Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Institutionen und Volksrechte
  • Bundesrat

Akteure

Prozesse

  • Verwaltungsakt
10 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nachdem sie im Frühling in Lausanne getagt hatte, hielt die Regierung im Sommer 2016 eine weitere Bundesratssitzung ‚extra muros‘ in Glarus ab. Auf dem Plan stand erneut ein Apéro mit der Bevölkerung, wo vor allem die Glarner Käsespezialität „Schabziger“ gereicht wurde, und ein anschliessendes Mittagessen mit dem Glarner Regierungsrat. Er mache da gerne mit, antwortete Bundesrat Johann Schneider-Ammann auf die Frage, ob die vielen Anfragen für Fotos aus der Bevölkerung nicht mühsam seien. Er habe sich daran gewöhnt, dass heute nicht mehr Autogramme, sondern Selfies gefragt seien.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Die mittlerweile fast schon traditionelle Bundesratssitzung ‚extra muros‘ fand 2016 in Lausanne statt. Der Kanton Waadt sei ein bedeutender Standort für Berufsbildung, Forschung und Innovation, was die Regierung mit ihrem Besuch würdigen wolle, so die Pressemitteilung. Anders als in den Vorjahren wurde der im Anschluss an die Sitzung geplante Besuch bei der Bevölkerung von Protestaktionen begleitet. Ein Aktivist eines Flüchtlingskollektivs wollte dem Bundesrat vergeblich einen Brief überreichen – er wurde von der Polizei abgeführt –, im Gebäude der Ecole des métiers skandierten einige Personen „Stopp Dublin“ und beim Apéro mit der Bevölkerung auf der Place Saint-François positionierten sich verschiedene Gruppierungen, um etwa mit Sprüchen auf Plakaten auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Die „Jeunesse socialiste vaudoise“ überreichte Bundesrat Maurer während des Anlasses eine Petition. Freilich bestand für die Regierungsmitglieder keinerlei Gefahr. Auf das Bad in der Bevölkerung wolle und könne er denn auch nicht verzichten, gab etwa Bundesrat Alain Berset zu Protokoll. Wenn man den offenen Umgang mit den Menschen suche, dann müsse man auch mit solchen Aktionen rechnen. Die zahlreichen Selfie- und Autogrammjägerinnen und -jäger zeigten denn auch, dass die Idee der Sitzung ausserhalb des Bundeshauses durchaus auf Anklang stösst.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Am 25. März 2015 tagte der Bundesrat in Fribourg. Mit ihrer Bundesratssitzung ‚extra muros‘ will die Landesregierung jeweils nicht nur eine ordentliche Sitzung ausserhalb von Bern abhalten, sondern auch die Gelegenheit nutzen, sich mit der Bevölkerung und den jeweiligen Behörden vor Ort zu treffen. Dass diese seit 2010 regelmässig umgesetzte Idee auf grosses Echo stösst, zeigten die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, die den Landesvätern und -müttern ein Bad in der Menge ermöglichten.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Mit dem neuen Aide-mémoire gab sich der Bundesrat auch neue Regeln bezüglich Pflichtbesuchen an Veranstaltungen. Die rund 20 Grossanlässe umfassende Liste für die obligatorische Anwesenheit der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten wurde gestrichen. Neu ist es den Landesvätern und -müttern selber überlassen, ob sie Einladungen folgen oder nicht. Die Anlässe werden zudem an das ganze Septett verteilt. Für Unmut sorgte diese neue Regelung bei den Organisatoren des Autosalons in Genf, der traditionellerweise vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin eröffnet wurde. Die aktuelle Bundesratschefin, Simonetta Sommaruga, verzichtete allerdings auf einen Besuch und begründete dies damit, dass sie die neuen Regeln umsetzen wolle. Anstelle der Bundespräsidentin eröffnete Doris Leuthard den Autosalon, die in ihrer Funktion als UVEK-Chefin dafür als eher prädestiniert betrachtet wurde.

Regeln bezüglich Pflichtbesuchen an Veranstaltungen

Mit Anfang 2015 trat ein Teil der 2012 vom Parlament beschlossenen Staatsleitungsreform in Kraft: Das Bundespräsidialamt wird fortan durch einen Präsidialdienst unterstützt. Mit der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) steht der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten neu ein Stab zur Seite, der die bis anhin von der Bundeskanzlei und dem EDA erbrachten Aufgaben in Form von aussenpolitischer Beratung gebündelt wahrnimmt. Mit der Zeit sollen bei der neu geschaffenen Stelle Fachwissen angesammelt und Kontaktnetze aufgebaut werden. Damit soll die Beratung des wechselnden Bundespräsidialamtes beständiger und effizienter werden.

Staatsleitungsreform

Bereits bei den Wahlen 2011 hatten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte eine gewisse Zurückhaltung auferlegt, was die Werbung für ihre Parteien bei Wahlveranstaltungen anbelangt. In einem ab 1. Januar 2015 gültigen Aide-mémoire wurde der Verhaltenskodex verschriftlicht. Festgehalten wurde dort auch, dass die Mitarbeit in Parteiausschüssen zwar nicht verboten sei, diese aber im Sinne des Bundesrates opportun sein müsse. Auch Reden an kantonalen Parteiveranstaltungen vor kantonalen Wahlen seien auf eidgenössische Vorlagen zu beschränken. Dies gilt allerdings nicht bei nationalen Parteiveranstaltungen. Allerdings wird auch dort eine "gebührende Zurückhaltung" erwartet. Diese Forderungen waren im Vorfeld der nationalen Wahlen 2015 vor allem für die BDP ein Problem, da die junge Partei vor allem über ihre amtierende Magistratin, Eveline Widmer-Schlumpf wahrgenommen wird. Der Begriff "gebührende Zurückhaltung" wurde freilich auch von den anderen Parteien unterschiedlich ausgelegt. Vor allem Ueli Maurer zeigte sich ab und an eher als SVP-Oppositionspolitiker denn als Angehöriger eines Kollegiums. Alle Bundesräte standen zumindest bei Wahlanlässen ihrer Parteien auch als Motivatorinnen und Motivatoren im Rampenlicht.

Aide-mémoire

Der Bundesrat selber setzte im Berichtjahr einige Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat um, die im Rahmen der Berichte zur UBS- und zur Libyen-Krise sowie zur politischen Steuerung der Regierung gemacht wurden. Unter anderem beschloss die Regierung, dass die Nationalbank und die FINMA im Falle drohender Finanzkrisen einen Ausschuss einzuberufen haben, der laufend Lagebeurteilungen vornehmen und den Vorstehenden des EFD informieren muss, der wiederum die gesamte Regierung informiert. Zudem soll ein Ausbau der technischen Infrastruktur die Geschäftskontrolle effizienter und effektiver machen. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat Änderungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Zwecks verbesserter Zuweisung von Geschäften sollen in ausserordentlichen Lagen Geschäfte eines Regierungsmitglieds vollständig oder teilweise der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten übertragen werden können. Die Sitzungsleitung und die Federführung über ein Geschäft kann zudem neu dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin übertragen werden, falls das Präsidium selber mit einem zentralen Geschäft beschäftigt ist.

Umsetzung einiger Empfehlungen der GPK durch den Bundesrat bezüglich einer Regierungsreform

Der Bundesrat befasste sich in Klausursitzungen mit einer Vertiefung des von ihm bevorzugten Modells einer zweistufigen Regierung mit Bundesräten als Regierungskollegium und ihnen unterstellten sogenannten Delegierten Ministern (DM) ohne Stimmrecht in der Exekutive. Dabei prüfte er zwei Varianten: in der einen wären diese DM als Fachminister für einen besonders wichtigen Schwerpunkt des Departements zuständig (z.B. als Justizminister), in der anderen gäbe es für jeden Departementschef einen Stellvertreter ohne spezifischen Fachbereich. Diese DM sollen vom Gesamtbundesrat auf Antrag der einzelnen Departementsvorsteher auf vier Jahre gewählt werden. Das Mitentscheidungsrecht des Parlaments würde sich auf eine Bestätigung sämtlicher Delegierten Minister en bloc beschränken.

Vorbereitungsarbeiten des Bundesrats für eine neue Vorlage zur Regierungsreform

Die Reaktion auf die vom Bundesrat im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge für eine Regierungsreform fiel eher negativ aus. Die Variante mit einem gestärkten Bundespräsidenten fand bei den grossen Parteien keinen Anklang, da sich dessen Rolle nicht mit dem weiterhin vorgesehenen Kollegialitätsprinzip würde vereinbaren lassen. Einzig der Vorort und der Bauernverband sowie die Grünen und die Schweizer Demokraten sprachen sich dafür aus. Eine zweistufige Regierung mit Bundesräten als Regierungskollegium und ihnen unterstellten Fachministern fand in abgewandelter Form, d.h. mit einer gleichzeitigen Stärkung des Präsidialamtes, zwar bei der FDP Anklang, nicht aber bei der SVP. Die SP und die CVP wie auch der Gewerkschaftsbund und der Gewerbeverband beurteilten dieses Modell zwar grundsätzlich positiv, lehnten jedoch eine Verkleinerung des Bundesrates auf fünf Mitglieder ab. Der Bundesrat beschloss in der Folge, dieses zweistufige Modell weiter zu verfolgen und sich mit den Details einer solchen Regelung, wie z.B. der Frage, ob die Fachminister vom Parlament oder der Regierung zu wählen seien, auseinanderzusetzen.

Vorbereitungsarbeiten des Bundesrats für eine neue Vorlage zur Regierungsreform

Der Bundesrat kündigte im Nationalrat anlässlich der Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) an, dass er noch vor den Sommerferien Grundsatzentscheide zur Regierungsreform fassen werde. Im Februar gab er bekannt, dass er der von ihm eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt habe, zwei Modelle auszuarbeiten: eines, das die Stellung des Bundespräsidenten verstärkt und eventuell die Zahl der Bundesräte erhöht, und eines, das die Regierung als zweistufiges Gremium konzipiert, das aus einem Kollegium von Bundesräten und einem Kabinett aus Fachministern besteht. Im Juni befasste er sich an einer Klausurtagung mit diesen beiden Modellen, konnte sich aber für keines entscheiden. Anfangs November gab er beide in die Vernehmlassung. Das erste Modell sieht einen auf zwei Jahre gewählten Präsidenten vor, der von der Leitung eines Departementes befreit wäre. Seine wichtigsten Aufgaben wären die Sicherstellung der Planung und Koordination sowie die Repräsentation nach aussen, wo er insbesondere im diplomatischen Verkehr als Regierungschef auftreten würde. Ein Weisungsrecht gegenüber seinen Bundesratskollegen hätte er aber im Gegensatz zu ausländischen Ministerpräsidenten nicht, und die Regierungspolitik würde weiterhin vom Kollegialgremium, das eventuell um ein bis zwei Mitglieder aufgestockt würde, mit Mehrheitsbeschlüssen bestimmt. Das zweite Modell sieht ein eventuell auf fünf Mitglieder reduziertes Regierungsgremium vor, das ebenfalls nach denselben Entscheidungsregeln funktioniert (Mehrheitsbeschlüsse und Kollegialprinzip) und bei dem die Bundesräte Departemente führen würden. Ihm wären aber ein gutes Dutzend Fachminister unterstellt, welche vom Bundesrat gewählt und von Parlament bestätigt würden. Diese könnten ohne Stimmrecht an Bundesratssitzungen teilnehmen und die Schweiz als Regierungsmitglieder im Ausland vertreten.

Vorbereitungsarbeiten des Bundesrats für eine neue Vorlage zur Regierungsreform