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  • Joder, Rudolf (svp/udc, BE) NR/CN

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Der auf eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE) zurückgehende Entwurf der GPK-NR, mit dem die Grundlagen für eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) geschaffen werden sollen, kam in der Wintersession 2019 zur Beratung in den Nationalrat. Eine Minderheit Nantermod (fdp, VS) beantragte Nichteintreten. Der Walliser zitierte in seiner Begründung für seinen Antrag Montesquieu: «les lois inutiles affaiblissent les lois nécessaires». In der Tat sei der neue Entwurf nichts weiter als eine Verdoppelung eines Instruments, das kaum Anwendung finde und ausreichend sei – er spielte auf die PUK an, die weiterhin Bestand haben soll. Eine grosse Mehrheit der grossen Kammer von 170 zu 25 Stimmen (1 Enthaltung) war hingegen anderer Meinung. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher betonten, dass die geplante Aufsichtsdelegation rascher und effizienter handeln könne und so die Aufgabe der Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung in der Tat wirkungsvoller werde.
In der Detailberatung scheiterte ein Minderheitsantrag Birrer-Heimo (sp, LU) klar, der verlangt hätte, dass die AoDel selber entscheiden könne, ob und wann sie einen von ihr verfassten Bericht veröffentlichen solle. Die Mehrheit (125 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung) war der Meinung, dass die vier Kommissionen, welche die AoDel einsetzten (GPK-NR, GPK-SR, FK-NR und FK-SR), den Entscheid über eine Veröffentlichung fällen sollten. Der Bundesrat – vertreten durch Bundeskanzler Walter Thurnherr – beantragte, dass er bei der Untersuchung einer AoDel die gleichen Rechte erhalte wie bei einer PUK. Die Beiwohnung des Bundesrats bei Befragungen von Zeuginnen und Zeugen, die Möglichkeit, dabei Ergänzungsfragen zu stellen, sowie die Erlaubnis, Einsicht in Unterlagen, Gutachten und Einvernahmeprotokolle zu erhalten, wurde aber im Entwurf der GPK-NR explizit verweigert, mit der Begründung, dass die Regierung auch bei einer PUK nie von diesem Recht Gebrauch gemacht habe. Bundeskanzler Thurnherr, der betonte, dass der bisherige Verzicht kein Grund für die Verwehrung dieser Rechte sein könne, stand allerdings auf verlorenem Posten. Mit 196 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) folgte der Nationalrat in diesem Punkt mehr als deutlich seiner Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde die unveränderte Kommissionsvorlage mit 172 zu 25 Stimmen an den Ständerat überwiesen – wie schon beim Eintretensentscheid opponierte die Mehrheit der FDP-Fraktion.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Um die Oberaufsicht über die Geschäftsprüfungskommissionen «wirkungsvoller, schneller, effizienter» zu machen und zwischen den verschiedenen Aufsichtsorganen besser zu koordinieren, wie dies die parlamentarische Initiative Joder (svp, BE) verlangte, schlug die GPK-NR in ihrem Entwurf eine neue Institution vor: Die ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) soll über die gleichen Rechte wie eine PUK verfügen, aber bei Vorkommnissen von grosser Tragweite einfacher und rascher eingesetzt werden können, sofern dies von den vier Aufsichtskommissionen (GPK-NR, GPK-SR, FK-NR, FK-SR) per Beschluss verlangt wird. Damit soll auch eine Vereinfachung der bisherigen, laut der GPK-NR unübersichtlich gewordenen Regelungen angestrebt werden. Neben diesem neuen Akteur wurden deshalb kleinere Anpassungen im Reglement vorgeschlagen: Unter anderem sollen die FinDel und die GPDel neben Beschlüssen, Anträgen und Mitberichten vom Bundesrat auch dessen Informationsnotizen erhalten und im Parlamentsgesetz soll verankert werden, dass die Behörden des Bundes Rechtshilfe zu leisten haben. Die PUK soll aber weiterhin als schärfste Waffe bestehen bleiben. Eine Minderheit der Kommission sah hingegen keine Notwendigkeit für Änderungen und empfahl Nichteintreten.
Ende September 2019 nahm der Bundesrat zum Vorschlag Stellung. Er betonte, dass es in der Kompetenz der Legislative liege, wie die Oberaufsicht über die Exekutive organisiert werden soll. Auch die Regierung sehe aber keine bedeutenden Gründe für eine Änderung, in ihren Augen funktioniere diese Oberaufsicht gut. Dass es selten zu einer PUK komme, sei kein Argument gegen dieses Instrument. Handlungsbedarf sah der Bundesrat allerdings bei der Koordination der Aufsichtskommissionen. So sei es in Vergangenheit öfters vorgekommen, dass die Aufsichts- und die Sachbereichskommission parallel tätig geworden seien. Wenig erfreut zeigte sich der Bundesrat über den Vorschlag, dass er bei der AoDel auf seine besonderen Rechte bei Beweiserhebungen verzichten müsste, die er bei einer PUK hat. So könnte er etwa bei Befragungen von Auskunftspersonen nicht mehr anwesend sein, dürfte keine Ergänzungsfragen stellen und müsste auf die Einsichtnahme von Unterlagen zur Beweisführung verzichten. Auch wenn der Bundesrat dieses Recht bisher auch bei einer PUK nicht angewendet habe, wolle er nicht auf Instrumente verzichten, die nötig seien, damit er seine Interessen wahren könne.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Beide GPKs hatten zwar der parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) «Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen» bereits Anfang 2016 Folge gegeben, die nationalrätliche Kommission habe aber, weil sie derart stark mit Kontrollen ausgelastet gewesen sei, noch keine Zeit gefunden, einen Vorschlag für die Anpassung der Rechtsgrundlagen auszuarbeiten. Mit ebendiesen Grundlagen soll ihre eigene Oberaufsicht wirkungsvoller, schneller und effizienter werden. Den einstimmigen Antrag der Kommission auf eine Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2020 hiess der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 gut.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Die GPK-NR folgte dem Vorschlag ihres Präsidenten Rudolf Joder (svp, BE), der mit einer parlamentarischen Initiative eine Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen anstrebt. Die laufend grösser werdende Bundesverwaltung, aber auch verschiedene Vorkommnisse – Joder erwähnte etwa die Korruptionsaffäre im Seco oder das gescheiterte Informatikprojekt Insieme – zeigten, dass es dringend erforderlich sei, die parlamentarische Oberaufsicht zu stärken. In der Medienmitteilung, in welcher sie ihre Zustimmung bekannt gab, machte die GPK-NR konkrete Vorschläge: Die personellen Ressourcen des GPK-Sekretariats und der parlamentarischen Verwaltungskontrolle müssten aufgestockt werden; der Informationsaustausch zwischen GPK und Finanzkontrolle müsse verstärkt und gesetzlich verankert werden; die Koordination zwischen GPK und den Gremien der Finanzoberaufsicht müsse verbessert werden. Die GPK-SR gab der Initiative im Februar 2016 Folge.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Ende Januar 2015 reichten die beiden GPK von Stände- und Nationalrat zwei gleichlautende Motionen ein (15.3005 und 15.3006), mit denen der Bundesrat zu einer besseren Protokollführung aufgerufen wurde. Aufgrund früherer Kritik der GPK an der nicht immer nachvollziehbaren Protokollierung der Verhandlungen und Beschlüsse des Bundesrates – etwa im Rahmen der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA 2010 oder im Rahmen der Vorkommnisse um den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten 2013 – war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) zwar bereits angepasst worden: Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates müssen seit dieser Anpassung verschriftlicht werden. Allerdings waren die GPK bei der Aufarbeitung des Insieme-Debakels zum Schluss gekommen, dass die Regierung diese Anpassung im RVOG noch nicht genügend umgesetzt habe. Der Präsident der GPK-NR, Rudolf Joder (svp, BE) gab in einem Blick-Interview zu Protokoll, dass die grossen Lücken in den Bundesratsprotokollen an eine "Bananenrepublik" erinnerten. Ziffer 1 der beiden Motionen sollte der RVOG-Regelung Nachdruck verleihen. Ziffer 2 schlug vor, dass der Bundesrat eine professionelle Protokollführung einrichtet. Im Gesetz ist nicht geregelt, wer im Bundesrat Protokoll führt. In der Regel wird diese Aufgabe von den Vizekanzlern bzw. Vizekanzlerinnen ausgeübt. Mit der Motion wurde vorgeschlagen, dass bei Bundesratssitzungen ein professionelles Protokollführerteam beigezogen werden kann, wie dies auch bei der Protokollführung in den beiden Räten der Fall sei. Der Bundesrat äusserte Verständnis für die Anliegen und nahm Ziffer 1 an. Die Vertraulichkeit der Gespräche in der Regierung, die für einen Meinungsaustausch zentral sei, sei aber nicht mehr gewährleistet, wenn weitere Personen an der Sitzung teilnähmen.
In den Räten wurde entsprechend nur über die Ziffer 2 der Motionen diskutiert. In der Sommersession 2015 überwiesen sowohl der Ständerat (mit 24 zu 15 Stimmen) als auch der Nationalrat (mit 128 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung) auch diesen Teil der Anliegen. Bundeskanzlerin Corina Casanova wehrte sich in beiden Kammern vergeblich gegen eine damit verbundene Erhöhung des Präzisierungsgrades des Protokolls, was ihrer Ansicht nach die Diskussionsfreiheit der Regierungsmitglieder einschränke.

Protokollführung im Bundesrat

2014 amtete Ruedi Lustenberger (cvp, LU) als Nationalratspräsident. Traditionsgemäss fanden in der Wintersession 2014 die Wahlen für des neue Präsidium und die neuen Vizepräsidien statt, wobei es zwar jeweils Formsache ist, dass der amtierende erste Vizepräsident zum Präsidenten und der amtierende zweite Vizepräsident zum neuen ersten Vizepräsident erkoren werden. Ebenfalls Usus ist die rotierende Besetzung der Präsidien nach Parteifarbe. Interessant und medial aufbereitet ist freilich die Stimmenzahl, die ein neuer Präsident von der Grossen Kammer erhält. Der amtierende erste Vizepräsident Stéphan Rossini (sp, VS) wurde mit soliden 170 Stimmen zum neuen Nationalratspräsidenten gewählt. Von den 185 eingelangten Wahlzetteln waren neun leer, einer ungültig und fünf mit anderen Namen beschrieben. Rossini stellte in seiner Rede den nationalen Zusammenhalt und die Bedeutung von Innovation und Forschung in den Vordergrund. Es brauche eine offene Schweiz. Die Präsidentschaft des Walliser Sozialdemokraten fällt zusammen mit dem 200-jährigen Jubiläum der Zugehörigkeit des Kantons Wallis zur Schweiz. Zur ersten Vizepräsidentin wurde Christa Markwalder (fdp, BE) bestimmt. Bei der jungen Freisinnigen waren 21 der 189 eingelangten Wahlzettel leer, einer ungültig und 13 Diversen zugedacht. Sie wurde mit 154 Stimmen gewählt. Turnusgemäss steht der SVP das Präsidium im Jahr 2017 zu. Die SVP-Fraktion schlug Jürg Stahl (svp, ZH) vor, der mit 132 Stimmen gewählt wurde. Bei Stahl waren zwölf der 173 eingegangenen Wahlzettel leer, einer ungültig und je 14 Stimmen gingen an Rudolf Joder (svp, BE) bzw. an Diverse. Stahl hatte sich parteiintern gegen Felix Müri (spv, LU) und Yves Nidegger (svp, GE) durchgesetzt.

Nationalratspräsident - Wahlen 2014
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros