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Im Geschäftsbericht des Bundesrates gibt die Landesregierung Auskunft über in einem spezifischen Jahr erreichte Ziele. Der Bericht für 2015 lag Mitte Februar 2016 vor und wurde von der Exekutive Anfang März verabschiedet. Neben den realisierten Massnahmen, die den sieben Hauptzielen für die Legislatur 2011-2015 zugeordnet waren, legte der Bundesrat mit dem Jahresbericht auch eine Bilanz über eben diese 49. Legislatur vor. In den Räten werden von den Sprecherinnen und Sprechern der zuständigen Kommissionen die erreichten Ziele in den einzelnen Departementen präsentiert. Vor allem im Nationalrat wird dann jeweils die Gelegenheit ergriffen, den anwesenden Departementsvorsteherinnen und -vorstehern Fragen zu stellen. Ein Diskussionsthema war die Masseneinwanderungsinitiative, die laut Bundesrat Johann Schneider-Ammann zu einer eigentlichen Blockade in den europapolitischen Dossiers geführt habe. Insgesamt habe man aber in der Legislatur 2011 bis 2015 dem Parlament rund 80 bis 90 Prozent der geplanten Massnahmen vorlegen können. Der Bundespräsident nannte beispielsweise die Unternehmenssteuerreform III, die Botschaft zum Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds, erfolgreiche Verhandlungen mit der WTO und Abschlüsse in der Klimapolitik. National- und Ständerat nahmen den Bericht in der Sommersession 2016 zur Kenntnis.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2015
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesrats

Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft zur Finanzierung der Erstellung sowie der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts in der Bundesverwaltung einen Gesamtkredit von CHF 67 Mio. Für das WTO-konform ausgeschriebene, neue Produkt für die elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) wurden insgesamt CHF 142 Mio. veranschlagt, wobei die Bundesverwaltung Eigenleistungen von CHF 75 Mio. tragen soll. Mit der elektronischen Geschäftsverwaltung soll die Geschäftskontrolle und die automatische Aktenführung sichergestellt werden. Dies sei insbesondere bei personellen Wechseln an der Spitze der Departemente wichtig, damit kein Know-How verloren ginge. Die bisher verwendete Software Fabasoft müsse ersetzt werden und gleichzeitig sollen die in den verschiedenen Ämtern sehr unterschiedlichen und nicht standardisierten Produkte auf ein einziges Programm vereinheitlicht werden, um die Interoperabilität in der gesamten Verwaltung zu ermöglichen.
Bereits im September 2014 hatte die Bundeskanzlei – sie ist Programmleiterin dieses IKT-Schlüsselprojektes – eine WTO-Ausschreibung vorgenommen. Gefordert war eine Bundeslizenz für die Ausstattung einer unbegrenzten Anzahl Arbeitsplätze sowie die Möglichkeit der Vernetzung mit kantonalen, kommunalen und privaten Stellen. Alle Departemente hatten sich für das gleiche Produkt ausgesprochen. Das vom Bundesrat formulierte Ziel ist die Einführung des neuen Produktes bis 2018.
In der Debatte im Ständerat wies Bundeskanzlerin Corina Casanova darauf hin, dass es dank dem neuen System zwar nur noch einen Leistungserbringer gebe, damit aber doppelt so viele User wie mit den alten Systemen – also neu rund 30'000 Arbeitsplätze – bedient werden könnten, was zu grossen Kosteneinsparungen führen werde. Der Ständerat trat in der Folge nicht nur ohne Gegenantrag auf das Geschäft ein, sondern löste einstimmig und ohne Enthaltung die Schuldenbremse und nahm den Entwurf ebenso einstimmig an.

Einführung eines GEVER-Produkts