, kommentierte der Tages-Anzeiger. In der Tat zeigte der Magistrat während der ganzen Rede keine Gemütsregung, obwohl er über Humor und Lachen referierte. Allerdings machte eben diese Diskrepanz die mit breitem „Français Fédéral“ bestrittene französische Ansprache unfreiwillig zu einem grossen Lacher. „Rire est bon pour la santé" wurde zwar vielerorts als „peinlich“, ja gar als „Super-GAU“ (AZ) bezeichnet, die Rede wurde aber nicht nur in Westschweizer, sondern auch in französischen, belgischen und sogar amerikanischen Satiresendungen gezeigt. Im Internet wurde die „ungewollt urkomische“ (Wahington Post) Rede gar zum Youtube-Hit. Immerhin führte die Rede zu viel Publicity für einen karitativen Anlass.

"Rire est bon pour la santé"

Der 2016 amtierende Bundespräsident Johann Schneider-Ammann wählte für das Bundesratsfoto 2016 als Hintergrund die Buchbinderei der Stämpfli AG. Die Magistratinnen und Magistraten stehen nebeneinander vor Druckmaschinen, wobei nur der Bundespräsident und die amtierende Vizepräsidentin Doris Leuthard den Blick in die Kamera richten und die Blicke der restlichen fünf Bundesratsmitglieder sowie des neuen Bundeskanzlers Walter Thurnherr ihnen zugewandt sind. Der Wirtschaftsminister wollte zudem, dass man auf dem Bild auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma sieht. Das Bild stehe für sein Engagement für die Schweizer Industrie – so die Begründung Schneider-Ammans für die Wahl des Kontextes. Ein aktuelles Portrait des Gesamtbundesrates wird seit 1993 jeweils zu Beginn eines neuen Jahres geschossen.

Das jährliche Bundesratsfoto