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Im Nationalrat fand die vom Ständerat modifizierte Motion Bigler (fdp, ZH) eine satte 128 zu 55 Stimmen-Mehrheit (4 Enthaltungen). Somit muss der Bundesrat in den folgenden drei Jahren die Zahl der externen Beratungsmandate um 4 Prozent reduzieren und sich an einem empfohlenen Richtwert orientieren, gemäss dem die Kosten für externe Beratungsaufgaben 3 Prozent der Personalausgaben nicht übersteigen sollten. Weder die Argumente der Minderheit der SPK-NR – etwa, dass nicht gleichzeitig externe Mandate gekürzt, Personalstellen gedeckelt und der Landesregierung immer wieder neue Aufgaben zugeschanzt werden könnten, wie Cédric Wermuth (sp, AG) argumentierte –, noch jene von Bundesrat Ueli Maurer stiessen auf genügend offene Ohren. Zu den geschlossenen SP- und GP-Fraktionen gesellten sich total fünf Abweichler aus FDP, CVP und BDP.

Beizug von externen Experten und Beratern

In der Herbstsession kam die Motion Bigler (fdp, ZH), die eine Ausgabenreduktion beim Beizug externer Expertise und Beratung verlangt, in den Ständerat. Dieser hatte eine gleichlautende Motion Föhn (svp, SZ; Mo. 16.3489) zwar abgelehnt, musste sich jetzt aber über die Motion des Zürcher Freisinnigen beugen, weil diese in der grossen Kammer auf Zustimmung gestossen war.
Filippo Lombardi (cvp, TI) amtete als Kommissionssprecher und erklärte, dass sich die SPK-SR mit einem Teil der Forderung der Motion anfreunden könne. Es sei nämlich in der Tat manchmal besser, Wissen innerhalb der Verwaltung zu generieren, statt es von aussen einzukaufen. Das von der Motion geforderte Ziel, die Zahl der externen Mandate innerhalb von 5 Jahren um 40 Prozent zu reduzieren, erachte die Kommission hingegen als «absolut unrealistisch». Man schlage deshalb neue Richtgrössen vor: Während dreier Jahre solle pro Jahr eine Reduktion von je 4 Prozent angestrebt werden. Zudem müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Personalausgaben und externen Kosten im Auge behalten. Es könne ja nicht sein, dass intern Kosteneinsparungen angestrebt würden, dadurch dann aber Wissen verloren ginge, das schliesslich extern eingekauft werden müsse. Deshalb schlage die Kommission einen Richtwert vor: Externe Beratungsmandate sollen nicht mehr kosten dürfen als 3 Prozent der Personalausgaben. Dies sei aber – wohlgemerkt – lediglich eine Empfehlung. Eine Minderheit der Kommission, vertreten durch Hans Stöckli (sp, BE), empfahl die Ablehnung der Motion, da sich in der Zwischenzeit einiges getan habe und der Bundesrat 2017 den wachsenden Kosten externer Mandate Gegensteuer gegeben habe. In der Tat waren die Kosten für externe Beratung im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 um 12 Prozent reduziert worden. Man solle dies honorieren und nicht noch mehr Kürzungen vornehmen, so der Berner Sozialdemokrat. Finanzminister Ueli Maurer hieb in die gleiche Kerbe. Die Kosten für externe Beratung betrügen momentan 3.3 Prozent der Personalausgaben. Man sei also praktisch dort, wo die modifizierte Motion es verlange. Das Anliegen des Vorstosses, Wissen in der Bundesverwaltung zu behalten, sei gut gemeint, die Verwaltung könne und wolle aber gar nicht alles selber wissen. Man sei auf Dritt- und Fachmeinungen angewiesen. Es sei deshalb insgesamt nicht notwendig, sich hier Fesseln anzulegen.
Die Ratsmehrheit folgte allerdings ihrer Kommissionsmehrheit und hiess die modifizierte Motion mit 29 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) gut. Somit wird sich der Nationalrat noch einmal damit beschäftigen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

Martina Munz (sp, SH) stiess sich am Begriff Expertenkommission und forderte mit einer Motion geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen. In der Tat könnten – so der Bundesrat in seiner Antwort – «zusammengesetzte Wörter [...], deren erstes Glied eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden [...] werden». Es entspreche dem Sprachgesetz und den Empfehlungen des Bundes, dass dies vermieden werden soll. Auch wenn es momentan lediglich vier ausserparlamentarische Kommissionen gebe, die den Titel «Expertenkommission» trügen, empfehle der Bundesrat die Motion zur Annahme und werde die vier erwähnten Gremien anregen, bei nächster Gelegenheit den Namen zu ändern, etwa in den von der Motionärin vorgeschlagenen Begriff «Fachkommission». Die zweite Forderung, nämlich für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter innerhalb dieser Kommissionen zu sorgen, erachtete die Regierung als bereits erfüllt, da entsprechende Massnahmen schon seit einiger Zeit ergriffen worden seien und auch Früchte trugen.
Normalerweise wird eine vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion stillschweigend angenommen. Dies war allerdings hier nicht der Fall, weil der Vorstoss von Natalie Rickli (svp, ZH) bekämpft wurde. Eine Diskussion über das Anliegen muss nun also noch stattfinden.

Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen (Mo. 18.3119)

Die von der Motion Bigler (fdp, ZH) verlangte Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen stiess in der Wintersession 2017 im Ständerat auf taube Ohren. Die SPK-SR empfahl den Vorstoss mit 12 zu 1 Stimme zur Ablehnung. Sie sprach sich insbesondere gegen eine pauschale Reduktion aus, da es Fachgremien gebe, die explizit nicht in die Verwaltung integriert werden dürften – so etwa die Prüfungskommission für Humanmedizin oder die Elektrizitätskommission. Ausserparlamentarische Kommissionen erfüllten im Gegenteil eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. Eine Reduktion würde nicht zwingend zu Einsparungen führen, obwohl die Zahl dieser Gremien freilich auf dem notwendigen Minimum gehalten werden müsse, was periodische Prüfungen nötig mache. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und versenkte den Vorstoss.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Auf der Liste der abzuschreibenden Postulate und Motionen im entsprechenden Bericht von 2017 fand sich auch die Motion Gilli (gp, SG). Mit der Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV), mit der nicht nur Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, sondern auch Kader der Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen, erachte der Bundesrat die Motion als erfüllt. Die Revision der RVOV war Anfang 2017 in Kraft getreten und auch die Räte fanden, dass der ursprünglichen Idee damit Genüge getan sei.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

Mit 100 zu 72 Stimmen hiess der Nationalrat eine Motion Bigler (fdp, ZH) gut, mit der eine Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen verlangt wird. Ausserparlamentarische Kommissionen sind Gremien, die vom Bundesrat dann eingesetzt werden, wenn für eine bestimmte Aufgabe spezifisches Fachwissen nötig ist, das in der Bundesverwaltung fehlt, und sollen in diesem Sinne eine beratende Funktion einnehmen. Hans-Ulrich Bigler stösst sich an der Zahl dieser Kommissionen. Nicht weniger als 119 würden auf der Homepage des Bundes aufgeführt. Der Freisinnige betonte zwar, dass die Kommissionen ein Ausdruck der partizipativen Demokratie seien und auch der Gewerbeverband – Bigler ist dessen Präsident – in vielen dieser Kommissionen mitwirke und durchaus davon profitiere. Es sei aber eigentlich problematisch, dass der Bund eine Plattform für Interessenvertretung anbiete. Zudem sei der Beitrag dieser Gremien für die demokratische Meinungsbildung in vielen Fällen zweifelhaft und es herrschten zahlreiche Doppelspurigkeiten. Mit einer Reduzierung der Zahl dieser Kommissionen könnten Kosten gespart und die Effizienz gesteigert werden. Mit einer Alterslimite für die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommissionen soll zudem sichergestellt werden, dass aktives Wissen und tagesaktuelle Expertise in die Diskussion miteinfliesse. Bigler zweifelte in der Ratsdebatte den Nutzen dieser Gremien für die Verwaltung an, weil es sich beim Wissensaustausch viel eher um "Plauderstündchen" handle.
Bundeskanzler Walter Thurnherr, der die ablehnende Haltung des Bundesrats letztlich erfolglos vertrat, wies darauf hin, dass die Kosten mit CHF 300 bis 500 Taggeld nicht hoch seien und man mit Streichungen von Kommissionen nicht viel einsparen könne. Zudem mache es sich der Motionär zu einfach, wenn er die Reduktion der Zahl der Kommissionen fordere. Es sei nicht einfach zu entscheiden, welche Kommissionen genau es nicht mehr brauchen würde. Doppelspurigkeiten gebe es zudem im ganzen System. Diese würden aber eben auch mithelfen, am Schluss eine tragfähige und mehrheitsfähige Lösung zu finden. Bei den Alterslimiten wies der Bundeskanzler auf die Schwierigkeit bei der Suche nach Mitgliedern für diese eher schlecht bezahlten Ämter hin, die mit solchen Limiten noch zusätzlich erhöht würde. Zudem sei man auch erst ab einem bestimmten Alter ungebunden, was eine Bedingung für den Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen sei. Die Ratsrechte, unterstützt von der BDP, vier CVP-Stimmen und einer GLP-Stimme, folgte allerdings den Argumenten des Motionärs und überwies das Anliegen an den Ständerat.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH), die von der SPK-NR mit Stichentscheid des Präsidenten zwar abgelehnt, der dann aber von der grossen Kammer Folge gegeben wurde, stiess im Ständerat auf einhelligen Widerstand. Der Vorstoss verlangt einen Maulkorb für ausserparlamentarische Kommissionen, insbesondere vor Volksabstimmungen zu Themen, die diese Kommissionen betreffen. Die SPK-SR beantragte einstimmig, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Auf der einen Seite bestünden insbesondere mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen, revidierten Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) genügend Möglichkeiten, die Kommunikationstätigkeit dieser Kommissionen auf dem Verordnungs- oder Verfügungsweg spezifisch zu regeln. In der RVOV wird von ausserparlamentarischen Kommissionen eine "gebotene Zurückhaltung" bei der Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen verlangt. Ein spezifisches Gesetz würde hier also kaum Mehrwert schaffen. Auf der anderen Seite – so die SPK-SR weiter – sollen sich diese Gremien äussern dürfen, da es für die direktdemokratische Entscheidungsfindung hilfreich sei, die Ansicht von Expertengruppen zu kennen: Auch – und insbesondere – wenn diese von der Meinung des Bundesrates, der bekanntlich von ausserparlamentarischen Kommissionen beraten wird, abweiche. Letzteres war Stein des Anstosses für den Vorstoss von Gregor Rutz gewesen. Die kleine Kammer folgte diesen Argumenten diskussionslos und gab der Initiative somit keine Folge.

Maulkorb für aussenparlamentarische Kommissionen

Weil sich die SPK-NR gegen die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) ausgesprochen hatte, kam der Vorstoss in den Nationalrat. Rutz forderte, dass ausserparlamentarische Kommissionen, die Bundesrat und Verwaltung beratend zur Seite stehen, nur intern kommunizieren dürfen. Vor allem vor Volksabstimmungen und vor Parlamentsdebatten seien Verlautbarungen dieser Kommissionen zu verbieten. In der Debatte verwies Rutz etwa auf die Intervention der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention, die sich im Dezember 2011 wenige Tage vor der entsprechenden Parlamentsberatung in den Medien für die Annahme eines radikalen Rauchverbots ausgesprochen habe oder auf die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, die im Mai 2013 gegen die Asylgesetzrevision Stellung bezogen habe, obwohl der Bundesrat, der von dieser Kommission ja eigentlich beraten werden soll, die Revision gutgeheissen hatte. Die knappe Kommissionsmehrheit machte vergeblich geltend, dass der Bundesrat für die Regelung der ausserparlamentarischen Kommissionen zuständig sei und dass diese zum Meinungsbildungsprozess beitragen sollen. Die Mehrheit des Nationalrates folgte nämlich den Argumenten des Initianten, der sekundiert von Parteigenossen darauf pochte, dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit nicht Aufgabe dieser Kommissionen sei. Die grosse Kammer gab der Initiative entsprechend mit 95 zu 86 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Neben der geschlossenen SVP stimmte auch fast die ganze CVP und die BDP und rund ein Drittel der FDP für Folge geben.

Maulkorb für aussenparlamentarische Kommissionen

Im November hat der Bundesrat die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vorgenommen. Seit 2009 obliegt die Wahl der Mitglieder dieser Gremien dem Bundesratskollegium. Die Amtsperiode der meisten Kommissionen endete am 31. Dezember 2011 und die Regierung hatte so rund 1'700 Mitglieder neu zu bestimmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Aufgaben und Zusammensetzung dieser Kommissionen, deren Zahl von 138 auf neu 119 verkleinert. Die parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU), die eine adäquate Vertretung von Parteien in diesen Fachgremien verlangt hätte, wurde von der grossen Kammer mit 98 zu 73 Stimmen abgelehnt. Insbesondere die SVP hatte die Initiative unterstützt, da sie befürchtete, dass Kommissionen, die politisch brisante Themen zu bearbeiten hatten – die SVP verwies auf die Rassismuskommission – nicht objektiv agierten.

Vertretung des politischen Spektrums in Expertenkommissionen (10.432)

Der Nationalrat hiess als Zweitrat die Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) gut. In Abweichung von der kleinen Kammer beschloss er, dass für die Einsetzung von Kommissionen und die Wahl ihrer Mitglieder immer der Gesamtbundesrat zuständig ist und er diese Aufgabe nicht an die Departemente delegieren kann. Damit soll der Bundesrat in seiner Funktion als Führungsorgan gegenüber den einzelnen Departementen gestärkt werden. Der Ständerat übernahm in der Differenzbereinigung diese Version. Ein Antrag der Linken im Nationalrat, anstelle einer „ausgewogenen“ Vertretung der Geschlechter eine Mindestquote von 40 Prozent vorzuschreiben, scheiterte.

Gesetzliche Neuordnung der Expertenkommissionen (BRG 07.071)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vor. Er beantragte insbesondere, im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) festzuhalten, dass der Bundesrat diese Kommissionen alle vier Jahre auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung überprüft. Darüber hinaus soll er auch mehr Kompetenzen für eine laufende Anpassung der Kommissionen an sich verändernde Bedürfnisse erhalten. Um dem neuen Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, aber auch Datenschutzanforderungen zu genügen, soll die Verpflichtung zur Offenlegung von Kosten, Entschädigungen und Interessenverflechtungen neu im Gesetz verankert werden. Der Ständerat nahm einige kleinere, auch vom Bundesrat nicht bestrittene Änderungen vor und hiess die Vorlage einstimmig gut.

Gesetzliche Neuordnung der Expertenkommissionen (BRG 07.071)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Mit dem neuen Parlamentsgesetz aus dem Jahre 2002 hatte das Parlament auch strengere Regeln für die Unvereinbarkeit zwischen einem Parlamentsmandat und Tätigkeiten für den Bund oder ihm nahe stehende Institutionen eingeführt. Diese Bestimmungen, die erstmals in der neuen Legislatur nach den Nationalratswahlen vom Herbst 2007 angewendet werden, galt es nun zu präzisieren. Die Büros der beiden Ratskammern gaben zu Beginn des Berichtsjahres ihre Vorschläge für die detaillierte Auslegung dieser Norm bekannt. Unvereinbar mit einem Parlamentsmandat sind demnach alle Funktionen als Direktor, Geschäftsführer, Verwaltungs- oder Stiftungsratsmitglied in Institutionen, welche vom Bund beaufsichtigt oder zu mindestens 50% mitfinanziert werden, oder bei denen er sonst eine beherrschende Stellung ausübt. Dazu gehören auch solche, die (wie etwa die Stiftung Schweizerischer Nationalpark) nur ideellen Zwecken dienen. Die nicht abschliessende Liste zählt mehr als 30 Institutionen auf, bei denen in Zukunft die Ausübung einer leitenden Funktion nicht mehr mit einem Parlamentsmandat vereinbar sein wird. Darunter befinden sich mehrere, welche in ihren Leitungsorganen bisher stets auch Parlamentarier aufwiesen (u.a. Pro Helvetia, Nationalfonds, Post). Der Bundesrat war mit diesen neuen Regeln einverstanden und schlug vor, für Parlamentsmitglieder auch die Tätigkeit in ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) zu verbieten. Der Ständerat hiess die neuen Unvereinbarkeitsregeln gut. Er änderte aber den Antrag des Bundesrates in dem Sinne ab, dass der Ausschluss aus Expertenkommissionen nur für Gremien mit Entscheidungsfunktionen, nicht aber für solche mit reinen Beratungsfunktionen gelten soll.

Anpassung der Unvereinbarkeitsregelung von Parlamentarier (06.079)

Die Bundeskanzlei gab im Dezember einen Vorentwurf für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) in die Vernehmlassung. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) soll die Pflicht verankert werden, diese Kommissionen periodisch auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung hin zu überprüfen. Oberstes Ziel der Reform ist eine Straffung des Kommissionswesens und eine verbesserte Transparenz. Der Nationalrat lehnte eine Motion Mörgeli (svp, ZH) (Mo. 05.3515) ab, welche eine jährliche Überprüfung dieser Kommissionen verlangt hatte. Bereits im Frühjahr hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass aufgrund einer ersten Sichtung auf rund jede Dritte der insgesamt 230 Expertenkommissionen verzichtet werden könnte.

Gesetzliche Neuordnung der Expertenkommissionen (BRG 07.071)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

In den vom Bundesrat für die Legislatur 2003-2007 gewählten ausserparlamentarischen Kommissionen und Gremien sind die Romands und die Italienischsprachigen in Bezug auf ihre Bevölkerungszahl mit Anteilen von 25,9% und 7,4% leicht übervertreten. Der Anteil der Frauen in den Expertenkommissionen beträgt insgesamt 32% und variiert je nach zuständigem Departement zwischen 24% im EVD und 42% im EJPD.

Bericht über die Expertenkommissionen für die Legislatur 2003-2007

Der Ständerat befasste sich als Erstrat in der Wintersession mit dem Geschäft. Da die vorberatende Kommission mit dem Antrag, dass der Bundesrat die neuen Richter wählen soll, überhaupt nicht einverstanden war, hatte sie einen Alternativvorschlag in Form eines eigenständigen Gesetzes ausgearbeitet. Wahlbehörde für die neuen Gerichte sollte gleich wie beim Bundesgericht die Vereinigte Bundesversammlung sein. Um ihr die Arbeit zu erleichtern, sollte jedoch eine von der Bundesversammlung gewählte Justizkommission, welche sich aus hoch qualifizierten Fachleuten zusammensetzt, geschaffen werden. Diese hätte zuhanden der parlamentarischen Richterwahlkommission die Ausschreibungen für vakante Stellen durchzuführen, die Bewerbungsdossiers zu studieren und Wahlvorschläge zu machen. Zudem würde sie das Parlament bei der Oberaufsicht über die Bundesgerichte unterstützen. Der Bundesrat war mit diesem Vorschlag einverstanden, da eine Wahlvorbereitung durch eine ausserparlamentarische Expertenkommission Gewähr für eine sorgfältige Kandidatenauswahl biete. Bekämpft wurde der Antrag jedoch von Carlo Schmid (cvp, AI), der in seinem Rückweisungsantrag vorschlug, auf diese Justizkommission zu verzichten. Unbestritten sei zwar, dass die Bundesversammlung Wahl- und Aufsichtsorgan auch für die neuen Gerichte sein soll. Um eine sorgfältige Auswahl der Richter durch die Bundesversammlung zu gewährleisten, sollte aber gemäss Schmid nicht eine Fachkommission gebildet, sondern die parlamentarische Richterwahlkommission mit einem ständigen Sekretariat versehen werden. Seine Kritik an der Schaffung einer Justizkommission begründete Schmid vor allem damit, dass dieses Gremium, wegen seiner fachlich prominenten Zusammensetzung und seiner hohen Legitimation infolge seiner Wahl durch die Bundesversammlung, in der Praxis nicht Hilfsorgan, sondern eine mächtige eigenständige Institution sein würde. Schmids Kritik konnte sich mit 22:18 Stimmen durchsetzen, und die vorberatende Kommission wurde beauftragt, eine Vorlage zur Stärkung der Richterwahlkommission auszuarbeiten. Bei der Beratung der Schaffung des Bundesstrafgerichts hielt sich der Ständerat weitgehend an die Regierungsanträge (mit Ausnahme der oben dargestellten Frage des Wahl- und Oberaufsichtsorgans). Die Beratungen zum Bundesverwaltungsgericht wurden noch nicht aufgenommen.

Im Herbst lieferte der Bundesrat in einer Zusatzbotschaft auch noch seinen Standortentscheid für die neuen Gerichte mit ihren rund 70 resp. 260 Arbeitsplätzen nach. Er beantragte, das Bundesstrafgericht in Aarau und das Bundesverwaltungsgericht in Freiburg anzusiedeln. Für Aarau sprach wegen der erforderlichen häufigen Kontakte zur Bundsanwaltschaft in Bern die zentrale Verkehrslage; für Freiburg die Tatsache, dass ein Teil des Personals der bisher in Bern und Lausanne angesiedelten Rekurskommissionen übernommen wird und zudem die Rekrutierung der gut 50 französischsprachigen Juristen und Juristinnen hier einfacher sein wird als an einem Standort in der Deutschschweiz. Ursprünglich waren 21 mögliche Standorte in acht Kantonen (AG, BE, BL, FR, LU, SG, SO und TG) evaluiert worden. In die engere Auswahl gelangten dann die Städte Aarau, Freiburg, Olten, St. Gallen und Solothurn (Zur Nichtberücksichtigung des Kantons Solothurn siehe auch die Antwort auf eine Frage Rudolf Steiner (fdp, SO) (01.5139)). Die von Tessiner Parlamentariern verlangte Ansiedelung eines der beiden Gerichte im Tessin erachtete der Bundesrat als nicht sachgemäss, da zu viele Kriterien nicht erfüllt seien. Negativ seien vor allem die zu periphere Lage sowohl für die meisten Prozessbeteiligten als auch für die Personalrekrutierung sowie die grosse Distanz zu juristischen Universitätsfakultäten. Insbesondere das Argument der dezentralen Lage wurde auch gegen den von vielen Ostschweizer Politikern mit Nachdruck geforderten Standort St. Gallen vorgebracht. Der Ständerat hat sich in seinen Beratungen in der Wintersession noch nicht zur Standortfrage geäussert.

BRG Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023)