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Hermes 5 ist eine Projektführungsmethode, die seit 2013 in der gesamten Verwaltung des Bundes Anwendung findet. Mittels Postulat war der Bundesrat aufgefordert worden, eine Evaluation von Hermes 5 durchzuführen. Der Bericht zu dieser Evaluation wurde Ende Oktober 2017 vorgelegt. Der Bundesrat machte darin klar, dass Hermes lediglich eine Methode sei, die Projektabläufe kläre, nicht aber für einen Projekterfolg sorgen könne. Jedes Projekt sei einmalig und benötige spezifische Fähigkeiten der Projektleitenden. Die Methode für eine Projektabwicklung zu evaluieren sei deshalb schwierig, weil Projekterfolge oder -misserfolge nur schwer dieser Methodik zuzuordnen seien. Freilich zeigten die Assessments einzelner Grossprojekte, dass Hermes konsequent angewendet werde. Die Methode werde aufgrund von Rückmeldungen auch kontinuierlich angepasst und ergänzt. Eine Evaluation von Hermes erachte der Bundesrat deshalb als nicht zielführend. Die Ressourcen seien vielmehr in die Projektassessments zu investieren.

Evaluation von Hermes 5

Auch im Ständerat stiess das Projekt eines Rechenzentrums Campus in Frauenfeld auf keine Opposition. Sowohl die Lösung der Ausgabenbremse als auch die Gesamtabstimmung fanden einstimmige Unterstützung (jeweils 44:0 Stimmen). Finanzminister Ueli Maurer machte darauf aufmerksam, dass die Investitionen in die EDV wohl noch eine Weile ein Dauerbrenner im Parlament bleiben würden. Er wolle die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, dass die EDV-Projekte des Bundes in der Regel sehr stabil seien. Das Ziel sei, dass der Bund im Jahr 2023 nur noch vier Rechenzentren betreibe. Das Rechenzentrum „Fundament“ befinde sich als geschütztes Zentrum der Armee im Alpenraum im Bau, das Rechenzentrum „Primus“ werde in Bern ausgebaut, ein weiteres militärisches Rechenzentrum mit dem Namen „Kastro“ werde mit der Armeebotschaft 2018 zum Beschluss unterbreitet. Das beim anstehenden Geschäft behandelte Rechenzentrum „Campus“, das in Frauenfeld gebaut werden soll, sei mit der Immobilienbotschaft der Armee bereits bewilligt worden. Da es sich um ein Schlüsselprojekt handle, werde das Parlament regelmässig informiert.

Rechenzentrum

Die erst kürzlich umgesetzte Revision des Vernehmlassungsverfahrens habe sich gut eingespielt und insgesamt bewährt, weshalb das Postulat Hausammann abzulehnen sei, begründete Walter Thurnherr die Position des Bundesrates in der Sommersession 2017 im Nationalrat. Markus Hausammann (svp, TG) fordert eine weitere Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens, indem die wichtigsten Dokumente, insbesondere der Antwortbogen, vereinheitlicht und elektronisch verfügbar gemacht würden. Der administrative Aufwand für die Beantwortung einer Vernehmlassung sei nach wie vor immens. Man müsse sich mit unterschiedlichen Grundlagen (geltendes Recht, vorgeschlagene Gesetzesänderungen, Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Antwortformular) herumschlagen, die zudem in jedem Departement unterschiedlich gestaltet und an unterschiedlichen Orten abrufbar seien. In einigen Ämtern müsse die Antwort elektronisch, in anderen auf vorgedruckten Formularen postalisch eingereicht werden. Dass das Anliegen nicht aus der Luft gegriffen sei und im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates noch vieles im Argen liege, zeige der Umstand, dass praktisch die ganze SPK-NR seinen Vorstoss mit unterzeichnet habe – so der Thurgauer weiter. Sein Anliegen wurde denn auch vom Nationalrat mit grosser Mehrheit unterstützt: 162 Stimmen überwogen die zwölf Gegenstimmen, die aus der FDP- (10) und der CVP-Fraktion (2) stammten (0 Enthaltungen), bei weitem.

Vereinfachung des Vernehmmlassungsverfahrens
Dossier: Vote électronique
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Das Parlament hatte im Rahmen des Immobilienprogramms des VBS im September 2016 den Bau des Rechenzentrums Campus in Frauenfeld bewilligt. Das Zentrum soll zu 45% durch das Verteidigungsdepartement und zu 55% zivil genutzt werden, weshalb sein Bau im Rahmen der Armeebotschaft beantragt worden war. Damit stand der Zustimmung des Rahmenkredits für Migration und Umzug der verschiedenen bestehenden, in Bern angesiedelten Rechenzentren eigentlich nichts im Weg. In der Tat wäre es kaum nachvollziehbar, wenn etwas gebaut, dann aber nicht bezogen wird. Allerdings werden voraussichtlich für die Ausstattung des Zentrums noch einige weitere Kredite gesprochen werden müssen, worauf Finanzminister Maurer in der Nationalratsdebatte im Mai 2017 hinwies. Das Rechenzentrum Campus soll einerseits das Funktionieren der Bundesverwaltung sicherstellen. Andererseits wird mit der Konzentration auf einen Standort eine Effizienzsteigerung angestrebt. Der Umzug wird zwischen 2016 und 2024 durchgeführt und soll CHF 81,8 Mio. kosten. Davon sind CHF 34,2 Mio. Eigenleistungen. Der Bundesrat beantragte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 41,2 Mio. Die Kommission beantragte mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Bewilligung des Kredits. Die deutliche Haltung der Kommission spiegelte sich auch in der Gesamtabstimmung im Nationalrat wider. Einzig Franz Grüter (svp, LU) bezeichnet die budgetierten Kosten als „an der absolut obersten Grenze“. Die SVP stimme zwar zu, hoffe aber, dass es nicht zu einer Luxuslösung komme. Die Ausgabenbremse wurde mit 185 zu 0 Stimmen gelöst und der Entwurf mit 186 zu 0 Stimmen angenommen. Beide Male gab es keine Enthaltungen.

Rechenzentrum

In seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats machte der Bundesrat darauf aufmerksam, dass Open Source Software, also im Gegensatz zu lizenzierter Software gratis zugängliche Produkte, in der Verwaltung nur sehr selten erstellt werde. Eigenentwicklungen würden nur bewilligt, wenn für eine Anwendung keine Software auf dem Markt beschafft werden könne. Zudem sei eigens für den Bund entwickelte Software in ihrem Anwendungsbereich sehr spezifisch und für Private in der Regel wohl nur begrenzt nutzbar.
Eine Umfrage innerhalb der Verwaltung habe gezeigt, dass kaum Bedarf oder Möglichkeit für Weitergabe von Software an Dritte bestehe. Konkrete Vorstellungen hierzu hätten lediglich das Bundesamt für Landestopographie und das Bundesamt für Meteorologie angemeldet. Zudem könne sich das Bundesgericht vorstellen, die teilweise selber entwickelte Software „OpenJustitia“ an kantonale Gerichte weiterzugeben.
Zu regeln wäre zudem – so der Bericht weiter – ob die unentgeltliche Weitergabe von Software eine wirtschaftliche Tätigkeit sei. In diesem Falle müsste deren Erstellung im öffentlichen Interesse liegen. Sei dies nicht der Fall, so könnte es sich bei der Weitergabe um eine Wettbewerbsverzerrung handeln, was gesetzlich geregelt werden müsste. Hier seien noch rechtliche Abklärungen nötig, die vom EFD und vom EJPD vorgenommen werden würden.

Open Source Software (Po. 14.4275)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)

Mit ihrem Postulat hatte Edith Graf-Litscher (sp, TG) den Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, wo in dessen Open Source Strategie noch Handlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat erörterte in seinem entsprechenden Bericht, dass die Gleichbehandlung von Open Source Software (OSS) mit Closed Source Software (CSS) – also lizenzierter Softwareprodukte – in der Bundesverwaltung mittlerweile selbstverständlich sei. Grundsätzlich würden bei Neubeschaffungen beide Arten von Produkten evaluiert. Beachtet werden müssten aber bei neuer Software nicht nur deren Anschaffungspreis, der in der Regel für OSS spreche, sondern auch die Kosten für Wartung und Erneuerung.
Eine Liste von OSS-Anwendungen werde nicht geführt, OSS werde aber vor allem im Serverumfeld und als Ergänzung zu Standardsoftware auf den Arbeitsplatzsystemen eingesetzt. Diverse Anwendungen würden auf der Plattform „Open eGov“ aufgeführt.
Der Bundesrat sehe momentan keinen Bedarf an einer separaten Open Source Strategie, weil auch die Bedürfnisse der einzelnen Verwaltungsbereiche sehr unterschiedlich seien. Eine Strategie könnte hier nur sehr oberflächlich sein. Es bestehe auch keine Notwendigkeit, OSS speziell zu fördern. Die bestehende, mittlerweile aber nicht mehr zeitgemässe Teilstrategie OSS könne vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) ausser Kraft gesetzt werden. Zudem – so der Bericht mit Verweis auf den Bericht zur Erfüllung des Postulats Glättli (gp, ZH) – werde abgeklärt, welche gesetzlichen Grundlagen erstellt werden müssen, damit OSS durch die Bundesverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden könne.

Open-Source-Strategie

In der Frühjahrssession bestätigte auch der Ständerat die Abschreibung der beiden Motionen mit denen die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik geregelt werden sollen (Mo. 10.3640, Mo. 10.3641). Der Bundesrat hatte die Abschreibung beider Vorstösse beantragt (BRG 16.069, BRG 16.070), weil die Revisionen in diesem Bereich die Forderungen der Motionen einerseits obsolet machten und andererseits zahlreiche Neuregelungen zu einer verbesserten Organisation geführt haben. Die kleine Kammer folgte den Anträgen ihrer FK-SR, der Entscheidung des Nationalrats zu folgen und beide Vorstösse abzuschreiben, diskussionslos.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015

Intransparent und teuer sei die Steuerung des SAP-Informatikprogrammes, weil sowohl das EFD als auch das VBS daran beteiligt seien – so lautete 2010 die Kritik, die zur Überweisung zweier Motionen (10.3640 und 10.3641) geführt hatte, mit denen der Steuerungsmechanismus hätte überprüft werden sollen. Mit zwei Anträgen auf Abschreibung dieser Motionen (16.069 und 16.070) wies der Bundesrat darauf hin, dass die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik mit der Totalrevision der Bundesinformatikverordnung neu geregelt worden seien. Damit seien Grundlagen geschaffen worden, die es erlaubten, die Interessen der einzelnen Departemente zu wahren und einen kostenintensiven parallelen Betrieb zu vermeiden. Zudem habe sich die Zusammenarbeit zwischen der militärischen und zivilen Informatik massiv verbessert. Freilich seien dem VBS aufgrund spezifischer Anforderungen Ausnahmen zu gewähren. Diese liessen sich aber mit dem bestehenden Regime regeln.
Die FK-NR hiess beide Anträge des Bundesrates zwar ohne Abstimmung gut, wies aber darauf hin, dass das Thema der Überprüfung der Steuerung der Informatik in der Verwaltung damit noch lange nicht vom Tisch sei. Der Nationalrat nahm von den beiden Abschreibungsberichten Kenntnis und hiess die Abschreibungen der Motionen gut.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015

Die Frage, ob Nationalratssitzungen wegen Fussballspielen unterbrochen werden sollen oder nicht, wird aufgrund der modernen Technik wohl obsolet. Als 2008 und 2010 Spiele der Schweizer Fussballnationalmannschaft mit einer Sitzung der grossen Kammer zusammenfielen, war jeweils im Vorfeld debattiert worden, ob über Mittag gearbeitet werden solle, um dann die Sitzung zugunsten des Fussballs früher zu beenden – Anliegen, die jeweils abgelehnt worden waren. Auch 2016 wurde ein Spiel der Schweiz an der Fussballeuropameisterschaft in Frankreich an einem Mittwoch um 18.00 Uhr angepfiffen, an dem die Sitzung aber normalerweise bis 19.00 Uhr dauert. Anträge, die Sitzung abzukürzen, gab es dieses Mal aber keine. Freilich schaute aber wohl mindestens der halbe Ratssaal während der Debatte das Spiel auf dem eigenen Handy. Darauf schliessen lässt zumindest der protokollierte Hinweis des Kommissionssprechers Thomas Müller (svp, SG) zum Bericht über die Oberaufsicht über den Bau der Neat 2015. Müller wörtlich: „Ich habe alles Verständnis dafür, dass Sie jetzt Fussball schauen: Ich war einmal Präsident des FC St. Gallen und Schweizer Meister. Tun Sie sich also keinen Zwang an“.

Fussball und Politik

Die Weisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung traten am 1. Juli 2015 in Kraft. Unter anderem erweiterte die Regierung das Portfolio mit den Schlüsselprojekten. Dabei handelt es sich um Projekte, die aufgrund ihrer Bedeutung eine übergeordnete Führung und Kontrolle sowie eine periodische Prüfung durch die EFK erfordern. Neu werden IKT-Projekte in den Bereichen Nationalstrassen und Führungssysteme der Armee zu diesen IKT-Schlüsselprojekten gezählt. Des Weiteren sollen Projekte mit einem Gesamtaufwand von mehr als CHF 5 Mio. (sogenannte IKT-Grossprojekte) einer vorgängigen Qualitätsüberprüfung unterzogen werden. So sollen nicht nur frühzeitig Verbesserungsmassnahmen eingeleitet, sondern riskante Projekte gleich gänzlich vermieden werden können.
Mitte Juni schrieb der Nationalrat die beiden Postulate, die den Weisungen Pate gestanden hatten, ab.

Organisation, Führung und Kontrolle von IT-Projekten

Das Postulat von Edith Graf-Litscher (sp, TG), das die Freigabe von öffentlichen Finanzzahlen als Open Government Data (OGD) gefordert hätte, wurde abgeschrieben, weil es seit mehr als zwei Jahren hängig war. Der Bundesrat hatte allerdings bei seiner ablehnenden Stellungnahme versprochen, das Anliegen im Rahmen seiner OGD-Strategie global – und nicht nur im Bereich des Finanzdepartementes – zu prüfen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe Insieme, in dem eine Reihe von Problemen bei der Steuerung und Führung bei IT-Projekten aufgezeigt wurden, leitete der Bundesrat eine Prüfung aller IKT-Grossprojekte ein. Dies reichte der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates allerdings noch nicht. Neben einer Änderung des Finanzkontrollgesetzes forderte die GPK-SR mittels Postulat auch eine Evaluation von Hermes 5, einer Projektmanagementmethode, die vom Bund mitentwickelt und seit einiger Zeit auch bei IT-Projekten angewendet wird. Das Postulat, das vom Bundesrat abgelehnt wurde, weil die Überprüfung von Hermes bereits standardmässig vorgenommen werde, passierte die kleine Kammer mit 25 zu 3 Stimmen. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter folgten damit dem Argument der GPK, dass mit einer Evaluation vor allem die Wirkung von Hermes 5 überprüft werden soll.

Evaluation von Hermes 5

Im Zusammenhang mit der von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vorgenommenen Abklärung der Informationspolitik der Landesregierung Ende November 2005 bei ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom reichte die GPK des Nationalrats eine Motion ein. Sie verlangt darin vom Bundesrat eine klare Definition seiner Rolle als Eigner von Unternehmen, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befinden. Nachdem der Bundesrat erklärt hatte, Massnahmen zur Entwicklung einer genaueren Definition seiner Unternehmenspolitik seien bereits eingeleitet, überwiesen der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat die Motion. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst einen entsprechenden Bericht und leitete ihn dem Parlament zu. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht kritisierte die GPK sowohl die Art der Beschlussfassung als auch die Kommunikationspolitik der Landesregierung im Fall Swisscom.

Verlässlichkeit der strategischen Ziele des Bundes (Kommunikationspolitik im Fall Swisscom)