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Ende November legte die SPK-NR ihren Entwurf zur Revision der Parlamentsverordnung vor, mit der die Staatsangehörigkeit von Parlamentsmitgliedern transparent gemacht werden soll. Die auf eine parlamentarische Initiative Chiesa (svp, TI) zurückgehende Idee sieht vor, dass die im Internet veröffentlichten Kurzbiographien aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit allfälligen Doppelbürgerschaften ergänzt werden sollen. Alle Ratsmitglieder müssen bisher bei Amtsantritt Angaben zu Bürger- und Wohnort machen. Neu soll hier auch angegeben werden, wenn eine Person mehrere Staatsbürgerschaften aufweist. Die SPK-NR hatte sich entschlossen, den Vorstoss als Verordnung umzusetzen und ihn überdies nicht in die Vernehmlassung zu schicken, da es sich vorwiegend um Fragen der Organisation der Bundesbehörden handle. Die Kommission empfahl die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen) zur Annahme. Die Kommissionsmehrheit erhoffte sich davon mehr Transparenz. Eine Doppelbürgerschaft sei eine Angabe, die für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sei, weshalb sie darüber informiert werden müssten, begründete die Mehrheit ihre Position. Eine rot-grüne Kommissionsminderheit wollte hingegen nicht auf die Vorlage eintreten, da sie auf der falschen Annahme beruhe, dass Parlamentsmitglieder mit mehreren Staatsangehörigkeiten Illoyalität gegenüber der Schweiz zeigen könnten. Eine zweite, rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit beantragte, dass die Deklarationspflicht auch auf Mitglieder des Bundesrats ausgeweitet werden soll. Die Diskussion von Doppelbürgerschaften von Magistratspersonen war bei der Wahl von Ignazio Cassis ziemlich virulent geführt worden.

Staatsangehörigkeit transparent machen (Pa.Iv. 18.406)

Die Mehrheiten beider Staatspolitischen Kommissionen (SPK-NR und SPK-SR) gaben der parlamentarischen Initiative Chiesa (svp, TI) Folge. Der Tessiner Volksparteivertreter will mit seiner Forderung die Staatsangehörigkeit von Parlamentsmitgliedern transparent machen. Jedes Ratsmitglied müsse gestützt auf das Parlamentsgesetz die persönlichen Interessenbindungen angeben. Dazu gehörten zwar zahlreiche Arten von Tätigkeiten, bisher aber nicht die Staatsangehörigkeit, die aber ebenfalls Vorteile und Nutzen mit sich bringen könne. Ein Ratsmitglied mit einer Doppelbürgerschaft könne persönliche Interessenbindungen haben, über welche die Bürgerinnen und Bürger informiert werden müssten.
Die SPK-NR stimmte der Initiative mit 15 zu 7 Stimmen zu, die SPK-SR gab ihr mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Um die «Erhöhung der Transparenz» zu erreichen – so die Formulierung der SPK-SR – soll also die SPK-NR eine Ergänzung des Parlamentsrechts ausarbeiten.
Schon im Sommer 2018 hatte eine Recherche der Aargauer Zeitung ergeben, dass im Parlament 19 Doppelbürgerinnen und Doppelbürger sitzen. Acht Ratsmitglieder besitzen auch den italienischen Pass gefolgt von Frankreich (4 Ratsmitglieder). Die meisten Vertreterinnen und Vertreter mit zwei Pässen weisst die SP auf (10). In der SVP- und der GP-Fraktion sitzen je drei Doppelbürgerinnen bzw. Doppelbürger, zwei in der CVP- und einer in der FDP-Fraktion.

Staatsangehörigkeit transparent machen (Pa.Iv. 18.406)