Nicht einig waren sich die beiden Kammern bei einer Motion der Finanzkommission des Nationalrates (FK-NR). Die Idee, jede Verwaltungsstelle, welche für Dritte Leistungen erbringt, anzuweisen, eine Vollkostenrechnung zu erstellen, stiess nur im National- nicht aber im Ständerat auf offene Ohren. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Verwaltungseinheiten im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung die Art der Kosten- und Leistungsrechnung vereinbaren und jene Einheiten mit hoher betrieblicher Autonomie bereits heute eine Vollkostenrechnung durchführen. Auch sei die Infrastruktur bereits überall so eingerichtet, dass eine Vollkostenkalkulation jederzeit möglich und die Motion deshalb eigentlich bereits erfüllt sei. Die EFK-NR hatte in ihrem Jahresbericht 2012 allerdings bemängelt, dass im VBS keine Vollkostenrechnung erstellt werden könne. Das VBS hatte nicht berechnen können, um wie viel der von der Armee geleistete Aufwand am World Economic Forum die Kosten eines normalen WK übersteigt. Während die grosse Kammer mit 92 zu 45 Stimmen die Motion ihrer Kommission überweisen wollte, lehnte die kleine Kammer das Begehren gestützt auf die Argumente des Bundesrats ab.

Vollkostenrechnung