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Seit 1957 macht sich der Bundesrat am Tag nach der letzten ordentlichen Sitzung vor den Sommerferien auf zu einem zweitägigen Wanderausflug. Die Bundesratsreise 2017 hatte also sozusagen 60-jähriges Jubiläum. Zwar hatte die Exekutive auch schon vor 1957 gemeinsame Reisen unternommen, allerdings waren das eher Inspektionen von wichtigen Bauwerken als eigentliche „Schulreisli”, wie die Ausflüge auch etwas despektierlich genannt werden. Seit 1961 führt der Ausflug jeweils in den Heimatkanton der amtierenden Bundespräsidentin oder des amtierenden Bundespräsidenten, der oder die jeweils von den sechs Kolleginnen und Kollegen, dem Kanzler bzw. der Kanzlerin sowie den beiden Vizekanzlern bzw. Vizekanzlerinnen begleitet wird.
Entsprechend führte die Reise 2017 zunächst in den Kanton Aargau, einen der beiden Heimatkantone von Bundespräsidentin Leuthard. Am ersten Tag setzten sich die Exekutivmitglieder im Rahmen von Besuchen an der Fachhochschule Nordwestschweiz und dem Hightech-Zentrum in Brugg mit Fragen zur Bildung auseinander. Nach dem Besuch einer Hutfabrik traf sich das Kollegium in Lenzburg mit der Bevölkerung zu einem Apéro. Nach einer kurzen Übernachtung am Hallwilersee führte die Reise die Gruppe in den Kanton Obwalden – Sarnen ist neben Merenschwand (AG) der zweite Heimatort von Bundespräsidentin Leuthard. Erste Station war Emmenbrücke (LU), wo der Bundesrat die nationale Verkehrsmanagementzentrale besuchte. Mit einem Katamaran ging die Reise von Luzern nach Alpnach (OW) weiter. Den Abschluss bildete eine Wanderung nach Sarnen, wo noch einmal ein Treffen mit der Bevölkerung anstand.

Bundesratsreise

Die von-Wattenwyl-Gespräche dienen den Parteispitzen als wichtige Möglichkeit des Austausches. In der Regel trifft sich eine Delegation des Bundesrates mit den Partei- und Fraktionspräsidenten der Regierungsparteien, um zentrale Geschäfte und Anliegen im Vorfeld der Sessionen zu diskutieren und zu koordinieren. Im Gegensatz zu 2015 war die BDP nach dem Ausscheiden von Eveline Widmer-Schlumpf nicht mehr an die Gespräche eingeladen.
Die Themen blieben bei den ersten Gesprächen Anfang Februar allerdings dieselben wie schon 2015: Die Legislatur- und Finanzplanung sowie die Umsetzungsarbeiten zum Verfassungsartikel 121a (Steuerung der Zuwanderung) und die Flüchtlingssituation in Europa und der Schweiz.
Zu den zweiten Gesprächen im Mai 2016 traten die Parteien mit drei neuen Präsidien an. Bei der FDP hatte Petra Gössi das Zepter übernommen, die CVP wurde neu von Gerhard Pfister präsidiert und bei der SVP war Albert Rösti neu an die Parteispitze gewählt worden. Gegenstand der Diskussionen war der Sprachenstreit, der durch die Diskussionen um den Frühsprachenunterricht in den Kantonen angeheizt worden war. Im Bereich der internationalen Finanzpolitik wurde die Vermeidung eines möglichen Reputationsschadens für die Schweiz durch die Übernahme internationaler Regulierungen diskutiert. Schliesslich informierte der Bundesrat über die Weiterentwicklung der Armee.
Im August wurde auf Anregung von Bundeskanzler Thurnherr entschieden, die von-Wattenwyl-Gespräche des dritten Quartals künftig in Form einer Klausur durchzuführen. An der nach wie vor freien und informellen Diskussion über wichtige politische Anliegen soll neu der Gesamtbundesrat teilnehmen. Damit soll den Gesprächen ein höherer Stellenwert zugemessen werden. Der früher substanzielle Austausch, der als Zeichen der funktionierenden Konkordanz bewertet wurde – die NZZ sprach von einem eigentlichen Schmiermittel der Konkordanz –, laufe immer mehr Gefahr, ein Leerlauf zu werden oder zu reinen Alibi-Gesprächen zu verkommen. Die einzige Möglichkeit für ein Treffen zwischen Regierung und Bundesratsparteien sei aber wichtig, um Möglichkeiten und Strategien auszuloten. Fix auf der Agenda soll eine Diskussion über die Jahresziele des Folgejahres stehen.
Erstmals trat die Exekutive also am 2. September 2016 in corpore zu den Gesprächen an. Neben den Jahreszielen 2017 des Bundesrates, die Schwerpunkte in der Finanzpolitik, im Infrastrukturbereich, der Bildung und der Europapolitik vorsehen, wurden die Lage im Asylwesen und die durch den Brexit schwieriger gewordenen Verhandlungen mit der EU diskutiert.
Bei den letzten Gesprächen des Jahres Mitte November nahm dann wieder nur eine Delegation des Bundesrates teil. Ueli Maurer informierte über die finanzpolitische Lage und plädierte für eine Annahme des Stabilisierungsprogramms 2017-2019. Im Rahmen der Europapolitik wurde auch über die im Dezember anstehende Entscheidung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die Rasa-Initiative und den Brexit diskutiert.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Die Motion von Lorenzo Quadri (lega, TI), ein obligatorisches Finanzreferendum für alle Beiträge einzuführen, die ans Ausland bezahlt werden, fand nicht einmal in der gesamten SVP-Fraktion Unterstützung. Simonetta Sommaruga verwies in der Debatte noch einmal auf den bereits im Antrag der Regierung für die Ablehnung der Motion erörterten Punkt der Unverhältnismässigkeit. Die riesige Zahl an Abstimmungen, die bei einem solchen sektoriellen Finanzreferendum für Kreditbeschlüsse nötig wäre, dürfe den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht zugemutet werden. Volksentscheide seien dazu da, strategische Entscheide zu treffen. Mit einem neuen Instrument, wie es von Quadri vorgeschlagen werde, würde die Stimmbevölkerung aber operativ in Details eingreifen. Um einzelne Finanzposten solle sich aber besser das Parlament kümmern. Quadri hatte vergeblich geltend gemacht, dass es nicht möglich sei, gegen alle unnötigen Auslandszahlungen einzeln Unterschriften zu sammeln. Bei der Abstimmung hielten dem Tessiner lediglich 33 SVP-Fraktionsmitglieder die Stange. Von den 148 Nein stammten deren 28 auch von der Volkspartei.

Motion Quadri zu Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums abgelehnt (Mo. 14.3397)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die Flugreisen der Bundesräte waren auch 2016 ein mediales Thema. Anfang März veröffentlichte der Lufttransportdienst des Bundes seinen jährlichen Bericht mit den erbrachten Dienstleistungen. Insgesamt hatte die Regierung rund 680 Stunden des Jahres 2015 in der Luft verbracht. Gut ein Drittel davon entfielen auf den Aussenminister Didier Burkhalter (221 Stunden). Recht häufig in der Luft war auch Johann Schneider-Ammann (143 Stunden), wobei er häufig auch einen der vier zur Verfügung stehenden Helikopter benutzte (75 Stunden).

Flugreisen von Bundesräten

Regierungsflugzeuge erhalten meist im Zusammenhang mit ihren despotischen Besitzern, die sich trotz der Armut ihrer Bevölkerungen teure Auslandreisen in Luxusjets leisten, Medienaufmerksamkeit. In der Schweiz stehen Flugreisen von Bundesräten hingegen eher selten im Fokus der schreibenden Zunft - wobei das Jahr 2015 eine Ausnahme zu sein scheint. Allerdings stand nicht die Ausstattung der Transportmittel zur Debatte - der Regierung stehen seit Mitte 2013 ein Falcon 900 EX-Jet und zwei Helikopter zur freien Verfügung - sondern die überraschend stark unterschiedliche Nutzung. So hatte etwa die Sonntagszeitung die Anzahl Helikopterflüge der Regierungsmitglieder für das Jahr 2014 recherchiert. Während Johann Schneider-Ammann rund 97 Stunden in einem Helikopter sass und damit laut der Sonntagszeitung Kosten von CHF 560'700 verursacht hatte, setzte sich Eveline Widmer-Schlumpf im Jahr 2014 gerade mal während rund eineinhalb Stunden in einen Helikopter und verursachte damit Kosten von CHF 16'000. Während die BDP-Magistratin für Auftritte in der Fernsehsendung "Arena" den Zug nehme, lasse sich Johann Schneider-Ammann mit dem Helikopter nach Leutschenbach fliegen - so die Sonntagszeitung. Allerdings muss relativiert werden: Geflogen werden die Helikopter von Armeepiloten, die damit die verlangten Trainingsstunden abgelten können, was sie ansonsten mit Leerflügen machen müssten.
Dies gilt auch für Flüge mit dem Bundesratsjet. So wurde etwa die durch Aussenminister Didier Burkhalter verursachten Kosten von CHF 460'000 für seine Arbeitsbesuche in Australien, Neuseeland und Vanuatu - wo vorher noch nie ein Schweizer Regierungsmitglied war - zuerst als bisher teuerste Reise eines Schweizer Aussenministers stark kritisiert. Ein Linienflug hätte die Staatskasse lediglich mit CHF 79'000 belastet. Rechnet man allerdings die Leerflüge auf, welche Militärpiloten hätten fliegen müssen, wenn Burkhalter nicht den Bundesratsjet gebucht hätte, hat die Reise lediglich CHF 46'000 an Kosten verursacht (die Kosten für die Flüge werden dem VBS übertragen) - war also letztlich nicht nur günstiger als mit einem Linienflug, sondern bot dem Aussenminister auch mehr Flexibilität.

Flugreisen von Bundesräten

Eine Folge der Abstimmung über die Gripen-Beschaffung waren Diskussionen um die Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene. Zu dieser Debatte beitragen soll auch eine Motion von Lorenzo Quadri (lega, TI), mit der er ein partielles und obligatorisches Finanzreferendum für alle für das Ausland bestimmten Beiträge fordert. Konkret schwebt dem Abgeordneten der Lega vor, dass der Stimmbevölkerung jeweils bei den November-Abstimmungen eine Liste mit allen geplanten Auslandbeiträgen vorgelegt wird, über die jeweils einzeln entschieden werden kann. Die allgemeinen Kosten für diese Abstimmung sollten dann den angenommenen Beiträgen abgezogen werden.
In seiner Antwort von Mitte August 2014 verwies der Bundesrat auf ähnliche Begehren, die aber allesamt abgelehnt worden seien. Zudem würde das vorgeschlagene Veto die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der Schweiz einschränken. Falls es sich um einen Sparvorschlag handle, würden mit der Schulden- und der Ausgabenbremse bereits wirksame Instrumente greifen. Schliesslich beurteilte die Regierung die Motion als nicht umsetzbar: Mit einem obligatorischen Referendum zu jedem Finanzbeschluss würden Entscheidungsprozesse mindestens erschwert, wenn nicht gar ganz blockiert. Darüber hinaus würde man der Stimmbürgerschaft eine kaum zu bewältigende Last aufbürden, weil sehr viele Beschlüsse vorgelegt werden müssten. Nur schon bei den Beiträgen an internationale Organisationen würde eine solche Liste bereits über 70 Kredite umfassen.

Motion Quadri zu Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums abgelehnt (Mo. 14.3397)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Für einige Diskussionen sorgte die rege Reisetätigkeit des Ständeratspräsidenten Filippo Lombardi, der in seinem Präsidialjahr bei 13 Auslandreisen 22 Länder besuchte und dabei insgesamt 27 Parlamentspräsidenten, sechs Staatschefs, zwei Premierminister, sieben Aussenminister und sechs weitere Minister traf. Die Diplomatie gehöre zur Aufgabe des Präsidenten, verteidigte sich Lombardi. Auch die Reisen der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-NR) stiessen auf Kritik und die geplante, mit CHF 11'500 pro Person budgetierte USA-Reise der Bildungskommission wurde vom Büro des Nationalrates nicht bewilligt.

Reisetätigkeit des Ständeratspräsidenten Lombardi

Die aufgrund der Probleme bei der Unterschriftensammlung für die Referenden gegen die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien eingereichte und noch 2012 von der grossen Kammer gutgeheissene Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats wurde im Berichtjahr im Ständerat behandelt. Inhalt der Motion war die Forderung nach getrennten Fristen für das Sammeln und die Beglaubigung der Unterschriften. Besagte Referenden waren knapp nicht zustande gekommen, wofür die Referendaren – allen voran die Auns – das schleppende Beglaubigungsverfahren in den Gemeinden verantwortlich gemacht hatten. In der Zwischenzeit hatte das Bundesgericht die Beschwerde der Auns allerdings abgewiesen. Die nachgereichten bescheinigten Unterschriften waren nicht fristgerecht eingereicht und deshalb als ungültig betrachtet worden. Das Gericht bekräftigte damit Artikel 141 BV, wonach bescheinigte Unterschriften bis spätestens am letzten Tag der 100-tägigen Frist bei der Bundeskanzlei eintreffen müssen. Bundeskanzlerin Casanova wies die Ständeräte darauf hin, dass die Probleme häufig bei der mangelnden Organisation der Referendumskomitees selber liegen, welche die Unterschriften den Gemeinden zu spät oder gesammelt statt gestaffelt zur Beglaubigung überreichen. Auch weil der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion darauf hinwies, dass er eine Teilrevision der politischen Rechte zu diesem Anliegen vorbereite, lehnte die kleine Kammer die Motion mit 32 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen ab. Eine Motion Stamm (svp, AG) (12.4260), die in eine ähnliche Stossrichtung zielte, wurde in der Folge auch im Nationalrat mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt. Die SVP wurde in diesem Begehren einzig von der geschlossenen grünen Fraktion unterstützt. In der Vernehmlassung, in welche die besagte Revision der politischen Rechte im März geschickt wurde, stiess die Idee einer gestaffelten Frist auf eher negative Reaktionen.

Getrennten Fristen für das Sammeln und die Beglaubigung der Unterschriften für Intitiativen und Referenden (Motion)

Für einigen Wirbel sorgten die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich, die von der Auns, dem Bund der Steuerzahler, der Juso und der jungen SVP ergriffen wurden. Aufgrund von Termindruck musste das Abstimmungsbüchlein mit den Referenden bereits gedruckt werden, obwohl noch nicht klar war, ob die Referenden überhaupt zustande kommen würden. Erst Ende Oktober verfügte die Bundeskanzlei das Nichtzustandekommen der drei Referenden aufgrund fehlender Unterschriften. Vom 56-seitigen Bundesbüchlein waren also nur noch 18 Seiten (für die Änderung des Tierseuchengesetzes) gültig. Die Mehrkosten für den Druck betrugen rund CHF 1 Mio. Für lange Diskussionen sorgte aber auch die Kritik der Referendumskomitees an einzelne Gemeinden, welche für die Beglaubigung der Unterschriften zu viel Zeit gebraucht hätten. Das Bundesgesetz über politische Rechte (Art. 62) sieht vor, dass die Unterschriften „unverzüglich“ beglaubigt und dem Komitee zurückgegeben werden müssen. Vor allem die Auns bemängelte insbesondere Gemeinden aus dem Kanton Genf, die beglaubigte Unterschriften mittels B-Post zurückgeschickt hätten, welche dann nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Sie kündigte eine Liste säumiger Gemeinden und gar eine Beschwerde ans Bundesgericht an. Auch der Gewerbeverband beklagte das Verhalten der Gemeinden im Rahmen seiner Unterschriftensammlung gegen das Raumplanungsgesetz. In der Folge wurden verschiedene Lösungen diskutiert. Den Gemeinden solle etwa eine Frist vorgeschrieben werden oder die Beglaubigung sei ausserhalb der Referendumsfrist von 90 Tagen anzusetzen. Eine ähnliche Diskussion wurde bereits Anfang der 1990er Jahre geführt, als das Referendum gegen die NEAT nur sehr knapp zustande gekommen war. Die Staatspolitische Kommission reichte in der Folge eine Kommissionsmotion ein, die getrennte Fristen für das Sammeln und Beglaubigen der Unterschriften verlangt. Noch in der Wintersession nahm die grosse Kammer das Begehren an. Im Ständerat stand das Geschäft 2012 noch aus. Ebenfalls noch nicht behandelt war eine Motion Stamm (svp, AG) (12.4260), die die Verantwortung für die Beglaubigung nach der Frist für die Unterschriftensammlung an die Bundeskanzlei übertragen will.

Getrennten Fristen für das Sammeln und die Beglaubigung der Unterschriften für Intitiativen und Referenden (Motion)

Für das ab 2013 operative neue Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), welches durch einen Zusammenschluss des bis anhin dem EDI angehörenden Bundesamts für Bildung und Forschung und dem Bereich ETH mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gebildet und neu im EVD (WBF) angesiedelt wurde, war eine dreiköpfige Direktion und elf Abteilungen vorgesehen. Neuer Staatssekretär des Bildungsamtes wurde Mauro Dell’Ambrogio. Im Vorfeld der Wahl hatte ein Vorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann, einen Freund aus der eigenen Firma zum Chef des Bildungsamtes zu ernennen, für einigen Presserummel gesorgt.

Secrétariat d’Etat à la formation, la recherche et à l’innovation (SEFRI)
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Die Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments wurde im Berichtjahr von beiden Kammern gutgeheissen. Sie beruht auf einer 2009 von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates eingereichten parlamentarischen Initiative, die auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung abzielt. Neben einer besseren Regelung der Empfänge ausländischer Delegationen sollten die zahlreichen eigenen Abgeordnetengruppen besser koordiniert und die aussenpolitische Aktivität des Parlaments fokussiert werden. In der im Berichtsjahr nötig gewordenen Differenzbereinigung pochte der Nationalrat auf eine Verschlankung der Vorlage. Die grosse Kammer befürchtete, dass die geplanten zusätzlichen Ausschüsse etwa für den Empfang ausländischer Delegationen eine Überreglementierung mit sich bringen würden. Aufgrund der oft kurzfristigen Anmeldungen ausländischer Delegationen würden sich die bisherigen Ad-hoc-Gruppen besser eignen. Der Ständerat seinerseits beharrte auf einer festgeschriebenen Verpflichtung für die zuständigen Kommissionen, sich mindestens jährlich fundiert mit den Berichten zu den internationalen politischen Versammlungen auseinandersetzen zu müssen. Die Kammern akzeptierten die Differenzen und nahmen die Verordnung einstimmig (45:0) bzw. mit 139 zu 46 Stimmen an. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Die Reform der Regierung wurde auch in einzelnen Policies versucht. So bildete die Sondersession zur Gesundheitspolitik im April den Rahmen für einen Vorstoss der sozialdemokratischen Fraktion für die Schaffung eines Staatssekretärs. Die Motion, die eine Verbesserung der Steuerung des föderal stark zersplitterten Gesundheitswesens durch einen Staatssekretär anvisierte, hatte jedoch weder beim Bundesrat noch beim Nationalrat eine Chance. Darüber hinaus war auch die Idee eines Bildungsdepartementes Gegenstand parlamentarischer Diskussion. Der Bundesrat hatte diesbezüglich im Juni des Berichtsjahres eine Reorganisation der Departemente beschlossen. Vorgesehen ist, dass ab 2013 das bis anhin dem EDI angehörende Staatssekretariat für Bildung und Forschung sowie der Bereich der ETH gemeinsam mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie im EVD angesiedelt werden. (Siehe dazu auch die Interpellation Aubert (10.3056) und hier.) Mit der Neuorganisation wurde auch das für Europafragen zuständige Integrationsbüro dem EDA und das Bundesamt für Veterinärwesen dem EDI unterstellt (bisher EVD). Zudem versprach der Bundesrat, die Kooperation zwischen den Bundesstellen zu fördern und systematisch zu evaluieren.

Staatssekretär für das Gesundheitswesen und die soziale Sicherheit (09.3534)
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

Der Ständerat nahm in der Sommersession eine parlamentarische Initiative seiner aussenpolitischen Kommission einstimmig an (28 zu 0 Stimmen), mit der eine Verordnungsrevision zwecks Klärung der Regelungen zur Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments angestrebt wird. Insbesondere die Zuständigkeiten für den Empfang ausländischer Delegationen, die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen eigenen Delegationen der Bundesversammlung und die Beziehung zum Europäischen Parlament sollen besser geregelt werden.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Die Idee eines Bildungsdepartements erhielt neue Nahrung durch 16 Professoren, die den Bundesrat aufforderten, ein Departement zu schaffen, das alleine für Bildung, Forschung, Innovation und Kultur zuständig sein soll.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Der Nationalrat bekräftigte einmal mehr seinen Wunsch nach der Umgestaltung der Departemente. (Zu den Diskussionen vom vergangenen Jahr siehe hier.) Er überwies gegen den Antrag des Bundesrates, der argumentierte, er habe dies alles schon überprüft und für nicht sinnvoll gehalten, ein Postulat Burkhalter (fdp, NE) (06.3245) für eine grundsätzliche Neuorganisation der Departemente. Diese solle sich sowohl bei der Zuordnung der Ämter als auch bei der Benennung konsequent an den langfristigen Aufgaben und Prioritäten der Politik orientieren. Konkret nannte Burkhalter beispielsweise ein Departement für Sicherheit, das sich mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Justiz und der Landesverteidigung befassen würde. Eine Motion Lustenberger (cvp, LU) für die Schaffung eines Bildungsdepartementes konnte hingegen noch nicht behandelt werden, da sie Nationalrat Baader (svp, BL) bekämpfte. (Siehe dazu auch die Antwort des neuen Bundesrates Burkhalter auf eine Interpellation Fetz (sp, BS) (09.3793)).

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Ende August meldete das Bundesverwaltungsgericht neuen Personalbedarf an. Anlass dazu war die grosse Anzahl von Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der schweizerischen Grossbank UBS zu erwarten waren. Um die UBS vor zivilrechtlichen Klagen zu schützen, hatte sich die Schweiz in einem am 19. August unterzeichneten bilateralen Abkommen verpflichtet, ein rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch der USA innert eines Jahres zu bearbeiten. Die für die Bewältigung dieser Arbeit erforderlichen Richterstellen sollten jedoch nicht dauerhaft eingerichtet werden. Da die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von befristeten Richterstellen noch fehlen, beantragte die Rechtskommission des Nationalrats mit dem Einverständnis ihrer Schwesterkommission der kleinen Kammer, eine entsprechende Verordnung der Bundesversammlung und die Bewilligung von höchstens fünf zusätzlichen, auf zwei Jahre befristeten Richterstellen. Eine aus Mitgliedern der SVP gebildete Kommissionsminderheit bekämpfte diesen Vorschlag, der Bundesrat unterstützte ihn. Der Nationalrat nahm die befristete Erhöhung der Richterzahl und die zugrundeliegende Rechtsgrundlage gegen den Widerstand der SVP an. Nachdem auch die kleine Kammer oppositionslos damit einverstanden war, konnte die Vorlage noch in der Herbstsession verabschiedet werden.

Stellenerhöhung beim Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament bekräftigte seinen Willen, sämtliche mit Bildung, Forschung und Innovation befassten Bundesämter in einem einzigen Departement zu vereinigen. Der Ständerat hatte bereits im Vorjahr eine entsprechende Motion Bürgi (svp, TG) überwiesen. Der Nationalrat hiess im Berichtsjahr diese und noch weitere vier Motionen aus den eigenen Reihen mit der gleichen Zielsetzung gut. Die vier neuen Motionen stammten von Pfister (svp, SG) (05.3378), Widmer (sp, LU) (05.3379), Randegger (fdp, BS) (05.3380) und Riklin (cvp, ZH) (05.3381) und waren im Juni 2005 in einer konzertierten Aktion der vier Regierungsparteien alle am gleichen Tag eingereicht worden. Sie fanden allesamt auch im Ständerat einhellige Zustimmung. Bundesrat Couchepin ging mit den Motionären von der Sache her einig, gab aber zu bedenken, dass der von ihm gewünschte Transfer der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in das Departement des Inneren nicht einfach zu realisieren sei. Am ehesten sei gemäss Couchpin wohl eine grössere Reorganisation zu bewerkstelligen, welche auch einen Teil der im EDI angesiedelten Sozialversicherungen (AHV, 2. Säule) einbeziehen müsste. Diese beiden Sozialwerke seien über ihre Finanzierung eng mit dem Arbeitsmarkt verknüpft und könnten deshalb gut ins EVD integriert werden. Couchepin hatte im Mai, nach der Volksabstimmung über den Bildungsartikel, seine Regierungskollegen mit einem Antrag auf die Überführung der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in sein Departement überrascht. Als Reaktion darauf beauftragte die Regierung Bundespräsident Leuenberger mit der Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Die Luftfahrtpolitik gab dem Parlament einen zusätzlichen Anlass, die geltende Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament unter die Lupe zu nehmen. Auslöser war der Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz über die Beschränkung der Nordanflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten. Der Bundesrat hatte diesen 2002 vorläufig in Kraft gesetzt, er war dann aber 2003 vom Parlament nicht genehmigt worden. Die vorläufige Inkraftsetzung eines noch nicht genehmigten Vertrags durch den Bundesrat entsprach zwar der bisherigen Interpretation der Verfassung, welche der Regierung zur Wahrung wichtiger Landesinteressen dieses Recht zuspricht. Sie wurde aber vom Parlament als unbefriedigend empfunden, da sie dieses in eine Zwangslage bringe, den Vertrag entweder gegen seinen Willen zu genehmigen, oder aber das bereits angewendete Recht wieder aufzuheben und damit die Rechtssicherheit und das aussenpolitische Ansehen der Schweiz zu beeinträchtigen. Der Ständerat hatte 2003 einer parlamentarischen Initiative Spoerry (fdp, ZH) (02.456) Folge gegeben, welche eine Neuregelung bei der vorläufigen Inkraftsetzung verlangt. In Ausführung dieser Initiative legte seine Staatspolitische Kommission Ende 2003 ihre Vorschläge vor. Sie beantragte, dass in Fällen einer dringlichen Inkraftsetzung der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultieren muss. Zudem soll ein vom Bundesrat vorläufig in Kraft gesetzter Vertrag aufgehoben werden, wenn er nicht innert höchstens sechs Monaten dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird. Eine von Abgeordneten der FDP und der SVP gebildete Minderheit wollte noch weiter gehen und dem Bundesrat die vorläufige Inkraftsetzung untersagen, wenn sich die aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte gegen den Vertrag aussprechen. Der Bundesrat lehnte beide Vorschläge ab: denjenigen der Kommissionsminderheit, weil er die Handlungsfähigkeit der Regierung zu sehr beschneiden würde; denjenigen der Mehrheit, weil er nicht nötig sei, da bereits mit dem geltenden Parlamentsgesetz die zuständigen parlamentarischen Kommissionen eine Konsultation verlangen dürfen. Der Ständerat folgte seiner Kommissionsmehrheit und der Nationalrat stimmte ebenfalls zu. Ein Nichteintretensantrag von SVP-Seite, mit der Absicht, dann einen Vorstoss für ein Verbot einer vorzeitigen Inkraftsetzung einzureichen, scheiterte in der grossen Kammer deutlich.

Vorläufige Inkraftsetzung eines noch nicht genehmigten Vertrags durch den Bundesrat (Pa.Iv. 03.459)

Im Fall des „Operative Working Arrangement“ aus dem Jahre 2002 zwischen den USA und der Schweiz über die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden beider Länder bei der Terrorismusbekämpfung (03.037) verabschiedete der Nationalrat eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission, die vom Bundesrat verlangt, dieses Abkommen nachträglich dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Dieses gehe weit über technisch-administrative Regelungen von geringer Tragweite hinaus, über welche der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden dürfe, und sei zudem politisch umstritten, weshalb eine Debatte und ein Entscheid des Parlaments erforderlich seien. Der Ständerat teilte diese Meinung nicht – die gewünschte Information und Debatte habe bereits in den Aussenpolitischen Kommissionen stattgefunden – und lehnte die Motion ab.

Rapport sur les traités internationaux conclus en 2002