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Ein «Super-Abstimmungsjahr» kündigte der Blick Ende 2019 für das Jahr 2020 an: Mit voraussichtlich bis zu 16 Abstimmungsvorlagen habe die Stimmbevölkerung so viel zu entscheiden, wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Covid-19 machte dem «Jahrhundert-Rekord» dann wohl aufgrund der Verschiebung der Mai-Abstimmungen allerdings einen Strich durch die Rechnung. An den drei Abstimmungssonntagen standen insgesamt 9 Vorlagen an, darunter vier Volksbegehren (2019: 1; für einen Überblick zu den Referenden 2020 vgl. hier): Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» im Februar und die «Begrenzungsinitiative» im September wurden ebenso abgelehnt wie die «Kriegsgeschäfte-Initiative» und die «Konzernverantwortungsinitiative» im November – die von Menschenrechts- und Umweltorganisationen eingereichte Konzernverantwortungsinitiative scheiterte freilich nur am Ständemehr und wusste eine knappe Mehrheit der Stimmenden von 50.7 Prozent hinter sich. Zum zweiten Mal nach der Mieter- und Konsumentenschutzinitiative (1955) erhielt damit ein Volksbegehren zwar das Bevölkerungs-, nicht aber das Ständemehr. In acht weiteren Fällen scheiterten obligatorische Referenden am Ständemehr. Umgekehrt gab es in vier Fällen (3 Volksinitiativen, 1 obligatorisches Referendum) zwar eine Mehrheit der Kantone, nicht aber eine Mehrheit der Stimmbevölkerung. Das aktuelle Resultat löste eine Diskussion über das Ständemehr aus.

Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Liste der hängigen Volksinitiativen leicht an: 14 Begehren harrten auf eine bundesrätliche oder parlamentarische Behandlung oder waren abstimmungsreif (2019: 10). Dies hatte freilich nichts mit Covid zu tun – im Gegensatz zu den Sammelfristen blieben die Behandlungsfristen für Volksbegehren unverändert –, sondern neben dem in den Vorjahren stärkeren Gebrauch der Volksinitiative vielmehr mit dem Umstand, dass das Parlament vermehrt Gegenvorschläge ausarbeitete. Bei sechs der elf im Jahr 2020 hängigen und bereits behandelten Begehren hatte das Parlament über mögliche Gegenvorschläge diskutiert oder diese ausgearbeitet und verabschiedet («Verhüllungsverbot», «Transparenz-Initiative», «Pflegeinitiative», «Fair-Preis-Initiative», «Organspende fördern», «Tabakwerbung»). Entsprechend verzögerte sich die normalerweise 30 Monate nach Einreichung dauernde Behandlungsfrist für diese Volksinitiativen um ein Jahr, was die Abstimmungspendenzenliste länger werden liess. Trotz dieser Gegenvorschläge wurde 2020 allerdings kein Volksbegehren zurückgezogen – was im Falle von Gegenvorschlägen eben nicht selten der Fall ist (2019: 1).

Die Behörden werden also trotz Corona auch künftig zahlreiche ausserparlamentarische Anstösse diskutieren müssen. 2020 kamen nämlich vier neue Volksinitiativen zustande (2019: 8), wobei gleich drei davon vom Fristenstillstand sowie von der Erleichterung hinsichtlich der Stimmrechtsbescheinigung betroffen waren, die aufgrund von Covid-19 gewährt worden war. Bei zwei Begehren geht es um Krankenkassenprämien («Prämien-Entlastungs-Initiative» und «Kostenbremse-Initiative»), bei den anderen beiden um Umweltschutz- bzw. Kulturlandschutzanliegen («Landschaftsinitiative» und «Biodiversitätsinitiative»).
Eine nicht unwesentliche Rolle dürfte die Pandemie vor allem bei den anderen beiden Kennzahlen zum jährlichen Überblick zu den Volksbegehren gespielt haben: Auf der einen Seite wurden 2020 lediglich vier neue Initiativen lanciert (2019: 15) – bezeichnenderweise zwei davon vor dem ersten Lockdown Mitte März 2020 und die anderen beiden erst nach Ende Oktober 2020. In den letzten rund 45 Jahren (seit 1978) waren im Schnitt jeweils 8.6 neue Begehren pro Jahr lanciert worden. Ende 2020 befanden sich noch elf Volksbegehren in der Sammelphase (2019: 16). Auf der anderen Seite scheiterten 2020 gleich fünf Initiativen, weil sie die nötigen Unterschriften nicht zusammenbrachten (2019: 3). Auch diese Zahl weicht vom langjährigen Schnitt ab, der seit 1978 pro Jahr 3.2 gescheiterte Volksbegehren aufweist. Glaubt man den Komitees der gescheiterten Initiativen (z.B. für ein «E-Voting-Moratorium», für eine «Abschaffung der Zeitumstellung») oder mit dem Titel «Berufliche Vorsorge – Arbeit statt Armut»), dürfte die Schwierigkeit, während der Pandemie Unterschriften zu sammeln, für das Scheitern mitverantwortlich sein – trotz einer um 72 Tagen verlängerten Sammelfrist, die aufgrund des Fristenstillstands, während dem das Sammeln von Unterschriften verboten war, gewährt worden war.

Volksbegehren 2020
Dossier: Lancierte Volksinitiativen von Jahr zu Jahr (ab 2007)

Gegen sechs von total 72 im Jahr 2020 vom Parlament erlassenen Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen wurde das Referendum angestrengt (6.9%). Von diesen fünf kamen freilich nur vier zustande. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren (2019: 10.9%; 2018: 9.8%) ist der Anteil Erlasse, gegen die erfolgreich ein Veto eingelegt wurde (5.6%), also wieder leicht gesunken. Im ersten Pandemiejahr verabschiedete das Parlament zudem 9 dringliche Bundesgesetze. Gegen eines davon, das Proximity-Tracing-System, wurden von einem Westschweizer Komitee zwar Unterschriften gesammelt, die Hürde von 50'000 Signaturen wurde allerdings nicht übersprungen. Auch das Referendum gegen das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, das von einem aus SVP-Parlamentarierinnen und -Parlamentariern bestehenden Komitee «Nein zur Entlassungsrente» angestrebt worden war, kam nicht zustande.

Zustande kamen hingegen die Referenden gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (Komitee aus JGLP, JUSO, Junge GP, Piraten, Chaos Computer Club und unterstützt von SP und GP), gegen das Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (Komitee aus wirtschafts- und SVP-nahen Kreisen sowie der Klimastreikbewegung aus der Westschweiz), gegen das ebenfalls dringliche Covid-19-Gesetz (Verein «Freunde der Verfassung») und gegen die Änderung des Zivilgesetzbuches für eine «Ehe für alle» (Komitees mit SVP-, EDU-, Mitte- und EVP- Politikerinnen und -Politikern). Der Bundesrat hatte ab Oktober 2020 Erleichterungen für das Sammeln von Unterschriften vorgesehen, was den vier Komitees in Anbetracht der hohen Zahl eingereichter Signaturen augenscheinlich entgegen kam – insbesondere konnten die Komitees von den Gemeinden nicht beglaubigte Unterschriften einreichen. Alle vier Referenden wurden im Frühjahr 2021 eingereicht; ihre Abstimmung stand 2020 noch aus.

Abgestimmt wurde 2020 über fünf Referenden (gegen 2018 bzw. 2019 gefasste Bundesbeschlüsse). Im Februar unterstützte die Stimmbevölkerung den Entscheid des Parlaments, Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen. Das von der EDU und der SVP angestrengte Referendum war also nicht erfolgreich. Da die Abstimmungen im Mai 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie vom Bundesrat abgesagt worden waren, hatten die Stimmberechtigten im September gleich über vier Referenden zu befinden. Zwei von ihnen waren dabei erfolgreich: Die von der SP bekämpfte steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten und das von Umwelt- und Tierschutzorganisationen an die Urne gebrachte Jagdgesetz fanden bei den Abstimmenden keine Mehrheit. Angenommen wurden hingegen der Vaterschaftsurlaub, gegen den ein Komitee aus SVP und junger FDP das Veto eingelegt hatte, und der Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, gegen den die GP, die SP und die GSoA das Referendum ergriffen hatten.

Übersicht Referenden 2020
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Handelsabkommen seien wichtig für die Wirtschaft, deren konkreter Inhalt könne aber auch Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten haben, die erst nach der Unterzeichnung dieser Verträge bekannt würden. Die Harmonisierung von Produktionsstandards, die mit Abkommen teilweise eingeführt würden, seien insbesondere in der Agrar- und Ernährungswirtschaft direkt spürbar, begründete Jacques Nicolet (svp, VD) seine parlamentarische Initiative, mit der er eine Stärkung der demokratischen Rolle des Parlamentes bei Handelsabkommen forderte. Das Parlament könne Abkommen lediglich annehmen oder ablehnen, sollte aber die Kompetenz haben, Ziele zu definieren oder rote Linien für die Verhandlung von Abkommen zu setzen.
Die APK-NR empfahl mit 13 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, und begründete dies in einem schriftlichen Bericht. Das Parlament habe heute schon genug Handhabe, um die Handelspolitik mitbeeinflussen zu können. Der Bundesrat müsse jeweils die APK beider Räte konsultieren, zudem sei ein Referendum jederzeit möglich. Der Konsumentenschutz sei darüber hinaus von den Handelsabkommen nicht tangiert, da ausländische Importeure an Schweizer Recht gebunden seien. Zudem wäre das Verhandlungsresultat wohl nicht mehr vorteilhaft, wenn das Parlament öffentlich Verhandlungsmandate debattiere, die vor der anderen Vertragspartei eigentlich geheim gehalten werden sollten. Die Kommissionsmehrheit könne sich freilich gut vorstellen, einst in einem zu erstellenden Aussenhandelsgesetz die Grundzüge der Schweizer Aussenhandelspolitik festzulegen. Eine Kommissionsminderheit gab zu bedenken, dass Handelsabkommen bisher als «apolitisch» betrachtet worden seien. Dies werde zusehends auch in der Öffentlichkeit kritisiert, etwa auch unter dem Aspekt von Zielinkongruenzen zwischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik.
In der Wintersession 2020 kam die parlamentarische Initiative aufgrund der ablehnenden Haltung der Kommission in den Rat. Nachdem Jacques Nicolet für seinen Vorstoss geworben hatte, kam es bereits zur Abstimmung: Äusserst knapp mit 86 zu 83 Stimmen bei 17 Enthaltungen wurde dem Anliegen Folge gegeben. Die Ausgangslage der Abstimmung war ziemlich kompliziert: Wer den Antrag der Kommissionsminderheit auf Folgegeben befürwortete und somit gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit war, musste Nein stimmen; was die geschlossene Fraktion der Grünen (4 Enthaltungen), 50 Mitglieder der SVP-Fraktion (von 51), 10 Mitglieder der SP-Fraktion (von total 36 bei 12 Enthaltungen) sowie 3 Mitglieder der Mitte-Fraktion (von 30) taten. Die Fraktionen der FDP und der GLP stimmten geschlossen gegen Folge geben. Diese etwas seltsam anmutende Koalition war denn wohl auch einiger Verwirrung über die Bedeutung eines Ja bzw. eines Nein geschuldet. Balthasar Glättli (gp, ZH) stellte deshalb einen Ordnungsantrag für eine Wiederholung der Abstimmung; er selber habe sich auch vertan und man sei es sich schuldig, dass man für das stimme, was man tatsächlich wolle. Der Ordnungsantrag wurde mit 140 zu 29 Stimmen angenommen. Bei der erneuten Abstimmung resultierte mit 99 zu 80 Stimmen (7 Enthaltungen) ein deutlicheres Resultat als zuvor, da vor allem in der SP-Fraktion 18 Mitglieder vom Ja- ins Nein-Lager gewechselt und damit der parlamentarischen Initiative zum deutlicheren Erfolg verholfen hatten. Umgekehrt waren vier Mitglieder der SVP-Fraktion vom Nein- ins Ja-Lager gewechselt.

Stärkung der demokratischen Rolle des Parlamentes bei Handelsabkommen (Pa.Iv. 19.477)

Der Grundsatz «In dubio pro populo!» solle in die Gesetzgebung einfliessen, forderte Jean-Luc Addor (svp, VS) in einer Motion. Seit einigen Jahren würden zunehmend kantonale Volksinitiativen vor allem vom Bundesgericht für ungültig erklärt. Das Problem sei, dass sich die Judikative immer mehr anmasse, selber Politik zu betreiben. Ein «Richterstaat» müsse aber verhindert werden, weshalb der Grundsatz, einen mehrdeutigen Initiativtext im Zweifelsfall so auszulegen, dass über ihn abgestimmt werden kann, im Gesetz festgeschrieben werden soll, um Ungültigerklärungen wenn möglich vermeiden zu können und damit letztlich die direkte Demokratie zu stärken.
In der Ratsdebatte begründete Justizministerin Karin Keller-Sutter die ablehnende Haltung des Bundesrats. Der Grundsatz leite sich vom Verhältnismässigkeitsprinzip ab und sei also in der Rechtsprechung bereits vorgesehen. Eine explizite rechtliche Verankerung würde zudem nichts daran ändern, dass kantonale Volksinitiativen, die übergeordnetes Recht verletzten, weiterhin für ungültig erklärt werden müssten, was im Sinne der Rechtsstaatlichkeit zu begrüssen sei. Lediglich die geschlossene SVP-Fraktion und drei Mitglieder der Mitte-Fraktion unterstützten den Vorstoss, der entsprechend mit 129 zu 55 Stimmen abgelehnt wurde.

In dubio pro populo! (Mo. 19.3466)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die Grüne Fraktion ein qualifiziertes Ständemehr bei Doppelmehr-Abstimmungen. Der Vorstoss wurde am Tag nach der Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative eingereicht, die unter anderem von den Grünen unterstützt worden war. Sie hatte zwar eine Mehrheit von 50.7 Prozent der Stimmenden erzielt, war jedoch am Ständemehr gescheitert (14.5 ablehnende Stände gegenüber 8.5 annehmenden Ständen). Es handelte sich um die zweite Volksinitiative und die insgesamt zehnte Vorlage seit 1848, bei der das Volksmehr vom Ständemehr ausgehebelt wurde. Genau für solche Situationen, in denen Volks- und Ständemehr auseinanderfallen, forderte die parlamentarische Initiative nun eine Neuregelung: Um eine Verfassungsänderung zu blockieren, die von einer Volksmehrheit befürwortet wird, solle künftig eine Zweidrittelmehrheit der Standesstimmen erforderlich sein, was 15.5 Standesstimmen entspricht.
In der Begründung zum Vorstoss verwiesen die Grünen insbesondere auf die demographische Entwicklung: Weil das Bevölkerungswachstum in den Städten seit Jahrzehnten deutlich stärker sei als auf dem Land, benachteilige das Ständemehr die grossen Kantone heute noch viel stärker als früher. So habe 1848 eine Neinstimme aus Appenzell Innerrhoden bei einem Doppelmehrreferendum noch das 11-fache einer Zürcher Neinstimme gezählt, heute sei es hingegen das 44-fache. Um eine Balance zwischen Föderalismusprinzip (Gleichheit der Gliedstaaten) und Demokratieprinzip («one (wo)man, one vote») zu erreichen, sei deshalb eine Abschwächung des Ständemehrs nötig. In der Vergangenheit waren schon mehrmals Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht, aber stets abgelehnt worden.

Qualifiziertes Ständemehr bei Doppelmehr-Abstimmungen (Pa.Iv. 20.484)
Dossier: Vorstösse zur Abschwächung des klassischen Ständemehrs

Man sehe sich nicht im Stande, in den verbleibenden fünf Monaten die noch nötigen Unterschriften zu sammeln – in den Medien war die Rede davon, dass erst rund 50'000 Signaturen vorlagen –, gaben Franz Grüter (svp, LU) und Balthasar Glättli (gp, ZH) vom überparteilichen Komitee der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)» Ende Juni 2020 bekannt. Aufgrund des Fristenstillstands war das Sammeln von Unterschriften zwischen 21. März und 31. Mai 2020 verboten worden. Auch wenn die Frist für die Unterschriftensammlung um diese 72 Tage verlängert worden sei, würden es die momentan geltenden Massnahmen – Abstandregeln, Veranstaltungsverbote, Hygienevorschriften – praktisch verunmöglichen, die fehlenden Unterschriften noch rechtzeitig zusammenzubringen, argumentierte das Komitee. Man habe aber trotz des Scheiterns wichtige Ziele erreicht. So war in der Zwischenzeit die eigentlich geplante Einführung der digitalen Stimmabgabe als ordentlichem dritten Stimmkanal aufgrund von gravierenden Sicherheitsmängeln des Betriebssystems der Post gestoppt worden. Die Initiative, die einen Stopp der Nutzung von E-Voting verlangt hätte, bis zentrale Sicherheitsstandards eingehalten werden können, habe zu einer Sensibilisierung beigetragen, urteilte auch die WoZ. Zudem zeigten die gesammelten 50'000 Unterschriften, dass ein Referendum durchaus möglich sei, sollte E-Voting in den nächsten Jahren trotzdem eingeführt werden.
Am 23. November 2020 teilte die Bundeskanzlei offiziell mit, dass die Frist für die Initiative «unbenützt abgelaufen» sei.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)»
Dossier: Vote électronique

Mit seiner Motion forderte Carlo Sommaruga (sp, GE) die Förderung der Entwicklung von elektronischen Tools zur Ausübung der politischen Rechte. Covid-19 habe gezeigt, dass die Entwicklung digitaler Tools mit rasender Geschwindigkeit vorangetrieben werde. Informationstechnologien seien auch in der Politik nicht mehr wegzudenken. Vor allem Kampagnen und Unterschriftensammlungen würden mit neuen Technologien betrieben. Die Verwaltung trete hingegen an Ort und Stelle und mit den Rückschritten im E-Voting würden die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer mit Füssen getreten. Die Probleme müssten nun neu angegangen, und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wissenschaft müssten Instrumente entwickelt werden, mit denen die politischen Rechte auch elektronisch ausgeübt werden könnten.
In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf seinen Bericht zu «Civic Tech» und die dort beschriebenen Massnahmen, die erfasst worden seien. Unter anderem werde dort auch eine Neuausrichtung für E-Voting angestrebt, weshalb kein zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe und die Motion abgelehnt werden sollte.
Der Ständerat hiess in der Herbstsession 2020 dann aber einen Ordnungsantrag von Charles Juillard (cvp, JU) gut, der das in seinen Augen emotionale Thema von der SPK-SR vorbehandelt haben wollte. Man habe in der Tat ein wenig das Gefühl, dass der Bundesrat die prospektive Strategie aus den Augen verloren habe – so der Jurassier.

Elektronische Tools zur Ausübung der politischen Rechte (Mo. 20.3908)

Für Beat Rieder (cvp, VS) hatte die Corona-Pandemie verdeutlicht, dass die gesetzlichen Grundlagen fehlen, mit der die Institutionen der direkten Demokratie auch in einer ausserordentlichen Lage funktionieren. Rieder spielte in der Begründung für seine Motion «Bewahrung der demokratischen Rechte» auf die Notverordnungen des Bundesrats an, auf deren Grundlage das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden im Rahmen eines Fristenstillstands verboten worden war und die zu einer Verschiebung der geplanten eidgenössischen Abstimmungen von Mai auf September 2020 geführt hatten. Er forderte deshalb von der Regierung, dass sie solche Massnahmen in einem ordentlichen Bundesgesetz regle. Damit die Institutionen auch in Ausnahmesituationen funktionierten, müsse zudem «digitale Kompetenz und digitale Bereitschaft» gefördert werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er im Bereich der Ausübung der politischen Rechte keinen Handlungsbedarf sehe. Vor dem Hintergrund von Covid-19 seien aber die Prozesse der Durchführung von Abstimmungen und Wahlen und der Ausübung der Volksrechte zu überprüfen. Digitalisierung werde zudem vom Bundesrat in der Legislaturplanung als zentrales Anliegen behandelt, somit brauche es dazu keine weiteren Vorstösse mehr.
In der Herbstsession 2020 machte Beat Rieder jedoch eindringlich darauf aufmerksam, dass der Bundesrat nicht Prozesse überprüfen solle, sondern dass das Parlament als Gesetzgeber bestimmen müsse, wie solche Prozesse in Krisenzeiten organisiert werden müssten. Er stellte die rhetorische Frage, was gewesen wäre, wenn Covid-19 wenige Monate früher, während der eidgenössischen Wahlen 2019 ausgebrochen wäre. Bundeskanzler Walter Thurnherr versuchte darauf aufmerksam zu machen, dass der Bundesrat den Fristenstillstand auch deshalb beschlossen habe, weil das Parlament aufgrund des Sessionsabbruchs im März nicht mehr tagte und gemäss geltenden Fristen etwa der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative nicht mehr hätte debattiert werden können. Für eine Verschiebung von Abstimmungen sei der Bundesrat zudem nicht auf Notrecht angewiesen, sie liege laut dem Bundesgesetz über die politischen Rechte in dessen Kompetenz. Auch Thomas Minder (parteilos, SH) sprach sich gegen eine gesetzliche Regelung eines Fristenstillstands aus, da man so aus einer ausserordentlichen Massnahme eine Regel mache. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter entschieden sich jedoch mit 32 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sehr deutlich für Annahme der Motion.

Bewahrung der demokratischen Rechte (Mo. 20.3419)

Anders als die knappe Mehrheit seiner SPK-NR gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative von Sibel Arslan (basta, BS) für ein aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige mit 98 zu 85 Stimmen Folge. Die Initiantin selber hatte ihre Kolleginnen und Kollegen vor der Abstimmung ermuntert, «ein wichtiges Kapitel der Schweizer Geschichte zu schreiben». Seit der Gründung der Schweiz habe das Ziel bestanden, die Demokratie auszubauen. Der Einbezug junger Menschen, wenn auch nur beschränkt auf das aktive Recht, sei ein weiterer Schritt dazu. 16-Jährigen sei die Beteiligungsmöglichkeit einzuräumen, weil aktuelle politische Themen ihre Zukunft beträfen, weil sie politisch interessiert und genügend politisch gebildet seien, die Entwicklungspsychologie zeige, dass «die Entwicklung des rationalen Denkens bis 16 abgeschlossen» sei und Stimmrechtsalter 16 sich auch schon im Kanton Glarus und in Österreich auf nationaler Ebene in der Praxis bewährt habe. Tamara Funiciello (sp, BE) verteidigte die Kommissionsminderheit, welche der Initiative Folge geben wollte, mit dem Argument der Willkür. Die Entscheidung, wer mitbestimmen dürfe, sei willkürlich, sei lange Zeit vom Geschlecht abhängig gewesen und sei auch heute durch den Pass der Eltern oder eben durch das Lebensalter bedingt. Zu behaupten, dass jemand mit 18 Jahren reifer sei als jemand mit 16 Jahren, sei ebenso willkürlich: «Es gibt Leute, die mit 14 reif sind, und es gibt solche, die es mit 50 noch nicht sind». Die Position der Kommissionsmehrheit vertraten Piero Marchesi (svp, TI) und Andri Silberschmidt (fdp, ZH). Es mute vielleicht altklug an, wenn er als jüngstes Ratsmitglied gegen die Herabsetzung des Stimmrechtsalters spreche – so Silberschmidt –, aber er habe nicht das Gefühl, es handle sich hier um ein prioritäres Anliegen der Jugend. Er wiederholte in der Folge die Argumente der SPK-NR: die Verzerrung aufgrund der Beschränkung auf das aktive Wahlrecht – wer wählen könne, müsse sich auch für eine Wahl zur Verfügung stellen können –; die Inkongruenz mit dem Alter für Mündigkeit – so könne man mit 16 Jahren keine Volksinitiative unterschreiben, aber man könnte neu darüber abstimmen –; die erneut willkürliche Altersgrenze sowie die geringe Erfahrung, die man mit dem Stimmrechtsalter 16 in der kurzen Praxis im Kanton Glarus bisher gemacht habe und die man mit Ablehnung des Antrags noch erweitern könne.
Eine Mitte-Links-Mehrheit von 98 Stimmen hielt die Idee allerdings für reif und gab dem Anliegen Folge. Zu den geschlossenen Fraktionen der SP, der GLP und der GP gesellten sich 10 Stimmen aus der Mitte-Fraktion und 5 Stimmen aus der FDP.Liberale-Fraktion. In der Fraktion der SVP gab es zwei Enthaltungen.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Vorlage des Bundesrats, mit der durch eine Verfassungsänderung ein obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter eingeführt werden soll. Eintreten war umstritten. Für die Kommission nahm Andrea Caroni (fdp, AR) Stellung, der mit einer Motion am Ursprung der Vorlage gestanden hatte. Er pries diese als optimale Ergänzung zum bereits bestehenden obligatorischen Staatsvertragsreferendum an. Dieses sei unvollständig, weil es lediglich den Beitritt zu supranationalen Organisationen regle. Es gebe aber Staatsverträge, welche die Verfassung ebenfalls beeinflussten, ohne einen Beitritt zu verlangen. Das neu geschaffene Instrument könne diese Lücke schliessen und der Bundesrat habe es geschafft, klare Kriterien für die Anwendung zu definieren. Betroffen seien Verträge, die zwingend eine Verfassungsänderung mit sich bringen, und solche, die materiell Verfassungsrang haben – also wenn Grundrechte, der Föderalismus oder die Organisation der Bundesbehörden tangiert werden. Dieses neue Referendum würde die Legitimität eines Vertrags stärken, wobei die Zahl solcher Abstimmungen gemäss Caroni gering bleiben werde.
Eine Minderheit Jositsch (sp, ZH) beantragte Nichteintreten. Der Zürcher SP-Ständerat begründete seinen Antrag damit, dass eine neue Regelung nicht notwendig sei. Es gebe gar kein Problem, das einen neuen Verfassungsartikel rechtfertigen würde. Dem widersprach Daniel Fässler (cvp, AI): Weil die internationale Vernetzung zunehme, werde auch der Konflikt zwischen Landesrecht und Völkerrecht zunehmen, betonte er. Deshalb sei es wichtig, hier frühzeitig eine gute Regelung zu finden. Eine 28 zu 14-Merhheit beschloss in der Folge Eintreten.
In der Detailberatung scheiterte ein Einzelantrag Rechsteiner (sp, SG), der bei der Präzisierung der Kriterien die «Grundrechte» nicht erwähnt haben wollte. Der St. Galler Ständerat argumentierte vergeblich, dass zahlreiche Verträge unter dieses Kriterium fallen würden, die dann nicht mehr einfach ratifiziert werden könnten, sondern von Volk und Ständen abgesegnet werden müssten. Als Beispiel nannte er die Kinderrechtskonvention oder die Behindertenkonvention. Die anwesende Bundesrätin Karin Keller-Sutter verneinte jedoch, dass diese Beispiele unter die neue Bestimmung fallen würden. Abgelehnt wurde auch ein Minderheitsantrag Chiesa (svp, TI), der gefordert hätte, dass das Referendum nicht nur die allfällige Verfassungsänderung, sondern auch den Vertrag umfassen müsse. Dadurch sollte vermieden werden, dass eine Verfassungsänderung faktisch nicht mehr abgelehnt werden könnte, weil man den Vertrag ja schon eingegangen wäre. Die Mehrheit wandte sich gegen dieses Ansinnen, weil es auch die Möglichkeit geben müsse, die Umsetzung eines Vertrags auf Gesetzesstufe zu regeln, wie die Justizministerin ausführte.
Somit nahm der Rat im Vergleich zur bundesrätlichen Vorlage lediglich eine sprachliche Präzisierung vor und schickte das Geschäft nach der Gesamtabstimmung, in der sich 27 Rätinnen und Räte für und 12 gegen den Entwurf aussprachen, an den Nationalrat.

Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter (BRG. 20.016)
Dossier: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

Nachdem die SPK-NR der von einer parlamentarischen Initiative Wermuth (sp, AG) vorgeschlagenen Einführung eines konstruktiven Referendums noch positiv gegenübergestanden und der Initiative mit 15 zu 10 Stimmen Folge gegeben hatte, lehnte die SPK-SR das Begehren Ende Juni 2020 mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich ab. Cédric Wermuth schlug vor, dass 50'000 Bürgerinnen und Bürger oder 8 Kantone mit einem Referendum einen Gegenvorschlag zu einem Bundesbeschluss oder einem Gesetz vorbringen können. Es sei unbefriedigend, lediglich Ja oder Nein sagen zu dürfen, wenn man nur mit Teilen einer Vorlage einverstanden sei. Zudem könne ein Referendum ergriffen werden, ohne Verantwortung für die Folgen eines Neins übernehmen zu müssen. Ein «Volksgegenvorschlag» wie der Aargauer Genosse seine Idee nannte, würde die Komitees hingegen stärker in die Lösungsfindung einbinden.
Die SPK-SR begründete ihre Ablehnung mit der Angst vor einer Schwächung des institutionellen Gefüges. Das Parlament und nicht die Stimmbevölkerung sei in der Pflicht, einen tragfähigen Kompromiss zu schmieden. Zudem würden – da für die Ausformulierung eines konstruktiven Referendums Expertenwissen benötigt werde – nicht die Volksrechte gestärkt, sondern eher die Einflussmöglichkeiten der Verbände verbessert. Schliesslich würde das Abstimmungsprozedere für ein Referendum mit Gegenvorschlag wesentlich komplizierter.

Einführung eines konstruktiven Referendums (Pa. Iv. 18.446)

Die SPK-SR beantragte dem Ständerat, die parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH), die den Grundsatz der Einheit der Materie auch für Bundeserlasse forderte, abzulehnen. Dies, nachdem sie das Begehren zuerst gutgeheissen, nach dem ablehnenden Entscheid ihrer Schwesterkommission aber umgeschwenkt war. Andrea Caroni (fdp, AR) erörterte in der entsprechenden Sommersessions-Debatte 2020 in der kleinen Kammer für seine Kommission diesen Stimmungswandel. In der Bundesverfassung sei explizit vorgesehen, dass der Grundsatz für Verfassungsrevisionen gelte, nicht aber für Bestimmungen des Gesetzgebers. Man habe also bei der Verfassung strenger sein wollen als beim Gesetzgebungsprozess, wo ein gewisser Spielraum bestehen müsse. Die Willensfreiheit sei zudem bei Paketen – also Gesetzesvorlagen mit Verknüpfungen von eigentlich sachfremden Teilen – nicht eingeschränkt. Die Stimmberechtigten könnten sagen, ob sie dieses Paket wollten oder nicht. «Nein» sagen könne zudem auch, wer grundsätzlich gegen Paketlösungen sei. Schliesslich sei das Kriterium der Einheit der Materie «extrem wolkig» und man würde eigentlich immer einen Zusammenhang finden. Man würde Gefahr laufen, dass das Kriterium nicht rechtlich, sondern politisch verwendet würde. Thomas Minder meldete sich anschliessend als Urheber des Vorstosses zu Wort. Es zeige sich, dass nun selbst Juristinnen und Juristen «mehr Freude am politischen Kuhhandel als an einer juristisch sauberen Gesetzgebung haben». Der Bundesrat selber lege kein Gesetz vor, das nicht der Einheit der Materie entspreche. Es sei dem Parlament vorbehalten, eine bundesrätliche Vorlage dann in unterschiedliche Erlasse aufzuteilen, aber diese Ergänzung einer Vorlage mit zahlreichen weiteren Themen sei nicht der Sinn der Sache. Es sei ein «seltsames staatspolitisches Verständnis», wenn Einheit der Materie auf Verfassungsstufe gelten solle, «wenn das Volk legiferiert», nicht aber «wenn wir auf Bundesebene legiferieren» – so Minder. Kompromisse seien auch ohne Pakete möglich, wenn diese gesplittet und Kuhhändel sozusagen sequentiell getätigt würden. Eine 28 zu 11 Stimmen-Mehrheit des Ständerats sah dies jedoch wie dessen Kommission und versenkte den Vorschlag.

Einheit der Materie (Pa. Iv. 18.436)

Im März 2019 reichte Sibel Arslan (basta, BS) eine parlamentarische Initiativen ein, mit der sie das aktive Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige forderte. Das politische Engagement junger Menschen sei markant gestiegen, so die Initiantin. Zudem bringe es die demographische Veränderung der Bevölkerung mit sich, dass über 50-jährige Stimmberechtigte immer mehr in der Überzahl seien, was zu Verzerrungen von politischen Entscheidungen führen könne. Es seien aber junge Menschen, die Entscheidungen beeinflussen sollten, welche sie selber in Zukunft betreffen würden. Das Stimmrechtsalter sei «ein Ausdruck einer modernen und fortschrittlichen Demokratie», aber keine Pionierleistung mehr, liege das Alter der Stimm- und Wahlberechtigten in Österreich und im Kanton Glarus doch schon lange bei 16 Jahren.
Der Moment schien günstig, dass die bereits ein paar Mal gescheiterte Idee dieses Mal Erfolg haben könnte. Dies nicht nur, da Nationalrätin Arslan zahlreiche Mitunterzeichnende im Parlament für die Vorlage fand, sondern auch, weil eine kantonale Initiative in Neuenburg, die das Stimmrechtsalter 16 forderte, beachtliche Medienaufmerksamkeit erzielte. Zudem schienen die zahlreichen Klimademonstrationen sowie die Berichte aus dem Kanton Glarus, der das Stimmrechtsalter 16 bereits 2007 eingeführt hatte und laut den Medien damit durchwegs positive Erfahrungen gemacht habe, das gestiegene politische Interesse Jugendlicher zu unterstreichen. Auch in anderen Kantonen stand die Senkung des Stimmrechtsalters auf der politischen Agenda – so etwa in Basel-Stadt, Genf, Uri, Waadt, Wallis und Zürich.
Dieser Aufwind schien sich jedoch nicht zu erhalten. Nicht nur, weil die entsprechende Neuenburger Kantonalinitiative im Februar 2020 überraschend deutlich mit einem Nein-Stimmenanteil von 58.5 Prozent an der Urne verworfen wurde; auch die SPK-NR lehnte Ende Mai die parlamentarische Initiative ab. Allerdings gab dabei bei 12 zu 12 Stimmen erst der Stichentscheid des Präsidenten Andreas Glarner (svp, AG) den Ausschlag. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, man wolle die Entwicklung in den Kantonen abwarten. Es sei zudem problematisch, politische Rechte auszuüben, wenn man noch nicht mündig sei, und es sei auch nicht sinnvoll, wenn die unter 18-Jährigen «Stimmberechtigte zweiter Klasse» seien, weil die Initiative ja nur das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht vorsehe. Die Minderheit befand hingegen, dass die Ermöglichung der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen für junge Menschen einen guten Einstieg in die politische Beteiligung bedeute. In den Medien machten sich zudem zahlreiche bürgerliche Parlamentsmitglieder stark für die Idee, Junge stärker in die politische Verantwortung einzubeziehen. Gut möglich also, dass der Nationalrat der Kommissionsmehrheit nicht folgt und der parlamentarischen Initiative Folge geben wird. Auch im gegenteiligen Fall wird das Thema wohl auf der politischen Agenda verbleiben, hatte doch bereits Anfang 2020 eine Gruppe unter dem Namen «IG Stimmrechtsalter 16» angekündigt, eine entsprechende nationale Initiative zu lancieren, sollte das Begehren im Parlament scheitern.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Anfang Mai legte der Bundesrat seinen Bericht zur Erfüllung der Postulate Müller (fdp, LU; Po. 17.4017) und Hausammann (svp, TG; Po. 17.3149) vor, mit dem die Möglichkeiten für eine Verbesserung der politischen Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern mittels Digitalisierung ausgelotet werden sollten. Im Bericht wurde präzisiert, dass die Postulate die Betrachtung lediglich eines Teilbereichs von «Civic Tech» verlangten – das Postulat Müller trug diesen Begriff im Titel –, nämlich die so bezeichnete «e-discussion», also die digitalisierte Teilhabe an der politischen Meinungsbildung. Der Bericht selber wollte aber einen weiteren Fokus einnehmen und auch die Chancen des elektronischen Abstimmens («E-Voting»), der digitalen Unterschriftensammlung («E-collecting») oder der digitalisierten Dienstleistungen des Staates («E-Government») beleuchten. Das politische System der Schweiz biete verschiedene Elemente, deren Digitalisierung Anreize für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger setzen könnten – so die Prämisse des Berichtes. Grundsätzlich habe Digitalisierung das Potenzial, Hürden etwa für Informationsbeschaffung oder Koordination zu senken. Eine durch Digitalisierung mögliche frühere und stärkere Einbindung von politisch Interessierten berge aber auch Risiken, da politisches Vertrauen und Legitimität stets auch transparente Prozesse und repräsentative Institutionen voraussetzten: Die Digitalisierung werde die politische Kultur zwar verändern und rechtliche sowie institutionelle Anpassungen nötig machen, das politische Vertrauen dürfe dadurch aber nicht untergraben werden. Es handle sich dabei um eine Gratwanderung.
Gestützt auf den in der Politikwissenschaft gebräuchlichen Policy-Zyklus lotete der Bericht Anwendungsmöglichkeiten für Digitalisierung aus. Bei allen Etappen des Entscheidungszyklus' seien dank Digitalisierung vor allem Vereinfachungen in den Bereichen der Informationsgewinnung und -verbreitung sowie bei der Koordination zwischen Akteuren möglich. Ad-hoc-Netzwerke könnten etwa einfacher Einfluss auf das Agenda-Setting nehmen, Bürgerinnen und Bürger könnten bei der Problemanalyse leichter auf Experteninformationen zurückgreifen und so etwa mittels E-Vernehmlassungen auch Lösungsvorschläge einbringen, wobei die Auswertung der Stellungnahmen ebenfalls digitalisiert und vereinfacht werden könnte. Möglichkeiten beschrieb der Bericht auch für die Etappe des formellen Entscheidungsprozesses: E-Voting und E-Collecting könnten die Beteiligung nachhaltig stärken, Informationen aus der parlamentarischen Debatte könnten digital einfacher und komprimiert zur Verfügung gestellt werden und gar neue, innovative Entscheidungsverfahren seien denkbar, mit denen etwa die Stärke einer Präferenz ausgedrückt werden könnte («quadratic voting»). Die Möglichkeit für mehr Transparenz bei der Phase der Umsetzung eines Entscheids und die Chancen, die «Big Data» bei der Politikevaluation böten, wurden vom Bericht ebenfalls als mögliche positive Folgen der Digitalisierung hervorgehoben.
Auch auf die Risiken der Digitalisierung ging der Bericht ausführlich ein. Die Auswirkungen dürften kurzfristig eher überschätzt, langfristig aber unterschätzt werden. So sei dauerhafter politischer Einfluss nach wie vor von einem genügend grossen Organisationsgrad eines politischen Akteurs abhängig, auch wenn durch Digitalisierung die Organisationskosten gesenkt würden. Es stelle sich zudem die Frage einer behördlichen Kontrolle privater digitaler Plattformen, die politische Informationen zur Verfügung stellten. Digitalisierung könne zudem der Personalisierung und Polarisierung der Politik Vorschub leisten, zu einer «Zersplitterung der Öffentlichkeit» und zu «Echokammern» führen, also zu einer nur noch sehr spezifischen und einseitigen Information. Zentral sei zudem die Diskussion um Datenschutz und -sicherheit.
In vier Bereichen machte der Bericht Handlungsbedarf aus: Erstens müssten Daten zu politischen Geschäften integriert werden. «Es ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, ein Geschäft – beispielsweise eine Volksinitiative oder eine Botschaft des Bundesrates an das Parlament – über die verschiedenen Etappen des Policy-Zyklus aus einer einzigen Quelle zu verfolgen», kritisierte der Bericht. Zweitens solle die Diskussion um E-Voting und E-Collecting weitergeführt werden. Drittens solle ein bundeseigenes Online-Portal für Petitionen sowie eine E-Volksmotion geprüft werden. Als vierter Punkt erhielt im Bericht das Vernehmlassungsverfahren viel Aufmerksamkeit; dieses stehe «etwas im Schatten der direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten». Es sei prüfenswert, ob eine Digitalisierung des Verfahrens zu stärkerer Teilnahme, vermehrtem Austausch und gar zu mehr Transparenz bei der Auswertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung führen könne.
Gestützt auf die Überlegungen wurden im Bericht schliesslich drei Massnahmen formuliert: Erstens soll die Bundeskanzlei zusammen mit dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes, dem Bundesamt für Statistik, dem Bundesarchiv und den Parlamentsdiensten ein Datenmodell für politische Geschäfte entwickeln, mit dem alle relevanten Informationen, Daten und Quellen an einem Ort zusammengefasst werden. Zweitens soll die Bundeskanzlei «E-Vernehmlassungs»-Projekte initiieren, die zu administrativen Vereinfachungen und einer Anreicherung des Vernehmlassungsverfahrens führen sollen. Drittens soll die Bundeskanzlei prüfen, ob eine Publikationsplattform für Petitionen geschaffen werden soll.

Chancen von «Civic Tech» nutzen
Dossier: Vote électronique

Eigentlich hätte die Stimmbevölkerung am 17. Mai 2020 über drei Vorlagen abstimmen sollen. Allerdings beschloss der Bundesrat am 18. März angesichts der Covid-Pandemie, die Abstimmungen über die Begrenzungsinitiative, das Jagdgesetz und die Erhöhung der Kinderabzüge zu verschieben. In ihrer Medienmitteilung begründete die Regierung ihren Entscheid mit der erschwerten Meinungsbildung und der nicht sicher zu gewährleistenden Abstimmungsorganisation. Aufgrund des Versammlungsverbots könnten ferner auch keine Informations- und Publikumsveranstaltungen stattfinden. Neben der Absage der Urnengänge empfahl der Bundesrat den Kantonen, Gemeindeversammlungen zu verbieten. Zudem kündigte er eine Verordnung für einen Fristenstillstand an.
In den Medien wurde der Entscheid mehrheitlich begrüsst. Auch die SVP, die mit der Kampagne für ihre Begrenzungsinitiative bereits begonnen hatte, stand hinter dem Entscheid des Bundesrats. Die Menschen hätten jetzt andere Probleme, gab Thomas Aeschi (svp, ZG) der Aargauer Zeitung zu Protokoll. Für den Entscheid habe man Verständnis, gab Eric Nussbaumer (sp, BL) die Befindlichkeiten in der SP zum Ausdruck, es sei allerdings demokratiepolitisch heikel, wenn neben dem Parlament nun auch die Stimmbevölkerung keine politischen Rechte mehr ausübe. Man hätte sich auch angesichts der schleppenden Verhandlungen mit der EU eine raschere Klärung bei der Begrenzungsinitiative gewünscht, präzisierte Christian Levrat (sp, FR) in Le Temps.
In den Medien wurden zudem vergleichbare Situationen gesucht. Selbst während der beiden Weltkriege und der spanischen Grippe 1918 sei es nicht zu Verschiebungen von Urnengängen gekommen, wohl aber 1951, als es die Maul- und Klauenseuche an vielen Orten verunmöglicht habe, den Urnengang durchzuführen.
Verschiedene Kantone gingen derweil unterschiedlich mit der Corona-Situation um. Im Kanton Schwyz wurden kantonale und im Kanton Luzern Ende März noch lokale Wahlen durchgeführt. Rund 90 Prozent der Bevölkerung würde sowieso brieflich abstimmen; einzig die Auszählung würde wohl länger dauern – so die Behörden. Eine Verschiebung sei angesichts der weit fortgeschrittenen Meinungsbildung aber nicht angebracht. Im Kanton Tessin hingegen, der stark unter der Pandemie litt, wurden die kommunalen Wahlen von Anfang April verschoben. Die zweiten Wahlgänge der lokalen Wahlen in Genf wiederum fanden statt – allerdings ohne Urne. Wer nicht brieflich stimmen konnte, durfte seinen Wahlzettel Dorfpolizisten übergeben, die diese auf Anfrage abholten.

Ende April entschied der Bundesrat dann, die drei Vorlagen auf den Abstimmungstermin vom 27. September 2020 zu verlegen, an dem auch über die Beschaffung der neuen Kampfjets und über den Vaterschaftsurlaub abgestimmt werden sollte. Die Medien sprachen in der Folge aufgrund der fünf nationalen Abstimmungen von einem «Supersonntag».

Volksabstimmungen vom Mai 2020 verschoben

Weil die SPK-NR der zuvor von ihrer Schwesterkommission gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Minder (parteilos, SH) für die Wahrung der Einheit der Materie auch bei Erlassen nicht Folgegeben wollte, musste die SPK-SR entscheiden, ob sie dem Ständerat Antrag für Folgegeben stellen wollte.
Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied sich die Kommission dagegen und kam damit auf ihren ursprünglichen Entscheid zurück. Man sei zum Schluss gekommen, dass es genügend Spielraum für Kompromisse geben müsse und die Räte die Möglichkeit haben sollten, verschiedene Themen zu verknüpfen, damit ein Konsens gefunden werden könne. Aufgabe des Parlaments sei es, «gesetzgeberische Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu suchen». Ein von der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenes gesetzlich geregeltes Verbot sei nicht zielführend, weil es verhindere, dass durch Kombination verschiedener Gegenstände möglichst breite Mehrheiten geschaffen werden können. Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Verknüpfung sachfremder Themen nicht einverstanden seien, könnten sie dies an der Urne kundtun und eine entsprechende Vorlage ablehnen. Interessant war dabei die Begründung hinsichtlich der ursprünglichen Kritik des Vorstosses, nämlich der Gefahr, dass bei Fehlen einer Einheit der Materie die unverfälschte Stimmabgabe nicht möglich sei. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern seien auch im Alltag damit vertraut, Vorteile und Nachteile gegeneinander abzuwägen, betonte die Kommission. Es sei auch bei solchen verknüpften Vorlagen so, dass sie abgelehnt würden, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zwar gewisse Vorteile fänden, die Nachteile insgesamt aber überwiegten. Von der Kommission nicht angesprochen wurde jedoch die Frage, weshalb dies bei Gesetzesvorlagen, nicht aber bei Volksinitiativen der Fall sein soll, bei der das Fehlen der Einheit der Materie ja Grund für eine Ungültigerklärung bleibt.

Einheit der Materie (Pa. Iv. 18.436)

Anfang 2020 legte der Bundesrat die Botschaft zum obligatorischen Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter vor. Die Idee ging auf eine Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 15.3557) zurück, die von den Räten fast oppositionslos durchgewunken worden war. Im Ständerat gab es freilich eine kleine Minderheit, die auf das hohe Konfliktpotenzial der Idee verwiesen hatte, völkerrechtliche Verträge mit Verfassungsrang oder Verträge, deren Umsetzung eine Verfassungsänderung nach sich ziehen, dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Der Bundesrat begründete in seiner Botschaft, dass wichtige völkerrechtliche Verträge heute schon als obligatorische Referenden der Stimmbevölkerung und den Kantonen vorgelegt würden, dass dies also Teil ungeschriebenen Rechts sei («Referendum sui generis»). Die ausdrückliche Verankerung in der Bundesverfassung, wie sie von der Botschaft vorgesehen sei, werde also vor allem Rechtssicherheit schaffen. Dem verfassten obligatorischen Staatsvertragsreferendum untersteht bisher der Beitritt zu internationalen Organisationen und supranationalen Gemeinschaften. Mit dem vorgelegten Entwurf sollen nun auch völkerrechtliche Verträge, die Bestimmungen mit Verfassungsrang aufweisen – also etwa Grundrechte oder die föderalistische Aufgabenteilung tangieren oder institutionelle Änderungen nach sich ziehen – oder deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich macht, dem obligatorischen Referendum unterstehen. In ihrer Botschaft verwies die Regierung auf drei Fälle, die in der Vergangenheit einem (ungeschriebenen) obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt wurden: Ein Referendum «sui generis» lag beim Beitritt der Schweiz zum Völkerbund 1920 vor. Auch der Abschluss des Freihandelsabkommens mit der EWG von 1972 wurde vom Parlament dem obligatorischen Referendum unterstellt. Bundesrat und Parlament beurteilten zudem, dass der Vertrag über einen Beitritt zum EWR Verfassungscharakter hatte. Auch dieser wurde dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis unterstellt – nicht aber die Abstimmung über die Bilateralen II, welche «keine tiefgreifenden Änderungen unseres Staatswesens herbeiführen», so die damalige Begründung, nur das fakultative Staatsvertragsreferendum zuzulassen. Auch in Zukunft werde das obligatorische Staatsvertragsreferendum wohl nur selten zur Anwendung kommen. Die Botschaft basierte zum Teil auf dem vom Bundesrat damals vorgeschlagenen direkten Gegenentwurf zur Initiative «Staatsverträge vors Volk!», den das Parlament allerdings abgelehnt hatte.

In der Vernehmlassung war der bundesrätliche Entwurf mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Von den Parteien verlangte die SVP Anpassungen und die SP lehnte den Entwurf ab. Der Grossteil der Kantone unterstütze den Vorentwurf und von den teilnehmenden Interessengruppen und Privatpersonen hielten sich Gegner und Befürworter die Waage – so die Botschaft. Die Kritiker hoben einerseits hervor, dass kein Handlungsdruck bestehe. Es wurde davor gewarnt, dass es bei ungenügender Konkretisierung zahlreiche Verträge geben könnte, bei denen ein Grundrechtsbezug hergestellt werden könnte und deren Abschluss dann mit dem erforderlichen Volks- und Ständemehr erheblich erschwert würde. Auf der anderen Seite wurde ein Ausbau gefordert. Auch Instrumente, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung zwar nicht bindend, später aber eine Bindungswirkung entfalteten (Soft Law), sollten dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Damit spiegelten sich die aktuellen Diskussionen über die Einbindung des Parlaments beim Abschluss von Soft Law – etwa beim UNO-Migrationspakt – und vor allem über den Rahmenvertrag mit der EU in den Vernehmlassungsantworten. Dies wird sich wohl auch bei den parlamentarischen Beratungen zeigen, die wohl noch im Jahr 2020 stattfinden werden.

Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter (BRG. 20.016)
Dossier: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

In einem Wahljahr werden die Abstimmungstermine im September und im November in der Regel nicht wahrgenommen. Dies dürfte mit ein Grund sein, dass 2019 nur über ein einziges Volksbegehren abgestimmt wurde, nämlich über die Zersiedelungsinitiative. Die Initiative der Jungen Grünen fand nur bei etwas mehr als einem Drittel der Stimmbevölkerung Unterstützung. Mit der Ablehnung dieses Begehrens an der Urne war zudem klar, dass in der ausklingenden 50. Legislatur (2015–2019) keine einzige der insgesamt 16 Volksinitiativen, die in diesen vier Jahren zur Abstimmung gekommen waren, angenommen wurde. Dies war weder in der 49. Legislatur (2011–2015; 4 von 25 angenommen), in der 48. Legislatur (2007–2011; 3 von 13 angenommen), in der 47. Legislatur (2003–2007; 2 von 5 angenommen), oder in der 46. Legislatur (1999–2003; 1 von 30 angenommen) der Fall gewesen.

In der anstehenden 51. Legislatur dürften einige Volksbegehren an die Urne gelangen. Ende 2019 waren nicht weniger als zehn Volksbegehren hängig; also abstimmungsreif, in parlamentarischer Behandlung oder beim Bundesrat, der eine entsprechende Botschaft zu verfassen hatte. Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass die Bundesversammlung innert 30 Monaten nach Einreichung einer Initiative eine Abstimmungsempfehlung abzugeben hat. Diese Frist kann sich um ein Jahr verlängern, falls ein Gegenvorschlag oder ein Gegenentwurf ausgearbeitet wird. Dies war bei sechs der zehn hängigen Begehren der Fall – was als ein Zeichen dafür gewertet werden kann, dass das Zusammenspiel zwischen Bevölkerung und Parlament durchaus funktioniert: Anliegen von Initiantinnen und Initianten werden vom Parlament zwar abgeschwächt, aber immerhin ernst genommen und verarbeitet. Diese indirekte Wirkung von Volksinitiativen ist im halbdirektdemokratischen politischen System der Schweiz nicht zu unterschätzen. Bei drei Initiativen hatte das Parlament in Form einer parlamentarischen Initiative einen indirekten Gegenvorschlag eingebracht: bei der «Konzernverantwortungsinitiative» (Pa. Iv. 17.498), der «Transparenz-Initiative» (Pa. Iv. 19.400) und der «Pflegeinitiative» (Pa. Iv. 19.401). Bei der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» hatte der Bundesrat der Botschaft den Vorschlag für ein Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung als indirekten Gegenvorschlag beigelegt und auch bei der «Fair-Preis-Initiative» sah die Regierung die Möglichkeit eines indirekten Gegenvorschlags in Form einer Änderung des Kartellrechts. Einen direkten Gegenentwurf beriet das Parlament bei der Initiative «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Ende 2019 lag zudem die Botschaft des Bundesrats zur Initiative «für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» vor und die Räte berieten bereits die Initiative «für sauberes Trinkwasser». Ebenfalls Ende 2019 waren die Initiative für «mehr bezahlbare Wohnungen» und die «Begrenzungsinitiative» abstimmungsreif. Erstere wurde für den Urnengang von Februar 2020 terminiert und über letztere soll im Mai 2020 abgestimmt werden.

Wie eine Zusammenarbeit zwischen Parlament und Initiativkomitees funktionieren kann, zeigten auch die Beratungen um die Initiative «für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub». Diese hätte vier Wochen Vaterschaftsurlaub gefordert. Das Parlament legte in Form einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 18.441) einen indirekten Gegenvorschlag vor, der zwei Wochen forderte. Da sich das Parlament auf diesen Gegenvorschlag einigen konnte, zog das Initiativkomitee seine Initiative zurück. Im Jahr zuvor waren zwei Volksbegehren zurückgezogen worden.

2019 waren zudem acht neue Volksinitiativen erfolgreich zustande gekommen (2018: 5). Innert Jahresfrist wird sich der Bundesrat mit der Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung», der «Massentierhaltungsinitiative», der «Justiz-Initiative», der «Gletscher-Initiative», der Initiative «gegen Waffenexporte (Korrektur-Initiative)», der «99%-Initiative», der Initiative «Organspende fördern - Leben retten» und der Initiative für ein «Tier- und Menschenversuchsverbot» auseinandersetzen und eine Botschaft vorlegen müssen.

Im Sammelstadium befanden sich 2019 total 16 Volksbegehren, nicht weniger als 14 davon wurden erst 2019 neu lanciert, deutlich mehr als noch 2018 als acht verschiedene Komitees die Unterschriftenjagd begonnen hatten. Interessanterweise waren es 2019 vor allem Komitees und nicht – wie man in einem Wahljahr vielleicht erwarten würde – ausschliesslich Parteien, die Volksbegehren lancierten. Zu den wenigen Ausnahmen zählte die junge FDP, die ihre «Renteninitiative» lancierte. Sie war mit dem Thema Altersvorsorge freilich nicht alleine. «Für eine generationengerechte Altersvorsorge» oder für «steuerfreie AHV- und IV-Renten» setzten sich zwei weitere Komitees ein. Bereits 2018 war eine Initiative für «berufliche Vorsorge – Arbeit statt Armut» lanciert worden. Vier weitere Begehren zielten auf Reformen bei der Finanzierung des Gesundheitssystems ab: Die «Pflegefinanzierungs-Initiative», die von der EDU lanciert wurde, die «Gesundheits-Mitbestimmungs-Initiative», die «Prämien-Entlastungs-Initiative» der SP und die bereits 2018 von der CVP lancierte «Kostenbremse-Initiative» wollten etwas gegen die steigenden Krankenkassenkosten unternehmen. Ein Komitee «Mobilfunk-Initiative» lancierte gleich zwei Begehren: Mit der «Mobilfunkhaftungs-Initiative» und der Initiative «für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» sollen vor allem aus gesundheitlichen Gründen dem Ausbau der Mobilfunkgeneration 5G Einhalt geboten werden. Umweltschutzkreise lancierten die «Landschaftsinitiative» und die «Biodiversitätsinitiative», um dem Aussterben von Tier- und Pflanzenarten Einhalt zu gebieten. Mit der «Kontrollschild-Initiative» sollen der CH-Kleber abgeschafft und die Nummernschilder neu designt werden. Das «E-Voting-Moratorium» möchte die Tests zur elektronischen Stimmabgabe einschränken und mit der Initiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» sollen die im Asylwesen verwendeten Gelder für Schutzgebiete oder Hilfsprojekte im Ausland statt für Migrantinnen und Migranten in der Schweiz ausgegeben werden. Die Initiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung» schliesslich forderte, dass auf eine Anpassung der Uhren auf die sogenannte Sommerzeit in Zukunft verzichtet werde.

Voraussichtlich werden es nicht alle dieser Begehren schaffen, die gesetzlichen Fristen oder die verlangten 100'000 Unterschriften einzuhalten. Im langjährigen Schnitt scheiterte nämlich rund ein Drittel aller lancierter Volksbegehren an diesen Hürden. Dieses Schicksal ereilte 2019 drei Begehren (2018: 2): Die von einem Komitee rund um die SVP-Nationalräte Pirmin Schwander (svp, SZ) und Hans Egloff (svp, ZH) lancierte «Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative», mit der die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb hätte entmachtet werden sollen, aber auch die beiden Initiativen des Komitees rund um die Regierungsräte Pierre-Yves Maillard (VD, sp) und Mauro Poggia (GE, mcg), die ein «von den Krankenkassen unabhängiges Parlament» und die «Organisationsfreiheit der Kantone bei der Krankenversicherung» gefordert hätten, scheiterten 2019 offiziell im Sammelstadium.

Volksbegehren im Jahr 2019
Dossier: Lancierte Volksinitiativen von Jahr zu Jahr (ab 2007)

Im Jahr 2019 erliess das Parlament insgesamt 54 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstellt waren (2018: 41). Gegen insgesamt sechs dieser Erlasse (11%) wurde ein Referendum angestrengt (2018: gegen 4; 9.8%). Damit hielt der Trend zur stärkeren Kontrolle des Parlaments durch Referenden auch 2019 an: In den Jahren 2015, 2016 und 2017 lag der Anteil parlamentarischer Erlasse, gegen die ein Veto eingelegt wurde, noch jeweils bei rund 4 Prozent.
Ein Komitee um die Kampagnenplattform «Wecollect» reichte 64'933 gültige Unterschriften gegen das E-ID-Gesetz ein; die SP wollte die Bevölkerung zur Erhöhung des Kinderabzugs befragen und reichte dagegen 53'088 Unterschriften ein; das Jagdgesetz wurde von verschiedenen Umwelt- und Tierschutzorganisationen bekämpft und wird dank der eingereichten 58'570 Unterschriften an der Urne entschieden werden; gegen den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative für einen Vaterschaftsurlaub reichten Vertreter der SVP und der Jungfreisinnigen 54'489 Unterschriften ein.
Über die vier Gesetze soll im Jahr 2020 abgestimmt werden. Auch die Sammelfristen für die beiden angekündigten Referenden gegen die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge – die GSoA, die SP und die Grünen sammelten hier Unterschriften – sowie gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien, angestrengt von Uniterre, laufen im Frühling 2020 ab.

Drei fakultative Referenden, die gegen Erlasse aus dem Jahr 2018 gerichtet waren, waren 2019 abstimmungsreif. Davon kamen zwei im Mai an die Urne und waren beide erfolglos. Die Mehrheit der Stimmbevölkerung stützte das Parlament nämlich sowohl hinsichtlich der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, gegen die ein Komitee aus der Interessengemeinschaft Schiessen (IGS) und der SVP das Referendum ergriffen hatte, als auch hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), mit dem verschiedene Komitees von linker und bürgerlicher Seite, insbesondere bestehend aus Jungparteien, nicht einverstanden waren. Die Abstimmung über die Erweiterung der Rassismusstrafnorm um den Tatbestand der sexuellen Orientierung wurde auf Februar 2020 angesetzt.

Übersicht Referenden 2019
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

In der Romandie lösten verschiedene «Polit-Affären», wie sie die Aargauer Zeitung bezeichnete, Diskussionen über die Rechte und Pflichten von Regierungsmitgliedern hinsichtlich Spesen und Annahme von Geschenken, aber auch über die Abwählbarkeit von Exekutivmitgliedern aus.
Der einstige Bundesratskandidat und Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet (GE, fdp) musste zugeben, dass er sich mit seiner Familie 2015 nach Abu Dhabi hatte einladen lassen, obwohl die Annahme von Geschenken für Genfer Staatsräte verboten ist. Weil gegen ihn ein Strafverfahren wegen Vorteilnahme eingeleitet wurde und später auch noch der Verdacht auf Steuerhinterziehung auftauchte, musste er nicht nur als Regierungspräsident zurücktreten, sondern auch Teile seines Departements aufgeben. Weil Maudet lange über die Affäre gelogen und damit sehr viel Vertrauen verloren hatte, legte ihm die FDP Schweiz gar einen Parteiaustritt nahe. Allerdings «krallt sich Pierre Maudet an sein Amt» kommentierte die Sonntags-Zeitung und schloss einen Rücktritt aus.
Nicht nur die Reisen in den nahen Osten – unter anderen wie Maudet ebenfalls nach Abu Dhabi –, sondern vor allem die Spesen des Genfer Nationalrats und Mitglieds der Genfer Stadtregierung Guillaume Barazzone (cvp), wurden Gegenstand medialer Berichterstattung: Die CHF 40'000 pro Jahr, wovon CHF 17'000 alleine für Mobiltelefonkosten verbucht wurden, veranlassten wütende Genferinnen und Genfer dazu, auf die Strasse zu gehen.
Auch der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis (VD, fdp) geriet in den Fokus der Strafbehörden. Er soll auf Reisen eingeladen worden sein, und zwar von niemand geringerem als «einem der reichsten Einwohner seines Kantons», der von einer «umstrittenen Pauschalbesteuerung» profitiere (Blick). Für Fragezeichen sorgte jedoch die tiefe Steuerrechnung von Broulis, die in der Folge publik gemacht wurde. Die vermutete unrechtmässige Optimierung konnte zwar nicht nachgewiesen werden, kosteten den FDP-Politiker aber viel Vertrauen.
Im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen zog Géraldine Savary (sp, VD), der gute Chancen auf einen Bundesratssitz nachgesagt wurden, sollte Alain Berset einst zurücktreten, und die 2020 als erste Frau SP-Ständeratspräsidentin hätte werden sollen, die Konsequenzen aus einer Wahlspendenaffäre und beendete ihre politische Karriere. Sie hatte vom gleichen Unternehmer, der die Reisen vieler Westschweizer Politiker bezahlt hatte und im Kanton Waadt pauschalbesteuert wird, eine Wahlkampfspende von CHF 7'500 angenommen. Die informellen Richtlinien der SP Waadt erlauben jedoch lediglich CHF 5'000. Obwohl ihr Rücktritt auch von zahlreichen Genossinnen und Genossen bedauert wurde und sie nichts Widerrechtliches getan habe, sei sie letztlich «über den Klassenfeind gestolpert» und habe das Pech gehabt, dass die Geschichte in dem Moment publik wurde, «als die halbe welsche Politprominenz wegen ähnlicher Geschenke, undurchsichtiger Steuerarrangements und exorbitanter Spesenbezüge am Pranger» stünden, so der Tages-Anzeiger.

Die «Affären» lösten einige Recherchen und Diskussionen aus. So listete etwa der Sonntags-Blick die Spesenrechnungen aller Kantonsregierungen für das Jahr 2017 auf. Auch wenn die Vergleichbarkeit schwierig sei, da unterschiedliche Zulagen in diesen Abrechnungen geregelt werden und die Regierungen unterschiedlich viele Mitglieder haben, überrasche die Bandbreite, die zwischen CHF 50'000 (Kanton Schaffhausen) und CHF 241'356 (Kanton Bern) variiere. Die Aargauer Zeitung vermutete, dass die «Affäre Maudet» den Forderungen nach mehr Transparenz Flügel verleihen werde. In der Tat hatte das Parlament beschlossen, dass Parlamentsmitglieder, die auf Staatskosten ins Ausland reisen, dies publik machen müssen. Allerdings galt dies nicht für Reisen auf Einladung von Interessengruppen. Die Sonntags-Zeitung brachte mit dem Thema «Ruhegehälter» einen weiteren Aspekt in die Diskussion ein. Sie vermutete, dass Maudet auch deshalb nicht zurücktreten wolle, weil in diesem Fall sein Anspruch auf eine lebenslange Rente verfallen würde. Die Zeitung listete alle Kantone auf, die entweder gar keine Entschädigung (VS, OW), eine befristete Entschädigung im Sinne eines «goldenen Fallschirms» (AG, JU, SG, NW, UR, TG, SO, BL, ZG, SH, GL, ZH, BS, AI, AR, LU) oder eine lebenslange Rente (TI, VD, GE, FR, NE, BE, GR, SZ, inkl. Bund) ausrichteten. Neben dem augenfälligen Unterschied zwischen Deutsch- und Westschweiz überraschte auch die Varianz der kantonalen Gesamtbeträge, die zum Zeitpunkt der Befragung (Juni 2019) an «Polit-Rentner» – so die Sonntags-Zeitung – ausgerichtet werden und die sich von CHF 153'000 (AR) bis CHF 4 Mio. (TI) pro Jahr erstreckten. Laut Sonntags-Zeitung bezahlt der Bund für total 23 Personen (inkl. 4 Bundeskanzler und 2 Witwen) CHF 4.4 Mio. Die Basler Zeitung schliesslich machte sich Gedanken über das Volksrecht auf Abwahl der Regierung. In der Tat könne Maudet nicht zu einem Rücktritt gezwungen werden: «Nur ein einziger Mensch entscheidet, ob ich zurücktrete oder nicht – ich selbst», zitierte die Zeitung. Im Extremfall könne Maudet gar noch im Gefängnis Regierungsrat bleiben. Die Abwahl eines Regierungsrats sei in sechs Kantonen möglich: In den Kantonen Bern, Schaffhausen, Solothurn, Tessin und Thurgau kann mittels kantonaler Volksinitiative eine Abstimmung über die Absetzung der Regierung (in corpore) verlangt werden. Im Kanton Uri können einzelne Amtsträger – also auch Ständerätinnen und -räte oder der Landamman – per Volksinitiative abgesetzt werden. In Neuenburg wurde 2014 mit der so genannten Lex Hainard ein Amtsenthebungsverfahren eingesetzt. Hier hat das Parlament die Möglichkeit, ein Regierungsmitglied abzusetzen.

Affäre Maudet

In der Sommersession beugte sich der Nationalrat über die Frage der Zuständigkeit bei Kündigung von Staatsverträgen. In einer Medienmitteilung Ende Mai hatte die SPK-NR bekannt gegeben, dass sie die von der kleinen Kammer gutgeheissene Vorlage ihrer Schwesterkommission einstimmig unterstütze, den Vorschlag des Bundesrates hingegen ebenfalls ablehne. Zwar habe die Frage, wer für die Kündigung von Verträgen zuständig sei – der Bundesrat oder das Parlament – bisher kaum gestellt werden müssen. Dies müsse aber insbesondere im Hinblick auf Volksinitiativen, deren Annahme eine Kündigung von Verträgen nach sich ziehen könne, geklärt werden. Die Beurteilung der Frage, ob neues Verfassungsrecht in Widerspruch zu einem bestehenden völkerrechtlichen Vertrag stehe, könne nicht der Exekutive alleine überlassen werden. Wie beim Abschluss solcher Verträge müsse dies dem Gesetzgeber, also dem Parlament und im Falle eines Referendums der Stimmbevölkerung, überlassen werden. Dies entspreche der Idee des materiellen Parallelismus, führte Barbara Steinemann (svp, ZH) für die Kommission in der Ratsdebatte aus. Es sei wichtig, dass die Regeln vor einem Spiel und nicht während des Spiels festgelegt würden, weshalb dieser Parallelismus im Gesetz festgehalten werden müsse.
Eine Minderheit Glättli (gp, ZH) beantragte, die Änderung nicht nur auf Gesetzesstufe zu regeln, sondern auch in der Verfassung zu verankern – eine Forderung, wie sie auch vom Bundesrat gestellt worden war, was von der neuen Justizministerin Karin Keller-Sutter unterstrichen wurde. Eine deutliche Mehrheit von 161 zu 10 Stimmen folgte hier allerdings dem Ständerat und sprach sich ebenfalls gegen Eintreten auf den bundesrätlichen Vorschlag aus. Die von der kleinen Kammer noch leicht angepasste Kommissionsvorlage fand dann in der Gesamtabstimmung eine Mehrheit von 179 Stimmen, denen lediglich eine Enthaltung gegenüberstand.
In den Schlussabstimmungen hiessen sowohl der Ständerat (44 Stimmen, keine Enthaltung) als auch der Nationalrat (195 Stimmen, 1 Enthaltung) das neue Gesetz einstimmig gut.

Kündigung von Staatsverträgen

Nachdem sich die SPK-NR dagegen ausgesprochen hatte, der parlamentarischen Initiative von Cédric Wermuth (sp, AG) für mehr Klarheit bei Volksabstimmungen Folge zu geben, wäre eigentlich der Nationalrat in der Sommersession 2019 mit der Vorprüfung der Initiative an der Reihe gewesen. Dazu kam es allerdings nicht, weil der Aargauer Volksvertreter seinen Vorstoss zurückzog.

Mehr Klarheit bei Volksabstimmungen

Mehr Klarheit bei Volksabstimmungen, die bei einer Annahme internationales Recht brechen würden, erhoffte sich Cédric Wermuth (sp, AG) dank seiner parlamentarischen Initiative. Viele Volksbegehren seien – bewusst oder unbewusst – hinsichtlich ihrer Umsetzung unpräzise formuliert; insbesondere bleibe häufig unklar, was geschehen soll, wenn ein angenommenes Begehren gegen Völkerrecht oder internationale Vereinbarungen verstosse. Der Aargauer Sozialdemokrat schlug mit seinem Begehren deshalb vor, dass derart unklare Volksinitiativen im Falle einer Annahme erst umgesetzt würden, wenn die entsprechenden internationalen Vereinbarungen gekündigt sind. Bedingung dafür sei aber, dass die Initiantinnen und Initianten neben ihrem Begehren auch explizit die Kündigung der entsprechenden Verträge forderten. In den Fällen, in denen eine Kündigung im Initiativtext unerwähnt bliebe, gar nicht möglich sei oder sogar zwingendes Völkerrecht gebrochen werden müsste, seien die Begehren lediglich teilweise im Rahmen bestehenden internationalen Rechts umzusetzen.
Die SPK-NR sprach sich mit 16 zu 7 Stimmen gegen Folgegeben aus. Es sei den Initiativkomitees nicht zuzumuten, abzuschätzen, welche internationalen Verträge mit einem Begehren tangiert würden. Dies sei nicht immer eine rein juristische Frage, sondern häufig auch eine politische. Es müsse möglich bleiben, Verträge nach Annahme von Volksinitiativen neu zu verhandeln, ohne dass vorher klar gewesen sei, dass dies nötig sein könnte. Eine Kommissionsminderheit betonte allerdings, dass Klarheit für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger geschaffen werden müsse, wofür das Begehren einen guten Vorschlag darstelle.

Mehr Klarheit bei Volksabstimmungen

Schon im Februar 2018 gaben Gegnerinnen und Gegner der Einführung von E-Voting bekannt, eine Volksinitiative einreichen zu wollen, mit der E-Voting verboten werden solle. Franz Grüter (svp, LU), der führende Kopf hinter dieser Idee, wollte aber zuerst auf parlamentarischer Ebene versuchen, ein Moratorium einzuführen. Weil dies allerdings nicht gelang, trieb der IT-Unternehmer seine Idee voran. Ein breit abgestütztes Komitee mit Vertretenden der Jungparteien der FDP, der SVP und der GLP, der Piratenpartei, nationalen Politikern der SP (Jean-Christophe Schwaab, VD), der GP (Balthasar Glättli, ZH) und der SVP (Claudio Zanetti, ZH; Gregor Rutz, ZH), dem Chaos Computer Club (Hernâni Marques), Sicherheitsexpertinnen und -experten sowie Rechtsanwältinnen und -anwälten verabschiedete Anfang September den definitiven Initiativtext der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)». Die Initiative will ein mindestens fünfjähriges E-Voting-Verbot, das erst fallen darf, wenn jedes Individuum seine eigene Stimmabgabe und die Ermittlung der Ergebnisse ohne besondere Sachkenntnisse überprüfen kann.
Die Bundeskanzlei schloss ihre Vorprüfung der Initiative Ende Februar 2019 ab; die Frist für die Unterschriftensammlung dauert nun bis zum 12. September 2020. An der Medienkonferenz beteuerte das bunt gemischte Komitee, dass es ihm um den Schutz der direkten Demokratie vor Manipulationen gehe. Die Sicherheit von E-Voting sei heute nicht gewährleistet und der vom Bund «blauäugig» vorangetriebene Prozess zur Einführung von «Vote électronique» müsse deshalb gestoppt werden. In den Medien wurde das Anliegen weitestgehend positiv kommentiert. Die WoZ forderte ihre Leserschaft auf, Unterschriften beizusteuern, und die NZZ erachtete die Digitalisierung der Urne als unnötig. Der Nutzen von E-Voting sei gemessen an den Risiken verschwindend klein, erklärte sie. Leise Kritik wurde jedoch an der Idee laut, dass das Moratorium erst aufgehoben werden soll, wenn Laien den technischen Prozess verstehen. Dies komme einem Technologieverbot nahe, schrieb der Tages-Anzeiger in einer Glosse und erdachte sich ähnliche kreative Moratorien: So sollen etwa erst dann wieder AKWs gebaut werden dürfen, wenn diese von maximal fünf Säuglingen gefahrenlos betrieben werden können, oder Flugzeuge erst dann Starterlaubnis erhalten, wenn alle Passagiere das physikalische Prinzip des dynamischen Auftriebs beschrieben hätten.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)»
Dossier: Vote électronique

Die offizielle Nachbefragung zur Selbstbestimmungsinitiative (VOTO-Studie) zeigte, dass das SVP-Begehren für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur schwer verständlich gewesen war. 43 Prozent der rund 1'500 Befragten gaben an, es sei ihnen schwergefallen, zu verstehen, worum es überhaupt gehe. Gerade für eine SVP-Initiative sei dieser Wert hoch, interpretierten die Verfasser der Analyse dieses Resultat. Als erklärungskräftig für den Stimmentscheid erwies sich die Parteiensympathie. SVP-Anhängerinnen und -anhänger unterstützten das Anliegen ebenso geschlossen (87%), wie es Sympathisierende linker Parteien verwarfen (91%). Auch die Parolentreue der Befragten, die mit der CVP oder der FDP sympathisierten, war mit 76 Prozent vergleichsweise stark. Die im Nachgang der Abstimmung geäusserte Vermutung der SVP, dass sie ihre eigene Klientel nicht zu mobilisieren vermocht habe, wurde von der Analyse in Frage gestellt: Immerhin 61 Prozent der Befragten mit SVP-Sympathien gaben an, sich am Urnengang beteiligt zu haben. Neben der ideologischen Einstellung erwies sich das Vertrauen in den Bundesrat und in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als wichtiger Treiber für ein Nein.
Das wichtigste, von den Befragten geäusserte Motiv für ein Ja war der Wunsch nach Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz gegenüber dem Ausland. Obwohl in der Kampagne oft hervorgehoben, wurde der Schutz der direkten Demokratie hingegen nur selten als Motiv für die Unterstützung des SVP-Begehrens genannt. Als zentrales Nein-Motiv entpuppte sich die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Partnerin in internationalen Verhandlungen. Das in der Kampagne weit verbreitete Argument, dass die Initiative menschenrechtsfeindlich sei, wurde hingegen spontan kaum als Entscheidungsgrund genannt. Immerhin 10 Prozent der Befragten gaben zudem an, die Initiative abgelehnt zu haben, weil sie von der SVP stammte. In beiden Lagern vermochten je rund 10 Prozent der Befragten ihren Stimmentscheid nicht zu begründen.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)