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Für mehr Transparenz im Bundeshaus wollte die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG) sorgen, die mittels gesetzlicher Bestimmungen den Zugang und die Akkreditierung von Lobbyisten regeln wollte. Die nationalrätliche Kommission hatte dem Begehren noch knapp mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Folge leisten wollen. Allerdings hatte die ständerätliche Schwesterkommission Ablehnung signalisiert. Nachdem die Verwaltungsdelegation angekündigt hatte, dass das bestehende System transparenter gestaltet werden sollte, zog die Initiantin ihr Begehren zurück. Jeder Parlamentarier hat zur Zeit das Recht, Zutrittskarten für zwei Gäste zu vergeben, deren Funktionen neu registriert und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden.

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Wie schon im Vorjahr, zeigte sich die grosse Kammer grosszügig in eigener Sache. Der Nationalrat nahm im Berichtsjahr eine parlamentarische Initiative seines Büros an, welche die Entschädigung von Ratsmitgliedern mit Wohnsitz im Ausland im Hinblick auf mögliche Wahlerfolge von Auslandschweizern bei den Wahlen 2011 regeln will, gab jedoch einer Initiative Wobmann (svp, SO) (09.418) keine Folge, die eine Einzelbewilligung von Spesen für Ratsmitglieder gefordert hätte, wenn diese ein Total von CHF 40'000 überschritten hätten.

Entschädigung der Parlamentsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland (10.506)

Der SP-Nationalrat Ricardo Lumengo (BE) wurde im November wegen Wahlfälschung angeklagt. Bei den Berner Grossratswahlen von 2006 soll er 44 Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt haben. Lumengo erklärte, dass er lediglich einigen Leuten beim Ausfüllen geholfen habe und diese dann den entsprechenden Zettel eingeworfen hätten. Der Verdacht, dass Lumengo bei den Nationalratswahlen ebenfalls Wahlfälschung betrieben hatte, erhärtete sich hingegen nicht. Obwohl Lumengo Berufung einlegte, forderte ihn seine Partei zum Rücktritt aus dem Nationalrat auf. Lumengo trat in der Folge aus Partei und Fraktion aus, ohne sein Nationalratsmandat niederzulegen.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen

Der Nationalrat regelte im Berichtsjahr das Absenzenwesen neu. Bisher galt für die Veröffentlichung der Namensabstimmungen als „entschuldigt“, wer aufgrund eines Mandats für eine ständige parlamentarische Delegation abwesend war. Anderweitig fehlende Parlamentarier wurden unter der Rubrik „nicht teilgenommen“ aufgeführt. Die Parlamentarische Initiative Moser (glp, ZH) forderte, auch Mutterschaft als Entschuldigungsgrund zu akzeptieren. Die Staatspolitische Kommission schlug vor, alle rechtzeitig beim Ratssekretariat eingetroffenen Abmeldungen als Entschuldig zu akzeptieren. Dies ging dem Nationalrat allerdings zu weit und er nahm einen Minderheitsantrag an, der einen abschliessenden Katalog forderte. Neu soll als entschuldigt gelten, wer sich aufgrund eines Mandats in einer ständigen Delegation, wegen Unfall, Krankheit oder Mutterschaft abmeldet.

Neuregelung des Absenzenwesens im Nationalrat (09.532)

Die Regelung des Zugangs von Lobbyisten ins Bundeshaus und dabei insbesondere die Forderung nach Offenlegung der Interessenbindungen zur Schaffung von Transparenz beschäftigte die Räte auch in diesem Berichtsjahr. Eine parlamentarische Initiative Freysinger (svp, VS), die eine Offenlegung der jährlichen Einkünfte verlangte, die mit Vorstands- und Verwaltungsratsmandaten erzielt werden, war 2009 erst im Ständerat gescheitert (07.467). Eine weitere parlamentarische Initiative des Walliser SVP-Politikers forderte eine angemessene Vertretung der Interessengruppen in den Kommissionen, um die Konzentration spezifischer Interessen in einzelnen Arbeitsgruppen zu verhindern (09.467). Der Vorstoss war in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission umstritten. Im Nationalrat wurde ihm dann aber mit 99 zu 74 Stimmen keine Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), die den Zugang von Lobbyisten zum Bundeshaus gesetzlich regeln wollte, scheiterte am Veto der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. In der Schwesterkommission im Nationalrat war sie noch unterstützt worden – allerdings nur dank des präsidialen Stichentscheids. Damit stand zu diesem Thema im Berichtsjahr noch die Motion Reimann (svp, SG) aus, die ebenfalls mehr Transparenz verlangt, von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates jedoch bereits zur Ablehnung empfohlen worden war (09.3835).

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Einen Teilerfolg konnte Nationalrat Freysinger (svp, VS) mit seinem Vorstoss für mehr Transparenz über die Interessenbindungen der Parlamentarier verbuchen. Seine parlamentarische Initiative (07.467) verlangte, dass in der bereits vorhandenen öffentlichen Liste der Interessenbindungen auch die jährlichen Einkünfte deklariert werden, die sich aus Mandaten wie Vorstands- oder Verwaltungsratsmitgliedschaften ergeben. Der Nationalrat gab dieser von der SP, der GP und einer Mehrheit der SVP unterstützten Initiative mit 101 zu 69 Stimmen Folge. Im Ständerat, wo die Linke und die SVP schwächer vertreten sind, scheiterte sie jedoch mit 21 zu 13 Stimmen. Neu im Nationalrat eingereicht, aber im Berichtsjahr noch nicht behandelt wurden zwei Vorstösse von Graf-Litscher (sp, TG) und Reimann (svp, SG) (09.3835) für die Schaffung eines Registers aller im Bundeshaus aktiven Lobbyisten.

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Die Untersuchung der GPK und einer ihrer Subkommissionen über die Hintergründe der Entlassung von Bundesanwalt Roschacher beschäftigte das Parlament weiterhin. Konkret ging es um die Aufhebung der strafrechtlichen Immunität von Parlamentsmitgliedern. Auf Antrag seiner Rechtskommission hielt der Nationalrat mit 96 zu 75 Stimmen daran fest, die Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG) aufzuheben. Gemäss der Kommissionsmehrheit handelte es sich bei der Tat Brunners um einen derart schweren Fall der Verletzung der Kommissionsvertraulichkeit, dass sie nicht nur disziplinarisch, sondern auch strafrechtlich geahndet werden soll. Die kleine Kammer bestätigte aber ihren Entscheid aus dem Vorjahr, Brunners Immunität nicht aufzuheben und legte damit das Geschäft ad acta. Alt-Bundesrat Blocher (svp, ZH) und Nationalrat Mörgeli (svp, ZH) ihrerseits hatten Strafanzeige gegen die damaligen Sprecher der Subkommission der GPK, die Nationalräte Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG) und Glasson (fdp, FR) und Angestellte der Bundesanwaltschaft eingereicht (09.010). Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats gelangte zum Schluss, dass kein Fall von Amtsgeheimnisverletzung vorliege und die Immunität nicht aufzuheben sei. Nach einer sehr animierten Diskussion, in welcher die SVP ihre Vorwürfe wiederholte, GPK-Mitglieder hätten zusammen mit Angestellten der Bundesanwaltschaft gegen Blocher komplottiert, trat das Plenum auf das Gesuch um Immunitätsaufhebung nicht ein; nach der Abstimmung verliess die SVP-Fraktion unter Protest den Saal. Im Ständerat hatte die Mehrheit der Rechtskommission beantragt, auf das Gesuch einzutreten und die Immunität nicht aufzuheben. Der Rat selbst folgte aber einem Minderheitsantrag Marty (fdp, TI), auf das Gesuch gar nicht einzutreten, weil auch eine an einer Medienorientierung im Auftrag einer Parlamentskommission gemachte Äusserung unter die absolute Immunität fallen müsse. Die im Parlamentsgesetz in diesem Zusammenhang enthaltene Bezeichnung „in den Räten und deren Organen“ gemachte Aussagen, sei deshalb sinngemäss und nicht wortwörtlich auszulegen. Die Klagen gegen die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft wurden vom zuständigen Staatsanwalt nicht weiter verfolgt und eine Beschwerde Blochers gegen diesen Einstellungsentscheid vom Bundesstrafgericht abgelehnt.

Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG)

Zu grossen Auseinanderstzungen kam es im Nationalrat zwischen der SVP und den übrigen Parteien beim Antrag der Mehrheit der Rechtskommission, die Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG) aufzuheben. Gegen den SVP-Präsidenten bestand der Verdacht, als Mitglied der GPK das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu beantragte beim Parlament die Aufhebung der Immunität, um diese Verdachtsmomente abklären zu können. Konkret soll Brunner dem Generalsekretär des damals noch von Christoph Blocher (svp) geleiteten EJPD vorzeitig den Bericht der Subkommission der GPK über die Vorkommnisse beim Rücktritt von Bundesanwalt Roschacher übergeben haben. Gegen den heftigen Widerstand der SVP, welche von einer rein politisch motivierten Kampagne gegen ihren Präsidenten sprach, trat der Nationalrat auf das Geschäft ein und hob die parlamentarische Immunität von Brunner auf. Der Ständerat stellte sich auf Antrag seiner Rechtskommission gegen diesen Entscheid und hob die Immunität Brunners nicht auf. Die Kommission begründete ihren Antrag damit, dass das Verhalten Brunners – das Blocher und auch er selbst nicht abstritten – zwar nicht akzeptabel sei; es solle aber nicht strafrechtlich, sondern im Rahmen des parlamentarischen Disziplinarrechts geahndet werden. Berücksichtigt hat der Ständerat auch die Tatsache, dass die damalige Auseinandersetzung in einer emotional sehr aufgeladenen Atmosphäre stattfand und sich auch andere Kommissionsmitglieder nicht immer einwandfrei verhalten hätten.

Immunität des SVP-Nationalrats Brunner (SG)

Wie der Ständerat im Vorjahr genehmigte nun auch der Nationalrat die Anpassung seiner Entschädigungen an die Teuerung und die Ausrichtung eines Betrags von CHF 500 je Person für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Er hiess die Vorlage gegen den Widerstand der SVP und einer starken Minderheit der FDP-Fraktion gut. Diese hatten mit einem Nichteintretensantrag die Vorlage grundsätzlich als Schritt hin zu einem Berufsparlament bekämpft. Der Nationalrat sprach sich jedoch gegen eine von der Linken unterstützte parlamentarische Initiative John-Calame (gp, NE) (07.478) für eine Verbesserung der Sozialversicherungsleistungen für Abgeordnete, die ihr Mandat vollamtlich ausüben, aus.

Teuerungsausgleich für die Parlamentarierentschädigungen (07.491)

Nach längerer Zeit hatte sich das Parlament wieder einmal mit Gesuchen um die Aufhebung der Immunität seiner Mitglieder zwecks Eröffnung eines Strafverfahrens auseinander zu setzen. Es ging zum einen um den Zürcher Nationalrat Schlüer (svp) (06.088), der in dem von ihm als Chefredakteur geleiteten Blatt „Schweizerzeit“ eine Person des Denunziantentums bezichtigt hatte und in der Folge von dieser angezeigt worden war. Der Nationalrat beschloss gegen den Widerstand der Ratslinken, auf das Gesuch einzutreten, es abzulehnen und damit die Immunität zu gewähren. Der Ständerat teilte diese Haltung nicht, sondern folgte seiner Rechtskommission, welche der Ansicht war, dass kein enger Zusammenhang zwischen dem nicht namentlich gezeichneten Presseartikel und dem politischen Amt von Schlüer bestehe. Da damit die Grundvoraussetzung für die Gewähr der Immunität nicht gegeben war, beschloss er mit 20 zu 7 Stimmen, nicht auf das Gesuch einzutreten und den Behörden freie Bahn für ein Strafverfahren zu geben. Im September schloss sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung auf Antrag seiner Rechtskommission diesem Entscheid an. Praktische Relevanz kommt ihm allerdings keine mehr zu, da Schlüer im Oktober als Nationalrat abgewählt wurde und damit ohnehin kein Immunitätsprivileg mehr geniesst.

In einem zweiten Fall ging es um Nationalrat Waber (edu, BE). Dieser hatte in einem Zeitungsinterview im Zusammenhang mit der von ihm mitgetragenen Volksinitiative für ein Minarettverbot den Islam und seine Vertreter massiv kritisiert und war deshalb von einer Privatperson wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz angezeigt worden. Der Nationalrat erkannte einen engen Zusammenhang zwischen dem politischen Amt von Waber und dem Interview und trat deshalb auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft zur Aufhebung der Immunität ein. Auf Antrag seiner Rechtskommission beschloss er dann ohne Gegenstimme, dem Gesuch keine Folge zu geben. Gemäss der Argumentation der Rechtskommission sei die freie Meinungsäusserung des Politikers Waber in diesem Fall höher zu werten als die nicht besonders schwerwiegenden Anschuldigungen.

Immunität der Nationalräte Schlüer und Waber (2007)

Das Büro beantragte den Räten eine Anpassung der Entschädigungen der Abgeordneten und der Fraktionen an die Teuerung. Dieser Ausgleich war zum Teil seit 2001 nicht mehr vorgenommen worden. Ausgehend von der Tatsache, dass die Parlamentarier vermehrt zur Zielscheibe von verbalen und körperlichen Attacken geworden sind, beantragte das Büro zudem, den Ratsmitgliedern einen jährlichen Beitrag von CHF 500 zum Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung auszubezahlen. Der Ständerat übernahm den Antrag ohne Gegenstimme.

Teuerungsausgleich für die Parlamentarierentschädigungen (07.491)

Mit der Publikation der Interessenbindungen scheint für den Nationalrat die Forderung nach einer Transparenz über allfällige Abhängigkeiten ausreichend erfüllt. Er lehnte mit 74 zu 59 Stimmen eine parlamentarische Initiative Schelbert (gp, LU) ab, welche die Offenlegung aller Einkünfte von mindestens CHF 10'000 pro Jahr aus Verwaltungsratstätigkeiten, Gutachten und ähnlichen Quellen forderte.

Pa.Iv. Offenlegung der Interessenbindungen (06.462)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

In der Frühjahrssession stimmte auch der Nationalrat den neuen strengeren Regeln für die Unvereinbarkeit zwischen einem Parlamentsmandat und Tätigkeiten für den Bund oder ihm nahe stehende Institutionen zu. Er übernahm dabei den Beschluss des Ständerats, dass Parlamentarier weiterhin in bloss beratenden Expertenkommissionen tätig sein dürfen. Damit konnten die neuen Regeln auf den Zeitpunkt der Konstituierung des im Herbst neu gewählten Parlaments in Kraft gesetzt werden.

Anpassung der Unvereinbarkeitsregelung von Parlamentarier (06.079)

Das Parlament erteilte dem Bundesrat den Auftrag, zu überprüfen, ob in der laufenden Revision der Akkreditierungsverordnung eine Offenlegungspflicht für die Interessenbindung der Bundeshausjournalisten einzuführen ist. Der Nationalrat, von dem diese Idee ursprünglich stammte, schloss sich im Berichtsjahr der kleinen Kammer an und überwies die von dieser abgeänderte Motion Stahl (svp, ZH). Der Nationalrat stellte sich damit gegen die Mehrheit seiner SPK, welche seit dem letzten Jahr ihre Meinung geändert hatte und nun eine derartige Gesinnungsüberprüfung bei Medienschaffenden als unnötig und rechtswidrig beurteilte.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Mit dem neuen Parlamentsgesetz aus dem Jahre 2002 hatte das Parlament auch strengere Regeln für die Unvereinbarkeit zwischen einem Parlamentsmandat und Tätigkeiten für den Bund oder ihm nahe stehende Institutionen eingeführt. Diese Bestimmungen, die erstmals in der neuen Legislatur nach den Nationalratswahlen vom Herbst 2007 angewendet werden, galt es nun zu präzisieren. Die Büros der beiden Ratskammern gaben zu Beginn des Berichtsjahres ihre Vorschläge für die detaillierte Auslegung dieser Norm bekannt. Unvereinbar mit einem Parlamentsmandat sind demnach alle Funktionen als Direktor, Geschäftsführer, Verwaltungs- oder Stiftungsratsmitglied in Institutionen, welche vom Bund beaufsichtigt oder zu mindestens 50% mitfinanziert werden, oder bei denen er sonst eine beherrschende Stellung ausübt. Dazu gehören auch solche, die (wie etwa die Stiftung Schweizerischer Nationalpark) nur ideellen Zwecken dienen. Die nicht abschliessende Liste zählt mehr als 30 Institutionen auf, bei denen in Zukunft die Ausübung einer leitenden Funktion nicht mehr mit einem Parlamentsmandat vereinbar sein wird. Darunter befinden sich mehrere, welche in ihren Leitungsorganen bisher stets auch Parlamentarier aufwiesen (u.a. Pro Helvetia, Nationalfonds, Post). Der Bundesrat war mit diesen neuen Regeln einverstanden und schlug vor, für Parlamentsmitglieder auch die Tätigkeit in ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) zu verbieten. Der Ständerat hiess die neuen Unvereinbarkeitsregeln gut. Er änderte aber den Antrag des Bundesrates in dem Sinne ab, dass der Ausschluss aus Expertenkommissionen nur für Gremien mit Entscheidungsfunktionen, nicht aber für solche mit reinen Beratungsfunktionen gelten soll.

Anpassung der Unvereinbarkeitsregelung von Parlamentarier (06.079)

Nach deren Annahme durch den Ständerat befasste sich auch der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Pierre-Alain Gentil (sp, JU) und dem gleichzeitig eingereichten und gleichlautenden Vorstoss von Nationalrat Dupraz (fdp, GE) (04.483) für die Ersetzung des heutigen Systems der vier Sessionen à drei Wochen (plus eine zum Usus gewordene einwöchige Sondersession im Frühjahr) durch einen neuen Rhythmus mit einer Sessionswoche pro Monat. Auf Antrag ihrer SPK lehnte die grosse Kammer beide Initiativen im Verhältnis zwei zu eins ab. Das wichtigste Argument der Gegner war, dass damit die zeitliche Belastung für einen Milizparlamentarier noch grösser würde, da er sich praktisch permanent mit politischen Geschäften befassen müsste. Der Ständerat gab nach und beschloss in einer zweiten Abstimmung, der Initiative ebenfalls keine Folge zu geben.

Pa.Iv. für eine Sessionswoche pro Monat im Parlament (04.491)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Dass die Geschäftslast des Parlaments in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, gilt als unbestritten. Ständerat Pierre-Alain Gentil (sp, JU) reichte deshalb eine parlamentarische Initiative ein, welche anstelle des heutigen Systems der vier Sessionen à drei Wochen (plus eine zum Usus gewordene einwöchige Sondersession im Frühjahr) einen Monatsrythmus mit einer Sessionswoche einführen will. Da im Ferienmonat August keine Session und in den beiden Monaten Juni (Staatsrechnung) und Dezember (Budget) zwei Wochen geplant wären, bliebe die gesamte Sitzungsdauer bei dreizehn Wochen. Sein Vorschlag führe zu grösserer Effizienz infolge einer einfacheren Sessionsplanung und -vorbereitung sowie einer Beschleunigung des Verkehrs zwischen den beiden Ratskammern, argumentierte Gentil. Die SPK des Nationalrats unterstützte diesen Vorstoss nicht, wohl aber diejenige des Ständerats. Die kleine Kammer beschloss auf ihren Antrag mit 19 zu 15 Stimmen der Initiative Folge zu geben. Die SPK-NR lehnte auch eine gleich lautende Initiative Dupraz (fdp, GE) (04.483) ab.

Pa.Iv. für eine Sessionswoche pro Monat im Parlament (04.491)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Mit einer parlamentarischen Initiative schlug das Büro des Ständerats eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Parlamentarierentschädigungen vor. Es ging dabei einerseits um den Teuerungsausgleich für verschiedene Bezüge und andererseits um Präzisierungen der Bestimmungen über die Beiträge an die Altersvorsorge. Diese wurden zuerst vom Ständerat, und dann gegen den Widerstand der SVP auch vom Nationalrat angenommen. In der Differenzbereinigung war nur der Beschluss des Nationalrats umstritten, der auf Antrag Huguenin (pda, VD) auch fraktionslosen Abgeordneten eine Entschädigung für die Sessionsvorbereitung ausrichten wollte (Fraktionsmitglieder erhalten eine solche für den Besuch von vorbereitenden Fraktionssitzungen). Schliesslich setzte sich in dieser Frage die ablehnende Haltung der kleinen Kammer durch.

Pa.Iv. zur Änderung des Parlamentsressourcengesetzes (Entschädigungen) (04.400)

Der Nationalrat gab einer im Jahr 2001 eingereichten parlamentarischen Initiative Aeppli (sp, ZH) keine Folge, welche bei Strafuntersuchungen wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz die parlamentarische Immunität grundsätzlich aufheben wollte. Ihre Argumentation, dass es sich dabei um besonders verwerfliche Taten handle und die Politiker gerade in diesem heiklen Bereich ein Vorbild für die Bevölkerung sein müssten, vermochte die bürgerliche Ratsmehrheit nicht zu überzeugen. Die Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission hielt daran fest, dass auch bei diesen Delikten weiterhin das Parlament die Erlaubnis zu einer strafrechtlichen Verfolgung eines seiner Mitglieder geben muss. Ihrer Ansicht nach gehe es nicht an, bei einem bestimmten Straftatbestand von diesem Prinzip abzuweichen und ihn damit strenger zu bewerten als andere. Zudem befürchtete sie auch, dass dadurch die freie Meinungsäusserungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung beeinträchtigt würde.

Parlamentarische Immunität im Zusammenhang mit dem Antirassismusgesetz (01.435)

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem neuen Parlamentsgesetz, welches anstelle des bisherigen Geschäftsverkehrsgesetzes treten soll. Er beschloss eine ganze Reihe von Abweichungen von der nationalrätlichen Version, ohne allerdings die Grundsätze der Reform in Frage zu stellen. So verschärfte er unter anderem die vom Nationalrat festgelegten Unvereinbarkeitsregeln für ein Parlamentsmandat, welche neu nicht nur für den National-, sondern auch für den Ständerat gültig sind. Diese Unvereinbarkeit soll nicht nur für höhere Kader, sondern für alle Angestellten der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung und für Mitglieder von Leitungsgremien (Verwaltungs- und Stiftungsräte etc.) von bundesnahen Organisationen (SRG, Nationalbank, Pro Helvetia etc.) gelten. Die Betroffenen sind demnach zwar wählbar, müssen bei Annahme des Mandats aber auf die Anstellung oder das Mandat verzichten. Nicht einverstanden war die kleine Kammer auch mit dem Beschluss des Nationalrats, dass bei sämtlichen Abstimmungen das Votum der einzelnen Parlamentsmitglieder erfasst und veröffentlicht werden muss. Mit dem Argument, dazu müsste im Ständerat eine elektronische Abstimmungsanlage eingerichtet werden, lehnte die Ratsmehrheit dies ab und beschloss, dass jeder Rat in seinem eigenen Reglement über diese Frage entscheiden soll. Eine weitere Differenz ergab sich bei dem parlamentarischen Instrument der Empfehlung. Obwohl neu auch Motionen, welche den alleinigen Kompetenzbereich der Regierung betreffen, im Sinne von Richtlinien zugelassen sind, war der Ständerat nicht bereit, auf die bisher bei ihm diesem Zweck dienende „Empfehlung“ gänzlich zu verzichten. Da diese im Gegensatz zu einer Motion nur von einem Rat zu behandelnde Vorstossform die rasche Abgabe einer Stellungnahme an den Bundesrat erlaube, wollte er sie weiterhin zulassen. Dabei sollen die beiden Ratskammern frei sein, ob sie diese in ihren Reglementen aufführen wollen oder nicht. Der Ständerat wandte sich ferner gegen eine restriktivere Behandlung von Motionen. Er lehnte das vom Nationalrat eingeführte Verbot ab, eine vom Bundesrat abgelehnte Motion in ein Postulat umzuwandeln. Anschliessend verzichtete er auch auf die von seiner Kommissionsmehrheit beantragte Vorschrift, dass die zuständige Kommission des Erstrats eine Motion vorberaten müsse.

Mit einem relativ knappen Entscheid änderte der Ständerat das Wahlverfahren für die Bestätigungswahlen für den Bundesrat. Wieder antretende Regierungsmitglieder sollen nicht mehr einzeln in der Reihenfolge ihrer Amtsdauer zur Wahl antreten, sondern auf einer gemeinsamen Liste, wobei die Parlamentarier einzelne Namen streichen können. Wiedergewählt ist, wer im ersten oder einem allfällig erforderlichen zweiten Wahlgang das absolute Mehr erreicht. Kampfkandidaturen sind bei dieser Wiederwahl der Bisherigen noch nicht zugelassen, sondern erst bei einer Vakanz infolge einer Nichtwiederwahl oder eines Rücktritts. Der Nationalrat hatte 1996 eine Motion Weyeneth (svp, BE) (98.3349) für dieses Wahlsystem verabschiedet, welche dann aber im Ständerat keine Unterstützung fand. Wie im Vorjahr der Nationalrat (Motion Vallender, 01.3662) wollte auch die Mehrheit der SPK des Ständerats gewisse Schranken für vom Bundesrat im Dringlichkeitsverfahren beschlossene Nachtragskredite einführen. Für Ausgaben in der Höhe von mehr als 2% der Bundeseinnahmen sollte neu die Zustimmung des Parlaments erforderlich sein, welches nötigenfalls zu einer Sondersession einzuberufen wäre. Der Rat lehnte diese neue Bestimmung jedoch mit 24:15 Stimmen ab.

In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat bei der Unvereinbarkeitsvorschrift gegen den Widerstand der Linken dem Ständerat an. Für den Wunsch der kleinen Kammer, die Vorstossform der „Empfehlung“ beizubehalten, hatte er jedoch kein Verständnis. Er lehnte es auch ab, dass in Zukunft Kommissionsminderheiten keine prioritär zu behandelnde Motionen mehr einreichen können. Bei den Motionen, welche den an die Regierung delegierten Kompetenzbereich betreffen, hielt der Nationalrat an seiner verpflichtenderen Lösung fest. Diese seien nicht nur als Richtlinien zu betrachten, sondern der Bundesrat müsse, wenn er sie nicht umsetzen wolle, dem Parlament einen Entwurf für die Änderung der Zuständigkeitsordnung vorlegen. Der Nationalrat hielt im weiteren am Verbot fest, vom Bundesrat abgelehnte Motionen in Postulate umzuwandeln. Er begründete dies mit zwei Argumenten: erstens bedeute dies eine Aufwertung der Motion, da tendenziell nur noch mehrheitsfähige Vorstösse in dieser Form eingereicht würden; und zweitens könne neu eine Motion vom Zweitrat auch in dem Sinne abgeändert werden, dass nicht mehr eine Massnahme (z.B. eine Gesetzesrevision) verlangt würde, sondern bloss ein Prüfungsauftrag. Das vom Ständerat beschlossene neue Verfahren für die Wiederwahl der amtierenden Bundesräte wurde gegen den Widerstand der SVP mit 117:41 Stimmen abgelehnt. Nachdem der Nationalrat seinen Entscheid bestätigt hatte, dass in beiden Kammern bei sämtlichen Abstimmungen das Votum der einzelnen Parlamentsmitglieder erfasst und veröffentlicht werden muss, sprach sich der Ständerat mit 26:14 Stimmen zum zweiten Mal dagegen aus. Er führte dazu eine der in der kleinen Kammer sehr seltenen Abstimmungen unter Namensaufruf durch.

Da beide Kammern auch in der zweiten Runde der Differenzbereinigung nicht nachgaben, musste in dieser Frage der Transparenz über die Stimmabgabe die Einigungskonferenz entscheiden. Sie tat dies im Sinne der kleinen Kammer. Der Ständerat hielt auch bei den Motionen von Kommissionsminderheiten (Abschaffen), der Umwandlung von Motionen in Postulate (Beibehalten) sowie der Auswirkungen von Motionen im an den Bundesrat delegierten Kompetenzbereich (nur Richtlinie) an seinen Beschlüssen fest. Hingegen gab er beim Instrument der Empfehlung nach und schaffte es ab; er verzichtete ebenfalls auf das neue Wahlsystem für wiederkandidierende Bundesräte. Der Nationalrat hielt in der Folge nur noch an seiner Version der Rechtswirkung von Motionen im an den Bundesrat delegierten Kompetenzbereich (nicht nur Richtlinie, sondern Auftrag an den Bundesrat, sie umzusetzen oder eine Revision der Kompetenzordnung vorzuschlagen) und dem Verbot, vom Bundesrat abgelehnte Motionen in Postulatsform zu überweisen, fest. Nachdem der Ständerat weiterhin auf seinen Entscheidungen beharrt hatte, setzte sich in der Einigungskonferenz bei beiden Beschlüssen die Version des Nationalrats durch. Der Ständerat überwies eine Motion Galli (cvp, BE) aus dem Vorjahr (01.3321), welche verlangt, dass die Internet-Geschäftsdatenbank des Parlaments (curia vista) nicht nur deutsch und französisch, sondern auch italienisch geführt wird.

Totalrevision des Parlamentsgesetzes (Pa.Iv. 01.401)
Dossier: Parlamentsgesetzesrevision 2002
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Die GPK des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative eine Verbesserung der Altersvorsorgeleistungen für Parlamentarier. Der Bund zahlt seit 1988 Beiträge an die Altersvorsorge der Parlamentarier. Diese sollen soweit erhöht werden, dass sie die Beitragslücke voll kompensiert, welche für die Parlamentsmitglieder infolge der durch das Mandat veranlassten Reduktion ihrer beruflichen Tätigkeit entsteht. Zudem sollen neu auch die Risiken Tod und Invalidität in die Versicherung mit einbezogen werden. Der Nationalrat stimmte der Vorlage gegen die Stimmen der Mehrheit der SVP-Fraktion zu. Er ergänzte sie zudem um einen Beitrag, der an Abgeordnete mit Kindern ausbezahlt wird, wenn sie aufgrund der Mandatsausübung eine Einbusse bei der Kinderzulage erleiden. Im Ständerat passierte das Projekt ohne Gegenstimme.

Altersvorsorgeleistungen für Parlamentarier (02.423)

Im Nationalrat beantragte die SVP erfolglos Nichteintreten. Ihre Opposition richtete sich nicht nur gegen die beantragten Mittel für die persönlichen Mitarbeiter, sondern auch gegen die Absicht der SPK, den dafür einzusetzenden Betrag nicht im referendumsfähigen Gesetz, sondern in einer Verordnung festzuschreiben. Die Argumente der SVP gegen die persönlichen Mitarbeiter waren einerseits finanzpolitischer Natur, andererseits befürchtete sie aber auch eine Zunahme der persönlichen Vorstösse und damit eine zeitliche Mehrbelastung für die Parlamentsmitglieder. Die Ratsmehrheit lehnte auch in der Detailberatung einen Streichungsantrag der SVP ab und ging dann sogar noch weiter: auf Antrag Tschuppert (fdp, LU) beschloss sie, dass die Höhe sämtlicher Bezüge der Abgeordneten (Einkommen, Entschädigungen und Beiträge für Mitarbeiter) sowie deren automatische Anpassung an die Teuerung in Zukunft nicht mehr im Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt sein soll.

Die SPK des Ständerats lehnte die Entschädigungen für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern ab, da diese zweckgebundene Zahlung den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen der Abgeordneten nicht gerecht würde und ihre Verwaltung durch die Parlamentsdienste zu aufwändig wäre. Da aber auch für die SPK des Ständerats eine bessere materielle Unterstützung der Parlamentsangehörigen gerechtfertigt war, beantragte sie erstens die Jahrespauschale von CHF 12'000 auf 24'000 zu verdoppeln und zweitens die bisherige Spesenpauschale in eine Entschädigung für Sach- und Personalauslagen umzuwandeln und von CHF 18'000 auf 30'000 zu erhöhen. Insgesamt würden damit die Entschädigungszahlungen nur um CHF 24'000 statt um 40'000 verbessert. Um die Parlamentarierbezüge nicht dem Referendum zu entziehen, beantragte die SPK zudem, dass diese weiterhin auf Gesetzesebene festzulegen sind. All diese Vorschläge setzten sich im Ständerat deutlich durch.

In der Differenzbereinigung schwenkte die vorberatende Kommission des Nationalrats auf den Beschluss der kleinen Kammer ein, die Beträge für Einkommen, Entschädigungen und Mitarbeiter weiterhin auf Gesetzesstufe festzulegen; an den CHF 40'000 für die persönlichen Mitarbeiter hielt sie aber fest. Die Lösung des Ständerats lehnte sie unter anderem auch deshalb ab, weil ihrer Ansicht nach mit dieser Verdoppelung der Jahrespauschale das Referendum geradezu provoziert würde. Ihre Position setzte sich gegen den Widerstand der SVP sowie einer Mehrheit der FDP- und einer Minderheit der CVP-Fraktion mit 93:78 Stimmen durch. In der Folge hielten beide Kammern an ihren Beschlüssen fest. In der Einigungskonferenz setzte sich das Modell des Ständerats durch und der Nationalrat gab seine Zustimmung. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 116:34 Stimmen im Nationalrat und mit 33:1 im Ständerat. Die Opposition in der Volkskammer kam von einer starken Mehrheit der SVP und einigen Freisinnigen.

Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)

Die Rechtskommission des Nationalrats sprach sich mit knappem Mehr gegen eine parlamentarische Initiative Aeppli (sp, ZH) aus, welche bei Strafuntersuchungen wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz die parlamentarische Immunität grundsätzlich aufheben wollte. (Siehe dazu die Auseinandersetzung um die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Blocher (svp, ZH)).

Parlamentarische Immunität im Zusammenhang mit dem Antirassismusgesetz (01.435)

Nachdem es das Volk 1992 abgelehnt hatte, den Parlamentariern Mittel für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, unternahm die SPK des Nationalrats im Berichtsjahr einen neuen Anlauf. Ausgehend von der grossen und weiter zunehmenden Arbeitslast der Parlamentarier und der Überlegung, dass eine substanzielle Erhöhung der Entschädigungen in einer Volksabstimmung keine Chance hätte, beantragte sie, jedem Parlamentsmitglied einen zweckgebundenen jährlichen Kredit von CHF 40'000 zu gewähren, mit welchem persönliche Mitarbeiter zur Vorbereitung der Ratstätigkeit angestellt werden können. Da aus diesem Betrag nur eine Teilzeitstelle finanziert werden kann, dürfen Parlamentarier ihre Kredite auch zusammenlegen, um gemeinsam Assistenzpersonal einzustellen. Gleichzeitig beantragt wurde auch eine Titeländerung des relevanten Gesetzes: dieses soll in Zukunft nicht mehr Entschädigungsgesetz heissen, sondern „Bundesgesetz über die Bezüge und Infrastrukturen der Mitglieder“.

Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)