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In einem Wahljahr werden die Abstimmungstermine im September und im November in der Regel nicht wahrgenommen. Dies dürfte mit ein Grund sein, dass 2019 nur über ein einziges Volksbegehren abgestimmt wurde, nämlich über die Zersiedelungsinitiative. Die Initiative der Jungen Grünen fand nur bei etwas mehr als einem Drittel der Stimmbevölkerung Unterstützung. Mit der Ablehnung dieses Begehrens an der Urne war zudem klar, dass in der ausklingenden 50. Legislatur (2015–2019) keine einzige der insgesamt 16 Volksinitiativen, die in diesen vier Jahren zur Abstimmung gekommen waren, angenommen wurde. Dies war weder in der 49. Legislatur (2011–2015; 4 von 25 angenommen), in der 48. Legislatur (2007–2011; 3 von 13 angenommen), in der 47. Legislatur (2003–2007; 2 von 5 angenommen), oder in der 46. Legislatur (1999–2003; 1 von 30 angenommen) der Fall gewesen.

In der anstehenden 51. Legislatur dürften einige Volksbegehren an die Urne gelangen. Ende 2019 waren nicht weniger als zehn Volksbegehren hängig; also abstimmungsreif, in parlamentarischer Behandlung oder beim Bundesrat, der eine entsprechende Botschaft zu verfassen hatte. Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass die Bundesversammlung innert 30 Monaten nach Einreichung einer Initiative eine Abstimmungsempfehlung abzugeben hat. Diese Frist kann sich um ein Jahr verlängern, falls ein Gegenvorschlag oder ein Gegenentwurf ausgearbeitet wird. Dies war bei sechs der zehn hängigen Begehren der Fall – was als ein Zeichen dafür gewertet werden kann, dass das Zusammenspiel zwischen Bevölkerung und Parlament durchaus funktioniert: Anliegen von Initiantinnen und Initianten werden vom Parlament zwar abgeschwächt, aber immerhin ernst genommen und verarbeitet. Diese indirekte Wirkung von Volksinitiativen ist im halbdirektdemokratischen politischen System der Schweiz nicht zu unterschätzen. Bei drei Initiativen hatte das Parlament in Form einer parlamentarischen Initiative einen indirekten Gegenvorschlag eingebracht: bei der «Konzernverantwortungsinitiative» (Pa. Iv. 17.498), der «Transparenz-Initiative» (Pa. Iv. 19.400) und der «Pflegeinitiative» (Pa. Iv. 19.401). Bei der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» hatte der Bundesrat der Botschaft den Vorschlag für ein Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung als indirekten Gegenvorschlag beigelegt und auch bei der «Fair-Preis-Initiative» sah die Regierung die Möglichkeit eines indirekten Gegenvorschlags in Form einer Änderung des Kartellrechts. Einen direkten Gegenentwurf beriet das Parlament bei der Initiative «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Ende 2019 lag zudem die Botschaft des Bundesrats zur Initiative «für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» vor und die Räte berieten bereits die Initiative «für sauberes Trinkwasser». Ebenfalls Ende 2019 waren die Initiative für «mehr bezahlbare Wohnungen» und die «Begrenzungsinitiative» abstimmungsreif. Erstere wurde für den Urnengang von Februar 2020 terminiert und über letztere soll im Mai 2020 abgestimmt werden.

Wie eine Zusammenarbeit zwischen Parlament und Initiativkomitees funktionieren kann, zeigten auch die Beratungen um die Initiative «für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub». Diese hätte vier Wochen Vaterschaftsurlaub gefordert. Das Parlament legte in Form einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 18.441) einen indirekten Gegenvorschlag vor, der zwei Wochen forderte. Da sich das Parlament auf diesen Gegenvorschlag einigen konnte, zog das Initiativkomitee seine Initiative zurück. Im Jahr zuvor waren zwei Volksbegehren zurückgezogen worden.

2019 waren zudem acht neue Volksinitiativen erfolgreich zustande gekommen (2018: 5). Innert Jahresfrist wird sich der Bundesrat mit der Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung», der «Massentierhaltungsinitiative», der «Justiz-Initiative», der «Gletscher-Initiative», der Initiative «gegen Waffenexporte (Korrektur-Initiative)», der «99%-Initiative», der Initiative «Organspende fördern - Leben retten» und der Initiative für ein «Tier- und Menschenversuchsverbot» auseinandersetzen und eine Botschaft vorlegen müssen.

Im Sammelstadium befanden sich 2019 total 16 Volksbegehren, nicht weniger als 14 davon wurden erst 2019 neu lanciert, deutlich mehr als noch 2018 als acht verschiedene Komitees die Unterschriftenjagd begonnen hatten. Interessanterweise waren es 2019 vor allem Komitees und nicht – wie man in einem Wahljahr vielleicht erwarten würde – ausschliesslich Parteien, die Volksbegehren lancierten. Zu den wenigen Ausnahmen zählte die junge FDP, die ihre «Renteninitiative» lancierte. Sie war mit dem Thema Altersvorsorge freilich nicht alleine. «Für eine generationengerechte Altersvorsorge» oder für «steuerfreie AHV- und IV-Renten» setzten sich zwei weitere Komitees ein. Bereits 2018 war eine Initiative für «berufliche Vorsorge – Arbeit statt Armut» lanciert worden. Vier weitere Begehren zielten auf Reformen bei der Finanzierung des Gesundheitssystems ab: Die «Pflegefinanzierungs-Initiative», die von der EDU lanciert wurde, die «Gesundheits-Mitbestimmungs-Initiative», die «Prämien-Entlastungs-Initiative» der SP und die bereits 2018 von der CVP lancierte «Kostenbremse-Initiative» wollten etwas gegen die steigenden Krankenkassenkosten unternehmen. Ein Komitee «Mobilfunk-Initiative» lancierte gleich zwei Begehren: Mit der «Mobilfunkhaftungs-Initiative» und der Initiative «für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» sollen vor allem aus gesundheitlichen Gründen dem Ausbau der Mobilfunkgeneration 5G Einhalt geboten werden. Umweltschutzkreise lancierten die «Landschaftsinitiative» und die «Biodiversitätsinitiative», um dem Aussterben von Tier- und Pflanzenarten Einhalt zu gebieten. Mit der «Kontrollschild-Initiative» sollen der CH-Kleber abgeschafft und die Nummernschilder neu designt werden. Das «E-Voting-Moratorium» möchte die Tests zur elektronischen Stimmabgabe einschränken und mit der Initiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» sollen die im Asylwesen verwendeten Gelder für Schutzgebiete oder Hilfsprojekte im Ausland statt für Migrantinnen und Migranten in der Schweiz ausgegeben werden. Die Initiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung» schliesslich forderte, dass auf eine Anpassung der Uhren auf die sogenannte Sommerzeit in Zukunft verzichtet werde.

Voraussichtlich werden es nicht alle dieser Begehren schaffen, die gesetzlichen Fristen oder die verlangten 100'000 Unterschriften einzuhalten. Im langjährigen Schnitt scheiterte nämlich rund ein Drittel aller lancierter Volksbegehren an diesen Hürden. Dieses Schicksal ereilte 2019 drei Begehren (2018: 2): Die von einem Komitee rund um die SVP-Nationalräte Pirmin Schwander (svp, SZ) und Hans Egloff (svp, ZH) lancierte «Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative», mit der die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb hätte entmachtet werden sollen, aber auch die beiden Initiativen des Komitees rund um die Regierungsräte Pierre-Yves Maillard (VD, sp) und Mauro Poggia (GE, mcg), die ein «von den Krankenkassen unabhängiges Parlament» und die «Organisationsfreiheit der Kantone bei der Krankenversicherung» gefordert hätten, scheiterten 2019 offiziell im Sammelstadium.

Volksbegehren im Jahr 2019
Dossier: Lancierte Volksinitiativen von Jahr zu Jahr (ab 2007)

Jahresrückblick 2019: Institutionen und Volksrechte

Der Bundesrat stand aus mindestens vier Gründen 2019 im Fokus der politischen Debatte. Zuerst gab die Departementsverteilung im Nachgang der Bundesratsersatzwahlen vom Dezember 2018, bei denen Doris Leuthard (cvp) und Johann Schneider-Ammann (fdp) durch Viola Amherd (cvp) und Karin Keller-Sutter (fdp) ersetzt worden waren, zu reden (vgl. auch den entsprechenden Peak bei der Medienberichterstattung). Nicht nur, dass mit Viola Amherd zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz eine Frau das VBS übernahm, sondern auch der Wechsel von Guy Parmelin ins WBF und von Simonetta Sommaruga ins UVEK wurden in den Medien diskutiert. Kommentiert wurde dabei insbesondere, dass die Verteilung offenbar erst nach einem Mehrheitsbeschluss innerhalb des Gremiums zustande gekommen war, was als schlechter Start und Herausforderung für die künftige Konkordanz interpretiert wurde. Mit der Wahl von zwei Frauen in die Landesregierung wurde der Debatte um die verfassungsmässige Festschreibung einer Frauenquote im Bundesrat der Wind aus den Segeln genommen. Ein entsprechender Vorstoss, der vom Ständerat noch angenommen worden war, wurde vom Nationalrat versenkt. Auch die Idee einer Karenzfrist, also das Verbot für ehemalige Magistratspersonen, Mandate von Unternehmen anzunehmen, die in Beziehung zu ihrem Regierungsamt stehen, wurde – wie schon 2015abgelehnt. Die Gesamterneuerungswahlen für den Bundesrat Ende Jahr lösten eine breite und medial stark begleitete Debatte um Zauberformel, Konkordanz, Systemstabilität und die Ansprüche der bei den Wahlen 2019 sehr erfolgreichen Grünen Partei auf einen Bundesratssitz aus. Die Mehrheit des Parlaments entschied sich, Regula Rytz, die Sprengkandidatin der Grünen, nicht anstelle von Ignazio Cassis in die Exekutive zu wählen.

Auch die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament war im Berichtjahr Gegenstand parlamentarischer Arbeit. Beraten wurde dabei insbesondere die Idee eines Verordnungsvetos. Die auf eine parlamentarische Initiative Aeschi (svp, ZG; Pa.Iv. 14.422) zurückgehende, 2014 eingereichte Idee sieht vor, dass ein Drittel der Mitglieder eines Rates gegen die Veröffentlichung einer bundesrätlichen Verordnung ein Veto einlegen kann, wenn die Stossrichtung der Verordnung nicht dem Willen des Parlaments entspricht. Während sich eine Mehrheit des Nationalrats davon eine präventive Wirkung erhoffte, lehnte die Mehrheit des Ständerats die Vorlage als zu kompliziert ab. Ein weiteres Mal abgelehnt wurde – ebenfalls nach längeren Diskussionen – die Idee einer Neuorganisation der Legislaturplanung. Das Parlament debattiert in schöner Regelmässigkeit seit der 2002 eingeführten Änderung, ob die Diskussionen um die zahlreichen Änderungsanträge an der Legislaturplanung zielführend seien. Der Antrag, die Planung wie vor 2002 einfach zur Kenntnis nehmen zu können und eben nicht als Bundesbeschluss behandeln zu müssen, stiess aber im Parlament erneut auf taube Ohren. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die Diskussion nach den eidgenössischen Wahlen 2019 erneut losgehen wird.

Im Nationalrat wurde 2019 die Frage erörtert, wie politisch die Verwaltung sei. Während eine Motion Bigler (fdp, ZH; Mo. 17.4127), die eine Offenlegung der Interessenbindungen von Kaderangestellten verlangt, von der grossen Kammer angenommen wurde, lehnte diese ein Postulat Burgherr (svp, AG; Po. 17.3423) ab, mit dem hätte untersucht werden sollen, wann und wie die Verwaltung effektiv politischen Einfluss ausübt. Dauerbrenner im Parlament waren auch 2019 Sparmassnahmen bei den Personalkosten in der Verwaltung. Diese sollten, wäre es nach dem Nationalrat gegangen, mit Hilfe von Digitalisierung oder durch einen Ausgabenstopp in den Griff bekommen werden – der Ständerat verweigerte aber jeweils seinen Segen dazu.

Im letzten Jahr der 50. Legislatur kam es im Parlament noch zu fünf Mutationen. Insgesamt wurden in der 50. Legislatur 26 Nationalrats- und zwei Ständeratsmandate ersetzt; rund ein Drittel der Mutationen war durch die SP-Fraktion zu verantworten. Das Büro-NR will sich in einem Bericht auf ein Postulat Feri (sp, AG; Po. 18.4252) der Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf annehmen, einem Thema, das in den letzten Jahren immer virulenter zu werden scheint, wie verschiedene Vorstösse zeigen. Nicht einig wurde man sich in den Räten über verschiedene Spesenregelungen. Die SPK-NR entschloss sich deshalb, mit einer Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 19.431) wenigstens die Übernachtungsentschädigungen einheitlicher zu organisieren. Diskutiert wurde im Parlament auch 2019 wieder über Regeln für transparenteres Lobbying. Die seit Langem schwelende Debatte, die spätestens 2015 mit der sogenannten «Kasachstan-Affäre» viel Fahrt aufgenommen hatte, wurde allerdings stark abgebremst: Fast wäre auch der letzte, ziemlich zahnlose Vorstoss in diese Richtung versandet, wenn nicht der nach den eidgenössischen neu zusammengesetzte Nationalrat den Nichteintretensentscheid auf einen Vorschlag der SPK-SR sozusagen in letzter Minute zurückgenommen hätte.

Etwas stärker in den Fokus als auch schon geriet 2019 die Judikative, was sich auch in der Medienkonjunktur zu diesem Thema zwischen März und September 2019 beobachten lässt. Dies hatte einerseits damit zu tun, dass im Nationalrat über die Revision des ziemlich umstrittenen Bundesgerichtsgesetzes debattiert wurde – insbesondere die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird wohl auch 2020 noch zu reden geben, auch wenn der Ständerat kurz vor Ende Jahr beschloss, nicht auf die Vorlage einzutreten. Andererseits standen einige Ersatzwahlen an, die jedoch in aller Regel geräuschlos über die Bühne gehen. Beinahe wäre jedoch eine Ersatzwahl ans Bundesgericht zur Ausnahme dieser Regel geworden, da die GK entgegen den Gepflogenheiten nicht die am stärksten untervertretene SVP, sondern die CVP berücksichtigte, was beinahe zu einer noch nie vorgekommenen Kampfwahl geführt hätte. Dafür, dass das Gerichtswesen auch in Zukunft im Gespräch bleibt, wird wohl auch die 2019 zustande gekommene Justizinitiative sorgen, die vorschlägt, oberste Richterinnen und Richter per Losverfahren zu bestimmen, um eben diese starke, dem Proporzgedanken geschuldete Verbindung zwischen Judikative und Parteien zu verhindern. Viel zu schreiben gab zudem die Bundesanwaltschaft. Nach langen und stark medial begleiteten Diskussionen zu einer Disziplinaruntersuchung um den amtierenden Bundesanwalts Michael Lauber wurde dieser erst nach einer Verschiebung der Wahl von der Sommer- in die Herbstsession und äusserst knapp für eine dritte Amtsperiode bestätigt.

Im Wahljahr 2019 trat die Nutzung der direkten Demokratie ein wenig in den Hintergrund. An zwei Abstimmungswochenenden wurde lediglich über drei Vorlagen abgestimmt. Dabei folgte die Mehrheit der Stimmbevölkerung sowohl bei den beiden Referenden (STAF und Waffenschutzrichtlinie) als auch bei der Zersiedelungsinitiative der Empfehlung von Parlament und Bundesrat. Die Ablehnung der Zersiedelungsinitiative bedeutet zudem, dass in der 50. Legislatur kein einziges Volksbegehren Erfolg hatte. Die wahlbedingte Abstimmungspause wird wohl in den folgenden Jahren zu einigen Abstimmungswochenenden mit mehreren Vorlagen führen, sind doch Ende 2019 ganze 16 Volksinitiativen im Unterschriftenstadium und 19 abstimmungsreif oder beim Bundesrat oder im Parlament in Beratung. Dafür, dass in Zukunft die direkte Demokratie umfassender genutzt werden könnte, sorgte das Parlament zudem mit seiner Entscheidung zur Kündigung von Staatsverträgen, die zukünftig nicht mehr dem Bundesrat, sondern der Legislative und im Falle eines Referendums der Stimmbevölkerung obliegt. Eines der anstehenden Volksbegehren ist die Transparenzinitiative, für die die SPK-SR 2019 einen indirekten Gegenentwurf in die Vernehmlassung gab, mit dem die Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen im Gesetz geregelt werden soll und der in der Wintersession vom Ständerat mit Anpassungen gutgeheissen wurde.

Einen herben Dämpfer erlitt 2019 die Idee des elektronischen Wählens und Abstimmens. Nachdem der Kanton Genf bereits Ende 2018 sein E-Voting-System eingestellt hatte und das System der Post in einem öffentlich ausgeschriebenen Stresstest den Anforderungen nicht standgehalten hatte, bestanden keine brauchbaren technischen Angebote mehr für die effektive Durchführung von «Vote électronique». Daher entschied sich der Bundesrat, sein Ziel, E-Voting als ordentlichen Stimmkanal einzuführen, vorläufig zu sistieren. Gegenwind erhielt der elektronische Stimmkanal zudem von einer Anfang 2019 lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium. Immerhin entschied sich der Nationalrat für eine Motion Zanetti (svp, ZH; Mo. 19.3294) mit dem Ziel, die Abstimmungsunterlagen elektronisch zustellen zu können.

Jahresrückblick 2019: Institutionen und Volksrechte
Dossier: Jahresrückblick 2019

Zusammen mit dem indirekten Gegenvorschlag beriet der Ständerat in der Wintersession 2019 auch die eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)». Zur Initiative selber wurde allerdings kaum debattiert. Immerhin musste über einen links-grünen Minderheitsantrag abgestimmt werden, der der Stimmbevölkerung die Annahme der Transparenzinitiative beantragen wollte. Die Mehrheit der kleinen Kammer wollte jedoch mit 32 zu 12 Stimmen dem Antrag des Bundesrats zur Ablehnung folgen. Da die Beratung des Gegenvorschlags noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, stimmte der Ständerat einem Antrag auf Verlängerung der Behandlungsfrist der Transparenz-Initiative bis zum 10. April 2021 stillschweigend zu.

Eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)»
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab die SPK-NR der parlamentarischen Initiative Minder (parteilos, SH) keine Folge. Es sei in der Praxis kaum möglich, zu entscheiden, ob die Einheit der Materie bei Erlassen der Bundesversammlung gegeben sei. Ob ein, wie von Minder geforderter, sachlicher Zusammenhang von Teilen einer Vorlage bestehe – immerhin eine Grundlage für den Entscheid über die Gültigkeit einer Volksinitiative –, könne in der Praxis bei Erlassen nicht «trennscharf» beurteilt werden. Zudem könne eine solche Forderung den Spielraum des Parlaments beim Finden von Kompromisslösungen zu stark einschränken, so die Kommissionsmehrheit bei ihrer Begründung. Eine Vorlage könne per Referendum bekämpft werden, wenn man mit der Verknüpfung unterschiedlicher Themen nicht einverstanden sei. Die starke Kommissionsminderheit war allerdings der Meinung, dass Erlasse gleich behandelt werden sollten wie Volksbegehren. Ungeachtet dessen ging die Initiative anschliessend zurück an die SPK-SR, die ihr bereits Folge gegeben hatte.

Einheit der Materie (Pa. Iv. 18.436)

Schon im Februar 2018 gaben Gegnerinnen und Gegner der Einführung von E-Voting bekannt, eine Volksinitiative einreichen zu wollen, mit der E-Voting verboten werden solle. Franz Grüter (svp, LU), der führende Kopf hinter dieser Idee, wollte aber zuerst auf parlamentarischer Ebene versuchen, ein Moratorium einzuführen. Weil dies allerdings nicht gelang, trieb der IT-Unternehmer seine Idee voran. Ein breit abgestütztes Komitee mit Vertretenden der Jungparteien der FDP, der SVP und der GLP, der Piratenpartei, nationalen Politikern der SP (Jean-Christophe Schwaab, VD), der GP (Balthasar Glättli, ZH) und der SVP (Claudio Zanetti, ZH; Gregor Rutz, ZH), dem Chaos Computer Club (Hernâni Marques), Sicherheitsexpertinnen und -experten sowie Rechtsanwältinnen und -anwälten verabschiedete Anfang September den definitiven Initiativtext der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)». Die Initiative will ein mindestens fünfjähriges E-Voting-Verbot, das erst fallen darf, wenn jedes Individuum seine eigene Stimmabgabe und die Ermittlung der Ergebnisse ohne besondere Sachkenntnisse überprüfen kann.
Die Bundeskanzlei schloss ihre Vorprüfung der Initiative Ende Februar 2019 ab; die Frist für die Unterschriftensammlung dauert nun bis zum 12. September 2020. An der Medienkonferenz beteuerte das bunt gemischte Komitee, dass es ihm um den Schutz der direkten Demokratie vor Manipulationen gehe. Die Sicherheit von E-Voting sei heute nicht gewährleistet und der vom Bund «blauäugig» vorangetriebene Prozess zur Einführung von «Vote électronique» müsse deshalb gestoppt werden. In den Medien wurde das Anliegen weitestgehend positiv kommentiert. Die WoZ forderte ihre Leserschaft auf, Unterschriften beizusteuern, und die NZZ erachtete die Digitalisierung der Urne als unnötig. Der Nutzen von E-Voting sei gemessen an den Risiken verschwindend klein, erklärte sie. Leise Kritik wurde jedoch an der Idee laut, dass das Moratorium erst aufgehoben werden soll, wenn Laien den technischen Prozess verstehen. Dies komme einem Technologieverbot nahe, schrieb der Tages-Anzeiger in einer Glosse und erdachte sich ähnliche kreative Moratorien: So sollen etwa erst dann wieder AKWs gebaut werden dürfen, wenn diese von maximal fünf Säuglingen gefahrenlos betrieben werden können, oder Flugzeuge erst dann Starterlaubnis erhalten, wenn alle Passagiere das physikalische Prinzip des dynamischen Auftriebs beschrieben hätten.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)»
Dossier: Vote électronique

Die offizielle Nachbefragung zur Selbstbestimmungsinitiative (VOTO-Studie) zeigte, dass das SVP-Begehren für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur schwer verständlich gewesen war. 43 Prozent der rund 1'500 Befragten gaben an, es sei ihnen schwergefallen, zu verstehen, worum es überhaupt gehe. Gerade für eine SVP-Initiative sei dieser Wert hoch, interpretierten die Verfasser der Analyse dieses Resultat. Als erklärungskräftig für den Stimmentscheid erwies sich die Parteiensympathie. SVP-Anhängerinnen und -anhänger unterstützten das Anliegen ebenso geschlossen (87%), wie es Sympathisierende linker Parteien verwarfen (91%). Auch die Parolentreue der Befragten, die mit der CVP oder der FDP sympathisierten, war mit 76 Prozent vergleichsweise stark. Die im Nachgang der Abstimmung geäusserte Vermutung der SVP, dass sie ihre eigene Klientel nicht zu mobilisieren vermocht habe, wurde von der Analyse in Frage gestellt: Immerhin 61 Prozent der Befragten mit SVP-Sympathien gaben an, sich am Urnengang beteiligt zu haben. Neben der ideologischen Einstellung erwies sich das Vertrauen in den Bundesrat und in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als wichtiger Treiber für ein Nein.
Das wichtigste, von den Befragten geäusserte Motiv für ein Ja war der Wunsch nach Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz gegenüber dem Ausland. Obwohl in der Kampagne oft hervorgehoben, wurde der Schutz der direkten Demokratie hingegen nur selten als Motiv für die Unterstützung des SVP-Begehrens genannt. Als zentrales Nein-Motiv entpuppte sich die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Partnerin in internationalen Verhandlungen. Das in der Kampagne weit verbreitete Argument, dass die Initiative menschenrechtsfeindlich sei, wurde hingegen spontan kaum als Entscheidungsgrund genannt. Immerhin 10 Prozent der Befragten gaben zudem an, die Initiative abgelehnt zu haben, weil sie von der SVP stammte. In beiden Lagern vermochten je rund 10 Prozent der Befragten ihren Stimmentscheid nicht zu begründen.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Auch 2018 wurde keines der sechs zur Abstimmung stehenden Volksbegehren angenommen. Unerwartet deutlich wurden dabei die «No-Billag-Initiative» und die «Selbstbestimmungsinitiative» abgelehnt. Sie konnten genauso wie die «Vollgeld-Initiative», die «Fair-Food-Initiative» oder die Initiative «für Ernährungssouveränität» nicht einmal 40 Prozent der Stimmenden überzeugen. Am nächsten an einen Erfolg an der Urne kam noch die «Hornkuh-Initiative», aber auch sie wurde mit 45.3 Prozent Ja-Stimmen abgelehnt. Immerhin waren 2018 wieder Entscheidungen über Volksbegehren angestanden, nachdem 2017 keine einzige Volksinitiative an die Urne gekommen war.

Mit diesen sechs erledigten Volksinitiativen war die Liste der beim Parlament oder beim Bundesrat hängigen Begehren auf sieben geschrumpft (2017: 12). Allerdings hatten es 2018 auch fünf Komitees geschafft, die nötigen Unterschriften in der gegebenen Frist zu sammeln. Der Bundesrat und das Parlament werden sich folglich über ein «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten», zwei Umweltschutzanliegen («für sauberes Trinkwasser» und «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»), die beide weniger als ein Jahr zum Sammeln der Unterschriften brauchten, die «Fair-Preis-Initiative» sowie über die von der SVP noch im Lancierungsjahr erfolgreich innert sieben Monaten zustande gekommene «Begrenzungsinitiative» beugen müssen. 2017 waren noch vier Begehren zustande gekommen.
Im Berichtsjahr wurden – einschliesslich der Begrenzungsinitiative – acht Volksinitiativen lanciert, 2017 hatten sich zehn Komitees auf die Unterschriftenjagd gemacht. Von diesen acht befand sich 2018 noch die Hälfte im Sammelstadium. Unter den neuen Begehren war die «Korrektur-Initiative», die von einer breiten Parteienallianz gegen den Beschluss des Bundesrats, Kriegsmaterialexporte zu lockern, gestartet wurde. Die CVP wollte mit der «Kostenbremse-Initiative» etwas gegen die steigenden Krankenkassenkosten unternehmen, wobei ihr unterstellt wurde, dass sie die Initiative wohl auch als Werbevehikel für die 2019 anstehenden eidgenössischen Wahlen einsetzen wolle. Ebenfalls lanciert wurden die «Justiz-Initiative», die «Massentierhaltungsinitiative», die «Kesb-Initiative», eine Initiative «gegen Tabakwerbung bei Kindern und Jugendlichen» und die von Workfair 50+ ausgearbeitete Initiative mit dem Titel «Arbeit statt Armut».

Für zwei im Sommer 2017 lancierte Begehren war Ende 2018 die Frist für die Abgabe der nötigen Unterschriften verstrichen. Sowohl die Initiative «Zuerst Arbeit für Inländer» als auch die Initiative «Atomkraftwerke abschalten» waren im Sammelstadium gescheitert. Bereits im Jahr 2017 hatten es zwei Begehren nicht geschafft, die Unterschriftenhürden in der vorgegebenen Frist zu überspringen.

Volksinitiativen entfalten nicht nur Wirkung, wenn sie an der Urne angenommen werden. Vielmehr können sie als Druckmittel verwendet werden, um das Parlament zu Gesetzesrevisionen zu veranlassen. Dies gelang 2018 mit der «Velo-Initiative», für die der Bundesrat und das Parlament einen direkten Gegenentwurf ausgearbeitet hatten. Der Bundesbeschluss Velo, zu dessen Gunsten die Initiative zurückgezogen worden war, war – anders als die sechs Initiativen im Berichtsjahr – an der Urne erfolgreich. Zurückgezogen wurde auch die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», die als rechtskonservative Drohkulisse gegen die von Eveline Widmer-Schlumpf angeregte, 2018 im Parlament aber dann letztlich gescheiterte Revision des Bankgeheimnisses im Inland gewirkt hatte.

Volksbegehren im Jahr 2018
Dossier: Lancierte Volksinitiativen von Jahr zu Jahr (ab 2007)

Am 25. November 2018 kam die Selbstbestimmungsinitiative zur Abstimmung. Die lediglich 33.7 Prozent Ja-Stimmen – in keinem einzigen Kanton fand die Initiative eine Mehrheit – waren für die meisten Beobachterinnen und Beobachter überraschend wenig. Die grösste Unterstützung erhielt das SVP-Begehren in den Kantonen Schwyz (47.1%) und Appenzell Innerrhoden (47.0%) sowie im Tessin (46.1%). In der Romandie beziehungsweise in den Kantonen Waadt (23.4%), Neuenburg (22.6%), Genf (24.7%) und Jura (24.5%) votierten hingegen mehr als drei Viertel der Teilnehmenden gegen die Initiative. Die Stimmbeteiligung lag bei 48.41 Prozent und damit leicht höher als bei der gleichzeitig zur Abstimmung stehenden Hornkuh-Initiative (48.30%) und bei der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten (48.38%).
Am Tag nach der Abstimmung waren sich die Medien einig und sprachen von einer «Klatsche» (Blick), von einem «échech historique» (Le Temps) oder einer «schweren Schlappe» für die SVP. Die Ablehnung des Begehrens der Volkspartei sei überraschend deutlich ausgefallen. Allerdings sei die Frage der Hierarchie zwischen Völker- und Landesrecht nach wie vor nicht geklärt. Von einem «Pyrrhussieg» sprach gar die Basler Zeitung, weil sich künftig wohl die Konflikte zwischen den beiden Normstufen häufen würden. Zudem waren sich die Protagonisten uneinig darüber, was das Resultat für die künftige Aussenpolitik bedeute. Zur Diskussion standen dabei der Rahmenvertrag mit der EU und der UNO-Migrationspakt. Während für die Aargauer Zeitung das Nein «kein Freipass für das Rahmenabkommen mit der EU» darstelle, sprach die Wochenzeitung von einem Signal für die internationale Zusammenarbeit.
Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) sah einen Grund für die Niederlage in den Argumenten der Gegnerschaft, gegen die die SVP nicht angekommen sei. Die Vorlage sei zu abstrakt gewesen, urteilte dabei Roger Köppel (svp, ZH) in der Weltwoche. Ein Urteil, das auch die NZZ teilte: Für einmal habe die SVP «das Bauchgefühl» nicht ansprechen können. SVP-Präsident Albert Rösti (svp, BE) habe sich mehr erhofft, wie er der Aargauer Zeitung zu Protokoll gab. Man habe eine Schlacht verloren, nicht aber den Kampf für die Unabhängigkeit. Zudem erachte er es als Erfolg, dass man dank der SVP intensiv über die direkte Demokratie diskutiert habe – trotz massiver «Verunsicherungs-Kampagne» der Gegner, so der Berner Nationalrat im Blick. Das Nein bedeute, so der Parteipräsident weiter, dass die Bevölkerung zur Klärung des Verhältnisses zwischen Landes- und Völkerrecht keine Verfassungsänderung wolle. Es sei aber kein Plebiszit für Verhandlungen mit der EU, sondern ein Ja für die direkte Demokratie und ein Auftrag, den UNO-Migrationspakt oder den Rahmenvertrag mit der EU zu bekämpfen. Die SVP werde dies weiterhin tun und als Druckmittel auch die Begrenzungsinitiative weiter verfolgen, die im Sommer zustande gekommen war.
Während im Siegerlager die GLP das Resultat als «Ja zu einer offenen und vernetzten Schweiz» interpretierte (Beat Flach [glp, AG] in der Aargauer Zeitung), sah es die SP zwar als Stärkung der Bilateralen, nicht aber als Steilpass für ein Rahmenabkommen an. Regula Rytz (gp, BE) war stolz, dass die Bevölkerung die Sprengkraft der Initiative gegen die Institutionen erkannt habe. Das System zwinge zum Ausgleich und in der Schweiz könne niemand alleine entscheiden, kommentierte Justizministerin Simonetta Sommaruga das Verdikt. Die Bevölkerung wisse diesen Ausgleich zu schätzen. Der Gewerbeverband und Economiesuisse interpretierten das Nein als Bestätigung einer weltoffenen Wirtschaftsschweiz. Die Gewerkschaften sahen darin eine Ansage gegen die Abschottungspolitik und von einem klaren Bekenntnis zum Völkerrecht sprach Amnesty International.


Abstimmung vom 25. November 2018

Beteiligung: 48.4%
Ja: 872'288 (33.7%) / Stände: 0
Nein: 1'713'501 (66.3%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: EDU, FPS, SD, SVP
– Nein: BDP, CVP, EVP, FDP, GLP, GPS, KVP, PdA, SP; Economiesuisse, SGB, SGV, Travail.Suisse

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Mit der in der Presse als «Kuhhandel» bezeichneten Verknüpfung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung wurde auch eine juristische Diskussion laut, die sich um das Thema «Einheit der Materie» drehte. Dieser Grundsatz ist ein wichtiger Bestandteil bei der Entscheidung, ob eine Volksinitiative gültig ist oder nicht. Er verlangt, dass zwei verschiedene Sachfragen nicht in ein und der gleichen Abstimmungsvorlage verknüpft werden dürfen, weil sonst die Gefahr besteht, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Präferenzen nicht klar äussern können. Wenn etwa die eine Sachfrage bei einer Person auf Zustimmung, die andere aber auf Ablehnung stösst, kann eigentlich weder ein Ja noch ein Nein in die Urne gelegt werden. Ob und wann «zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative ein sachlicher Zusammenhang besteht» (BG über die politischen Rechte, Art. 75 Abs. 2), ist freilich Interpretationssache. Die Frage, die sich Thomas Minder (parteilos, SH) stellte und gleich in eine parlamentarische Initiative verpackte, war, ob die Einheit der Materie auch für Behördenvorlagen gelten müsse, die dem Referendum unterstellt sind. In seiner schriftlichen Begründung zu seinem Vorstoss zitierte der Schaffhauser juristische Literatur, die sich darauf stützt, dass es unerheblich sei, wer Urheber einer Abstimmungsvorlage sei, dass der Grundsatz also auch für Bundesbeschlüsse zu gelten habe. Es sei nun aber an der Bundesversammlung zu entscheiden, ob sie dies auch so sehe.
Eine 6 zu 4-Mehrheit (bei 2 Enthaltungen) der SPK-SR sah das in der Tat so und gab der parlamentarischen Initiative Folge. Es sei zwar schwierig, diesen Grundsatz immer einzuhalten, die vom Parlament verabschiedeten Gesetze sollten aber den gleichen Anforderungen genügen wie Volksinitiativen, weshalb ein entsprechendes Gesetz geprüft werden solle.

Einheit der Materie (Pa. Iv. 18.436)

Ende August 2018 legte der Bundesrat seine Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» vor. Obwohl Umfragen verschiedentlich gezeigt hatten, dass das Anliegen bei der Bevölkerung auf Sympathie stösst und die Juso mit zwei inhaltlich ähnlich gerichteten kantonalen Initiativen in den Kantonen Schwyz und Freiburg Erfolg gehabt hatte – was in der Presse als «Sensation» bezeichnet worden war, weil in beiden Kantonen sowohl Regierung als auch Parlament das Begehren abgelehnt hatten –, empfahl der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er argumentierte dabei ähnlich wie bei seinen Antworten auf die Kritik der GRECO an der Intransparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz, dass nämlich Regeln zur Offenlegung von Parteispenden nicht mit dem politischen System der Schweiz vereinbar seien. Sie seien zudem auch deshalb nicht nötig, weil erstens die verschiedenen Institutionen der Machtteilung – Föderalismus, direkte Demokratie, Kollegialregierung, Milizsystem – verhinderten, dass Parteien einen zu grossen Einfluss ausüben könnten und zweitens Zweifel bestünden, dass Geld bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen überhaupt eine entscheidende Rolle spiele. Der Bundesrat warnte zudem davor, dass die Regelungen hohe Kosten verursachen würden, da die Überprüfung und die Durchsetzung der Regeln wirksame Kontrollen benötigten. Die von der Initiative vorgesehenen Regelungen könnten zudem sehr einfach unterlaufen werden. In den Medien wurde auch die Rolle von Justizministerin Simonetta Sommaruga diskutiert, die die bundesrätliche Haltung in der Öffentlichkeit vertreten musste. Es stehe ihr ein unangenehmer Abstimmungskampf bevor, da die Partei der Magistratin für die Initiative kämpfe.

Eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)»
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Mit 6 zu 5 Stimmen empfahl die SPK-SR Mitte Mai die Motion Estermann (svp, LU) zur Ablehnung. Die Frage, ob der Bund für das Porto auf Abstimmungscouverts aufkommen müsse oder nicht, ziele auf eine Detailfrage, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone falle. Der Bund dürfe nur die generellen Rahmenbedingungen vorgeben, nicht aber solche Kostendetails. Zudem fänden häufig zeitgleich Abstimmungen auf den verschiedenen föderalen Stufen statt und es sei kaum möglich, speziell nur die Kosten für nationale Urnengänge zu bestimmen. Man dürfe zudem nicht von der Post verlangen, wirtschaftlich zu agieren, und ihr gleichzeitig die Versandkosten für die briefliche Stimmabgabe aufhalsen. Während die Kommissionsmehrheit das Drittel an Kantonen als Vorbild lobte, das bei der brieflichen Stimmabgabe bereits Portofreiheit eingeführt habe, monierte die Kommissionsminderheit, dass hier eine Chance verpasst werde, administrative Hürden abzubauen, um eine höhere Stimmbeteiligung zu fördern. Zudem müssten die Kosten ja nicht der Post übertragen werden, sondern der Bund könne sich anteilmässig beteiligen.
In der recht lebhaften ständerätlichen Debatte wurde betont, dass es hier nicht primär darum gehe, Massnahmen für eine höhere Stimmbeteiligung zu finden. Alle würden dies wohl eine gute Sache finden, betonte Kommissionssprecherin Pascale Bruderer Wyss (sp, AG). Es gehe vielmehr darum, sich zu fragen, ob der Bund oder die Post die Kosten tragen müssten. Bundeskanzler Walter Thurnherr betonte, dass den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Reihe von alternativen Möglichkeiten für Wahl- und Stimmbeteiligung offen stünden. Die wohl bequemste sei tatsächlich jene via die Infrastruktur der Post. Aber dieser komfortable Weg verursache halt auch Kosten von 85 Rappen. Die Stimmen gegen den im Nationalrat noch überwiesenen Vorstoss schienen letztlich zu verfangen: In Anbetracht der knappen Kommissionsmehrheit versenkte der Ständerat die Motion mit 29 zu 10 Stimmen relativ deutlich.

Porto auf Abstimmungscouverts

Indem sie auf eine Studie der Uni Freiburg zum Thema Wahlbeteiligung verwies, die einen positiven Effekt „klar beweise“, forderte Yvette Estermann (svp, LU), dass das Porto auf Abstimmungscouverts vollumfänglich von der Post übernommen werde. Die in der politikwissenschaftlichen Zeitschrift „Electoral Studies“ erschienene Untersuchung zeigte auf der Basis einer Untersuchung der Partizipation bei nationalen Abstimmungen in Berner Gemeinden, dass die Stimmbeteiligung in jenen Gemeinden höher ist, in denen die Versandkosten für die briefliche Stimmabgabe von der Gemeinde getragen werden. Der Effekt des Gratis-Portos wurde auf rund 2 Prozent geschätzt. Estermann beantragte mittels Motion, dass die Post als bundeseigener Betrieb die Versandkosten von momentan 85 Rappen übernehmen muss, damit die Stimmbeteiligung erhöht werde.
In seiner ablehnenden Antwort machte der Bundesrat geltend, dass die Durchführung von Abstimmungen Sache der Kantone sei. Es gebe in der Tat Kantone (AG, AI, BS, GE, GL, OW, SG, ZG, ZH), welche die Versandkosten übernähmen. Zudem hätten in den anderen Kantonen einzelne Gemeinden beschlossen, die entsprechende Finanzierung ohne Bundesinterventionen zu regeln. Dies sei nicht nur sachlich richtig, sondern auch deshalb angezeigt, weil häufig ja nicht nur eidgenössische, sondern auch kantonale und kommunale Abstimmungen gleichzeitig stattfänden, bei denen die Versandkosten dann anteilmässig von Kantonen und Gemeinden und nicht nur vom Bund alleine getragen werden müssten. Die Regierung wolle die Kantone gerne auf die entsprechende Studie aufmerksam machen, darüber hinaus würde sie aber im Moment dem Ausbau von E-Voting den Vorzug geben. Dies sei im Hinblick auf einen Abbau von Hürden bei Abstimmungen nachhaltiger.
Die nationalrätliche Debatte zur Motion entwickelte sich zu einem eigentlichen Ping-Pong zwischen Bundeskanzler Thurnherr und verschiedenen Rednerinnen und Rednern. Während der Bundeskanzler die Position des Bundesrates mit den Argumenten verteidigte, dass Abstimmungsbeteiligung auch etwas kosten dürfe, man das Couvert auch ohne Briefmarke einfach in den Gemeindebriefkasten werfen könne und die Kosten zumutbar seien, gab den Votanten von links und rechts die fehlende Rechtsgleichheit zwischen den Kantonen, die im Vergleich zu den Millionen, die man in E-Voting investiere, relativ geringen Kosten oder die Möglichkeit einer gerechten Kostenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu denken. Dem Bundeskanzler, der davor warnte, dass irgendwann sicher auch noch verlangt werde, dass jemand das Stimmmaterial bei Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu Hause abhole, wurde eine „herablassende Behandlung der Motion“ (Balthasar Glättli (gp, ZH)) vorgeworfen. Dank der geschlossenen Grünen Fraktion, der praktisch geschlossenen SVP-Fraktion und einer grossen Mehrheit der SP-Fraktion wurde die Motion mit 109 Ja zu 73 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen schliesslich angenommen.

Porto auf Abstimmungscouverts

Auch 2017 fanden sich in den Medien einige Überlegungen zum Funktionieren der Demokratie im Allgemeinen und der direkten Demokratie im Besonderen: Ist die (direkte) Demokratie in Gefahr? Wie sollen Volksinitiativen umgesetzt werden? Wer darf sich in Abstimmungskämpfe einmischen? Macht die direkte Demokratie eine Verschnaufpause?

Nahrung für diese Überlegungen gab unter anderem der Amtsantritt des neuen amerikanischen Präsidenten Donald Trump. Herrschte auf der einen Seite Angst, dass der neue Präsident in einer politischen Krise gefährlich werden könnte, wurde auf der anderen Seite Zuversicht geäussert, dass die Demokratie auch «Stürme» aushalte (Aargauer Zeitung). Dies zeige nicht zuletzt auch die über 180-jährige Erfolgsgeschichte der Schweiz. Zwar gebe es auch hier Fragen, die in Krisensituationen – hervorgehoben wurde insbesondere die Zuwanderung – in direktdemokratischen Abstimmungen nicht immer allen gefallen würden. Dies sei aber vielmehr ein Zeichen der «Lebhaftigkeit» und nicht des Endes der Demokratie.

Ganz andere Töne schlug Christoph Blocher bei seiner traditionellen Albisgüetli-Rede an. Es finde eine «Entmachtung der Bürger» statt: Die «Unwissenden, die Modernisierungsverlierer, die Unanständigen, die Stillosen, die Populisten, die Nationalkonservativen und natürlich die SVP» stünden einer politischen Elite gegenüber, die aus Intellektuellen und «Volksverächtern» bestünde, die nicht nur die Volksrechte einschränken wollten, sondern auch immer mehr Geld aus der Bevölkerung pressten. Widerstand sei zwingend. Auch die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wurde von SVP-nahen Kreisen immer wieder kritisiert und als «Verfassungsbruch» bezeichnet. Die direkte Demokratie sei in Gefahr, gab etwa ein Komitee als Begründung für das letztlich gescheiterte Referendum gegen die Umsetzung des SVP-Begehrens an.

Dass die Umsetzung von angenommenen Initiativen schwierig ist, zeigte sich auch bei der sogenannten Pädophileninitiative. Mehrere Stimmen wurden laut, die forderten, dass die Initiative nicht gesetzlich konkretisiert werden solle, sondern – wie dies schon bei der Minarettinitiative der Fall gewesen war – lediglich der Verfassungstext als Grundlage für eine direkte Anwendung bzw. eine juristische Auslegung herangezogen werden solle. Damit würde man auch der «zunehmenden Tendenz von grund- und völkerrechtswidrigen Volksinitiativen Einhalt [...] gebieten» begründete etwa Daniel Jositsch (sp, ZH) diesen Vorschlag. Volksinitiativen würden trotz Bedenken zur Umsetzbarkeit angenommen – Hans Rentsch bezeichnete dies in der Weltwoche als «expressive voting», also als symbolischen und emotionalen statt sachlichen Abstimmungsentscheid. Das bringe das Parlament in ein Dilemma, befand auch Beat Vonlanthen (cvp, FR): Wenn es den Spielraum ausnutze und die extremsten Forderungen eines Volksbegehren einschränke um sie grund- und menschenrechtskonform umzusetzen, werde ihm nachher Verfassungsbruch vorgeworfen.

Im Rahmen der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III wurde die Frage diskutiert, wer in Abstimmungskämpfen Empfehlungen abgeben darf. Mehrere kantonale Finanzdirektoren warben in einem Inserat für ein Ja zur Steuerreform. Die Frage, ob sich die Kantone an der Finanzierung dieser Inserate beteiligten, wurde zwar abschlägig beantwortet, trotzdem sei es heikel, dass sich amtliche Stellen in Abstimmungskämpfe einmischten, kritisierte etwa der Tages-Anzeiger. Es wurde dabei auch auf ein Bundesgerichtsurteil verwiesen, das die Stellungnahme von Ostschweizer Regierungsräten zum Nachrichtendienstgesetz gerügt hatte.
Das Nein zur USR III wurde teilweise auch unter dem Aspekt einer Korrekturwirkung der direkten Demokratie diskutiert. Der Entscheid sei als Kurskorrektur eines Projektes einer rechtsbürgerlichen Mehrheit aus SVP und FDP im Nationalrat zu verstehen. Die direkte Demokratie habe «das Misstrauen quasi im Blut», interpretierte etwa der Zürcher Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann im Blick den Abstimmungsausgang.

Eben diese direkte Demokratie «halte Winterschlaf», bilanzierte die Solothurner Zeitung mit Blick auf den Umstand, dass im Jahr 2017 über keine einzige Volksinitiative abgestimmt wurde und sogar der Abstimmungstermin Ende Jahr entfiel. Dies sei wohl aber nur eine Verschnaufpause, befänden sich doch eine Reihe neuer Volksbegehren in der Pipeline. Nicht weniger als fünf neue Anliegen wurden im Herbst – wohl auch im Hinblick auf die Wahlen 2019 – lanciert. Dass die Initiative zur «arme électorale» werde, wie die Tribune de Genève titelte, sei zu verhindern, zum Beispiel durch Erhöhung der Unterschriftenzahl, gab Yannick Buttet (cvp, VS) im gleichen Blatt zu Protokoll. Experten gaben allerdings zu bedenken, dass wohl vor allem kleine und finanzschwache Organisationen unter einer solchen Änderung der Spielregeln zu leiden hätten.
Zu den potenziellen künftigen Abstimmungsvorlagen wird vermutlich auch ein Referendum über die Armeeflugzeugbeschaffung gehören. Armeeminister Guy Parmelin hatte nämlich beschlossen, den Planungsbeschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Damit begebe sich der SVP-Bundesrat auf demokratisches Neuland, urteilte der Tages-Anzeiger. Es handle sich hier quasi um die Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene.
Bereits ihren Schatten voraus warf die Selbstbestimmungsinitiative der SVP, die den Vorrang des Landesrechts in der Verfassung verankern will und 2018 in den Räten debattiert werden wird. Was geschehen soll, wenn eine Volksinitiative angenommen wird, die gegen Völkerrecht oder bestehende Verträge verstösst, sei in der Tat nicht geregelt aber im Rahmen der Überlegungen zu Ungültigkeitsgründen von Volksinitiativen schon virulent diskutiert worden, fand Andrea Caroni (fdp, AR).

2017 - Kritik an der direkten Demokratie

Seit 1983 war es nie mehr vorgekommen, dass in einem Jahr über kein einziges Volksbegehren abgestimmt wurde. Dies war allerdings 2017 wieder der Fall. Zu diesem Umstand beigetragen hatte nicht nur der in den letzten Jahren zu verzeichnende leichte Rückgang der Zahl lancierter Initiativen – in den Medien war nach der «Initiativenflut» eine eigentliche «Initiativenflaute» beklagt worden –, sondern auch, dass im Jahr 2017 gleich drei Begehren zurückgezogen wurden (2016: 1). Im Falle der «Rasa-Initiative», mit der die Masseneinwanderungsinitiative wieder aus der Verfassung hätte gestrichen werden sollen, war lange unklar, ob sie nicht doch an die Urne gelangen wird. Bei der «Wiedergutmachungsinitiative» hatte das Parlament in Form des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der die Initianten zufrieden stellte. Der Bauernverband schliesslich zog seine Initiative «für Ernährungssicherheit» zurück, weil das Parlament eine Verfassungsänderung als direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet hatte, der mittels obligatorischem Referendum Ende September 2017 angenommen wurde.
Allerdings dürfte es in den folgenden Jahren kaum mehr ausschliesslich zu Abstimmungswochenenden ohne Volksinitiativen kommen, waren doch 2017 zwölf Begehren abstimmungsreif bzw. beim Bundesrat oder im Parlament hängig (2016: 8). Zudem hatten die Komitees in diesem Jahr für vier Initiativen (2016: 8) die nötigen Unterschriften in der 18-Monate-Frist zusammengebracht, nämlich für die Initiative «für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub», die «Transparenz-Initiative» sowie die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Auch die «Pflegeinitiative» war 2017 zustande gekommen, also noch im gleichen Jahr, in dem sie vom Schweizerischen Berufsverband für Pflegefachpersonal (SBK) lanciert worden war.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2017 für zwölf Begehren Unterschriften gesammelt (2016: 7). Neben den bereits 2016 lancierten Initiativen «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" und «Fair-Preis-Initiative» wurden also im Berichtsjahr zehn neue Volksinitiativen lanciert (2016: 6), fünf davon innerhalb eines Monats, was in einigen Medien und bei Politikerinnen und Politikern die Angst vor einer neuerlichen Initiativenflut heraufbeschwor – insbesondere, weil im Jahr vor den Wahlen wohl noch zahlreiche Parteien wieder Initiativen als Wahlkampfvehikel einreichen würden. Yannick Buttet (cvp, VS) sprach sogar von einem Systemfehler, da Initiativen immer mehr als Blockadeinstrumente gebraucht würden. Interessant waren freilich die Forderungen der neu lancierten Begehren. Drei liessen sich dem Gesundheitswesen zuschreiben (die oben erwähnte «Pflegeinitiative», die Initiative «Organspende fördern» und die Initiative für die «Organisationsfreiheit der Kantone für die Krankenversicherung»), drei stammten von Umwelt- bzw. Tierschutzkreisen («Trinkwasser-Initiative», «Atomkraftwerke abschalten» und «Tier- und Menschenversuchsverbot»), zwei von links («99 Prozent-Initiative» und «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten») und eines von rechts («Zuerst Arbeit für Inländer»). Das zehnte neu lancierte Begehren, die Initiative für ein «von den Krankenkassen unabhängiges Parlament» richtete sich gegen die Krankenkassenlobbys im Parlament und stammte von demselben Komitee wie die Initiative, mit welcher gefordert wurde, dass die Kantone in der Organisation der Krankenkassen frei sind. Bekannte Köpfe in diesem Komitee waren Pierre-Yves Maillard (VD, sp) und Mauro Poggia (GE, mcg), ehemals Nationalräte und aktuell Regierungsräte in den Kantonen Waadt und Genf.
Dass das Sammeln von 100'000 Signaturen in 18 Monaten nach wie vor kein Kinderspiel ist, zeigten die beiden Initiativen, die 2017 gescheitert waren (2016: 1): Die Initiativen «Stopp den Auswüchsen von Via sicura» und «Ja zur Bewegungsmedizin».

Volksbegehren im Jahr 2017
Dossier: Lancierte Volksinitiativen von Jahr zu Jahr (ab 2007)

Mitte Oktober reichte das Initiativbündnis aus SP, GP, EVP, BDP und Piraten die nötigen Unterschriften für ihre eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» ein. Die Bundeskanzlei bestätigte 109'826 gültige Signaturen. Bei der Unterschriftensammlung hatten auch die entsprechenden Jungparteien sowie die Jugendsession, opendata.ch und Transparency International Schweiz mitgeholfen.
In der Presse wurde das Ereignis unterschiedlich kommentiert. Auf der einen Seite wurde betont, dass Demokratie Transparenz benötige und das Öffentlichkeitsprinzip nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für politische Akteure gelten müsse. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, Wählerinnen und Wähler müssten wissen, welche finanziellen Interessen hinter einem Abstimmungskomitee, hinter einer Partei oder hinter einer Kandidatur stünden, um zu entscheiden, ob sie dieses Interesse auch unterstützen möchten. Transparenz führe so auch zu mehr Vertrauen in die Politik und in die politischen Akteure. Auf der anderen Seite wurde angemerkt, dass eine Offenlegung von Spenden die Meinungsvielfalt beeinträchtigen könnte, da Spenden für heikle oder moralisch stark belastete Themen kaum mehr vergeben würden, wenn man befürchten müsste, dadurch auf einer öffentlichen Schwarzen Liste zu landen. Zudem dürften Meinungen kaum geändert werden, wenn man wisse, wer für ein Anliegen wie viel Geld gespendet habe. In der Praxis sei das Anliegen zudem schwierig umzusetzen. So müssten etwa Angaben zur Kampagnenfinanzierung, damit sie für die Meinungsbildung relevant sein könnten, noch vor dem eigentlichen Urnengang, also während der laufenden Kampagne veröffentlicht werden. Eine Stückelung der Spende würde zudem ein Unterlaufen der Obergrenze auf einfache Weise ermöglichen. Gemahnt wurde zudem vor einer möglichen Entwicklung hin zu einer staatlichen Parteienfinanzierung. Die WoZ bemängelte, dass die bürgerlichen Parteien auch mit mehr Transparenz über mehr Geld verfügen werden, und die Weltwoche warnte davor, dass sich «Private mit Schnüffeleien des Staates in ihren Finanzangelegenheiten konfrontiert» sehen würden, wenn die Initiative an der Urne Erfolg hätte.
Auch die Grundsatzfrage, ob der Einsatz von Geld überhaupt hilft, Wahlen oder Abstimmungen zu gewinnen, wurde in der Presse gestellt. Die meisten Expertinnen und Experten zeigten sich einig, dass Geld lediglich bei knappen Wahl- und Abstimmungsausgängen eine Wirkung haben könnte, dass der Einfluss von Kampagnenmitteln auf die Meinungsbildung aber letztlich wohl gering sei, wobei das Budget bei Wahlen wahrscheinlich eine etwas grössere Rolle spiele als bei Abstimmungen und aufwändige Kampagnen dort durchaus eine mobilisierende Wirkung entfalten könnten.

Eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)»
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Anfang April 2017 traf der Bundesrat einen Grundsatzentscheid: E-Voting soll künftig flächendeckend ermöglicht werden. Nach mehr als 200 erfolgreichen Versuchen in 14 verschiedenen Kantonen, könne man nun den Schritt wagen – so Bundeskanzler Thurnherr vor den Medien. Nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizer, sondern auch in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Neuenburg wohnhafte Personen, für die der elektronische Stimmkanal versuchsweise freigeschaltet worden war, würden die Möglichkeit rege nutzen, was zeige, dass die Digitalisierung von Abstimmen und Wählen einem Bedürfnis entspreche. E-Voting solle deshalb als dritter Kanal eingerichtet und etabliert werden. Den Kantonen sei aber nach wie vor freigestellt, ob sie die Stimmabgabe per Mausklick nutzen wollten oder nicht. Mit der Überführung der Versuchsanlage in den ordentlichen Betrieb würde aber die Bewilligungspflicht, der die Kantone noch unterliegen, wegfallen. Bedingung ist allerdings, dass der Quellcode der Systeme für E-Voting – auf dem Markt sind das vom Kanton Genf geführte CHVote und das von der Post betriebene System, das von der spanischen Firma Scytl hergestellt wird – offengelegt und die vollständige Verifizierbarkeit garantiert wird. Mit dem Entscheid soll gleichzeitig der Schritt hin zur papierlosen Stimmabgabe (Dematerialisierung) gemacht werden: Der gesamte Prozess von der Zustellung der Unterlagen bis zur Stimmabgabe soll also einst digitalisiert sein. E-Collecting, das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden, soll hingegen laut dem bundesrätlichen Entscheid nicht weiterverfolgt werden.

Bundesrat will flächendeckendes E-Voting
Dossier: Vote électronique

Die von-Wattenwyl-Gespräche dienen den Parteispitzen als wichtige Möglichkeit des Austausches. In der Regel trifft sich eine Delegation des Bundesrates mit den Partei- und Fraktionspräsidenten der Regierungsparteien, um zentrale Geschäfte und Anliegen im Vorfeld der Sessionen zu diskutieren und zu koordinieren. Im Gegensatz zu 2015 war die BDP nach dem Ausscheiden von Eveline Widmer-Schlumpf nicht mehr an die Gespräche eingeladen.
Die Themen blieben bei den ersten Gesprächen Anfang Februar allerdings dieselben wie schon 2015: Die Legislatur- und Finanzplanung sowie die Umsetzungsarbeiten zum Verfassungsartikel 121a (Steuerung der Zuwanderung) und die Flüchtlingssituation in Europa und der Schweiz.
Zu den zweiten Gesprächen im Mai 2016 traten die Parteien mit drei neuen Präsidien an. Bei der FDP hatte Petra Gössi das Zepter übernommen, die CVP wurde neu von Gerhard Pfister präsidiert und bei der SVP war Albert Rösti neu an die Parteispitze gewählt worden. Gegenstand der Diskussionen war der Sprachenstreit, der durch die Diskussionen um den Frühsprachenunterricht in den Kantonen angeheizt worden war. Im Bereich der internationalen Finanzpolitik wurde die Vermeidung eines möglichen Reputationsschadens für die Schweiz durch die Übernahme internationaler Regulierungen diskutiert. Schliesslich informierte der Bundesrat über die Weiterentwicklung der Armee.
Im August wurde auf Anregung von Bundeskanzler Thurnherr entschieden, die von-Wattenwyl-Gespräche des dritten Quartals künftig in Form einer Klausur durchzuführen. An der nach wie vor freien und informellen Diskussion über wichtige politische Anliegen soll neu der Gesamtbundesrat teilnehmen. Damit soll den Gesprächen ein höherer Stellenwert zugemessen werden. Der früher substanzielle Austausch, der als Zeichen der funktionierenden Konkordanz bewertet wurde – die NZZ sprach von einem eigentlichen Schmiermittel der Konkordanz –, laufe immer mehr Gefahr, ein Leerlauf zu werden oder zu reinen Alibi-Gesprächen zu verkommen. Die einzige Möglichkeit für ein Treffen zwischen Regierung und Bundesratsparteien sei aber wichtig, um Möglichkeiten und Strategien auszuloten. Fix auf der Agenda soll eine Diskussion über die Jahresziele des Folgejahres stehen.
Erstmals trat die Exekutive also am 2. September 2016 in corpore zu den Gesprächen an. Neben den Jahreszielen 2017 des Bundesrates, die Schwerpunkte in der Finanzpolitik, im Infrastrukturbereich, der Bildung und der Europapolitik vorsehen, wurden die Lage im Asylwesen und die durch den Brexit schwieriger gewordenen Verhandlungen mit der EU diskutiert.
Bei den letzten Gesprächen des Jahres Mitte November nahm dann wieder nur eine Delegation des Bundesrates teil. Ueli Maurer informierte über die finanzpolitische Lage und plädierte für eine Annahme des Stabilisierungsprogramms 2017-2019. Im Rahmen der Europapolitik wurde auch über die im Dezember anstehende Entscheidung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die Rasa-Initiative und den Brexit diskutiert.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Neun der 13 Abstimmungsvorlagen, über welche die Stimmberechtigten an vier Wochenenden im Jahr 2016 zu entscheiden hatten, waren Volksinitiativen. Dies schienen erste Folgen der vor allem im Vorjahr unter dem Stichwort «Initiativenflut» diskutierten, scheinbar wachsenden Zahl lancierter Volksbegehren zu sein. Allerdings fanden die Begehren von grüner und linker (Atomausstiegsinitiative, Grüne Wirtschaft, AHVplus, Pro Service public, bedingungsloses Grundeinkommen, Nahrungsmittelspekulation) wie auch von rechter und bürgerlicher Seite (Milchkuh-Initiative, Heiratsstrafe, Durchsetzungsinitiative) bei der Bevölkerung keine Gnade. Achtungserfolge konnten immerhin die Atomausstiegsinitiative (45.8% Ja-Stimmenanteil), die AHVplus- (40.6%) und die Durchsetzungsinitiative (41.2%) verzeichnen. Nur knapp abgelehnt wurde die CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe: 49.2 Prozent Ja-Stimmen reichten aber auch hier nicht. So bleibt die Pädophileninitiative 2014 das letzte an der Urne erfolgreiche Volksbegehren und die Annahme-Quote der Initiativen verschlechterte sich auf 10.4 Prozent (22 von 211).
Auch die vier fakultativen Referenden fielen 2016 entsprechend den Empfehlungen von Regierung und Parlament aus. Das Nachrichtendienstgesetz (66.5%), gegen das linke Kreise das Referendum ergriffen hatten, das Asylgesetz (66.8%), gegen das die SVP angetreten war, und das Fortpflanzungsmedizingesetz (62.4%), das von einem überparteilichen Komitee aus EVP- und CVP-Kreisen bekämpft worden war, erreichten alle eine Zustimmung von gut zwei Dritteln der Stimmbevölkerung. Etwas umstrittener war höchstens der Entscheid für eine zweite Röhre am Gotthard, welcher von Umweltschutzorganisationen erzwungen worden war: Die Sanierung des Tunnels wurde von 57 Prozent der Stimmenden gutgeheissen. Damit verringerte sich auch die Erfolgsquote der fakultativen Referenden auf 52.7 Prozent: 96 von 182 Referenden waren bisher erfolgreich.
Die höchste Stimmbeteiligung 2016 wurde am Abstimmungswochenende im Februar verzeichnet: Insbesondere die Durchsetzungsinitiative mobilisierte hohe 63.7 Prozent der Stimmberechtigten an die Urne. Die 46.8 Prozent Stimmbeteiligung im Juni, die 43.1 Prozent im September und die 45.4 Prozent im November, als einzig über den Atomausstieg abgestimmt wurde, lagen etwa im Beteiligungsschnitt des bisherigen 21. Jahrhunderts (46%).

Übersicht Urnengänge 2016
Dossier: Eidgenössische Volksabstimmungen von Jahr zu Jahr (seit 2000)

Eine Folge der zahlreichen in den Vorjahren lancierten und eingereichten Volksbegehren war, dass im Jahr 2016 an allen vier Abstimmungswochenenden über insgesamt neun Initiativen entschieden wurde (2015: 4). Diese wurden allesamt abgelehnt, wenn auch im Falle der Initiative «gegen die Heiratsstrafe» relativ knapp. Die am gleichen Wochenende wie das CVP-Begehren Ende Februar zur Abstimmung gestandene Durchsetzungs-Initiative, die sehr stark mobilisierte, sowie die Initiative der Juso gegen die Nahrungsmittelspekulation wurden hingegen recht deutlich abgelehnt. Das gleiche Schicksal ereilte im Juni die Initiativen «Pro Service Public» und «für ein bedingungsloses Grundeinkommen» sowie die «Milchkuhinitiative», die alle drei nicht einmal einen Drittel der Stimmenden für sich gewinnen konnten. Auch die beiden Initiativen der Grünen («Grüne Wirtschaft», «Atomausstiegsinitiative») und die Initiative des Gewerkschaftsbundes («AHVplus») vermochten die Stimmbevölkerung nicht zu überzeugen.
Mit diesen neun Abstimmungen konnte der Pendenzenberg bei den Volksbegehren etwas abgebaut werden. Weitere sieben waren allerdings noch in der Pipeline (2015: 12), also entweder beim Bundesrat hängig, in der Parlamentsberatung oder reif zur Abstimmung. Zudem waren 2016 acht neue Volksbegehren zustande gekommen (2015: 4), die ganz unterschiedliche Ziele verfolgten: Die «Selbstbestimmungsinitiative» der SVP und die «No Billag-Initiative» hatten bereits vor Zustandekommen zu zahlreichen Diskussionen geführt. Mit der Initiative für «mehr bezahlbare Wohnungen» und der «Zersiedelungsinitiative» stand zudem das Thema Raumplanung im Fokus. Dafür, dass landwirtschaftspolitische Anliegen in den nächsten Abstimmungen Aufmerksamkeit erhalten würden, sorgten die Initiative «für Ernährungssouveränität» sowie die «Hornkuh-Initiative». Die Unterschriftenhürde ebenfalls übersprungen hatten 2016 zudem die «Konzernverantwortungsinitiative» und die «Velo-Initiative». Die nötigen Unterschriften noch nicht beisammen hatte die Initiative «Ja zur Bewegungsmedizin», deren Sammelfrist noch bis Juni 2017 lief.
2016 waren zudem sechs neue Volksbegehren lanciert worden; also genau gleich viele wie im Jahr zuvor. Das vom Egerkinger Komitee lancierte «Verhüllungsverbot», aber auch die Idee eines «Vaterschaftsurlaubs» von Travail.Suisse oder die «Transparenzinitiative», die von einem Bündnis aus SP, GP, EVP, BDP und Piratenpartei lanciert wurde, wurden bereits bei der offiziellen Lancierung medial virulent diskutiert. Von verschiedenen Komitees wurden zudem Unterschriftensammlungen für die Initiative «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», die «Fair-Preis-Initiative» und die Initiative gegen «die Auswüchse von Via sicura» gestartet.
Für das als Protest gegen die Ausschaffungsinitiative lancierte Volksbegehren «zur Ausschaffung krimineller Männer» war die Sammelfrist 2016 abgelaufen. 2015 waren noch vier Anliegen im Sammelstudium gescheitert. Eine Volksinitiative wurde 2016 zurückgezogen (2015: 1): Die «Stromeffizienz-Initiative» wurde nach der Annahme der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 durch das Parlament zurückgezogen. Die Initianten waren der Ansicht, dass ihre Anliegen genügend berücksichtigt worden seien.

Volksbegehren im Jahr 2016
Dossier: Lancierte Volksinitiativen von Jahr zu Jahr (ab 2007)

Verschiedentlich wurde 2016 die Idee von Losentscheiden in der Demokratie diskutiert. So schlug etwa der an den Solothurner Literaturtagen auftretende belgische Historiker David van Reybrouck vor, Wahlen gänzlich durch Losentscheide zu ersetzen. Eine Ursache der aktuellen Krise der repräsentativen Demokratie sah der Autor von «Gegen Wahlen. Warum abstimmen nicht demokratisch ist» im Wahlakt selber. Statt eines Parlaments soll ein Bürgerinnen- und Bürgergremium, das aus der Bevölkerung ausgelost werde, über politische Sachgeschäfte entscheiden. Neben Chancengleichheit, besserer Repräsentation und mehr Nähe zur Bürgerschaft versprach sich der Autor eine stärkere Konzentration auf Sachpolitik, weil niemand um eine Wiederwahl kämpfen müsste. Kritiker wandten ein, dass ausgeloste Laien – wenn diese das Los überhaupt akzeptierten – wohl noch viel stärker von Lobbyierenden beeinflusst würden als gewählte Milizpolitikerinnen und -politiker. Die fehlende Angst vor einer Wiederwahl erhöhe zudem die Gefahr von Korruption, da eine Kontrolle durch eine mögliche Abwahl wegfiele.
Die Befürworterinnen und Befürworter von Zufallsverfahren fügten Erfahrungen aus Irland ins Feld, wo ein Komitee aus ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern eine Verfassungsreform zum Thema Abtreibung mitgestaltet hatte, die 2015 erfolgreich eine Volksabstimmung passierte. Häufig wurde auch Aristoteles zitiert, der das Losverfahren als demokratisch bezeichnet habe. Allerdings ging dabei häufig vergessen, dass Aristoteles ein Kritiker der antiken Demokratie war, bei der die meisten politischen Ämter per Los besetzt wurden. In den Medien geisterte zudem die Idee einer Volksinitiative herum, mit der ein Komitee mit dem Namen «Génération Nomination» um Charly Pache (FR, piraten) das Losprinzip zur Bestellung des Nationalrats einführen wolle.

Losentscheid in der Demokratie

Der Bundesrat ging bei der Interpretation der ihm vom Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) auferlegten Pflicht zur Information der Öffentlichkeit einen Schritt weiter und startete im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016 einen Pilotversuch mit Videos, in welchen die Abstimmungserläuterungen visualisiert wurden. Die Abstimmungsvideos zu den Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie zur Asylgesetzrevision wurden auf dem rund ein Jahr zuvor eingerichteten Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen aufgeschaltet. In ihrer Medienmitteilung machte die Regierung darauf aufmerksam, dass die Produktion der Videos lediglich je rund CHF 5000 gekostet hätte, was im Rahmen des ordentlichen Budgets liege. Um den Informationsgewohnheiten besser zu entsprechen, wolle der Bundesrat auch mittels Multimedia informieren.
Die beiden Videos wurden laut Bundesrat rund 55'000 Mal aufgerufen, was eine Fortsetzung des Pilotprojektes nahelege. Entsprechend wurden auch für die Abstimmungsvorlagen vom September (Volksinitiative Grüne Wirtschaft; Volksinitiative AHVplus; Bundesgesetz über den Nachrichtendienst) multimediale Abstimmungserläuterungen produziert. Im Gegensatz zu den ersten Produktionen wurden zusätzlich Untertitel für Hörbehinderte erstellt und eine verbesserte Strukturierung der visuellen Erläuterungen vorgenommen.
Laut Medienbericht vom Oktober wurden die drei September-Videos rund 65'000 Mal angeklickt und der Bundesrat liess entsprechend auch eine visuelle Abstimmungserläuterung für die im November anstehende Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative erstellen.

Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats

Die Finanzierung politischer Kampagnen bei Wahlen und Abstimmungen ist seit langem Thema in der Schweiz. Spätestens seit 2011, als die GRECO die Schweiz aufgrund ihrer Intransparenz bei der Politikfinanzierung kritisiert hatte, ist das Thema gar im internationalen Fokus. Allein, die zahlreichen inner- und ausserparlamentarischen Forderungen verliefen bisher weitestgehend im Sand. Die SP wollte nun mit einer Volksinitiative einen weiteren Versuch unternehmen, die Parteien zur Offenlegung ihrer Mittel zu verpflichten.
Konkret verlangte die eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)», die Mitte April 2016 von einem Bündnis aus SP, Grünen, EVP, der BDP und der Piratenpartei lanciert wurde, dass Parteien Spenden ab CHF 10'000 offenlegen müssen, dass im nationalen Parlament vertretene Parteien ihre Bilanz und ihre Erfolgsrechnung ausweisen müssen, dass Komitees bei Abstimmungen Budget, Eigenmittel und Spenden kommunizieren müssen, wenn die investierten Kampagnenmittel CHF 100'000 übersteigen, und dass auch einzelne Kandidierende für die nationalen Räte die Finanzen für ihre Wahlkampagnen transparent machen müssen. Anonyme Spenden dürfen nicht angenommen werden.
Keinen Support erhielten die Initiantinnen und Initianten von Lukas Reimann (svp, SG), der vor einigen Jahren erfolglos ein ähnliches Anliegen lanciert hatte. Allerdings ging es dem SVP-Politiker damals um eine Offenlegung der Einkünfte von Politikerinnen und Politikern. Dieses Anliegen ignoriere die Initiative, weshalb sie eine «Fehlkonstruktion» sei und er sie nicht unterstützen könne.

Eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)»
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Im Wahljahr 2015 fanden an lediglich zwei Wochenenden Urnengänge zu eidgenössischen Abstimmungen statt; in der Regel werden am Wochenende der eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen sowie im November nach den nationalen Wahlen keine Abstimmungstermine angesetzt. So standen im März und im Juni 2015 insgesamt sechs Vorlagen zur Abstimmung, die ausnahmslos behördenkonform ausfielen. Die vier Volksinitiativen wurden allesamt deutlich abgelehnt: Die Stipendieninitiative, die Erbschaftssteuerreform und die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» konnten jeweils nicht einmal 30 Prozent der Stimmbürgerschaft auf sich vereinen. Das Ergebnis der Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer» fiel gar noch tiefer aus: Mit dem zweitgeringsten Ja-Stimmenanteil seit Einführung der Volksinitiative 1891 wurde das Volksbegehren der GLP regelrecht zerzaust. Nur gerade 8.03 Prozent der Urnengängerinnen und Urnengänger konnten sich für die Idee erwärmen. Nur die Volksinitiative zur «Getreideversorgung», die sich 1929 gegen einen Gegenvorschlag zu behaupten hatte, schnitt mit 2.68 Prozent Ja-Anteil noch schlechter ab. Bisher wurden lediglich 22 von 202 Volksinitiativen an der Urne angenommen.
Während der dem obligatorischen Referendum unterstehende Bundesbeschluss zur Präimplantationsdiagnostik von Volk und Ständen recht deutlich angenommen wurde – fast zwei Drittel der Bevölkerung und die deutliche Mehrheit der Kantone sagten ja –, fiel das Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen äusserst knapp aus. Letztlich entschied eine hauchdünne Mehrheit von 3'649 Stimmen, die Vorlage, gegen die das fakultative Referendum ergriffen worden war, anzunehmen. Damit blieb die Zahl von 96 erfolgreichen fakultativen Referenden (von total 178 eingereichten) bestehen, während sich die Erfolgsquote der obligatorischen Referenden leicht erhöhte (neu: 147 von 196). Während die Stimmbeteiligung im März bei 42.1 Prozent lag, partizipierten im Juni 43.5% der Stimmberechtigten.

Übersicht Urnengänge 2015
Dossier: Eidgenössische Volksabstimmungen von Jahr zu Jahr (seit 2000)

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Die Frage, ob Abstimmungskampagnen Grenzen haben müssen und falls ja, wo diese gezogen werden sollen, beschäftigt die Schweiz oft bei umstrittenen Abstimmungen. Eine solche stellte die Masseneinwanderungsinitiative ohne Zweifel dar. Nach Meinung zweier Staatsrechtsprofessoren sollte deren Annahme nun gar aufgrund von Propaganda für ungültig erklärt werden. David Gibor und Tomas Poledna reichten eine Stimmrechtsbeschwerde ein und argumentierten, dass der Urnengang durch rassistische Propaganda verfälscht worden sei. Im Mittelpunkt dieser Argumentation stand das Inserat mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!», für welches SVP-Verantwortliche erstinstanzlich wegen Rassendiskiminierung verurteilt worden waren.
In der Folge wurde vor allem unter Juristinnen und Juristen diskutiert, ob die Meinungsbildung besser geschützt werden müsse. Sofern eine strafrechtliche Verurteilung vorliege, könne die unter Strafe gestellte Handlung sehr wohl als unzulässige Einwirkung auf die Willensbildung betrachtet werden, wurde auf der einen Seite argumentiert. Man könne von den Stimmberechtigten nicht erwarten, dass sie «Hetzinserate» als solche erkennen würden, betonte etwa Denise Buser, Titularprofessorin für kantonales Staatsrecht an der Universität Basel. Wenn eine unzulässige Beeinflussung der Willensbildung vorliege, dann könne man sich schon überlegen, ob ein Abstimmungsresultat kassiert werden sollte, da das Strafrecht «eine rote Linie» darstellen müsse, wandte auch der ehemalige Bundesrichter Giusep Nay ein. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass unwahre Äusserungen oder unsachliche und abwertende Argumente zu einer offenen demokratischen Auseinandersetzung gehörten. In der Debatte könnten diese ja auch thematisiert und entkräftet werden. Ein Schutz der Stimmbürgerschaft sei nicht nötig, da diese selber erkenne, wann ein Manipulationsversuch vorliege. Man müsse den Stimmberechtigten zutrauen, dass in einem Abstimmungskampf fast alles gesagt werden dürfe, argumentierte Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.
Das Bundesgericht entschied dann Ende August 2015 nicht auf die Beschwerde einzutreten (Urteil 1C_63/2015, 1C_109/2015, 1C_237/2015, 1C_293/2015). Hauptsächliche Begründung war, dass die Beschwerde zu spät eingereicht worden sei. Eine solche müsse spätestens drei Tage nach Entdeckung des Beschwerdegrundes – im konkreten Fall also bei Publikation des besagten Inserats – angemeldet werden. Das Inserat war von der SVP bereits lange vor der Volksabstimmung geschaltet worden. Gibor und Poledna hatten vergeblich argumentiert, dass erst mit der Verurteilung klar geworden sei, dass eine Irreführung vorgelegen habe. Unbeantwortet liess das Bundesgericht hingegen die Frage, ob strafbare Äusserungen die Willensbildung auf unzulässige Weise beeinflussen können.

Stimmrechtsbeschwerde wegen Schlitzerplakat