Die Diskussion um die Gültigkeit der Durchsetzungs- sowie der Ecopopinitiative wurde 2014 fortgeführt. Einzelne Ständeräte – unter anderen Urs Schwaller (cvp, FR), Verena Diener (glp, ZH) oder Hans Stöckli (sp, BE) – wollten eine grundsätzliche Debatte über eine strengere Handhabe der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen (Verletzung von Einheit der Form, Einheit der Materie oder zwingender Bestimmungen des Völkerrechts, oder offensichtliche Undurchführbarkeit). Der Bundesrat hatte für die Ecopop-Initiative Gültigkeit und bei der Durchsetzungsinitiative Teilungültigkeit beantragt. Die Kammern folgten letztlich beiden Vorschlägen, allerdings nicht ohne längere Diskussionen. Der Wunsch nach einer verbindlicheren Liste mit Kriterien zur Beurteilung von Volksinitiativen wurde Anfang Juni bei der Beratung der Erbschaftssteuerinitiative im Ständerat noch einmal laut geäussert. Die kleine Kammer wies die Botschaft für das Volksbegehren zurück an ihre Kommission, um die Frage der Gültigkeit erneut zu klären: Es wurde moniert, dass die Initiative die Einheit der Materie verletze, weil sie Erbschaften besteuern und die AHV finanzieren wolle. Zudem verlange sie eine rückwirkende Besteuerung, was gegen den Vertrauensgrundsatz verstosse. Ende September beurteilte die kleine Kammer die Initiative dann zwar als gültig, die Diskussionen im Ständerat fachten die gesellschaftliche Debatte zum Thema aber weiter an. Auf der einen Seite wurde ein 'in dubio pro popolo' vertreten, das auch bisher vom Parlament angewandt worden sei. Die Volksinitiative müsse ihre Funktion als Korrektiv von unten ohne Einschränkungen wahren. Auf der anderen Seite wurde kritisiert, dass die politisch handelnde Bundesversammlung nicht der geeignete Akteur sei, um die Gültigkeit von Initiativen zu prüfen. Dies müsse von einem juristisch geschulten Gremium oder von einem Verfassungsgericht geleistet werden. Die Debatte berührte auch die Frage nach Einschränkung der so bezeichneten 'Initiativenflut'. Mit der Verschärfung oder dem Ausbau von Ungültigkeitsgründen solle radikalen Initiativen, die nur schwer umsetzbar seien, zum Vornherein die Zähne gezogen werden. Vorschläge für einen solchen Ausbau von Ungültigkeitsgründen umfassten etwa die Idee eines Verbots des Verstosses gegen die Grundwerte des demokratischen Rechtsstaates, ein Gebot der Verhältnismässigkeit oder ein Rückwirkungsverbot.

Diskussionen um die Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen