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Äusserst knapp, mit 92 zu 90 Stimmen bei zwei Enthaltungen, lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Bulliard-Marbach (cvp, FR) ab, welche Selbstregulierung als Prüfkriterium in Botschaften und Erlassentwürfen gefordert hätte. Die Initiantin wollte, dass der Bundesrat in zukünftigen Botschaften zu Vorlagen, welche die Wirtschaftsfreiheit einschränken, zwingend hätte darlegen müssen, ob der Zweck des Erlasses nicht auch mittels Selbstregulierung durch die jeweils betroffene Branche erreicht werden könnte. Eigenverantwortung sei zunehmender Regulierung vorzuziehen. Die SPK-NR hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen, weil sie davon ausgeht, dass die Frage nach der Notwendigkeit für neue Bestimmungen sowieso jeweils im Zentrum stehe. Der Bundesrat begründe im allgemeinen Teil der Botschaft jeweils, weshalb er überzeugt sei, dass es eine spezifische Bestimmung brauche. Die Forderung der parlamentarischen Initiative sei deshalb unnötig. Die Kommissionsminderheit – bestehend aus neun Vertreterinnen und Vertretern der SVP und der CVP-Fraktion, die sich einer Mehrheit von 14 Stimmen gegenüber sahen – argumentierte hingegen, dass eine solche Regelung Regierung und Verwaltung schon in einem frühen Stadium dazu zwänge, sich Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Selbstregulierung zu machen. Der Minderheitensprecher Andreas Glarner (svp, AG) warnte vor einem zunehmend rasanten Ausbau von staatlichen Regulierungen: Dieses Bürokratiewachstum könne mit dem Vorstoss effizient gebremst werden. Weil zwei Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion und ein Mitglied der SVP-Fraktion aber gegen den Antrag stimmten und sich zwei CVP-Mitglieder enthielten, reichte die Unterstützung von SVP (66 Stimmen) und CVP (24 Stimmen) knapp nicht, um dem Antrag Folge zu geben.

Selbstregulierung als Prüfkriterium (Pa.Iv. 15.450)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie

Der Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1987-1991 steht unter dem Leitmotiv des qualitativen Wachstums und ist damit noch stärker als derjenige von 1984 von der Sorge um die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen geprägt. Das qualitative Wachstum war in einem 1986 veröffentlichten Expertenbericht generell als Zunahme der Lebensqualität definiert worden. Gemäss diesem Konzept soll ein weiteres Wirtschaftswachstum nicht mehr eine gleichzeitige Zunahme der Umweltbelastung und einen Raubbau an nicht vermehr- oder regenerierbaren Ressourcen zur Folge haben. Der Bundesrat gab zu bedenken, dass der Staat dieses Ziel nicht allein verwirklichen könne, dass er aber eine entsprechende Neuorientierung der Gesellschaft unterstützen könne. Wichtige Ansatzpunkte sieht die Regierung – neben der Umweltschutzpolitik – vor allem in der Forschungs- und Ausbildungspolitik. Am konkretesten wird der Zusammenhang zwischen der Regierungspolitik und dem qualitativen Wachstum beim Vorschlag, eine Energieabgabe von zehn Prozent einzuführen.

Neben der Leitidee und einer Analyse der inneren und äusseren Lage der Schweiz enthält der Bericht wie üblich eine Auflistung der Vorhaben, welche die Regierung in den nächsten vier Jahren der Legislative zum Entscheid vorzulegen gedenkt. Bei diesen rund 50 Geschäften (1984 waren es noch 67) handelt es sich zum Teil um Reformvorhaben, die bereits seit längerer Zeit im Gange sind (z.B. 10. AHV-Revision, Datenschutzgesetz), zum Teil werden aber auch neue Projekte angekündigt (z.B. Verfassungsartikel über die Kulturförderung bzw. über die Sprachenpolitik). Die Finanzplanung für die Legislaturperiode findet sich erstmals nicht in einem separaten Bericht, sondern ist in die Richtlinien integriert worden. Mit diesem allgemein begrüssten Schritt soll die Bedeutung der Prioritätensetzung sowie der Koordination bei den einzelnen politischen Vorhaben unterstrichen werden.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)