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Auch 2014 führte die Regierung eine Bundesratssitzung ‚extra muros‘ durch. Das war die insgesamt achte seit 2010, also seit der Entstehung der Idee, ausserhalb von Bern eine Sitzung abzuhalten und sich anschliessend mit der Bevölkerung und den jeweiligen Behörden zu treffen. Ziel sei es, die Verbundenheit mit den verschiedenen Regionen der Schweiz zu zeigen. Am 14. April begab sich der Bundesrat nach Schwyz.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion der SVP-Fraktion war mit der Botschaft zur Revision des Vernehmlassungsgesetzes hinfällig geworden. Die vom SVP-Vorstoss geforderten Punkte, die auf den Empfehlungen der GPK-NR zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis beruhten, waren in das revidierte Gesetz eingeflossen. Der Ständerat lehnte die Motion entsprechend ab.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr auf der Basis einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis bereits drei Postulate überwiesen hatte, wollte die SVP-Fraktion mit einer Motion den Anliegen noch weiteren Nachdruck verleihen. Die Evaluation hatte drei Hauptkritiken zu Tage gefördert: zu wenig Transparenz bei der Kommunikation der Vernehmlassungsresultate, eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung sowie die zu häufigen Anhörungskonferenzen mit zu kurzen Fristen und willkürlicher Auswahl der Teilnehmer. Neben diesen drei in den GPK-Postulaten verpackten Punkten zur Verbesserung dieser Situation wollte die SVP zusätzlich noch die Kompetenzen der Bundeskanzlei, die mit der Koordination von Vernehmlassungen betraut ist, klären. Der Nationalrat unterstützte mit Ausnahme der SP- und der FDP-Liberale-Fraktion den Vorstoss mit 117 zu 73 und überwies ihn an die kleine Kammer, wo die Motion im Berichtjahr noch nicht diskutiert wurde.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Nach der letzten offiziellen Bundesratssitzung werden traditionellerweise Angaben zur Arbeit der Regierung veröffentlicht. Im Berichtjahr verbreitete der Bundesratssprecher André Simonazzi diese Angaben per Twitter. Der Bundesrat habe sich 2013 zu 40 ordentlichen und 5 ausserordentlichen Sitzungen getroffen, an denen über 2'500 Vorlagen, 1'400 Vorstösse und 600 Fragen behandelt worden seien.

Angaben zur Arbeit der Regierung im Jahr 2013

Viermal trafen sich Regierungsmitglieder mit den Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen der Regierungsparteien (CVP, FDP, SP, SVP und BDP) zu den so genannten traditionellen von-Wattenwyl-Gesprächen. Die regelmässig abgehaltenen informellen Gespräche tragen den Namen des Hauses in der Berner Altstadt, in dem sie stattfinden. Im Februar stand die Altersvorsorge 2020 zur Debatte; im Mai sprachen die Beteiligten über die kurz- und mittelfristigen finanzpolitischen Herausforderungen und die Unternehmenssteuerreform III; Ende August standen die EU-Dossiers, der Finanzplatz und erneut die Reform der Altersvorsorge auf der Agenda und im November waren die bevorstehenden finanzpolitischen Weichenstellungen das Hauptthema der Gespräche, deren Resultate wie immer geheim blieben.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

2011 hatten beide staatpolitischen Kommissionen zwei parlamentarischen Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) Folge gegeben, die eine Karenzfrist für die Übernahme bezahlter Mandate durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte verlangen. Stein des Anstosses für diese Debatte war die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger (sp) wenige Tage nach seinem Rücktritt bei der Baufirma Implenia gewesen, die zur Amtszeit Leuenbergers einige wichtige Bundesaufträge erhalten hatte. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) schlug in ihrem Gesetzesentwurf eine zweijährige Karenzfrist nicht nur für Bundesräte, sondern auch für Topkader der Bundesverwaltung vor. Der Bundesrat wehrte sich gegen diese Bestimmungen, da sie schädlich und in einem Milizsystem nicht angebracht seien. Zudem verwies die Regierung auf das „Aide-mémoire“, das vor Jahresfrist mit dem Passus ergänzt worden war, dass ehemalige Regierungsmitglieder bei der Annahme von Mandaten die erforderliche Sorgfalt walten lassen sollen. Dies genügte der grossen Kammer jedoch nicht uns sie folgte ihrer Kommission mit 99 zu 86 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Dabei zeigten sich insbesondere die SP und die SVP kritisch gegenüber der Regierung, wohingegen die geschlossenen Parteien der GLP, FDP und BDP sowie die Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion den Entwurf ablehnten. Allerdings verwarf der Nationalrat die Idee einer Karenzfrist für Verwaltungskader. Die kleine Kammer nahm im Berichtjahr noch nicht Stellung zum Geschäft.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Die 2010 begonnene Idee von ordentlichen Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ wurde auch im Berichtjahr umgesetzt. Am 24. April tagten die Regierungsmitglieder in Schloss Prangins (VD) und trafen sich im Anschluss mit der Bevölkerung von Nyon.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Der im Vorjahr aufgestaute Unmut ob der Beratung zum Legislaturplanungsbericht des Bundesrates, der sehr lange Ratsdebatten und zahlreiche Änderungen evoziert, die in der Regel einzig zu allgemeinen und unverbindlichen Grundsatzbeschlüssen für einzelne Planungsmassnahmen führen, hatte sich in verschiedene Vorstösse ergossen, über die nun im Berichtjahr befunden wurde. Die praktisch identische Stossrichtung der drei parlamentarischen Initiativen (12.427, 12.432, 12.433) beinhaltete die Forderung, dass der Legislaturplanungsbericht von den Räten nicht mehr abgeändert werden kann. Das Parlament solle diesen lediglich noch debattieren und zur Kenntnis nehmen können, um den Beratungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, zu reduzieren. Den drei Vorstössen wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates mit 15 zu 8 Stimmen in globo Folge gegeben. Die SPK-SR hatte eine der drei Initiativen bereits 2012 gutgeheissen und gab 2013 auch den anderen beiden Folge.

Legislaturplanungsbericht (Pa.Iv. 12.432 und 12.427)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte gaben Mitte März in ihrem Bericht zum Rücktritt des SNB-Präsidenten Hildebrand einige Empfehlungen ab, wie sich der Bundesrat in Zukunft in ähnlichen Situationen verhalten soll. Nach Ansicht der GPK hatte der Bundesrat seine Kompetenzen überschritten. Die Kommissionen hielten fest, dass die Massnahmen, die von der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey (sp) ergriffen wurden, einer rechtlichen Grundlage entbehrten. Eine der Empfehlungen der beiden GPK lautete deshalb, dass auch bei dringlichen Geschäften mit grosser politischer Tragweite die rechtliche Zuständigkeit abzuklären sei, um das Legalitätsprinzip – keine staatliche Handlung ohne Rechtsgrundlage – nicht zu verletzen. Zudem solle der Bundesrat auch in ausserordentlichen Situationen statt Ad-hoc-Ausschüsse reguläre Ausschüsse nutzen. Zudem wurde die ehemalige SP-Bundesrätin gerügt, weil sie den Gesamtbundesrat zu spät informiert habe; auch die Bundeskanzlei hätte früher einbezogen werden müssen. Es sei deshalb ein Kommunikationssystem zu schaffen, mit dem das gesamte Gremium einfach, schnell und sicher informiert werden könne. Dieses System soll zudem auch sicherstellen, dass bundesrätliche Telefonkonferenzen – eine solche hatte Anfang 2012 stattgefunden – abhörsicher sind. Gemahnt wurde von den beiden GPK zudem die schlechte Qualität der Bundesratsprotokolle. Diese seien zu knapp abgefasst und teilweise gar fehler- und lückenhaft gewesen. Nachvollziehbarkeit sei so nicht gegeben und die Arbeit der GPK werde damit erschwert. Nicht nur vom Bundesrat, sondern auch in der Presse wurde die Kritik der zuständigen Kommissionen als teilweise zu heftig erachtet: Ein gewisser Spielraum müsse der Regierung in Krisensituation eingeräumt werden. Sogar Christoph Blocher nahm das Vorgehen von Micheline Calmy-Rey in Schutz, die in der NZZ eine Plattform zu ihrer Verteidigung erhielt.

Bericht zum Rücktritt des SNB-Präsidenten Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Im Juni nahmen die Räte Kenntnis vom Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2012. Die Regierung beschrieb die 2012 realisierten Massnahmen entlang von sechs Leitlinien: (1) die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz wurde mit einem Massnahmenpaket zur Stärkung des Bankensektors gesichert. Zudem soll der Wohlstand mit der Wachstumspolitik 2012-2015 gefördert und die Agrarpolitik weiterentwickelt werden. (2) Die aussenpolitischen Schwerpunkte sahen eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Europa vor. Wichtig war zudem die Stärkung der Schweiz als Gaststaat für internationale Organisationen. (3) In der Sicherheitspolitik wurde eine verbesserte Vorsorge für Katastrophen und Notlagen mit einem Fokus auf kritische Infrastrukturen hergestellt. Ansonsten lag der Schwerpunkt der Sicherheitspolitik auf der Kampfflugzeugbeschaffung. (4) Die Sozialpolitik konzentrierte sich auf die umfassende Reform „Altersvorsorge 2020“. (5) In der Energiepolitik wurde ein Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der Energieversorgung angegangen. In der Infrastrukturpolitik stand die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur im Vordergrund. (6) Die Kredite im Bereich Bildung, Forschung und Innovation sollen für 2013 bis 2016 ein überdurchschnittliches Wachstum aufweisen um die Spitzenstellung der Schweiz zu festigen. Auch die Kooperation in internationalen Forschungsorganisationen soll weiterhin ein Schwerpunkt sein.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2012
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesrats

Die SVP erachtet den Umstand als stossend, dass der Bundesrat bei der Ausformulierung der Ausführungsbestimmungen in Verordnungen zu viel Spielraum habe und in Einzelfällen Bestimmungen aufnehme, die vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen waren. Da ein Gesetzgebungsprozess mit der Schlussabstimmung eigentlich abgeschlossen sei, könnten diese nachfolgenden Bestimmungen nur mit neuen Vorstössen wieder korrigiert werden. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die SVP-Fraktion deshalb ein einfaches, von einem Viertel der Mitglieder beider Räte einzuforderndes und der einfachen Mehrheit der Räte anzunehmendes Veto gegen bundesrätliche Verordnungen. Während die SPK-NR einstimmig Folge geben empfahl, wandte sich die SPK-SR gegen diese Idee. Die Kammern folgten ihren jeweiligen Kommissionen. Ausschlaggebend für das Nein im Ständerat war die Angst vor einer Verletzung der Gewaltentrennung. Zudem hätten die Kommissionen bereits heute Konsultations- und Mitsprachemöglichkeit beim Erlass von Verordnungen. Die Fronten verliefen damit, wie bereits bei früheren ähnlichen Vorstössen, zwischen den Kammern. Für Vorstösse in den Vorjahren siehe hier (2011) und hier (2009).

SVP will ein Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa.Iv. 11.480)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Ende Januar legte der Bundesrat seinen Bericht über die Legislaturplanung 2011-2015 vor. Sechs politische Leitlinien und 26 zugeordnete Ziele und entsprechende zielführende Massnahmen wurden darin formuliert. Die politischen Leitlinien der 49. Legislatur umfassen (1) einen attraktiven, wettbewerbsfähigen, finanziell gesunden und institutionell effizienten Standort Schweiz, (2) eine starke regionale und internationale Positionierung der Schweiz, (3) die gewährleistete Sicherheit des Landes, (4) einen gefestigten gesellschaftlichen Zusammenhalt mit dem sich die demographischen Herausforderungen meistern lassen, (5) die nachhaltige und effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen mit welcher dem zunehmendem Mobilitätsbedürfnis Rechnung getragen wird, sowie (6) die Pflege eines Spitzenplatzes in Bildung, Forschung und Innovation. Eine Spezialkommission des Nationalrates (Legislaturplanungskommission) beriet den Bericht, der in einem einfachen Bundesbeschluss zu genehmigen ist, an sechs Sitzungstagen vor. Obwohl in der Ratsdebatte während der Sondersession im Mai lediglich über die Anträge dieser Kommission entschieden werden sollte, verkam die Debatte in der grossen Kammer – wie bereits vor vier und vor acht Jahren – zu einem eigentlichen Marathon. Die Beratung wurde, nachdem der lange diskutierte Rückweisungsantrag der SVP abgelehnt wurde, in sechs Blöcken organisiert, die insgesamt drei volle Sitzungen in Anspruch nahmen. Die Fraktionen wurden nicht müde zu versuchen, ihre eigenen politischen Ziele in den Bericht einzubauen. Die grosse Kammer einigte sich schliesslich darauf, eine siebte Leitlinie aufzunehmen, welche auf die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter abzielt. Mit einer von beiden Räten noch im Sommer überwiesenen Motion beauftragte die Sonderkommission den Bundesrat, die erforderlichen Indikatoren zu entwickeln, welche die Fortschritte in der Gleichstellung erfassen (Mo. 12.3339). Darüber hinaus fügte der Nationalrat dem Bericht zahlreiche Massnahmen hinzu. Im Ständerat, der das Geschäft in der Sommersession behandelte, war die Debatte wesentlich kürzer. Die ständerätliche Legislaturplanungskommission beantragte die integrale Übernahme des Berichts mit Ausnahme einer Ergänzung bei einem der 26 Ziele. Sie schlug zudem eine eigene neue Massnahme, sowie die Streichung von 20 bzw. die Ergänzung von vier der vom Nationalrat eingefügten Massnahmen vor. Seit dem revidierten Parlamentsgesetz von 2007 ist vorgesehen, dass es für den Legislaturplanungsbericht ein abgekürztes Differenzbereinigungsverfahren gibt, indem eine Einigungskonferenz gleich nach der ersten Lesung eingesetzt wird und die Differenzen einzeln diskutiert und bereinigt werden, was noch in der Sommersession geschah. Für die total 25 Differenzen wurden jeweils Einzelanträge gestellt, über die in der Folge in den Räten einzeln abgestimmt werden musste. Bei den einzelnen Anträgen hatte sich neunzehnmal der Ständerat und sechsmal der Nationalrat durchgesetzt. Darüber hinaus wurde vierzehnmal eine Rückkehr zum Entwurf des Bundesrates vorgeschlagen. Der Nationalrat nahm alle Vorschläge der Einigungskonferenz an. Der Ständerat seinerseits hielt an einer seiner eigenen Bestimmungen fest, und folgte in zwei Fällen dem Antrag des Bundesrates und entschied damit gegen die Einigungskonferenz, womit die jeweiligen Bestimmungen aufgrund der Differenz gestrichen wurden. Während der Eintretensdebatte im Ständerat drehte sich die Diskussion weniger um materielle als vielmehr um verfahrenstechnische Fragen. Sprich: um die Unzufriedenheit mit der Art der Behandlung der Legislaturplanung durch das Parlament. Da diese Planung ein Produkt der Exekutive sei, komme es zu einer Vermischung, wenn das Parlament das Recht auf Änderungen habe. Darüber hinaus handle es sich bei den parlamentarischen Entscheidungen nur um Grundsatzbeschlüsse und somit lediglich um Vorentscheidungen für die Planung bestimmter Massnahmen. Der grosse Aufwand für die Beratung des Legislaturplanungsberichtes stehe deshalb in keinem vernünftigen Verhältnis zum relativ geringen Nutzen. Die Unzufriedenheit manifestierte sich in einer parlamentarischen Initiative der Sonderkommission (Pa.Iv. 12.433), die forderte, dass die Bundesversammlung die Legislaturplanung in einer Debatte nur noch zur Kenntnis nimmt, aber keine Änderungen mehr beschliessen kann. Die SPK-S empfahl Folge geben. Eine Antwort der SPK-N stand im Berichtsjahr noch aus. Im Nationalrat wurde im Mai eine parlamentarische Initiative der CVP-EVP-Fraktion mit gleicher Stossrichtung eingereicht (Pa.Iv. 12.432). Zudem forderte eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion neben der Änderung hin zur reinen Kenntnisnahme eine Anpassung des Aufbaus des Berichtes, so dass Prioritäten und Schwerpunkte klarer ersichtlich seien (Pa.Iv. 12.427). Beide nationalrätlichen Vorstösse wurden im Berichtsjahr ebenfalls noch nicht behandelt. Mit einer Motion verlangte schliesslich die FDP-Fraktion, dass der Bundesrat für seine nächste Legislaturplanung keine sektorielle, sondern eine interdepartementale Herangehensweise wähle (Mo. 12.3185). Damit könnten Probleme vernetzter und damit effizienter angegangen werden. Beide Räte nahmen diese vom Bundesrat unterstützte Motion diskussionslos an.

Legislaturplanung 2011-2015 (BRG 12.008)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Auch 2012 führte der Bundesrat die Idee von Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ fort, um seine Verbundenheit mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz zu bekunden. Die 2010 begonnene Tradition führte im Berichtsjahr nach Schaffhausen, wo die Regierung nach ihrer Sitzung mit der Bevölkerung zusammenkam und den Schaffhauser Regierungsrat zu einem Arbeitsessen einlud.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Eine parlamentarische Initiative Hodgers (gp, GE) wollte im Sprachengesetz regeln, dass öffentliche Ansprachen von Regierungsmitgliedern immer in einer offiziellen Amtssprache gehalten werden. Der Initiant stiess sich am Umstand, dass in den letzten Jahren Bundesrätinnen und Bundesräte an öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien immer häufiger Dialekt sprechen würden. Dies vermittle nicht nur den Eindruck, dass Hochdeutsch eine zweitrangige Sprache in der Schweiz sei, sondern würde auch den Zugang zu den Äusserungen für die nicht dialektkundige Bevölkerung erschweren. Die WBK-NR begründete ihre Empfehlung, der Initiative nicht Folge zu geben, damit, dass keine stossende Verletzung des Prinzips eines übermässigen und unreflektierten Gebrauchs der Dialektsprache erkennbar sei, und dass die Regierungsmitglieder autonom und ohne gesetzliche Grundlage in der Lage seien, Sensibilitäten situativ richtig abzuwägen. Die grosse Kammer folgte dieser Argumentation mit 149 zu 24 Stimmen. Letztere stammten vorwiegend aus der Grünen Partei aber auch von Ratsmitgliedern der lateinischen Schweiz.

Benützung einer offiziellen Amtssprache bei öffentlichen Ansprachen von Bundesratsmitgliedern (10.476)

Die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger bei der Baufirma Implenia, die zur Amtszeit Leuenbergers einige wichtige Bundesaufträge erhalten hatte, hatte seit 2010 zu einigen Vorstössen geführt. Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten 2011 zwei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die eine Wartefrist für die Übernahme bezahlter Mandate durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte fordern. Der Bundesrat hatte in der Folge angekündigt, in dieser Frage selber aktiv zu werden. Die Ergänzung seines „Aide-mémoires“ ging sowohl der SPK-NR als auch der SPK-SR aber zu wenig weit. Die Beratung der parlamentarischen Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (10.517) wurden deshalb auf 2013 traktandiert.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Das Verwaltungsratsmandat, das alt Bundesrat Moritz Leuenberger 2010 bei der Baufirma Implenia übernommen hatte, beschäftigte im Berichtjahr die Räte. This Jenny (svp, GL) reichte im Ständerat eine Motion ein, die ehemaligen Bundesratsmitgliedern bis zu vier Jahren nach ihrem Rücktritt die Übernahme bezahlter Mandate verbieten wollte. Nach relativ langer Debatte, die gespickt war mit weiteren Vorschlägen, wurde die Motion per Ordnungsantrag an die staatspolitische Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Die SPK-SR lehnte die Motion allerdings ab, worauf der Motionär sie zurückzog. Im April sprach sich die SPK-NR für strengere Regeln und für eine Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten aus und empfahl zwei parlamentarische Initiativen zur Annahme. Im Berichtjahr wurden die Vorstösse noch nicht im Plenum beraten. Im September erfragte Nationalrat Reimann (svp, SG) die aktuelle Summe an Rentenzahlungen an ehemalige Bundesräte. Der Bundesrat antwortete nicht nur mit dem exakten Betrag – rund 2.5. Mio. CHF pro Jahr an 13 ehemalige Magistratinnen und Magistraten bzw. 0.5 Mio. an vier Witwen – sondern präzisierte, dass das Ruhegehalt reduziert würde, wenn die Rentenzahlungen zusammen mit einem allfälligen Erwerbseinkommen die Jahresbesoldung eines amtierenden Bundesrates übersteige.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Bereits 2010 hatte der Bundesrat begonnen, einige Sitzungen ausserhalb des Bundeshauses abzuhalten. Die auf eine Idee von Micheline Calmy-Rey zurückgehenden Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ sollen die Verbundenheit der Regierung mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz unterstreichen. Nachdem der Bundesrat 2010 in Bellinzona und Delémont getagt hatte, waren im März 2011 Altdorf, am 17. August Siders und am 19. Oktober Basel Schauplatz der Bundesratssitzungen, in deren Anschluss jeweils nicht nur Besprechungen mit den Regierungsbehörden, sondern auch Treffen mit der Bevölkerung stattfanden.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Auch im Berichtsjahr war die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates Gegenstand einer Kontroverse zwischen den beiden Kammern. Die parlamentarische Initiative Thomas Müller (svp, SG), die ein solches Veto vorsah, erlitt dabei das gleiche Schicksal wie ein ähnlicher Vorstoss seiner Fraktion ein Jahr zuvor (08.401): Sie wurde von der grossen Kammer angenommen, von den Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern jedoch abgelehnt. Die durch eine Vetomöglichkeit eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Regierung, die damit einhergehende Verzögerung und das bestehende, gut funktionierende System der Konsultation waren die Argumente, die die kleine Kammer zur Ablehnung bewegte.

Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 09.511)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Im Berichtsjahr hat der Bundesrat 55 Sitzungen abgehalten (40 ordentliche, 9 ausserordentliche und 6 Klausuren), 2'482 Geschäfte behandelt und 97 Botschaften ans Parlament überwiesen.

Geschäfte im Jahr 2010 (durch den Bundesrat behandelt)
Dossier: Geschäftsstatistik der Bundesversammlung

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats reichte 2009 eine parlamentarische Initiative ein, die eine bessere und schnellere Information des Parlaments bei Notverordnungen verlangt. So soll die Geltungsdauer für dringliche Verordnungen zur Wahrung der Landesinteressen im Ausland befristet werden. Für Verfügungen zur Wahrung der Interessen der Schweiz sowie zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit müsste das zuständige parlamentarische Organ konsultiert und informiert werden. Dringliche Finanzbeschlüsse würden die Zustimmung der Finanzdelegation bedingen und bei Bedarf in einer ausserordentlichen Session verhandelt werden können. Die SPK reagierte mit diesem Vorstoss auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Fall Tinner sowie auf die Swissair- und die UBS-Krisen. In allen drei Fällen wurde der Bundesrat kritisiert, das Parlament umgangen zu haben. In der Beratung schloss sich der Nationalrat einem Minderheitsantrag Fluri (fdp, SO) an, der zusätzlich vorsieht, dass Notverordnungen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit nur in Kraft bleiben, wenn der Bundesrat dem Parlament innert sechs Monaten einen Gesetzesentwurf unterbreitet oder eine Parlamentsverordnung gefasst wird. Die Kommissionsmehrheit hatte lediglich einen Gesetzesentwurf vorgesehen und der Bundesrat hatte eine Frist von einem Jahr für einen Gesetzesentwurf beantragt. Der Ständerat folgte zuerst dem Antrag des Bundesrats, schwenkte aber im zweiten Durchgang auf die Linie des Nationalrats ein. Differenzen zwischen den Räten gab es zudem in Bezug auf die Konsultationspflicht. Der Nationalrat forderte, dass der Bundesrat spätestens 48 Stunden vor dem Erlass notrechtlicher Verfügungen das zuständige parlamentarische Organ zu konsultieren hätte. Der Ständerat begnügte sich mit der vom Bundesrat präferierten Informationspflicht spätestens 24 Stunden nach dem Beschluss. Der Nationalrat schloss sich in der zweiten Beratung dem Ständerat an. Nicht umstritten war die Forderung, dringliche Ausgaben der Zustimmung der Finanzdelegation zu unterstellen. Beschlossen wurde zudem, dass ein Viertel der Mitglieder eines Rats innerhalb einer Woche - statt wie vom Bundesrat vorgesehen von fünf Wochen - eine ausserordentliche Session zu dringlichen Ausgabebeschlüssen über CHF 500 Mio. beantragen kann. Keine Chance hatte ein Antrag einer links-grünen Minderheit im Nationalrat, solche Beschlüsse immer von der Zustimmung der Bundesversammlung abhängig zu machen. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz schliesslich von beiden Kammern einstimmig bzw. mit einer Gegenstimme angenommen.

Bessere Informierung des Parlaments bei Notverordnungen (09.402)

Noch nicht endgültig vom Tisch ist die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Müller (svp, SG) Folge, die einer 2008 vom Nationalrat überwiesenen, aber vom Ständerat 2009 abgelehnten parlamentarische Initiative der SVP inhaltlich sehr ähnlich ist. Allerdings nimmt sie die Kritik des Ständerats an der ersten Initiative auf, indem sie das Veto von der übereinstimmenden Ablehnung beider Räte abhängig macht.

Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 09.511)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Für Erheiterung nicht nur im Nationalrat sondern in der gesamten Bevölkerung sorgte eine Antwort von Bundesrat Merz auf eine Frage Grin (svp, VD) zum Import von gewürztem Fleisch. Der Bundesrat erlitt einen Lachanfall beim Lesen der arg mit Beamtendeutsch gespickten Botschaft, der nachher sogar in der Werbung für „Bündnerfleisch“ verwendet wurde.

Bündnerfleisch

Die parlamentarische Beratung der Legislaturziele hatte sowohl 2004 als auch 2008 im Nationalrat zu tagelangen Debatten und Schaukämpfen zwischen der SVP und der Linken geführt. Daran hatte auch die 2008 erstmals praktizierte vereinfachte Differenzbereinigung zwischen den beiden Ratskammern nichts geändert. Die SVP-Fraktion forderte nun mit einer parlamentarischen Initiative, auf eine Detailberatung dieser Regierungsziele ganz zu verzichten und sie nicht mehr als Bundesbeschluss zu verabschieden, sondern nur noch zur Kenntnis zu nehmen. Die SPK-NR sprach sich dagegen aus, da gemäss Bundesverfassung das Parlament bei den wichtigen politischen Planungen mitzuwirken hat und sich nicht mit einer blossen Zurkenntnisnahme der Absichten der Regierung begnügen darf. Der Nationalrat schloss sich dieser Ansicht an und gab dieser auch von den Grünen und einer Minderheit der SP unterstützten parlamentarischen Initiative mit 87 zu 86 Stimmen keine Folge.

Keine Abschaffung der Legislaturplanungsbesprechung im Parlament (08.435)

Der Ständerat sprach sich dagegen aus, ein Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates einzuführen. Im Gegensatz zur grossen Kammer im Vorjahr gab er einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion mit 27 zu 6 Stimmen keine Folge. Nach Ansicht seiner SPK würde diese Neuerung die Kompetenzen von Regierung und Parlament zu sehr vermischen.

Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 08.401)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Die von der GPK-NR vorgeschlagene Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit der Departementsvorsteher bei der parlamentarischen Beratung ihrer Themen im Geschäftsbericht des Bundesrates konnte sich nicht durchsetzen. Es wird weiterhin grundsätzlich der Bundespräsident die Regierung vertreten; allerdings können die Reglemente der beiden Räte etwas anderes vorschreiben. Dieser Kompromiss war zustande gekommen, nachdem die GPK des Ständerates sich gegen die Änderung ausgesprochen hatte. Der Nationalrat nutzte diese Neuerung sofort und entschied mit einer Revision seines Geschäftsreglementes, dass in seinen Debatten über den Geschäftsbericht in der Regel der zuständige Departementsvorsteher für den Bundesrat sprechen soll.

Anwesenheit der Departementsvorsteher bei der Behandlung des Geschäftsberichtes (07.463)