Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Institutionen und Volksrechte
  • Rassismus

Akteure

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Als parlamentarische Gruppe werden informelle Zusammenschlüsse von Parlamentarierinnen und Parlamentariern zwecks Austausch zu einem bestimmten, die Gruppe interessierenden Thema bezeichnet. Eine von den Parlamentsdiensten geführte Liste wies Mitte Juni 2019 nicht weniger als 156 solcher Gruppen aus, die von A wie Altersfragen bis Z wie Zivildienst für unterschiedlichste Themen gegründet worden waren.
In seiner Antwort auf das Postulat Molina (sp, ZH) gab das Büro-NR seine Absicht kund, prüfen zu wollen, ob es Vorgaben oder Richtlinien für die in den letzten Jahren in ihrer Zahl stark angewachsenen Gruppen geben solle. Das Anliegen des Zürcher Sozialdemokraten erübrige sich deshalb. Fabian Molina hatte in seinem Vorstoss die Befürchtung geäussert, dass parlamentarische Gruppen gegründet würden, die eine «Assoziierung mit rassistischen oder antisemitischen Personen, Organisationen oder Inhalten» zum Ziel haben könnten. Das Büro habe keine Kenntnis von solchen Gruppen, was ein zusätzlicher Grund für die Ablehnung des Postulats sei. Der Rat brauchte diesem Antrag freilich nicht zu folgen, weil Molina sein Anliegen zurückzog.

Parlamentarische Gruppen

Im November hat der Bundesrat die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vorgenommen. Seit 2009 obliegt die Wahl der Mitglieder dieser Gremien dem Bundesratskollegium. Die Amtsperiode der meisten Kommissionen endete am 31. Dezember 2011 und die Regierung hatte so rund 1'700 Mitglieder neu zu bestimmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Aufgaben und Zusammensetzung dieser Kommissionen, deren Zahl von 138 auf neu 119 verkleinert. Die parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU), die eine adäquate Vertretung von Parteien in diesen Fachgremien verlangt hätte, wurde von der grossen Kammer mit 98 zu 73 Stimmen abgelehnt. Insbesondere die SVP hatte die Initiative unterstützt, da sie befürchtete, dass Kommissionen, die politisch brisante Themen zu bearbeiten hatten – die SVP verwies auf die Rassismuskommission – nicht objektiv agierten.

Vertretung des politischen Spektrums in Expertenkommissionen (10.432)

Aufgrund eines Gesuchs der Bezirksanwaltschaft Zürich, welche gegen Nationalrat Blocher (svp, ZH) ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Verbot der Rassendiskriminierung durchführen wollte, musste sich das Parlament mit der Aufhebung von Blochers Immunität befassen. Anlass der Klage war eine Rede Blochers von 1997, in welcher er das Vorgehen von internationalen jüdischen Organisationen im Streit um die nachrichtenlosen Konten bei Schweizer Banken kritisiert hatte. Die Mehrheit der Rechtskommission plädierte auf Ablehnung des Gesuchs, da Blocher seine Ansprache in seiner Funktion als Politiker gehalten habe und – in einer summarischen Beurteilung – der monierte Tatbestand des Antisemitismus nicht gegeben sei. Gegen den Widerstand der SP, welche die Äusserungen Blochers als klar antisemitisch taxierte und deshalb die Immunität aufheben wollte, folgte der Rat seiner Kommission und lehnte das Gesuch der Bezirksanwaltschaft ab. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid diskussionslos an.

Immunität von Nationalrat Blocher 2001