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Die GK empfahl im Herbst 2017, alle 34 sich erneut zur Verfügung stellenden Bundespatentgerichtsmitglieder für die Amtsperiode 2018 bis 2023 zu bestätigen. Weil sich vier Personen der Wiederwahl der Mitglieder des Bundespatentgerichts nicht mehr stellen wollten, mussten zusätzlich vier Neuwahlen stattfinden. Das Bundespatentgericht muss aus Richterinnen und Richtern mit juristischer sowie mit technischer Ausbildung zusammengesetzt sein, wovon zwei hauptamtlich und die restlichen nebenamtlich angestellt werden. Schon in der Sommersession 2017 war Mark Schweizer zum hauptamtlichen Richter und zum Präsidenten berufen worden. Seine Stelle als nebenamtlicher Richter mit juristischer Ausbildung wurde entsprechend ebenfalls frei. Die GK entschied sich, Lara Dorigo Slongo, Andri Hess und Stefan Kohler als nebenamtliche Mitglieder des Bundespatentgerichts mit juristischer Ausbildung sowie Lorenzo Parrini und Michael Andreas Störzbach als nebenamtliche Richter mit technischer Ausbildung zu empfehlen.
Die Vereinigte Bundesversammlung folgte am Ende der Herbstsession 2017 allen Empfehlungen. Der neben Schweizer zweite hauptamtliche Richter – Tobias Bremi – wurde mit 207 von 215 eingelangten Wahlzetteln bestätigt (8 blieben leer). Die 33 zur Wiederwahl stehenden Richterinnen und Richter wurden auf einer Gesamtliste gewählt. Die 207 wählenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier hatten lediglich die Möglichkeit, einzelne Namen aus der Liste zu streichen. Die Stimmenzahl der einzelnen Mitglieder des Bundespatentgerichts schwankte zwischen 196 und 199. Schliesslich wurden auch die neu zu wählenden Lara Dorigo Slongo (mit 208 von 215 ausgeteilten Wahlzetteln), Andri Hess (209), Stefan Kohler (198), Lorenzo Parrini (208) und Michael Andreas Störzbach (210) ohne Probleme gewählt.
Damit verschob sich das Verhältnis von juristisch und technisch ausgebildeten nebenamtlichen Richterinnen und Richtern allerdings leicht, was die GK dazu erwog, zwei weitere Stellen für nebenamtliche Richterstellen mit technischer Ausbildung auszuschreiben.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Alle zwei Jahre muss die Vereinigte Bundesversammlung zur Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums des Bundesstrafgerichts antreten. Das Präsidium ist aus dem Kreis der ordentlichen Richter zu bestimmen, wobei die Wiederwahl einmal möglich ist. Für die Amtszeit 2018/2019 war diese Möglichkeit ausgeschöpft, so dass der ehemalige Vizepräsident Tito Ponti zur Wahl zum Präsidenten vorgeschlagen wurde und neu Giuseppe Muschietti Vizepräsident werden sollte. Der bisherige Präsident, Daniel Kipfer Fasciati, hatte das Amt vier Jahre inne gehabt.
Die Wahlen Ende der Herbstsession 2017 waren unbestritten. Ponti wurde mit 207 von 207 gültigen Stimmen gewählt. Sechs der 213 eingelangten Wahlzettel waren leer geblieben. Die Wahl von Muschietti erfolgte mit 205 von 205 gültigen Stimmen (8 leere Wahlzettel).

Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichts

Mit ihrer Motion für eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes rannte die RK-NR beim Bundesrat offene Türen ein. Die Motion verlangt vom Bundesrat einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung, in der die „Falschbelastung“ des Bundesgerichtes angegangen wird. Mit anderen Worten solle das BGer von unbedeutenden Fällen entlastet werden, in denen kaum zur Verbesserung des Rechtsschutzes beigetragen werde.
Hauptgrund des Bundesrates, die Annahme der Motion zu empfehlen, war der Umstand, dass er bereits an der Umsetzung einer solchen Revision arbeitete. In der Tat war das im Jahr 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz aufgrund eines Postulats evaluiert worden. Der Evaluationsbericht aus dem Jahre 2013 hatte eine Optimierung des Gesetzes empfohlen, worauf der Bundesrat einen Vorentwurf ausgearbeitet hatte, der zwischen 2015 und 2016 in die Vernehmlassung gegangen war.
In der Ratsdebatte wies Bundesrätin Sommaruga darauf hin, dass die Regierung von den Ergebnissen der Anhörung erst kürzlich Kenntnis genommen und – wie sie das immer tue – nun das zuständige Departement beauftragt habe, eine Botschaft auszuarbeiten. Eine Minderheit der RK-NR hatte sich am Umstand gestossen, dass mit dieser Kommissionsmotion der übliche Weg verlassen werde. Man könne den Bundesrat nicht zwingen, eine Revision anzugehen, ohne dass er vorher die Resultate der Vernehmlassung abwarte. In der Tat war ein Grund für die Einreichung der Motion gewesen, dass das Verfahren zu lange dauere und man das Bundesgericht rascher entlasten wolle. Da jedoch in der Zwischenzeit die Ergebnisse der Vernehmlassung vorlagen, zog die Minderheit ihren Antrag zur Ablehnung der Motion zurück und der Vorstoss wurde stillschweigend an die kleine Kammer weitergeleitet.

Revision des Bundesgerichtsgesetzes (Mo. 17.3357)
Dossier: Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Um die hängigen Asylverfahren möglichst rasch abbauen und die mit der Asylgesetzänderung beschlossenen, kürzeren Fristen einhalten zu können, hatte das Parlament im Frühjahr 2017 unter anderem auch beschlossen, das Bundesverwaltungsgericht um vier Stellen aufzustocken. Aufgrund einer BVGer internen Reorganisation war zudem eine zusätzliche Richterstelle im Asylbereich zu besetzen. In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung entsprechend fünf neue Mitglieder ans Bundesverwaltungsgericht. Auf die von der GK ausgeschriebenen Stellen – eine Richterstelle sollte von einer Französisch sprechenden Person besetzt werden – wurden insgesamt 22 Bewerbungen eingeschickt, wovon neun Personen angehört wurden. Die GK entschied sich für Gregor T. Chatton (cvp) als französischsprachigen Bundesverwaltungsrichter sowie Andrea A. Berger-Fehr (svp), Mia Fuchs (sp), Constance Leisinger (sp) und Jeannine Scherrer-Bänziger (svp) für die Abteilungen IV und V. Mit den Bewerberinnen und dem Bewerber könne die Vertretung der am BVGer derzeit untervertretenen SVP (3,75 Stellen), SP (2,18 Stellen) und CVP (1,71 Stellen) ausgeglichen werden – so die GK in ihrer Empfehlung.
Die Vereinigte Bundesversammlung hatte gegen die Empfehlungen der GK praktisch nichts einzuwenden. Auffallend war einzig, dass die beiden SP-Richterinnen etwas weniger Stimmen erhielten als die drei restlichen Anwärterinnen und Anwärter: Von den 183 eingelangten Stimmen erhielt Berger-Fehr deren 181, Chatton 176, Fuchs 168, Leisinger 167 und Scherrer-Bänziger 180 Stimmen.

Neue Mitglieder am Bundesverwaltungsgericht

Weil David Glassey (cvp) zurücktrat, musste eine Ersatzwahl am Bundesstrafgericht durchgeführt werden. Für die ordentliche Richterstelle wurde eine Person französischer Muttersprache gesucht. Aus den neun Bewerbungen entschied sich die GK für Stéphane Zenger (sp). In ihrem Bericht erwähnte die Kommission insbesondere die „hervorragenden Kenntnisse der Amtssprachen" von Zenger, der überdies der SP angehöre, die derzeit am BStG untervertreten sei. Wie Glassey, bei dem die GK in ihrem Bericht fälschlicherweise die SP als Partei angab, stammt auch Zenger aus dem Kanton Wallis.
Die Vereinigte Bundesversammlung folgte ihrer Kommission und wählte Zenger mit 174 Stimmen. Von den abgegebenen 184 Wahlzetteln blieben acht leer und zwei enthielten andere Namen.

Ersatzwahl am Bundesstrafgericht

Die erste Amtsperiode des Bundespatentgerichts läuft bis Ende 2017. Die Gesamterneuerungswahlen des BPatGer für 2018 bis 2023 waren eigentlich für die Herbstsession 2017 vorgesehen. Die GK hatte sich aber aus zwei Gründen für eine vorgezogene Ersatzwahl des Präsidenten des Bundespatentgerichts entschieden. Erstens zwang der Rücktritt des amtierenden Präsidenten, Dieter Brändle, auf Ende 2017 zu einer Ersatzwahl. Zweitens war die Kommission nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) zum Schluss gekommen, dass die für die neue Amtsperiode frei werdenden Richterstellen vom Profil der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten des BPatGer abhängen, so dass das Präsidium möglichst früh besetzt werden soll. Neben den beiden hauptamtlichen Richterinnen bzw. Richtern wird das Patentgericht von zahlreichen nebenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt, die neben juristischen Kenntnissen auch eine technische Ausbildung haben müssen. Aus den zwei eingegangenen Bewerbungen entschied sich die GK für jene von Mark Schweizer, der auch als nebenamtlicher Richter am BPatGer tätig ist. In ihrem Bericht wies die GK darauf hin, dass die aktuelle Hauptbeschäftigung von Schweizer als Anwalt mit sich bringen werde, dass er im kommenden Jahr für bestimmte Fälle in den Ausstand treten müsse. Dennoch sei er langfristig insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung des BPatGer auf internationaler Ebene der beste Kandidat. Dieser Meinung schloss sich die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2017 an: Der Name Schweizer stand auf 184 der 187 eingelangten Wahlzettel. Drei blieben leer.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Der neue Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer äusserte im Rahmen der Diskussion zum Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2016 in der Sommersession Kritik am Parlament. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes liege dessen Ziel einer nachhaltigen Entlastung des BGer in weiter Ferne. Nicht weniger – wie bei der damaligen Revision beabsichtigt – sondern mehr Beschwerden würden eingereicht. Dabei sei insbesondere der strafrechtliche Bereich betroffen, was nicht zuletzt auf den Entscheid des Parlaments, eine Strafprozessordnung einzuführen, zurückzuführen sei: Mit dem Staatsanwaltschaftsmodell seien viele anfechtbare Entscheide geschaffen worden, was eine „Flut von Beschwerden“ nach sich ziehe. Entsprechend warb Meyer für die geplante Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes. Zudem forderte er das Parlament auf, eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Open-Source-Software sowie das elektronische Gerichtsdossier zu schaffen, mit dem der Verkehr zwischen Rechtsanwältinnen und -anwälten und den Gerichten nur noch elektronisch erfolgen soll.
In der Tat zeigt der Bericht auf, dass im Berichtjahr (2016) 7'743 neue Fälle ans Bundesgericht gelangten, also nur unwesentlich weniger als 2015 (7'853). Insgesamt wurden 7'811 Fälle erledigt (2015: 7'695), wobei ein Fall im Schnitt 140 Tage brauchte (2015: 134 Tage). 13 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen. 2016 wurden laut Bericht am EGMR 228 Entscheidungen betreffend die Schweiz gefällt (2015: 331), wobei in fünf Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt worden war (2015: 3).
Das Bundesstrafgericht wies ein im Vergleich zum Vorjahr stabiles Geschäftsaufkommen aus, wobei allerdings ein Anstieg an Eingängen in der Beschwerdekammer verzeichnet wurde. Auch beim Bundesverwaltungsgericht war die Geschäftslast hoch. Zwar gingen etwas weniger Fälle ein als im Vorjahr (2016: 8'102; 2015: 8'469), was auf einen Rückgang von Fällen im Asylbereich zurückzuführen sei, die Zahl der vom Vorjahr übernommenen Pendenzen (5'147) sei aber markant höher gewesen als 2015 (4'540) – so der Teilbericht. Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 182 auf 212 Tage wurden im Berichtsjahr weniger Fälle erledigt (7'517) als noch 2015 (7'869). Mit seiner Reorganisation sei die Geschäftslast im Bundesverwaltungsgericht nun aber ausgewogener verteilt worden, was zu höherer Effizienz führen werde. Auch das Bundespatentgericht, das seit 2012 tätig ist, verzeichnet einen Anstieg der Eingänge, und zwar von 23 auf 27, wobei insbesondere die summarischen Verfahren (von 4 auf 9) zugenommen haben. In beiden Kammern wurde der Bericht genehmigt.

Geschäftsbericht 2016 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene, von der RK-NR vorgelegte Anpassung der Richterverordnung, mit der der Anfangslohn und die jährliche Erhöhung festgelegt werden soll, wurde in der Sommersession 2017 im Nationalrat debattiert. Ein vor allem von der SVP-Fraktion unterstützter Minderheitenantrag auf Nicht-Eintreten stand dabei zur Diskussion. Moniert wurde, dass Lohnungleichheiten aufgrund unterschiedlicher Erfahrung in Kauf genommen werden müssten. Es gehe nicht an, dass Bundesrichter von den Vorteilen des Bundespersonalgesetzes profitierten ohne auch dessen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Antrag der Minderheit fand jedoch ausschliesslich bei der SVP-Fraktion Gehör: Eintreten wurde mit 107 zu 58 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen. Die vorgeschlagene Revision gab dann nicht mehr zu reden. Sie wurde mit 111 zu 60 Stimmen ohne Enthaltung angenommen. Erneut stand die geschlossene SVP-Fraktion auf verlorenem Posten.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Wer von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt wird, legt unmittelbar nach der Wahl den Eid oder das Gelübde ab. Dies gilt laut Parlamentsgesetz für die Mitglieder des Bundesrates, der beiden Kammern sowie für den General, nicht aber für Richterinnen und Richter. Diese werden im Beisein des Bundesgerichtspräsidenten oder der Bundesgerichtspräsidentin im Bundesgericht selber „auf gewissenhafte Pflichterfüllung“ vereidigt. Mit einer parlamentarischen Initiative will die SVP-Fraktion diese Ausnahme aufheben und künftig auch die Vereidigung von Richterinnen und Richtern unmittelbar nach der Wahl vor der Vereinigten Bundesversammlung durchführen zu lassen. Zudem sollen auch die Mitglieder der Gerichte den Eid oder das Gelübde ablegen und nicht einfach Pflichterfüllung versprechen.
In der SPK-NR war die Idee der SVP umstritten. Erst mit Stichentscheid des Präsidenten empfahl die Kommission mit 12:12 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative nicht Folge zu geben. Die Wiederholung des Eides oder Gelübdes nach jeder Wahl sei wenig praktikabel und könnte sich auf die Feierlichkeit dieses Aktes kontraproduktiv auswirken. Zudem könnte die Vereidigung im Parlament auch als Zeichen für eine Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit verstanden werden. Gegensätzlicher Ansicht war die starke Minderheit: Das Ansehen der höchsten Gerichte würde im Gegenteil erhöht, wenn die Verpflichtung durch Eid oder Gelübde öffentlich gemacht und die Mitglieder der Judikative auch in dieser Hinsicht mit Mitgliedern der Legislative und der Exekutive gleich gestellt würden. Der Rat stellte sich mit 111 zu 74 Stimmen bei vier Enthaltungen hinter die Argumentation der knappen Mehrheit. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion stimmten auch einzelne CVP- und FDP-Mitglieder sowie ein BDP-Mitglied vergeblich für den SVP-Vorstoss.

Vereidigung von Richterinnen und Richtern
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Nach Anhörung des Präsidenten der AB-BA, Niklaus Oberholzer, entschied sich die RK-SR, auf die Ausarbeitung einer Revision über die Regelung zur Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft vorläufig zu verzichten. An der bestehenden Regelung könne festgehalten werden: Mitglieder der AB-BA, die in einem Kanton als Anwalt tätig sind, dürfen selber nicht als Vertreter einer Partei vor den Strafbehörden auftreten. Dies sei nach wie vor sachgerecht und es bestehe kein dringender Anpassungsbedarf. Die RK-SR wollte allerdings nicht ausschliessen, dass ein solcher zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein könnte.

Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 15.473)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Es gehöre zum Wesen einer Aufsichtsbehörde, dass sie erst dann wahrgenommen werde, wenn die unter Aufsicht stehende Behörde in die Kritik gerate, eröffnete Niklaus Oberholzer, Präsident der AB-BA das Vorwort des Jahresberichts 2016 ebendieser Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Die AB-BA mische sich aber nicht in einzelne Verfahren ein und beurteile auch nicht einzelne Staatsanwälte. Vielmehr habe sie Einblick in das gesamte System der Bundesanwaltschaft zu nehmen, betonte er.
In der Tat war die Bundesanwaltschaft aufgrund einzelner Verfahren (FIFA, Petrobras, 1MDB) in den Fokus der Medien geraten. Die AB-BA bescheinigte der Bundesanwaltschaft in ihrem Jahresbericht freilich, in diesen Verfahren verantwortungsbewusst und zielgerichtet vorzugehen. Die Inspektionen hätten keine systemischen Schwächen gezeigt. Kritischer äusserte sich das Aufsichtsgremium zur internen Reorganisation: Diese sei noch in der Aufbauphase und vieles sei noch nicht eingespielt, nicht umgesetzt und es gebe noch Verbesserungspotenzial. Der Administrativaufwand sei hoch und die internen Abläufe noch kompliziert und unklar.

Jahresbericht 2016 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die RK-NR entschloss sich mit 16 zu 9 Stimmen dem Ständerat zu folgen und empfahl, der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht sowie der Einrichtung von Vizepräsidien in allen Kammern des Bundesstrafgerichtes zuzustimmen. Letzteres geht auf eine parlamentarische Initiative der RK-NR selber zurück. Der Schutz der Rechtssuchenden könne damit verstärkt werden. Eine Kommissionsminderheit beantragte Nichteintreten. Als Spezialgericht brauche das Bundesstrafgericht keine Berufungskammer. Mit der Einrichtung einer solchen Kammer werden bis zu zehn neue nebenamtliche Richterinnen und Richter benötigt, was zusätzlich eine Änderung der Richterverordnung bedingen würde. Hier äusserte ein Teil der Kommission Bedenken wegen fehlender juristischer Unabhängigkeit, weil sich die Berufungsrichterinnen und -richter im gleichen Gebäude befänden wie ihre erstinstanzlichen Kolleginnen und Kollegen.
Das Geschäft zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht kam in der Frühlingssession in Form von zwei Vorlagen in den Nationalrat. Der Antrag der SVP-Fraktion und der Kommissionsminderheit auf Nichteintreten wurde deutlich verworfen. Die SVP wollte vergeblich geltend machen, dass es keine neue Kammer brauche, weil heute schon die – günstigere – Lösung bestehe, einen Sachverhalt nachträglich neu abklären zu lassen. Dafür reiche das Bundesgericht und es brauche keine zweite Instanz im Bundesstrafgericht. Nach der Eintretensdebatte wurden beide Vorlagen in der Gesamtabstimmung deutlich und jeweils nur mit Opposition der SVP angenommen. Gleichzeitig schrieb die grosse Kammer die ursprüngliche, 2015 an den Bundesrat zurückgewiesene Vorlage ab.
Allerdings hatte die RK-NR beim neuen Bundesgesetz eine Änderung eingebaut. Sie wollte dem Präsidium der Strafkammer die Möglichkeit verschaffen Strafverfahren, die in der Kompetenz eines Einzelgerichts liegen, bei entsprechend erforderlichen rechtlichen Verhältnissen an das Kollegialgericht zu übertragen. Deshalb kam das Geschäft ein paar Tage später noch einmal zurück in den Ständerat, der diese Regelung allerdings als überflüssig erachtete und sie ablehnte: mit der Schaffung einer Berufungskammer sei diese Kompetenz nicht nötig. Der Nationalrat sah dies ein und folgte der kleinen Kammer stillschweigend.
Beide Kammern hiessen schliesslich in der Schlussabstimmung sowohl das neue Bundesgesetz als auch die Verordnung gut. Im Ständerat standen jeweils 5 Nein-Stimmen aus der SVP 40 Ja-Stimmen gegenüber und auch im Nationalrat stammten die 58 (Bundesgesetz) bzw. die 62 (Verordnung) ablehnenden Voten aus der SVP-Fraktion. Sie standen freilich gegen die 137 (Gesetz) bzw. 134 (Verordnung) Ja-Stimmen auf verlorenem Posten.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

In seiner Stellungnahme begrüsste der Bundesrat die geplante vorläufige Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, um damit die in der Asylgesetzrevision beschlossene Beschleunigung der Asylverfahren umsetzen zu können. Seiner Empfehlung, den von der RK-SR vorgelegten Entwurf anzunehmen, kamen in der Frühjahressession sowohl der Stände- als auch der Nationalrat nach.
Freilich kam es in beiden Kammern zu kleineren Diskussionen. Im Ständerat beantragte Thomas Minder (parteilos, SH) nicht auf die Vorlage einzutreten, um damit einerseits auf die mit seinen Worten «absurde Tatsache» hinzuweisen, dass jeder Asylantrag sogar von Dublin-Fällen von einem kostenlosen Anwalt begleitet werde, obwohl dort ja eigentlich der Erststaat zuständig sei. Unmittelbare Folge davon sei nun diese Forderung nach Aufstockung der Richterstellen. Darüber hinaus war der Angehörige der SVP-Fraktion skeptisch, ob die Aufstockung tatsächlich wie versprochen nach 2019 wieder rückgängig gemacht würde. Früher habe das Bundesverwaltungsgericht zudem mit weniger Stellen mehr Fälle in kürzerer Zeit bearbeitet. Im Nationalrat übernahm Pirmin Schwander (svp, SZ) mit denselben Argumenten den Part des Mahners. Freilich fanden diese Minderheiten-Argumente jeweils nur bei den SVP-Fraktionskolleginnen und -kollegen Anklang. Im Nationalrat konnten sich Viola Amherd (cvp, VS) und Bernhard Guhl (bdp, AG) denn auch Seitenhiebe gegen die Volkspartei nicht verkneifen. Amherd erinnerte daran, dass es bei dieser Vorlage auch um die Umsetzung des Volkswillens gehe und Guhl warf der SVP vor, es gehe ihr nur darum, ein Problem zu bewirtschaften, anstatt es auch zu lösen. Die Opposition von rechts widerspiegelte sich schliesslich auch in der Schlussabstimmung, bei der die Verordnung im Nationalrat mit 132 zu 65 Stimmen und im Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gutgeheissen wurde.

Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 16.486)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Weil Daniela Viscione (svp) in der Herbstsession von einer nebenamtlichen in eine ordentliche Bundesgerichtsstelle gewählt worden war, musste die vereinigte Bundesversammlung die Besetzung einer nebenamtlichen Richterstelle am Bundesgericht vornehmen. Die Stelle sollte auf Antrag des Bundesgerichts mit einer auf Strafrecht spezialisierten Person deutscher Muttersprache besetzt werden. Die GK erhielt acht Bewerbungen (3 Männer und 5 Frauen), aus denen sie sich für Cordula Lötscher entschied, die der CVP angehört. Zwar wären neben der CVP (-0,32 Stellen) auch die SVP (-1,72 Stellen), die GP (-1.0 Stellen) und die BDP (-0,62 Stellen) am höchsten Gericht untervertreten – in der Tat hätten sich auch ein SVP- und ein BDP-Kandidat beworben –,die GK entschied sich aber zugunsten der unveränderten Sprachen- und Geschlechtervertretung für die CVP-Kandidatin.
Der Vorschlag wurde von allen Fraktionen unterstützt. Cordula Lötschers Name stand entsprechend auf 175 der 192 eingelangten Wahlzettel, deren 16 leer blieben und einer einen anderen Namen aufwies. Die neue nebenamtliche Bundesrichterin wurde damit für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2020 gewählt.

Besetzung einer nebenamtlichen Richterstelle am Bundesgericht

Mit Annie Rochat Pauchard wählte die Bundesversammlung in der Frühjahrssession eine neue nebenamtliche Bundesverwaltungsrichterin. Die Neuenburgerin erhielt 181 Stimmen. Von den eingelangten 194 Wahlzetteln waren 12 leer und einer enthielt einen anderen Namen. Rochat Pauchard ersetzte Marie-Chantal May Canellas, die in der Herbstsession 2016 zur ordentlichen Bundesrichterin gewählt worden war. Die Wahl der GK fiel auf Rochat Pauchard, weil diese – wie ihre Vorgängerin – den im Bundesverwaltungsgericht untervertretenen Christlichdemokraten angehört, eine Frau und französischer Muttersprache ist. Darüber hinaus bringe sie mit ihren umfassenden Kenntnissen im Bereich Steuerrecht und Abgaben die besten Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Abteilung I mit.

neue nebenamtliche Bundesverwaltungsrichterin

Nachdem der Bundesrat Mitte 2016 seine Zusatzbotschaft zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vorgelegt hatte, mit der unter anderem auch Vizepräsidien für alle Kammern des Bundesstrafgerichtes eingerichtet werden sollen, wurde die parlamentarische Initiative Anfang Februar 2017 zurückgezogen. Die RK-NR pochte allerdings in ihrer Medienmitteilung darauf, dass das Anliegen auch wirklich aufgenommen wird.

Strafbehördenorganisationsgesetz
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Ein Ziel der Asylgesetzrevision, die von der Stimmbevölkerung im Juni 2016 gutgeheissen worden war, ist eine Beschleunigung der Verfahren. Davon betroffen wird auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sein, dass für Asylrekurse verantwortlich ist. Um die hängigen Rekurse abbauen und die ab dem 1. Januar 2019 vom neuen Gesetz vorgesehenen kürzeren Fristen einhalten zu können, beantragte das BVGer eine Aufstockung der Richterstellen. Weil die Zuständigkeit für eine entsprechende Erhöhung bei der Bundesversammlung liegt, reichte die RK-SR Ende 2016 eine parlamentarische Initiative ein, aufgrund derer die Verordnung zur Anzahl Richterstellen geändert werden soll. Das BVGer soll damit um vier neue Posten auf insgesamt 69 Richterstellen aufgestockt werden. Der Vorschlag der RK-SR sieht allerdings vor, diese Aufstockung zu befristen. Ab 2019 sollen ausscheidende Richterinnen und Richter nicht mehr ersetzt werden, bis der Normalbestand von 65 Stellen wieder erreicht werde.
Die RK-NR gab Mitte Januar 2017 ihre Zustimmung zur Idee ihrer Schwesterkommission. Diese ihrerseits legte knapp zwei Wochen später einen Verordnungsentwurf vor, den sie mit 11 zu 1 Stimmen guthiess.

Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 16.486)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Bundespatentgericht ist seit 2012 als erstinstanzliches Gericht für die Beurteilung zivilrechtlicher Streitigkeiten bei Patentangelegenheiten verantwortlich. Nach den ersten vier Jahren seines Bestehens wurden von seinem Gerichtspräsidenten, Dieter Brändle, organisatorische Änderungen angeregt, die von der RK-NR aufgenommen und in einer parlamentarischen Initiative verarbeitet wurden. Ziel der Änderungen ist eine grössere Flexibilität in der Aufgabenteilung. Momentan kann am Bundespatentgericht nur richterliche Entscheide fällen, wer über eine juristische Ausbildung verfügt. Am Gericht arbeiten aber auch haupt- und nebenamtliche Richterinnen und Richter, die lediglich über eine technische Ausbildung verfügen. Wenn die hauptamtliche juristische Richterperson bei einer Entscheidung in den Ausstand treten muss, müsse jeweils eine nebenamtliche Richterin oder ein nebenamtlicher Richter mit juristischer Ausbildung gesucht werden, statt dass das jeweilig anwesende zweite hauptamtliche Gerichtsmitglied mit technischer Ausbildung entscheiden könne. Dies sei insbesondere in Fällen mit Zeitdruck hinderlich. Neu soll deshalb auch die hauptamtliche Richterin oder der hauptamtliche Richter mit technischer Ausbildung Entscheide fällen können. Die Arbeit des Gerichts, das insgesamt nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfüge, könne so erleichtert werden, so die Begründung der Kommission, welche die Initiative noch im November 2016 einstimmig einreichte. Die Schwesterkommission stimmte ihr im Januar des Folgejahres ebenso einstimmig zu.

Organisatorische Änderungen am Bundespatentgericht

Bevor die Vereinigte Bundesversammlung zur Wahl des Bundesgerichtspräsidiums schritt, wurden die beiden langjährigen Bundesrichter Gilbert Kolly und Rudolf Ursprung verabschiedet. Kolly hatte als erstinstanzlicher Richter am Bezirksgericht Sense, als Kantonsrichter in Freiburg und seit 1998 als Bundesrichter in Lausanne alle Ebenen des Schweizer Gerichtssystems durchlaufen. Die letzten vier Jahre hatte er zudem als Bundesgerichtspräsident geamtet. In seiner Abschiedsrede lobte Nationalratspräsident Jürg Stahl (svp, ZH) den abtretenden Kolly als Richter mit Augenmass, dem Rechtssicherheit und Rechtsfrieden stets ein besonderes Anliegen gewesen seien. Rudolf Ursprung war 2001 ans damalige Eidgenössische Versicherungsgericht gewählt worden, welches 2007 mit dem Bundesgericht vereinigt wurde. Stahl hob den gesunden Menschenverstand des langjährigen Bundesrichters hervor.
Für die Wahl des Präsidiums bzw. des Vizepräsidiums schlug die GK Bundesrichter Ulrich Meyer bzw. Bundesrichterin Martha Niquille vor, was von allen Fraktionen unterstützt wurde. Ulrich Meyer, der der SP angehört und seit 30 Jahren in der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes tätig ist – die sich nach wie vor in Luzern befindet – gab an, seine Arbeit zukünftig zwischen Luzern und Lausanne aufzuteilen. Martha Niquille (cvp) ist seit 2008 in Lausanne tätig. Bei der Wahl erhielt der neue Bundesgerichtspräsident 194 von 196 gültigen Stimmen und auf die neue Bundesgerichtsvizepräsidentin entfielen 199 von 199 gültigen Stimmen.

Wahl des Bundesgerichtspräsidiums
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Mit der Neuorganisation der Strafbehörden des Bundes war 2010 nicht nur beschlossen worden, dass das Parlament den Bundesanwalt wählt, sondern auch die Mitglieder der siebenköpfigen Aufsichtsbehörde (AB-BA). Diese setzt sich aus einem Bundesrichter oder einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter oder einer Bundesstrafrichterin, zwei Anwälten oder Anwältinnen, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein müssen, sowie drei Fachpersonen zusammen, die explizit in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen, keinem Gericht angehören und auch nicht in einem Anwaltsregister eingetragen sein dürfen. Weil der als Fachperson gewählte David Zolliger im Sommer 2016 ins Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen wurde, musste er also ersetzt werden. Auf die von der GK ausgeschriebene Stelle gingen 16 Bewerbungen ein (davon vier von Frauen), wovon jene von Rolf Grädel am meisten überzeugte. Parteipolitische Kriterien haben – anders als bei Richterwahlen – keine Bedeutung. Grädel wurde von der Vereinigten Bundesbehörde in der Wintersession 2016 in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt. Er erhielt 169 von 179 gültigen Stimmen; 24 Stimmen waren leer eingelegt worden und eine Stimme war ungültig.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2016)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Im Juni 2016 kam der Bundesrat der Aufforderung der beiden Kammern nach und legte eine Zusatzbotschaft zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vor. Die Regierung unterbreitete zwei Vorlagen: Mit einer Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) soll eine Berufungskammer am Bundesstrafgericht eingerichtet werden. Damit soll ermöglicht werden, dass Urteile von Vorinstanzen auch inhaltlich (tatsächlich) und nicht nur rechtlich überprüft werden können. Zudem werden mit der ersten Vorlage auch Vizepräsidien für alle Kammern des Bundesstrafgerichtes eingeführt – eine Forderung, die auf eine 2012 überwiesene parlamentarische Initiative (12.426) zurückging. Die zweite Vorlage umfasste Änderungen von Verordnungen, mit denen das StBOG umgesetzt und die erste Vorlage adaptiert werden soll. Damit folgte die Regierung dem Anliegen der Räte und insbesondere dem Vorschlag der Präsidien von Bundesstraf- und Bundesgericht. In der ständerätlichen Debatte hob Bundesrätin Simonetta Sommaruga hervor, dass mit der Vorlage das gleiche Rechtsmittelsystem geschaffen werde, wie es in den Kantonen bereits vorherrsche. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter hiessen die beiden Vorlagen denn auch einstimmig und ohne Enthaltungen gut. Der ursprüngliche Entwurf sowie die für die Gesetzesänderung verantwortliche Motion Janiak (sp, BL) (10.3138) wurden gleichzeitig abgeschrieben.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

Mit Gilbert Kolly und Rudolf Ursprung traten per Ende 2016 zwei langjährige Bundesrichter zurück, die in der Herbstsession 2016 durch zwei, von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte, ordentliche Bundesrichterinnen ersetzt wurden. Die beiden Richterinnen erfüllten die von der GK aufgestellten Bedingungen: Marie-Chantal May Canellas ist französischer Muttersprache und gehört der CVP an und Daniela Viscione ist deutscher Muttersprache und gehört der SVP an. Hinsichtlich Sprach- und Parteizugehörigkeit änderte sich somit nichts, gehört der Französisch sprechende Kolly doch ebenfalls der CVP und der Deutsch sprechende Ursprung der SVP an. Freilich konnte mit der Wahl der beiden Frauen der Anteil an Richterinnen von einem Drittel auf 36,8% angehoben werden (total 14 Bundesrichterinnen). Dies ist keine Selbstverständlichkeit, waren doch unter den 14 deutschsprachigen Bewerbungen und den neun französischsprachigen Bewerbungen jeweils lediglich zwei von Frauen eingereicht worden. Die GK betonte, dass die Besetzung der Stellen mit einer CVP- bzw. einer SVP-Vertreterin der parteipolitischen Konstellation Rechnung trage, weil neben der SVP und der CVP im Moment nur die FDP am Bundesgericht untervertreten sei. Alle Fraktionen unterstützten die von der GK vorgeschlagenen Kandidatinnen. Viscione erhielt 192 und May Canellas 159 von jeweils 192 gültigen Stimmen. 20 Stimmen entfielen auf Florence Krauskopf, Vizepräsidentin der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter, die ebenfalls der CVP angehört. May Canellas und Viscione sind somit für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2020 gewählt.

Bundesgerichtswahlen

Die GK empfahl für die Wahl eines nebenamtlichen Bundesrichters Markus Berger, der Alois Camenzind ersetzen soll, welcher per Ende 2016 pensioniert wurde. Berger wurde aus insgesamt 10 Bewerbungen ausgewählt. Er erfüllt die Bedingungen, die von der GK aufgestellt wurden: Spezialisierung auf Steuerrecht und deutsche oder französische Muttersprache. Obwohl bei den nebenamtlichen Richterstellen die GP, die SVP, die BDP und die CVP untervertreten sind, entschied sich die GK mit Berger für ein Mitglied der SP, die mit 0,75 Stellen übervertreten ist. Weil die Unter- bzw. Übervertretungen allerdings nicht gravierend seien, habe die Kommission auf andere Kriterien geachtet. Insbesondere sei vom Bundesgericht der Wunsch geäussert worden, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter auf dem jeweils verlangten Gebiet sofort eingesetzt werden können und nicht zuerst noch ausgebildet werden müssen. Mit 174 von 174 gültigen Stimmen wurde Markus Berger gewählt. 21 Wahlzettel waren leer eingelegt worden.

Wahl eines nebenamtlichen Bundesrichters

Laut Geschäftsbericht 2015 des Bundesgerichts ist das Geschäftsaufkommen im Jahr 2015 in allen vier nationalen Gerichten erneut angestiegen:
Beim Bundesgericht wurden im Berichtsjahr 7'853 neue Beschwerden eingereicht, was einer Zunahme von 148 Fällen entspricht. Allerdings hat auch die Zahl der Erledigungen auf 7'695 Fälle zugenommen (+132 Fälle im Vergleich zu 2014). Im Bericht wird eine durchschnittliche Prozessdauer von 134 Tagen angegeben (2014: 131 Tage). Die auf 2016 verschobenen Pendenzen sind im Vergleich zum Vorjahr (2'653 Fälle) erneut angestiegen und umfassen 2'811 Fälle. In seinem Bericht wies das Bundesgericht auch die beim EGMR gegen die Schweiz eingereichten und behandelten Beschwerden aus. 2015 wurden dort 318 Beschwerden eingereicht (2014: 292 Beschwerden) und der Gerichtshof hatte 331 Entscheidungen betreffend die Schweiz gefällt, wovon 10 Urteile ergingen und in drei Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt wurde (Vorjahr: 9 Verletzungen).
Auch das Bundesstrafgericht wies eine leichte Zunahme an Geschäften und Pendenzen aus. Allerdings gilt dies insbesondere für die Strafkammer. In der Beschwerdekammer konnten die Pendenzen im Jahr 2015 hingegen abgebaut werden. Im Bericht wurde die sehr unterschiedliche Arbeitsbelastung zwischen den einzelnen Sprachen angesprochen. Es sei für ein kleines Gericht eine grosse Herausforderung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichmässig zu belasten.
Im Bundesverwaltungsgericht hatten 2015 die Fälle im Asylrecht (Abteilungen IV und V) sehr stark, von 4'831 auf 5'661 Eingänge, zugenommen. Gleichzeitig wurde die Erledigung der Fälle in diesem Bereich – bei gleichbleibender durchschnittlicher Verfahrensdauer von 100 Tagen – deutlich gesteigert (von 4'163 auf 5'015).
In allen Abteilungen zusammen wurden 8'465 neue Eingänge verzeichnet, was im Vergleich zu 2014 einem Plus von 857 Fällen entspricht. Insgesamt betrug die Verfahrensdauer eines Falles vor Bundesverwaltungsgericht noch 182 Tage, war also wesentlich kürzer als noch 2014 (200 Tage).
Das Bundespatentgericht regelt seit 2012 zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente. Für die jeweiligen ordentlichen Verfahren – 2015 wurden 19 neu eingereicht (2014: 15) und 19 erledigt (2014: 20) – werden nebenamtliche juristische und technische Fachrichter eingesetzt, was dazu beiträgt, dass die Verfahren kostengünstig und zügig erledigt werden und häufig in einem Vergleich enden, wie im Bericht vermerkt wurde.
Die Räte nahmen in der Sommersession 2016 Kenntnis vom Bericht und hiessen den entsprechenden Bundesbeschluss gut. In seinem Plädoyer in beiden Kammern wies Gerichtspräsident Gilbert Kolly insbesondere auf die stetig zunehmende Arbeitslast hin und die damit verbundene Notwendigkeit einer Stärkung der eidgenössischen Gerichte. Die laufende Reform des Bundesgesetzes über das Bundesgericht gehe diesbezüglich in die richtige Richtung, genüge wahrscheinlich aber noch nicht.

Geschäftsbericht 2015 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Weil mit Peter Popp (cvp) und Walter Wüthrich (sp) per Ende 2016 zwei Bundesstrafrichter das Pensionierungsalter erreichten, stand in der Sommersession die Wahl zweier Bundesstrafrichter an. Die Gerichtskommission (GK) hatte auf ihre Ausschreibung 18 Bewerbungen erhalten (14 Männer und 4 Frauen), aus denen sie zwei Kandidaten auswählte und zur Wahl empfahl. Sowohl Stefan Heimgartner als auch Martin Stupf sind deutschsprachig und gehören der CVP an. Während die Sprache den Bedürfnissen des Bundesstrafgerichtes (BStGer) entspreche, sei auch die Parteizugehörigkeit gerechtfertigt – so die GK: Zu den momentan am BStGer untervertretenen Parteien gehöre neben der SVP (-0.71 Stellen), der SP (-1.08 Stellen), der BDP (-0.52 Stellen) und der GLP (-0.46 Stellen) eben vor allem auch die CVP (-1.00 Stellen).
Die Vereinigte Bundesversammlung bestätigte beide und von allen Fraktionen unterstützte Kandidaten diskussionslos. Auf den 202 eingelangten Wahlzetteln stand 190 Mal der Name Stefan Heimgartner und 197 Mal der Name Martin Stupf.

Wahl zweier Bundesstrafrichter