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Zum Abschluss seiner politischen Karriere wurde Jean-René Fournier (cvp, VS) ins Ständeratspräsidium gewählt. 1985 war er ins Walliser Parlament gewählt worden. Ab 1997 gehörte er der Kantonsregierung an, wo er auch noch zwei Jahre verblieb, nachdem er 2007 in den Ständerat gewählt worden war. Zum vierten Mal in der Geschichte des Bundesstaates präsidierte damit ein Walliser die kleine Kammer. Fournier erhielt 41 von 42 gültigen Stimmen, zwei der 45 ausgeteilten Wahlzettel blieben leer und auf einem stand ein anderer Name. Die scheidende Präsidentin, Karin Keller-Sutter (fdp, SG), dankte ihrem Nachfolger für die gute Zusammenarbeit. In seiner Rede gab Fournier den Dank zurück und lobte die St. Gallerin für ihre effiziente Arbeit und wünschte ihr – im Hinblick auf die anstehende Wahl in den Bundesrat – Glück für ihre weitere Arbeit.
Zum ersten Vizepräsidenten und damit zum voraussichtlichen Nachfolger Fourniers wurde Hans Stöckli (sp, BE) bestimmt. Der Bieler erhielt 34 von 40 gültigen Stimmen. Von den 43 ausgeteilten Wahlzetteln kamen 2 leer und einer ungültig zurück. Auf 6 Bulletins standen andere Namen. Als amtierende zweite Vizepräsidentin wäre eigentlich Géraldine Savary (sp, VD) für das erste Vizepräsidium an der Reihe gewesen. Da sie aber angekündigt hatte, bei den Wahlen 2019 nicht mehr anzutreten, kam Stöckli zum Handkuss, was die für ständerätliche Verhältnisse doch recht bescheidene Stimmenzahl zu erklären vermag. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Alex Kuprecht (svp, SZ) gewählt. Er erhielt 40 von 42 Stimmen, zwei der 44 ausgeteilten Wahlzettel blieben leer und auf zwei weiteren stand ein anderer Name als der des Schwyzers. In der Folge wurden Thomas Hefti (fdp, GL) zum Stimmenzähler (43 ausgeteilte Wahlzettel, 1 leer, 42 für Hefti) und Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) zur Ersatzstimmenzählerin gewählt (44 ausgeteilte Wahlzettel, 2 leer, 1 Diverse, 41 Stimmen für Häberli-Koller). Damit war das Büro-SR für das letzte Jahr der 50. Legislatur besetzt.

Wahl ins Ständeratspräsidium 2018/19
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Am 25. November 2018 kam die Selbstbestimmungsinitiative zur Abstimmung. Die lediglich 33.7 Prozent Ja-Stimmen – in keinem einzigen Kanton fand die Initiative eine Mehrheit – waren für die meisten Beobachterinnen und Beobachter überraschend wenig. Die grösste Unterstützung erhielt das SVP-Begehren in den Kantonen Schwyz (47.1%) und Appenzell Innerrhoden (47.0%) sowie im Tessin (46.1%). In der Romandie beziehungsweise in den Kantonen Waadt (23.4%), Neuenburg (22.6%), Genf (24.7%) und Jura (24.5%) votierten hingegen mehr als drei Viertel der Teilnehmenden gegen die Initiative. Die Stimmbeteiligung lag bei 48.41 Prozent und damit leicht höher als bei der gleichzeitig zur Abstimmung stehenden Hornkuh-Initiative (48.30%) und bei der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten (48.38%).
Am Tag nach der Abstimmung waren sich die Medien einig und sprachen von einer «Klatsche» (Blick), von einem «échech historique» (Le Temps) oder einer «schweren Schlappe» für die SVP. Die Ablehnung des Begehrens der Volkspartei sei überraschend deutlich ausgefallen. Allerdings sei die Frage der Hierarchie zwischen Völker- und Landesrecht nach wie vor nicht geklärt. Von einem «Pyrrhussieg» sprach gar die Basler Zeitung, weil sich künftig wohl die Konflikte zwischen den beiden Normstufen häufen würden. Zudem waren sich die Protagonisten uneinig darüber, was das Resultat für die künftige Aussenpolitik bedeute. Zur Diskussion standen dabei der Rahmenvertrag mit der EU und der UNO-Migrationspakt. Während für die Aargauer Zeitung das Nein «kein Freipass für das Rahmenabkommen mit der EU» darstelle, sprach die Wochenzeitung von einem Signal für die internationale Zusammenarbeit.
Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) sah einen Grund für die Niederlage in den Argumenten der Gegnerschaft, gegen die die SVP nicht angekommen sei. Die Vorlage sei zu abstrakt gewesen, urteilte dabei Roger Köppel (svp, ZH) in der Weltwoche. Ein Urteil, das auch die NZZ teilte: Für einmal habe die SVP «das Bauchgefühl» nicht ansprechen können. SVP-Präsident Albert Rösti (svp, BE) habe sich mehr erhofft, wie er der Aargauer Zeitung zu Protokoll gab. Man habe eine Schlacht verloren, nicht aber den Kampf für die Unabhängigkeit. Zudem erachte er es als Erfolg, dass man dank der SVP intensiv über die direkte Demokratie diskutiert habe – trotz massiver «Verunsicherungs-Kampagne» der Gegner, so der Berner Nationalrat im Blick. Das Nein bedeute, so der Parteipräsident weiter, dass die Bevölkerung zur Klärung des Verhältnisses zwischen Landes- und Völkerrecht keine Verfassungsänderung wolle. Es sei aber kein Plebiszit für Verhandlungen mit der EU, sondern ein Ja für die direkte Demokratie und ein Auftrag, den UNO-Migrationspakt oder den Rahmenvertrag mit der EU zu bekämpfen. Die SVP werde dies weiterhin tun und als Druckmittel auch die Begrenzungsinitiative weiter verfolgen, die im Sommer zustande gekommen war.
Während im Siegerlager die GLP das Resultat als «Ja zu einer offenen und vernetzten Schweiz» interpretierte (Beat Flach [glp, AG] in der Aargauer Zeitung), sah es die SP zwar als Stärkung der Bilateralen, nicht aber als Steilpass für ein Rahmenabkommen an. Regula Rytz (gp, BE) war stolz, dass die Bevölkerung die Sprengkraft der Initiative gegen die Institutionen erkannt habe. Das System zwinge zum Ausgleich und in der Schweiz könne niemand alleine entscheiden, kommentierte Justizministerin Simonetta Sommaruga das Verdikt. Die Bevölkerung wisse diesen Ausgleich zu schätzen. Der Gewerbeverband und Economiesuisse interpretierten das Nein als Bestätigung einer weltoffenen Wirtschaftsschweiz. Die Gewerkschaften sahen darin eine Ansage gegen die Abschottungspolitik und von einem klaren Bekenntnis zum Völkerrecht sprach Amnesty International.


Abstimmung vom 25. November 2018

Beteiligung: 48.4%
Ja: 872'288 (33.7%) / Stände: 0
Nein: 1'713'501 (66.3%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: EDU, FPS, SD, SVP
– Nein: BDP, CVP, EVP, FDP, GLP, GPS, KVP, PdA, SP; Economiesuisse, SGB, SGV, Travail.Suisse

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Die Kampagne rund um die Selbstbestimmungsinitiative lief eigentlich schon seit der Lancierung des Begehrens Anfang 2015. Diverse Parteien und verschiedene Organisationen hatten sehr früh ihren Widerstand angekündigt. Schon im März 2015 hatte der Tages-Anzeiger getitelt «Alle gegen die Volkspartei»: Wirtschaftsverbände hatten Sorgen um Handelsverträge geäussert, Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler hatten einen Angriff auf die Menschenrechte befürchtet, Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker hatten die Idee der «fremden Richter» bemüht, verschiedentlich war eine Instrumentalisierung des Initiativrechts moniert worden und vor den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2015 hatte die Frage zur Beziehung von Völkerrecht und Landesrecht «unter Politikern für Polemiken und rote Köpfe» gesorgt (NZZ) – und das alles noch bevor die Initiative überhaupt zustande gekommen war. Die SVP wollte nach eigenem Ermessen Klarheit und Sicherheit hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht herstellen, was freilich von den Gegnerinnen und Gegnern als «falsches Versprechen» (NZZ) oder «initiative simpliste» (Le Temps) bezeichnet und bestritten wurde. Rückenwind brachte die Initiative wohl auch ihrem Erfinder Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), der während seines Ständeratswahlkampfes im Kanton Zürich für das Begehren geworben hatte.

Die Medienberichterstattung über die Selbstbestimmungsinitiative riss natürlich auch während ihrer parlamentarischen Behandlung 2017 und 2018 nicht ab. Diskutiert wurde dabei unter anderem auch schon früh über den Abstimmungstermin. Ob die SVP im Wahljahr 2019 von der Initiative profitieren könne oder nicht, hänge vor allem vom Arbeitstempo des Parlaments und davon ab, ob ein Gegenvorschlag ausgearbeitet würde oder nicht, berichtete die Presse. In den Medien wurden derweil auch verschiedentlich Fälle beschrieben, bei denen Gerichte internationalen Verträgen den Vorrang vor Verfassungsbeschlüssen gegeben hatten. Insbesondere die Ausnahmen, die in Einzelfällen bei der Anwendung des Ausführungsgesetzes zur Ausschaffungsinitiative gemacht wurden, waren ja auch Stein des Anstosses für die Selbstbestimmungsinitiative gewesen. Ob die Schweiz nun «Musterschülerin» sei (Tages-Anzeiger), die in vorauseilendem Gehorsam handle, oder sich als Vertragspartnerin an internationale Abkommen halten müsse, wie in der Presse ebenfalls argumentiert wurde, – die Diskussionen hielten die Selbstbestimmungsinitiative im Gespräch.

Bereits vor Abschluss der parlamentarischen Verhandlungen lancierten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative Ende Mai 2018 mittels einer Medienkonferenz offiziell den Abstimmungskampf – obwohl dann noch nicht entschieden war, wann das Anliegen an die Urne kommen sollte. Unter dem Namen «Schutzfaktor M» – M stand bei der bereits 2013 ins Leben gerufenen Organisation für Menschenrechte – und der Bezeichnung «Allianz der Zivilgesellschaft» hatten sich laut Basler Zeitung über hundert Organisationen – darunter etwa der katholische Frauenbund, Pink Cross, Behinderten- und Jugendverbände oder Helvetas – und Tausende Einzelpersonen zusammengeschlossen. Vor der Presse bezeichneten verschiedene Vertreterinnen und Vertreter dieser Organisationen das SVP-Anliegen als «Selbstbeschneidungs-Initiative» oder «Anti-Menschenrechts-Initiative». Die ungewohnt frühe Organisation der Gegnerschaft sei mit der Bedeutung der Initiative zu erklären, aber auch damit, dass der «Abstimmungskampf kein Spaziergang» werde, so der Tages-Anzeiger. Darauf weise auch eine im März 2018 durchgeführte Umfrage hin, die zeige, dass 43 Prozent der Befragten die Initiative sicher oder eher annehmen würden und 48 Prozent dagegen oder eher dagegen seien.

Anfang Juli entschied der Bundesrat dann, die Abstimmung auf den frühest möglichen Zeitpunkt, den 25. November 2018, festzulegen. Anfang Oktober startete die SVP mit ihrem Abstimmungskampf, der zumindest hinsichtlich der verwendeten Bilder und verglichen mit früheren Kampagnen zur Minarett-, Ausschaffungs- oder Masseneinwanderungsinitiative etwa vom Sonntags-Blick als «völlig harmlos» bezeichnet wurden. Auf einem in orange gehaltenen Hintergrund hielten Personen ein Schild mit einem Ja «zur direkten Demokratie» und «zur Selbstbestimmung» in die Kamera. Das Logo der Partei war nicht sichtbar. Man habe die Botschaft bewusst simpel halten wollen. Eine aggressive Kampagne sei nicht nötig, weil die Botschaft klar sei, zudem wolle man einen sachlichen Abstimmungskampf führen, gab Kampagnenchef Thomas Matter (svp, ZH) zu Protokoll.

Die Gegnerschaft fuhr für ihre Kampagne schwereres Geschütz auf: So liess Economiesuisse 18 Frachtcontainer auf den Bundesplatz stellen mit dem Hinweis, dass darin 387 Tonnen Exportgüter Platz hätten, was der Menge entspreche, die von der Schweiz aus alle 10 Minuten in die Welt verkauft werde. Diese Ausfuhren seien aber bei einem Ja zur Selbstbestimmungsinitiative gefährdet. Nur dank zahlreicher internationaler Abkommen, die bei einem Ja alle auf der Kippe stünden, gehöre die Schweiz zu den 20 grössten Volkswirtschaften weltweit. Das «Gesicht der Operation Libero» (Blick), Flavia Kleiner, sprach von der «krassesten Initiative, über die wir je abgestimmt haben», mit ihr werde der Rechtsstaat fundamental angegriffen. Eine in den Medien häufig zu vernehmende Stimme gehörte Helen Keller, der Vertreterin der Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Auch für sie entsprach die Initiative einem Angriff auf den Rechtsstaat und die Menschenrechte. Sie argumentierte, dass das Volksbegehren nicht hätte für gültig erklärt werden dürfen und fürchtete sich bei einer Annahme vor einer «Katastrophe», wie die Weltwoche ausführte. Plakate der Gegnerinnen und Gegner zeigten eine Kreissäge, die verschiedene Begriffe (z.B. Frauenrechte, Kinderrechte, Behindertenrechte) durchtrennte, verbunden mit dem Slogan «Nein zur Selbstbeschneidungsinitiative der SVP». In der Weltwoche wurden die Plakate als «krasser Ausdruck» von «Volksverachtung» bezeichnet, mit der die «antidemokratische Gesinnung der Selbstbestimmungsgegner» sichtbar werde. Volksentscheide würden mit «Kettensägenmassaker[n]» gleichgesetzt.
Auch auf Social Media hatten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative «die Nase vorn» (Weltwoche). Mit einem Film zeigten sie als antike Soldaten verkleidete Mitglieder der SVP (Roger Köppel [ZH], Andreas Glarner [AG] und Magdalena Martullo-Blocher [GR]), die in einem Trojanischen Pferd versteckt das Bundesgericht entmachten wollten. Ein grosses Holzpferd wurde dann auch kurz vor dem Abstimmungstermin auf dem Berner Bahnhofsplatz präsentiert.

Die SVP – allen voran Christoph Blocher – verteidigte die Initiative mit dem Argument, dass die direkte Demokratie schleichend ausgehebelt werde. Bei der Abstimmung stünden nichts weniger als die Volksrechte auf dem Spiel. «Damit die Leute noch etwas zu sagen haben», müssten sie Ja stimmen, so der vom Blick als «SVP-Übervater» bezeichnete Blocher. Der alt-Bundesrat betrachtete die Selbstbestimmungsinitiative zudem als Vehikel, mit dem der EU-Rahmenvertrag verhindert werden könne. Sehr häufig trat auch Hans-Ueli Vogt vor die Medien, um «seine» Initiative zu verteidigen. Auch der «Architekt» des Begehrens, so die Aargauer Zeitung, argumentierte mit der Verteidigung der direkten Demokratie. Das Parlament setze angenommene Initiativen mit Verweis auf internationale Verpflichtungen nicht so um, wie dies von der Stimmbevölkerung verlangt werde. Mit der Initiative werde der Stellenwert der direkten Demokratie hingegen wieder gestärkt.

Für Wirbel sorgte ein Flyer, der von der SVP Mitte August 2018 an alle Schweizer Haushalte verteilt wurde. Darin trat alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey als Kronzeugin für die Selbstbestimmungsinitiative auf: «Das Schweizer Recht schützt besser als das europäische. Ich bin entschieden dagegen, dass europäisches Recht sämtliche Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU regeln soll», wurde die ehemalige Magistratin zitiert. Diese Aussage hatte Calmy-Rey im Rahmen einer Diskussion um das EU-Rahmenabkommen gemacht. Von der SVP sei sie aber nicht angefragt worden, sie sei schockiert über dieses Vorgehen. SP-Parteipräsident Christian Levrat (sp, FR) sprach in diesem Zusammenhang von «Lügenpropaganda». Auch die «Buh-Rufe» und die «Schimpftiraden» (Aargauer Zeitung), die Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei einem Podium in Suhr (AG) über sich ergehen lassen musste, zeugten von der immer aufgeheizteren Stimmung. Nicht nur die von der SVP immer wieder heftig attackierte Justizministerin, sondern auch die Bundesratsmitglieder Doris Leuthard, Alain Berset, Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann engagierten sich mit verschiedenen Auftritten für die ablehnende Haltung des Bundesrates. Man habe Lehren aus dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative gezogen, bestätigte Simonetta Sommaruga der Aargauer Zeitung, und trete darum als Regierung stärker in Erscheinung.

Ende August zeigte eine Umfrage, dass zu diesem Zeitpunkt 53 Prozent der Befragten Nein zur Initiative gesagt hätten und 45 Prozent Ja. Als aussergewöhnlich wurde von den Befragenden der Umstand gewertet, dass das Ja-Lager über die Zeit nicht kleiner geworden sei; ein Muster, das sonst bei Initiativen im Verlauf einer Kampagne zu beobachten sei. Thomas Matter sprach bei seinem Kommentar zu diesen Zahlen in der Aargauer Zeitung von einem Kampf «David gegen Goliath». Er schätzte den finanziellen Aufwand der Gegnerschaft auf einen «zweistelligen Millionenbetrag». Die Gegnerinnen und Gegner führten eine «Märchenstundenkampagne mit unlimitierten Budgets», urteilte Matter. Die SVP selber habe weniger als CHF 3 Mio. ausgegeben. Eine Analyse von Media Focus ging hingegen aufgrund der gekauften Werbeflächen (Plakate, Inserate, Werbung auf Youtube) davon aus, dass das Befürworterlager mehr ausgegeben hatte als das Gegnerlager. Auch die APS-Inserateanalyse, mit der die Anzahl der in Printmedien geschalteten Inserate betrachtet wird, stellte ein grösseres Engagement der Befürwortenden- als der Gegnerseite fest. Zudem schalteten die Befürworterinnen und Befürworter deutlich mehr Inserate als noch bei der Masseneinwanderungs- oder der Durchsetzungsinitiative. Wer wie viel für den Abstimmungskampf ausgab, blieb zwar ein Geheimnis, die Kosten waren aber sicherlich überdurchschnittlich hoch.
Die Gegnerinnen und Gegner warnten aufgrund der Umfrageresultate davor, zu meinen, dass das Rennen bereits gelaufen sei. Demoskopen würden sich oft irren, so etwa der Blick. Als für das Nein-Lager nicht förderlich, wurde zudem die Absicht des Bundesrates bezeichnet, ausgerechnet kurz vor der Abstimmung eine Unterzeichnung des umstrittenen UNO-Migrationspaktes zu prüfen. Die Umfragen hatten zudem gezeigt, dass rund ein Drittel der FDP-Sympathisierenden die Initiative unterstützen würde. Auch die Ja-Parole der Jungfreisinnigen des Kantons Zürich zeige, dass durch den Freisinn ein Riss verlaufe, urteilte der Sonntags-Blick. Diesem wollte Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) auf Anfrage mit Aufklärung und Mobilisierung der eigenen Basis begegnen – so das Sonntagsblatt weiter.

Den «Rückenwind», den die Befürworterinnen und Befürworter durch die Debatte um den Migrationspakt noch einmal erhalten hatten, wie der Blick urteilte, versuchten sie kurz vor der Abstimmung dann noch mit «Brachial-Werbung» (Blick) zu verstärken. Auf der Titelseite der Pendlerzeitung «20 Minuten» warb das «Egerkinger Komitee» um Walter Wobmann (svp, AG) und Andreas Glarner (svp, AG) damit, dass mit der Annahme der Selbstbestimmungsinitiative der UNO-Migrationspakt verhindert werden könnte, dass hingegen bei einer Ablehnung die Minarett-Initiative wieder für ungültig erklärt werden würde. Eine Karikatur zeigte zudem Justizministerin Simonetta Sommaruga, die mit der Aussage «Hereinspaziert» an der Grenze Flüchtlinge in die Schweiz bittet.
Die heftige und ungewöhnliche lange Kampagne liess für den Abstimmungssonntag eine hohe Beteiligung erwarten.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Nach dem deutlichen Nein ihrer Schwesterkommission beschloss die RK-NR auf ihren Beschluss, der parlamentarischen Initiative von Carlo Sommaruga (sp, GE) Folge zu geben, zurückzukommen. Der Genfer SP-Vertreter hatte bereits nach dem Verdikt der ständerätlichen Kommission angekündigt, auf seine Idee für einen Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft zu verzichten, was er in der Folge durch das Zurückziehen seiner Initiative in die Tat umsetzte.

Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Auch 2018 trafen sich die Partei- und Fraktionsspitzen der Regierungsparteien mit Vertretungen der Landesregierung zu den Von-Wattenwyl-Gesprächen. Die Gespräche finden seit Jahren jeweils vor den Parlamentsessionen statt und sollen informelle Diskussionen zu wichtigen aktuellen politischen Themen erlauben.
Anfang Februar tauschten sich die Präsidien der Regierungsparteien mit dem Bundespräsidenten Alain Berset, mit Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Ignazio Cassis sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr über den Strommarkt und die Europapolitik aus. Im Zentrum der Diskussion standen dabei die im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes anvisierte Planung der Versorgungssicherheit mit Strom sowie die geplanten Schritte zu den Beziehungen mit der EU. Intensive Debatten habe es zur Frage der dynamischen Rechtsübernahme bei einem allfälligen Rahmenabkommen gegeben, liess sich der Medienmitteilung entnehmen.
Bei den Gesprächen vor der Frühlingsession wurde der Bundespräsident von Bundesrat Ueli Maurer und erneut vom Bundeskanzler begleitet. Thema war die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS), deren Verantwortung beim EFD lag. Die Gesprächsteilnehmenden waren sich einig, dass es hier Zusammenarbeit zwischen allen Departementen und in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Cyber-Strafverfolgung und Cyber-Defense brauche. Erneut wurde zudem über die Beziehungen zur EU diskutiert. Die Regierung präsentierte die umstrittene Schiedsgerichtslösung zur Streitbeilegung und bekräftigte ihren Willen, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit aufrecht erhalten zu wollen. Der Bundesrat informierte zudem über den Stand der Agrarpolitik 2022 (AP22+). Der dafür verantwortliche Bundesrat, Johann Schneider-Ammann war nicht anwesend, weil er auf einer Reise in die Mercosur-Staaten war.
Ende August fanden die Gespräche – wie einmal pro Jahr üblich – in Form einer Klausur statt. Der Bundesrat trat in corpore an und die einzelnen Magistratinnen und Magistraten stellten die Schwerpunkte ihrer Departemente und die Jahresziele 2019 vor. Auch in Klausur waren die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU wichtiges Diskussionsthema.
Dies galt auch für die Gespräche vom 9. November. Erneut war deshalb neben Bundespräsident Alain Berset und Bundeskanzler Walter Thurnherr auch Aussenminister Ignazio Cassis anwesend, begleitet von Johann Schneider-Ammann, der über die Herausforderungen der Aussenhandelspolitik etwa auch aufgrund der Neuorientierung der Handelspolitik der USA berichtete. Beim Rahmenabkommen betonten alle Parteien, dass die roten Linien eingehalten werden müssten. Auch der Migrationspakt war Gegenstand der Gespräche.

Ende September 2018 hatte Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) eine Interpellation eingereicht (Ip. 18.3953), mit der sie anfragte, weshalb die Nicht-Regierungsparteien (GP, GLP, BDP), die immerhin rund 16 Prozent der Wählerinnen und Wähler vertreten, nicht zu den Gespräche eingeladen werden. Der Bundesrat schaffe hier eine Zweiklassengesellschaft und überdies hätten die Gespräche keine rechtliche Grundlage. In seiner Antwort – kurz nach den letzten von-Wattenwyl-Gesprächen vom 9. November – machte der Bundesrat deutlich, dass für ihn der Austausch mit allen Parteien von Bedeutung sei, dass es aber für die Regierungsparteien und ihre Bundesrätinnen und Bundesräte die Möglichkeit für einen vertieften Dialog geben müsse, um politische Spielräume ausloten zu können. Die nicht an den Gesprächen beteiligten Fraktionen werden nachträglich mit den Unterlagen für die Gespräche bedient.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Die Büros der beiden Kammern spielen eine wichtige Rolle, wenn es um das Agenda-Setting geht: Sie bestimmen das Sessionsprogramm und sind neben der Wahl der einzelnen Kommissionspräsidien auch für die Zuweisung der verschiedenen Geschäfte an die unterschiedlichen Kommissionen verantwortlich. Anders als die Sachbereichs- und Spezialkommissionen sind die Büros nicht repräsentativ, also nicht gemäss Fraktionsstärke zusammengesetzt, sondern setzen sich aus Funktionsträgerinnen und -trägern zusammen. Konkret bilden jeweils der Präsident oder die Präsidentin eines Rats, die ersten und zweiten Vizepräsidentinnen oder -präsidenten, vier Stimmenzählende und alle Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten das Büro. 2018 setzte sich das Büro-NR also aus je drei Mitgliedern der SVP-, der SP- und der FDP-Fraktion, zwei der CVP-Fraktion und je einem aus der Grünen-, der GLP- und der BDP-Fraktion zusammen.
Diese Zusammensetzung des Büros-NR zu ändern, war nun Ziel einer parlamentarischen Initiative von Thomas Aeschi (svp, ZG). Der Zuger begründete seinen Vorstoss damit, dass sich das Büro nicht nur um organisatorische Belange kümmere, sondern legislativ zu wirken beginne. Er verwies auf eine parlamentarische Initiative des Büros-NR selber, mit der verschiedene Vorstösse für eine Neuregelung der Bezüge der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusammengefasst werden sollten. Nachdem diese Büro-Initiative von der Schwesterkommission abgelehnt worden war, hatte das Büro-NR sein eigenes Anliegen zurückgezogen.

Das Büro-NR beschäftigte sich Anfang November 2018 mit dem Anliegen und beantragte mit 10 zu 3 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben – einzig die drei Mitglieder der SVP-Fraktion stellten den Antrag auf Folgegeben. Die Mehrheit betrachtete den Vorstoss laut Kommissionsbericht als «unnötig und untauglich». Zwar schwanke der Anteil der Fraktionen aufgrund der unterschiedlichen und sich verändernden Zusammensetzung, dies sei aber bisher nie ein Problem gewesen und habe eine adäquate Arbeitsweise erlaubt. Die Forderung nach einer repräsentativen Zusammensetzung – so die Erwägungen des Büros weiter – sei zudem nur umsetzbar, wenn die Anzahl Mitglieder des Büros erhöht werden würde. Dies würde aber die Arbeit des Gremiums erschweren, weil Diskussionen unnötig verlängert würden. Der Vorstoss gelangte in der Folge in die grosse Kammer.

Zusammensetzung des Büros

Als «kontraproduktiv» bezeichnete das Büro-NR in seinem Bericht die parlamentarische Initiative Köppel (svp, ZH), mit der die Halbierung der Bezüge von Parlamentsmitgliedern gefordert wurde. Das bestehende Entschädigungssystem wahre nicht nur den Milizgedanken, sondern erlaube auch eine effiziente und sachliche Behandlung der Ratsgeschäfte. Beides sei mit einer Halbierung der Bezüge nicht mehr gewährleistet, da die Gefahr bestehe, dass nur noch Personen ein Parlamentsmandat übernehmen würden, die nicht auf Einkommen angewiesen seien – im Bericht des Büros wurde vor einem «Mandat als Hobby» gewarnt – oder mit ihrem Beruf bereits eine starke Politikorientierung hätten, wie es beispielsweise bei Verbands- oder Gewerkschaftsvertretenden der Fall sei. Das Büro verwies zudem auf seine Idee einer Pauschalregelung, die freilich in der Zwischenzeit zurückgezogen worden sei.
Eine aus den drei SVP-Mitgliedern bestehende Büro-Minderheit monierte hingegen, dass die heutige Entschädigung einer gut bezahlten Vollzeitstelle im Berufsleben entspreche und damit der Entwicklung hin zu einem Berufsparlament Vorschub geleistet werde. Nur eine Halbierung würde Anreize setzen, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier wieder vermehrt einem Beruf ausserhalb des Parlaments nachgehen würden.

Halbierung der Bezüge (Pa.Iv. 17.505)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Die Höhe der Rente von ehemaligen Bundesratsmitgliedern gerät ab und zu in den medialen Fokus. Das aktuelle Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge von Magistratspersonen und die entsprechende Verordnung sehen eine jährliche Rentenauszahlung von CHF 223'917 vor. Dies gilt allerdings nicht für ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte, die nach Vollendung ihres Regierungsmandats noch einem Erwerb nachgehen. Übersteigt dieses Erwerbseinkommen zusammen mit der Rente den Jahreslohn eines amtierenden Bundesratsmitglieds, wird das Ruhegehalt entsprechend gekürzt.
Ein Ruhegehalt in dieser Höhe sei insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden AHV-Reform stossend und «luxuriös», begründete Thomas Burgherr (svp, AG) seine parlamentarische Initiative, mit der er eine zeitgemässe Altersvorsorge für ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte forderte. Er schlug damit eine berufliche Vorsorge vor oder forderte zumindest eine Kürzung der momentanen Rente.
An ihrer Sitzung Anfang November 2018 sprach sich die SPK-NR mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen Folge geben aus. Als Grund gab die Mehrheit an, dass der Rücktrittsentscheid eines Regierungsmitglieds nicht von finanziellen Überlegungen zur Altersvorsorge abhängig sein dürfe. Die Kommissionsminderheit plädierte hingegen für eine Vorbildfunktion des Bundesrats, die es mit sich bringe, dass man Kürzungen in der Altersvorsorge in Kauf zu nehmen habe.

Altersvorsorge für Bundesräte (Pa. Iv. 17.477)
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

Rund zwei Jahre nach Annahme des Postulats von Olivier Français (fdp, VD) zur Vergabe von Ingenieurleistungen legte der Bundesrat seinen Bericht vor. Die Lösung der Problematik sei im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zu suchen, das sich in Revision befinde. Der Bundesrat habe beschlossen, die Eigenheiten bei der Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen in der Überarbeitung des BöB zu berücksichtigen. Dort würden entsprechende Instrumente geschaffen, mit denen ein sinnvoller und nachhaltiger Mitteleinsatz gewährleistet werde. Wichtig sei allerdings dann die Praxis, also die Anwendung des Beschaffungsrechts, auf die der Bundesrat ein Auge haben werde.

Planungsleistungen bei öffentlichen Beschaffungen

Wie schmal der Grad zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Persönlichkeit ist, zeigt sich jeweils dann, wenn Medien über das Privatleben von Politikerinnen und Politikern berichten. Im Fall der Verurteilung eines Sohnes von Bundesrat Ueli Maurer wurde in den Medien allerdings nicht nur öffentliches Interesse reklamiert, sondern auch darauf hingewiesen, dass gerade bei Vertretern der SVP, die gegen die «Kuscheljustiz» und für «Strafverschärfungen» weible, besonders genau hingeschaut werden müsse. Das öffentliche Interesse wurde auch damit begründet, dass in diesem Fall die judikative Unabhängigkeit bewiesen werden müsse.
Was war geschehen? Ende 2017 machte der «Zürcher Oberländer» publik, dass einer der Söhne von Ueli Maurer vor Gericht erscheinen müsse, weil er zwei Jahre zuvor unter Alkoholeinfluss einen Autounfall verursacht habe. Die Sonntagszeitung nahm den Fall auf und vermutete, dass es noch weitere Delikte geben müsse, die dem Sohn angekreidet würden – die Anklageschrift werde allerdings nicht zugänglich gemacht, erklärte die Zeitung. Mehr noch, die Verteidigung habe beantragt, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen, um die Persönlichkeit des Mandanten zu schützen. Der Entscheid vom Bezirksgericht Hinwil, die Medien, nicht aber die Öffentlichkeit zum abgekürzten Prozess zuzulassen, wurde vom Anwalt von Maurers Sohn zwar weitergezogen, vom Obergericht und schliesslich vom Bundesgericht Ende Mai 2018 aber bestätigt. Gerade wenn der Sohn eines Bundesrats vor Gericht stehe, bestehe ein gewichtiges öffentliches Interesse. Als Beschuldigter habe der Angeklagte die mit einer öffentlichen Verhandlung verbundenen psychischen Belastungen hinzunehmen. Dem Persönlichkeitsschutz solle aber Rechnung getragen werden, indem die Veröffentlichung von Vorname, Alter, Wohnort und Fotos verboten würden – so das Urteil des letztinstanzlichen Gerichts.
Mitte Oktober 2018 fand schliesslich der Prozess statt und die Medien erhielten erst dann die Anklageschrift. Neben dem Autounfall wurde der Sohn von Ueli Maurer wegen Raub und versuchter Erpressung – Maurers Sohn hatte zusammen mit einem Kollegen einen Mann ausgeraubt –, Sachbeschädigung, versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Beschimpfung und Hinderung einer Amtshandlung – bei seiner Verhaftung soll sich der junge Mann widersetzt haben – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Während der Befragung gab der junge Mann bekannt, stark unter dem Druck gelitten zu haben, der mit der schweizweiten Prominenz seines Vaters einhergehe. Er sei oft fertig gemacht und beleidigt worden. Weil die Anklage medial ausgeschlachtet worden sei, habe er zudem seine Arbeitsstelle verloren und die damit zusammenhängende Weiterbildung abbrechen müssen.
Die Medien kommentierten den Fall unterschiedlich. Während in der Weltwoche (7.12.17) von «Schmuddelpresse und Sippenhaft» die Rede war, beleuchtete die BaZ (23.5.18) das Schicksal der Kinder von Bundesräten. Sie müssten sich erklären, obwohl sie es nicht wollten, oder wollten sich erklären, weil sie glaubten, es tun zu müssen. In seiner Kolumne in der Weltwoche (25.10.18) lobte Peter Bodenmann (VS, sp) die Justiz, die hart geblieben sei, fragte aber rhetorisch, wie die Volkspartei wohl reagiert hätte, wenn «Maurer Junior» Kosovo-Albaner gewesen und der beraubte Mann der ehemalige SVP-Nationalrat Hans Fehr gewesen wäre.

Sohn von Ueli Maurer

Mit ihrem knappen Entscheid – 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen – setzte sich die SPK-SR Mitte Oktober 2018 sozusagen für eine Anwendung der Abzockerinitiative bei der Bundesverwaltung ein. Konkret gab die Kommission einer parlamentarischen Initiative von Thomas Minder (parteilos, SH) Folge, die verlangt, dass die obersten Kader der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung keine Abgangsentschädigung erhalten. Goldene Fallschirme – so Minder – würden zwar nicht mehr bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, wohl aber noch in der Bundesverwaltung an Topkader ausbezahlt, was immer wieder zu Unmut in der Bevölkerung führe.

Abgangsentschädigung bei Topkadern der Bundesverwaltung (Pa. Iv. 18.428)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Mitte April 2018 legte die SPK-SR ihren Entwurf für eine durch eine parlamentarische Initiative von Joachim Eder (fdp, ZG) angestossene Revision der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz vor, mit der die Übernachtungsentschädigungen neu geregelt werden sollen. Konkret sollen nur noch jene Parlamentsmitglieder Spesen erhalten, die geltend machen können, dass sie zwischen zwei aufeinander folgenden Tagen mit Taggeldanspruch nicht zu Hause übernachten konnten. Bedingung dafür sei, dass die Anreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vor 06.00 Uhr beginnen oder die Rückreise erst nach 22.00 Uhr enden würde. Während einer Kommissionsmehrheit die unbürokratische mündliche Geltendmachung genügte, verlangte eine Minderheit, dass für die Übernachtung Belege eingereicht werden müssen. Die SPK-SR wolle laut ihrer Medienmitteilung die Idee rasch umsetzen und die vom Büro-NR angeregte Pauschalregelung für Spesenentschädigungen nicht abwarten.

Übernachtungsentschädigung (Pa.Iv. 16.413)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Mit der in der Presse als «Kuhhandel» bezeichneten Verknüpfung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung wurde auch eine juristische Diskussion laut, die sich um das Thema «Einheit der Materie» drehte. Dieser Grundsatz ist ein wichtiger Bestandteil bei der Entscheidung, ob eine Volksinitiative gültig ist oder nicht. Er verlangt, dass zwei verschiedene Sachfragen nicht in ein und der gleichen Abstimmungsvorlage verknüpft werden dürfen, weil sonst die Gefahr besteht, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Präferenzen nicht klar äussern können. Wenn etwa die eine Sachfrage bei einer Person auf Zustimmung, die andere aber auf Ablehnung stösst, kann eigentlich weder ein Ja noch ein Nein in die Urne gelegt werden. Ob und wann «zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative ein sachlicher Zusammenhang besteht» (BG über die politischen Rechte, Art. 75 Abs. 2), ist freilich Interpretationssache. Die Frage, die sich Thomas Minder (parteilos, SH) stellte und gleich in eine parlamentarische Initiative verpackte, war, ob die Einheit der Materie auch für Behördenvorlagen gelten müsse, die dem Referendum unterstellt sind. In seiner schriftlichen Begründung zu seinem Vorstoss zitierte der Schaffhauser juristische Literatur, die sich darauf stützt, dass es unerheblich sei, wer Urheber einer Abstimmungsvorlage sei, dass der Grundsatz also auch für Bundesbeschlüsse zu gelten habe. Es sei nun aber an der Bundesversammlung zu entscheiden, ob sie dies auch so sehe.
Eine 6 zu 4-Mehrheit (bei 2 Enthaltungen) der SPK-SR sah das in der Tat so und gab der parlamentarischen Initiative Folge. Es sei zwar schwierig, diesen Grundsatz immer einzuhalten, die vom Parlament verabschiedeten Gesetze sollten aber den gleichen Anforderungen genügen wie Volksinitiativen, weshalb ein entsprechendes Gesetz geprüft werden solle.

Einheit der Materie (Pa. Iv. 18.436)

Mit 7 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) gab die SPK-SR einer parlamentarischen Initiative von Damian Müller (fdp, LU) Folge, mit der den E-Voting-Tests in den Kantonen Grenzen gesetzt werden sollen. Auch wenn die Kantone zuständig seien für Organisation und Durchführung von eidgenössischen Abstimmungen, obliege dem Bund die Kontrolle der Versuche mit «Vote électronique». Man müsse auf nationaler Ebene Limiten vorgeben, damit sich die Versuche nicht schleichend zum ordentlichen Betrieb entwickelten – so Müller in der Begründung zu seiner Initiative, mit der er Sicherheit vor Tempo bei E-Voting forderte. Der Luzerner Kantonsvertreter forderte, dass höchstens 30 Porzent des kantonalen Elektorats testweise Zugang zu elektronischer Stimmabgabe haben dürfe. Mittels statistischer Verfahren müssten die Kantone die elektronische Stimmabgabe zudem auf Plausibilität prüfen. In der Testphase müssten über die Kantone verteilt zwei unterschiedliche Systeme eingesetzt werden, um das Risiko einer Manipulation einzuschränken. Schliesslich dürften höchstens zwei Drittel der Kantone pro Abstimmung E-Voting testen, um die Wahrscheinlichkeit einer Beeinflussung des Ständemehrs zu reduzieren. Mit ihrer Entscheidung nahm die SPK-SR die wachsende Skepsis gegenüber E-Voting auf.

Sicherheit vor Tempo bei E-Voting (Pa. Iv. 18.427)
Dossier: Vote électronique

Die Bundesverfassung (Art. 167) sieht ein Instruktionsverbot vor; mit anderen Worten kann einem Ratsmitglied von niemandem vorgeschrieben werden, wie es im Parlament zu wählen oder abzustimmen hat. Zwar schien die Fraktionsgeschlossenheit in den letzten Jahren eher zuzunehmen, sogenannte Abweichler von der Fraktionsdisziplin gab es aber nach wie vor. Sie sind vor allem in einer Konsensdemokratie wichtig, da Kompromisse nur gefunden werden können, wenn ideologische Differenzen keine zu grosse Rolle spielen. Die Plattform «politik.ch» lieferte den Medien eine Auswertung zu diesen Abweichlern. Sie errechnete für jedes Nationalratsmitglied den Anteil von der Parteilinie abweichenden Stimmverhaltens bei besonders knappen Abstimmungen (maximal 10 Stimmen Differenz) seit Legislaturbeginn. Als Abweichung wurde dabei auch Fehlen und Stimmenthaltung gewertet – total handelte es sich dabei um 53 in die Untersuchung einbezogene Abstimmungen.
Am häufigsten – nämlich in 20% aller 53 Fälle – wichen laut dieser Auswertung Hans Grunder (bdp, BE) und Daniel Fässler (cvp, AI) ab. Auffallend war, dass die vorderen Plätze dieser Rangliste von Angehörigen der Fraktionen der Mitte-Parteien besetzt wurden. Dies wurde damit erklärt, dass die Polparteien SP und SVP bei wichtigen und knappen Abstimmungen stärker auf Präsenz und Fraktionsdisziplin achteten.
Noch weiter ging die Weltwoche, die aus der Analyse herauslas, dass die Abweichlerinnen und Abweichler in ihren Parteien gemäss NZZ-Parlamentarierrating jeweils am linken Spektrum anzusiedeln seien. Das Wochenblatt kam deshalb zum Schluss: «Der nach den Wahlen 2015 befürchtete 'Rechtsrutsch' ist statistisch nachweisbar ausgeblieben.» Knappe Abstimmungen seien eher nach links entschieden worden.

Abweichler Fraktionsdisziplin

Stillschweigend nahm der Nationalrat in der Herbstession 2018 ein vom Bundesrat zur Annahme beantragtes Postulat von Marcel Dobler (fdp, SG) an, mit dem dieser die standardmässige Einführung einer E-Signatur für verwaltungsinterne Dokumente fordert. Der St. Galler Freisinnige hatte bereits eine Motion mit der gleichen Stossrichtung eingereicht (Mo. 18.3008), bei welcher der Bundesrat in seiner Antwort zwar seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hatte, die Möglichkeiten prozessgesteuerter Dokumentation zu nutzen, es hierfür vorgängig aber noch vertiefter Abklärungen bedürfe. Aus diesem Grund hatte Dobler seine Motion zurückgezogen und ein Postulat eingereicht. In seiner Begründung betonte er, dass die E-Signatur die Kosteneffizienz der Bundesverwaltung steigere.

E-Signatur für verwaltungsinterne Dokumente (Po. 18.3502)

Am 27. September kündigte Doris Leuthard dann ihren definitiven Rücktritt per Ende 2018 an und erfüllte damit den vielseitigen Wunsch einer Doppelvakanz – lediglich zwei Tage vor der Aargauerin hatte Johann Schneider-Ammann seinen Rücktritt ebenfalls auf Ende Jahr bekannt gegeben. Die CVP-Magistratin gab zu Protokoll, dass der Doppelrücktritt nicht abgesprochen gewesen sei. Schneider-Ammann habe eigentlich gesagt, dass er bis zum Ende der Legislatur bleiben werde, während sie schon lange gewusst habe, dass für sie Ende 2018, also nach über zwölf Jahren, Schluss sei. Weil aber die Spekulationen ins Kraut geschossen seien, habe sie beschlossen, ihren Rücktritt einen Tag früher als geplant zu verkünden. Leuthard erwähnte zudem, dass sie selber eine Doppelvakanz durchaus auch kritisch sehe, da eine solche immer auch mit Unsicherheiten und der Wahrscheinlichkeit personeller Wechsel in den Departementen versehen sei.
Ihre Rücktrittsverlesung vor dem Parlament verlief einigermassen emotional; unter Tränen sagte die Magistratin, dass sie die Arbeit sehr gerne gemacht habe und hoffe, dass man damit zufrieden sei. Die ehemalige Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements (2006 bis 2010) – damals EVD, heute WBF – und aktuelle Vorsteherin des UVEK (zwischen 2010 und 2018) gab eine gewisse Amtsmüdigkeit zu. Die Arbeit im Bundesrat sei schwieriger geworden, was auch der zunehmenden Parteipolarisierung geschuldet sei. Man müsse in der Politik wieder vermehrt Lösungen suchen statt Probleme zu bewirtschaften. Viele Probleme könnten zudem nicht mehr aus einer rein schweizerischen Perspektive gelöst werden; ohne internationale Vernetzung könnten die Interessen der Schweiz gar nicht mehr vertreten werden. Auch den zunehmenden Druck der Parteien auf ihre jeweiligen Bundesrätinnen und Bundesräte beurteilte Leuthard als negative Entwicklung für das Regierungskollegium.
Die CVP-Magistratin erhielt viel Lob. So hoben die FDP und die SVP ihre Verdienste bei der Sicherstellung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur hervor, während die SP die Energiepolitik mit der eingeleiteten Energiewende lobte. In der Tat hatte sich die Aargauerin von einer Atombefürworterin (die Aargauer Zeitung erinnerte an ihren Übernamen «Atom-Doris») zur massgeblichen Treiberin des Atomausstiegs gewandelt – was ihr die BaZ in ihrer Rückschau freilich auch als Opportunismus vorwarf. In den Medien wurde auch vorgerechnet, dass Leuthard von 18 Volksabstimmungen, die sie jeweils als Departementschefin zu vertreten gehabt hatte, deren 16 gewonnen habe – einzig die Zweitwohnungsinitiative und das Referendum gegen die Autobahnvignette (Finanzierung des Nationalstrassennetzes) habe sie trotz ihres Kommunikationstalents und ihrer aussergewöhnlichen Dossierkenntnis nicht zu ihren Gunsten entscheiden können. Le Temps bezeichnete die abtretende Magistratin deshalb als «artiste de la démocratie directe». Der Blick feierte sie als «eine der erfolgreichsten Bundesrätinnen aller Zeiten» und im St. Galler Tagblatt wurde sie als «Ausnahmepolitikerin» gewürdigt, die sich als «Glücksfall für das Land» entpuppt habe: «Ihr politischer Instinkt gepaart mit Bodenhaftung und Charme» habe sie in der Bevölkerung sehr beliebt gemacht. Die NZZ erklärte ihren Abstimmungserfolg mit ihrem Instinkt für Mehrheitsfähigkeit; allerdings habe ihr auch der Mut für Neues gefehlt. Als Wermutstropfen in Leuthards Amtszeit wurde der Subventionsskandal der Postauto AG erörtert, der allerdings nicht an ihr haften bleiben dürfte, weil die politische Verantwortung eher bei der Finanzkontrolle liege – so die Aargauer Zeitung. Die Medien waren sich zudem nicht einig, ob das neue, noch von Leuthard initiierte Mediengesetz zu loben oder zu verwerfen sei. Den einen war das Papier zu SRG-freundlich und führe mittelfristig zu staatlicher Medienförderung, die anderen unterstützten den darin verpackten Vorwurf an die fehlende Innovationsfreudigkeit privater Medien.

Rücktritt von Doris Leuthard

Das Büro-NR hatte bei seiner Zustimmung zur Idee eines papierlosen und digitalen Ratsbetriebs, wie er mittels einer Motion von Sebastian Frehner (svp, BS) gefordert wird, darauf hingewiesen, dass es dafür wohl keine Erlassänderung brauche, sondern der Verwaltungsdelegation ein Mandat erteilt werden könne, mit dem die Mittel für den digitalen Ratsbetrieb prioritär gesprochen werden könnten. Diese Idee nahm das Büro-SR auf und änderte die Motion entsprechend ab: Die Verwaltungsdelegation soll den Parlamentsdiensten einen Auftrag erteilen, worauf diese einen Umsetzungsplan mit Fristen und Kosten vorlegen sollen. In seinem Bericht präsentierte das Büro-SR zudem die Auswertung eines Versuchs im Ständerat, mit dem Beschlussgrundlagen für Ratsgeschäfte (Fahnen, Kommissionsberichte- und anträge) in einem PDF-Dokument zusammengestellt wurden. Auch wenn die Mehrheit der 20 antwortenden Ständeratsmitglieder – deren 32 hatten am Versuch teilgenommen – diesen als nützlich bezeichnete und ihm mehrheitlich gute Noten gab – immerhin waren auch neun Ständerätinnen und -räte der Meinung, dass Papier nicht ersetzt werden könne –, habe der Versuch gezeigt, dass es für die unterschiedlichen Arbeitsweisen nicht genüge, lediglich Dokumente digitalisiert abzugeben. Für einen wirklich digitalisierten Ratsbetrieb brauche es grundlegende Änderungen, die in der vom Motionär verlangten Frist nicht umsetzbar seien. Die neue Formulierung der Motion erlaube eine schrittweise Anpassung, die zumindest im Moment keine Kosten verursache und keine Erlassänderungen nötig mache. Der Ständerat überwies die so veränderte und vom Büro-SR einstimmig zur Annahme empfohlene Motion stillschweigend zurück an den Nationalrat.

Digitaler Ratsbetrieb

Die vertagte Beratung des Geschäftsberichts des Bundesrats 2017 wurde von den Räten in der Herbstsession 2018 nachgeholt. Die von der GPK beider Räte eingeforderten zusätzlichen Informationen zum «Fall PostAuto» lägen vor und deshalb empfehle sie den Räten die Genehmigung des Berichts, so die GPK in einer Medienmitteilung. Sie werde den Fall allerdings weiter beobachten und Bericht erstatten. Zudem habe sie den Bundesrat gebeten, den Fall im Geschäftsbericht 2018 genauer zu erörtern.
In der Ratsdebatte informierten die verschiedenen Kommissions- und Subkommissionsvertretungen über die wichtigsten Punkte. Bundespräsident Alain Berset im Nationalrat und Finanzminister Ueli Maurer im Ständerat erinnerten an die drei Leitlinien, an denen sich der Bericht und die Tätigkeiten des Bundesrats orientierten: Die nachhaltige Sicherung des Wohlstands, die Förderung des nationalen Zusammenhalts sowie ein Auftreten als verlässliche internationale Partnerin. Diese drei Leitlinien werden mit 17 definierten Zielen verfolgt, deren Erreichungsgrad mit verschiedenen Indikatoren gemessen und jährlich im Bericht ausgewiesen wird. Beide Bundesräte dankten der GPK und hoben nicht ohne Stolz das bisher Erreichte hervor: So habe man mit 41 Staaten die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten geregelt, die Totalrevision des CO2-Gesetzes entworfen, die Weiterentwicklung der IV und die Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen vorangetrieben, einen nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet und Grundsatzentscheide zum Kampfflugzeugkauf gefällt. Zudem gingen sie auf einzelne Punkte ein, die nicht ganz zufriedenstellend seien, so etwa die abgelehnte Unternehmenssteuerreform, der Fall der Postauto AG, der Cyberangriff auf die Ruag oder die stockenden Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU. In beiden Kammern wurde der Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2017 stillschweigend angenommen.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2017
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesrats

In der Herbstsession 2018 wählte die Vereinigte Bundesversammlung bei einer Ersatzwahl ans Bundesgericht Giuseppe Muschietti mit 170 von 172 gültigen Stimmen zum ordentlichen Bundesrichter. Die Wahl war nötig geworden, weil Ivo Eusebio (cvp) altersbedingt per Ende 2018 aus dem Amt ausschied. Die Gerichtskommission (GK) hatte bei der Stellenausschreibung eine erfahrene Juristin oder einen erfahrenen Juristen mit italienischer Muttersprache gesucht und Bewerbungen von zwei Frauen und neun Männern erhalten. Die Wahl fiel schliesslich auf den amtierenden Bundesstrafrichter Muschietti, der aus dem Kanton Tessin stammt und der FDP angehört. Damit könne – so die GK – die Sprachen- und Geschlechtervertretung unverändert gehalten und die Untervertretung der FDP am Bundesgericht verbessert werden. Obwohl alle Fraktionen die Empfehlung gutgeheissen hatten, fanden sich unter den 204 eingegangenen Wahlzetteln 32 leere.

Ersatzwahl am Bundesgericht

Am Ende der Herbstsession 2018 stand für die Vereinigte Bundesversammlung noch eine Wahl ans Bundesverwaltungsgericht an. Da Andrea Berger-Fehr (svp) per Ende September 2018 ihren Rücktritt eingereicht hatte, gab es in der Abteilung V – zuständig für Geschäfte aus dem Gebiet des Asylrechts – des BVGer eine Vakanz. Hauptsprache des neuen Mitglieds sollte Deutsch sein, allerdings hatte das St. Galler Gericht den Wunsch geäussert, dass das neue Mitglied auch einige Fälle in italienischer Sprache bearbeiten können sollte. Mit dem Rücktritt von Berger-Fehr war die SVP am BVGer untervertreten. Lorenz Noli (svp), der von der GK zur Wahl vorgeschlagen wurde, erfüllte die sprachlichen Anforderungen (Deutsch und Italienisch) und gehört der SVP an. Zudem – so die GK in ihrem Bericht – sei er als ehemaliger Gerichtsschreiber der Abteilung III mit den internen Abläufen vertraut und kenne sich als «Fachspezialist Aufenthalt» beim Staatssekretariat für Migration im Migrationsrecht gut aus. Mit 199 von 207 eingelangten Wahlzetteln (8 wurden leer eingelegt) wurde Noli gewählt.

Wahl ans Bundesverwaltungsgericht

Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

In einem Interview mit der NZZ Ende April 2018 kündigte Johann Schneider-Ammann seinen Rücktritt an. Der Berner Magistrat nannte das Legislaturende 2019 als klaren Orientierungspunkt. Er sei angetreten, um die Vollbeschäftigung zu sichern, was ihm gelungen sei. Er wolle allerdings in der verbleibenden Zeit «mit den Bauern noch etwas Gutes auf die Beine stellen». Schneider-Ammann spielte hier auf das komplizierte Landwirtschaftsdossier an, bei dem es unter anderem auch darum geht, die Bauern von mehr Freihandel zu überzeugen.
Die Rücktrittserklärung weckte unterschiedliche Reaktionen: Der SVP stiess insbesondere deren Zeitpunkt sauer auf. Es sei eine Unsitte, so früh seinen Rücktritt bekannt zu geben. Damit verkomme man zu einer «lame duck». Man habe sich an die Amtsperiode von vier Jahren zu halten und vorzeitige Rücktritte seien nur aus schwerwiegenden privaten oder gesundheitlichen Gründen tolerierbar. Auch die Grünen kritisierten vorgezogene Rücktritte; diese zementierten die Kräfteverhältnisse, dienten dem Staus Quo und dem Parteimarketing vor Wahlen. In der Tat zeigte eine Studie, dass in den letzten hundert Jahren sieben von zehn Bundesrätinnen und Bundesräten jeweils vor Ende einer Legislatur zurückgetreten waren. Die CVP hingegen lobte die Ankündigung, da jetzt die Chance für eine Doppelvakanz bestehe – CVP-Bundesrätin Doris Leuthard hatte ihren Rücktritt ja bereits im Sommer 2017 angekündigt. Freilich heizte die Aussage des FDP-Magistraten sofort die Spekulationen um seine Nachfolge an.
Mitte September 2018 verdichteten sich die Anzeichen, dass Schneider-Ammann allenfalls vor Ende der Legislatur zurücktreten könnte. Zahlreiche Medien thematisierten seine immer häufiger werdenden Aussetzer; die Aargauer Zeitung wusste gar zu berichten, dass er auch in Bundesrats-Sitzungen ab und zu einnicke. Am 25. September machte der Berner Bundesrat den Spekulationen dann ein Ende und gab seinen Rücktritt auf Ende des laufenden Jahres 2018 bekannt. Damit setzte er – so die einhellige Medienmeinung – Doris Leuthard unter Druck, die dann in der Tat zwei Tage später ebenfalls den definitiven Termin für ihren Rücktritt bekannt gab.
In den Medien wurde Schneider-Ammann als Unternehmer und geschickter Handelspolitiker gewürdigt, der sich für Freihandel und Berufsbildung, vor allem das duale Bildungssystem, eingesetzt habe. Er sei allerdings oft zu gutmütig und friedliebend gewesen und habe um des Konsens willen seine Meinung oft zurückgestellt (BaZ). Die Liberté bezeichnete den Berner als «ministre du table ronde», warf ihm Schwächen in der Landwirtschaftspolitik vor und gab ihm die Schuld für die Probleme mit der Hochseeflotte. Auch nach acht Jahren in der Regierung sei der Patron mit der Politik nie so richtig warm geworden, bilanzierten der Tages-Anzeiger und die Aargauer Zeitung. «Immer Unternehmer, nie Politiker» fasste das St. Galler Tagblatt diese Bilanz zusammen und auch die NZZ titelte: «Ein Patron, der nie Politiker wurde». In den Rückschauen häufig Erwähnung fand die Rede zum Tag der Kranken des damaligen Bundespräsidenten («rire c'est bon pour la santé»). Die WoZ hob hervor, dass Schneider-Ammann zwar als behäbig gegolten habe, in der Sache aber ideologische, wirtschaftsliberale Härte gezeigt habe, die ihn am Schluss immer mehr in Konflikt mit den Bauern, den Gewerkschaften und den Parteien gebracht habe. Ziemlich anders sah dies die Weltwoche, die den Wirtschaftsminister dafür lobte, die Wirtschaft in Ruhe gelassen zu haben.

Rücktrittsankündigung von Johann Schneider-Ammann

Nur wenige Tage nachdem der Nationalrat zwei parlamentarischen Initiativen zum gleichen Thema keine Folge gegeben hatte, empfahl auch die Mehrheit der SPK-SR mit 5 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) die Einführung des Finanzreferendums auf nationaler Ebene zur Ablehnung. Der Ständerat hatte die Motion Minder (parteilos, SH) zu diesem Thema in der Frühjahrssession zur Vorprüfung an die SPK-SR verwiesen. Die Kommission nahm zwar zur Kenntnis, dass das Instrument auf kantonaler Ebene gut funktioniere, begründete ihre ablehnende Haltung aber damit, dass die eidgenössische Ebene mit den Kantonen nicht zu vergleichen sei. In den Kantonen würde mit dem Finanzreferendum über Infrastrukturvorhaben abgestimmt, während auf Bundesebene Gesetzesbeschlüsse gefasst würden, die den Bund zu finanziellem Engagement beauftragten. Diese Beschlüsse unterstünden in der Mehrzahl bereits dem Referendum. Zudem sei auf lokaler Ebene die Mehrheit der Stimmbevölkerung von zu finanzierenden Projekten direkt betroffen, während sich Bundesausgaben nur auf eine Region konzentrieren könnten. Im Interesse des nationalen Ausgleichs seien solche Ausgaben aber nötig und sollten nicht mittels Finanzreferendum gesamtschweizerisch zur Disposition gestellt werden können. Die Kommissionsminderheit verwies auf die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen oder die Olympischen Spiele, deren Finanzierungskredite nur mit unschönen Kniffen und speziellen Konstrukten dem Referendum hätten unterstellt werden können. Für solche Ausgaben müsse das Finanzreferendum geschaffen werden.
«Weshalb müssen wir über Kuhhörner abstimmen, aber nicht über 5 Milliarden Franken, die ihr in Bern leichtsinnig ausgebt?» zitierte Finanzminister Maurer «die Stimme des Volkes». Staatspolitisch habe er durchaus Verständnis für solche Fragen und das Anliegen der Motion Minder. Allerdings stelle sich auch die Frage nach dem Funktionieren des Staates. Mit der Ausgabenbremse und der Schuldenbremse seien Parlament und Bundesrat gezwungen, den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu halten. Die eidgenössische Ausgabenpolitik, die auch auf intensiven Diskussionen und Fachwissen basiere, funktioniere also gut – ein Argument, dass Ueli Maurer gegen die wissenschaftlichen Befunde der grösseren Ausgabendisziplin durch Kantone mit Finanzreferendum ins Feld führte. Eine Volksabstimmung mit Hilfe eines Finanzreferendums sei vor allem in jenen Bereichen zu erwarten, in denen dann politische und eben nicht mehr sachliche Diskussionen geführt würden. Dies ziehe nicht nur Verzögerungen nach sich, sondern mache auch die Interpretationen des Abstimmungsresultats schwierig. So wünschbar ein Finanzreferendum also staatspolitisch sei, so wenig würde es dem Finanzhaushalt helfen, «denn der ist in Ordnung». Das schien auch die Mehrheit des Ständerats so zu sehen: Mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Motion Minder abgelehnt.

Finanzreferendum auf nationaler Ebene (Mo. 17.4318)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das bei der Volksabstimmung vom 25. September 2016 Zuspruch erhalten hatte, sieht vor, dass zur Nutzung der damit geschaffenen neuen Massnahmen zur nachrichtendienstlichen Information eine Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts nötig wird. Weil diese Genehmigungen befristet sind und mit jeweiliger Zustimmung des Gerichts verlängert werden müssen, befürchtete die RK-SR einen Mehraufwand, der nur mit einer zusätzlichen Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht bewältigt werden könne. Die Aufstockung soll laut der im März eingereichten parlamentarischen Initiative der Kommission aber befristet werden. Die angestrebten total 70 Richterstellen sollen dann nämlich ab 2019 durch Nichtbesetzung vakant werdender Stellen wieder auf 65 Vollzeitstellen gesenkt werden.
Allerdings beschloss die RK-NR im Mai 2018 mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Vorstoss keine Folge zu geben, so dass die RK-SR in einem Ende Juni vorgelegten Kommissionsbericht versuchte, der Forderung mit erneutem einstimmigen Folge geben Nachdruck zu verleihen. Zwar seien wohl nur rund ein Dutzend Fälle pro Jahr zu erwarten, der Arbeitsaufwand sei aber erheblich und die kurzen Fristen würden eine hohe Einsatzbereitschaft der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters verlangen. Die Vorlage wäre in der Folge in den Ständerat gelangt, wurde aber Mitte September 2018 zurückgezogen.

Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 18.422)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten