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Mit 159 von 159 gültigen Stimmen – von den 168 ausgeteilten waren ein Wahlzettel nicht eingegeben und 8 leer eingelegt worden – wurde Susanne Genner als Richterin mit Hauptsprache Deutsch in die Abteilung VI (Ausländer- und Bürgerrecht) des Bundesverwaltungsgerichts gewählt. Die Wahl war nötig geworden, weil ihr Vorgänger Philippe Weissenberger im Amt verstorben war. Genner, die sich gegen zwei Mitbewerberinnen und einen Mitbewerber durchsetzte, gehört wie ihr Vorgänger der SP an, jener Partei also, die am BVGer zum Zeitpunkt der Wahl untervertreten war.

Bundesverwaltungsgericht

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das bei der Volksabstimmung vom 25. September 2016 Zuspruch erhalten hatte, sieht vor, dass zur Nutzung der damit geschaffenen neuen Massnahmen zur nachrichtendienstlichen Information eine Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts nötig wird. Weil diese Genehmigungen befristet sind und mit jeweiliger Zustimmung des Gerichts verlängert werden müssen, befürchtete die RK-SR einen Mehraufwand, der nur mit einer zusätzlichen Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht bewältigt werden könne. Die Aufstockung soll laut der im März eingereichten parlamentarischen Initiative der Kommission aber befristet werden. Die angestrebten total 70 Richterstellen sollen dann nämlich ab 2019 durch Nichtbesetzung vakant werdender Stellen wieder auf 65 Vollzeitstellen gesenkt werden.
Allerdings beschloss die RK-NR im Mai 2018 mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Vorstoss keine Folge zu geben, so dass die RK-SR in einem Ende Juni vorgelegten Kommissionsbericht versuchte, der Forderung mit erneutem einstimmigen Folge geben Nachdruck zu verleihen. Zwar seien wohl nur rund ein Dutzend Fälle pro Jahr zu erwarten, der Arbeitsaufwand sei aber erheblich und die kurzen Fristen würden eine hohe Einsatzbereitschaft der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters verlangen. Die Vorlage wäre in der Folge in den Ständerat gelangt, wurde aber Mitte September 2018 zurückgezogen.

Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 18.422)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Zwar erfolgte die Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) bereits in der Frühjahrssession, allerdings musste auch noch das Präsidium bestimmt und eine Nachfolge für die zurückgetretene Franziska Schneider (gp) gewählt werden. Die Gerichtskommission empfahl, Marianne Ryter (sp) – die bisherige Vizepräsidentin – zur Präsidentin und Vito Valenti (fdp) zum Vizepräsidenten zu wählen. Auf die Ausschreibung für die Nachfolge Schneider – gesucht wurde für eine 90%-Stelle in der Abteilung III eine Richterin oder ein Richter mit französischer Muttersprache – meldete sich einzig Caroline Gehring (cvp). Weil sie voll und ganz dem Anforderungsprofil entspreche und zudem den Frauenanteil erhöhe, empfehle die GK die Kandidatin, obwohl sie der im BVGer eher übervertretenen CVP angehöre.
Die Vereinigte Bundesversammlung schritt in der Sommersession zur Tat: Die neue Präsidentin Marianne Ryter erhielt 191 von 192 gültigen Stimmen – 8 der 200 eingelangten Wahlzettel waren leer eingegeben worden – und Vito Valentino wurde mit 199 von 199 gültigen Stimmen (2 leer bei 201 eingelangten) zum Vizepräsidenten gewählt. Der Name Caroline Gehring stand auf 194 von 194 gültigen Wahlzetteln; deren 7 blieben bei 201 eingelangten Zetteln leer.

Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts

In der Frühjahrssession 2018 hatte die Vereinigte Bundesversammlung zur Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) anzutreten. 69 bisherige Richterinnen und Richter mussten dabei gesamthaft bestätigt und sieben neue gewählt werden. Die sieben neuen – es waren zwar acht Stellen zu besetzen, eine Vakanz hatte sich aber zu kurzfristig für die Wahlen im Frühling gebildet – hatten sich gegen 43 andere Bewerberinnen und Bewerber durchgesetzt. Da die CVP (-0.61 Stellen) und insbesondere die SP und die SVP (je -3.5 Stellen) im BVGer untervertreten seien, schlug die GK drei SP-, zwei SVP und zwei CVP-Vertreterinnen und Vertreter zur Wahl vor.
Am Wahltag erhielten die meisten der 69 Bisherigen mehr als 200 Stimmen – ausgeteilt worden waren 209 Wahlzettel. Sechs Richterinnen und zwei Richter erhielten freilich auffallend wenige Stimmen (zwischen 156 und 179). Der „Blick“ kolportierte, dass es sich dabei vor allem um „asylfreundliche Richterinnen“ handle, die von der SVP abgestraft worden seien. Die SVP-Fraktion habe die Qualität der Arbeit der verschiedenen Richterinnen und Richter eingehend besprochen, gab Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) der Zeitung zu Protokoll. Es sei kein Geheimnis, dass die SVP mit der Arbeit einzelner Gerichtspersonen nicht einverstanden sei. Es habe eine SVP-interne Liste gegeben – so der „Blick“ weiter – auf der unliebsame Richterinnen und Richter zur Streichung vermerkt gewesen seien.
Ebenfalls aufhorchen liess die Berichterstattung des „Blick“ über die anschliessende Wahl der sieben neuen Bundesverwaltungsrichterinnen und -richter. Diese übersprangen das absolute Mehr zwar problemlos und wurden allesamt gewählt. Der Umstand, dass der erste farbige Richter am Bundesverwaltungsgericht in der Geschichte der Schweiz – Keita Mutombo (SP) – von allen sieben am wenigsten Stimmen erhielt (192 von 208 möglichen), liess die Boulevardzeitung die rhetorische Frage stellen, wie rassistisch das Parlament sei.

Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts

Nachdem die Anpassung der Richterverordnung in der Sommersession den Nationalrat passiert hatte, zeigte sich die RK-SR skeptisch gegenüber der Stossrichtung der Revision. Der Einheitslohn für alle ordentlichen bzw. hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundespatentgerichtes sei zwar eine gute Idee, für die zusätzlich geplante Abstufung nach Alter und Berufserfahrung wolle die Kommission aber Alternativvarianten prüfen. Man könne sich auch einen Einheitslohn ohne Abstufung vorstellen. Diese Idee wurde dann allerdings nach Konsultation eines entsprechenden Arbeitspapiers der Verwaltung wieder verworfen und die Kommission empfahl dem Ständerat die Zustimmung zum nationalrätlichen Entwurf.
Bei der Beratung in der kleinen Kammer machte Justizministerin Simonetta Sommaruga darauf aufmerksam, dass mit dem vorliegenden Vorschlag bestehende Ungleichheiten effektiv beseitigt würden und die Differenzierung nach Alter und Erfahrung sachlich begründet sei. Mit 35 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgte der Ständerat entsprechend dem Antrag der Kommission.
In der Schlussabstimmung sprachen sich der Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung und der Ständerat mit 34 zu 2 Stimmen (7 Enthaltungen) für die neue Verordnung aus. In beiden Kammern kamen die Gegenstimmen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Zwei gleichlautende Motionen der jeweiligen GPK von Stände- (Mo. 17.3354) und Nationalrat (Mo. 17.3353) fordern den Bundesrat auf, die Obergrenzen für Gerichtsgebühren für das Bundesgericht (BGer) und das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gesetzlich neu zu regeln. Dabei stand eine Flexibilisierung nach oben oder eine Festlegung von höheren Obergrenzen, insbesondere bei komplexen Verfahren mit hohen Streitwerten, zur Debatte. Die heutigen Obergrenzen von CHF 200'000 beim BGer und von CHF 50'000 beim BVGer würden von den Gerichtsverantwortlichen bei Streitwerten in Milliardenhöhe als zu niedrig erachtet. Die Motionen hielten aber ausdrücklich fest, dass nicht die Gerichtsgebühren generell angehoben werden sollen. Komplexe Verfahren mit hohen Streitwerten seien nach wie vor eher die Ausnahme. Der allgemeine Zugang zu den Gerichten solle nicht erschwert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen. Weder im Ständerat noch im Nationalrat bestand Anlass zu Diskussionen und beide Motionen wurden entsprechend stillschweigend überwiesen.

Gerichtsgebühren (Mo. 17.3353 und Mo. 17.3354)
Dossier: Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Um die hängigen Asylverfahren möglichst rasch abbauen und die mit der Asylgesetzänderung beschlossenen, kürzeren Fristen einhalten zu können, hatte das Parlament im Frühjahr 2017 unter anderem auch beschlossen, das Bundesverwaltungsgericht um vier Stellen aufzustocken. Aufgrund einer BVGer internen Reorganisation war zudem eine zusätzliche Richterstelle im Asylbereich zu besetzen. In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung entsprechend fünf neue Mitglieder ans Bundesverwaltungsgericht. Auf die von der GK ausgeschriebenen Stellen – eine Richterstelle sollte von einer Französisch sprechenden Person besetzt werden – wurden insgesamt 22 Bewerbungen eingeschickt, wovon neun Personen angehört wurden. Die GK entschied sich für Gregor T. Chatton (cvp) als französischsprachigen Bundesverwaltungsrichter sowie Andrea A. Berger-Fehr (svp), Mia Fuchs (sp), Constance Leisinger (sp) und Jeannine Scherrer-Bänziger (svp) für die Abteilungen IV und V. Mit den Bewerberinnen und dem Bewerber könne die Vertretung der am BVGer derzeit untervertretenen SVP (3,75 Stellen), SP (2,18 Stellen) und CVP (1,71 Stellen) ausgeglichen werden – so die GK in ihrer Empfehlung.
Die Vereinigte Bundesversammlung hatte gegen die Empfehlungen der GK praktisch nichts einzuwenden. Auffallend war einzig, dass die beiden SP-Richterinnen etwas weniger Stimmen erhielten als die drei restlichen Anwärterinnen und Anwärter: Von den 183 eingelangten Stimmen erhielt Berger-Fehr deren 181, Chatton 176, Fuchs 168, Leisinger 167 und Scherrer-Bänziger 180 Stimmen.

Neue Mitglieder am Bundesverwaltungsgericht

Der neue Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer äusserte im Rahmen der Diskussion zum Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2016 in der Sommersession Kritik am Parlament. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes liege dessen Ziel einer nachhaltigen Entlastung des BGer in weiter Ferne. Nicht weniger – wie bei der damaligen Revision beabsichtigt – sondern mehr Beschwerden würden eingereicht. Dabei sei insbesondere der strafrechtliche Bereich betroffen, was nicht zuletzt auf den Entscheid des Parlaments, eine Strafprozessordnung einzuführen, zurückzuführen sei: Mit dem Staatsanwaltschaftsmodell seien viele anfechtbare Entscheide geschaffen worden, was eine „Flut von Beschwerden“ nach sich ziehe. Entsprechend warb Meyer für die geplante Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes. Zudem forderte er das Parlament auf, eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Open-Source-Software sowie das elektronische Gerichtsdossier zu schaffen, mit dem der Verkehr zwischen Rechtsanwältinnen und -anwälten und den Gerichten nur noch elektronisch erfolgen soll.
In der Tat zeigt der Bericht auf, dass im Berichtjahr (2016) 7'743 neue Fälle ans Bundesgericht gelangten, also nur unwesentlich weniger als 2015 (7'853). Insgesamt wurden 7'811 Fälle erledigt (2015: 7'695), wobei ein Fall im Schnitt 140 Tage brauchte (2015: 134 Tage). 13 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen. 2016 wurden laut Bericht am EGMR 228 Entscheidungen betreffend die Schweiz gefällt (2015: 331), wobei in fünf Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt worden war (2015: 3).
Das Bundesstrafgericht wies ein im Vergleich zum Vorjahr stabiles Geschäftsaufkommen aus, wobei allerdings ein Anstieg an Eingängen in der Beschwerdekammer verzeichnet wurde. Auch beim Bundesverwaltungsgericht war die Geschäftslast hoch. Zwar gingen etwas weniger Fälle ein als im Vorjahr (2016: 8'102; 2015: 8'469), was auf einen Rückgang von Fällen im Asylbereich zurückzuführen sei, die Zahl der vom Vorjahr übernommenen Pendenzen (5'147) sei aber markant höher gewesen als 2015 (4'540) – so der Teilbericht. Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 182 auf 212 Tage wurden im Berichtsjahr weniger Fälle erledigt (7'517) als noch 2015 (7'869). Mit seiner Reorganisation sei die Geschäftslast im Bundesverwaltungsgericht nun aber ausgewogener verteilt worden, was zu höherer Effizienz führen werde. Auch das Bundespatentgericht, das seit 2012 tätig ist, verzeichnet einen Anstieg der Eingänge, und zwar von 23 auf 27, wobei insbesondere die summarischen Verfahren (von 4 auf 9) zugenommen haben. In beiden Kammern wurde der Bericht genehmigt.

Geschäftsbericht 2016 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene, von der RK-NR vorgelegte Anpassung der Richterverordnung, mit der der Anfangslohn und die jährliche Erhöhung festgelegt werden soll, wurde in der Sommersession 2017 im Nationalrat debattiert. Ein vor allem von der SVP-Fraktion unterstützter Minderheitenantrag auf Nicht-Eintreten stand dabei zur Diskussion. Moniert wurde, dass Lohnungleichheiten aufgrund unterschiedlicher Erfahrung in Kauf genommen werden müssten. Es gehe nicht an, dass Bundesrichter von den Vorteilen des Bundespersonalgesetzes profitierten ohne auch dessen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Antrag der Minderheit fand jedoch ausschliesslich bei der SVP-Fraktion Gehör: Eintreten wurde mit 107 zu 58 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen. Die vorgeschlagene Revision gab dann nicht mehr zu reden. Sie wurde mit 111 zu 60 Stimmen ohne Enthaltung angenommen. Erneut stand die geschlossene SVP-Fraktion auf verlorenem Posten.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

In seiner Stellungnahme begrüsste der Bundesrat die geplante vorläufige Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, um damit die in der Asylgesetzrevision beschlossene Beschleunigung der Asylverfahren umsetzen zu können. Seiner Empfehlung, den von der RK-SR vorgelegten Entwurf anzunehmen, kamen in der Frühjahressession sowohl der Stände- als auch der Nationalrat nach.
Freilich kam es in beiden Kammern zu kleineren Diskussionen. Im Ständerat beantragte Thomas Minder (parteilos, SH) nicht auf die Vorlage einzutreten, um damit einerseits auf die mit seinen Worten «absurde Tatsache» hinzuweisen, dass jeder Asylantrag sogar von Dublin-Fällen von einem kostenlosen Anwalt begleitet werde, obwohl dort ja eigentlich der Erststaat zuständig sei. Unmittelbare Folge davon sei nun diese Forderung nach Aufstockung der Richterstellen. Darüber hinaus war der Angehörige der SVP-Fraktion skeptisch, ob die Aufstockung tatsächlich wie versprochen nach 2019 wieder rückgängig gemacht würde. Früher habe das Bundesverwaltungsgericht zudem mit weniger Stellen mehr Fälle in kürzerer Zeit bearbeitet. Im Nationalrat übernahm Pirmin Schwander (svp, SZ) mit denselben Argumenten den Part des Mahners. Freilich fanden diese Minderheiten-Argumente jeweils nur bei den SVP-Fraktionskolleginnen und -kollegen Anklang. Im Nationalrat konnten sich Viola Amherd (cvp, VS) und Bernhard Guhl (bdp, AG) denn auch Seitenhiebe gegen die Volkspartei nicht verkneifen. Amherd erinnerte daran, dass es bei dieser Vorlage auch um die Umsetzung des Volkswillens gehe und Guhl warf der SVP vor, es gehe ihr nur darum, ein Problem zu bewirtschaften, anstatt es auch zu lösen. Die Opposition von rechts widerspiegelte sich schliesslich auch in der Schlussabstimmung, bei der die Verordnung im Nationalrat mit 132 zu 65 Stimmen und im Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gutgeheissen wurde.

Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 16.486)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Mit Annie Rochat Pauchard wählte die Bundesversammlung in der Frühjahrssession eine neue nebenamtliche Bundesverwaltungsrichterin. Die Neuenburgerin erhielt 181 Stimmen. Von den eingelangten 194 Wahlzetteln waren 12 leer und einer enthielt einen anderen Namen. Rochat Pauchard ersetzte Marie-Chantal May Canellas, die in der Herbstsession 2016 zur ordentlichen Bundesrichterin gewählt worden war. Die Wahl der GK fiel auf Rochat Pauchard, weil diese – wie ihre Vorgängerin – den im Bundesverwaltungsgericht untervertretenen Christlichdemokraten angehört, eine Frau und französischer Muttersprache ist. Darüber hinaus bringe sie mit ihren umfassenden Kenntnissen im Bereich Steuerrecht und Abgaben die besten Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Abteilung I mit.

neue nebenamtliche Bundesverwaltungsrichterin

Ein Ziel der Asylgesetzrevision, die von der Stimmbevölkerung im Juni 2016 gutgeheissen worden war, ist eine Beschleunigung der Verfahren. Davon betroffen wird auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sein, dass für Asylrekurse verantwortlich ist. Um die hängigen Rekurse abbauen und die ab dem 1. Januar 2019 vom neuen Gesetz vorgesehenen kürzeren Fristen einhalten zu können, beantragte das BVGer eine Aufstockung der Richterstellen. Weil die Zuständigkeit für eine entsprechende Erhöhung bei der Bundesversammlung liegt, reichte die RK-SR Ende 2016 eine parlamentarische Initiative ein, aufgrund derer die Verordnung zur Anzahl Richterstellen geändert werden soll. Das BVGer soll damit um vier neue Posten auf insgesamt 69 Richterstellen aufgestockt werden. Der Vorschlag der RK-SR sieht allerdings vor, diese Aufstockung zu befristen. Ab 2019 sollen ausscheidende Richterinnen und Richter nicht mehr ersetzt werden, bis der Normalbestand von 65 Stellen wieder erreicht werde.
Die RK-NR gab Mitte Januar 2017 ihre Zustimmung zur Idee ihrer Schwesterkommission. Diese ihrerseits legte knapp zwei Wochen später einen Verordnungsentwurf vor, den sie mit 11 zu 1 Stimmen guthiess.

Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 16.486)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Laut Geschäftsbericht 2015 des Bundesgerichts ist das Geschäftsaufkommen im Jahr 2015 in allen vier nationalen Gerichten erneut angestiegen:
Beim Bundesgericht wurden im Berichtsjahr 7'853 neue Beschwerden eingereicht, was einer Zunahme von 148 Fällen entspricht. Allerdings hat auch die Zahl der Erledigungen auf 7'695 Fälle zugenommen (+132 Fälle im Vergleich zu 2014). Im Bericht wird eine durchschnittliche Prozessdauer von 134 Tagen angegeben (2014: 131 Tage). Die auf 2016 verschobenen Pendenzen sind im Vergleich zum Vorjahr (2'653 Fälle) erneut angestiegen und umfassen 2'811 Fälle. In seinem Bericht wies das Bundesgericht auch die beim EGMR gegen die Schweiz eingereichten und behandelten Beschwerden aus. 2015 wurden dort 318 Beschwerden eingereicht (2014: 292 Beschwerden) und der Gerichtshof hatte 331 Entscheidungen betreffend die Schweiz gefällt, wovon 10 Urteile ergingen und in drei Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt wurde (Vorjahr: 9 Verletzungen).
Auch das Bundesstrafgericht wies eine leichte Zunahme an Geschäften und Pendenzen aus. Allerdings gilt dies insbesondere für die Strafkammer. In der Beschwerdekammer konnten die Pendenzen im Jahr 2015 hingegen abgebaut werden. Im Bericht wurde die sehr unterschiedliche Arbeitsbelastung zwischen den einzelnen Sprachen angesprochen. Es sei für ein kleines Gericht eine grosse Herausforderung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichmässig zu belasten.
Im Bundesverwaltungsgericht hatten 2015 die Fälle im Asylrecht (Abteilungen IV und V) sehr stark, von 4'831 auf 5'661 Eingänge, zugenommen. Gleichzeitig wurde die Erledigung der Fälle in diesem Bereich – bei gleichbleibender durchschnittlicher Verfahrensdauer von 100 Tagen – deutlich gesteigert (von 4'163 auf 5'015).
In allen Abteilungen zusammen wurden 8'465 neue Eingänge verzeichnet, was im Vergleich zu 2014 einem Plus von 857 Fällen entspricht. Insgesamt betrug die Verfahrensdauer eines Falles vor Bundesverwaltungsgericht noch 182 Tage, war also wesentlich kürzer als noch 2014 (200 Tage).
Das Bundespatentgericht regelt seit 2012 zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente. Für die jeweiligen ordentlichen Verfahren – 2015 wurden 19 neu eingereicht (2014: 15) und 19 erledigt (2014: 20) – werden nebenamtliche juristische und technische Fachrichter eingesetzt, was dazu beiträgt, dass die Verfahren kostengünstig und zügig erledigt werden und häufig in einem Vergleich enden, wie im Bericht vermerkt wurde.
Die Räte nahmen in der Sommersession 2016 Kenntnis vom Bericht und hiessen den entsprechenden Bundesbeschluss gut. In seinem Plädoyer in beiden Kammern wies Gerichtspräsident Gilbert Kolly insbesondere auf die stetig zunehmende Arbeitslast hin und die damit verbundene Notwendigkeit einer Stärkung der eidgenössischen Gerichte. Die laufende Reform des Bundesgesetzes über das Bundesgericht gehe diesbezüglich in die richtige Richtung, genüge wahrscheinlich aber noch nicht.

Geschäftsbericht 2015 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Für die Jahre 2017 und 2018 hatte die Vereinigte Bundesversammlung das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichts zu bestimmen. Die GK schlug, unterstützt von allen Fraktionen, Jean-Luc Baechler als Präsident und Marianne Ryter als Vizepräsidentin vor. Beide waren bereits 2015 gewählt worden. Ihre einmal mögliche Wiederwahl erfolgte in der Sommersession 2016: Baechler erhielt 178 von 188 gültigen Stimmen und Ryter wählten 191 der 193 gültig stimmenden Parlamentarier.

Präsidium und Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichts

Im Bundesverwaltungsgericht gab es nach dem Rücktritt von Frank Seethaler (gp) per Ende 2015 und von Martin Zoller (cvp) auf Ende Mai 2016 zwei Vakanzen. Die GK entschied sich nach einer Bedarfsabklärung eine 80%-Stelle für die Abteilung III (Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit) und eine Vollstelle für Abteilung IV (Asylrecht) auszuschreiben, wobei die neuen Amtsträger Deutsch als Hauptsprache beherrschen müssen. Von den 22 Bewerbungen (16 Männer und 6 Frauen) zielten elf auf die Stelle in Abteilung III, acht auf die Stelle in Abteilung IV und drei Personen bewarben sich für beide Stellen. Nach Anhörungen empfahl die GK Viktoria Helfenstein (cvp) als neue Bundesverwaltungsrichterin in der Abteilung III und Simon M. Thurnherr (svp) als neuen Amtsinhaber in Abteilung IV. Damit fiel die Wahl auf Mitglieder von am BVGer untervertretenen Parteien: die SVP hatte per Saldo ein Minus von 3.35 Stellen und die CVP wies ein Minus von 1.66 Stellen auf. Nur die SP (-1.24 Stellen) ist momentan ebenfalls untervertreten.
Alle Fraktionen unterstützten die Auswahl der GK und so kam es bei der Wahl zweier Bundesverwaltungsrichter in der Frühjahressession 2016 wie gewohnt zu keinen Überraschungen. Mit 193 der insgesamt 199 gültigen Stimmen (vier Wahlzettel blieben leer) wurde Viktoria Helfenstein gewählt. Simon Thurnherr erhielt 188 Stimmen.

Wahl zweier Bundesverwaltungsrichter

Um zu verhindern, dass neu gewählte Richterinnen und Richter am Bundesstraf-, Bundespatent- und Bundesverwaltungsgericht eine höhere Entlohnung erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits ein entsprechendes Richteramt bekleiden, beschloss die RK-NR eine Anpassung der Richterverordnung. Um die Kohärenz des Lohnsystems zu sichern, müsse verhindert werden, dass länger im Amt tätige Richterinnen und Richter weniger verdienen, als frisch angestellte. Mit der Revision soll deshalb die Festlegung des Anfangslohns und die jährliche Lohnerhöhung angepasst werden. Dem Beschluss der RK-NR, eine entsprechende Initiative auszuarbeiten, stimmte die RK-SR Anfang Februar 2016 zu.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Mit dem Rücktritt von zwei SP-Mitgliedern waren die Sozialdemokraten beim Bundesverwaltungsgericht mit -2,43 Stellen untervertreten. Da allerdings auch die GLP (-1,87 Stellen) sowie die CVP (-0,91 Stellen) eher unterrepräsentiert waren, wurden die per Ende 2015 zurücktretende Ruth Beutler (sp) sowie der per Frühling 2016 abtretende Walter Stöckli (sp) nur mit einem SP-Richter ersetzt, nämlich mit Martin Kayser (sp). Die zweite vakante Stelle wurde mit Barbara Balmelli-Mühlematter von der GLP besetzt. Die beiden Kandidierenden wurden aus 15 Bewerbungen ausgewählt. Balmelli-Mühlematter wurde in der Herbstsession von der Bundesversammlung mit 171 von 187 gültigen Stimmen für Abteilung V (Asylrecht) und Kayser mit 182 von 187 Stimmen für Abteilung III (Ausländerrecht und Bürgerrecht) gewählt.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Weil aufgrund der Rücktritte von Robert Galliker (parteilos), Markus Metz (fdp) und André Moser (fdp) per Ende Juli drei Stellen vakant wurden, waren Ersatzwahlen für das Bundesverwaltungsgericht nötig. Das neue Mitglied in Abteilung III (Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit) sollte französischsprachig sein, die Stellen in Abteilung I (Infrastrukturprojekte, Umweltschutz, Enteignungen, Datenschutz, Bundespersonal, Raumplanung, Staatshaftung) und Abteilung IV (Asylrecht) waren mit deutschsprachigen Mitgliedern zu besetzen. Nachdem insgesamt über 30 Bewerbungen eingegangen waren (20 für Abteilung I, 4 für Abteilung III und 8 für Abteilung IV) empfahl die Gerichtskommission (GK-V) drei Frauen zur Wahl. Deren Parteizugehörigkeit käme der momentanen Unterrepräsentation von SVP, CVP und BDP entgegen, die Kandidatinnen würden den Sprachanforderungen entsprechen und mit der Wahl von drei Frauen könnte der Frauenanteil deutlich auf 37,5 Prozent erhöht werden. Christine Ackermann (cvp, Abteilung II), Caroline Bissegger (svp, Abteilung I) und Daniela Brüschweiler (bdp, Abteilung IV) wurden von allen Fraktionen unterstützt und in der Sommersession von der Bundesversammlung mit 208 (Ackermann und Bissegger) bzw. 205 (Brüschweiler) von 213 eingegangenen Stimmen gewählt.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Laut Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichtes wurden die Gerichte im Jahr 2014 mit etwas weniger neuen Fällen (total 7'702 Fälle) belastet als im Vorjahr (7'918). Weil gleichzeitig weniger Fälle (7'563) erledigt werden konnten als noch 2013 (7'876) stiegen die Pendenzen gegenüber dem Vorjahr um 139 Fälle auf 2'650 leicht an. Die durchschnittliche Dauer eines Prozesses lag unverändert bei 131 Tagen. Bei elf Fällen hatte die Erledigung mehr als zwei Jahre gedauert. Der Bericht erwähnte auch die Zahl der Beschwerden gegen die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Vergleich zu 2013 hatte diese Zahl von 514 auf 292 abgenommen. 2014 hatte der EGMR 386 Entscheide gefällt, davon 18 Urteile. In neun Fällen - diese Zahl blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert - hatte das internationale Gericht eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Das Bundesgericht hatte 2014 zudem einige Vorschläge für eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes angeregt, die im EJPD bearbeitet werden. Ziel ist nach wie vor eine Entlastung des obersten Gerichtes von Bagatellfällen.
Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) im Nationalrat bzw. Martin Schmid (fdp, GR) im Ständerat wies als KommissionssprecherIn darauf hin, dass sich die GPK-Subkommission dem Thema individuelle Erledigungsstatistik angenommen habe. Ab und zu werde der Wunsch nach einer Überprüfung der Effizienz der einzelnen Bundesrichterinnen und Bundesrichter laut. Zwar zeigten anonymisierte Zahlen eine grosse Diskrepanz in der Anzahl Mitwirkungen bei Entscheiden, dies liesse sich aber aufgrund der Schwere der Fälle erklären. Beide lobten die Arbeit der Gerichte und wiesen darauf hin, dass der Umstand, dass die Geschäftsführung der obersten Justizbehörden kaum medial beleuchtet werde, ein sehr gutes Zeichen sei. In beiden Kammern wurde der Bericht denn auch ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Für das Bundesverwaltungsgericht wurden aufgrund des Rücktritts von Bruno Huber (cvp) und Jean-Daniel Dubey (parteilos) zwei neue Mitglieder gewählt. Yannick Antoniazza-Hafner (bdp) erhielt 213 Stimmen und David Wenger (svp) erhielt 220 Stimmen. Die Gerichtskommission machte geltend, dass sowohl die BDP als auch die SVP im Bundesverwaltungsgericht untervertreten sei.

Bundesverwaltungsgericht

In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung turnusgemäss das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichtes für 2015/2016. Der amtierende Vizepräsident, Jean-Luc Baechler (svp) wurde mit 152 von 159 gültigen Stimmen zum Präsidenten gewählt. Die 39 leeren und 10 ungültigen Stimmen stammten wahrscheinlich zu einem Grossteil aus der CVP/EVP-Fraktion, welche die Wahl von Baechler im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nicht unterstützt hatte. Baechler war 2004 von der CVP zur SVP übergetreten. Zur Vizepräsidentin wurde die amtierende Richterin Marianne Ryter (sp) bestimmt. Sie erhielt 205 der 205 gültigen Stimmen.

Bundesverwaltungsgerichtes

Mit der Wahl zweier Richter der SVP ans Bundesverwaltungsgericht – Christoph Rohrer und David Weiss – wurde die Untervertretung der Volkspartei laut Präsident der Gerichtskommission auf ein akzeptables Mass reduziert. Die CVP-Kandidatin Karin Huber-Studerus hatte keine Chance, obwohl auch die CVP eine Untervertretung anmahnte. Beide SVP-Richter werden im Bereich des Gesundheits- und Sozialversicherungsrechts tätig sein. Bereits in der Frühjahrssession hatte die Bundesversammlung vier Mitglieder gewählt, damals allerdings ohne Gegenkandidaturen. Die vakante Richterstelle deutscher Sprache besetzt neu Esther Karpathakis (glp) und für die drei Richterstellen französischer Sprache wurden Sylvie Cossy (gp), Pascal Richard (cvp) und William Waeber (sp) gewählt.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Eine parlamentarische Initiative der Rechtskommission des Nationalrats, die mit einer Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von 65 auf 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte, erlitt im Berichtjahr Schiffbruch. Zuerst hatte die ständerätliche Kommission im Vorjahr zwar Zustimmung zur Ausarbeitung eines Entwurfs gegeben und der Nationalrat hatte diesen noch Ende 2012 trotz Einwänden des Gerichtspräsidenten und des Bundesrates gutgeheissen. Die kleine Kammer beschloss allerdings in ihrer Frühjahrssession, nicht auf das Geschäft einzutreten. Der Ständerat folgte mit 27 zu 13 Stimmen seiner Kommissionsminderheit und der Regierung, die darauf hinwies, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Bedarf an zusätzlichen Stellen bestehe, da Pendenzen und Arbeitsbelastung des Gerichtes in letzter Zeit abgenommen hätten. Stellen auf Vorrat sollen keine geschaffen werden. Im Sommer schloss sich die grosse Kammer diesem Argument an und der Vorstoss wurde beerdigt.

Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen (Pa.Iv. 12.425)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Im Berichtjahr gaben die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern ihre Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative der RK-N, die mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, das im Juni 2012 nach dreieinhalb Jahren Bauzeit in St. Gallen bezogen werden konnte, von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte aufgrund zunehmender Engpässe entsprechenden Bedarf angemeldet. Für die Bestimmung der Anzahl Richter ist die Bundesversammlung zuständig, die dazu eine Verordnung erlässt. Das Bundesgericht, welches das Bundesverwaltungsgericht beaufsichtigt, hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob eine Erhöhung der Richterstellen tatsächlich nötig sei. Bei der Beratung des Geschäftsberichts des Bundesgerichtes in der Sommersession des Nationalrats plädierte der Gerichtspräsident Lorenz Meyer gar offen für weniger Richter und weniger, dafür aber wichtige Fälle. Auch der Bundesrat empfahl Nichteintreten. Die rasch ausgearbeitete Verordnung wurde jedoch noch Ende Jahr im Nationalrat behandelt und mit 110 zu 50 Stimmen angenommen. Im Ständerat fand die Beratung 2012 noch nicht statt.

Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen (Pa.Iv. 12.425)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die Herausgabe der Kundendossiers an die USA im Fall UBS sei rechtswidrig gewesen, warf noch einmal hohe Wellen. Als stossend wurde empfunden, dass das Bundesverwaltungsgericht als erstes mit dem Fall befasstes Gremium im Amtshilfeentscheid im Fall UBS Letztentscheidungsbefugnis und das Parlament so zu Gesetzesanpassungen gezwungen hatte. Eine Motion Janiak (sp, BL) wollte sich diesem Problem annehmen. Der Vorstoss sah vor, dass in wichtigen Fällen das Bundesgericht auch im Bereich des öffentlichen Rechts als Zweitinstanz anrufbar sein solle. Unterstützt vom Bundesrat, nahm der Ständerat die Motion an. Auf Antrag seiner Rechtskommission lehnte der Nationalrat den Vorstoss jedoch ab und zwar mit der Begründung, dass zuerst die Evaluation des Bundesgerichtsgesetzes abgewartet werden soll. Zudem wurde befürchtet, dass das bereits stark überlastete Bundesgericht durch weitergezogene öffentlich-rechtliche Fälle noch stärker in Beschlag genommen würde.

Bundesgericht als Zweitinstanz im Bereich des öffentlichen Rechts (10.3054)