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Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass Vorstösse von einer Kommissionsmehrheit, einer Fraktion oder einem Ratsmitglied eingereicht werden können. Mit seinem Postulat forderte Bastien Girod (gp, ZH) eine Erweiterung dieser Möglichkeiten. Konkret verlangte er die Prüfung der Möglichkeit einer Co-Autorenschaft bei Vorstössen. Girod verwies darauf, dass «immer wieder gleichlautende Vorstösse eingereicht» würden. Die dadurch entstehende Belastung der Räte und der Verwaltung könnte vermieden werden, wenn erlaubt würde, dass zwei oder mehrere Urheberinnen und Urheber mit einem einzigen Vorstoss zum Ausdruck bringen könnten, dass sie eine Idee teilten. Der Zürcher Nationalrat verwies zudem darauf, dass frühere ähnliche Vorstösse (Pa.Iv. 07.400) lediglich aufgrund der zusätzlich entstehenden Umsetzungskosten abgelehnt worden seien. Da momentan ein grösserer Wechsel bei der Geschäftsdatenbank erfolge, könnten diese Kosten gesenkt werden, wenn der Antrag gleich in die Erneuerung der Geschäftsdatenbank integriert würde.
Das Büro-NR, in der Nationalratsdebatte während der Herbstsession 2019 durch Edith Graf-Litscher (sp, TG) vertreten, empfahl das Postulat zur Ablehnung. Es sei in der Tat so, dass mit dem Projekt «Curia plus» der digitale Ratsbetrieb optimiert werde und die Forderung des Postulats wohl eingebaut werden könnte. Allerdings seien die Arbeiten in vollem Gange und die Einführung für 2022 vorgesehen. Darüber hinaus habe sich das Büro die in der bisherigen 50. Legislatur eingereichten Vorstösse angeschaut: Von 4825 seien lediglich 21 gleichlautend gewesen. Zudem sei unklar, wie eine Co-Urheberschaft genau geregelt werden sollte. Fragen seien etwa, ob sie nur für Motionen und Postulate (in ihren Ausführungen sprach Graf-Litscher von «Petitionen») oder auch für parlamentarische Initiativen gelte oder wie Mitunterzeichnen sich zukünftig von einer Co-Urheberschaft unterscheiden solle. In Anbetracht des geringen Mehrwerts und der aufwändigen Rechtsabklärungen empfehle das Büro das Postulat einstimmig zur Ablehnung. Dieser Empfehlung folgte eine bürgerliche Mehrheit von 102 Abgeordneten, die 60 vor allem aus dem links-grünen und dem grünliberalen Lager stammenden Stimmen gegenüberstanden.

Co-Autorenschaft bei Vorstössen ermöglichen (Po. 19.3541)

Zwar wurde das Postulat von Cédric Wermuth (sp, AG) letztlich mit 125 zu 58 Stimmen recht deutlich abgelehnt, es erlaubte jedoch eine interessante Auseinandersetzung zur Debattenkultur im Nationalrat. In der Tat forderte der SP-Nationalrat das Büro-NR auf, in einem Bericht aufzuzeigen, wie „echte” Debatten in der grossen Kammer ermöglicht werden könnten. Er sei sich bewusst, dass es sich beim Schweizer Parlament um ein Arbeitsparlament handle – im Gegensatz etwa zum britischen Parlament, in welchem als Redeparlament politische Fragen im Plenum diskutiert werden, werden diese in einem Arbeitsparlament in Kommissionen debattiert und die Reden im Plenum erfüllen eher eine Informationsfunktion – nichts desto trotz müsse die Debattenkultur neu gepflegt werden. Wermuth monierte nicht nur, dass Nicht-Kommissionsmitglieder kaum ihre Meinung kundtun könnten und somit eine starke Abhängigkeit von den Spezialistinnen und Spezialisten in den Kommissionen entstehe, sondern dass die Kommissionssprecherinnen und -sprecher häufig lediglich schriftlich verfasste Statements vorläsen. Die von den Besucherinnen und Besuchern des Nationalratssaals immer wieder monierte Unruhe beruhe nicht zuletzt auch auf dieser schwachen Redekultur. Im Gegensatz dazu würden Debatten der Kategorie 1 zu einem eigentlichen Schaulaufen verkommen – Wermuth verwies auf die 70 Wortmeldungen bei der Debatte um die No-Billag-Initiative –, bei dem zwar zahlreiche Argumente vorgeführt würden, aber kaum diskutiert würde. Die Debatten sind in Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 – die so genannte freie Debatte, der jeweils auch die Botschaften des Bundesrates zu Volksinitiativen zugeordnet werden – erlaubt eine freie Wortmeldung aller Parlamentsmitglieder. In den restlichen vier Kategorien (2: Organisierte Debatte, 3a: Fraktionsdebatte, 3b: verkürzte Fraktionsdebatte, 4: Kurzdebatte; 5: schriftliches Verfahren) sind neben den Kommissionssprecherinnen und -sprechern nur die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrats, die Antragsstellerinnen und Antragssteller von Minder- und Mehrheitsvorschlägen, je nachdem die Urheberinnen und Urheber von Vorstössen und die Fraktionssprecherinnen und -sprecher redeberechtigt. Zusätzliche Wortmeldungen müssen schriftlich eingereicht werden. Zudem wird mit den Kategorien auch die Redezeit geregelt. Wermuth schlug in seinem Postulat unter anderem vor, die Möglichkeiten für die so genannte Zwischenfrage auszubauen: Nach dem Votum einer Rednerin oder eines Redners dürfen alle Ratsmitglieder zu bestimmten Punkten eine präzise und kurze Frage stellen – ohne jedoch selber inhaltliche Ausführungen anzubringen. Eine weitere Möglichkeit für eine lebendigere Diskussionskultur wäre laut Wermuth die Einschränkung der Berichterstattung, die jeweils von zwei Kommissionsmitgliedern mit unterschiedlicher Muttersprache vorgetragen wird. Zudem müsse die Ungleichbehandlung der kleineren Fraktionen und der Kommissionsmitglieder von weniger bedeutenden Kommissionen überdacht werden.
Das Büro-NR hiess zwar die Idee einer lebendigeren Debatte grundsätzlich gut, wies aber darauf hin, dass schriftliche Voten und Notizen aufgrund der teilweise komplizierten Geschäfte kaum vermeidbar und zudem abhängig von den Fähigkeiten einer Votantin oder eines Votanten seien. Die Kommissionssprecherinnen und Kommissionssprecher seien zudem verpflichtet, gut und umfassend zu informieren. Man wolle hier deshalb keine Vorschriften machen. Beim Ausbau der Zwischenfrage und der Einschränkung der Berichterstattung befürchtet das Büro eine einseitige Konzentration auf die deutsche Muttersprache, was die Gefahr der Diskriminierung der anderen Sprachen mit sich brächte. Das Postulat sei auch deshalb abzulehnen, weil man vielmehr an die Eigenverantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier appellieren wolle.
In der Debatte wünschte sich Wermuth weniger Technokratie und mehr inhaltliche Auseinandersetzung und Peter Keller (svp, NW) bezeichnete – nota bene mittels Zwischenfrage – die Zwischenfrage als „unwürdige[n] Kastrationsvorgang der parlamentarischen Möglichkeiten und Debattenkultur”. Der Sprecher des Büros, Adrian Amstutz (svp, BE), wies darauf hin, dass auch er gerne „vom Leder ziehen” würde, als Sprecher des Büros aber eben richtigerweise nicht dürfe, sondern die Aufgabe habe, sachlich und faktentreu zu informieren. Der französischsprachige Sprecher des Büros, Dominque de Buman (cvp, FR), verwies seinerseits auf die Geschichte des Parlaments und zitierte Benjamin Constant, der die schlechte Debattenkultur in Parlamenten bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts moniert habe. Das Parlamentsreglement von 1850 habe gar ein Verbot des Vorlesens schriftlich verfasster Reden vorgesehen. Mittlerweile sei man aber im 21. Jahrhundert und die Komplexität der Geschäfte würde andere Rede- und Stilmittel bedingen. Ausser bei der CVP- und der GLP-Fraktion vermochte das Anliegen Wermuths in allen Fraktionen einige Sympathien zu wecken.

Debattenkultur im Nationalrat

Mittels Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Parlament wollte Cédric Wermuth (sp, AG) das Milizsystem stärken. Vor allem für jüngere Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Kindern im vorschul- oder schulpflichtigen Alter sei es schwierig, Familien- und Parlamentsarbeit unter einen Hut zu bringen. Die Kinderbetreuung bleibe vor allem während den Sessionen in den meisten Fällen dem familiären Umfeld, der Partnerin oder dem Partner vorbehalten. Das sei nicht nur stossend, sondern mit ein Grund, weshalb so wenig Frauen im Parlament vertreten seien. Die ungleichen Chancen würden das Milizsystem diskreditieren und im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass auf politisches Engagement verzichtet wird.
Das Büro-NR, das bei Annahme des Postulats Verbesserungsmöglichkeiten hätte vorschlagen sollen, verwies in seiner ausführlichen Stellungnahme auf zahlreiche Vorstösse, mit denen bereits früher eine Anpassung des Sitzungsrhythmus oder der Sitzungszeiten verlangt worden war, die aber allesamt vom Rat selber abgelehnt worden seien. Einzig das Postulat Teuscher habe 2007 dazu geführt, dass die Sessionen – soweit möglich – den Schulferien angepasst worden seien. Weil die Familien- und Wohnsituation der Nationalrätinnen und Nationalräte sehr unterschiedlich sei, würde eine Änderung der Sessionsorganisation immer auch individuelle Nachteile schaffen. Dass eine Änderung einen hohen administrativen Aufwand und hohe Kosten bedeuten und zudem nur einem Teil der Rätinnen und Räte Vorteile bringen würde, komme erschwerend hinzu. Das Büro beantragte entsprechend die Ablehnung des Postulats, wogegen sich eine GP/SP-Minderheit wehren wollte.
Das Thema wurde von den Medien bereits im Vorfeld der Debatte dankbar aufgenommen und im Rat wurde das Postulat entsprechend ausführlich diskutiert. Cédric Wermuth versuchte, für seine Idee Werbung zu machen, indem er auf die Bedeutung von Traditionen hinwies. Diese seien wichtig, müssten aber den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dass die Ratsmitglieder sehr unterschiedliche Ansichten über Tradition und Anpassungen haben, zeigte sich dann im deutlichen links-bürgerlichen Graben bei der Abstimmung über den Vorstoss. Die geschlossenen SP-, GP- und GLP-Fraktionen standen einem fast geschlossen Nein stimmenden bürgerlichen Block gegenüber. Abweichlerinnen und Abweichler gab es lediglich bei der CVP (3), der FDP (1) und der BDP (2). Die insgesamt 65 befürwortenden Stimmen unterlagen freilich den 123 Nein-Stimmen deutlich (1 Enthaltung) und der Vorstoss wurde entsprechen versenkt.

Vereinbarkeit von Familie und Parlament (Po. 17.3210)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Die Anzahl Vorstösse, die von den Mitgliedern beider Räte eingereicht wird, steigt von Jahr zu Jahr, wie etwa die jüngsten Auswertungen aus den Jahren 2015 und 2016 verdeutlichen. Berechnungen zeigen, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Jahr 2000 insgesamt 760 parlamentarische Initiativen, Motionen oder Postulate eingereicht hatten. Innert 15 Jahren hatte sich diese Zahl fast verdoppelt, auf insgesamt rund 1'300 Vorstösse, wobei 2009 gar rund 1'400 Vorstösse gezählt wurden.
Die mit der hohen Zahl eingereichter Ideen verbundene Arbeitsbelastung für Parlament und Verwaltung war bereits früher Gegenstand verschiedener Reformvorschläge gewesen. Diese hatte aber damals das gleiche Schicksal ereilt wie aktuell das Postulat Abate (fdp, TI) mit dem etwas martialischen Titel "Wehret der Vorstossflut!". Der Tessiner Ständerat forderte eine Prüfung von Möglichkeiten, mit denen die Zahl der Vorstösse eingeschränkt werden könnte. Das Büro-SR empfahl die Ablehnung des Vorstosses, weil Vorstösse das wichtigste parlamentarische Handlungswerkzeug darstellten und der Ständerat hinsichtlich der Nutzung dieser Werkzeuge, im Gegensatz zum Nationalrat, eher Zurückhaltung zeige. Sollte die grosse Kammer hier aber Handlungsbedarf sehen, so sei es an ihr selber, am besten mit einer parlamentarischen Initiative, tätig zu werden. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in der Sommersession 2016 diskussionslos ab.

Wehret der Vorstossflut! (Po. 16.3143)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Ende August präsentierte das Büro des Ständerates (Büro-SR) seinen Bericht in Erfüllung zu einem 2010 überwiesenen Postulat des damaligen Ständerates Alain Berset, der eine Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen angeregt hatte. Die Verhandlungen in den Räten werden im Internet übertragen und im Falle der Nationalratsdebatten auf Deutsch, Französisch und Italienisch übersetzt. Dies ist in der grossen Kammer einfacher möglich, da hier seit 1948 eine Simultanübersetzung angeboten wird, was allerdings in der «chambre de réflexion» nicht der Fall ist. Hier sprechen die Vertreterinnen und Vertreter nach wie vor in ihrer Landessprache und bringen zumindest passive Kenntnisse der anderen Amtssprachen mit – ein Umstand, der auch im Kommissionsbericht als besondere Kultur hervorgehoben wurde, mit der ein Dialog über Sprachgrenzen hinweg gepflegt werde. Das Büro kam unter Abwägung verschiedener Alternativen zum Schluss, dass die Ungleichbehandlung in den Räten zwar störend sei, die technischen und personellen Hindernisse und insbesondere die geschätzten Kosten von rund CHF 720'000 jedoch zu hoch seien für eine Übersetzung in der kleinen Kammer. Mit dem Hinweis, dass man mit einem Verzicht auch die Kultur des Respekts vor den anderen Sprachgruppen und das Bemühen um gegenseitige Verständigung vorlebe, beantragte das Büro Kenntnisnahme des Berichts und Abschreibung des Postulats. Diesem Antrag stimmte der Ständerat in der Herbstsession schliesslich ohne Gegenstimme zu.

Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen

Der Nationalrat überwies ein Postulat Candinas (cvp, GR), welches das Büro des Nationalrates auffordert, zu prüfen, ob zumindest Teile der Homepage des Parlaments in Rätoromanisch angeboten werden könnten. Das Büro wies auf die bestehenden Angebote in der vierten Landessprache (Staatskundeangebote unter www.juniorparl.ch, Broschüre „vardad cumplaina concernent la sala mez vida“) und auf technische und finanzielle Probleme hin. Insbesondere das Fehlen von Übersetzungen der offiziellen Dokumente (z.B. amtliches Bulletin) würde eine Einbindung des Rätoromanischen erschweren. Trotzdem sprach sich das Büro für die Prüfung der Idee eines sprachlichen Ausbaus des Internet-Angebots aus. Die grosse Kammer nahm das Postulat ohne Diskussion an.

Homepage des Parlaments in Rätoromanisch (12.3132)

Der Nationalrat stimmte einem Postulat Huguenin (pda, VD) für eine vermehrte Nutzung des Parlamentsgebäudes für öffentliche Veranstaltungen oppositionslos zu. Die Postulantin stellt sich dabei die Verwendung von Räumen für allgemein zugängliche Veranstaltungen und Ausstellungen vor, wobei auch ein Abbau von Sicherheitsmassnahmen in Kauf zu nehmen sei.

Postulat für die Nutzung des Parlamentsgebäudes für öffentliche Veranstaltungen (05.3665)

Die parlamentarische Initiative erfreute sich in den letzten Jahren einer zunehmenden Beliebtheit. Neben der Möglichkeit, die Gesetzgebung unter Umgehung der Regierung zu initiieren, bietet sie auch den Vorteil, dass sie diesen Prozess bereits auslöst, wenn eine der beiden Ratskammern ihr Folge gegeben hat (die angestrebte definitive Rechtsänderung bedarf dann natürlich der Zustimmung beider Räte). Der Nationalrat überwies nun in Postulatsform eine Motion Hess (cvp, ZG), welche verlangt, dass beide Räte über die Weiterbearbeitung einer parlamentarischen Initiative entscheiden müssen. Mit der knappen Überweisung eines Postulats Theiler (fdp, LU) (99.3283) beauftragte er seine SPK zudem, Massnahmen zu Reduktion der Anzahl der parlamentarischen Vorstösse insgesamt vorzuschlagen. Im Postulat waren namentlich die Abschreibung aller am Ende einer Legislatur nicht behandelten Vorstösse und eine fraktionsweise Rationierung empfohlen worden.

Schwierigere Hürden für die parlamentarische Initiative (99.3565)
Dossier: Parlamentsgesetzesrevision 2002

Mit einem Postulat regte Stamm (fdp, AG) an, dass das Verhalten der Nationalräte bei Namensabstimmungen für eine breite Öffentlichkeit mit den Mitteln der EDV (z.B. über Internet) transparent gemacht werden soll. Um sich gegen die nach Ansicht Stamms selektive Informationsverbreitung der Medien zu wehren, wären in diese Datenbank aber auch Begründungen der Parlamentarier für ihre Stimmabgabe aufzunehmen. Der Nationalrat stimmte der ersten Forderung - die ja seit Sommer 1996 mit der Publikation des Ratsprotokolls auf Internet weitgehend erfüllt ist - zu, lehnte die zweite jedoch deutlich ab.

Postulat zur Veröffentlichung der parlamentarischen Abstimmungen im Internet
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Der Nationalrat stimmte auch der Beschaffung eines Funkrufsystems zu, wie es im Vorjahr ein überwiesenes Postulat Reimann (svp, AG) angeregt hatte. Mit dieser Einrichtung soll vermieden werden, dass nicht im Saal anwesende Parlamentarier wichtige Abstimmungen verpassen.

Einführung des Funkrufsystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000