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Der Bundesrat äusserte sich zum Vorschlag, wonach Ermittlungen einer PUK absoluten Vorrang vor anderen Untersuchungen haben sollen und letztere nur mit dem Einverständnis der PUK eröffnet werden dürfen. Er war grundsätzlich damit einverstanden, beantragte aber, dass dies nur für disziplinar- und administrativrechtliche, aus Gründen der Gewaltenteilung und des Föderalismus aber nicht für strafrechtliche Verfahren gelten soll. Der Nationalrat liess sich davon nicht überzeugen und übernahm die Anträge seiner Kommission. Er hielt zwar explizit fest, dass die Einsetzung einer PUK die Durchführung von zivil- und administrativrechtlichen Verfahren und strafrechtlichen Voruntersuchungen nicht verhindert. Aber, falls die Ermittlungen PUK-relevante Bereiche betreffen, ist deren Aufnahme von der Zustimmung der PUK abhängig. Laufende Verfahren müssen bis zum Abschluss der PUK-Arbeiten unterbrochen werden.

Pa. Iv, Vorrang der parlamentarischen Untersuchung

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beantragte eine Reihe von Verfassungsänderungen zur Fortführung der Parlamentsreform. Sie möchte damit insbesondere die Wählbarkeitsregeln für die beiden Parlamentskammern vereinheitlichen und dabei auch die Unvereinbarkeit zwischen kirchlichem Amt und Nationalratsmandat streichen. Zudem sollen in Zukunft Bundesbeamte für den Nationalrat wählbar sein, freilich nur solche, die nicht - wie etwa Direktoren von Bundesämtern - am politischen Entscheidungsprozess der Exekutive beteiligt sind. Die bisher von den Kantonen geleistete Entschädigung der Mitglieder des Ständerats soll vom Bund übernommen werden. Ferner möchte sie die vorberatenden Kommissionen durch eine explizite Erwähnung in der Verfassung aufwerten und ihnen gewisse Entscheidungskompetenzen - allerdings nicht im Bereich der Gesetzgebung - übertragen. Zur Entlastung des Ratsvorsitzes soll das Amt des Vizepräsidiums doppelt besetzt werden. Schliesslich beantragt die Kommission noch, dass die Parlamentsdienste nicht bloss fachlich, sondern auch administrativ dem Parlament unterstellt werden.

Wählbarkeitsregeln vorberatenden Kommissionen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Im Ständerat wollte das Büro zuerst empfehlen, nur die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zu genehmigen, die Schaffung einer Ruhegehaltskasse aber zu streichen. Da die Finanzsituation des Bundes momentan überhaupt keine Verbesserung der materiellen Entschädigungen für Parlamentarier zulasse, übernahm es dann den von Büttiker (fdp, SO) postulierten Nichteintretensantrag. Der Rat stimmte dieser Ansicht zu, nachdem mehrere Redner betont hatten, dass zu einem späteren Zeitpunkt für materiell schlecht gestellte Abgeordnete die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung erhöht werden sollten.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Der Ständerat befasste sich mit der im Vorjahr von Cottier (cvp, FR) eingereichten Motion für eine Revitalisierung des Föderalismus. Die darin enthaltene Forderung nach der Verbesserung der Stellung der französischsprachigen Kantone durch verschiedene institutionelle Massnahmen, wie etwa der Senkung der Zahl der für die Einreichung eines Kantonsreferendums erforderlichen Kantone oder die Einführung eines suspensiven Vetos für Sprachgruppen im Parlament, wurde - auf Antrag des Bundesrates und mit dem Einverständnis des Motionärs - als Postulat überwiesen.

(Mo. 93.3175) Erneuerung des Föderalismus

In Erfüllung einer 1990 überwiesenen parlamentarischen Initiative der PUK EMD beantragte eine Kommission des Nationalrats, dass während der Durchführung einer parlamentarischen Untersuchung ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren in derselben Sache nur mit dem Einverständnis der Parlamentskommission aufgenommen oder weitergeführt werden kann. Damit soll der Vorrang der parlamentarischen Untersuchung gewährleistet werden. Insbesondere geht es darum, dass die Exekutive nicht mit einer eigenen Untersuchung die Ermittlungsarbeiten einer PUK behindern kann.

Pa. Iv, Vorrang der parlamentarischen Untersuchung

Die letzten verbliebenen Differenzen bei der Aufwertung der Standesinitiativen konnten bereinigt werden. Dabei setzte sich die Version des Nationalrats durch, wonach der initiierende Kanton auf jeden Fall von der zuständigen Parlamentskommission angehört werden muss.

Pa.Iv. 93.430: Aufwertung des Instruments der Standesinitiative

Nationalrat Blocher (svp, ZH) demonstrierte - nach eigener Aussage in Unkenntnis des Verbots der Stellvertretung bei Abstimmungen -, dass es trotz aller technischer Sicherungen möglich ist, für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen. Nach der ausführlichen Behandlung des Falls in den Medien ersuchte Bundesanwältin del Ponte das Parlament um die Aufhebung der Immunität Blochers, um ein Strafverfahren wegen Wahlfälschung einzuleiten. Diesem Gesuch gab der Rat jedoch nicht statt, da er es für sinnvoller erachtete, die Einhaltung seiner Reglemente selber sicherzustellen. Blocher entschuldigte sich und wurde von der Ratspräsidentin im Namen des Büros für sein reglementswidriges Verhalten verurteilt. Anschliessend überwies der Nationalrat ein Postulat für strengere Sanktionsmittel bei zukünftigen Verstössen. Das Büro des Nationalrats reagierte sofort und reichte im Herbst eine parlamentarische Initiative für eine Teilrevision des Geschäftsreglements ein. Diese sieht vor, dass das Büro bei schwerwiegenden Verstössen gegen die parlamentarischen Verhaltensregeln (insbesondere bei Abstimmungen und bei der Wahrung des Sitzungsgeheimnisses für Kommissionsmitglieder) einen Verweis aussprechen kann. Weitergehende Sanktionen wie etwa den Ausschluss von Sitzungen oder die Verweigerung von Sitzungsgeldern lehnte es ab.

für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen Teilrevision des Geschäftsreglements

Der Ständerat beschloss gegen den Antrag seines Büros demonstrativ (mit 29 zu 1 Stimme), das im Vorjahr vom Nationalrat beschlossene elektronische Personensuchsystem nicht anzuwenden und auf die Ausgabe von 40 000 Fr. für die persönlichen Empfänger zu verzichten.

Einführung des Funkrufsystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Das im Vorjahr beschlossene elektronische Abstimmungssystem für den Nationalrat konnte in der Frühjahrssession in Betrieb genommen werden. Die neuen Möglichkeiten zur Verbesserung der Transparenz wurden rege genutzt. So fanden in dieser Session mehr als doppelt so viele Abstimmungen unter Namensaufruf statt als im Sessionsdurchschnitt der vorangegangenen Jahre. Das Büro beantragte die Bestätigung der 1993 provisorisch für ein Jahr beschlossenen Bestimmungen über die Anwendung des elektronischen Abstimmungssystems. Namenslisten sollen demnach weiterhin lediglich bei Gesamt-, Schluss- und Dringlichkeitsklauselabstimmungen sowie auf Verlangen von 30 Parlamentariern veröffentlicht werden; neuerdings soll dies - die Wissenschaft wird es dankbar zur Kenntnis nehmen - nicht bloss in gedruckter, sondern auch in elektronischer Form geschehen.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Weitere Vorarbeiten für das Projekt einer Erweiterung des Parlamentsgebäudes wurden, obwohl nach wie vor Raumknappheit besteht, vorläufig ad acta gelegt. Die damit befasste Kommission beantragte angesichts der stadtplanerischen und finanziellen Einwände, die von ihr selbst im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Bundeshaus zusätzliche Raumkapazitäten

Die im Nachgang zu den PUK-Berichten an die Hand genommenen Arbeiten für die Verbesserung der Oberaufsicht des Parlaments konnten abgeschlossen werden. Bei den Akteneinsichtsrechten der Delegationen der GPK wurde zwischen Bundesrat und Parlament ein Kompromiss gefunden. Letzteres verzichtete zugunsten einer Generalklausel darauf, diejenigen Fälle, in denen der Bundesrat die Herausgabe von Akten verweigern darf, auf einige, genau definierte Fälle zu limitieren.

Verbesserung der Oberaufsicht des Parlaments

Der Nationalrat stimmte auch der Beschaffung eines Funkrufsystems zu, wie es im Vorjahr ein überwiesenes Postulat Reimann (svp, AG) angeregt hatte. Mit dieser Einrichtung soll vermieden werden, dass nicht im Saal anwesende Parlamentarier wichtige Abstimmungen verpassen.

Einführung des Funkrufsystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die Renovationsarbeiten am Nationalratssaal boten den äusseren Anlass, die ordentliche Herbstsession zum erstenmal seit 1848 nicht in der Bundesstadt abzuhalten. Bereits früher (1991) hatte der Genfer Ziegler (sp) erfolglos gefordert, mit der Durchführung von Parlamentssitzungen ausserhalb von Bern die Ideen des Föderalismus und des nationalen Zusammenhalts zu stärken. Die Majorisierung der französischsprachigen Schweiz in der EWR-Abstimmung hatte nun die Freisinnigen Fischer (AG), Früh (AR) und Tschopp (GE) veranlasst, eine Verlegung ins Internationale Kongresszentrum in Genf anzuregen. Gegen den Antrag seines Büros, welches sich aus Kostengründen gegen diese Dislozierung des Parlaments und seines Mitarbeiterstabes wandte, stimmte das Plenum dem Vorschlag zu. Im Ständerat brauchte es den Stichentscheid des Präsidenten Piller (sp, FR), um diesen Beschluss zu bestätigen. Die vom 20. September bis zum 8. Oktober in Genf durchgeführte Herbstsession war in ein umfangreiches Rahmenprogramm eingebettet und wurde allgemein als Erfolg gewertet. Ziegler reichte nach der Genfer Session einen neuen Vorstoss für die Abhaltung einer Session pro Jahr ausserhalb von Bern ein (93.3484).

Herbstsession 1993 in Genf
Dossier: Parlamentssessionen „extra muros“

Der Ständerat nahm als Erstrat vom Leitbild für die Arbeit der neu geschaffenen Delegationen der Geschäftsprüfungskommissionen in zustimmendem Sinne Kenntnis.

Der Ständerat nahm als Erstrat vom Leitbild für die Arbeit der neu geschaffenen Delegationen der Geschäftsprüfungskommissionen in zustimmendem Sinne Kenntnis [46]

Der Nationalrat hatte im Vorjahr in erster Lesung die Einrichtung eines elektronischen Abstimmungssystems abgelehnt. Die Kommission legte zuhanden der zweiten Lesung einige Abänderungsanträge vor. So schlug sie ein technisches Verfahren vor, das sicherstellen soll, dass nicht auch für abwesende Banknachbaren und -nachbarinnen gestimmt werden kann. Sie beantragte zudem eine Erweiterung der Anwendung: Das neue System soll in der Regel für alle Abstimmungen verwendet werden. Da das bisherige Aufstehen entfällt, soll das Votum der einzelnen Abgeordneten auf einer Anzeigetafel sichtbar sein. Dabei werden sämtliche Abstimmungsergebnisse gespeichert; Namenslisten mit dem individuellen Verhalten sollen dann veröffentlicht werden, wenn dies 30 Ratsmitglieder verlangen, sowie bei Gesamt- und Schlussabstimmungen und bei Beschlüssen über die Dringlichkeitsklausel.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Eine wesentlich weniger weit gehende Aufwertung des Instruments der Standesinitiative beantragte die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Dieses seit 1848 den Kantonen zustehende Vorschlagsrecht zuhanden des Parlaments hatte sich in den letzten Jahren zwar wachsender Beliebtheit erfreut, war aber vom Parlament ähnlich stiefmütterlich wie Petitionen behandelt worden. Dies hing auch damit zusammen, dass die Prozedur der parlamentarischen Behandlung nicht sehr präzis definiert war. Die Kommission schlug nun vor, die Standesinitiativen gleich zu behandeln wie parlamentarische Initiativen, mit der Ausnahme, dass die Vorprüfung, also der Entscheid, ob ihnen Folge zu leisten sei, von beiden Kammern durchgeführt werden muss. Im positiven Fall wird eine Kommission des einen Rates mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. Nachdem auch der Bundesrat keine Einwände erhoben hatte, akzeptierten beide Ratskammern diese Neuerung oppositionslos, wobei zu Jahresende noch eine kleine Differenz bestehen blieb: der Nationalrat sprach sich für eine obligatorische, der Ständerat für eine bloss fakultative Anhörung des initiierenden Kantons aus.

Pa.Iv. 93.430: Aufwertung des Instruments der Standesinitiative

Ständerat Cottier (cvp, FR) und Nationalrat Engler (cvp, Al) [93.3169] reichten identische Motionen ein, in denen sie namentlich auch institutionelle Änderungen beim Gesetzgebungsprozess fordern. So soll beim Kantonsreferendum die heute erforderliche Anzahl von acht beteiligten Kantonen gesenkt werden, damit beispielsweise die sechs mehrheitlich französischsprachigen Kantone eine Volksabstimmung verlangen können; zusätzlich möchten die Motionäre auch ein ähnlich ausgestaltetes Initiativrecht einführen. Vorgeschlagen wird in den Motionen auch ein Behördenreferendum, das einer qualifizierten parlamentarischen Minderheit erlauben würde, die Durchführung einer Volksabstimmung zu einem Parlamentsbeschluss zu verlangen. Schliesslich sollen bei den Parlamentsverhandlungen die Anliegen der Sprachminderheiten besser berücksichtigt werden. Deren Vertretern würde das Recht auf ein suspensives Veto eingeräumt, welches ein zusätzliches Differenzbereinigungsverfahren zur Folge hätte.

(Mo. 93.3175) Erneuerung des Föderalismus

Der Nationalrat lehnte einen von den Fraktionen der AP und der FDP sowie einem Teil der CVP unterstützten Nichteintretensantrag Ruf (sd, BE) ab, der vor allem mit den hohen Kosten und der Missbrauchsgefahr begründet wurde. In der Detailberatung wurde ein Antrag Poncet (lp, GE) knapp abgelehnt, der Interessierten Einsicht in alle gespeicherten Abstimmungsresultate geben wollte. Die von der Kommission vorgeschlagene Lösung wurde in der Gesamtabstimmung mit 78:51 und in der Schlussabstimmung mit 99:67 Stimmen gutgeheissen.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Ein im Abstimmungskampf unbestrittenes Element des Entschädigungsgesetzes wurde vom Parlament bereits wieder aufgenommen. Der Nationalrat überwies eine Motion Schmid (gp, TG), welche verlangt, dass Parlamentarier in bezug auf die berufliche Vorsorge gleich behandelt werden wie andere vom Bund entschädigte Angestellte.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr das Projekt eines elektronischen Abstimmungssystems primär aus Kostengründen zur Uberarbeitung an sein Büro zurückgewiesen hatte, präsentierte dieses eine zweite, billigere Version. Gleichzeitig lockerte es auch die im ersten Anlauf als zu restriktiv kritisierten Bestimmungen über den Einsatz des Systems. Die individuelle Stimmabgabe sollte nun nicht mehr bloss auf Verlangen von 30 Ratsmitgliedern (analog zur heutigen Abstimmung unter Namensaufruf) registriert und publiziert werden, sondern auch bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen und Abstimmungen über die Dringlichkeitsklausel. Obwohl die neue Anlage nur noch Investitionskosten von rund 0,5 Mio Fr. verursachen sollte, begründeten die Fraktionen der CVP und der SD/Lega ihren knapp abgelehnten Nichteintretensantrag vor allem mit finanzpolitischen Argumenten. In der Detailberatung unterlagen Anträge von Vollmer (sp, BE) und Poncet (lp, GE) für eine Ausweitung der Fälle, bei welchen die individuelle Stimmabgabe registriert und dokumentiert wird. Aber auch diese zweite Version eines elektronischen Abstimmungssystems, das der Öffentlichkeit mehr Transparenz über das Verhalten seiner Abgeordneten hätte liefern sollen, erlitt Schiffbruch. Sie wurde in der abschliessenden Gesamtabstimmung mit 62 zu 54 Stimmen abgelehnt. Wenn die Parlamentarier schon nicht elektronisch abstimmen wollen, so möchten sie doch in Zukunft häufiger an Abstimmungen teilnehmen: Der Nationalrat überwies ein Postulat Reimann (svp, AG), welches technische Vorkehrungen (Funkrufsystem o.ä.) fordert, um nicht im Saal anwesende Mitglieder auf kommende Abstimmungen hinzuweisen.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Das Abstimmungsresultat vom 27. September fiel deutlich aus: Zwar stimmte das Volk der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes zu, die beiden Vorlagen, welche die Arbeitssituation der Parlamentarier verbessert, die Bundesfinanzen aber zusätzlich belastet hätten, wurden jedoch klar abgelehnt. Dabei war das Ergebnis bei der Entschädigungserhöhung für die Nationalräte noch etwas deutlicher als bei den Mitteln für die Einstellung von Assistenten.

Infrastrukturgesetz.
Abstimmung vom 27. September 1992

Beteiligung: 45,6%
Nein: 1 339 597 (69,4%)
Ja: 590 484 (30.6%)

Parolen:
-Nein: SVP (5*), AP.
- Ja: FDP (8*), SP, CVP (6*), GP, LP, SD (1*), LdU (1*), EVP, PdA, EDU, SGB, CNG.



Revision Entschädigungsgesetz.
Abstimmung vom 27. September 1992

Beteiligung: 45,6%
Nein: 1 424 954 (72,4%)
Ja: 542 768 (27,6%)

Parolen:
-Nein: SVP (6*), AP.
- Ja: FDP (4*), SP, CVP (3*), GP, LP, SD (1*), LdU (1*), EVP, PdA, EDU, SGB, CNG.



Revision Geschäftsverkehrsgesetz.
Abstimmung vom 27. September 1992

Beteiligung: 45,4%
Ja: 1097185 (58,0%)
Nein: 794132 (42,0%)
Parolen:
- Ja: FDP (2*), SP, CVP (1*), GP, LP, SD (1*), LdU, EVP, PdA, EDU, SGB, CNG.
- Nein: SVP (9*), AP.

*In Klammern Anzahl der abweichenden Kantonalsektionen

Die nach dem Urnengang durchgeführte Umfrage ergab, dass die Verbesserung der materiellen Stellung der Nationalräte von allen Bevölkerungsgruppen abgelehnt worden war; am deutlichsten von den Landwirten und den beruflich wenig Qualifizierten, am knappsten von den Hochschulabsolventen und den Personen in leitender Funktion. Wie die Parteiparolen erwarten liessen, fiel die Ablehnung bei den Sympathisanten der GP und der SP weniger deutlich aus als bei den Anhängern weiter rechts stehender Parteien; Zustimmung fand die Reform aber auch bei diesen nicht. Die Gegnerschaft war zudem weniger ausgeprägt in der französischsprachigen Schweiz. Diese grössere Wertschätzung der parlamentarischen Arbeit in der Westschweiz könnte damit erklärt werden, dass in dieser Region auch auf kommunaler Ebene Parlamente und nicht Gemeindeversammlungen die Regel sind. Bei der Befragung nach den Entscheidmotiven zeigte sich, dass die Kritik fast ausschliesslich gegen die Erhöhung der Entschädigungen und die damit verbundenen Kosten gerichtet war; das Festhalten an der Idee eines Milizparlaments spielte hingegen eine weniger grosse Rolle.

Referenda gegen Parlamentsreform 1992 (90.228/90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Unter den mehr als 140 National- und Ständeräten, welche sich zum befürwortenden Komitee zusammenfanden, waren ausser der AP sämtliche Fraktionen vertreten. Im gegnerischen "Abstimmungskomitee gegen die verdeckte Einführung des Berufsparlaments" machten neben zwölf aktiven Nationalräten aus SVP (u.a. Blocher, ZH), AP und FDP (Stucky, ZG) auch einige ehemalige Bundesparlamentarier mit. Von den Parteien sprachen sich nur gerade die AP und die SVP (ohne einige ihrer wichtigeren Kantonalparteien, welche die Ja-Parole ausgaben) gegen die Parlamentsreform aus.

Referenda gegen Parlamentsreform 1992 (90.228/90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, welche an die parlamentarische Oberaufsicht der Verwaltung gestellt werden, haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte ein neues Leitbild gegeben.

Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, welche an die parlamentarische Oberaufsicht der Verwaltung gestellt werden, haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte ein neues Leitbild gegeben [36]

Die Referenden gegen die beiden vom Parlament im Vorjahr beschlossenen Gesetzesrevisionen (Geschäftsverkehrsgesetz bzw. Entschädigungsgesetz) sowie gegen das neue Infrastrukturgesetz kamen mit je ca. 55'000 gültigen Unterschriften zustande. Obwohl sich das Referendum gegen alle drei Vorlagen richtete, konzentrierten die Gegner ihre Propaganda vor allem auf die Erhöhung der Parlamentarierentschädigungen und am Rande auch noch auf die mit dem Infrastrukturgesetz geschaffene Möglichkeit, persönliche Mitarbeiter einzustellen. In ihrer Propaganda erwähnten sie hingegen nicht, weshalb sie auch die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes ablehnten, welche als wichtigste Neuerung dem Parlament mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Aussenpolitik bringt (die im Parlament umstrittene Verlagerung der Kommissionsarbeit auf ständige Ausschüsse war im Geschäftsreglement der Räte geregelt worden und unterstand damit dem Referendum nicht).

Referenda gegen Parlamentsreform 1992 (90.228/90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Nachdem bereits das Vorgehen bei der Beschaffung beanstandet worden war, wurde nun auch heftige Kritik an den Leistungen des Informatiksystems für die Parlamentarier geübt. Gegen den dafür verantwortlichen stellvertretenden Generalsekretär der Bundesversammlung wurde eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet.

Kritik an den Leistungen des Informatiksystems für die Parlamentarier