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  • Bulliard-Marbach, Christine (cvp/pdc, FR) NR/CN

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Äusserst knapp, mit 92 zu 90 Stimmen bei zwei Enthaltungen, lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Bulliard-Marbach (cvp, FR) ab, welche Selbstregulierung als Prüfkriterium in Botschaften und Erlassentwürfen gefordert hätte. Die Initiantin wollte, dass der Bundesrat in zukünftigen Botschaften zu Vorlagen, welche die Wirtschaftsfreiheit einschränken, zwingend hätte darlegen müssen, ob der Zweck des Erlasses nicht auch mittels Selbstregulierung durch die jeweils betroffene Branche erreicht werden könnte. Eigenverantwortung sei zunehmender Regulierung vorzuziehen. Die SPK-NR hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen, weil sie davon ausgeht, dass die Frage nach der Notwendigkeit für neue Bestimmungen sowieso jeweils im Zentrum stehe. Der Bundesrat begründe im allgemeinen Teil der Botschaft jeweils, weshalb er überzeugt sei, dass es eine spezifische Bestimmung brauche. Die Forderung der parlamentarischen Initiative sei deshalb unnötig. Die Kommissionsminderheit – bestehend aus neun Vertreterinnen und Vertretern der SVP und der CVP-Fraktion, die sich einer Mehrheit von 14 Stimmen gegenüber sahen – argumentierte hingegen, dass eine solche Regelung Regierung und Verwaltung schon in einem frühen Stadium dazu zwänge, sich Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Selbstregulierung zu machen. Der Minderheitensprecher Andreas Glarner (svp, AG) warnte vor einem zunehmend rasanten Ausbau von staatlichen Regulierungen: Dieses Bürokratiewachstum könne mit dem Vorstoss effizient gebremst werden. Weil zwei Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion und ein Mitglied der SVP-Fraktion aber gegen den Antrag stimmten und sich zwei CVP-Mitglieder enthielten, reichte die Unterstützung von SVP (66 Stimmen) und CVP (24 Stimmen) knapp nicht, um dem Antrag Folge zu geben.

Selbstregulierung als Prüfkriterium (Pa.Iv. 15.450)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie

Den beiden im Vorjahr vom Nationalrat abgelehnten Standesinitiativen des Kantons Tessin, die eine Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun gefordert hatten, gaben auch die Kantonsvertreter in der Frühjahrssession keine Folge. Zwar hatte die Staatspolitische Kommission (SPK-SR) das eine Begehren (Kt.Iv. 12.307), welches zusätzlich zur Erhöhung eine Verfassungsbestimmung einführen wollte, mit der verboten werden sollte, dass mehr als zwei Mitglieder der Bundesregierung aus der gleichen Sprachgegend komme, abgelehnt, die reine Erhöhung – alleiniger Gegenstand der zweiten Tessiner Kantonsinitiative (Kt.Iv. 10.321) – empfahl die SPK-SR allerdings zur Annahme. Mit der Ablehnung der Staatsleitungsreform sei das Thema zwar negativ beantwortet worden, die Kommission sehe es aber nach wie vor als wichtig an. Mit zwei zusätzlichen Bundesräten würde die integrierende Funktion des Bundesrates in den verschiedenen Sprachregionen verbessert und die Arbeitslasten könnten adäquater verteilt werden. Die Gegner – sogar Bundesrätin Sommaruga (sp) schaltete sich in die Diskussion ein, obwohl der Bundesrat in der Regel bei einer Vorprüfung einer Standesinitiative nicht Stellung nimmt – befürchteten eine Belastung des Kollegialprinzips, das mit neun Personen nicht mehr funktionieren könne. Das Gegenargument verfing im Ständerat letztlich knapp und beiden Initiativen wurde mit 21 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Motionen Jacqueline Fehr (sp, ZH) (11.4103), Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) (11.4110) und Dominique de Buman (cvp, FR) (11.4107), die alle das gleiche Anliegen vertraten, wurden, weil mehr als zwei Jahre hängig, Ende Berichtjahr abgeschrieben. Die Diskussionen wurden damit allerdings nicht beendet: Die SPK-NR beschloss nämlich Ende August, eine Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 13.443) auszuarbeiten, die eine Erhöhung des Bundesrates auf neun Mitglieder und die angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachgemeinschaften in der Exekutive erneut aufs Tapet bringen soll.

Zwei Tessiner Standesinitiativen auf Erhöhung der Anzahl Bundesratsmitglieder werden abgelehnt (Kt.Iv. 10.321; Kt.Iv. 12.302)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?