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Der auf eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE) zurückgehende Entwurf der GPK-NR, mit dem die Grundlagen für eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) geschaffen werden sollen, kam in der Wintersession 2019 zur Beratung in den Nationalrat. Eine Minderheit Nantermod (fdp, VS) beantragte Nichteintreten. Der Walliser zitierte in seiner Begründung für seinen Antrag Montesquieu: «les lois inutiles affaiblissent les lois nécessaires». In der Tat sei der neue Entwurf nichts weiter als eine Verdoppelung eines Instruments, das kaum Anwendung finde und ausreichend sei – er spielte auf die PUK an, die weiterhin Bestand haben soll. Eine grosse Mehrheit der grossen Kammer von 170 zu 25 Stimmen (1 Enthaltung) war hingegen anderer Meinung. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher betonten, dass die geplante Aufsichtsdelegation rascher und effizienter handeln könne und so die Aufgabe der Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung in der Tat wirkungsvoller werde.
In der Detailberatung scheiterte ein Minderheitsantrag Birrer-Heimo (sp, LU) klar, der verlangt hätte, dass die AoDel selber entscheiden könne, ob und wann sie einen von ihr verfassten Bericht veröffentlichen solle. Die Mehrheit (125 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung) war der Meinung, dass die vier Kommissionen, welche die AoDel einsetzten (GPK-NR, GPK-SR, FK-NR und FK-SR), den Entscheid über eine Veröffentlichung fällen sollten. Der Bundesrat – vertreten durch Bundeskanzler Walter Thurnherr – beantragte, dass er bei der Untersuchung einer AoDel die gleichen Rechte erhalte wie bei einer PUK. Die Beiwohnung des Bundesrats bei Befragungen von Zeuginnen und Zeugen, die Möglichkeit, dabei Ergänzungsfragen zu stellen, sowie die Erlaubnis, Einsicht in Unterlagen, Gutachten und Einvernahmeprotokolle zu erhalten, wurde aber im Entwurf der GPK-NR explizit verweigert, mit der Begründung, dass die Regierung auch bei einer PUK nie von diesem Recht Gebrauch gemacht habe. Bundeskanzler Thurnherr, der betonte, dass der bisherige Verzicht kein Grund für die Verwehrung dieser Rechte sein könne, stand allerdings auf verlorenem Posten. Mit 196 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) folgte der Nationalrat in diesem Punkt mehr als deutlich seiner Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde die unveränderte Kommissionsvorlage mit 172 zu 25 Stimmen an den Ständerat überwiesen – wie schon beim Eintretensentscheid opponierte die Mehrheit der FDP-Fraktion.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Da sie im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Transparenzinitiative das von der parlamentarischen Initiative Fournier (cvp, VS) geforderte Verbot einer Finanzierung von Unterschriftensammlungen und Abstimmungskampagnen aus dem Ausland aufgenommen habe, sei das Anliegen des Walliser Kantonsvertreters umgesetzt worden, begründete die SPK-SR ihren Antrag auf Nicht-Folgegeben. Der Ständerat folgte diesem Antrag stillschweigend, nachdem er über Gegenvorschlag und Initiative debattiert hatte.

Finanzierung von Unterschriftensammlungen (Pa.Iv. 18.423)
Dossier: Finanzierung der Politik

In der Wintersession 2019 beriet der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag seiner SPK-SR für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung, der in Folge der erfolgreich zustande gekommenen Transparenz-Initiative als parlamentarische Initiative ausgearbeitet worden und sowohl in der Vernehmlassung wie auch im Bundesrat auf mehrheitliche Zustimmung gestossen war.
Andrea Caroni (fdp, AR) beantragte Nichteintreten. Er sei zwar ein «grosser Freund der Transparenz in der Politik», hier handle es sich aber um eine schlecht ausbalancierte Vorlage, die zudem eher zu «Scheintransparenz» führe. Die Forderungen seien erstens ein Eingriff in die Privatsphäre, weil sie politische Präferenzen und finanzielle Möglichkeiten von Spenderinnen und Spendern offenlegten. Zweitens würden die Regelungen mit viel Bürokratie einhergehen und könnten wohl, drittens, sehr einfach umgangen werden, da zwangsläufig grosse Lücken bestehen blieben. In Ländern, die scharfe Regeln kennen, sei das Vertrauen in die Politik nicht grösser als in der Schweiz, betonte er. Viel Geld und Demokratie stünden in einem heiklen Verhältnis, zitierte in der Folge Paul Rechsteiner (sp, SG) Gottfried Keller. Demokratische Entscheide dürfe man nicht kaufen können. Die Transparenz-Initiative verbiete zwar den Einsatz grosser Geldmittel nicht, sie verlange aber Transparenz. Wer viel investiere, der solle auch dazu stehen. Dass die Sensibilität in der Bevölkerung wachse, zeigten die Volksabstimmungen in den Kantonen Schwyz und Freiburg, wo die Forderung nach Transparenzregeln an der Urne Erfolg hatte. Das Argument, dass Regeln umgangen werden könnten, dürfe nicht gelten, weil man ansonsten überhaupt keine Regeln mehr aufstellen dürfe; man denke dabei etwa an den Strassenverkehr. Christian Levrat (sp, FR) schliesslich erörterte den in seinen Augen erfolgreichen Fall Freiburg und zitierte den aktuellen Sorgenbarometer, der einen Rückgang des politischen Vertrauens zeige. Dem könne vor allem mit vermehrter Transparenz begegnet werden. Beide SP-Vertreter forderten nicht nur Eintreten, sondern auch ein Ja zur Volksinitiative. Justizministerin Karin Keller-Sutter erörterte die Position der Regierung. Der Bundesrat habe in der ursprünglichen Botschaft für die zur Ablehnung empfohlene Initiative keinen Gegenentwurf vorgesehen, weil er Regelungen der Politikfinanzierung kritisch gegenüberstehe, da sie administrativ aufwändig und schwierig umsetzbar seien. Zudem sei der Bundesrat der Meinung, dass sich das Volk nicht kaufen lasse. Es gebe mehrere Beispiele von Abstimmungskampagnen, bei denen grosse Geldmittel eingesetzt worden seien, bei denen sich die Stimmbevölkerung aber auf die finanziell weniger gut bemittelte Seite geschlagen habe. Der jetzt durch die SPK-SR vorgelegte indirekte Gegenvorschlag habe gegenüber der Initiative Vorzüge und es sei sicherlich besser, Finanzierungsregeln auf Gesetzesstufe und nicht auf Verfassungsstufe einzuführen. Aus diesem Grund unterstütze der Bundesrat – nach wie vor mit einer gehörigen Portion Skepsis – den Gegenvorschlag, bei dem er allerdings einige Änderungswünsche anbringe.
Bevor über diese Änderungen debattiert wurde, wurde der Minderheitsantrag Caroni auf Nichteintreten mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Eine Minderheit Stöckli (sp, BE), die von Christian Levrat übernommen worden war, weil Hans Stöckli als Präsident amtete, wollte den Katalog der Offenlegungspflichten für politische Parteien erweitern. Neben den Einnahmen hätten auch Ausgaben und Vermögenslage ausgewiesen werden sollen. Dieser Antrag scheiterte aber genauso wie ein Antrag, die Obergrenze für Zuwendungen nicht bei CHF 25'000, sondern schon bei CHF 10'000 festzulegen. Angenommen wurde ein Antrag des Bundesrats, auf eine Offenlegungspflicht bei Unterschriftensammlungen zu verzichten. Die SPK-SR war hier auf die Linie des Bundesrats umgeschwenkt, weil das öffentliche Interesse an Transparenz in diesem frühen Stadium weniger gross sei, wie Daniel Fässler (cvp, AI) für die Kommission ausführte. Zu diskutieren gab die Frage nach einem Verbot von Zuwendungen aus dem Ausland. Der Bundesrat hatte beantragt, dieses Verbot zu streichen und lediglich den Passus für ein Verbot von anonymen Zuwendungen zu belassen. Die SPK-SR hatte nach längerer Diskussion mit 7 zu 5 Stimmen entschieden, dem Antrag des Bundesrats zu folgen. Eine Minderheit Bischof (svp, SZ) wollte allerdings – auch gestützt auf eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS;Pa.Iv. 18.423) – am ursprünglichen Verbot festhalten. Pirmin Bischof warnte davor, dass Wahlen und Abstimmungen in verschiedenen Ländern durch ausländische Geldgeberinnen und Geldgeber finanziert worden seien. Dies sei beim Geldspielgesetz nachweislich auch in der Schweiz der Fall gewesen. Es stehe wohl nächstens eine Abstimmung über den Kauf von Kampfflugzeugen an, wo es um Milliardenbeträge gehe, an denen auch ausländische Player ein Interesse hätten. Im Inland müsse man für Transparenz sorgen, aber die direkte Demokratie werde gegen ausländische Gelder nur durch ein Verbot geschützt. Karin Keller-Sutter entgegnete, dass nicht auszuschliessen sei, dass ausländisches Geld in Abstimmungskampagnen fliesse. Dies werde aber in der Regel bekannt und es werde darüber diskutiert. Ein Verbot sei hingegen mittels Geldkurieren sehr leicht zu umgehen. Das magistrale Votum verhallte jedoch ungehört; der Antrag der Minderheit wurde mit 25 zu 18 Stimmen gutgeheissen.
In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 29 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen.

Transparenz in der Politikfinanzierung (Pa. Iv. 19.400)
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Nachdem der Bundesrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 20. November 2019 explizit auf eine Stellungnahme verzichtet hatte – es sei, auch wenn damit finanzielle Folgen verknüpft seien, Sache des Parlaments, Regelungen für Entschädigungen und berufliche Vorsorge seiner Mitglieder zu finden –, kam die von der SPK-NR ausgearbeitete und auf eine parlamentarische Initiative Rickli (svp, ZH) zurückgehende Abschaffung der Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier zur Beratung in die grosse Kammer. Eine links-grüne Kommissionsminderheit beantragte Nichteintreten. Die gänzliche Abschaffung sei unverhältnismässig, begründete Minderheitssprecher Angelo Barrile (sp, ZH) den Antrag. Es könne sein, dass man nicht wiedergewählt werde, das habe sich «gerade jetzt – nach dem Wahlsonntag» wieder gezeigt. Und in diesem Fall, der einer Entlassung von einem Moment auf den anderen gleichkomme, könne es sein, dass man auf finanzielle Hilfe angewiesen sei. Das Anliegen der Minderheit wurde allerdings relativ knapp mit 98 zu 84 Stimmen abgelehnt. Zu den geschlossen stimmenden SP-, GLP- und GP-Fraktionen gesellten sich 5 Stimmen aus der neu geschaffenen Mitte-Fraktion (CVP-EVP-BDP). In der Folge wurde über einen Minderheitsantrag Streiff-Feller (evp, BE) debattiert, der anstelle einer gänzlichen Abschaffung eine Kompromisslösung vorschlug. Die Bezugsdauer solle analog zu einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung auf sechs Monate beschränkt werden, sofern ein Ratsmitglied noch nicht 65 Jahre alt ist und keine Arbeitslosengelder beziehe. Mit 107 zu 77 Stimmen nahm der Nationalrat diesen Minderheitsantrag an – nachdem Kommissionssprecher Matthias Jauslin (fdp, AG) die Parlamentsmitglieder explizit darauf aufmerksam gemacht hatte, dass sie ein Anrecht auf Arbeitslosengelder hätten. Gegen den Antrag votierten die geschlossenen Fraktionen der FDP-Liberalen und der SVP. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 104 zu 80 Stimmen angenommen und an den Ständerat überwiesen. Die Opposition kam erneut von den SP-, GLP- und GP-Fraktionen, die lieber gar keine Änderung gehabt hätten.

Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Pa. Iv. 16.460)

Mit seiner parlamentarischen Initiative hatte Claudio Zanetti (svp, ZH) einen Marschhalt bei E-Voting gefordert. Da der Zürcher bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019 nicht mehr wiedergewählt wurde, übernahm sein Parteikollege Franz Grüter (svp, LU) das Anliegen. Dieser machte in der Ratsdebatte darauf aufmerksam, dass die Sicherheitsrisiken bei den bestehenden E-Voting-Systemen nach wie vor viel zu gross seien und in den letzten Wochen viel Vertrauen in die Prozesse der direkten Demokratie verloren gegangen sei. Es gehe nicht an, dass hier weiterhin investiert werde – Grüter sprach von Ausgaben der Post von CHF 5 Mio. pro Jahr für ihr mittlerweile gescheitertes E-Voting-System, obwohl gleichzeitig immer mehr Poststellen geschlossen würden. Es sei ein Neuanfang, eine «Denkpause», bei «Vote électronique» nötig und neue Tests und Systeme sollten erst dann durch- und eingeführt werden, wenn es keinerlei Sicherheitsbedenken mehr gebe.
Das Anliegen wurde in der grossen Kammer debattiert, weil ihm die SPK-NR mit 13 zu 11 Stimmen nicht Folge hatte geben wollen. Die Kommission, deren Position von Valérie Piller Carrard (sp, FR) vertreten wurde, machte geltend, dass Probleme und Sicherheitsbedenken nur ausgeräumt werden könnten, wenn weiterhin getestet werden könne. Mit einem Marschhalt wäre dies nicht mehr möglich. Zudem müsse man an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer denken, die ohne E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht nur unzulänglich wahrnehmen könnten. Eine interessante Koalition aus einer geschlossenen SVP-Fraktion und einer fast geschlossenen Fraktion der Grünen – einzig die Genferin Stefania Prezioso Batou (gp, GE) stimmte für den Mehrheitsantrag –, angereichert mit einer grossen Mehrheit der GLP-Fraktion und ein paar Mitgliedern der SP- und der Mitte-Fraktion sprach sich mit 100 zu 75 Stimmen vorläufig für einen Marschhalt und gegen den Antrag der SPK-NR aus. In der Folge ist nun die SPK-SR mit ihrem Urteil an der Reihe.

Marschhalt bei E-Voting (Pa.Iv. 18.468)
Dossier: Vote électronique

Die verschiedenen Kommissionen im Parlament werden von Kommissionssekretariaten unterstützt, die administrativ den Parlamentsdiensten unterstellt sind. Damit sind diese sozusagen im Sandwich zwischen den politischen Kommissionen und der Verwaltung. Dieser Umstand warf bei der SPK-NR die Frage auf, wem die Sekretariate Folge leisten müssen, wenn sie von den Parlamentsdiensten und den Kommissionen jeweils unterschiedliche Weisungen erhalten. Die Antwort darauf soll nun mittels einer Kommissionsinitiative gegeben werden. Die Klärung der Kompetenzen der Parlamentsdienste soll laut der SPK-NR auch eine mögliche Neuregelung der Aufsicht über die Parlamentsdienste beinhalten. Die Aufsicht dürfe nicht mehr auf die Dienstleistungen der Beaufsichtigten angewiesen sein. Darüber hinaus soll das Parlament bzw. zumindest die Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten bei der Anstellung von Kommissionssekretärinnen und -sekretären stärker einbezogen werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Kommissionen im Falle eines Expertenbeizugs über genügend finanzielle Mittel verfügen, die sie eigenständig verwalten können.
Die SPK-NR hatte Mitte April 2019 einstimmig beschlossen, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Allerdings hatte sich ihre Schwesterkommission (SPK-SR) im August gegen Folgegeben entschieden – sie sah keinen Handlungsbedarf. Weil die nationalrätliche Kommission aber einstimmig an ihrer Idee festhalten wollte, kam das Geschäft in der Wintersession 2019 in den Nationalrat. Dort gab man der parlamentarischen Initiative diskussionslos Folge.

Klärung der Kompetenzen der Parlamentsdienste (Pa. Iv. 19.432)

Erneut musste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) befassen, weil sich der Ständerat noch einmal für Folge geben entschieden hatte, obwohl die grosse Kammer in der Sommersession entschieden hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten. In der Zwischenzeit hatte sich die SPK-NR mit 12 zu 11 Stimmen ein weiteres Mal gegen die Vorlage für ein transparentes Lobbying ausgesprochen.
Allerdings mochte der Nationalrat – nota bene nach den eidgenössischen Wahlen in neuer Besetzung – diese Empfehlung überraschend deutlich nicht befolgen. Mit 107 zu 66 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgte der geschlossene rot-grün-grünliberale Block, unterstützt von jeweils fast der Hälfte der FDP- und der Mitte-Fraktion sowie 8 Mitgliedern der SVP-Fraktion der Kommissionsminderheit. Nur ein halbes Jahr seit der ursprünglichen Ablehnung (damals mit 103 zu 72 Stimmen) hatte sich der Wind in der grossen Kammer also stark gedreht.
In der Debatte wurde betont, dass es sich beim vorliegenden Vorschlag um eine Minimallösung handle, es sei ein «kleiner Schritt in die richtige Richtung», wie sich Minderheitensprecher Matthias Jauslin (fdp, AG) ausdrückte. Es gehe jetzt und hier für das neue Parlament darum, zu zeigen, ob mehr Transparenz als Wahlversprechen ehrlich gemeint gewesen sei, so der Aargauer Freisinnige weiter. Für die SP bestehe Handlungsbedarf, fasste Nadine Masshardt (sp, BE) die Position ihrer Fraktion zusammen. Lobbying gehöre zum System, brauche aber Transparenz, klare Regeln und chancengleichen Zugang. Solche Regeln könnten aber nur geschaffen werden, wenn man mal wenigstens auf die Vorlage eintrete, um sie dann noch zu verbessern. Balthasar Glättli (gp, ZH) richtete sich an «jene, die zum ersten Mal in diesem Rund sitzen»: Wenn man nicht wolle, dass das Geschäft weg vom Tisch sei, müsse man für Eintreten votieren. Auf der Gegenseite argumentierte Ruth Humbel (cvp, AG) für die Mitte-Fraktion, dass die Vorlage keinen Mehrwert bringe, sondern nur mehr Bürokratie und «das beruhigende Gefühl, etwas getan zu haben». Lobbying werde zudem überbewertet und es sei staatspolitisch zweifelhaft, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten per Parlamentsgesetz zum Teil des Parlamentsbetriebs gemacht würden. Tiana Angelina Moser (glp, ZH) entgegnete, dass man zuerst einmal eintreten müsse und dann debattieren könne, ob man hier ein Bürokratiemonster schaffe. Die GLP wolle einen Schritt weiterkommen und beantrage deshalb Eintreten. Für die SVP, die den Antrag der Mehrheit auf Nicht-Eintreten unterstützte, ergriff kein Mitglied das Wort.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Am ersten Tag der neuen Legislatur nahm Thomas Minder (parteilos, SH) neuerlich einen Anlauf für öffentliche Abstimmungen im Ständerat. Er reichte eine parlamentarische Initiative ein, mit der er auch die «grauen Ecken» ausleuchten wolle, die es im Ständerat immer noch gebe, obwohl dieser freilich keine Dunkelkammer mehr sei, wie der Schaffhauser in der Aargauer Zeitung betonte. Zwar war 2014 beschlossen worden, analog zum Nationalrat auch im Ständerat eine elektronische Abstimmungsanlage einzuführen, die Resultate der Abstimmungen werden aber lediglich bei Gesamt- und Schlussabstimmungen veröffentlicht. Das Abstimmungsverhalten von Ständerätinnen und Ständeräten bei Vorstössen oder einzelnen Gesetzesartikeln wird hingegen nicht ersichtlich gemacht.
Beim damaligen Entscheid sei argumentiert worden, dass man nicht scheibchenweise zu einem kleinen Nationalrat werden wolle. Die Forderungen nach mehr Transparenz kämen nicht von der Bevölkerung, sondern von Journalistinnen und Journalisten sowie Forschenden aus der Politikwissenschaft, die Rankings erstellen wollten, zitierte die Aargauer Zeitung ein Statement der damaligen Ständerätin Karin Keller-Sutter (fdp, SG). Minder konterte in der Begründung seiner Initiative, dass die «Vermessung» sowieso stattfinde und das Abstimmungsverhalten auch auf Basis der Videoaufnahmen eruiert werden könne. Er hoffte laut Medien, dass sein Vorstoss dank neuer Mitglieder in der kleinen Kammer eher eine Chance habe. Immerhin sei Abstimmungstransparenz für die elf vom Nationalrat in den Ständerat wechselnden neuen Mitglieder Usus.

Öffentliche Abstimmungen im Ständerat (Pa.Iv. 19.498)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass der Zweitrat eine vom Erstrat angenommene Motion abändern kann. Macht er dies, so gelangt die veränderte Motion an den Erstrat zurück und dieser kann den veränderten Vorstoss entweder annehmen oder ablehnen. Im zweiten Fall gilt die Motion als abgelehnt. Der Erstrat hat damit also keine Möglichkeit, auf der ursprünglich von ihm angenommenen unveränderten Fassung des Vorstosses zu beharren, auch wenn er mit den Änderungen durch den Zweitrat eigentlich nicht einverstanden ist. Diese von beiden Kommissionen (SPK-SR und SPK-NR) laut Medienmitteilungen als «unbefriedigend» betrachtete Regelung soll durch eine parlamentarische Initiative von Beat Rieder (cvp, VS) reformiert werden. Der Walliser Ständerat forderte eine Differenzbereinigung bei Motionen.
Die SPK-SR gab der Initiative Mitte Februar 2019 einstimmig Folge. Die Schwesterkommission tat es ihr Anfang November des gleichen Jahres mit einer Mehrheit von 20 zu 4 Stimmen gleich.

Differenzbereinigung bei Motionen (Pa.Iv. 18.458)

Nachdem der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» vorgelegt und das Begehren zur Ablehnung empfohlen hatte, beschloss die SPK-SR mit 8 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen), Abklärungen für einen möglichen Gegenentwurf zu treffen. Es bestehe Handlungsbedarf, aber Regelungen für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung sollten nicht Gegenstand der Verfassung sein. Mit einer Kommissionsinitiative sollte deshalb ein indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative geschaffen werden. Weil dieser Idee noch im Februar 2019 auch von der SPK-NR, wenn auch denkbar knapp mit 12 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung, Folge gegeben worden war, machte sich die ständerätliche SPK an die Ausarbeitung einer Vorlage.
Der bereits im März präsentierte Vorschlag für eine Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sah Regelungen zur Offenlegung der Finanzierung politischer Akteure vor. Konkret sollten alle im Parlament vertretenen Parteien jährlich ihre Einnahmen sowie Spenden über CHF 25'000 offenlegen müssen. Natürliche und juristische Personen, die vor Wahlen oder Abstimmungen mehr als CHF 250'000 für Kampagnen und/oder Unterschriftensammlungen aufwenden, müssten deren Finanzierung offenlegen. Verboten werden sollten anonyme Spenden sowie Zuwendungen aus dem Ausland, womit die Kommission das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Fournier (cvp, VS) aufnahm.
In der Vernehmlassung, die zwischen Mai und August 2019 durchgeführt wurde, stiess der Vorschlag auf unterschiedliches Wohlwollen. 14 Kantone (AG, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, OW, SO, TG, VD, VS) sowie fünf Parteien (BDP, EVP, GP, GLP, SP) begrüssten den Vorschlag. Auch der Trägerverein der Transparenzinitiative befürwortete grundsätzlich die Stossrichtung, brachte jedoch Verbesserungsbedarf an. Abgelehnt wurde die Idee von zehn Kantonen (AI, AR, BE, GL, LU, SG, SH, TI, UR, ZG) und den drei bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP. Keine Stellung beziehen wollten die Kantone Zürich und Schwyz. Die Stellungnahmen gingen teilweise – etwa in der Frage der Höhe der Schwellenwerte, hinsichtlich des Kontrollsystems, aber auch bezüglich der Erlaubnis von Spenden aus dem Ausland – «in völlig unterschiedliche Richtungen», wie im Bericht zusammengefasst wurde. Dies bewog die Kommission dazu, den ursprünglichen Vorschlag mit Ausnahme kleinerer Präzisierungen zu belassen und den Räten vorzulegen. Gleichzeitig empfahl die SPK-SR die Transparenz-Initiative mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung.

Transparenz in der Politikfinanzierung (Pa. Iv. 19.400)
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Mitte Oktober legte die SPK-NR ihren Entwurf zu einer Teilrevision des Parlamentsressourcengesetzes (PRG) vor. Konkret soll die Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier abgeschafft werden. Die 2003 eingeführte Regelung hatte zum Ziel, die finanziellen Nachteile zu kompensieren, die mit dem Parlamentsmandat beziehungsweise der dadurch allenfalls verursachten Reduktion der beruflichen Tätigkeit einhergehen. Die maximal während zweier Jahre ausbezahlte und einer einfachen AHV-Rente entsprechende Überbrückungshilfe war für mögliche Härtefälle eingeführt worden. Mit ihrer parlamentarischen Initiative, der nach einigem Hin und Her Folge gegeben wurde, hatte Natalie Rickli (svp, ZH) die Aufhebung dieser Überbrückungshilfe gefordert und entsprechend wurde in der Revision die Streichung von Artikel 8a PRG vorgeschlagen. Allerdings machte sich eine Minderheit der SPK-NR für eine Verschärfung statt einer Streichung des Artikels stark. So sollen nicht alle ausscheidenden Ratsmitglieder, sondern nur jene, die ihre Wiederwahl verpassen, finanzielle Unterstützung erhalten, da diese ihren beruflichen Wiedereinstieg nicht im Voraus planen könnten. Da die Nicht-Wiederwahl einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung entspreche, soll die Überbrückungshilfe – analog zur im OR geregelten Kündigung – maximal sechs Monate betragen.

Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Pa. Iv. 16.460)

Ziemlich genau ein Jahr nachdem sich die SPK-SR dafür ausgesprochen hatte, der parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU) Folge zu geben, entschied sich ihre Schwesterkommission (SPK-NR) mit 13 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen dagegen. Sicherheit vor Tempo bei E-Voting, wie dies der Vorstoss forderte, sei nach dem bundesrätlichen Verzicht auf die Einführung von E-Voting als ordentlichem Stimmkanal nicht mehr nötig. In der Tat hatte der Bundesrat dieses Ziel vorläufig sistiert. Allerdings sprach sich die Kommission gleichzeitig auch gegen eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 18.468) aus, die auch die Versuchsbetriebe von E-Voting einstellen wollte. Es müssten nun neue Erfahrungen gesammelt werden können, so die SPK-NR in ihrer Medienmitteilung.

Sicherheit vor Tempo bei E-Voting (Pa. Iv. 18.427)
Dossier: Vote électronique

Um die Oberaufsicht über die Geschäftsprüfungskommissionen «wirkungsvoller, schneller, effizienter» zu machen und zwischen den verschiedenen Aufsichtsorganen besser zu koordinieren, wie dies die parlamentarische Initiative Joder (svp, BE) verlangte, schlug die GPK-NR in ihrem Entwurf eine neue Institution vor: Die ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) soll über die gleichen Rechte wie eine PUK verfügen, aber bei Vorkommnissen von grosser Tragweite einfacher und rascher eingesetzt werden können, sofern dies von den vier Aufsichtskommissionen (GPK-NR, GPK-SR, FK-NR, FK-SR) per Beschluss verlangt wird. Damit soll auch eine Vereinfachung der bisherigen, laut der GPK-NR unübersichtlich gewordenen Regelungen angestrebt werden. Neben diesem neuen Akteur wurden deshalb kleinere Anpassungen im Reglement vorgeschlagen: Unter anderem sollen die FinDel und die GPDel neben Beschlüssen, Anträgen und Mitberichten vom Bundesrat auch dessen Informationsnotizen erhalten und im Parlamentsgesetz soll verankert werden, dass die Behörden des Bundes Rechtshilfe zu leisten haben. Die PUK soll aber weiterhin als schärfste Waffe bestehen bleiben. Eine Minderheit der Kommission sah hingegen keine Notwendigkeit für Änderungen und empfahl Nichteintreten.
Ende September 2019 nahm der Bundesrat zum Vorschlag Stellung. Er betonte, dass es in der Kompetenz der Legislative liege, wie die Oberaufsicht über die Exekutive organisiert werden soll. Auch die Regierung sehe aber keine bedeutenden Gründe für eine Änderung, in ihren Augen funktioniere diese Oberaufsicht gut. Dass es selten zu einer PUK komme, sei kein Argument gegen dieses Instrument. Handlungsbedarf sah der Bundesrat allerdings bei der Koordination der Aufsichtskommissionen. So sei es in Vergangenheit öfters vorgekommen, dass die Aufsichts- und die Sachbereichskommission parallel tätig geworden seien. Wenig erfreut zeigte sich der Bundesrat über den Vorschlag, dass er bei der AoDel auf seine besonderen Rechte bei Beweiserhebungen verzichten müsste, die er bei einer PUK hat. So könnte er etwa bei Befragungen von Auskunftspersonen nicht mehr anwesend sein, dürfte keine Ergänzungsfragen stellen und müsste auf die Einsichtnahme von Unterlagen zur Beweisführung verzichten. Auch wenn der Bundesrat dieses Recht bisher auch bei einer PUK nicht angewendet habe, wolle er nicht auf Instrumente verzichten, die nötig seien, damit er seine Interessen wahren könne.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Gegen Ende der Herbstsession 2019 folgte der Nationalrat der Empfehlung seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-NR) und schrieb die parlamentarische Initiative Caroni (fdp, AR), die mehr Transparenz über Mandate von Lobbyisten gefordert hätte, diskussionslos ab.

Transparenz über Mandate von Lobbyisten (Pa. Iv. 15.433)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Die SPK-SR befand die Vorschläge der vom Nationalrat gutgeheissenen parlamentarischen Initiative von Thomas Aeschi (svp, ZG) zur Einführung eines Verordnungsvetos als zu kompliziert. Für ein paar wenige Verordnungen, die Probleme verursachten, würde ein «monstre administratif» geschaffen, begründete Kommissionssprecher Raphaël Comte (fdp, NE) die Empfehlung der SPK-SR, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dabei sei in der Kommission nicht nur die Frage der Gewaltentrennung noch einmal – wie bereits bei der Diskussion um Folge geben – erörtert, sondern auch die Stimme der Kantone angehört worden. Die Kantone seien sehr skeptisch gegenüber der Idee eines Vetos, insbesondere deshalb, weil es zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Verordnungen führen könne. Die Gefahr eines «Schwebezustandes» wurde denn auch vom neuen Ständeratsmitglied und Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Benedikt Würth (cvp, SG) ausgeführt. Eine Minderheit der Kommission, angeführt von Peter Föhn (svp, SZ), verteidigte das allfällige neue Parlamentsrecht mit der Begründung, dass es eben nur in Notfällen angewendet und vor allem eine präventive Wirkung entfalten würde. Einen Befürworter fand das Verordnungsveto auch in Pirmin Bischof (cvp, SO): Der Kanton Solothurn habe vor rund 30 Jahren ein solches Instrument eingeführt und es verhindere dort durchaus, «dass Verwaltung und Regierung abheben». Eine Sichtweise, der der zweite Vertreter des Kantons Solothurn, Roberto Zanetti (sp, SO), allerdings dezidiert widersprach: Es könne schon sein, dass die Regierung deshalb nicht abhebe, es bestehe aber im Gegenzug eben durchaus die Gefahr, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dies aufgrund dieses Instruments täten. Im Schlussvotum wies Bundeskanzler Thurnherr neben den erwähnten Argumenten darauf hin, dass das Parlament bereits heute über Instrumente verfüge, um Verordnungen zu ändern. Mit 31 zu 7 Stimmen (keine Enthaltung) folgte die kleine Kammer ihrer Kommission in der Herbstsession 2019 und entschied sich, auf die Vorlage nicht einzutreten – trotz der langen und grossen Vorarbeit, wie von den Vertretern der Kommissionsminderheit während der Debatte immer wieder betont worden war.

Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa. Iv. 14.422)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Die SPK-NR basierte ihren abschlägigen Entscheid gegen die parlamentarische Initiative Burgherr (svp, AG) auf der Reform des Geschäftsreglements von 2008: Mit den neuen Bestimmungen müssen während mindestens acht Stunden einer ordentlichen Session parlamentarische Initiativen vorgeprüft sowie Postulate und Motionen behandelt werden. Seit der Einführung der damaligen Änderung seien viel mehr Vorstösse behandelt worden, zudem nehme die Zahl unbehandelter und nach zwei Jahren abgeschriebener Vorstösse stetig ab. In der 48. Legislatur seien 32 Prozent aller eingereichten Vorstösse wegen Nicht-Behandlung abgeschrieben worden, in der 49. Legislatur noch 22.5 Prozent und in der laufenden 50. Legislatur 16 Prozent. Den Vorstoss von Thomas Burgherr, der verlange, dass Motionen und Postulate nicht mehr unbehandelt abgeschrieben werden dürften, erachte die Mehrheit der Kommission deshalb als nicht notwendig. Eine starke Minderheit – die SPK-NR hatte lediglich mit 11 zu 10 Stimmen gegen Folgegeben gestimmt – plädierte dafür, dass das Parlament «die Vorstösse seiner Mitglieder ernster nehmen» müsse.
In der Ratsdebatte argumentierte der Initiant, dass die Traktandierungs- und Abschreibepolitik «den Anschein von Willkür und Ungleichbehandlung» erwecke. Es gebe viele Möglichkeiten, mehr Vorstösse zu behandeln. Ein Parlamentsmitglied könne den Wählerauftrag nicht wahrnehmen, wenn die eingereichten Vorstösse nicht behandelt würden. Kommissionssprecherin Christa Markwalder (fdp, BE) wies darauf hin, dass nach zwei Jahren nicht behandelte und abgeschriebene Vorstösse wieder eingereicht werden könnten. Zudem würde die Regierung zu jedem Vorstoss in der Regel bis zur nächsten Session eine Stellungnahme abgeben. Auch für abgeschriebene Vorstösse würde man also eine Antwort des Bundesrates erhalten. Im Rat fand die Kommissionsmehrheit mehr Anhängerinnen und Anhänger als die Minderheit: Mit 100 zu 78 Stimmen (2 Enthaltungen) gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative keine Folge. Die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit stammten aus den geschlossen stimmenden SVP- und Grünen-Fraktionen. Sie wurden unterstützt von je zwei Stimmen aus der BDP- und der CVP-Fraktion.

Motionen und Postulate nicht mehr unbehandelt abschreiben (Pa. Iv. 18.432)

Soll es kantonalen Regierungen, Parlamenten und Fachdirektionskonferenzen erlaubt sein, sich in nationale Abstimmungen einzumischen? Jein, meinte das Bundesgericht 2018 als Antwort auf eine Stimmrechtsbeschwerde im Rahmen der Vollgeldinitiative. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) hätte nicht für ein Nein werben dürfen, urteilte das oberste Gericht, hob allerdings die Abstimmung nicht auf, weil das Resultat sehr deutlich gegen das Begehren sprach. Gestattet sei eine Einmischung lediglich für Kantonsregierungen und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die für alle Kantone spreche, – und auch dies nur dann, wenn ein Kanton von einem Abstimmungsausgang «nahmhaft betroffen» sei.
Dieses Urteil stiess bei den Kantonen auf Kritik. Es sei nicht einsichtig, weshalb Fachdirektionskonferenzen einen «Maulkorb» erhielten. Als mögliche Konsequenz – so eine Prognose der Medien – würden die Fachdirektionskonferenzen künftig die KdK mandatieren oder einzelne Kantonsregierungen würden einfach ihre Fachdirektorinnen und -direktoren beauftragen, Stellung zu beziehen.

Eine 2018 veröffentlichte Studie hatte derweil gezeigt, dass sich kantonale Akteure in der Tat zunehmend in nationale Abstimmungen einmischen. Zwischen 2000 und 2018 liess sich eine Vervierfachung solcher Interventionen feststellen.

Im Parlament reichte Raphaël Comte (fdp, NE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der «das Meinungsäusserungsrecht der Kantone anlässlich von Kampagnen zu eidgenössischen Abstimmungen präzisiert» werden sollte. Ende September 2019 zog der Neuenburger sein Anliegen allerdings wieder zurück.

Meinungsäusserungsrecht der Kantone präzisieren (Pa.Iv. 19.419)

In der Frühjahrssession 2021 folgte der Nationalrat mit 137 zu 49 Stimmen der Empfehlung seiner RK-NR und versenkte die parlamentarische Initiative der SVP, mit der diese Reformen hinsichtlich der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Konkret wollte die SVP die aktuelle Aufsichtsbehörde (AB-BA) mit einer durch das EJPD und das Bundesgericht geteilten Aufsicht ersetzen. Während das Departement die administrativen und arbeitsrechtlichen Aspekte beaufsichtigen könnte, läge die fachliche Überwachung beim höchsten Schweizer Gericht. Damit werde vor allem auch die politische Unabhängigkeit der Aufsicht gewahrt, was mit der AB-BA augenscheinlich nicht gelinge, wie die SVP in ihrer Begründung mit Seitenhieb auf die Causa Michael Lauber ausführte.
Das Parlament trage eine Mitverantwortung dafür, dass «das System verpolitisiert» sei, und dagegen müsse man etwas tun, warb Pirmin Schwander (svp, SZ) in der Ratsdebatte für die Initiative seiner Partei. Die AB-BA sei «offensichtlich ein Fehlschlag» und vermöge nichts am «strukturellen Problem bei der Bundesanwaltschaft» zu ändern, meinte auch Mauro Tuena (svp, ZH). Die Kommission, die sich relativ knapp mit 13 zu 12 Stimmen gegen Folgegeben ausgesprochen hatte, sei sich bewusst, dass Handlungsbedarf bestehe, führte in der Folge Sibel Arslan (basta, BS) als Kommissionssprecherin aus. Die bisherige Lösung scheine sich tatsächlich nicht zu bewähren. Während die eine Hälfte der Kommission aber durch eine Aufteilung der Aufsicht Verbesserungen erwarte, befürchte die andere Hälfte, dass die Kompetenzkonflikte bei der Aufsicht durch eine Aufteilung nur noch grösser würden. Immerhin sei man sich aber einig gewesen, dass die Ergebnisse einer Inspektion durch die GPK abgewartet werden sollten, mit der die Probleme bei der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft untersucht würden. Dieser Meinung schien auch die Ratsmehrheit zu sein. Lediglich die 49 anwesenden Fraktionsmitglieder der SVP unterstützten den Vorstoss ihrer Fraktion.

Notwendige Reformen hinsichtlich der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 19.479)
Dossier: Reformen der Bundesanwaltschaft
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Weil die SPK-NR an ihrer parlamentarischen Initiative zur Einführung einer Karenzfrist für ehemalige Regierungsmitglieder festgehalten und auch ihren Rat hinter sich gebracht hatte, musste der Vorstoss, nachdem sich die SPK-SR ein zweites Mal gegen den Vorschlag ausgesprochen hatte, nun auch in der kleinen Kammer behandelt werden. Im Rat erklärte Kommissionssprecher Philipp Müller (fdp, AG) die für die Ablehnung durch die ständerätliche Kommission ausschlaggebenden Argumente. Man habe sich schon einmal deutlich gegen einen ähnlichen Vorstoss ausgesprochen, weil es nicht möglich sei, eine Zeitspanne zu definieren, innerhalb derer ehemalige Magistratinnen und Magistraten keine Mandate annehmen dürften, die in Beziehung mit ihrem Bundesratsamt stünden. Eine generell-abstrakte Regelung für alle möglichen Einzelfälle sei nicht möglich und es sei vernünftiger, an das Verantwortungsbewusstsein ehemaliger Regierungsmitglieder zu appellieren. Müller stellte zudem die rhetorische Frage, weshalb Wirtschaft und Gesellschaft nicht von der Expertise ehemaliger Bundesrätinnen und Bundesräte profitieren sollten. Der Ständerat versenkte die parlamentarische Initiative in der Folge diskussionslos, indem er ihr keine Folge gab.

Karenzfrist für ehemalige Regierungsmitglieder (Pa. Iv. 18.463)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Obwohl der Nationalrat nicht auf die Vorlage der SPK-SR, die Regelungen für ein transparentes Lobbying vorsah, eingetreten war, beschloss die ständerätliche Kommission, an der Vorlage festzuhalten. Mehr Transparenz sei ein Bedürfnis der Öffentlichkeit, befand eine Mehrheit von 6 zu 4 Stimmen. Die Minderheit war hingegen der Ansicht, dass die Vorlage im Nationalrat, wo mit 103 zu 72 Stimmen für Nichteintreten entschieden worden war, nicht mehrheitsfähig sei und deshalb nicht weiterverfolgt werden solle.
Damit kam die Vorlage erneut in die kleine Kammer, wo schliesslich mit 29 zu 9 Stimmen recht deutlich am ursprünglichen Entscheid festgehalten wurde. Damit signalisierte der Ständerat, dass er in der Frage des Zugangs von Lobbyierenden zum Bundeshaus Handlungsbedarf sehe. Auch wenn sich der Vertreter der Kommissionsminderheit, Peter Föhn (svp, SZ), «zutiefst überzeugt» zeigte, dass man im Nationalrat keine Mehrheit finden werde, könnte es ja durchaus sein, dass sich die Mehrheiten in der grossen Kammer nach den anstehenden eidgenössischen Wahlen 2019 verändern.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab die SPK-NR der parlamentarischen Initiative Minder (parteilos, SH) keine Folge. Es sei in der Praxis kaum möglich, zu entscheiden, ob die Einheit der Materie bei Erlassen der Bundesversammlung gegeben sei. Ob ein, wie von Minder geforderter, sachlicher Zusammenhang von Teilen einer Vorlage bestehe – immerhin eine Grundlage für den Entscheid über die Gültigkeit einer Volksinitiative –, könne in der Praxis bei Erlassen nicht «trennscharf» beurteilt werden. Zudem könne eine solche Forderung den Spielraum des Parlaments beim Finden von Kompromisslösungen zu stark einschränken, so die Kommissionsmehrheit bei ihrer Begründung. Eine Vorlage könne per Referendum bekämpft werden, wenn man mit der Verknüpfung unterschiedlicher Themen nicht einverstanden sei. Die starke Kommissionsminderheit war allerdings der Meinung, dass Erlasse gleich behandelt werden sollten wie Volksbegehren. Ungeachtet dessen ging die Initiative anschliessend zurück an die SPK-SR, die ihr bereits Folge gegeben hatte.

Einheit der Materie (Pa. Iv. 18.436)

Eine 6 zu 3-Mehrheit (1 Enthaltung) der SPK-SR wollte das Thema Übernachtungsentschädigung ebenfalls noch nicht ad acta legen. Die Kommissionsminderheit verwies vergeblich auf die kürzlich im Ständerat versenkte parlamentarische Initiative Eder (fdp, ZG; Pa.Iv. 16.413) mit der genau gleichen Stossrichtung wie die zur Debatte stehende Initiative der Schwesterkommission. Die Mehrheit erachtete es als stossend, wenn Parlamentsmitglieder Entschädigungen für Leistungen kassieren, die sie nicht in Anspruch nehmen. Die SPK-NR kann damit eine Vorlage ausarbeiten, mit der die Entschädigung für auswärtige Übernachtungen neu geregelt wird.

Übernachtungsentschädigung (Pa.Iv. 19.431)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Da die Idee einer Revision des Wahlverfahrens für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz aufgenommen worden war – konkret soll der EDÖB durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden –, beantragte die SPK-NR die Abschreibung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die in der Zwischenzeit von Cédric Wermuth (sp, AG) übernommen worden war. Obwohl die Kommission die Beratung der Gesetzesrevision ursprünglich erst für die Herbstsession 2019 vorgesehen hatte, hiess die grosse Kammer die Abschreibung bereits am letzten Tag der Sommersession 2019 stillschweigend gut.

Wahlverfahren für den EDÖB

In der Sommersession beugte sich der Nationalrat über die Frage der Zuständigkeit bei Kündigung von Staatsverträgen. In einer Medienmitteilung Ende Mai hatte die SPK-NR bekannt gegeben, dass sie die von der kleinen Kammer gutgeheissene Vorlage ihrer Schwesterkommission einstimmig unterstütze, den Vorschlag des Bundesrates hingegen ebenfalls ablehne. Zwar habe die Frage, wer für die Kündigung von Verträgen zuständig sei – der Bundesrat oder das Parlament – bisher kaum gestellt werden müssen. Dies müsse aber insbesondere im Hinblick auf Volksinitiativen, deren Annahme eine Kündigung von Verträgen nach sich ziehen könne, geklärt werden. Die Beurteilung der Frage, ob neues Verfassungsrecht in Widerspruch zu einem bestehenden völkerrechtlichen Vertrag stehe, könne nicht der Exekutive alleine überlassen werden. Wie beim Abschluss solcher Verträge müsse dies dem Gesetzgeber, also dem Parlament und im Falle eines Referendums der Stimmbevölkerung, überlassen werden. Dies entspreche der Idee des materiellen Parallelismus, führte Barbara Steinemann (svp, ZH) für die Kommission in der Ratsdebatte aus. Es sei wichtig, dass die Regeln vor einem Spiel und nicht während des Spiels festgelegt würden, weshalb dieser Parallelismus im Gesetz festgehalten werden müsse.
Eine Minderheit Glättli (gp, ZH) beantragte, die Änderung nicht nur auf Gesetzesstufe zu regeln, sondern auch in der Verfassung zu verankern – eine Forderung, wie sie auch vom Bundesrat gestellt worden war, was von der neuen Justizministerin Karin Keller-Sutter unterstrichen wurde. Eine deutliche Mehrheit von 161 zu 10 Stimmen folgte hier allerdings dem Ständerat und sprach sich ebenfalls gegen Eintreten auf den bundesrätlichen Vorschlag aus. Die von der kleinen Kammer noch leicht angepasste Kommissionsvorlage fand dann in der Gesamtabstimmung eine Mehrheit von 179 Stimmen, denen lediglich eine Enthaltung gegenüberstand.
In den Schlussabstimmungen hiessen sowohl der Ständerat (44 Stimmen, keine Enthaltung) als auch der Nationalrat (195 Stimmen, 1 Enthaltung) das neue Gesetz einstimmig gut.

Kündigung von Staatsverträgen

In der Sommersession beugte sich der Nationalrat über den von der SPK-SR ausgearbeiteten Entwurf für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE), die ein transparentes Lobbying verlangte. Die SPK-NR hatte sich in ihrer vorberatenden Sitzung bereits Ende Mai gegen die Vorlage ausgesprochen. Dass Interessenvertreterinnen und -vertreter, die von Parlamentsmitgliedern Zutritt erhalten, ihre Aufträge offenlegen müssten, diene nicht der Transparenz – in ihrer Medienmitteilung stellte die SPK-NR die Frage, was denn die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Information anfangen sollten –, sondern verursache nur sehr viel Bürokratie. Man könne den einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zumuten, dass sie sich selber über Auftraggeberinnen und Auftraggeber der Personen informierten, die von ihnen einen Badge erhalten. Das vorgesehene Akkreditierungssystem würde hingegen zur Institutionalisierung des Lobbyismus führen und nur den grossen Agenturen dienen. Auch hier entstünde dem Parlament lediglich bürokratischer Mehraufwand. Die Kommission beantragte deshalb Nichteintreten.
In der Ratsdebatte wies der Kommissionssprecher Marco Romano (cvp, TI) zusätzlich zu den Argumenten der Kommissionsmehrheit darauf hin, dass die wichtigen Kontakte ausserhalb des Bundeshauses stattfänden, Transparenz also sowieso illusorisch sei. Die Minderheit, vertreten durch Matthias Jauslin (fdp, AG), betonte hingegen, dass selbst die Lobbyorganisationen, also etwa die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (Spag), Regelungen wünschten. Die in der Initiative Berberat angeregten Ideen seien eigentlich viel weiter gegangen, als die vorliegende «Schwachstromlösung». Diese sei aber immerhin ein kleiner Kompromiss, den man jetzt nicht auch noch abweisen dürfe. Man solle wenigstens eintreten und der SPK-NR damit die Möglichkeit geben, sich noch einmal um die Sache zu kümmern. Wegschauen sei keine Lösung.
Nachdem Vertreterinnen und Vertreter der SP, der Grünen und der GLP sich für Eintreten ausgesprochen hatten und nach einer mit Rückfragen gespickten Debatte, in der es auch um die Frage ging, ob man in der Kommission genügend über die Details der Vorlage nachgedacht und nicht einfach nur über Eintreten diskutiert habe – eine Frage die von Angehörigen der Kommissionsmehrheit anders beantwortet wurde als von den Mitgliedern der Minderheit –, votierte die Ratsmehrheit der grossen Kammer schliesslich gegen Eintreten. Wie aufgrund der Debatte nicht anders zu erwarten war, stammten die 72 Stimmen für Eintreten aus den geschlossenen stimmenden Fraktionen von SP, GP und GLP; allerdings votierten auch nicht weniger als 19 bürgerliche Abweichlerinnen und Abweichler für Eintreten. Der Mehrheit von 103 Stimmen vermochten sie allerdings nichts entgegenzuhalten. In der Presse stiess der nationalrätliche Entscheid auf Kritik. Vier Jahre nach der «Kasachstan-Affäre» sei nun auch der letzte der damals zahlreich eingereichten Vorstösse versenkt worden, ohne dass Verbesserungen vorgenommen worden seien.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus