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Le Conseil national a décidé, sans discussion, de classer l'initiative parlementaire visant le renforcement du principe de subsidiarité. Il suit ainsi, l'avis de la CIP-CN.

Renforcer le principe de subsidiarité (Iv. pa. 16.497)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Thomas Burgherr (udc, AG) a déposé une initiative parlementaire visant à renforcer le principe de subsidiarité. Il propose de modifier la loi sur la consultation (LCo) et la loi sur le Parlement (LParl) afin que les messages soumis au Parlement, ainsi que les rapports sur la procédure de consultation, intègrent des informations substantielles et des commentaires explicatifs sur la manière dont il a été tenu compte des obligations prévues aux articles 5a, 43a alinéa 1, et 50 Cst. Selon lui, la RPT n'aurait pas donné davantage de poids aux principes de la subsidiarité et de l'équivalence fiscale. Les textes fédéraux ne motivent même plus la nécessité d'agir à l'échelon fédéral et il n'existe aucun critère pour imposer leur application à tel ou tel type de projet en particulier. Il faut, pour le parlementaire, que ces principes soient traduits au niveau législatif afin qu'ils puissent déployer leurs effets. Dans le projet de modification du droit parlementaire relatif à l'initiative parlementaire déposée par la CIP-CN (16.457), la commission proposait d'ajouter la lettre ater à l'article 141 al 2 LParl et l'article 6a dans la LCo, pour que soit motivé dans les messages et les rapports sur la consultation, le respect du principe de subsidiarité dans l'attribution et l'accomplissement de tâches étatiques. Une minorité souhaitait biffer la disposition dans la LParl. Une seconde minorité, portée par Thomas Burgherr, voudrait, en plus, une justification de l'exécution de la tâche par la Confédération. S'agissant de la loi sur la procédure de consultation, des membres de la commission s'opposaient à l'introduction de la nouvelle disposition. Lors du passage du projet de modification du droit parlementaire au Conseil national, les propositions des minorités relatives à la LParl ont été balayées, respectivement par 112 voix contre 73 et 2 absentions et 120 voix contre 67. La CIP-CE a adhéré aux propositions de sa consœur. La CIP-CN considère que l'objectif de l'initiative parlementaire déposée par Thomas Burgherr a été atteint et elle propose donc, de la classer.

Renforcer le principe de subsidiarité (Iv. pa. 16.497)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Nachdem es 2013 bei der Abstimmung zum Familienartikel zum neunten Mal zu einer Kollision zwischen Ständemehr und Volksmehr gekommen war, wurden einige Vorschläge für eine Revision der Idee des Kantonsschutzes diskutiert. Überbleibsel der damals rasch wieder verstummenden Diskussionen war eine parlamentarische Initiative Roger Nordmann (sp, VD), die unter dem Stichwort „Ausbalancierung des Föderalismus“ eine Anpassung des Ständermehrs und der Zusammensetzung des Ständerates an heutige Verhältnisse forderte. Eine Anpassung sei insbesondere deshalb vonnöten, weil die französischsprachigen Kantone und die grossen Stadtkantone in der Regel zu den Verlierern gehörten, wenn das Ständemehr eine Abstimmung entscheide. Der sich in der Zusammensetzung des Ständerates widerspiegelnde Föderalismus schütze zudem die Sprachminderheiten nicht. Obwohl in der französischsprachigen Schweiz ein Viertel und in der italienischsprachigen Schweiz rund 5% der Schweizer Bevölkerung lebten, seien beide Regionen mit 17% bzw. 4% der Ständeratsmitglieder untervertreten. Die SPK-NR empfahl mit 13 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie begründete dies mit fehlendem Leidensdruck – es habe sich bisher noch nie ein Kanton beschwert –, mit der Angst vor Instabilität, weil das System dauernd neu angepasst werden müsste, und mit der geringen Zahl an bisherigen Konfliktfällen zwischen Stände- und Volksmehr. Obwohl dem Anliegen durchaus auch Verständnis entgegengebracht wurde – tatsächlich hätten sich die Verhältnisse zwischen kleinstem und grösstem Kanton stark verändert – wurde es mit 113 zu 58 Stimmen versenkt. Die Befürwortung stammte aus dem geschlossenen links-grünen Lager unterstützt von zwei Grünliberalen und einer EVP-Stimme.

Ausbalancierung des Föderalismus (Pa.Iv. 13.417)
Dossier: Vorstösse zur Abschwächung des klassischen Ständemehrs

Mit dem Familienartikel kollidierte zum neunten Mal bei einer eidgenössischen Abstimmung das Volksmehr mit dem Ständemehr, d.h. obwohl die Mehrheit der Stimmenden die Verfassungsänderung gutgeheissen hätte, kam sie aufgrund einer Mehrheit von ablehnenden Kantonen nicht zustande. Zu den Verlierern zählten dabei zum wiederholten Male die französischsprachigen und bevölkerungsstarken Kantone (ZH, BE, BL, GE, VD). Die anschliessend einsetzenden Diskussionen über mögliche Reformen des Ständemehrs brachten keine neuen Ideen. Vorschläge für neue Mehrheitsregeln, die proportionale Verteilungen der Standesstimmen, vorgebracht von Nationalrat Roger Nordmann (sp, VD) und der vom Berner Stadtpräsidenten, Alexander Tschäppät (sp), und dem ehemaligen Stadtpräsidenten von Zürich, Elmar Ledergerber (sp), ins Spiel gebrachte Vorschlag spezieller Gewichtungen und Einbezug von urbanen Zentren, wurden schon seit einigen Jahren breit diskutiert. Bereits im Februar hatten die Vorsteher der Städte Zürich und Basel – Corine Mauch (sp) und Guy Morin (gp) – einen Ständeratssitz für die Städte gefordert. Die Diskussionen verstummten zwar relativ rasch wieder, im Parlament wurde aber eine Ende Berichtsjahr noch hängige parlamentarische Initiative Nordmann (sp, VD) eingereicht, die eine bessere Ausbalancierung des Ständemehrs fordert.

Ausbalancierung des Föderalismus (Pa.Iv. 13.417)
Dossier: Vorstösse zur Abschwächung des klassischen Ständemehrs

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hatte noch Ende 2012 beschlossen, die Vorschläge eines Berichtes der „Arbeitsgruppe Bund-Kantone“ im Rahmen einer eigenen parlamentarischen Initiative ausarbeiten zu wollen, um die Mitwirkung der Kantone im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu verbessern. Insbesondere hätte die Idee einer zwingenden Anhörung der Kantone in den jeweiligen Parlamentskommissionen bei Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Gliedstaaten geprüft werden sollen (vgl. Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund-Kantone zuhanden des Föderalistischen Dialogs vom 16.3.2012). Die nationalrätliche Schwesterkommission wollte jedoch mit 11 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen nicht auf die Initiative eingehen. Die Kantone hätten ohnehin bereits grossen Einfluss auf die Gesetzgebung und das anerkannte Problem der Vollzugstauglichkeit könne nicht mit neuen Regeln gelöst werden.

Pa.Iv. 12.486: Verbesserung bei der Mitwirkung der Kantone im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren

Mit der Diskussion um eine Energiewende wurde auch die Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle virulenter. Mit dem Ziel, ein Mitspracherecht der Kantone bei der Frage nach der geologischen Tiefenlagerung wieder einzuführen, reichte die GP-Fraktion eine parlamentarische Initiative ein. Mit der Einführung des Kernenergiegesetzes (KEG) von 2005, so die Begründung, sei den möglichen Standort- und Nachbarkantonen ein Mitentscheidungsrecht entzogen worden. Nur mit einem solchen könne aber die Unterstützung der Bevölkerung gewonnen werden. Ein mögliches nationales Referendum würde eine Standortminderheit schaffen, die von einer Mehrheit überstimmt werden könnte. Der Nationalrat behandelte den Vorstoss gleichzeitig mit einer parlamentarischen Initiative Hans-Jürg Fehr (sp, SH) (Pa.Iv. 10.514), die die gleiche Stossrichtung verfolgte. Die grosse Kammer entschied, beiden Vorstössen keine Folge zu geben, da die Standortsuche eine Bundesaufgabe bleiben solle und sich das jetzige Verfahren als geeignet herausstelle. Im Sachplan sei die intensive Mitwirkung der betroffenen Regionen gewährleistet. Letztlich sei aber die Sicherheit eines geeigneten Standortes oberstes Ziel. Zudem sei ein Vetorecht bei der Diskussion über das KEG von den Räten damals abgelehnt worden. Beide Initiativen wurden letztlich knapp mit 93 zu 83 bzw. 95 zu 83 Stimmen abgelehnt. Während die GP, die SP und die GLP geschlossen für und die FDP und die BDP geschlossen gegen ein Mitspracherecht stimmten, war die CVP in der Frage gespalten. Zudem fanden sich auch sechs SVP-Mitglieder aus möglichen Standortkantonen bei der Minderheit.

Wiedereinführung des Mitspracherechts der Kantone bei der Frage nach der geologischen Tiefenlagerung (Pa.Iv. 10.530)
Dossier: Mitspracherecht der Kantone bei der Frage nach der geologischen Tiefenlagerung
Dossier: Debatte um die Entsorgung radioaktiver Abfälle ab dem Jahr 2000

Der geplanten „Verfassungsgerichtsbarkeit“, welcher der Nationalrat im Februar des Berichtsjahres zugestimmt hatte und eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung schickte, stehen die Kantone positiv gegenüber. Im Rahmen der europapolitischen Standortbestimmung hatten sie sich bereits 2010 dafür eingesetzt, dass Bundesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüft werden können. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verpasste es allerdings, innerhalb der Vernehmlassungsfrist eine Stellungnahme einzureichen (Ergebnisse zur Vernehmlassung vom 14.6.11.).

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Der Ständerat lehnte eine 2009 vom Nationalrat noch gutgeheissene parlamentarische Initiative der SVP ab. Die SVP hatte die Streichung von Artikel 48a der Bundesverfassung beantragt, der Anfang 2008 in Kraft getreten war. Der Artikel erlaubt es, Konkordate zwischen Kantonen unter bestimmten Bedingungen und in definierten Bereichen als allgemeinverbindlich zu erklären. Die SVP – unterstützt von der staatspolitischen Kommission des Nationalrats – hatte bei der Debatte 2009 geltend gemacht, dass dieser Artikel dem Prinzip des Föderalismus widerspreche. In der kleinen Kammer hatte dieses Argument keine Chance. Nach dem Willen des Ständerats sollen zuerst Erfahrungen mit dem neuen Instrument gesammelt werden, bevor wieder über dessen Aufhebung nachgedacht werde. Zudem eigne sich Artikel 48a BV, um Trittbrettfahrerkantone einzubinden, die ohne eigene Verpflichtungen einzugehen von einem Konkordat anderer Stände profitieren.

Pa.Iv. 08.463: BV 48a: Konkordate zwischen Kantonen: Keine Aushöhlung der Kantonsautonomie

Mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen war im Jahr 2004 die Verfassungsbestimmung (Art. 48a BV) eingeführt worden, welche es mit einfachem Bundesbeschluss erlaubt, Konkordate zwischen den Kantonen unter bestimmten Bedingungen als allgemeinverbindlich zu erklären. Dies ist allerdings nur in wenigen Aufgabenbereichen möglich und setzt voraus, dass eine qualifizierte Mehrheit der Kantone dem Konkordat beigetreten ist. Dieser Artikel, welcher Kantone verpflichten kann, Gesetzesbestimmungen zu übernehmen, die sie vorher im Parlament oder in einer Volksabstimmung abgelehnt haben, war damals im Nationalrat vor allem von der Linken bekämpft worden. Jetzt kam die Forderung nach seiner ersatzlosen Streichung von der SVP-Fraktion in Form einer parlamentarischen Initiative. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hatte sich zwar dagegen ausgesprochen. Aber die SPK des Nationalrats beantragte mit klarer Mehrheit (15 zu 2 bei 4 Enthaltungen), dieser Initiative Folge zu geben. Sie argumentierte, dass es dem Prinzip des Föderalismus widerspreche, einzelne Kantone gegen ihren Willen zum Eintritt in ein Konkordat zu zwingen. Zudem sei das Verfahren der Rechtssetzung über Konkordate ohnehin ungenügend demokratisch legitimiert. Dies sei deshalb der Fall, weil die einzelnen Bestimmungen eines Konkordats nicht von einem vom Volk gewählten Parlament, sondern von Konferenzen der kantonalen Regierungen festgelegt werden, und sie von den kantonalen Parlamenten nur noch als Ganzes genehmigt oder abgelehnt werden können. Das Plenum gab der SVP-Initiative mit 80 zu 68 Stimmen Folge; die Opposition kam vor allem von der FDP und den Grünen.
Das Problem der fehlenden Mitbestimmungsrechte der Parlamente bei der Ausarbeitung von Konkordaten beschäftigte auch einen Ausschuss aus Parlamentariern der Westschweizer Kantone. Er legte den Entwurf für eine Übereinkunft vor, welche den Einbezug der kantonalen Legislativen bei der Gestaltung von interkantonalen Verträgen ermöglichen soll.

Pa.Iv. 08.463: BV 48a: Konkordate zwischen Kantonen: Keine Aushöhlung der Kantonsautonomie

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats legte in Ausführung einer parlamentarischen Initiative Rhinow (fdp, BL), welcher der Rat 1997 Folge gegeben hatte, ihre konkreten Vorschläge für eine Verbesserung des Vollzugs der Bundespolitik durch die Kantone vor. Sie beantragte, in das Geschäftsverkehrsgesetz die Bestimmung aufzunehmen, dass der Bundesrat in seinen Botschaften zum geplanten Vollzug Stellung nimmt und auch darlegt, wie er die mit dem Vollzug primär betrauten Kantone und Gemeinden im Vorverfahren berücksichtigt hat und welche Kosten diesen aus den Massnahmen entstehen. Beim Erlass von Verordnungen für Politiken, welche in erheblichem Ausmass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden, sollen die zuständigen Parlamentskommissionen auf ihr Verlangen hin konsultiert werden. Der Bundesrat erklärte sich mit den Forderungen in Bezug auf die Botschaften einverstanden, lehnte hingegen ein Mitspracherecht der Parlamentskommissionen bei der Ausarbeitung von Verordnungen als Kompetenzvermischung ab. Dieses würde nicht nur den Handlungsspielraum der Regierung in unakzeptabler Weise einschränken, sondern auch zu zeitlichen Verzögerungen führen. Trotz diesen Bedenken hiessen beide Ratskammern die Kommissionsvorschläge oppositionslos gut.

Pa.Iv. 96.456: Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes

Ausgehend von der Feststellung, dass sich beim Vollzug von Bundesgesetzen und -beschlüssen durch die Kantone nicht selten Probleme ergeben, weil diese darauf schlecht vorbereitet und zudem auch überlastet sind, reichte Ständerat Rhinow (fdp, BL) eine parlamentarische Initiative zur Verbesserung dieses Zustands ein. Er regte darin unter anderem an, dass der Bundesrat in seinen Botschaften sich mit diesen Fragen speziell auseinandersetzt, und dabei namentlich darlegt, ob und wie er die Vollzugstauglichkeit von Beschlüssen mit den Kantonen abgeklärt hat. Zudem sollen die parlamentarischen Kommissionen durch das Geschäftsverkehrsgesetz ausdrücklich legitimiert werden, Kantonsvertreter zur Abklärung dieser Fragen einzuladen. Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission gab der Rat dieser Initiative Folge.

Pa.Iv. 96.456: Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes