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Das Thema Transparenz hatte im Sommer 2015 – wohl nicht zuletzt aufgrund der "Kasachstan-Affäre" – Hochkonjunktur. Nicht nur in den Medien, sondern auch im Parlament wurde vielfach gefordert, dass Entschädigungen und Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern oder Tätigkeiten und Mandate von Lobbyistinnen und Lobbyisten besser einsehbar gemacht werden. In die gleiche Kerbe hieb eine parlamentarische Initiative Heer (svp, ZH), die die Reisetätigkeit von Parlamentsmitgliedern offenlegen will. Auf Anfrage seien die Kosten, welche Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgrund ihrer Reisen den Steuerzahlenden verursachten, offenzulegen. Dies sei, so der Zürcher SVP-Vertreter, heute aber nicht der Fall: Medienschaffenden würden solche Auskünfte mit dem Argument des Persönlichkeitsschutzes verweigert. Dies sei "total deplatziert", da es sich ja nicht um persönliche Reisen handle, sondern diese im Rahmen eines Parlamentsmandates (z.B. Europarat, OSZE, etc.) erfolgten – so Heer in seiner Begründung. Die SPK-NR folgte dieser Argumentation und fügte hinzu, dass es besser sei, fundierte Zahlen zu liefern als der Medienspekulation Tür und Tor zu öffnen. Sie empfahl mit 20 zu 4 Stimmen der Initiative Folge zu geben.
Ganz anderer Meinung war die Schwesterkommission, die die Zustimmung mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen verweigerte. Die Reisekosten würden bereits in den Jahresberichten der jeweiligen Delegationen ausgewiesen. Ratsmitglieder nähmen Reisetätigkeiten im Auftrag dieser Gremien wahr und eben nicht als Einzelpersonen. Eine individuelle Aufschlüsselung würde einem "Voyeurismus dienen, der nicht gefördert werden sollte" – so die SPK-SR in ihrem Medienbericht Anfang Mai 2016.

Reisetätigkeit von Parlamentsmitgliedern (Pa. Iv. 15.442)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Nachdem die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) die Idee eines Vetos gegen bundesrätliche Verordnungen gleich zwei Mal abgelehnt hatte – eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS) aus den eigenen Reihen wurde im Ständerat versenkt und einer parlamentarischen Initiative Aeschi (svp, ZG), der von der SPK-NR Folge gegeben wurde, entsagte die SPK-SR ihre Zustimmung – gelangte die Initiative Aeschi in den Nationalrat. Die SPK-NR empfahl ihrem Rat erneut, das Anliegen gutzuheissen. Sie verwies dabei auf die Voten im Ständerat, der die mit der parlamentarischen Initiative Fournier angeregte Reform zwar abgelehnt hatte, dabei aber in zahlreichen Voten Missbehagen aufgezeigt habe. Dies lasse hoffen, dass dieser Anlauf – in den letzten Jahren hatte es aus der Volkskammer insgesamt sechs Vorstösse in Richtung Verordnungsveto gegeben – erfolgreich sein könnte. Auch der Ständerat habe bemerkt, dass Verordnungen teilweise zu detailliert seien und dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr entsprächen. In umstrittenen Fällen brauche es deshalb ein griffiges Kontrollinstrument. Die vor allem aus SP-Mitgliedern bestehende Kommissionsminderheit warnte davor, dass dies vom Ständerat als Zwängerei aufgefasst würde. Man habe zudem genügend Instrumente, um die Verordnungsgebung des Bundesrates zu beeinflussen. Das Instrument, das in einigen Kantonen angewendet werde und dort gut funktioniere, laufe Gefahr auf Bundesebene, aufgrund des Zweikammersystems, zu Blockaden zu führen. Der Vorschlag von Aeschi sieht vor, dass Quoren in beiden Räten erreicht werden müssten, um ein Veto einlegen zu können. Freilich – dies war auch ein Gegenstand in der Ratsdebatte – stünde eine genaue Ausgestaltung der Regelung noch bevor. Bei der Abstimmung stand eine satte bürgerliche Mehrheit an 120 Stimmen 52 Stimmen von Links-Grün, zusammen mit 12 Stimmen aus der CVP-Fraktion, gegenüber und der Initiative wurde Folge gegeben.

Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa. Iv. 14.422)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Nachdem die SPK-SR ihre Unterstützung entsagt hatte, musste der Nationalrat über die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) befinden. Die Urheberin der Initiative erörterte in ihrem Votum ihre Beweggründe. Es scheine ihr selbstverständlich zu sein, dass auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – alle Bestandteile des Gehalts zu versteuern hätten. Auch die jährliche Pauschale für Personal- und Sachausgaben sei ein solcher Bestandteil. Da die SPK-NR der Forderung bereits im Januar 2014 einstimmig Folge gegeben hatte, gab es weder Anträge noch Diskussionsbedarf und die grosse Kammer gab der Initiative Folge.

Spesenentschädigungen

In ihrer Medienmitteilung Mitte April gab die SPK-NR bekannt, dass sie der parlamentarischen Initiative Berberat für transparentes Lobbying ebenfalls Folge geben will – dies, nachdem sich der Ständerat ein paar Wochen zuvor mit relativ knapper Mehrheit von 20 zu 17 Stimmen ebenfalls für das Anliegen ausgesprochen hatte. Die Kommission gab zu Protokoll, dass sie Handlungsbedarf sehe. Eine Akkreditierung, wie sie von der Initiative Berberat verlangt wird, schaffe einheitliche Kriterien, so dass der Zugang von Lobbyisten nicht mehr vom Wohlwollen der Parlamentsmitglieder abhänge. Mit 14 zu 9 Stimmen sprach sich die SPK-NR für Folge geben aus.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Nur mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten Heinz Brand (svp, GR), bei 12 zu 12 Stimmen und einer Enthaltung, gab die SPK-NR einer parlamentarischen Initiative Aebischer Folge, die persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder fordert. Im Parlamentsressourcengesetz ist geregelt, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine Jahrespauschale von CHF 33'000 für Personal- und Sachausgaben erhalten. Matthias Aebischer (sp, BE) schlägt nun vor, dass diese Pauschale mit der Ermöglichung der Anstellung von persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ersetzt werden soll. Der Bund müsste für maximal 80 Stellenprozent aufkommen und eine Jahrespauschale von CHF 10'000 für die Infrastruktur der Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Aebischer argumentierte mit zunehmender Arbeitsbelastung, die nicht nur zu gesundheitsgefährdender Überlastung, sondern auch dazu führe, dass visionäre Ideen auf der Strecke blieben.
Die Kommission wies in der Begründung ihres positiven Beschlusses darauf hin, dass die Qualität der parlamentarischen Arbeit gesichert werden müsse. Nicht nur müssten Parlamentsmitglieder gut informiert sein, um Regierung und Verwaltung die Stirn bieten zu können, sondern die Repräsentationsfunktion des Mandats bringe es auch mit sich, dass zahlreiche Anfragen von Medien und Bürgerschaft beantwortet werden müssten. Dies sei alleine kaum mehr zu bewältigen. Die starke Minderheit wollte sich für das bisherige System einsetzen, weil dieses mehr Flexibilität erlaube.

Persönliche Mitarbeitende (Pa.Iv. 15.445)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Die aufgrund einer parlamentarischen Initiative Bernasconi verfasste Reform des Büros des Nationalrates wurde in der Frühjahrssession 2016 beraten. Die Initiantin war im Herbst 2015 zurückgetreten und folglich nicht mehr im Saal zugegen. Die Sprecherin des Büros, Edith Graf-Litscher (sp, TG), machte sich im Namen des Büros für das Anliegen stark. Damit Eltern am Abend nach Hause fahren können, sei der Beginn der Sitzungen auf 8.15 Uhr anzusetzen. Die Züge könnten dann so gewählt werden, dass man rechtzeitig zum Beginn der Debatten wieder in Bern sei. Roland Rino Büchel (svp, SG) bezeichnete den Titel der Initiative als Etikettenschwindel. Es gehe nicht darum, Väter und Mütter zu unterstützen, sondern eine Ausrede zu finden, am Abend nach Hause zu fahren und trotzdem die Übernachtungsentschädigung einstreichen zu können. Zudem sei der Saal am Morgen – auch um 8.15 Uhr – jeweils praktisch leer. Er glaube nicht, dass sich dies mit einer Verschiebung des Sitzungsbeginns ändere. Büchel nahm zudem Bezug auf Medienberichte, welche die Vorlage als Schlafmützen-Initiative bezeichnet und ebenfalls auf den am Morgen sehr leeren Ratssaal hingewiesen hätten. Er beantragte deshalb, als Vertreter der Minderheit des Büros, nicht auf die Vorlage einzutreten. Man solle sich von der Initiantin bzw. dem Titel der parlamentarischen Initiative ("Der Nationalrat soll an die Väter und Mütter in seinen Reihen denken!") nicht an der Nase herumführen lassen. Obwohl die bürgerlichen Fraktionen in der Frage gespalten waren – auch innerhalb der SVP selbst – wollte eine Mehrheit des Rates mit 92 zu 73 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) nicht auf die Vorlage eintreten. Damit beginnen die Sitzungen des Nationalrates nach wie vor eine Viertelstunde früher als jene des Ständerates.

Sitzungszeiten (Pa.Iv. 14.463)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Die Forderung nach Regeln für ein transparentes Lobbying blieben – nachdem in den Vorjahren einige entsprechende Vorstösse abgelehnt worden waren – weiterhin Thema im Bundeshaus. Mit der parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) kam 2016 Bewegung in die Diskussion. Der Neuenburger Ständerat forderte eine Akkreditierung und ein öffentliches, laufend anzupassendes Register dieser Zulassungen. Berberat liess die Umsetzung seiner Forderung dabei bewusst offen und regte auch eine Begrenzung der Zahl von akkreditierten Lobbyistinnen und Lobbyisten an. Lobbyismus – so der Initiant in seiner Begründung – gehöre zum demokratischen System, müsse aber unbedingt transparenter gemacht werden. Das jetzige System mit der Vergabe von zwei Dauerzutrittsberechtigungen pro Parlamentarier sei ungenügend und mit der Idee der Akkreditierung könnte darauf zumindest teilweise verzichtet werden – Berberat regte an, nur noch eine solche Berechtigung pro Parlamentsmitglied zu gewähren.
Die SPK-SR hatte zwar noch Ende 2015 mit 5 gegen 5 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Verena Diener Lenz (glp, ZH) empfohlen, der Initiative nicht Folge zu geben, die kleine Kammer entschied sich in der Frühjahrssession 2016 allerdings anders. Die Argumente der SPK-SR, es seien in den letzten Jahren mehrere Vorstösse in diese Richtung abgelehnt worden und ein medial stark aufbereitetes Ereignis – nur verklausuliert angesprochen war die in den Medien so benannte "Kasachstan-Affäre" – dürfen nicht so rasch zu einem Meinungswandel führen. Abstrakte Regeln könnten die Probleme nicht lösen. Es sei vielmehr auf die Eigenverantwortung der Ratsmitglieder zu setzen. Zu befürchten sei zudem ein administrativer Mehraufwand und eine grosse Zahl an Interessenvertreterinnen und -vertretern, die ja – wenn sie die Regeln erfüllen – alle zugelassen werden müssten. Eine Mehrheit von 20 Ständerätinnen und Ständeräten (gegen 17 Stimmen bei einer Enthaltung) schien allerdings der Argumentation der Kommissionsminderheit zu folgen, dass es eben gerade aufgrund der Affäre an der Zeit sei, neues Vertrauen in die Institutionen zu schaffen. Dies sei mit mehr Transparenz möglich. Zudem funktioniere das Akkreditierungssystem bei Journalistinnen und Journalisten gut. Weil man insbesondere im Milizsystem auf Unterstützung von Fachpersonen angewiesen sei, müsse auch eine transparente Lösung für Lobbyistinnen und Lobbyisten gefunden werden.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Die GPK-NR folgte dem Vorschlag ihres Präsidenten Rudolf Joder (svp, BE), der mit einer parlamentarischen Initiative eine Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen anstrebt. Die laufend grösser werdende Bundesverwaltung, aber auch verschiedene Vorkommnisse – Joder erwähnte etwa die Korruptionsaffäre im Seco oder das gescheiterte Informatikprojekt Insieme – zeigten, dass es dringend erforderlich sei, die parlamentarische Oberaufsicht zu stärken. In der Medienmitteilung, in welcher sie ihre Zustimmung bekannt gab, machte die GPK-NR konkrete Vorschläge: Die personellen Ressourcen des GPK-Sekretariats und der parlamentarischen Verwaltungskontrolle müssten aufgestockt werden; der Informationsaustausch zwischen GPK und Finanzkontrolle müsse verstärkt und gesetzlich verankert werden; die Koordination zwischen GPK und den Gremien der Finanzoberaufsicht müsse verbessert werden. Die GPK-SR gab der Initiative im Februar 2016 Folge.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Anfang Februar legte das Büro des Nationalrates (Büro-NR) seinen Bericht zur Änderung der Sitzungszeiten vor, wie sie von einer parlamentarischen Initiative Bernasconi (sp, GE) angeregt worden war. Wie im Ständerat sollen die Sitzungen laut dem Vorschlag des Büros erst um 8.15 Uhr und nicht bereits um 8.00 Uhr beginnen. Die so insgesamt verlorenen 150 Minuten Sitzungszeit sollen kompensiert werden, indem die Montagssitzungen bereits um 14.15 statt 14.30 Uhr und die Nachmittagssitzungen am Mittwoch sowie am Donnerstag der letzten Sessionswoche bereits um 14.30 statt um 15.00 Uhr beginnen sollen. Dadurch würde insgesamt sogar 15 Minuten Sitzungszeit gewonnen, was in Anbetracht der Ausfälle aufgrund von Fraktionsausflügen und Feierlichkeiten aber nötig sei. Das Büro beantragt gleichzeitig, die Sitzungszeiten nicht mehr im Geschäftsreglement festzuschreiben, sondern die Kompetenz zur Festlegung der Sitzungszeiten, wie im Ständerat, dem Büro selber zu überlassen. Zwei SVP-Vertreter des Büros (Roland Büchel (SG) und Adrian Amstutz (BE)) bildeten eine Minderheit und beantragten das Nichteintreten auf die Vorlage, da sie keinen Handlungsbedarf sahen.

Sitzungszeiten (Pa.Iv. 14.463)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Thomas Minder (parteilos, SH) eine Änderung des Parlamentsgesetzes, damit eine Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen möglich wird. Beratungen von Kommissionen und die Protokollierung derselben sind grundsätzlich vertraulich. Minder forderte, dass die häufig zusätzlich zu den vertraulichen Dokumenten abgegebenen, so genannten sekundären Unterlagen (z.B. Gutachten, Statistiken, Zeitungsartikel, wissenschaftliche Arbeiten) nicht mehr der Vertraulichkeit unterstellt werden. Die bestehende Regel widerspreche der Logik: Was öffentlich zugänglich sei, könne nicht vertraulich werden. Die SPK-SR begrüsste die Idee. Eine Klärung tue auch deshalb Not, weil unter Parlamentarierinnen und Parlamentariern Unsicherheit herrsche, welche Dokumente weitergegeben werden dürften und welche nicht. Einstimmig empfahl die Kommission, der Initiative Minder Folge zu geben. Dem schloss sich die Schwesterkommission an: Auch die SPK-NR gab dem Vorstoss einstimmig ihren Segen, sodass die ständerätliche Kommission einen entsprechenden Erlass auszuarbeiten hat.

Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen (Pa.Iv. 15.444)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Per 1. Januar 2016 trat das revidierte Publikationsgesetz in Kraft. Im Oktober 2015 hatte der Bundesrat die Publikationsverordnung angepasst, so dass mit Jahresbeginn 2016 nicht mehr nur einzig die gedruckten Veröffentlichungen der amtlichen Publikationen rechtlich verbindlich sind, sondern auch die elektronischen Fassungen des Bundesblatts, der Amtlichen Sammlung und der Systematischen Sammlung des Bundesrechts. Im Falle von Unterschieden zwischen Print- und Online-Version wird neu die elektronische Version massgebend sein.

Publikationsgesetz

Im Jahr 2015 wurden total 2'106 parlamentarische Vorstösse (parlamentarische Initiativen, Motionen, Postulate, Interpellationen, Anfragen und Fragen in der Fragestunde) neu eingereicht. Nimmt man all diese Vorstösse zusammen – also auch inklusive der Fraktions- und Kommissionsvorstösse – ergibt sich eine Pro-Kopf-Vorstossrate von 8,6, was im Vergleich zu 2014 (total 2'174 Vorstösse; 8,8 Vorstösse pro Kopf) eine leichte Abnahme bedeutet. Im Vergleich zum Vorjahr hat allerdings insbesondere die Zahl an weniger verbindlichen Vorstössen abgenommen: So wurden 2015 weniger Fragen in der Fragestunde (638) gestellt und weniger Anfragen (98) eingereicht als noch 2014 (Fragen: 667; Anfragen: 119). Mit den neu eingereichten 101 parlamentarischen Initiativen (2014: 77), den 404 Motionen (2014: 380) und den 238 Postulaten (2014: 238) hat sich das Parlament 2015 freilich wieder einiges an Mehrarbeit selber auferlegt. Interessant ist vor allem der deutliche Anstieg bei den parlamentarischen Initiativen. Zwar erreicht die Zahl nicht den Spitzenwert von 2010, als deren 142 eingereicht worden waren, es scheint sich aber – ähnlich wie zu Beginn des Jahrtausends – eine wachsende Lust des Parlaments nach unmittelbarer gesetzgebender Tätigkeit abzuzeichnen. Interessanterweise nahm 2015 parallel zur Zunahme der Zahl an parlamentarischen Initiativen die Anzahl an Bundesratsgeschäften recht deutlich ab: Die Regierung legte dem Parlament 75 Geschäfte vor, also rund ein Fünftel weniger als noch 2014 (91). Die Zahl der Petitionen nahm 2015 hingegen wieder zu (von 29 auf 45) und auch die Kantone zeigten sich 2015 mit 28 Standesinitiativen wieder etwas aktiver als 2014 (21). Die Vereinigte Bundesversammlung hatte 2015 ebenfalls etwas mehr zu tun als 2014; sie traf sich zu 30 (vor allem Wahl-) Geschäften des Parlaments (2014: 24).
Die seit den 1990er-Jahren stark zunehmende Zahl an Vorstössen war auch Gegenstand in der Presse. So berechnete etwa die Sonntagszeitung, dass zwischen 1994 und der Frühjahrssession 2015 exakt 29'494 Vorstösse eingereicht worden seien, wobei dies immer mehr Kosten verursache – das Sonntagsblatt nannte gestützt auf eine Interpellation einen Schnitt von CHF 6'120 pro Vorstoss. L'Express sprach von „parlementaires hyperactifs", wobei die mediale Begleitung der Parlamentsarbeit wohl das ihre beitrage und die Ratsmitglieder zur Einreichung von Vorstössen anstachle.
Die effektive, an der Anzahl erledigter Geschäfte gemessene Arbeitsbelastung war 2015 etwas grösser als 2014. Insgesamt wurden 2'687 Geschäfte abgeschlossen (2014: 2'357). Von den 578 erledigten Motionen (2014: 396) waren 119 abgeschrieben (2014: 101), 52 angenommen (2014: 49) und 407 abgelehnt worden (2014: 246). Die Erfolgsquote (ohne abgeschriebene Vorstösse) lag 2015 bei den Motionen also bei 11% und war damit im Vergleich zu 2014 (17%) gesunken. Die Erfolgsquote der 2015 erledigten 311 Postulate war hingegen sehr hoch: 85 Postulate wurden angenommen, 90 abgeschrieben und 65 abgelehnt. Viel Arbeit verrichtete zudem 2015 die Verwaltung mit der Beantwortung von 757 Interpellationen (2014: 657), 116 Anfragen (2014: 107) und 638 Fragen für die Fragestunde (2014: 667). Zudem erledigten National- und Ständerat im Berichtsjahr 90 Bundesratsgeschäfte (2014: 93), 92 parlamentarische (2014: 76) und 34 Standesinitiativen (2014: 12).

Arbeitsbelastung 2015
Dossier: Geschäftsstatistik der Bundesversammlung

Zur letzten offiziellen Aufgabe des Alterspräsidenten nach eidgenössischen Wahlen gehört die Organisation der Wahl des Nationalratspräsidenten oder der Nationalratspräsidentin. 2015 oblag diese Aufgabe Luzi Stamm (svp, AG). Zur Wahl vorgeschlagen war die Vizepräsidentin von 2014, Christa Markwalder (fdp, BE), die offiziell von allen Fraktionen unterstützt wurde. Von den 199 eingelangten Wahlzetteln stand auf 159 der Name der Freisinnigen. 14 Wahlzettel blieben leer, zwei waren ungültig, zwölf gingen an den Parteikollegen Christian Wasserfallen – der Markwalder 2013 in der FDP-internen Ausmarchung unterlegen war – und 12 Stimmen fielen auf Diverse. Markwalder bedankte sich in einer Rede für die Wahl. Sie wolle ihr Präsidialjahr unter das Motto "Respekt" stellen. Sie zog einen Vergleich zwischen Politik und Musik: Es gelte den richtigen Ton zu treffen, taktvoll zu sein und Disharmonien zu korrigieren. Um diese Metapher zu unterstreichen, spielte Markwalder zusammen mit Kathrin Bertschy (glp, BE), Maja Ingold (evp, ZH) und Balthasar Glättli (gp, ZH), die zusammen das Bundeshausquartett bilden, einen Walzer von Antonin Dvorak. Dass ein "Miliz-Streichquartett" aus vier verschiedenen Parteien die Legislatur eröffne – so Markwalder weiter – symbolisiere das Zusammenspiel, dass auch in der Politik essenziell sei.
In der Presse wurde die 40-jährige Markwalder als gut vernetzte Aussenpolitikerin beschrieben. Sie sitzt seit ihrem 28. Lebensjahr im Nationalrat und steht für eine enge Verbindung zwischen der Schweiz und der EU ein. Acht Jahre lang war sie Präsidentin der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (Nebs), die einen EU-Beitritt anstrebt. Immer wieder wurde auch die so genannte "Kasachstan-Affäre" beschrieben, bei der die Bernerin mit "einem blauen Auge davongekommen" sei (NZZ). Dass ihr die Sache kaum geschadet hat, bewies nicht nur ihre Wiederwahl im Oktober 2015, sondern auch die Wahl zur Nationalratspräsidentin, die die Krönung ihrer Karriere darstelle (AZ), auch wenn die 159 Stimmen ein vergleichsweise "mässiges Resultat" ergäben (TA).
Mit der Wahl von Christa Markwalder zur Nationalratspräsidentin und der gleichzeitigen Wahl von Raphaël Comte (fdp, NE) zum Ständeratspräsidenten sowie von Johann Schneider-Ammann zum Bundespräsidenten, waren die höchsten Ämter der Eidgenossenschaft 2015 ganz in den Händen der FDP – 2014 war die SP Nutzniesserin dieser aufgrund von Rotation allerdings eher zufälligen Konstellation.
Zum ersten Vizepräsidenten wurde Jürg Stahl (svp, ZH) gewählt. Er erhielt 163 von 181 gültigen Stimmen. Von den 192 eingelangten Wahlzetteln waren neun leer, zwei ungültig und 18 enthielten diverse andere Namen. Der Sitz des zweiten Vizepräsidenten wird 2015 von Dominique de Buman (cvp, FR) besetzt. Der Freiburger Christdemokrat konnte 107 Stimmen auf sich vereinen. Von den lediglich noch 153 eingelangten Wahlzetteln blieben 20 leer und auf 26 standen andere Namen als de Buman.

Wahl des Nationalratspräsidenten 2015
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Mit der Wahl des 36 Jahre alten Raphaël Comte (fdp, NE) wurde der jüngste Ständeratspräsident seit 140 Jahren gewählt. Comte war 2010 als Nachfolger des 2009 zum Bundesrat gekürten Didier Burkhalter von der Neuenburger Bevölkerung in den Ständerat gewählt worden – damals erst 30 Jahre alt. In den sechs Jahren im Ständerat gelang es dem Neuenburger Freisinnigen, der bereits als 20-jähriger ins Gemeindeparlament und mit 21 Jahren ins Kantonalparlament gewählt worden war und als jüngster Parteipräsident in der Neuenburger Geschichte mit 24 Jahren die kantonale FDP-Spitze übernahm, sich als eigenständiger Kopf zu profilieren. Er gilt in der FDP-Fraktion als Linksliberaler und wich etwa bei der Energiestrategie oder der Altersvorsorge 2020 von der Parteilinie ab, was ihm bei anderen Parteien auch den Ruf eines Partners einbrachte, mit dem man Kompromisse schmieden kann. Der ausgebildete Jurist Comte hat die Politik zum Beruf gemacht – im Express wurde er entsprechend als „animal politique“ beschrieben. Laut einem Interview in der NZZ sieht Comte diese Professionalisierung aber durchaus als Vorteil an, weil man im Ständerat ein Generalist sein müsse und ein beruflicher Hintergrund zwar in bestimmten Bereichen eine Spezialisierung erlaube, eine breite Optik auf alle Geschäfte aber eher verhindere. In zahlreichen Medien wurde Comte auch als möglicher zukünftiger Bundesrat gehandelt und mit einem berühmten Vorgänger verglichen: Numa Droz, der vor 140 Jahren jüngste Ständeratspräsident der Geschichte, war später Bundesrat geworden und hatte ebenfalls der Neuenburger FDP angehört.
Zum Auftakt der 50. Legislatur wurde Comte schliesslich mit allen 44 gültigen Stimmen (ein Wahlzettel blieb leer) mit einem Glanzresultat zum Präsidenten der kleinen Kammer gewählt. In seiner Rede erinnerte er an den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL), der eigentlich an seiner Stelle sein müsste. In der Tat war Comte 2013 als Nachfolger von Freitag von seiner Partei für das Amt des zweiten Vizepräsidenten bestimmt worden. Dies zeige, so Comte, dass der Zufall und äussere Umstände wichtig seien. Weil man nicht immer alles in der eigenen Hand haben könne, sei Demut insbesondere in der Politik wichtig. Zudem bedankte er sich bei seinem Vorgänger Claude Hêche (sp, JU) und rief für die neue Legislatur zur Zusammenarbeit auf. Insbesondere in der Chambre de Réflexion müsse man lösungs- und nicht problemorientiert sein. Die Parteien sollen im Vorzimmer der kleinen Kammer bleiben. Zudem kündigte der neu gekürte Ständeratspräsident eine „Tour de Suisse“ an: Er wolle in jedem Kanton die Bevölkerung an einer kantonstypischen Veranstaltung treffen.
In seiner neuen Rolle als Vorsitzender präsidierte Comte schliesslich die Wahl des Büros des Ständerates: Ivo Bischofberger (cvp, AI) wurde vom Rat mit 45 von 46 eingelangten Stimmen bestätigt. Erneut war ein Wahlzettel leer geblieben. 42 von 46 Stimmen entfielen auf Karin Keller-Sutter (fdp, SG), die damit zur zweiten Vizepräsidentin gekürt wurde. Diesmal blieben 3 Wahlzettel leer und einer ungültig. Zum Stimmenzähler wurde Jean-René Fournier (cvp, VS) ernannt (38 Stimmen, 1 leerer und 1 ungültiger Wahlzettel, 4 Stimmen für Diverse), Ersatzstimmenzählerin wurde Géraldine Savary (sp, VD) (35 Stimmen, 6 leer, 2 ungültig, 2 Diverse). Alex Kuprecht (svp, SZ) schliesslich wurde zum weiteren Mitglied des Büros gewählt (38 Stimmen, 4 leer, 3 Diverse). Diese sechs Personen werden fortan das Büro des Ständerats bilden. Normalerweise rutschen die gleichen Personen im Folgejahr in der Hierarchie des Büros jeweils einen Rang nach oben.

Wahl des Ständeratspräsidenten 2015
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Mitte Oktober entschied die SPK-SR, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) keine Folge zu geben. Der Entscheid fiel allerdings mit 6 zu 5 Stimmen äusserst knapp. Die Kommissionsmehrheit befand, dass die Forderung nach einer Versteuerung der jährlichen Pauschale für Personal- und Sachausgaben das System zu kompliziert mache. Die steuerfreie Entschädigung – eine Pauschale von rund 33'000 CHF pro Jahr – sei einfacher zu handhaben und auch nicht teurer. Die knapp unterlegene Minderheit mahnte hingegen eine grundsätzliche Überarbeitung der Entschädigungsregelungen an. Somit muss das Geschäft von den Räten behandelt werden.

Spesenentschädigungen

Die Entscheidung, welcher Rat in welchem Geschäft Erstrat sein soll, obliegt den beiden jeweiligen Präsidierenden der beiden Kammern. Die Zuweisung ist auch deshalb von Bedeutung, weil der Erstrat das Terrain für einen Entscheidungsprozess abstecken kann und der Zweitrat in der Regel hier nicht noch einmal alles neu definiert. In der Regel führen die Entscheidungen der Präsidien kaum zu Diskussionen. Eine Ausnahme bildete die Zuweisung der "Altersvorsorge 2020", die den Ständerat als Erstrat vorsah. Das politische Feld für die umstrittene Reform wird somit von Kommissionsmitgliedern abgesteckt, die seit längerer Zeit im Amt und dafür bekannt sind, sachpolitische Kompromisse vor Parteiideologien zu stellen. Zu diskutieren gab, dass der Ständerat die wichtige Reform noch vor den Wahlen diskutierte und sich hier einige altgediente – und für 2015 nicht mehr kandidierende – Ständeräte aus der Gesundheitskommission ein letztes Mal einbringen wollten.
Diese Ausgangslage veranlasste die SVP-Fraktion zu einer parlamentarischen Initiative, mit welcher sie verlangt, dass bei bundesrätlichen Beratungsgegenständen nicht mehr die Ratspräsidien alleine über die Vergabe des Erstrates entscheiden dürfen, sondern die Präsidien der entsprechenden Kommissionen konsultieren müssen. Auf Antrag der Kommissionspräsidentin oder des Kommissionspräsidenten müsste der endgültige Entscheid für die Bestimmung des Erstrats dann von der Koordinationskonferenz gefällt werden.
Während die SPK-NR der Initiative mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen noch Folge gab, lehnte ihre Schwesterkommission diese mit 11 zu 1 Stimmen und der Begründung ab, dass ein Einzelfall nicht genüge, um die bewährte Regelung zu ändern. Die Bestimmung des Erstrates müsse aufgrund der Belastung der Räte und Kommissionen entschieden werden und dürfe nicht "verpolitisiert" werden.

Bestimmung des Erstrats

Ein Teil des Scherbenhaufens, den die Beratungen rund um die Revision des Legislaturplanungsverfahrens hinterlassen hatte, musste von der SPK-NR aufgeräumt werden. Die grosse Kammer hatte bei jenem Geschäft nach einigem Hin und Her zwar einem Kompromissvorschlag des Ständerats zugestimmt, die vorgeschlagenen Änderungen zu den Beratungen des Legislaturplanungsberichtes dann in der Schlussabstimmung aber mit 96 zu 92 Stimmen abgelehnt. Überhaupt nicht konsistent mit diesem Entscheid war die kurz danach abgehaltene Abstimmung über die Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats, die auf der jetzt abgelehnten Gesetzesbestimmung beruhte. Hier stimmte die Mehrheit der grossen Kammer nämlich mit einem Stimmverhältnis von 97 zu 94 Stimmen zu. Damit wurden aber Bestimmungen aus dem Reglement gekippt, die es mit dem nicht angenommenen Gesetz nun aber eigentlich wieder brauchte.
Zusammen mit einigen sprachlichen Korrekturen legte die SPK-NR deshalb dem Rat mittels parlamentarischer Initiative die Wiedereinführung der gestrichenen Bestimmungen zum Verfahren der Legislaturplanung vor, die dieser in der Gesamtabstimmung in der nachfolgenden Herbstsession mit 175 zu 0 Stimmen und in der Schlussabstimmung mit 183 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen annahm – wobei der Grund für die 6 Ablehnungen wohl für immer das Geheimnis der sechs SVP-Mitglieder bleiben wird.

Verfahren der Legislaturplanung (Pa.Iv. 15.474)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Schon einige Male – zuletzt 2012 – gab es zwischen den beiden Räten unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das Parlament ein Veto gegen bundesrätliche Verordnungen haben soll oder nicht. In der Regel fand die Idee einer stärkeren Mitsprache der Legislative beim Erlass von Verordnungen durch die Exekutive in der grossen Kammer viel Rückhalt, stiess aber in der kleinen Kammer auf genau so viel Skepsis. Eine im Ständerat eingereichte parlamentarische Initiative (14.421) des Walliser Kantonsvertreters Jean-René Fournier (cvp, VS) wurde nun allerdings als positives Zeichen gewertet, dass es auch im Ständerat zunehmend Skeptiker gegen die Versuchung der Verwaltung gebe, mit Ausführungsverordnungen den Willen des Gesetzgebers zu umgehen – so die Begründung von Fournier, der forderte, dass alle Verordnungen dieser Art dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Auch Thomas Aeschi (svp, ZG) wertete diesen ständerätlichen Vorstoss als positives Zeichen und doppelte im Nationalrat nach. In seiner parlamentarischen Initiative (14.422) wollte er allerdings nicht so weit gehen und forderte lediglich die Möglichkeit eines Vetos gegen rechtsetzende Verordnungen und Verordnungsänderungen. Diese sollen dann eine Bestätigung benötigen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder eines Rates innerhalb von zwei Wochen ein Veto ergreift.
Während die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) Aeschis Idee noch im Januar mit 18 zu 4 Stimmen deutlich guthiess, sprach sich die SPK-SR im August gegen beide parlamentarischen Initiativen aus. Mit 6 zu 6 Stimmen bei Stichentscheid der Präsidentin Verena Diener Lenz (glp, ZH) fiel der Entscheid gegen den ständerätlichen Vorstoss allerdings nur knapp aus. Die 11 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative Aeschi war hier deutlicher. Die ständerätliche Kommission argumentierte, wie schon bei früheren ähnlichen Vorstössen, dass es bereits genügend Instrumente für die Bundesversammlung gebe, mit denen Einfluss auf die Verordnungsgebung genommen werden kann. So können Kommissionen verlangen, bei Verordnungsentwürfen konsultiert zu werden, oder es kann bei der Gesetzgebung eine Genehmigung für Ausführungsbestimmungen explizit vorgesehen werden. Ein Verordnungsveto stelle hingegen nicht nur eine Gefahr für die Gewaltentrennung dar, sondern sei auch ein Einfallstor für Lobbyisten, welche hier Einzelfallinteressen wirksam vertreten könnten. Die Virulenz des Themas zeigte sich auch in der ständerätlichen Debatte in der Herbstsession. Nur ganz knapp, mit 20 zu 18 Stimmen (ohne Enthaltungen), entschieden sich die Kantonsvertreterinnen und -vertreter gegen Folge geben der Initiative Fournier. Während der Vorstoss von René Fournier damit erledigt ist, muss die Initiative Aeschi nach dem Nein der SPK-SR im Nationalrat noch behandelt werden.

Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa. Iv. 14.422)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Ende August präsentierte das Büro des Ständerates (Büro-SR) seinen Bericht in Erfüllung zu einem 2010 überwiesenen Postulat des damaligen Ständerates Alain Berset, der eine Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen angeregt hatte. Die Verhandlungen in den Räten werden im Internet übertragen und im Falle der Nationalratsdebatten auf Deutsch, Französisch und Italienisch übersetzt. Dies ist in der grossen Kammer einfacher möglich, da hier seit 1948 eine Simultanübersetzung angeboten wird, was allerdings in der «chambre de réflexion» nicht der Fall ist. Hier sprechen die Vertreterinnen und Vertreter nach wie vor in ihrer Landessprache und bringen zumindest passive Kenntnisse der anderen Amtssprachen mit – ein Umstand, der auch im Kommissionsbericht als besondere Kultur hervorgehoben wurde, mit der ein Dialog über Sprachgrenzen hinweg gepflegt werde. Das Büro kam unter Abwägung verschiedener Alternativen zum Schluss, dass die Ungleichbehandlung in den Räten zwar störend sei, die technischen und personellen Hindernisse und insbesondere die geschätzten Kosten von rund CHF 720'000 jedoch zu hoch seien für eine Übersetzung in der kleinen Kammer. Mit dem Hinweis, dass man mit einem Verzicht auch die Kultur des Respekts vor den anderen Sprachgruppen und das Bemühen um gegenseitige Verständigung vorlebe, beantragte das Büro Kenntnisnahme des Berichts und Abschreibung des Postulats. Diesem Antrag stimmte der Ständerat in der Herbstsession schliesslich ohne Gegenstimme zu.

Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen

Im September präsentierte die NZZ das von Sotomo errechnete Parlamentarierrating 2015. Die ideologische Ausrichtung aller Parlamentsmitglieder wird mit Hilfe paarweiser Vergleiche aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens berechnet. Die Skala reicht von -10 (ganz links) bis +10 (ganz rechts). Die rechte Extremposition wurde im Rating 2015 von Pirmin Schwander (svp, SZ) und Lukas Reimann (svp, SG) besetzt. Am linken Rand fand sich mit einem Wert von -9.5 Christine Häsler (gp, BE).
Am deutlichsten rechts und zwar ohne Überschneidung mit anderen Fraktionen stand die SVP, deren Mitglieder zwischen 6.3 (Jean-Pierre Grin, VD) und 10 positioniert wurden. Die FDP-Mitglieder schwankten zwischen 1.6 (Christa Markwalder, BE) und 4.1 (Hans-Peter Portmann, ZH) und überschnitten sich damit sowohl mit der BDP (0.9: Rosmarie Quadranti, ZH bis 2.1: Urs Gasche, BE) als auch teilweise mit der CVP, bei der Gerhard Pfister (ZG) und Ruedi Lustenberger (LU) mit dem Wert von 3.0 den rechten und Jacques Neirynck (VD) mit -1.6 den linken Rand abdeckten. Die beiden EVP-Vertreterinnen, die der CVP-EVP-Fraktion angehören, waren dabei pointierter links (-2.8) als der Rest der CVP-Fraktion. Die GLP-Fraktion zeigte sich ziemlich geschlossen und links der Mitte. Bei den Grünliberalen wurden die Extreme von Thomas Böhni (TG, -1.7) und Martin Bäumle (ZH, -1.2) eingenommen. In ihrem Gesamtwert von -8.0 deckungsgleich zeigten sich die Grünen und die SP. Während die Genossinnen und Genossen Extremwerte zwischen -9.1 (Carlo Sommaruga, GE und Susanne Leutenegger Oberholzer, BL) und -5.7 (Daniel Jositsch, ZH) einnahmen, fanden sich bei den Grünen Christine Häsler (-.9.5) und Yvonne Gilli (SG, -6.8) an den Fraktionspolen.
Der Median des gesamten Nationalrats lag bei 0.8; das Parlament politisierte also leicht rechts der Mitte. Die Studie stellte bei der Analyse der gesamten 49. Legislatur allerdings im Vergleich mit der 48. Legislatur einen Linksrutsch fest. Insbesondere in der Verkehrs- und Energiepolitik habe Mitte-Links erfolgreich koaliert.

Erstmals konnte aufgrund der neu eingeführten elektronischen Stimmanlage auch der Ständerat vermessen werden. Insgesamt zeigte sich in der kleinen Kammer eine wesentlich schwächere Polarisierung als bei der Volksvertretung. Zwar gab es auch im Ständerat Extrempositionen – Robert Cramer (gp, GE) mit -9.6 zur Linken und Peter Föhn (svp, SZ) mit 9.6 zur Rechten –, die überwiegende Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte fanden sich aber zwischen den Werten -4 bis +5.

Nationalratsrating

Die Sitzungszeiten während der Sessionen sind im Nationalrat seit 1974 unverändert: Montag von 14.30 bis 19.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 13.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr und in der letzten Sessionswoche von 15.00 bis 19.00 Uhr sowie am Freitag der letzten Sessionswoche von 8.00 bis 11.00 Uhr. Bei grosser Geschäftslast oder dringlichen Geschäften können auch Nachtsitzungen von 19.00 bis 22.00 Uhr einberufen werden. Im Ständerat beginnen die Sitzungen seit 2007 am Morgen jeweils um 8.15 Uhr. Zwar wollte damals auch der Nationalrat den Sitzungsbeginn anpassen, ein von der grossen Kammer gutgeheissener Ordnungsantrag von J. Alexander Baumann (svp, TG) verhinderte dies jedoch. Mit einer Ende 2014 eingereichten parlamentarischen Initiative verlangte Maria Bernasconi (sp, GE) einen Sitzungsbeginn entsprechend dem ständerätlichen Stundenplan – also ebenfalls um 8.15 Uhr. Ihre Begründung beruht dabei weniger auf einer Harmonisierung der Sitzungszeiten als vielmehr in der Anpassung an den Umstand, dass immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier Elternpflichten hätten: Ein um 15 Minuten nach hinten verschobener Sitzungsbeginn am Morgen sei vor allem hinsichtlich der Ankunftszeiten der Züge familienverträglicher.
Das Büro des Nationalrates (Büro-NR) gab der Initiative Ende August 2015 Folge und nahm sich einer Reform des Geschäftsreglements des Nationalrates an.

Sitzungszeiten (Pa.Iv. 14.463)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Ende Januar 2015 reichten die beiden GPK von Stände- und Nationalrat zwei gleichlautende Motionen ein (15.3005 und 15.3006), mit denen der Bundesrat zu einer besseren Protokollführung aufgerufen wurde. Aufgrund früherer Kritik der GPK an der nicht immer nachvollziehbaren Protokollierung der Verhandlungen und Beschlüsse des Bundesrates – etwa im Rahmen der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA 2010 oder im Rahmen der Vorkommnisse um den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten 2013 – war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) zwar bereits angepasst worden: Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates müssen seit dieser Anpassung verschriftlicht werden. Allerdings waren die GPK bei der Aufarbeitung des Insieme-Debakels zum Schluss gekommen, dass die Regierung diese Anpassung im RVOG noch nicht genügend umgesetzt habe. Der Präsident der GPK-NR, Rudolf Joder (svp, BE) gab in einem Blick-Interview zu Protokoll, dass die grossen Lücken in den Bundesratsprotokollen an eine "Bananenrepublik" erinnerten. Ziffer 1 der beiden Motionen sollte der RVOG-Regelung Nachdruck verleihen. Ziffer 2 schlug vor, dass der Bundesrat eine professionelle Protokollführung einrichtet. Im Gesetz ist nicht geregelt, wer im Bundesrat Protokoll führt. In der Regel wird diese Aufgabe von den Vizekanzlern bzw. Vizekanzlerinnen ausgeübt. Mit der Motion wurde vorgeschlagen, dass bei Bundesratssitzungen ein professionelles Protokollführerteam beigezogen werden kann, wie dies auch bei der Protokollführung in den beiden Räten der Fall sei. Der Bundesrat äusserte Verständnis für die Anliegen und nahm Ziffer 1 an. Die Vertraulichkeit der Gespräche in der Regierung, die für einen Meinungsaustausch zentral sei, sei aber nicht mehr gewährleistet, wenn weitere Personen an der Sitzung teilnähmen.
In den Räten wurde entsprechend nur über die Ziffer 2 der Motionen diskutiert. In der Sommersession 2015 überwiesen sowohl der Ständerat (mit 24 zu 15 Stimmen) als auch der Nationalrat (mit 128 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung) auch diesen Teil der Anliegen. Bundeskanzlerin Corina Casanova wehrte sich in beiden Kammern vergeblich gegen eine damit verbundene Erhöhung des Präzisierungsgrades des Protokolls, was ihrer Ansicht nach die Diskussionsfreiheit der Regierungsmitglieder einschränke.

Protokollführung im Bundesrat

Die von unterschiedlichen Seiten immer wieder kritisierte und so bezeichnete ‚Vorstossflut‘ wuchs auch 2014 weiter. Beklagt wurde dabei eine immer stärker zunehmende Arbeitsbelastung, aber auch eine wachsende Flüchtigkeit bei der Gesetzgebung, die sich auf die Qualität der Gesetze nicht unbedingt positiv auswirke. Freilich sind die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht unschuldig am Arbeitsumfang. Werden alle von einem Ratsmitglied 2014 eingereichten parlamentarischen Geschäfte (parlamentarische Initiativen, Motionen, Postulate, Interpellationen, Anfragen und Fragen in der Fragestunde) addiert, so zeigen sich 2‘174 Vorstösse, was einem Schnitt von 8,8 Vorstössen pro Parlamentsmitglied und Jahr entspricht. Damit ist zwar der Höchststand von 2009, als 9,4 Vorstösse pro Kopf verzeichnet wurden, nicht erreicht, die Zahl wuchs aber im Vergleich zum Vorjahr (im Schnitt: 8,6 Vorstösse) wieder an. Allerdings wurden im Vergleich zu 2013 weniger Geschäfte mit hohem Verbindlichkeits- und Aufwandsgrad eingereicht: Die Zahl eingereichter parlamentarischer Initiativen sank im Vergleich zum Vorjahr von 84 auf 77 und die eingereichten Motionen nahmen von 425 auf 380 ab. Mit 238 wurden nur unwesentlich mehr Postulate eingereicht als 2013 (232). Ein starkes Wachstum zeigt sich aber bei den einfachen Anfragen (119; 2013: 96) und insbesondere bei den Fragen in der Fragestunde (667; 2013: 617), die nur der Nationalrat kennt. Freilich verursachen diese Fragen vor allem Kosten in der Verwaltung und bedeuten keinen grossen Mehraufwand für das Parlament. Der Arbeitsaufwand verspricht in Zukunft sogar noch etwas geringer zu werden, da im Vergleich zu 2013 im Berichtjahr etwas weniger Bundesratsgeschäfte zur Behandlung vorgelegt wurden (90; 2013: 97), die Zahl der eingereichten Petitionen markant abnahm (29; 2013: 66) und auch weniger Wahlgeschäfte anstanden (24; 2013: 31). Allerdings waren die Kantone 2014 etwas aktiver als im Vorjahr, reichten sie doch 21 Standesinitiativen ein (2013: 15).
Die tatsächliche Arbeitsbelastung im Jahr 2014 lässt sich mit Hilfe der Anzahl erledigter Geschäfte eruieren. Diese Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr etwas zurück. Insgesamt wurden 2‘197 Geschäfte erledigt (2013: 2‘224), wobei auch hier die weniger aufwändigen und unverbindlichen Interpellationen (657; 2013: 580), die einfachen Anfragen (107; 2013: 112) und die Fragen in der Fragestunde (667; 2013: 617) den Hauptharst bildeten. Parlamentarische Initiativen (76; 2013: 102), Motionen (316; 2013: 434) und Postulate (196; 2013: 203) wurden weniger erledigt als noch ein Jahr zuvor. Dasselbe gilt für die Anzahl Standesinitiativen (12; 2013: 32). Hingegen konnten 2014 mehr Bundesratsgeschäfte erledigt werden (93) als noch im Vorjahr (76). Von den 316 erledigten Motionen wurden 68 überwiesen (22%), womit die Erfolgsquote gegenüber 2013 (15%) leicht anstieg. Auch bei den 2014 erledigten Postulaten lag die Annahmequote höher (66%) als noch 2013 (49%).

Arbeitsbelastung 2014
Dossier: Geschäftsstatistik der Bundesversammlung

Die Zusammensetzung des Büros des Ständerates gab Anlass zu Diskussionen. Im Ständerat wird alljährlich neben dem Präsidenten, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten, ein Stimmenzähler sowie ein Ersatzstimmenzähler gewählt. In der Regel – eine Wiederwahl bei den eidgenössischen Wahlen vorausgesetzt – rückt der Ersatzstimmenzähler nach fünf Jahren sukzessive und quasi automatisch zum Ständeratspräsidenten auf. Weil bisher in der kleinen Kammer vorwiegend die FDP und die CVP das Sagen hatten, wurden in der Regel vor allem Angehörige dieser beiden Parteien berufen. Seit 1919 stellten die FDP und die CVP je 41 Ständeratspräsidenten, die SP und die SVP jeweils sechs und die LP zwei. Mit den eidgenössischen Wahlen 2011 hatte sich das Gewicht in der kleinen Kammer allerdings verschoben. Die SP verfügt über gleich viele Sitze wie die FDP (je 11) und nur über zwei weniger als die CVP. Wenig verwunderlich also, dass die SP im Berichtjahr mehr Proportionalität für das Ständerats-Büro forderte. Die informelle Regel im Ständerat lautete bisher, dass sich Freisinnige und Christlichdemokraten jeweils zwei Mal hintereinander abwechselten und erst dann die SP oder die SVP zum Zug kamen. Diese informelle Regel sollte mit einer Motion Roberto Zanetti (sp, SO) durchbrochen werden. Das Büro des Ständerates lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass Proportionalität bei fünf Mitgliedern aufgrund von Rundungsschwierigkeiten nur bedingt möglich sei. Zudem seien die Regeln bereits nach den Wahlen 2011 festgelegt worden und Änderungen seien deshalb erst nach den Wahlen 2015 möglich. Nach den nächsten Wahlen solle diese Regel aber noch einmal mit den Gruppenchefs diskutiert werden. Nach kurzer Debatte zog Zanetti den Vorstoss wieder zurück.

Proportionalität für das Ständerats-Büro

Das von Sotomo auf der Grundlage von Abstimmungen durchgeführte Nationalratsrating für das dritte Jahr der laufenden Legislatur zeigte eine Spannweite zwischen -9,4 – die Extremposition, die sich Carlo Sommaruga (sp, GE) und Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) teilen – und +9,9, gehalten von Pirmin Schwander (svp, SZ). Das Rating zeigt Unterschiede zwischen den Sprachregionen. Die mittlere Position aller französischsprechenden Nationalrätinnen und Nationalräte lag bei -1,4 während die Deutschschweizer Vertreterinnen und Vertreter im Schnitt bei 0,5 zu liegen kamen. Interessant war der seit ein paar Jahren anhaltende Rechtsrutsch der acht Nationalräte aus dem Kanton Tessin, welche die Deutschschweiz 2014 rechts überholten. Eine markante Entwicklung über die Zeit lässt sich auch hinsichtlich der Harmonisierung innerhalb der Parteien feststellen. Die mittleren Positionen verschoben sich zwar marginal – vor allem bei den Polparteien in Richtung Extreme – die Spannweite innerhalb der Parteien nahm aber seit 1996, also seit dem ersten derart bestimmten Rating stark ab. Die innerparteiliche Homogenität und die Abstimmungsdisziplin scheinen also stärker geworden zu sein.

Nationalratsrating