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«Die Schweizer Demokratie machte eine Pause» fasste die WoZ rückblickend die Ereignisse um den 15. März 2020 zusammen, als Covid-19 auch das Parlament erfasste und dieses zu einem Abbruch der Frühlingssession veranlasste. Dabei zeigt die Chronologie der Ereignisse nicht nur exemplarisch, wie unvermittelt die Pandemie auch über die Schweiz hereinbrach, sondern sie regte auch Diskussionen über die Krisenresistenz der Legislative an.
Zwar waren zu Beginn der Frühjahrssession am 2. März schon dunkle Wolken am Horizont zu sehen und entsprechend hatte die Verwaltungsdelegation schon vor der Session beschlossen, keine Besucher zuzulassen. Halten sich an einem Sessionstag normalerweise mehr als tausend Personen im Bundeshaus auf, wurde – neben den mit einem Badge ausgerüsteten Interessenvertreterinnen und -vertretern – nur noch fest akkreditierten Medienschaffenden ein Aufenthalt in den Räumlichkeiten gewährt, was in der WoZ einen geharnischten Kommentar nach sich zog: Das Parlament schliesse lieber die Presse aus statt die Lobbys. Neben dem Besuchsverbot galt – wie überall – auch im Bundeshaus die Empfehlung, keine Hände zu schütteln. Allerdings war die ebenfalls empfohlene Distanz von zwei Metern in den engen Ratssälen nicht einzuhalten.
Für einen medial breit kommentierten «Eklat» (Tages-Anzeiger) sorgte dann am ersten Sessionstag Magdalena Martullo-Blocher (svp, GR), die als Einzige mit einer Schutzmaske den Ratssaal betrat und deshalb von Nationalratspräsidentin Isabelle Moret aus dem Saal gewiesen wurde – das Tragen von Masken ist in den Ratssälen nicht erlaubt. Sie wolle sich vor Ansteckungen schützen und hätte eine Absage der Session begrüsst, gab die SVP-Politikerin zu Protokoll, die dann ihren Platz immerhin für die Abstimmungen wieder einnehmen durfte, die Debatten aber im Fraktionszimmer verfolgen musste. Die «Maskerade» (Blick) wurde als «Kindergarten» (Min Li Marti, sp, ZH) oder als «coup médiatique» (Le Temps) der SVP gewertet, die damit Angst bewirtschafte. Die SVP sei jetzt plötzlich «für Verhüllung und Maulkörbe», kommentierte der Blick lapidar. Einige SVP-Ratsmitglieder verteidigten freilich die Aktion Martullo-Blochers. So berichtete etwa Alfred Heer (svp, ZH), dass er als Europaratsmitglied nicht nach Strassburg dürfte, wenn er sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten hätte. Hier in Bern sei er freilich nicht nach seinen Auslandreisen gefragt worden.
Zu Beginn der zweiten Woche war es erneut die SVP, die auf die vor allem im Nachbarland Italien stark ansteigenden Corona-Ansteckungen reagieren wollte. Mit einem Ordnungsantrag (20.9004) verlangte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) einen Sessionsunterbruch. Das BAG habe neben dem «Social Distancing» auch ein Fernbleiben von öffentlichen Veranstaltungen vor allem für Risikogruppen empfohlen. Nicht nur sei im Parlament das Einhalten des Abstands nicht möglich, es gäbe auch zahlreiche Risikogruppen, so die Begründung für den Ordnungsantrag. «Analog zur Begrenzungsinitiative wäre es richtig gewesen, zu kontrollieren, wer überhaupt ins Land kommt», kritisierte Aeschi in seiner Begründung die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesrats. Der Sprecher des Büros, Andreas Aebi (svp, BE), empfahl eine mit 10 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung) beschlossene Ablehnung des Antrags. Man müsse sich auf Fakten stützen und solle keine Ängste schüren. Es würde als schlechtes Beispiel gewertet werden, wenn sich das Parlament «aus der Verantwortung stehlen würde». Mit 155 zu 13 Stimmen (8 Enthaltungen) wurde der Antrag deutlich abgelehnt. In der Presse wurden der Antrag der SVP und vor allem das Votum Aeschis zur eigenen Initiative als «taktisches Spielchen» (Blick) kritisiert. Mit Schüren von Angst wolle die Partei Stimmung für ihre Begrenzungsinitiative machen, vermutete etwa Roger Nordmann (sp, VD). Es wäre der SVP wohl auch gelegen gekommen, wenn mit einem Abbruch die Beratungen zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, welche vielerseits als Massnahme gegen die Begrenzungsinitiative verstanden wird, auf Eis gelegt worden wären, vermutete der Blick weiter.
Freilich wurde für die zweite Woche der Zugang zum Bundeshaus noch einmal eingeschränkt. Mitgliedern des diplomatischen Corps und ehemaligen Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurde der Zutritt verwehrt. Darüber hinaus galt die dringende Empfehlung, zu Hause zu bleiben, wenn man sich krank fühlte. Den Fraktionen wurden zudem grössere Räume für ihre Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Den am darauffolgenden Freitag vor der dritten Sessionswoche gefällten Entscheid der Verwaltungsdelegation, die Session nicht abzubrechen – schliesslich sei das Parlament Arbeitsort und nicht «Veranstaltung» – machten dann jedoch die sich überstürzenden Ereignisse obsolet. So wurden sich die Fraktionen noch am Sonntag vor der dritten Sessionswoche einig, dass der Abbruch der dritten Sessionswoche in Anbetracht der sich rapide verschlechternden Situation – tags zuvor waren in der Schweiz 1'563 Neuinfektionen verzeichnet worden – für die Gesundheit der Parlamentsmitglieder, die einer Risikogruppe angehörten, das Beste sei. Politische Geschäfte könnten jetzt warten, gab Andrea Gmür (cvp, LU), Präsidentin der Mitte-Fraktion, der Aargauer Zeitung zu Protokoll, «wir Politikerinnen und Politiker werden nun zuerst zu Hause benötigt».
Das Parlament sei nun also doch noch zur «Einsicht» gekommen, urteilte die NZZ. Mit der Fortführung der Session hätte man ein fragwürdiges Signal an die Bevölkerung gesendet. Zwar käme es nun zwar bei einigen Geschäften zu Verzögerungen, aber es sei «nicht anzunehmen, dass Menschenleben gefährdet sind, weil National- und Ständerat ihre Entscheide erst später fällen». Freilich wurde auch Kritik am Sessionsabbruch laut. Gerade in einer Krisensituation müsse das Parlament handlungsfähig sein und entscheiden können, gab etwa Claude Longchamp in der Aargauer Zeitung zu Protokoll. Auch die nun wohl fehlende Meinungsbildung für die geplanten Abstimmungen im Mai (Begrenzungsinitiative, Jagdgesetz und Erhöhung der Kinderabzüge) wurde angemahnt. Das sei einer Musterdemokratie, als die sich die Schweiz verstehe, unwürdig, so ein weiterer Kommentar in der Aargauer Zeitung; man habe fast «den Eindruck, gewisse Nationalräte seien froh, die Verantwortung an den Bundesrat delegieren zu können. Diese Haltung ist inakzeptabel». Als Folge wurden auch die Forderungen nach einer Digitalisierung des Ratsbetriebs oder der direkten Demokratie lauter.
Zudem wurden für die für Anfang Mai anstehende Sondersession alternative Standorte gesucht. Diese solle wenn immer möglich durchgeführt werden, allerdings nicht im Bundeshaus, gaben die Ratsbüros bekannt. Diese – wie auch vor allem die Finanzkommission – tagten dann in der Tat relativ schnell wieder; vor allem virtuell. Der Abbruch der Session sei nötig gewesen, weil die Hygienemassnahmen nicht hatten eingehalten werden können, die Handlungsfähigkeit des Parlaments sei dank der Arbeit der Kommissionen aber immer gewährt gewesen, verteidigte denn auch Ständeratspräsident Hans Stöckli (sp, BE) den Entscheid. Einig waren sich Presse und Politiker immerhin darin, dass man über die Krisenresistenz des Parlaments nachdenken müsse.

Keine dritte Sitzungswoche der Frühlingssession der Bundesversammlung

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass Kommissionssitzungen vertraulich sind. Allerdings erlaubt Artikel 47 Absatz 2 seit 1991 eine Ausnahme von diesem Grundsatz und schafft die Möglichkeit, Anhörungen von Expertinnen und Experten bei komplexen politischen Sachverhalten und wichtigen Fragen öffentlich zu machen. Die APK-NR beschloss Ende 2018 auf Antrag von Kommissionsmitglied Eric Nussbaumer (sp, BL) ein solches öffentliches Hearing zum Rahmenabkommen mit der EU. Ziel dieses Vorgehens sei es unter anderem, eine breitere Öffentlichkeit über dieses «Thema mit enormer Tragweite für die Schweiz» aufzuklären, gab Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) zu Protokoll.
In den Medien wurde das Vorhaben grundsätzlich positiv aufgenommen. Die NZZ, die von «EU-Politik live auf Youtube» berichtete – die Anhörung konnte auf dem Youtube-Kanal des Parlaments mitverfolgt werden –, listete die bisher lediglich fünf öffentlichen Hearings auf: 1992 zum Kauf der F/A-18-Jets; 1995 über die Genschutzinitiative; 1996 zum Rinderwahnsinn; 1998 zum Armeeeinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps; sowie 2003 zum Radio- und TV-Gesetz. Damit der Anlass nicht «zur eigenen Profilierung» genutzt werden könne – so die NZZ weiter –, müssten sich die Kommissionsmitglieder an von der Präsidentin der APK-NR vorgegebene Spielregeln halten, kurze Fragen stellen und vor allem die Expertinnen und Experten reden lassen.
Das «befürchtete Schaulaufen hielt sich in Grenzen», vermochte dann die Aargauer Zeitung am Tag nach der Anhörung zu berichten. Die «selten mehr als 500 Zuschauer» auf Youtube hätten einer Veranstaltung beigewohnt, die «bürgerfern und berechnend» gewesen sei, weil die Kommissionsmitglieder jeweils ihre pro- bzw. contra-europäischen Expertinnen und Experten mit «Steilpässen» versorgt hätten. In der Weltwoche schrieb Roger Köppel (svp, ZH), selber Mitglied der APK-NR und einziger, der drei Fragen gestellt und bereits zu Beginn kritisiert hatte, dass der Bundesrat nicht anwesend sei, von einer «von Beginn weg verunglückten Übung». Anders sah dies Schneider-Schneiter: Das Ziel des Hearings sei erreicht worden, gab sie der Basler Zeitung Auskunft. Die Mitglieder der Kommission hätten sich überdies an die Regeln gehalten. Explizit gelobt wurde das Hearing im Tages-Anzeiger. Es sei – im Gegensatz zu den Kommentaren der SVP, die von einer «Farce» gesprochen hätten – «ein erfreuliches Niveau» erreicht worden, was «der Europadebatte gutgetan» habe. Die Zeitung wünschte sich mehr solche öffentliche Hearings.

Öffentliches Hearing zum Rahmenabkommen mit der EU

In der Frühjahrssession wurde die elektronische Abstimmungsanlage im Ständerat in Betrieb genommen. Zum ersten Mal seit 1848 werden in der kleinen Kammer für Schluss- und Gesamtabstimmungen nicht mehr die Hände erhoben, sondern elektronisch abgestimmt. Die Stimmprotokolle weisen die Ständeräte und -rätinnen gemäss ihrer Kantons-, nicht aber gemäss ihrer Parteizugehörigkeit aus. Die Beschaffung und Einrichtung der Anlage kostete rund CHF 600‘000 und benötigte ein Jahr. Der Wechsel von Hand- zu elektronischer Abstimmung ging auf mehrere Vorstösse und Pannen bei der Auszählung in der Chambre de réflexion zurück. Am Sessionsende zeigten sich die Mitglider der kleinen Kammer zufrieden mit der neuen Anlage. Die Angst der Gegner der Umstellung, dass sich aufgrund des sicht- und analysierbareren Abstimmungsverhaltens eher ein Blockverhalten zeigen würde, bewahrheitete sich nicht. Allerdings konnte eine höhere Präsenz bei Abstimmungen als früher beobachtet werden, wie einige Ständerätinnen und Ständeräte zu Protokoll gaben.

Elektronische Abstimmungsanlage auch für den Ständerat (Pa.Iv. 11.490; Pa.Iv 11.406; Pa.Iv. 11.410)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Eine Motion Aeschi (svp, ZG) wollte dem Projekt „Digitales Parlament“ Beine machen und den papierlosen Legislativbetrieb bis zu den Wahlen 2015 umsetzen. Das Projekt war bereits 2004 eingeleitet worden und hatte unter anderem das Extranet hervorgebracht, auf dem die Ratsmitglieder Unterlagen für ihre Kommissions- und die Ratsgeschäfte abrufen können. Einige Ratsmitglieder verzichten bereits vollständig auf die postalische Zustellung von Dokumenten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit via Internet (parlament.ch oder Curia Vista) sind wichtige Bestandteile des „Digitalen Parlaments“. Aeschi beanstandete, dass es zwar viele Einzelprojekte gebe, dass diese aber zu wenig gut koordiniert seien, worunter auch die Effizienz der Ratsarbeit leide. Das Büro des Nationalrates empfahl die Motion zur Ablehnung, weil es der Auffassung war, dass das Projekt bereits auf gutem Wege sei. Zuerst folgte die Mehrheit der grossen Kammer der Empfehlung des Büros und lehnte die Motion mit 102 zu 61 Stimmen ab. Nach einem gutgeheissenen Ordnungsantrag Wermuth (sp, AG) – die SP-Fraktion habe aufgrund einer internen Falschinformation nicht korrekt abgestimmt – kippte das Resultat allerdings: Mit 88 zu 81 Stimmen passierte das Begehren die grosse Kammer. Die kleine Kammer machte dann in der Wintersession allerdings kurzen Prozess und lehnte die Motion ab. Der Sprecher des Büros des Ständerats machte dabei unter anderem geltend, dass sich der Ständerat schon immer systematisch gegen die Nutzung elektronischer Geräte im Saal ausgesprochen habe. Mit der Motion müsste zu rasch ganz auf Papier verzichtet werden.

Digitales Parlament

In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat Berset (sp, FR) mit dem der sozialdemokratische Parlamentarier eine Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen anregte, wie dies bei Nationalratsdebatten bereits der Fall ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Internet für die Bevölkerung im In- und Ausland eine wichtige Quelle für die Verfolgung politischer Geschäfte darstellt.

Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen

Dass sich auch das Parlament von sportlichen Grossereignissen ablenken lässt, zeigte sich während des Fussball-Weltmeisterschaftsspiels Schweiz – Spanien, das in die Sommersession fiel. Ein Ordnungsantrag Borer (svp, SO), die Sitzung während des Spiels zu verschieben, hatte am Morgen des Spiels im Rat keine Chance. Am Nachmittag unterbrach dann aber die Ratspräsidentin Bruderer (sp, AG) höchsteigens die Sitzung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung, damit der Rat die letzten Minuten des Spiels mitverfolgen konnte.

Ordnungsantrag für eine Sitzungsunterbrechung während des WM-Spiels SUI-ESP

Das im Oktober neugewählte Parlament konstituierte sich am 3. Dezember. Die neuen Unvereinbarkeitsregeln verlangten von einigen Parlamentsmitgliedern den Rücktritt von bisherigen Funktionen in Vorständen und Kommissionen von bundesnahen Institutionen.

Konstituierung des neuen Parlamentes (2007)

Im April begann die umfassende Sanierung des zentralen Teils des Bundeshauses, des Parlamentsgebäudes. Im 104 Jahre alten Bau soll nach Möglichkeit der ursprüngliche Zustand, wie er vor dem Einbau von Büros und Teilwänden bestand, wieder hergestellt werden. Aussen werden Dachkuppeln, Sandsteinmauern und Dächer gereinigt und repariert; innen werden nicht mehr gebrauchte technische Anlagen (z.B. die Kessel der Kohleheizung) eliminiert und die Arbeitsräume der Medienschaffenden aufgehoben. Letzteres wurde möglich durch den Bau eines neuen Medienzentrums auf der gegenüberliegenden Strassenseite, welches im Berichtsjahr eröffnet wurde. Die Parlamentarier wichen den Bauarbeiten teilweise aus, indem sie nach Genf und Lugano nun auch noch die Region der vierten Landessprache besuchten: Sie hielten die Herbstsession in Flims (GR), also am Rande des rätoromanischen Sprachgebiets ab. Die Wintersession fand dann wieder in Bern statt, obwohl die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen waren.

Renovation des Bundeshauses

In Ausführung einer vom Nationalrat 2003 – nach dem Sonderkredit für die Rettung der Luftfahrtgesellschaft Swissair – angenommenen parlamentarischen Initiative der SVP legte die SPK-NR ihre Vorschläge für die Neuregelung der Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenbeschlüssen des Bundesrats vor. Gemäss ihrem Antrag sollen Beträge bis CHF 250 Mio. (die SVP hatte in ihrer Initiative einen Grenzwert von CHF 100 Mio. vorgesehen) von der Finanzdelegation zu bewilligen sein, für höhere Summen wäre die Zustimmung des Parlaments – wenn nötig in einer ausserordentlichen Session – erforderlich. Der Bundesrat sprach sich gegen diese Vorschläge aus, da sie ihn zu sehr in seiner Handlungsfähigkeit beschränken würden. Trotzdem stimmte der Nationalrat dieser Neuerung zu. Umstritten war einzig, ob eine absolute Zahl (CHF 250 Mio.) oder wie von Bühlmann (gp, LU) verlangt, ein Anteilswert (0,5% des Budgets) als Limite gelten solle. Erstere Lösung setzte sich knapp durch. Insgesamt wurde die neue Regelung sehr deutlich angenommen. Ebenso klar sprach sich in der Folge der Ständerat dagegen aus. Es wurde dabei argumentiert, dass sich die bisherige Regelung bewährt habe und die vorgeschlagene Prozedur bei dringlichen Ausgaben von über CHF 250 Mio. schlecht praktikabel sei, da es ja nicht bloss um die Einberufung einer dringlichen Sondersession gehe, sondern der Entscheid auch in kürzester Frist in den Kommissionen und Fraktionen vorbereitet werden müsste.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Am 1. Dezember eröffneten Alterspräsident Blocher (svp, ZH) im Nationalrat und Vizepräsident Schiesser (fdp, GL) im Ständerat die 47. Legislatur des eidgenössischen Parlaments. Als Ratsältester gilt im Nationalrat neuerdings das amtsälteste Mitglied.

Eröffnung der 47. Legislatur

Grosse Beachtung, viel Beifall und einen überraschend grossen Publikumserfolg erhielt ein Dokumentarfilm mit dem Titel „Mais im Bundeshuus“. Dem Westschweizer Regisseur Jean-Stéphane Bron, der ein Jahr lang die Arbeit einer Nationalratskommission verfolgt hatte, gelang es darin, auf eine spannende Weise ein anschauliches Bild der parlamentarischen Arbeit zu vermitteln.

Dokumentarfilm „Mais im Bundeshuus“ (2003)

Wie 1999 auf Antrag von Tessiner Parlamentariern beschlossen, fand die Frühjahrssession in Lugano statt. Nach Genf (1993) war dies erst die zweite Parlamentssession ausserhalb der Bundesstadt Bern.

Frühjahrssession 2001 in Lugano
Dossier: Parlamentssessionen „extra muros“

Die Vereinigte Bundesversammlung feierte am 6. November ihr 150jähriges Bestehen mit einem Festakt im Bundeshaus. Ebenfalls im Rahmen dieser Feierlichkeiten war im Sommer das Bundeshaus Schauplatz einer Ausstellung über die politischen Institutionen und ihr Funktionieren gewesen.

150jähriges Bestehen

Die auf eine Anregung von Herczog (sp, ZH) zur Belebung der Nationalratsdebatten vom Ratsbüro versuchsweise für ein Jahr eingeführte förmliche Zwischenfrage - konkret eine kurze Frage nach einem Votum - erlebte in der Frühjahrssession ihre Premiere. Zwar scheiterte der erste Anlauf, indem der Votant die Frage nicht zuliess; insgesamt wurden aber in dieser Session 18 Zwischenfragen gestellt.

Disskussion um die Einführung von Zwischenfragen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Den drei Nationalräten der SD gelang es dann in der Dezembersession doch noch, eine Fraktion zu bilden. Der Lega-Vertreter Maspoli (TI), welcher bereits 1991-1995 zur SD-Fraktion gehört hatte, und der Freisinnige Pini (TI) schlossen sich mit ihnen zur "Demokratischen Fraktion" zusammen. Da ein Parlamentarier nur der Fraktion seiner eigenen Partei angehören darf, musste Pini dazu aus der FDP austreten.

Demokratischen Fraktion

Am 4. Dezember trat das am 22. Oktober neu gewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die Wahlen und die neue Zusammensetzung des Parlaments werden ausführlich unten, Teil I, 1e (Eidgenössische Wahlen) dargestellt. Mit der Eröffnung der 45. Legislatur wurde auch von der bisherigen Sitzordnung im Nationalrat Abstand genommen. Die Abgeordneten sitzen neu nicht mehr nach Sprachgruppen, sondern ausschliesslich nach Parteizugehörigkeit beieinander.

am 22. Oktober neu gewählte Parlament Sitzordnung

Nationalrat Blocher (svp, ZH) demonstrierte - nach eigener Aussage in Unkenntnis des Verbots der Stellvertretung bei Abstimmungen -, dass es trotz aller technischer Sicherungen möglich ist, für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen. Nach der ausführlichen Behandlung des Falls in den Medien ersuchte Bundesanwältin del Ponte das Parlament um die Aufhebung der Immunität Blochers, um ein Strafverfahren wegen Wahlfälschung einzuleiten. Diesem Gesuch gab der Rat jedoch nicht statt, da er es für sinnvoller erachtete, die Einhaltung seiner Reglemente selber sicherzustellen. Blocher entschuldigte sich und wurde von der Ratspräsidentin im Namen des Büros für sein reglementswidriges Verhalten verurteilt. Anschliessend überwies der Nationalrat ein Postulat für strengere Sanktionsmittel bei zukünftigen Verstössen. Das Büro des Nationalrats reagierte sofort und reichte im Herbst eine parlamentarische Initiative für eine Teilrevision des Geschäftsreglements ein. Diese sieht vor, dass das Büro bei schwerwiegenden Verstössen gegen die parlamentarischen Verhaltensregeln (insbesondere bei Abstimmungen und bei der Wahrung des Sitzungsgeheimnisses für Kommissionsmitglieder) einen Verweis aussprechen kann. Weitergehende Sanktionen wie etwa den Ausschluss von Sitzungen oder die Verweigerung von Sitzungsgeldern lehnte es ab.

für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen Teilrevision des Geschäftsreglements

Die Renovationsarbeiten am Nationalratssaal boten den äusseren Anlass, die ordentliche Herbstsession zum erstenmal seit 1848 nicht in der Bundesstadt abzuhalten. Bereits früher (1991) hatte der Genfer Ziegler (sp) erfolglos gefordert, mit der Durchführung von Parlamentssitzungen ausserhalb von Bern die Ideen des Föderalismus und des nationalen Zusammenhalts zu stärken. Die Majorisierung der französischsprachigen Schweiz in der EWR-Abstimmung hatte nun die Freisinnigen Fischer (AG), Früh (AR) und Tschopp (GE) veranlasst, eine Verlegung ins Internationale Kongresszentrum in Genf anzuregen. Gegen den Antrag seines Büros, welches sich aus Kostengründen gegen diese Dislozierung des Parlaments und seines Mitarbeiterstabes wandte, stimmte das Plenum dem Vorschlag zu. Im Ständerat brauchte es den Stichentscheid des Präsidenten Piller (sp, FR), um diesen Beschluss zu bestätigen. Die vom 20. September bis zum 8. Oktober in Genf durchgeführte Herbstsession war in ein umfangreiches Rahmenprogramm eingebettet und wurde allgemein als Erfolg gewertet. Ziegler reichte nach der Genfer Session einen neuen Vorstoss für die Abhaltung einer Session pro Jahr ausserhalb von Bern ein (93.3484).

Herbstsession 1993 in Genf
Dossier: Parlamentssessionen „extra muros“

Der Ständerat nahm als Erstrat vom Leitbild für die Arbeit der neu geschaffenen Delegationen der Geschäftsprüfungskommissionen in zustimmendem Sinne Kenntnis.

Der Ständerat nahm als Erstrat vom Leitbild für die Arbeit der neu geschaffenen Delegationen der Geschäftsprüfungskommissionen in zustimmendem Sinne Kenntnis [46]

Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, welche an die parlamentarische Oberaufsicht der Verwaltung gestellt werden, haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte ein neues Leitbild gegeben.

Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, welche an die parlamentarische Oberaufsicht der Verwaltung gestellt werden, haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte ein neues Leitbild gegeben [36]

Nachdem bereits das Vorgehen bei der Beschaffung beanstandet worden war, wurde nun auch heftige Kritik an den Leistungen des Informatiksystems für die Parlamentarier geübt. Gegen den dafür verantwortlichen stellvertretenden Generalsekretär der Bundesversammlung wurde eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet.

Kritik an den Leistungen des Informatiksystems für die Parlamentarier

In der Frage der Zulässigkeit der unechten Motionen beendeten die beiden Kammern ihre Auseinandersetzung mit einem Nullentscheid. Auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Nationalrat, alles beim alten zu belassen und auf die Definition des Geltungsbereichs von Motionen zu verzichten. Beide Räte können demnach weiterhin Motionen verabschieden, welche den Kompetenzbereich des Bundesrates oder den an ihn delegierten Rechtssetzungsbereich betreffen. Nach der Einigungskonferenz, welche nach dem als endgültig erklärten Beschluss des Ständerats vom Vorjahr erforderlich geworden war, schloss sich die kleine Kammer dieser Lösung an.

Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes

Le Parti socialiste lui-même, qui paraît, du fait de ses structures, moins sujet à distorsions régionales, a dû pourtant faire l'expérience, lors de son Congrès de Bâle, d'une attaque victorieuse de la majorité des délégués contre la direction. On n'a pu manquer de constater la distance que le système collégial impose aux représentants des partis au sein du gouvernement avec leur parti, comme par ailleurs celle qui règne entre l'appareil des partis, associé au pouvoir, et la base militante. Plus l'association est large, plus aussi elle présente les avantages d'une intégration poussée. Mais en même temps, elle tend à concentrer les responsabilités législatives en un nombre plus réduit de personnalités, et, par là même, à augmenter les risques de divergences entre les cadres des corps intermédiaires et les militants. Si' l'on a parlé de crise des partis politiques en 1968, si des propositions ont été faites en vue de leur donner un statut constitutionnel et un appui officiel, c'est qu'on a reconnu d'une part qu'ils étaient les supports indispensables du jeu démocratique et que d'autre part leurs fondements populaires tendaient à s'effriter par l'abstentionnisme ou la création de groupes d'opposition non intégrés. La démocratie directe, dont le coût est trop élevé pour les groupes non intégrés, a perdu une grande partie de la fonction de soupape de sûreté qu'on lui a attribuée dans le système collégiale. C'est elle qui canalisait l'opposition qu'on appelle extra-parlementaire.

Dissensions au sein du parti socialiste