Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Institutionen und Volksrechte
  • Neue Medien

Akteure

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Bundesrat ging bei der Interpretation der ihm vom Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) auferlegten Pflicht zur Information der Öffentlichkeit einen Schritt weiter und startete im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016 einen Pilotversuch mit Videos, in welchen die Abstimmungserläuterungen visualisiert wurden. Die Abstimmungsvideos zu den Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie zur Asylgesetzrevision wurden auf dem rund ein Jahr zuvor eingerichteten Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen aufgeschaltet. In ihrer Medienmitteilung machte die Regierung darauf aufmerksam, dass die Produktion der Videos lediglich je rund CHF 5000 gekostet hätte, was im Rahmen des ordentlichen Budgets liege. Um den Informationsgewohnheiten besser zu entsprechen, wolle der Bundesrat auch mittels Multimedia informieren.
Die beiden Videos wurden laut Bundesrat rund 55'000 Mal aufgerufen, was eine Fortsetzung des Pilotprojektes nahelege. Entsprechend wurden auch für die Abstimmungsvorlagen vom September (Volksinitiative Grüne Wirtschaft; Volksinitiative AHVplus; Bundesgesetz über den Nachrichtendienst) multimediale Abstimmungserläuterungen produziert. Im Gegensatz zu den ersten Produktionen wurden zusätzlich Untertitel für Hörbehinderte erstellt und eine verbesserte Strukturierung der visuellen Erläuterungen vorgenommen.
Laut Medienbericht vom Oktober wurden die drei September-Videos rund 65'000 Mal angeklickt und der Bundesrat liess entsprechend auch eine visuelle Abstimmungserläuterung für die im November anstehende Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative erstellen.

Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats

Gestützt auf die Artikel 10 und 11 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) eröffnete der Bundesrat im April einen Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen. Die beiden Artikel verpflichten den Bundesrat zu einer aktiven Information und Beziehung mit der Öffentlichkeit. Die Kommunikationsoffensive der Regierung wurde unterschiedlich aufgenommen. Die öffentliche Nutzung war zwar vorerst äusserst zaghaft, – es gab kaum Abonnenten oder Besuche und die Kommentarfunktion wurde deaktiviert – die bundesrätliche Social-Media-Offensive stiess allerdings vor allem der SVP sauer auf, was in einer Interpellation von Christoph Mörgeli (svp, ZH) kulminierte. Der SVP-Nationalrat wollte unter anderem wissen, wie hoch die Kosten für die "Behördenpropaganda" seien. In seiner Antwort wies der Bundesrat auf seine rechtliche Pflicht zu Information hin und teilte mit, dass die Filmproduktionen im Rahmen der bestehenden Aufgabenerfüllung und ohne zusätzliche Finanzressourcen erstellt würden. Die Videos hätten in den bisherigen rund sechs Monaten CHF 2000 gekostet – für einen Kameramann und eine Off-Sprecherin. Die wenn auch sehr zurückhaltende Social-Media-Strategie der Regierung stiess freilich auch auf Lob, so etwa bei Fathi Derder (fdp, GE), der es an der Zeit fand, dass die Behörden auch neue soziale Medien als Informationskanal nutzen.

Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats