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«Der Bund kurz erklärt» ist eine seit 1979 jährlich von der Bundeskanzlei realisierte und herausgegebene Broschüre, in der ein breiter und leicht verständlicher Einblick in die Organisation des Bundesstaates gegeben werden soll. Diese Publikation, die mit einer Auflage von 200'000 Exemplaren vor allem von Schulen nachgefragt wird, bot Anlass für eine Nachhilfestunde in Gewaltentrennung. Dies sei keine Eitelkeit, argumentierte Gregor Rutz (svp, ZH), der mit seiner Motion die Überarbeitung der Broschüre verlangte, sondern es gehe ihm um Grundsatzfragen. Der Zürcher Volksvertreter stiess sich nämlich am Umstand, dass die Parlamentsmitglieder seit der Ausgabe 2015 nicht mehr einzeln abgebildet seien, der Exekutive und der Bundesverwaltung aber zwei Drittel des Umfangs der Publikation gewidmet seien und sämtliche Direktoren aller Bundesämter mit Foto präsentiert würden. Man kriege das Gefühl, die Verwaltung und nicht das Parlament sei die oberste Instanz im Bundesstaat, erklärte Rutz.
Obwohl Bundeskanzler Walter Thurnherr in der Ratsdebatte versicherte, dass man in der nächsten Ausgabe auf die Bedürfnisse von Parlament und Leserschaft eingehen werde und dass in der Ausgabe 2019 bereits ein Faltblatt mit dem Sitzplan der beiden Kammern und den Namen und Fotos aller Parlamentsmitglieder beigelegt worden sei, überwies die Volkskammer als Vertreterin des obersten Gesetzgebers die Motion einstimmig – mit 189 Stimmen und keiner Enthaltung.

Der Bund kurz erklärt (Mo. 18.4050)

Fast drei Jahre nach der Überweisung der Motionen der beiden GPK (GPK-SR: Mo. 15.3006; GPK-NR: Mo. 15.3005) die eine bessere Protokollführung im Bundesrat verlangten, beantragte Letzterer die Abschreibung der beiden Vorstösse. Er erachte sie als erfüllt, weil er in einer Anpassung der Organisationsverordnung für den Bundesrat einen Passus eingebaut habe, der es ihm erlaube, Tonaufnahmen oder die Erstellung eines Wortprotokolls durch die Vizekanzlerin oder den Vizekanzler anzuordnen. Dies schien den beiden Räten in der Tat zu genügen, hiessen sie doch durch Annahme des Berichts des Bundesrats über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2017 den bundesrätlichen Antrag gut.

Protokollführung im Bundesrat

Er könne nicht nachvollziehen, weshalb man in Parallelität zu einem bereits wirkenden ersten gleich auch noch einen zweiten Apparat initiieren wolle, der sich zum gleichen Thema an die Arbeit mache, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Rahmen der nationalrätlichen Debatte zur Motion Martullo-Blocher (svp, GR). Die Verwaltung komme nicht mehr «aus dem Berichteschreiben heraus» und sei bereits daran, das Postulat Caroni (fdp, AR) umzusetzen, das einen Rapport über eine mögliche Regulierungsbremse fordert. Die Reduktion der Bürokratie stehe beim Bundesrat ganz zuoberst auf der Agenda, aber man solle doch jetzt zuerst einmal diesen Bericht abwarten, bevor entschieden werde, ob weitere politische Arbeit nötig sei.
Konkret forderte die Motion Martullo-Blocher, der «Regulierungsflut» mit dem Prinzip von «one in, two out» zu begegnen, also für jeden neuen Bundeserlass bisherige Erlasse mit doppelt so hohen Regulierungsfolgekosten aufzuheben. Mit ihrem ersten Vorstoss als Nationalrätin appellierte die Vertreterin des Kantons Graubünden an die bürgerlichen Kräfte, die sich explizit für Deregulierung einsetzen würden. Einem Teil dieser bürgerlichen Kräfte – die grosse Mehrheit der CVP- und der BDP- und eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion stimmten gegen den Vorstoss – schienen die Bedenken des Wirtschaftsministers allerdings näher zu liegen. Insgesamt wurde die Motion mit 107 zu 81 Stimmen (bei einer Enthaltung) abgelehnt.

Massnahmen gegen Regulierung (Mo. 16.3543)
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Nur aufgrund des Stichentscheides seines Präsidenten, Stéphane Rossini (sp, VS), lehnte der Nationalrat mit 90 zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Motion der BDP-Fraktion ab. Diese hätte den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, mit denen Verordnungen vereinfacht und deren Anzahl reduziert worden wären. Die BDP gab als Zielgrösse die Reduktion der Anzahl um ein Drittel und die Reduktion des Umfangs um die Hälfte an. Die zahlreichen Verordnungen würden einen hohen administrativen Aufwand bei Unternehmen verursachen und somit nicht nur der Wirtschaft schaden, sondern auch den Staat aufblähen. Der Bundesrat betrachte zwar die administrative Entlastung von Unternehmen als Daueraufgabe, ein undifferenzierter Abbau von Umfang und Menge sei aber abzulehnen – so die Erläuterung in seiner Stellungnahme. Die 90 Stimmen stammten von der BDP, der geschlossenen SVP und einer grossen Mehrheit der CVP. Die Mehrheit der FDP stimmte hingegen für Ablehnen der Motion.

Reduktion der Anzahl Verordnungen

Ende Januar 2015 reichten die beiden GPK von Stände- und Nationalrat zwei gleichlautende Motionen ein (15.3005 und 15.3006), mit denen der Bundesrat zu einer besseren Protokollführung aufgerufen wurde. Aufgrund früherer Kritik der GPK an der nicht immer nachvollziehbaren Protokollierung der Verhandlungen und Beschlüsse des Bundesrates – etwa im Rahmen der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA 2010 oder im Rahmen der Vorkommnisse um den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten 2013 – war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) zwar bereits angepasst worden: Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates müssen seit dieser Anpassung verschriftlicht werden. Allerdings waren die GPK bei der Aufarbeitung des Insieme-Debakels zum Schluss gekommen, dass die Regierung diese Anpassung im RVOG noch nicht genügend umgesetzt habe. Der Präsident der GPK-NR, Rudolf Joder (svp, BE) gab in einem Blick-Interview zu Protokoll, dass die grossen Lücken in den Bundesratsprotokollen an eine "Bananenrepublik" erinnerten. Ziffer 1 der beiden Motionen sollte der RVOG-Regelung Nachdruck verleihen. Ziffer 2 schlug vor, dass der Bundesrat eine professionelle Protokollführung einrichtet. Im Gesetz ist nicht geregelt, wer im Bundesrat Protokoll führt. In der Regel wird diese Aufgabe von den Vizekanzlern bzw. Vizekanzlerinnen ausgeübt. Mit der Motion wurde vorgeschlagen, dass bei Bundesratssitzungen ein professionelles Protokollführerteam beigezogen werden kann, wie dies auch bei der Protokollführung in den beiden Räten der Fall sei. Der Bundesrat äusserte Verständnis für die Anliegen und nahm Ziffer 1 an. Die Vertraulichkeit der Gespräche in der Regierung, die für einen Meinungsaustausch zentral sei, sei aber nicht mehr gewährleistet, wenn weitere Personen an der Sitzung teilnähmen.
In den Räten wurde entsprechend nur über die Ziffer 2 der Motionen diskutiert. In der Sommersession 2015 überwiesen sowohl der Ständerat (mit 24 zu 15 Stimmen) als auch der Nationalrat (mit 128 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung) auch diesen Teil der Anliegen. Bundeskanzlerin Corina Casanova wehrte sich in beiden Kammern vergeblich gegen eine damit verbundene Erhöhung des Präzisierungsgrades des Protokolls, was ihrer Ansicht nach die Diskussionsfreiheit der Regierungsmitglieder einschränke.

Protokollführung im Bundesrat

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion der SVP-Fraktion war mit der Botschaft zur Revision des Vernehmlassungsgesetzes hinfällig geworden. Die vom SVP-Vorstoss geforderten Punkte, die auf den Empfehlungen der GPK-NR zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis beruhten, waren in das revidierte Gesetz eingeflossen. Der Ständerat lehnte die Motion entsprechend ab.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr auf der Basis einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis bereits drei Postulate überwiesen hatte, wollte die SVP-Fraktion mit einer Motion den Anliegen noch weiteren Nachdruck verleihen. Die Evaluation hatte drei Hauptkritiken zu Tage gefördert: zu wenig Transparenz bei der Kommunikation der Vernehmlassungsresultate, eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung sowie die zu häufigen Anhörungskonferenzen mit zu kurzen Fristen und willkürlicher Auswahl der Teilnehmer. Neben diesen drei in den GPK-Postulaten verpackten Punkten zur Verbesserung dieser Situation wollte die SVP zusätzlich noch die Kompetenzen der Bundeskanzlei, die mit der Koordination von Vernehmlassungen betraut ist, klären. Der Nationalrat unterstützte mit Ausnahme der SP- und der FDP-Liberale-Fraktion den Vorstoss mit 117 zu 73 und überwies ihn an die kleine Kammer, wo die Motion im Berichtjahr noch nicht diskutiert wurde.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Der Nationalrat lehnte es mit 118 zu 34 Stimmen ab, ein von Simoneschi (cvp, TI) mit einer Motion gefordertes Gesetz mit Sanktionen für die Verletzung des Kollegialitätsprinzips zu schaffen. Auch der Bundesrat hatte dagegen opponiert und angeführt, dass sich die Regeln des Kollegialitätsprinzips nicht genau definieren lassen und die Anwendung des Gesetzes daher nicht praktikabel wäre. Zudem fand im Ständerat eine kurze Debatte über eine entsprechende Interpellation Inderkum (cvp, UR) (05.3817) mit Beteiligung von Bundesrat Leuenberger statt. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation Stöckli (sp, BE) (06.3073).

Vorstösse zur Verletzung des Kollegialitätsprinzips (2006)

Im Zusammenhang mit der von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vorgenommenen Abklärung der Informationspolitik der Landesregierung Ende November 2005 bei ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom reichte die GPK des Nationalrats eine Motion ein. Sie verlangt darin vom Bundesrat eine klare Definition seiner Rolle als Eigner von Unternehmen, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befinden. Nachdem der Bundesrat erklärt hatte, Massnahmen zur Entwicklung einer genaueren Definition seiner Unternehmenspolitik seien bereits eingeleitet, überwiesen der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat die Motion. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst einen entsprechenden Bericht und leitete ihn dem Parlament zu. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht kritisierte die GPK sowohl die Art der Beschlussfassung als auch die Kommunikationspolitik der Landesregierung im Fall Swisscom.

Verlässlichkeit der strategischen Ziele des Bundes (Kommunikationspolitik im Fall Swisscom)

Der Ständerat stimmte einer im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Motion zu, welche verlangt, dass für die Informationstätigkeit in Krisenlagen die gesetzlichen Grundlagen für eine Zentralisierung der Kompetenzen beim Bundespräsidenten geschaffen werden [21]. Die Verbesserung der Informationsaktivitäten der Bundesbehörden soll sich aber nicht auf Ausnahmesituationen beschränken. Der Ständerat hiess deshalb auch eine Motion [97.3534] Respini (cvp, TI) gut, die vom Bundesrat die Ausarbeitung eines umfassenden Konzeptes für die Kommunikation der Regierung und der Verwaltung mit dem Parlament, den Medien und der Öffentlichkeit verlangt.

Bericht der GPK-NR über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen (1997)