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Ein Jahr später als ursprünglich geplant, beugte sich der Ständerat über die parlamentarische Initiative von Beat Rieder (mitte, VS), die ein Verbot für bezahlte Mandate im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarische Kommissionen forderte. Die SPK-SR, die der Initiative wie auch ihre Schwesterkommission zuerst noch Folge gegeben hatte, empfahl sie nun einstimmig zur Abschreibung. In ihrer Medienmitteilung begründete die Kommission diese Kehrtwende in einem ersten Punkt damit, dass sich bei der Diskussion des an und für sich unterstützenswerten Anliegens gezeigt habe, dass eine verfassungskonforme Umsetzung nicht möglich sei, weil die Ratsmitglieder nicht nur ungleich behandelt, sondern auch in ihrer wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt würden. Den zweiten Punkt machte in der Ratsdebatte Daniel Jositsch (sp, ZH) deutlich: Es gebe eigentlich nur zwei Möglichkeiten – ein Berufsparlament, bei dem sämtliche anderen Tätigkeiten neben dem Parlamentsmandat verboten wären, oder eben ein Milizparlament, bei dem die Mandatsträgerinnen und -träger verschiedene Interessen und Kenntnisse ins Parlament brächten. Eine dritte Möglichkeit, wie sie die parlamentarische Initiative Rieder verlange, sei aber eben nicht möglich.
Gegen die Abschreibung setzte sich der Initiant selber ein: Beat Rieder argumentierte, dass er nicht das Milizsystem abschaffen, sondern das Vertrauen darein stärken wolle, weil sein Vorschlag die «offenkundigsten Interessenkollisionen» verhindern wolle. Freilich sei es stets schwierig, in der Gesetzgebung klare Definitionen vorzunehmen, dies gelte auch für seinen Vorschlag. Das dürfe aber kein Argument gegen eine neue Regelung sein. Auch das Argument der Ungleichbehandlung sei nicht wirklich stichhaltig, so Rieder. Es gehe einzig darum, zu entscheiden, ob man ein Mandat in einem Sachbereich annehmen oder in der entsprechenden Kommission sitzen wolle. Das sei eine freie individuelle Entscheidung und habe mit Rechtsungleichheit nichts zu tun, es werde ja niemand in seinen Rechten eingeschränkt. Rieder stiess zwar mit dieser Argumentation auf Sympathie – sieben Ratsmitglieder aus allen Lagern unterstützten ihn –, die total 8 Stimmen standen aber einer Mehrheit von 34 Stimmen gegenüber, die dem Antrag der Kommission folgten und die Initiative (bei 2 enthaltenden Stimmen) abschrieben.

Lobbying und Kommissionsarbeit (Pa.Iv. 19.414)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Die Mitte-Fraktion wollte mit einer Motion die Bewahrung der demokratischen Rechte in Krisenzeiten sicherstellen. Konkret wurde einerseits ein Bundesgesetz gefordert, mit dem ein Stillstand von Fristen und das Verschieben von Abstimmungen und Wahlen, wie dies während der Corona-Pandemie verordnet worden war, geregelt wird. Andererseits soll eine «eReadiness», also digitale Mittel, gefördert werden, dank denen politische Rechte auch in Krisenzeiten ausgeübt werden können.
In der Debatte präzisierte Marco Romano (mitte, TI) für seine Fraktion, dass es nicht darum gehe, E-Voting oder E-Collecting zu unterstützen, sondern eher darum, dass der Bund digitale Entwicklungen in den Kantonen koordiniere. Bundeskanzler Walter Thurnherr argumentierte vergeblich, dass beide Räte bereits eine gleichlautende Motion von Beat Rieder (mitte, VS; Mo. 20.3419) angenommen hätten und der Bundesrat die Aufträge somit bereits erhalten habe. Mit 107 zu 74 Stimmen (1 Enthaltung) hiess die grosse Kammer das Anliegen noch einmal gut. Die Nein-Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und der FDP.

Bewahrung der demokratischen Rechte auch in Krisenzeiten (Mo. 20.3314)

Anfang April sprach sich die SPK-SR ein zweites Mal gegen eine Aufstockung der Anzahl Bundesratsmitglieder auf neun aus. Die Regierung müsse ihre Funktion wahrnehmen und nicht «gemäss kurzfristigen parteipolitischen Bedürfnissen bestimmt werden», so die Begründung in der Medienmitteilung für die mit 7 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) gefasste Nein-Empfehlung. Weil sich allerdings nicht nur die SPK-NR, sondern auch der Nationalrat dafür ausgesprochen hatte, dieser parlamentarischen Initiative von Nadine Masshardt (sp, BE) Folge zu geben, wurde eine Debatte im Ständerat nötig.
Dort erinnerte Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) daran, dass die Idee nicht zum ersten Mal diskutiert werde. In der Tat würde mit einer Erhöhung der Zahl der Exekutivmitglieder die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass nicht nur wie von der Verfassung gefordert die Landesgegenden und die Sprachregionen angemessen in der Regierung vertreten wären, sondern auch weitere von der Verfassung nicht vorgesehene Kriterien wie Geschlecht oder Parteizugehörigkeit – dies war die hauptsächliche Idee hinter der parlamentarischen Initiative. Nun sei der Bundesrat aber eben «kein Repräsentanzorgan», sondern müsse die strategische Führung übernehmen, was mit einer Erhöhung der Mitgliederzahl kaum verbessert würde. Die Kommission habe sich sogar überlegt, ob nicht eine Reduktion der Anzahl Bundesratsmitglieder zielführender wäre. Diskutiert worden sei in der Kommission zudem, ob die zunehmenden Anforderungen, die wachsende Verwaltung und die steigende internationale Verflechtung nicht doch für mehr Departementsvorsteherinnen und -vorsteher sprechen würden. Das Ziel einer Stärkung der Führungsfunktion könne aber – so der Schluss aus dieser Diskussion – nicht mit einer Aufstockung der Zahl der Magistratinnen und Magistraten erreicht werden, sondern müsste mit einer Staatsleitungsreform angegangen werden. Dieser Arbeit verschliesse sich die SPK-SR nicht, aber sie wäre aber wesentlich umfassender als einfach einer Aufstockung zuzustimmen, so Rieder. Eine von Daniel Jositsch (sp, ZH) angeführte Kommissionsminderheit sah dies freilich anders. Der Grund sei aber nicht eine «Renovierung der Zauberformel» so Jositsch. Erst wenn der Bundesrat 246 Mitglieder umfassen würde, hätte wohl niemand mehr das Gefühl, dass seine Minderheit in der Regierung nicht vertreten wäre. Es gehe der Kommissionsminderheit eher um die Möglichkeit, die Leitungsqualität zu erhöhen. Zu viele Aufgaben seien im Moment auf zu wenige Schultern verteilt. Wie genau dieses Problem angegangen würde, müsste sich noch weisen, aber mit Folge geben der Initiative würde diese Diskussion endlich einmal angestossen.
Eine Mehrheit der kleinen Kammer entschied sich jedoch, den Vorstoss mit 29 zu 9 Stimmen zu erledigen. Die 9 Gegenstimmen stammten von den anwesenden links-grünen Kantonsvertreterinnen und -vertretern.

Konkordanz stärken mit neun Bundesratsmitgliedern (Pa.Iv. 19.503)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Auch 2021 interessierte das Thema Lobbying die Medien nicht mehr wie in früheren Jahren. Einzig die parlamentarische Initiative von Beat Rieder (mitte, VS), mit der dem sogenannten «Parlamentariershopping» – die Rekrutierung von Ratsmitgliedern durch Organisationen, die sich Einfluss in der Kommission des entsprechenden Ratsmitglieds erhoffen – Einhalt geboten werden sollte, sorgte für etwas mediale Aufmerksamkeit, weil sie zu scheitern drohte, obwohl ihr die beiden SPK Folge gegeben hatten. Der Sonntagsblick etwa befürchtete, dass bei Fallenlassen der parlamentarischen Initiative die Revolution ende, bevor sie überhaupt begonnen habe. Weiter bemängelte das Blatt, dass das Parlament eine «Dunkelkammer» bleibe und sich damit der Eindruck halte, «Parlamentarier seien statt der besten Lösung ihrem Geldgeber verpflichtet». Auch der Tages-Anzeiger kritisierte die SPK-SR, die mit einer «Kehrtwende» das «Anti-Filz-Gesetz» zum Absturz bringe. In der Tat hatte die Kommission der parlamentarischen Initiative anfänglich Folge gegeben, empfahl sie nun aber zur Abschreibung, weil die Umsetzung zu kompliziert und nicht befriedigend sei, so Daniel Fässler (mitte, AI) im St. Galler Tagblatt.

Dass dieses «Parlamentariershopping» auch ohne Umsetzung der Initiative Rieder «an Grenzen» stosse, urteilte die NZZ. Die Zeitung erachtete die Schwierigkeiten des Krankenkassenverbandes Santésuisse, sein Präsidium zu besetzen, als Hinweis hierfür. Habe früher gegolten, dass das grosse Los gezogen habe, wer es in die Gesundheitskommissionen SGK-NR oder SGK-SR schaffe, weil sich Gesundheitsverbände auf diese Parlamentsmitglieder «stürzen [...] und sie mit lukrativen Mandaten» versehen, hätten aktuell verschiedene bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier die ihnen angebotenen Verbandspräsidien abgelehnt. Eine Neubesetzung wäre aber laut NZZ deshalb nötig, weil Heinz Brand (svp, GR), der als Präsident dem Verband bisher den «direkten Draht» ins Parlament gesichert habe, bei den eidgenössischen Wahlen 2019 nicht mehr wiedergewählt worden war. Die Zurückhaltung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, so die NZZ, sei vielleicht auch auf die zunehmende Kritik am «Parlamentariershopping» zurückzuführen. Als ehemaliger Nationalrat sei der nach wie vor amtierende Präsident Heinz Brand zudem nach wie vor gut vernetzt und würde sich weniger dem Vorwurf des Lobbyings aussetzen, so die Zeitung.

Lobbying 2021
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Nachdem die SPK beider Räte der parlamentarischen Initiative von Beat Rieder (mitte, VS) Folge gegeben hatten, wäre es eigentlich an der SPK-SR gewesen, eine Vorlage auszuarbeiten, mit der das Verhältnis zwischen Lobbying und Kommissionsarbeit hätte geklärt werden sollen. In der Tat wollte die Initiative dem «Parlamentariershopping» Einhalt gebieten, also dem von der SPK-NR so benannten Phänomen, dass Ratsmitglieder, die bei Beginn einer neuen Legislatur in einer neuen Kommission Einsitz nehmen, von Organisationen rekrutiert werden, deren Interessen im Bereich der von der entsprechenden Kommission behandelten Themen liegen. Mit einem Verbot der Ausübung von Tätigkeiten, die thematisch mit der Kommissionsarbeit zu tun haben, hätte dies umgesetzt werden sollen. Dabei hatte der Initiant selber bereits vorgeschlagen, Ausnahmen vorzusehen: Ein Verbot sollte nicht gelten für marginal entschädigte Tätigkeiten oder für Parlamentsmitglieder, die im entsprechenden Bereich bereits vor der Wahl in die Kommission beruflich tätig sind. Diese Ausnahmen brachten freilich eine 6 zu 2-Mehrheit der SPK-SR dazu, die parlamentarische Initiative zur Abschreibung zu empfehlen. Die Umsetzung der Initiative – so nachvollziehbar die Forderung auch sei – würde das Prinzip der Gleichbehandlung der Ratsmitglieder oder die Idee des Milizsystems verletzen. Gleichbehandlung würde bedeuten, dass sämtliche Tätigkeiten untersagt werden müssten, mit denen Kommissionsarbeit tangiert würde. Dies wäre aber mit dem Milizsystem nicht vereinbar. Hier müssten jene beruflichen Tätigkeiten ausgenommen werden, die bereits vor der Wahl ausgeübt wurden, was aber wiederum das Prinzip der Gleichbehandlung verletzten würde. Darüber hinaus – so machte die SPK-SR in ihrem Bericht deutlich – sei mit «erheblichen Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten» zu rechnen. Eine links-grüne Kommissionsminderheit, bestehend aus Hans Stöckli (sp, BE) und Lisa Mazzone (gp, GE), wollte die Rekrutierung von Parlamentsmitgliedern abhängig von deren Kommissionszugehörigkeit hingegen bekämpfen, weil es das Vertrauen in die Politik untergrabe: Ein Verbot solcher Tätigkeiten lasse sich damit begründen, dass die Wählerinnen und Wähler vor den Wahlen wissen müssten, wer welche Interessenbindungen aufweise. Solche Bindungen dürften nicht erst nach den Wahlen und je nach Kommissionszugehörigkeit neu aufgebaut werden.
Der Ständerat sollte das Geschäft eigentlich in der Wintersession 2021 behandeln, beschloss aber, die Beratung zu verschieben. Es brauche eine längere Debatte, für die in der Wintersession aber keine Zeit sei, begründete Benedikt Würth (mitte, SG) seinen Ordnungsantrag, der eine Neutraktandierung für die Frühjahrssession 2022 vorsah. In der Tat wäre es das letzte Geschäft im Ständerat gewesen, das im Jahr 2021 behandelt worden wäre. Würth befürchtete, dass «die zentrale Frage» nicht genügend Raum erhalten hätte, weil ein «psychologischer Druck, jetzt nicht mehr zu sprechen, weil die Ratsmitglieder in die Mittagspause gehen wollen», bestanden hätte. Dies sahen auch die anwesenden Ständerätinnen und Ständeräte so und hiessen den Ordnungsantrag gut.

Lobbying und Kommissionsarbeit (Pa.Iv. 19.414)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Am 13. September 2021 war die Covid-19-Zertifikatspflicht ausgeweitet worden. Dieses Zertifikat galt als Nachweis dafür, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder negativ dagegen getestet worden war. Das Vorweisen eines solchen Zertifikats war zum Beispiel Bedingung für die Teilnahme an Veranstaltungen, den Besuch von Restaurants oder Kinos oder für Reisen in andere Länder. Explizit ausgenommen von der Zertifikatspflicht waren hingegen Parlamente und Gemeindeversammlungen, damit die politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht eingeschränkt werden.
Bereits Ende August 2021 hatten sich Gesundheitspolitikerinnen der SP dafür starkgemacht, dass auch für das eidgenössische Parlament eine Zertifikatspflicht eingeführt wird; sie stiessen allerdings sogar in der eigenen Fraktion auf Widerstand. Dies wäre zwar gesundheitspolitisch sinnvoll, rechtlich aber wohl nicht machbar, so die ziemlich einhellige Meinung in allen Parteien. Eine solche Pflicht würde nicht nur gegen den Schutz der politischen Rechte verstossen, es müsste dafür wohl gar eine Gesetzesänderung beschlossen werden.
Darauf hin folgte jedoch ein ziemlich starkes mediales Gewitter: Es sei «absurd», dass das Parlament keine Zertifikatspflicht einführen und einen «Corona-Sonderzug für Politiker» fahren wolle, wetterte etwa der Tages-Anzeiger. Die «zertifikatsfreie Zone» sei ein «verheerendes Signal». Man werde so zudem den Verdacht nicht los, dass die Zertifikatspflicht wohl doch wesentlich einschneidender sei, als der Bundesrat jeweils betone. Selbst ansonsten eher massnahmenkritische SVP-Politikerinnen und -Politiker hätten gemerkt, dass «das Politikerprivileg im Volk schlecht ankommt», analysierte die Sonntags-Zeitung. Man könne nicht Gesetze machen und von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen, diese einzuhalten, sich selbst als Parlament dann aber nicht daran halten, zitierte der Blick etwa Alex Kuprecht (svp, SZ). In der Folge forderten sämtliche Parteipräsidentinnen und -präsidenten mit Ausnahme des Präsidenten der SVP in einem offenen Brief an die Verwaltungsdelegation, für die Herbstsession eine Covid-19-Zertifikatspflicht für den Zutritt zum Parlamentsgebäude einzuführen. Es gebe «keinen überzeugenden Grund», Parlamentsmitglieder davon auszunehmen, so der Brief.

Die SPK-SR nahm in der Folge den Ball auf und reichte eine parlamentarische Initiative für eine für die Änderung der Zugangsbedingungen nötige Revision des Parlamentsgesetzes ein. Da für den Zugang nur mindestens ein Covid-19-Test nötig sei, sei es verhältnismässig, eine Covid-19-Zertifikatspflicht auch für den Eintritt zum Bundeshauses zu verlangen, begründete die Kommission ihr Vorgehen. Damit könnten auch Maskenpflicht und Plexiglaswände aufgehoben und somit die Kommunikation zwischen Parlamentsmitgliedern verbessert werden. Da die SPK-NR lediglich einen Tag nach ihrer Einreichung der parlamentarischen Initiative Folge gab, legte die ständerätliche Kommission ein paar Tage später bereits einen dringlichen Entwurf für eine entsprechende Revision des Parlamentsgesetzes vor, der vom Bundesrat begrüsst und noch in der Herbstsession 2021 von beiden Kammern beraten wurde.

Man stehe vor einem staatspolitisch brisanten Entscheid, leitete Andrea Caroni (fdp, AR) die Debatte im Ständerat ein. Man müsse sich bewusst sein, dass man damit unter Umständen Ratsmitglieder von der Teilnahme an einer Session ausschliesse. Freilich sei auch das öffentliche Interesse gross, sei doch viel mediale Kritik auf das Parlament eingeprasselt, weil zwar für den Zugang zu zahlreichen Innenräumen, nicht aber für den Zugang zum Bundeshaus eine Zertifikatspflicht gelte. Die gesetzliche Grundlage für eine Zertifikatspflicht sei nun aber nötig, weil sie nicht nur die Handlungsfähigkeit des Parlaments verbessere, sondern weil man damit auch beweisen könne, dass die vom Parlament beschlossene Pflicht auch im Bundeshaus problemlos umgesetzt werden könne. Die Kommission empfehle die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen zur Annahme, so der Kommissionssprecher Caroni. Mit einem Einzelantrag warb Beat Rieder (mitte, VS) in der Folge für Nichteintreten. Statt auf «Selbstverantwortung, Solidarität und Eigenverantwortung» setze man mit der Zertifikatspflicht auf «einen staatlichen Kontrollmechanismus». All diese Massnahmen würden zudem mit einem Tempo durchgepeitscht, welches die Bevölkerung spalte. Ein Ja zur Vorlage könne zudem auch als Signal an den Bundesrat gelesen werden, ohne Grenzen «grundrechtswidrige Entscheide» treffen zu dürfen. Mit 35 zu 7 Stimmen entschied sich der Ständerat allerdings für Eintreten.
Der Entwurf der SPK-SR sah vor, dass Personen ab dem 16. Altersjahr nur dann Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, wenn sie ein Covid-19-Zertifikat vorweisen. Die Kosten für notwendige Tests für die Ausstellung eines Zertifikats sollten jenen Personen vergütet werden, die zwingend Zutritt zum Parlamentsgebäude benötigten. Der Verwaltungsdelegation oblag die Definition dieser Personengruppe und die Organisation der Kontrolle. Ihr wurde auch das Entscheidungsrecht übertragen, die Zertifikatspflicht wieder aufzuheben, wenn die epidemiologische Lage dies erlaubt. Stefan Engler (mitte, GR) verlangte in der Detailberatung eine Ausnahmeregelung für Personen, die eine Maske tragen und sich für das Contact Tracing registrieren liessen. Mit 21 zu 14 Stimmen (7 Enthaltungen) hiess der Ständerat diesen Antrag gut. Mit 23 zu 18 Stimmen (2 Enthaltungen) abgelehnt wurde hingegen ein Antrag einer Kommissionsminderheit, die eine Zertifikatspflicht nicht nur für den Zugang zum Parlamentsgebäude, sondern auch zu Kommissionssitzungen und ausserparlamentarischen Aktivitäten verlangt hätte. Die Gesamtabstimmung passierte der so modifizierte Entwurf mit 36 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung).

Auch im Nationalrat wurden, einen Tag nach dem ständerätlichen Entscheid, Eintreten und Detailberatung in einer einzigen Debatte durchgeführt. Wie aufgrund des oben erwähnten Briefes der Parteipräsidien zu erwarten, wurde die Einführung einer Zertifikatspflicht von allen Fraktionen ausser der SVP begrüsst. Er habe ein «ungutes Gefühl», argumentierte Gregor Rutz (svp, ZH) für seine Fraktion. Unter Zeitdruck beschlossene Gesetze seien selten gut, weil man in Krisensituationen zu «Flüchtigkeitsfehlern» neige. Dieses schlechte Gefühl nähre sich auch am Umstand, dass man hier aufgrund medialen Drucks agiere und nicht, weil es gesundheitspolitisch nötig sei. Der SVP-Fraktionssprecher erinnerte zudem an die Geschichtsbücher: 1932 seien sozialdemokratische und kommunistische Nationalratsmitglieder per Parlamentsbeschluss ausgeschlossen worden. Der Ausschluss von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die sich weder testen noch impfen lassen wollten, komme dieser «verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen» Aktion sehr nahe. Die Fraktion sehe aber auch, dass das Gesetz den Parlamentsbetrieb erleichtern würde. Die Mehrheit der SVP-Fraktion werde sich deshalb der Stimme enthalten.
Eintreten wurde in der Folge ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung lagen zwei Minderheitenanträge vor. Eine Minderheit Binder (mitte, AG) beantragte die Streichung der vom Ständerat gemachten Ausnahme. Die Zertifikatspflicht sei keine Impfpflicht. Man könne von Parlamentsmitgliedern verlangen, dass sie sich testen lassen, weshalb eine Ausnahme nicht nötig sei, so die Argumentation dieser durch Marianne Streiff-Feller (evp, BE) vertretenen Minderheit. Eine zweite Minderheit Rutz wollte die Verwaltungsdelegation verpflichten, alle acht Wochen zu prüfen, ob die Massnahme noch notwendig sei. Beide Minderheiten wurden deutlich abgelehnt. Mit 146 zu 27 Stimmen (bei 17 Enthaltungen) passierte der gegenüber dem Ständerat unveränderte Entwurf die Gesamtabstimmung. Sämtliche Nein-Stimmen und Enthaltungen stammten von der SVP-Fraktion (mit Ausnahme einer Enthaltung aus der grünen Fraktion). 10 SVP-Mitglieder stimmten für die Änderung des Parlamentsgesetzes.

Beide Kammern stimmten wiederum nur wenige Tage später der Dringlichkeitsklausel zu – der Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen und der Nationalrat mit 143 zu 35 Stimmen (6 Enthaltungen). Die Stimmenverhältnisse änderten sich auch in den Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession nicht. Der Entwurf wurde im Ständerat mit 38 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) und im Nationalrat mit 149 zu 35 Stimmen (12 Enthaltungen) angenommen.

In der Folge setzte die Verwaltungsdelegation die Zertifikatspflicht um. Ab dem 2. Oktober 2021 – also nach der Herbstsession 2021 – mussten alle Besucherinnen und Besucher des Bundeshauses ein Covid-19-Zertifikat vorlegen. Parlamentsmitglieder und Verwaltungsangestellte, die im Parlamentsgebäude ein- und ausgehen, konnten sich einmalig registrieren lassen, woraufhin ihr Covid-19-Zertifikat auf den elektronischen Zutrittsausweisen vermerkt wurde. Ratsmitglieder, die kein Zertifikat vorwiesen, mussten eine Maske tragen. Für die Wintersession 2021 beschloss die Verwaltungsdelegation dank der Zertifikatspflicht, die Plexiglasscheiben abzubauen und die Maskenpflicht aufzuheben.

Covid-Zertifikatspflicht im Bundeshaus

Das einzige Mittel, das gegen «korrupte Politik» helfe, sei ein Verbot von Lobbyismus, eröffnete Lukas Reimann (svp, SG) die Verteidigung seiner Motion bei der Ratsdebatte während der Herbstsession 2021. Politikerinnen und Politiker müssten das Gemeinwohl fördern und es dürfe nicht zugelassen werden, dass sie «mit eigenen Lobbybüros, die allenfalls als Kommunikationsbüros getarnt sind, Gewinnmaximierung betreiben». Wer sein Mandat zum privaten Nutzen missbrauche, müsse bestraft werden können, forderte der St. Galler in seiner Motion.
Das für das Anliegen zuständige Büro-NR listete nicht weniger als 17 Vorstösse zum Thema auf, die in den letzten Jahren diskutiert worden seien. Es forderte Reimann auf, seine Idee im Rahmen der parlamentarischen Initiative Rieder (mitte, VS; Pa.Iv. 19.414) zum Thema Lobbying und Kommissionsarbeit einzubringen oder eine parlamentarische Initiative dazu einzureichen. Folglich empfahl es die Motion mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung. Dieser Empfehlung folgte die Mehrheit der grossen Kammer und sprach sich mit 170 zu 11 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gegen den Vorstoss aus. Unterstützung erhielt Reimann einzig von Teilen seiner Fraktion und von Marianne Streiff-Feller (evp, BE).

Verbot entgeltlicher Lobbyarbeit (Mo. 21.3949)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Im Ständerat stiess die Umsetzung der parlamentarischen Initiative der RK-SR auf keinerlei Widerstand. Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) führte aus, dass nicht nur die RK-NR der parlamentarischen Initiative mit 23 zu 0 Stimmen Folge gegeben habe, mit der in der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht eine Erhöhung der Vollzeitstellen am Bundesstrafgericht von bisher maximal drei auf maximal vier festgehalten wird, sondern in der Zwischenzeit auch der Bundesrat. Karin Keller-Sutter ergänzte im Namen der Regierung, dass auch die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes das Gesuch für eine Aufstockung der Stellen unterstütze. Ohne Gegenantrag wurde zuerst Eintreten beschlossen, anschliessend passierte der Entwurf die kleine Kammer mit 30 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen).

Anpassung der Ressourcen des Bundesstrafgerichts (Pa.Iv. 21.401)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In der Sommersession 2021 beriet der Ständerat als Erstrat über die neue Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft. Die als «diskriminierend» und «im internationalen Vergleich als überholt» erachtete bisherige Bestimmung, dass Bundesanwältinnen mit 64 oder Bundesanwälte mit 65 Jahren in Rente gehen müssen, soll der Regelung bei den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern angeglichen werden, führte der Sprecher der RK-SR, Beat Rieder (mitte, VS), aus. Das unterschiedliche Rentenalter hinsichtlich des Geschlechts stehe der Idee der Gleichberechtigung entgegen und es gebe auch kein Argument für eine unterschiedliche Behandlung von Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten und Bundesrichterinnen bzw. Bundesrichtern, die mit 68 Jahren ihr Amt niederlegen müssen. Die Revision sei in der Kommission unbestritten gewesen. Rieder wies auch noch einmal darauf hin, dass die Änderung «nur indirekt» mit der laufenden Suche nach einer neuen Bundesanwältin oder einem neuen Bundesanwalt zu tun habe. Die anfängliche Skepsis der RK-NR, die befürchtet hatte, dass die vorliegende Neuregelung quasi «ad personam» geschaffen worden sei, weil ein aussichtsreicher Kandidat in der zweiten schliesslich erfolglosen Ausschreibung für die Stelle die ursprüngliche Altersschwelle überschritten hatte, sei mittlerweile auch in der Schwesterkommission der Überzeugung gewichen, dass es hier eine Anpassung brauche. Auch der Bundesrat unterstützte den Vorschlag. Weil Eintreten unbestritten war und auch keine Änderungsanträge vorlagen, schritt die kleine Kammer sogleich zur Gesamtabstimmung, die der Vorschlag mit 30 zu 0 Stimmen einstimmig passierte.

Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 20.485)

Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR) erläuterte in der Debatte in der Sommersession 2021 die Argumente der RK-SR gegen die parlamentarische Initiative von Beat Rieder (mitte, VS), mit der dieser die Schaffung einer Rechtsdelegation gefordert hatte, die bundesrätliche Notverordnungen überprüfen soll: Erstens würde die Forderung mit den beiden parlamentarischen Initiativen der beiden SPK zur Stärkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments generell (Pa.Iv. 20.437) und zur Regelung des Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive in Notsituationen (Pa.Iv. 20.438) umfassender aufgenommen. Zweitens gäbe es Probleme inhaltlicher Art mit dem Vorstoss Rieders, da die Forderung nach einer möglichen Verhinderung von Notverordnungen mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Beat Rieder selber zitierte in der Folge Carl Schmitt: «Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.» Im durch die Covid-19-Pandemie nötigen Ausnahmezustand sei aber nicht das Parlament souverän gewesen. Es sei im Gegenteil «einfach nachhause» gegangen. Das Parlament müsse – und deshalb sei sein Vorstoss eben wichtig – in Notsituationen ein Instrument haben, um die Souveränität zu behalten und diese nicht dem Bundesrat alleine zu überlassen. Hans Stöckli (sp, BE), der als damaliger Ständeratspräsident stark in die Entscheidungsprozesse während der Notrechtsituation eingebunden gewesen war, erinnerte daran, dass die Kommunikation zwischen Exekutive und Legislative stets funktioniert habe. Der Bundesrat sei jederzeit bereit gewesen, an Kommissionssitzungen Fragen zu beantworten und Verordnungen anzupassen. Dieses «Gentlemen's Agreement» habe wahrscheinlich einfacher funktioniert, als es wäre, den ganzen Parlamentsbetrieb in Gang zu setzen. Er danke aber seinem Ratskollegen, dass er die Diskussion anstosse, da es wichtig sei, dass das Parlament auch in Krisensituationen handlungsfähig bleibe. Er plädiere deshalb aber gegen Folgegeben, weil diese Forderung im Rahmen der beiden SPK-Initiativen besser umgesetzt werden könne. Eine 23 zu 8-Stimmenmehrheit schien dies ebenso zu sehen und versenkte die Initiative Rieder. 12 Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

Schaffung einer Rechtsdelegation (Pa.Iv. 20.414)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

War Lobbying im Vorjahr medial noch stark beachtet worden, war es im ersten Covid-19-Pandemiejahr 2020 kaum noch Thema in der Presse. Einige Druckerschwärze verursachte Anfang Jahr zwar noch die parlamentarische Initiative von Beat Rieder (mitte, VS; Pa.Iv. 19.414), mit der geregelt werden sollte, dass bezahlte Mandate nicht ausgeübt werden dürfen, wenn sie die parlamentarische Arbeit in einer Kommission tangieren. Nicht weniger als «das Ende des Milizsystems» erwartete etwa der Tages-Anzeiger, sollte dieser Vorstoss Erfolg haben. Le Temps zeigte in einer Studie auf, dass bezahlte Mandate im Gesundheitswesen insbesondere in der SGK-NR und der SGK-SR sehr verbreitet sind.
Dass die Idee des Milizparlaments aber eher nicht mehr der Realität entspricht, zeigte eine in der NZZ Ende Februar zitierte Studie der Universität Lausanne, die im nationalen Parlament rund 23 bis 36 Prozent «Politikprofis» ausmachte, also Parlamentsmitglieder, die neben dem Parlamentsmandat keinen klassischen Beruf ausüben. Praktisch niemand sei im Privatsektor angestellt und übe eine berufliche Tätigkeit aus, die keinen direkten Zusammenhang zur Politik aufweise, berichtete die Zeitung.
Kritik an der Schweizer Politikfinanzierung äusserte Transparency International, obwohl die Schweiz im Anfang Jahr veröffentlichten Korruptionsranking auf Platz 4 lag. Es fehle nach wie vor an Transparenz in der Politikfinanzierung, weshalb die Schweiz lediglich 85 von 100 möglichen Punkten erhalten habe. Freilich hatte das Parlament in der Zwischenzeit die Beratungen zum Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative aufgenommen.
Für Kopfschütteln sorgte schliesslich zu Beginn der Covid-Pandemie der Entscheid des Parlaments, dass aufgrund der strengen Kontaktmassnahmen zwar Lobbyistinnen und Lobbyisten mit Badge noch ins Bundeshaus durften, nicht aber Medienschaffende, die über keine feste Akkreditierung verfügten. «Dass es lieber die Presse ausschliesst statt die Lobbys, sagt einiges über die Abhängigkeit des Parlaments aus», kritisierte etwa die WoZ.

Lobbying 2020
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus