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Die Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments wurde im Berichtjahr von beiden Kammern gutgeheissen. Sie beruht auf einer 2009 von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates eingereichten parlamentarischen Initiative, die auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung abzielt. Neben einer besseren Regelung der Empfänge ausländischer Delegationen sollten die zahlreichen eigenen Abgeordnetengruppen besser koordiniert und die aussenpolitische Aktivität des Parlaments fokussiert werden. In der im Berichtsjahr nötig gewordenen Differenzbereinigung pochte der Nationalrat auf eine Verschlankung der Vorlage. Die grosse Kammer befürchtete, dass die geplanten zusätzlichen Ausschüsse etwa für den Empfang ausländischer Delegationen eine Überreglementierung mit sich bringen würden. Aufgrund der oft kurzfristigen Anmeldungen ausländischer Delegationen würden sich die bisherigen Ad-hoc-Gruppen besser eignen. Der Ständerat seinerseits beharrte auf einer festgeschriebenen Verpflichtung für die zuständigen Kommissionen, sich mindestens jährlich fundiert mit den Berichten zu den internationalen politischen Versammlungen auseinandersetzen zu müssen. Die Kammern akzeptierten die Differenzen und nahmen die Verordnung einstimmig (45:0) bzw. mit 139 zu 46 Stimmen an. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Nachdem der Ständerat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative seines Büros Folge gegeben hatte, welche die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der beruflichen Vorsorge vorschlug, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession knapp mit 78 zu 74 Stimmen (Teuerungsausgleich) bzw. mit 80 zu 74 Stimmen (berufliche Vorsorge) Nichteintreten. Während die bürgerliche Mehrheit den Gürtel enger schnallen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen wollte, wies die links-grüne Minderheit auf den Umstand hin, dass das Milizparlament kein Freiwilligenparlament sei und es lediglich darum gehe, die teilweise seit 2001 nicht mehr erhöhten Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Der Ständerat, an den das Geschäft zurückging, hielt am Eintreten fest, kam dann aber in der Sommersession auf seinen Entscheid zum zweiten Teil der Vorlage (berufliche Vorsorge) zurück. Sein Büro hatte eine Sistierung verlangt, um noch genauere Abklärungen vornehmen zu können. Somit musste das erste Teilgeschäft noch einmal in der grossen Kammer behandelt werden. Die diesmal etwas breiter besetzten Ränge führten dazu, dass mit 92 zu 83 Stimmen Eintreten beschlossen und die Vorlage bei der Schlussabstimmung mit 98 zu 90 Stimmen angenommen wurde. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 36 zu 2 Stimmen bei drei Enthaltungen an. In seiner parlamentarischen Initiative nahm Thomas Aeschi (svp, ZG) (12.418) sodann ein in der Debatte häufig vorgebrachtes Argument auf. Nämlich einen Teuerungsausgleich jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beraten, damit nicht die aktuellen Ratsmitglieder über die eigene Erhöhung entscheiden müssen, sondern diese quasi von ihren Vorgängerinnen und Vorgängern gewährt wird. Der Vorstoss wurde im Berichtsjahr noch nicht verhandelt.

Teuerungsausgleich für Ratsmitglieder

Der Ständerat nahm ein Postulat Recordon (gp, GE) an, das vom Bundesrat eine Übersicht über verschiedene Grundsätze und Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten und das allfällige Aufzeigen von Handlungsbedarf verlangt. Recordon machte am Beispiel des Rücktritts von Nationalbankpräsident Hildebrand geltend, dass Unsicherheit über das Vorgehen bei Interessenkonflikten herrsche. Konflikte zwischen privaten und öffentlichen Interessen sind in der Verwaltung, in Aufsichtsbehörden, aber auch in parlamentarischen Stellen möglich, die Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen besitzen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen Bericht zu verfassen, zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Herbeiführung von Verbesserungen mit einheitlichen Regeln.

Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten (12.3114)

Auch 2012 stiess das Anliegen für eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier auf taube Ohren. Nachdem 2011 bereits zwei Vorstösse gescheitert waren, wollte der Nationalrat im Berichtjahr auch einer parlamentarischen Initiative Tschümperlin (sp, SZ) keine Folge geben. Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer wehrte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegen eine obligatorische jährliche Auskunftspflicht über die eigene berufliche Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat. Neben den geschlossen für das Anliegen stimmenden GLP-, GP- und SP-Fraktionen fanden sich auch vereinzelte Pro-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager. Darunter etwa Lukas Reimann (svp, SG), der seine im Vorjahr lancierte Transparenzinitiative mit ähnlichem Ansinnen im September des Berichtsjahres aufgrund ungenügender Unterschriftenzahlen als gescheitert erklären musste.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Eine parlamentarische Initiative Galladé (sp, ZH) verlangte einen neuen Sessionsrhythmus, der die Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit Beruf, Familie und Aus- bzw. Weiterbildung verbessere. Die Miliztauglichkeit werde aufgrund unregelmässiger und wenig berechenbarer Sitzungszeiten strapaziert. Es seien Modelle auszuarbeiten, die auf einem regelmässigeren Rhythmus aufbauten – die Initiantin schlug als Beispiel wöchentliche Plenums- und Kommissionssitzungen jeweils von Montag bis Mittwoch vor. Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission empfahl dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben, da es nicht möglich sei, ein Modell zu finden, das den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gerecht würde. Eine Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass das heutige System vielen Personen ein Parlamentsmandat verunmögliche, da dieses nicht mit der privaten oder beruflichen Situation vereinbar sei. Die Initiative könnte deshalb auch zu einer verbesserten Repräsentativität des Parlaments führen. Dieses Argument verfing im Rat allerdings nur bei links-grün: die geschlossenen GP, GLP und SP-Fraktionen standen mit ihren 69 Stimmen gegen die 89 bürgerlichen Stimmen auf verlorenem Posten.

Neuer Sitzungsrhythmus im Parlament (Pa.Iv. 11.453)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

In der ersten Session der neuen Legislatur nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative seines Büros an, die auf der Grundlage des Parlamentsressourcengesetzes die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der Vorsorgeentschädigung vorschlug. Diese soll nicht mehr einem einheitlichen Betrag entsprechen, sondern in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten Einkommen aus parlamentarischer Tätigkeit berechnet werden. Der neu gewählte Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion, SH) plädierte, unterstützt von seinen Fraktionskollegen, für Nicht-Eintreten, da eine Erhöhung der Entschädigung für Parlamentarier in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht angebracht sei. Nach lebendiger Debatte beschloss die kleine Kammer dann aber nicht nur Eintreten, sondern sie nahm den Antrag auch mit 33 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen an.

Teuerungsausgleich für Ratsmitglieder

Eine letztlich abgelehnte parlamentarische Initiative Widmer (sp, LU) führte zu einer eigentlichen Nabelschau im Nationalrat. Die Initiative hätte zum Ziel gehabt, dass für das Schweizer Milizparlament Strukturen geschaffen würden, mit denen ein Berufsparlament möglich würde. Der Initiant vertreten durch Tschümperlin (sp, SZ) brachte vor, dass es in beiden Kammern kaum mehr Milizpolitiker gebe und dass sich das Parlament schleichend zu einem Berufsparlament wandle. Der Umstand, dass aufgrund der zeitlichen Belastung ein politisches Mandat nicht mit allen Berufstätigkeiten vereinbar sei, sei stossend. Ein Berufsparlament würde der Entwicklung entgegen wirken, dass praktisch nur noch Führungskräfte und selbständig Erwerbende im Milizparlament Einsitz nehmen könnten. Die Kommissionsmehrheit sah die Vorteile eines Milizparlamentes jedoch als erwiesen an: Miliz lasse auch einen freiwilligen Rücktritt oder eine unfreiwillige Abwahl problemlos zu. Im Gegensatz zu Berufsparlamenten könne man so die Zeit auf Politik und nicht auf die eigene Wiederwahl verwenden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dieser Argumentation und gab der Initiative mit 38 zu 124 Stimmen keine Folge.

Berufs- statt Milizparlament (Pa. Iv. 10.434)
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Ricardo Lumengo, der 2010 wegen Wahlfälschung angeklagt wurde und in der Folge aus seiner Partei austreten musste, im Nationalrat aber als Parteiloser verblieb, wurde vom Obergericht des Kantons Bern in zweiter Instanz freigesprochen. Die bernische Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein, womit sich auch das Bundesgericht noch mit dem Fall beschäftigen wird. Bei den Gesamterneuerungswahlen im Herbst trat Lumengo mit der Sozial-Liberalen Bewegung zur Verteidigung seines Nationalratssitzes an, war allerdings chancenlos.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates reagierte 2008 mit einer parlamentarischen Initiative auf die damaligen Geschehnisse hinsichtlich Verletzung der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und Aufhebung der Immunität einzelner Parlamentsmitglieder. (Zu den Debatten um den Entzug der Immunität siehe hier (2007) und hier (2008).) Wichtigster Vorschlag war, die Entscheidung über den Entzug der Immunität nicht mehr dem Rat zu überlassen, sondern dafür eine eigene Kommission einzusetzen. Die SPK-NR versprach sich damit sachlichere und weniger politische Entscheide sowie eine bessere Durchsetzung des Disziplinarrechts und der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen. Zudem stand die Aufhebung der relativen Immunität zur Debatte. Die relative Immunität betrifft strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit der amtlichen Stellung verübt werden. Nicht betroffen ist die absolute Immunität, also das Verbot, Ratsmitglieder aufgrund von Äusserungen im Rat zur Verantwortung zu ziehen. In der grossen Kammer war Eintreten umstritten. Sowohl die BDP- als auch die SVP-Fraktion stimmten dagegen, hatten aber gegen die Ratsmehrheit von 92 zu 77 Stimmen keine Chance. Der Rat sprach sich zuerst gegen die Schaffung einer Disziplinarkommission aus. Bei der Beratung zur Aufhebung der relativen Immunität bildeten sich drei Gruppen: Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission und die Grüne Fraktion setzten sich für eine Abschaffung der relativen Immunität ein. Eine Präzisierung verlangte eine Minderheit der staatspolitischen Kommission um linke Ratsmitglieder, sowie eine Mehrheit der Rechtskommission: Relative Immunität sollte nur gewährt werden, wenn die strafbare Handlung einen ‚unmittelbaren‘ Bezug zum Mandat aufweist. Die SVP setzte sich für den Status Quo, also eine weitgehend unbegrenzte relative Immunität, ein. Letztlich setzte sich die Idee der einschränkenden Präzisierung durch. Hatte eine Disziplinarkommission eingangs der Debatte noch keine Chance, sprach sich die Mehrheit des Rates allerdings dann doch für eine ständige Immunitätskommission aus, die in Zukunft über Gesuche um Aufhebung der Immunität entscheiden soll, ohne dass die Ratsplena sich damit befassen müssen. Immunität würde dann aufgehoben, wenn die Kommissionen beider Räte zu einem übereinstimmenden Beschluss kämen. Im Ständerat war Eintreten nicht umstritten. Die kleine Kammer beschloss, die bereits bestehende Kommission für Rechtsfragen mit der Aufgabe der Immunitätsaufhebungsgesuche zu betreuen. Eine Differenz schuf die kleine Kammer allerdings hinsichtlich der Immunität der Bundesangestellten und des Bundesrates. Der Nationalrat hatte als Erstrat beschlossen, die Verfolgungsprivilegien der Bundesangestellten sowie die Unantastbarkeit von Bundesratsmitgliedern und Bundeskanzler aufzuheben: Bisher wurde Immunität auch bei privaten Verbrechen und Vergehen gewährt. Diese Regel wurde allerdings noch nie angewendet. Die kleine Kammer sprach sich gegen beide Aufhebungen aus. Die Differenzen wurden in der Folge bereinigt, indem der Nationalrat hinsichtlich der Beibehaltung der Verfolgungsprivilegien für Bundesangestellte nachgab und der Ständerat sich mit der Aufhebung der Unantastbarkeit der Regierungsmitglieder und des Bundeskanzlers einverstanden erklärte. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 129 zu 56 Stimmen und im Ständerat einstimmig (41 zu 0 Stimmen) angenommen.

Pa.Iv. zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Immunität (08.447)

Der Ständerat nahm in der Sommersession eine parlamentarische Initiative seiner aussenpolitischen Kommission einstimmig an (28 zu 0 Stimmen), mit der eine Verordnungsrevision zwecks Klärung der Regelungen zur Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments angestrebt wird. Insbesondere die Zuständigkeiten für den Empfang ausländischer Delegationen, die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen eigenen Delegationen der Bundesversammlung und die Beziehung zum Europäischen Parlament sollen besser geregelt werden.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Im Mai lancierte ein Komitee um Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) die Transparenzinitiative für die Offenlegung der Politikereinkünfte. Diese verlangt, dass Stände- und Nationalräte bei Amtsantritt ihre beruflichen Tätigkeiten und die in Zusammenhang mit dem Mandat stehenden Nebeneinkünfte und Geschenke nach Geldwert und Herkunft ausweisen müssen. Die Sammelfrist läuft bis Ende 2012. Reimanns Mutterpartei war nicht begeistert über das Anliegen ihres Jungparlamentariers. Nach der Intervention des SVP-Vorstandes wurde die Forderung nach Offenlegung der Einnahme aus dem Hauptberuf kurz vor der Lancierung aus dem Initiativtext gestrichen und mit der Forderung nach Offenlegung des Stimmverhaltens im Ständerat ergänzt.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Transparenz war im Berichtsjahr ein häufig gebrauchter Begriff: Im April scheiterten eine parlamentarische Initiative Rielle (sp, GE) und ein Postulat Widmer (sp, LU) (10.3268), die eine Offenlegung der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier im Zusammenhang mit beruflichen und anderen Tätigkeiten verlangt hätten. Beide Male unterlag die Ratslinke der rechts-bürgerlichen ablehnenden Mehrheit, die argumentierte, dass die bestehende Offenlegungspflicht der Mandate bereits genüge und alle weitergehenden Begehren nach Transparenz nicht nur politischer Polemik Vorschub leisteten, sondern auch Datenschutzgrundsätze verletzen würden.

Pa.Iv. für Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier (10.419)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Der Nationalrat hatte als Erstrat bereits 2010 eine parlamentarische Initiative seines Büros angenommen, die eine Lücke im Parlamentsressourcengesetz schliessen will: Falls im Ausland wohnhafte Schweizerinnen oder Schweizer ins Parlament gewählt werden, sollen sie für Reisen nach und Aufenthalt in Bern entsprechend entschädigt werden. Wie schon in der grossen Kammer wurde der Vorstoss auch im Ständerat diskussionslos angenommen. In der Schlussabstimmung waren sich die Ständevertreter einig (43:0 Stimmen; 1 Enthaltung), während im Nationalrat der Grossteil der SVP-Fraktion und etwa die Hälfte der FDP-Fraktion gegen die Vorlage stimmten, die trotzdem mit 112 zu 70 Stimmen angenommen wurde.

Entschädigung der Parlamentsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland (10.506)

Für mehr Transparenz im Bundeshaus wollte die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG) sorgen, die mittels gesetzlicher Bestimmungen den Zugang und die Akkreditierung von Lobbyisten regeln wollte. Die nationalrätliche Kommission hatte dem Begehren noch knapp mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Folge leisten wollen. Allerdings hatte die ständerätliche Schwesterkommission Ablehnung signalisiert. Nachdem die Verwaltungsdelegation angekündigt hatte, dass das bestehende System transparenter gestaltet werden sollte, zog die Initiantin ihr Begehren zurück. Jeder Parlamentarier hat zur Zeit das Recht, Zutrittskarten für zwei Gäste zu vergeben, deren Funktionen neu registriert und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden.

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Wie schon im Vorjahr, zeigte sich die grosse Kammer grosszügig in eigener Sache. Der Nationalrat nahm im Berichtsjahr eine parlamentarische Initiative seines Büros an, welche die Entschädigung von Ratsmitgliedern mit Wohnsitz im Ausland im Hinblick auf mögliche Wahlerfolge von Auslandschweizern bei den Wahlen 2011 regeln will, gab jedoch einer Initiative Wobmann (svp, SO) (09.418) keine Folge, die eine Einzelbewilligung von Spesen für Ratsmitglieder gefordert hätte, wenn diese ein Total von CHF 40'000 überschritten hätten.

Entschädigung der Parlamentsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland (10.506)

Der SP-Nationalrat Ricardo Lumengo (BE) wurde im November wegen Wahlfälschung angeklagt. Bei den Berner Grossratswahlen von 2006 soll er 44 Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt haben. Lumengo erklärte, dass er lediglich einigen Leuten beim Ausfüllen geholfen habe und diese dann den entsprechenden Zettel eingeworfen hätten. Der Verdacht, dass Lumengo bei den Nationalratswahlen ebenfalls Wahlfälschung betrieben hatte, erhärtete sich hingegen nicht. Obwohl Lumengo Berufung einlegte, forderte ihn seine Partei zum Rücktritt aus dem Nationalrat auf. Lumengo trat in der Folge aus Partei und Fraktion aus, ohne sein Nationalratsmandat niederzulegen.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen

Der Nationalrat regelte im Berichtsjahr das Absenzenwesen neu. Bisher galt für die Veröffentlichung der Namensabstimmungen als „entschuldigt“, wer aufgrund eines Mandats für eine ständige parlamentarische Delegation abwesend war. Anderweitig fehlende Parlamentarier wurden unter der Rubrik „nicht teilgenommen“ aufgeführt. Die Parlamentarische Initiative Moser (glp, ZH) forderte, auch Mutterschaft als Entschuldigungsgrund zu akzeptieren. Die Staatspolitische Kommission schlug vor, alle rechtzeitig beim Ratssekretariat eingetroffenen Abmeldungen als Entschuldig zu akzeptieren. Dies ging dem Nationalrat allerdings zu weit und er nahm einen Minderheitsantrag an, der einen abschliessenden Katalog forderte. Neu soll als entschuldigt gelten, wer sich aufgrund eines Mandats in einer ständigen Delegation, wegen Unfall, Krankheit oder Mutterschaft abmeldet.

Neuregelung des Absenzenwesens im Nationalrat (09.532)

Die Regelung des Zugangs von Lobbyisten ins Bundeshaus und dabei insbesondere die Forderung nach Offenlegung der Interessenbindungen zur Schaffung von Transparenz beschäftigte die Räte auch in diesem Berichtsjahr. Eine parlamentarische Initiative Freysinger (svp, VS), die eine Offenlegung der jährlichen Einkünfte verlangte, die mit Vorstands- und Verwaltungsratsmandaten erzielt werden, war 2009 erst im Ständerat gescheitert (07.467). Eine weitere parlamentarische Initiative des Walliser SVP-Politikers forderte eine angemessene Vertretung der Interessengruppen in den Kommissionen, um die Konzentration spezifischer Interessen in einzelnen Arbeitsgruppen zu verhindern (09.467). Der Vorstoss war in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission umstritten. Im Nationalrat wurde ihm dann aber mit 99 zu 74 Stimmen keine Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), die den Zugang von Lobbyisten zum Bundeshaus gesetzlich regeln wollte, scheiterte am Veto der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. In der Schwesterkommission im Nationalrat war sie noch unterstützt worden – allerdings nur dank des präsidialen Stichentscheids. Damit stand zu diesem Thema im Berichtsjahr noch die Motion Reimann (svp, SG) aus, die ebenfalls mehr Transparenz verlangt, von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates jedoch bereits zur Ablehnung empfohlen worden war (09.3835).

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Einen Teilerfolg konnte Nationalrat Freysinger (svp, VS) mit seinem Vorstoss für mehr Transparenz über die Interessenbindungen der Parlamentarier verbuchen. Seine parlamentarische Initiative (07.467) verlangte, dass in der bereits vorhandenen öffentlichen Liste der Interessenbindungen auch die jährlichen Einkünfte deklariert werden, die sich aus Mandaten wie Vorstands- oder Verwaltungsratsmitgliedschaften ergeben. Der Nationalrat gab dieser von der SP, der GP und einer Mehrheit der SVP unterstützten Initiative mit 101 zu 69 Stimmen Folge. Im Ständerat, wo die Linke und die SVP schwächer vertreten sind, scheiterte sie jedoch mit 21 zu 13 Stimmen. Neu im Nationalrat eingereicht, aber im Berichtsjahr noch nicht behandelt wurden zwei Vorstösse von Graf-Litscher (sp, TG) und Reimann (svp, SG) (09.3835) für die Schaffung eines Registers aller im Bundeshaus aktiven Lobbyisten.

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Die Untersuchung der GPK und einer ihrer Subkommissionen über die Hintergründe der Entlassung von Bundesanwalt Roschacher beschäftigte das Parlament weiterhin. Konkret ging es um die Aufhebung der strafrechtlichen Immunität von Parlamentsmitgliedern. Auf Antrag seiner Rechtskommission hielt der Nationalrat mit 96 zu 75 Stimmen daran fest, die Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG) aufzuheben. Gemäss der Kommissionsmehrheit handelte es sich bei der Tat Brunners um einen derart schweren Fall der Verletzung der Kommissionsvertraulichkeit, dass sie nicht nur disziplinarisch, sondern auch strafrechtlich geahndet werden soll. Die kleine Kammer bestätigte aber ihren Entscheid aus dem Vorjahr, Brunners Immunität nicht aufzuheben und legte damit das Geschäft ad acta. Alt-Bundesrat Blocher (svp, ZH) und Nationalrat Mörgeli (svp, ZH) ihrerseits hatten Strafanzeige gegen die damaligen Sprecher der Subkommission der GPK, die Nationalräte Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG) und Glasson (fdp, FR) und Angestellte der Bundesanwaltschaft eingereicht (09.010). Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats gelangte zum Schluss, dass kein Fall von Amtsgeheimnisverletzung vorliege und die Immunität nicht aufzuheben sei. Nach einer sehr animierten Diskussion, in welcher die SVP ihre Vorwürfe wiederholte, GPK-Mitglieder hätten zusammen mit Angestellten der Bundesanwaltschaft gegen Blocher komplottiert, trat das Plenum auf das Gesuch um Immunitätsaufhebung nicht ein; nach der Abstimmung verliess die SVP-Fraktion unter Protest den Saal. Im Ständerat hatte die Mehrheit der Rechtskommission beantragt, auf das Gesuch einzutreten und die Immunität nicht aufzuheben. Der Rat selbst folgte aber einem Minderheitsantrag Marty (fdp, TI), auf das Gesuch gar nicht einzutreten, weil auch eine an einer Medienorientierung im Auftrag einer Parlamentskommission gemachte Äusserung unter die absolute Immunität fallen müsse. Die im Parlamentsgesetz in diesem Zusammenhang enthaltene Bezeichnung „in den Räten und deren Organen“ gemachte Aussagen, sei deshalb sinngemäss und nicht wortwörtlich auszulegen. Die Klagen gegen die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft wurden vom zuständigen Staatsanwalt nicht weiter verfolgt und eine Beschwerde Blochers gegen diesen Einstellungsentscheid vom Bundesstrafgericht abgelehnt.

Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG)

Zu grossen Auseinanderstzungen kam es im Nationalrat zwischen der SVP und den übrigen Parteien beim Antrag der Mehrheit der Rechtskommission, die Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG) aufzuheben. Gegen den SVP-Präsidenten bestand der Verdacht, als Mitglied der GPK das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu beantragte beim Parlament die Aufhebung der Immunität, um diese Verdachtsmomente abklären zu können. Konkret soll Brunner dem Generalsekretär des damals noch von Christoph Blocher (svp) geleiteten EJPD vorzeitig den Bericht der Subkommission der GPK über die Vorkommnisse beim Rücktritt von Bundesanwalt Roschacher übergeben haben. Gegen den heftigen Widerstand der SVP, welche von einer rein politisch motivierten Kampagne gegen ihren Präsidenten sprach, trat der Nationalrat auf das Geschäft ein und hob die parlamentarische Immunität von Brunner auf. Der Ständerat stellte sich auf Antrag seiner Rechtskommission gegen diesen Entscheid und hob die Immunität Brunners nicht auf. Die Kommission begründete ihren Antrag damit, dass das Verhalten Brunners – das Blocher und auch er selbst nicht abstritten – zwar nicht akzeptabel sei; es solle aber nicht strafrechtlich, sondern im Rahmen des parlamentarischen Disziplinarrechts geahndet werden. Berücksichtigt hat der Ständerat auch die Tatsache, dass die damalige Auseinandersetzung in einer emotional sehr aufgeladenen Atmosphäre stattfand und sich auch andere Kommissionsmitglieder nicht immer einwandfrei verhalten hätten.

Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG)

Wie der Ständerat im Vorjahr genehmigte nun auch der Nationalrat die Anpassung seiner Entschädigungen an die Teuerung und die Ausrichtung eines Betrags von CHF 500 je Person für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Er hiess die Vorlage gegen den Widerstand der SVP und einer starken Minderheit der FDP-Fraktion gut. Diese hatten mit einem Nichteintretensantrag die Vorlage grundsätzlich als Schritt hin zu einem Berufsparlament bekämpft. Der Nationalrat sprach sich jedoch gegen eine von der Linken unterstützte parlamentarische Initiative John-Calame (gp, NE) (07.478) für eine Verbesserung der Sozialversicherungsleistungen für Abgeordnete, die ihr Mandat vollamtlich ausüben, aus.

Teuerungsausgleich für die Parlamentarierentschädigungen (07.491)

Nach längerer Zeit hatte sich das Parlament wieder einmal mit Gesuchen um die Aufhebung der Immunität seiner Mitglieder zwecks Eröffnung eines Strafverfahrens auseinander zu setzen. Es ging zum einen um den Zürcher Nationalrat Schlüer (svp) (06.088), der in dem von ihm als Chefredakteur geleiteten Blatt „Schweizerzeit“ eine Person des Denunziantentums bezichtigt hatte und in der Folge von dieser angezeigt worden war. Der Nationalrat beschloss gegen den Widerstand der Ratslinken, auf das Gesuch einzutreten, es abzulehnen und damit die Immunität zu gewähren. Der Ständerat teilte diese Haltung nicht, sondern folgte seiner Rechtskommission, welche der Ansicht war, dass kein enger Zusammenhang zwischen dem nicht namentlich gezeichneten Presseartikel und dem politischen Amt von Schlüer bestehe. Da damit die Grundvoraussetzung für die Gewähr der Immunität nicht gegeben war, beschloss er mit 20 zu 7 Stimmen, nicht auf das Gesuch einzutreten und den Behörden freie Bahn für ein Strafverfahren zu geben. Im September schloss sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung auf Antrag seiner Rechtskommission diesem Entscheid an. Praktische Relevanz kommt ihm allerdings keine mehr zu, da Schlüer im Oktober als Nationalrat abgewählt wurde und damit ohnehin kein Immunitätsprivileg mehr geniesst.

In einem zweiten Fall ging es um Nationalrat Waber (edu, BE). Dieser hatte in einem Zeitungsinterview im Zusammenhang mit der von ihm mitgetragenen Volksinitiative für ein Minarettverbot den Islam und seine Vertreter massiv kritisiert und war deshalb von einer Privatperson wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz angezeigt worden. Der Nationalrat erkannte einen engen Zusammenhang zwischen dem politischen Amt von Waber und dem Interview und trat deshalb auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft zur Aufhebung der Immunität ein. Auf Antrag seiner Rechtskommission beschloss er dann ohne Gegenstimme, dem Gesuch keine Folge zu geben. Gemäss der Argumentation der Rechtskommission sei die freie Meinungsäusserung des Politikers Waber in diesem Fall höher zu werten als die nicht besonders schwerwiegenden Anschuldigungen.

Immunität der Nationalräte Schlüer und Waber (2007)

Das Büro beantragte den Räten eine Anpassung der Entschädigungen der Abgeordneten und der Fraktionen an die Teuerung. Dieser Ausgleich war zum Teil seit 2001 nicht mehr vorgenommen worden. Ausgehend von der Tatsache, dass die Parlamentarier vermehrt zur Zielscheibe von verbalen und körperlichen Attacken geworden sind, beantragte das Büro zudem, den Ratsmitgliedern einen jährlichen Beitrag von CHF 500 zum Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung auszubezahlen. Der Ständerat übernahm den Antrag ohne Gegenstimme.

Teuerungsausgleich für die Parlamentarierentschädigungen (07.491)