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Diverse Vorstösse boten im Berichtsjahr Diskussionsstoff zum Thema Kantonsfusionen. Ein Postulat Comte (fdp, NE) wollte den Bundesrat auffordern, in einem Bericht die gegenwärtigen Hindernisse für Kantonsfusionen darzulegen und Lösungen aufzuzeigen. Da gegenwärtig einige Fusionsprojekte diskutiert würden, müsse sich der Bund möglichst früh insbesondere mit allfälligen Auswirkungen auf den Ständerat oder den Finanzausgleich befassen. Trotz der Empfehlung des Bundesrats, das Postulat anzunehmen, lehnte es der Ständerat mit 17 zu 12 Stimmen ab. Ein solcher Bericht sei zum heutigen Zeitpunkt nicht nötig, so der Tenor im Rat.
Bei den von Comte angetönten Fusionsprojekten handelte es sich zum einen um einen möglichen Zusammenschluss der beiden Basel. Aufgrund eines Vorstosses der kantonalen CVP, der die Planung eines Projekts zur Simulation einer Wiedervereinigung von Baselland und Basel-Stadt verlangte, wurde ein solches Ansinnen verstärkt diskutiert. Die SVP-nahe Opposition gegen eine Kantonsfusion organisierte sich in der Folge in einem Komitee „Baselland bleibt selbständig“. Zum anderen hatte die Association pour un canton de l’Arc jurassien ihr Manifest für einen Kanton „Arc jurassien“, bestehend aus den Kantonen Neuenburg und Jura und Gemeinden des Berner Juras, veröffentlicht. Eine von MIS Trend durchgeführte Umfrage legte nahe, dass die Bewohner dieser Regionen einem solchen Kanton mehrheitlich positiv gegenüber stehen würden. Für die Regierung des Kantons Jura haben jedoch Verhandlungen mit den bernjurassischen Gemeinden Vorrang vor dem Projekt eines Superkantons, das bereits Anfang der 1990er Jahre ohne konkretes Resultat diskutiert worden war. Auch die Regierung des Kantons Bern sprach sich gegen einen Kanton Jurabogen aus. Eine Motion Rennwald (sp, JU) (09.3830), die vom Bundesrat fordert, die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umrisse eines Kantons Jurabogen zu prüfen, wurde von der Bundesregierung abgelehnt, bisher von den Räten aber noch nicht behandelt.

Po. 10.3621: Kantonsfusionen sollen begünstigt werden

Für die 24 Sitze im Bernjurassischen Rat (Conseil du jura bernois, CJB), der im Berichtsjahr zum zweiten Mal gewählt wurde, kandidierten 160 Personen. Das mit dem Sonderstatutsgesetz geschaffene Gremium soll mithelfen, die sprachliche und kulturelle Identität der bernjurassischen Bevölkerung zu wahren. Der Rat hat Kompetenzen im Bildungsbereich und kann über Subventionen aus dem Sport- und Lotteriefonds entscheiden. Darüber hinaus vertritt er die Interessen des Berner Juras auch in Bezug auf das weitere, am Bericht der AIJ (Assemblé interjurassienne) orientierte Vorgehen in der Jurafrage. Die SVP gewann zwei Sitze und zählt neu sieben Mitglieder im Rat. Die BDP behielt ihren einen Sitz, die FDP verlor zwei (neu drei Sitze) und die SP einen Sitz (neu vier Mandate). Die Grünen errangen zwei Sitze und die EVP einen. Die stärker separatistisch orientierten PSA (vier Sitze), die Alliance Jurassienne (ein Sitz) und die Entente PDC/PLJ (ein Sitz) mussten den Verlust von total zwei Sitzen hinnehmen. Insgesamt lässt sich damit ein eher berntreuer Trend ausmachen. Die Wahlbeteiligung betrug 32%.

2010: Wahlen für den Conseil du jura bernois, CJB
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die Regierung des Kantons Jura und auch dessen Parlament sprachen sich für die Variante einer Fusion mit dem Berner Jura aus und drängten auf die möglichst baldige Durchführung von Volksabstimmungen. Die Berner Regierung gab sich zurückhaltender. Schliesslich sprach sie sich für die Variante „Staus quo plus“ aus. Plebiszite schloss sie nicht aus, wenn solche von den Betroffenen im Berner Jura gewünscht werden. Bevor sie ihre Meinung bekanntgab, hatte sie eine Konsultation bei den politischen Instanzen des Berner Juras und der Stadt Biel durchgeführt. Die Stadt Biel ist von der Frage insbesondere deshalb auch betroffen, weil ihre französischsprachige Minderheit (rund 20'000 Personen) bei einem Ausscheiden des Berner Juras mit seinen mehr als 50'000 Französischsprechenden zu einer marginalen Minderheit im bisher zweisprachigen Kanton Bern würde. Die Stellungnahme der Berner Regierung fand auch im bernischen Grossen Rat Zustimmung und wurde nur von den vier autonomistischen Abgeordneten kritisiert. Im November einigten sich die beiden Kantone und der Bund, dass die AIJ (Assemblé interjurassienne) Gelegenheit erhält, ihren Bericht und ihre Vorschläge einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Votation populaire du Jura bernois du 24 novembre 2013 pour un processus de création d'un nouveau canton (avec le canton du Jura)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Am 4. Mai konnte in Moutier (BE) die Assemblée interjurassienne (AIJ) endlich ihren Bericht über Zukunftsszenarien für den Berner Jura veröffentlichen und an die Vorsteherin des EJPD, Eveline Widmer-Schlumpf, übergeben. Dieser Bericht sieht zwei Lösungen vor. Die eine beantragt mit der Formel „Status quo plus“ ein Festhalten an den bestehenden Kantonsgrenzen, aber eine grössere Autonomie des Berner Juras und eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura. Die zweite Variante schlägt eine Fusion des Berner Juras mit dem Kanton Jura und zusätzlich eine radikale Gebietsreform vor, welche die Ortschaften der insgesamt sechs Bezirke (je drei im Norden und im Süden) zu sechs neuen Gemeinden zusammenschliesst. Eine Empfehlung zugunsten eines dieser beiden Modelle gab die AIJ nicht ab. Auf die in einigen Westschweizer Medien und auch vom Neuenburger SP-Regierungsrat Jean Studer propagierte Idee eines grösseren Zusammenschlusses mit dem Kanton Neuenburg ging sie nicht ein. Sie empfahl ferner, die AIJ als Garant für die Fortführung des Dialogs beizubehalten. Sie verzichtete hingegen darauf, konkrete Vorschläge für die Entscheidfindung und deren Ablauf zu machen. Ob und wann Volksabstimmungen zum weiteren Vorgehen durchgeführt werden sollen, liege in der Entscheidungskompetenz der beiden betroffenen Kantonsregierungen. Diese kamen überein, sich innerhalb von sechs Monaten zum Bericht zu äussern.

Studie der Assemblée interjurassienne über einen Grosskanton Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Die Arbeit der Assemblée interjurassienne (AIJ) an einer Studie über einen gemeinsamen Kanton der drei bernischen und der drei jurassischen Bezirke oder andere Lösungen näherte sich ihrem Abschluss. Im Februar publizierte die AIJ einen Zwischenbericht, in dem sie die Variante einer Vereinigung des Kantons Jura mit dem bernjurassischen Gebiet konkretisierte. Die inneren Strukturen dieses neuen Kantons sollen dabei gemäss der AIJ radikal verändert werden, indem die 132 Gemeinden zu nur noch sechs (in den Grenzen der heutigen Bezirke) zusammengefasst würden. In Kommentaren wurde einerseits der Mut der AIJ gelobt, mit dem Vorschlag der Gemeindefusionen ein innovatorisches Element in die Debatte eingebracht zu haben. Andererseits wurde aber auch darauf hingewiesen, dass gerade im Kanton Jura die Pläne zur Vereinigung von Kleinstgemeinden in den letzten Jahren oft auf erbitterten Widerstand gestossen waren. Kurz darauf entschied die AIJ, dass bei der Option Vereinigung zu einem neuen Kanton die bernjurassische Gemeinde Moutier zum neuen Kantonshauptort und Sitz der Kantonsverwaltung würde. In weiteren Zwischenberichten konkretisierte die AIJ auch noch die Optionen eines Verzichts des Berner Juras auf einen Kantonswechsel, aber mit verstärkter Kooperation mit dem Kanton Jura resp. grösserer Autonomie im Kanton Bern. Im September gab die Kommission bekannt, dass sie die Evaluation der verschiedenen von ihr ausgearbeiteten Modelle in Angriff nehmen wolle. Im November teilte sie dann mit, dass sie den Schlussbericht doch nicht wie geplant in diesem Jahr, sondern voraussichtlich im Frühjahr 2009 veröffentlichen werde.

Studie der Assemblée interjurassienne über einen Grosskanton Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Die Assemblée interjurassienne (AIJ) publizierte einen Zwischenbericht zu ihrer für 2008 erwarteten Studie über einen gemeinsamen Kanton der drei bernischen und der drei jurassischen Bezirke oder andere Lösungen. Dieser Zwischenbericht beschränkte sich weitgehend auf eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation.

Studie der Assemblée interjurassienne über einen Grosskanton Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Nachdem auf Antrag der Regierung auch das Parlament des Kantons Jura beschlossen hatte, die Studie über einen gemeinsamen Kanton der drei bernischen und der drei jurassischen Bezirke von der Assemblée interjurassienne (AIJ) ausarbeiten zu lassen, konnte diese im August mit dieser Arbeit anfangen. Sie rechnete damit, den Bericht, in welchem auch Alternativen zu einer Vereinigung überprüft werden sollen, im Herbst 2008 vorzulegen. Für die Behörden des Kantons Jura gilt dieser Bericht als Umsetzung der Volksinitiative „Un seul Jura“; sie erwarten davon einen konkreten Plan zur Vereinigung der beiden Regionen.

Studie der Assemblée interjurassienne über einen Grosskanton Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Parallel zu den kantonalen Parlamentswahlen anfangs April fand im Berner Jura erstmals die Wahl für den neu geschaffenen 24köpfigen Bernjurassischen Rat (Conseil du Jura bernois (CJB)) statt. Die Kräfteverhältnisse blieben dieselben wie bei allen politischen Wahlen im Berner Jura: Ein Drittel der Abgeordneten setzt sich für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura ein, zwei Drittel bevorzugen einen Verbleib bei Bern. Der Rat traf sich am 7. Juni zur konstituierenden Sitzung; gleichzeitig stellte der funktionslos gewordene Regionalrat seine Tätigkeit ein.

Erste Wahl für den Conseil du Jura bernois
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die paritätisch aus Vertretern des Kantons Jura und des Berner Juras zusammengesetzte Kommission Assemblée interjurassienne (AIJ) bekräftigte ihre Bereitschaft, eine Studie über einen gemeinsamen Kanton der drei bernischen und der drei jurassischen Bezirke auszuarbeiten. Die bernische Regierung war zur Erteilung dieses Auftrags aber nur bereit, wenn dies die einzige Studie sein wird und nicht, wie von der im Kanton Jura vom Volk angenommenen Initiative für eine Vereinigung des bernischen Juras mit dem Kanton Jura verlangt, auch noch die jurassische Regierung einen entsprechenden Bericht ausarbeitet. Auch der Bundesrat hielt die AIJ für die geeignete Stelle für die Verfassung dieser Studie und lehnte eine Anregung von Nationalrat Berberat (sp, NE) ab, eine spezielle Expertengruppe dafür einzusetzen (AB NR, 2005, Beilagen II, S. 346 f.). Grundsätzlich teilte auch die jurassische Regierung, welche die erwähnte Volksinitiative vergeblich bekämpft hatte, diese Meinung. Sie beantragte dem Parlament einen Gesetzesentwurf, der die AIJ mit der Ausarbeitung der Studie beauftragt. Die Autoren der Volksinitiative, das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ), erklärten sich mit dieser Vorgehensweise zur Umsetzung ihres Begehrens einverstanden. Damit war auch für die bernische Regierung der Weg für eine Auftragserteilung an die AIJ frei. Unter Beteiligung des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Blocher, unterzeichneten die beiden Kantonsregierungen ein Mandat, das von der AIJ nicht nur die erwähnte Studie, sondern auch einen Bericht darüber fordert, wie sich das neue Statut des Berner Juras und die gemeinsamen interjurassischen Institutionen auf das Zusammenleben und die Entwicklung der beiden Regionen auswirken.

Studie der Assemblée interjurassienne über einen Grosskanton Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Die im Vorjahr vom Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) im Kanton Jura eingereichte Volksinitiative für eine Vereinigung des bernischen Juras mit dem Kanton Jura wurde von der Kantonsregierung als dem Bundesrecht widersprechend beurteilt. Sie beantragte dem Parlament, sie für ungültig zu erklären. Dieses sprach sich aber bei nur vier Gegenstimmen (aus der FDP) und vier Enthaltungen (aus CVP und SVP) gegen diesen Regierungsantrag aus. Nach den Verfahrensregeln der jurassischen Verfassung muss nun die Regierung oder das Parlament ein Gesetz zur Realisierung dieses Initiativziels (Bildung eines neue Kantons) ausarbeiten. Noch bevor das jurassische Parlament seinen Entscheid gefällt hatte, ergriff die Assemblée interjurassienne (AIJ) die Initiative. Die paritätisch aus Vertretern des Kantons Jura und des Berner Juras zusammengesetzte Kommission beschloss einstimmig, eine Studie zu erarbeiten, welche darstellt, wie ein aus den drei bernischen und den drei jurassischen Bezirken gebildeter neuer Kanton konkret aussehen könnte. (Ein Treffen von BR Blocher mit Vertretern der Kantonsregierungen von Bern und Jura hatte offenbar den Weg für den Entscheid geebnet, ein eigenes Projekt auszuarbeiten.) Als Reaktion auf die Annahme der Volksinitiative des MAJ durch das jurassische Parlament beschloss die AIJ im Dezember wiederum einstimmig, ihre Arbeit an dieser Studie vorläufig zu sistieren. Bevor sie diese wieder aufnehme sei abzuklären, wie sie ihr Mandat – die gemeinsame Suche nach einer Lösung des Jurakonflikts – weiter wahrnehmen könne, nachdem sich der Kanton Jura entschlossen habe, wieder auf den Weg einer unilateralen Konfliktlösung zurück zu kehren.

Volksinitiative "Un seul Jura" des Mouvement autonomiste jurassien (MAJ)
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Der bernische Grosse Rat hiess im Mai das von der Regierung im März vorgelegte Sonderstatut für den Berner Jura unverändert gut, nachdem auch für die Vertretung der Interessen der französischsprechenden Bevölkerung des Bezirks Biel eine zufrieden stellende Lösung ausserhalb der neuen Strukturen für den Berner Jura hatte gefunden werden können. Gegen das Sonderstatut stimmten die separatistischen Abgeordneten des Berner Juras sowie Parlamentarier aus dem Oberland. Letztere wollten mit ihrer Ablehnung darauf hinweisen, dass sie für ihre Region ebenfalls eine Sonderstellung wünschten.

CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) unternahm einen neuen Anlauf, sein Ziel zu erreichen. Es lancierte im Kanton Jura eine Volksinitiative für eine Vereinigung des bernischen Juras mit dem Kanton Jura. Die Initiative verlangt vom jurassischen Parlament die Ausarbeitung eines Verfassungstextes, der konkret die politische und verwaltungsmässige Struktur des angestrebten neuen Kantons definiert. Dieser Text soll dann den Bürgerinnen und Bürgern des Berner Juras als Alternative zu dem von den bernischen Behörden ausgearbeiteten Sonderstatut vorgelegt werden. Die politischen Parteien des Kantons Jura (mit Ausnahme der SVP) begrüssten und unterstützten den Vorstoss des MAJ, welcher im September mit 6'000 Unterschriften eingereicht wurde.

Volksinitiative "Un seul Jura" des Mouvement autonomiste jurassien (MAJ)
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Die bernische Regierung präsentierte im Mai ihre Vorschläge für ein Sonderstatut für den Berner Jura. Sie hielt dabei bezüglich der Kompetenzen des „Conseil du Jura bernois“ (CJB) und der Einführung des Instruments einer regionalen Volksinitiative an ihren im Vorjahr veröffentlichten Leitsätzen fest. Für den „Conseil du Jura bernois“ legte sie zwei Wahlvarianten vor. Bei der einen werden alle 24 Mitglieder in direkter Volkswahl gewählt, bei der anderen sind die ebenfalls vom Volk gewählten jurassischen Mitglieder des bernischen Grossen Rates amteshalber dabei. Dem Verlangen der zweisprachigen Stadt Biel nach Einbezug in diese neuen Strukturen gab die Regierung aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 5 der Kantonsverfassung sieht nur für die drei jurassischen Bezirke ein Sonderstatut vor) und auch wegen des Widerstands aus dem Berner Jura nicht statt. Sie schlug aber vor, für die französischsprachigen Bieler einen vom städtischen Parlament oder vom Volk gewählten Rat für die Vertretung ihrer Interessen, namentlich im Bildungsbereich, zu schaffen.

CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die bernische Regierung legte im Frühjahr ihre Pläne für die Konkretisierung des Sonderstatuts für den Berner Jura vor. Kernpunkt ist die Schaffung eines in direkter Wahl nach Proporzsystem gewählten und 24 Mitglieder zählenden „Conseil du jura bernois“ (CJB). Dessen Entscheidungskompetenzen beschränken sich auf kantonale Finanzbeiträge im Kulturbereich und auf Fragen der Schulkoordination. Zudem soll er zuständig sein für die Wahl der Vertreter des Berner Juras in die verschiedenen grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsgremien. Als neues Volksrecht schlug die Regierung zudem ein besonderes Initiativrecht für die Region vor: In Fragen, welche mit der kulturellen und sprachlichen Identität zusammenhängen, sollen 2'000 Stimmberechtigte eine kantonale Volksinitiative einreichen können (Für normale kantonale Volksinitiativen beträgt die Unterschriftenzahl 15'000). Die als Leitsätze bezeichneten Vorschläge der Berner Regierung wurden vorerst dem Regionalrat des Berner Juras (als Vertretung der drei frankophonen Bezirke), sowie den beiden Gemeinden des zweisprachigen Bezirks Biel zur Stellungnahme vorgelegt und dann in eine breite Vernehmlassung gegeben. Die jurassische Regierung, für welche die Wiedervereinigung aller sechs Bezirke weiterhin oberstes Ziel ist, kritisierte das Projekt als ungenügend; insbesondere seien die Entscheidkompetenzen des neuen Rates zu bescheiden, um als Partner in interkantonalen Projekten auftreten zu können. Die berntreue Force démocratique (FD) unterstützte hingegen die Vorschläge. Das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) lancierte im Kanton Jura eine Volksinitiative, welche die Regierung verpflichten will, dem bernischen Jura ein konkretes Angebot für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura zu machen.

CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die Gruppe „Avenir“ legte, nach einer dreijährigen Diskussionsphase, ihre Vorschläge für eine Lösung des Jurakonflikts vor. Die vom SVP-Grossrat Alain-Claude Voiblet präsidierte Gruppe hatte sich zum Ziel gesetzt, Personen aus dem berntreuen und dem ehemals separatistischen Lager zusammenzuführen, welche an einer konstruktiven Weiterentwicklung der Situation im Berner Jura interessiert sind. Ihr Projekt sieht vor, dass die drei frankophonen Bezirke des Kantons Bern zu einer teilautonomen Region zusammengelegt werden. Diese Region soll über eine Exekutive und ein Parlament verfügen, welche beide vom Volk gewählt werden. Die Region würde zwar vollständig in den Kanton Bern integriert bleiben, aber in bestimmten Bereichen wie etwa Bildung, Sport, Strassenunterhalt oder Wirtschaftsförderung Entscheidkompetenz und auch eigene finanzielle Mittel erhalten.
Der Regionalrat des Berner Juras, der 1998 von der Berner Regierung den Auftrag zur Ausarbeitung eines Projekts zur Konkretisierung der in der neuen Verfassung garantierten Autonomierechte erhalten hatte, präsentierte seinerseits ein sehr ähnliches Konzept. Der Hauptunterschied liegt im Wahlmodus für das Regionalparlament. Es sieht vor, dass dieses Gremium aus den zwölf Grossräten der drei Bezirke (dies entspricht dem bestehenden Regionalrat ohne die drei Amtsstatthalter und ohne die Vertretung der Welschbieler) und aus achtzehn ebenfalls vom Volk gewählten Vertretern gebildet wird. Die Wahl dieser Regionalräte soll dabei am gleichen Tag stattfinden wie die Grossratswahlen. Als Exekutive würde zudem vom Volk eine fünf Personen umfassende Kommission gewählt. Die Kompetenzen dieser neuen Institution wären hingegen ähnlich wie im Vorschlag der Gruppe Avenir. (Die Gruppe Avenir kritisierte die vom Regionalrat vorgeschlagene Wahlprozedur als undemokratisch, da durch die separate Volkswahl von einerseits 12 Grossräten und andererseits 18 zusätzlichen Ratsmitgliedern das natürliche Quorum erhöht und damit die Wahlchancen der kleinen Parteien reduziert würden.)
Gegen Jahresende legte schliesslich auch noch die Assemblée Interjurassienne (AIJ) ihr Konzept vor. Sie postulierte, dass in einer ersten Phase von zwei Jahren der Berner Jura mit einem Autonomiestatut mit eigenen Organen und Entscheidkompetenzen ausgestattet werden soll. In einer anschliessenden Phase von vier Jahren könnte die Region damit Erfahrungen sammeln und dabei auch die Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura ausbauen. Nach diesen insgesamt sechs Jahren soll dann Bilanz gezogen werden und insbesondere über eine dauerhafte Lösung (d.h. vor allem auch über die Kantonszugehörigkeit) entschieden werden. Andere Lösungen als dieses Phasenmodell, wie etwa die Gründung eines alle sechs Bezirke umfassenden neuen Kantons Jura oder den Einbezug des Kantons Neuenburg in eine territoriale Neustrukturierung der Region, wurden von der Assemblée verworfen. Das eine Konzept (neuer Kanton Jura) sei zur Zeit im Berner Jura nicht mehrheitsfähig und das andere (Einbezug von Neuenburg) sei nicht realisierbar, da weder im Kanton Jura noch in Neuenburg dafür ernsthaftes Interesse bestehe.

Idee eines Sonderstatus für den Berner Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ
Dossier: Autonomie im Berner Jura (vor dem Conseil du Jura Bernois)

Die bernische und die jurassische Regierung kamen überein, selbst aktiv zu werden und der Interjurassischen Versammlung (AIJ) Vorschläge zur Stellungnahme zu unterbreiten. Im August legten sie eine Liste mit 26 Projekten vor, welche die beiden Kantone oder ihre Regionen gemeinsam durchführen könnten. Es handelt sich dabei insbesondere um die Zusammenlegung von politischen Institutionen und Ämtern (z.B. Gleichstellungsbüro, Jugenddelegierter), sowie um die gemeinsame Führung von Schulen, Spitälern und kulturellen Einrichtungen.

Gemeinsame Projekte der beiden Kantone Bern und Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Im Berner Jura waren einige Bestrebungen festzustellen, den in der Kantonsverfassung garantierten Sonderstatus dieser Region zu konkretisieren. Die bernische Regierung erteilte dem Regionalrat den Auftrag, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Dabei gab sie dem Wunsch Ausdruck, dass auch die Gemeindepräsidenten in die Diskussion einbezogen werden sollen, von denen eher visionäre Ideen zu erwarten seien als von dem aus den Grossräten und den vier Regierungsstatthaltern zusammengesetzten Regionalrat. Die aus Personen verschiedener politischer Lager zusammengesetzte Gruppe „Avenir de notre région“ trat mit der Forderung an die Öffentlichkeit, ein in bestimmten Bereichen über Entscheidungskompetenzen verfügendes vom Volk gewähltes Parlament für den Berner Jura zu schaffen. Auch die regionale SVP formulierte im Sommer einen ähnlichen Vorschlag. Sie regte die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Bildung einer neuen, von Vertretern aus Politik und Wirtschaft gebildeten Institution mit Entscheidungskompetenzen an.

Idee eines Sonderstatus für den Berner Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ
Dossier: Autonomie im Berner Jura (vor dem Conseil du Jura Bernois)

Die Sezessionsbestrebungen der Behörden der Stadt Moutier (BE) erhielten einen herben Dämpfer. In dem von ihnen am 29. November organisierten Urnengang sprachen sich nach einer lebendigen, aber nicht gehässigen Kampagne bei einer Stimmbeteiligung von 81,3% 1'891 Stimmberechtigte für und 1'932 gegen einen Anschluss an den Kanton Jura aus. In der Interpretation war man sich einig, dass in Moutier nicht ein Stimmungsumschwung zugunsten eines Verbleibs bei Bern stattgefunden hatte, sondern dass sich ein Teil der Autonomisten gegen einen Alleingang des Bezirkshauptortes ausgesprochen hatte. Einige Autonomisten hatten sogar aktiv gegen den Kantonswechsel Propaganda gemacht und dabei namentlich wirtschaftliche Gründe (Steuererhöhungen, Arbeitsplatzverlust durch Schliessung des Regionalspitals) ins Feld geführt.

Volksabstimmung in Moutier über einen Übertritt zum Kanton Jura 1998
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Die Interjurassische Versammlung (Assemblé interjurassienne) war im Sommer während einigen Monaten durch einen Boykott der Autonomisten gestört. Anlass war die Absicht der bernischen Regierung, ihr bisheriges Prinzip, die bernjurassische Delegation aus den Kantonsparlamentariern der Region zu bilden, aufzulockern und – unter Wahrung des bei den kantonalen Wahlen vom Frühjahr bestätigten Kräfteverhältnisses von drei zu eins zwischen Berntreuen und Autonomisten – rund die Hälfte der Sitze mit Nichtparlamentariern zu besetzen. Während die Berntreuen diesen Entscheid akzeptierten, lehnten die Autonomisten die Ernennung des Gemeindepräsidenten von Moutier, Maxime Zuber, anstelle eines autonomistischen Grossrats ab. Nach Zubers Verzicht beliess die Berner Regierung die autonomistische Delegation unverändert.

Boykott in der Assemblée interjurassienne
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Der im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung vom Bundesrat beantragte Verzicht auf obligatorische Volksabstimmungen über Gebietsveränderungen zwischen Kantonen passierte im Ständerat diskussionslos. Im Nationalrat kam es hingegen zu einer kleinen jurapolitischen Kontroverse. Rennwald (sp, JU) hatte verlangt, dass das Erfordernis der Zustimmung durch die beteiligten Kantone und die betroffene Region gestrichen wird, und die Bundesversammlung die Prozedur für Gebietsveränderungen im Einzelfall festlegt. Sein Ansinnen wurde mit 80:55 Stimmen abgelehnt. Keinen Erfolg hatte aber auch der Bernjurassier Schmied (svp), der mit der Forderung nach einem zustimmenden absoluten Mehr der Stimmberechtigten in der betroffenen Region die Hürden für einen Kantonswechsel erhöhen wollte. Mit dieser Verfassungsänderung konnte auch die 1996 gutgeheissene Standesinitiative des Kantons Jura (Kt.Iv. 95.306) abgeschrieben werden.

Föderalismus in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten
Dossier: Politische Aufwertung der Stadtgebiete
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Von Nationalrat Rennwald (sp, JU) in einer Einfachen Anfrage (97.1065) um seine Meinung zu einer allfälligen Sezession der Stadt Moutier gefragt, antwortete der Bundesrat, dass dies eine interne Angelegenheit des Kantons Bern sei. Er habe aber den Regierungen der Kantone Bern und Jura mitgeteilt, dass er bereit sei, sie zu einem Gespräch in dieser Sache zu empfangen. In Bezug auf Rennwalds Gesuch, der Bundesrat solle die Sache selbst in die Hand nehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen Kantonswechsel von Gemeinden schaffen, verwies er auf die laufenden Parlamentsdebatten. Da beide Ratskammern im Vorjahr einer 1995 vom Kanton Jura eingereichten Standesinitiative, welche eine eidgenössische Regelung verlangt hatte, Folge gegeben hatten, sei es nun an ihnen, einen entsprechenden Artikel in die neue Bundesverfassung aufzunehmen. Er selbst habe im Rahmen der Nachführung der Verfassung darauf verzichtet, um diese nicht mit materiellen Neuerungen zu belasten. Die Kommissionen beider Räte zur Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) kamen dieser Aufforderung nach. Sie beschlossen, dass bei Gebietsveränderungen zwischen Kantonen in Zukunft nur noch die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und der beteiligten Kantone sowie die Genehmigung durch die Bundesversammlung in Form eines Bundesbeschlusses erforderlich ist. Eine obligatorische eidgenössische Volksabstimmung, wie dies noch im Fall von Vellerat vorgeschrieben war, müsste hingegen nicht mehr durchgeführt werden.

(Ip. 97.1065) Voraussetzungen für einen Kantonswechsel von Gemeinden schaffen
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten

Die 1994 geschaffene und seit Jahresbeginn vom Waadtländer Nationalrat Leuba (lp) präsidierte Interjurassische Versammlung beschloss, sich mit der Frage eines neuen, aus allen sechs Bezirken bestehenden Kantons auseinanderzusetzen. Auch wenn diese Kommission noch keine konkreten Lösungsvorschläge vorzulegen vermochte, könnte sich ihre Arbeit auf das politische Klima positiv auswirken. In diesem Sinne wurde von den Medien auf jeden Fall eine gemeinsame Veranstaltung von Exponenten der beiden Lager gewertet, an der man übereinstimmte, dass die von der bernischen Verfassung gegebenen Möglichkeiten zur Schaffung von regionalen Instanzen mit eigenen Kompetenzen und Finanzmitteln (z.B. im Kulturbereich) besser genutzt werden sollten.

Erste Auseinandersetzung mit einem neuen Kanton von der Assemblée interjurassienne
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Die Sezessionsbestrebungen der Behörden der Stadt Moutier konkretisierten sich. Stadtpräsident Maxime Zuber (psa) kündigte an, dass er noch vor Ende 1998 ein kommunales Plebiszit durchführen wolle. Er erhielt dabei auch Unterstützung durch den jurassischen Regierungsrat Roth (CVP) sowie die CVP und die SP des Kantons Jura. Alle Parteien des Kantons Jura und kurz danach auch das Parlament verabschiedeten Resolutionen, in welchen sie sich bereit erklärten, Moutier - nach einer im Rahmen der Gesetze verlaufenen Loslösung von Bern - in den Kanton aufzunehmen. Die Gemeindeexekutive von Moutier beschloss im Dezember, im Jahr 1998 eine Konsultativabstimmung durchzuführen. Der bernische Regierungsrat Annoni (fdp) stellte dazu fest, dass es der Gemeinde frei stehe, eine solche rechtlich nicht verpflichtende Konsultation abzuhalten. Eine rechtlich bindende Volksabstimmung über einen Kantonswechsel lehnten die Berner Behörden jedoch ab. Der Regierungsrat liess am 28. Mai die Behörden der Stadt Moutier wissen, dass er die von ihr geforderten rechtlichen Grundlagen nicht schaffen werde. Er verwies dabei die Stadtbehörden auf die Bedeutung der Pflege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Alternative zu einem Kantonswechsel. Zudem gab er zu verstehen, dass er eine Sezession der Stadt Moutier allein nicht akzeptieren würde, da diese auch Verwaltungszentrum für den rund 23'000 Einwohner zählenden und mehrheitlich einen Übertritt zum Kanton Jura ablehnenden Bezirk ist.

Volksabstimmung in Moutier über einen Übertritt zum Kanton Jura 1998
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

In Verlauf des Jahres nahm die Unzufriedenheit der autonomistischen Bewegungen (Mouvement autonomiste jurassien und Bélier) über die ihrer Meinung nach nicht zum erhofften Ziel, d.h. der raschen Wiedervereinigung, führenden Beratungen der Interjurassischen Versammlung (AIJ) zu. Sie propagierten, dass die Gemeinde Moutier (BE) möglichst rasch dem Beispiel von Vellerat folgen solle. Der Gemeinderat (Exekutive) von Moutier übernahm diese Forderung. Ende August beschloss er, bei den bernischen Behörden die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Wechsel ihrer Gemeinde zum Kanton Jura zu verlangen. Die Berner Regierung gab bekannt, dass sie ein solches Ansinnen, das bis Jahresende noch nicht offiziell eingereicht wurde, ablehnen würde. Der Bundesrat musste in der Fragestunde des Nationalrats ebenfalls dazu Stellung nehmen (96.5117). Er hielt fest, dass er keinen Anlass zum Eingreifen sehe, und dass er hoffe, dass dieses Begehren die Arbeit der Interjurassischen Versammlung und die sich normalisierenden Beziehungen zwischen den beiden Kantonen nicht beeinträchtigen werde.

Forderung nach Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für einen Kantonswechsel (1996)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Die Bundesversammlung behandelte die im Vorjahr vom Kanton Jura eingereichte Standesinitiative für ein neues Verfahren bei der Veränderung von Kantonsgebieten. Die Initiative will zwar weiterhin Volk und Stände über Kantonsneugründungen oder -zusammenlegungen entscheiden lassen. Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen, wie im Fall Vellerat, soll die Bundesversammlung hingegen mit einem nicht einmal dem fakultativen Referendum unterstellten Beschluss genehmigen können. Das Vorgehen bei solchen Gebietsveränderungen, also z.B. die Frage, wer an den lokalen bzw. regionalen Volksabstimmungen teilnehmen darf, soll zudem nicht mehr vom direkt betroffenen Kanton geregelt werden, sondern vom nationalen Parlament. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Ratskammern beantragten, der Initiative Folge zu geben. Die Tatsache, dass die eidgenössische Volksabstimmung über Vellerat doch von vielen als überflüssig empfunden worden sei, habe einen Reformbedarf aufgezeigt. Die Zustimmung zur Initiative bedeute aber nicht eine vollständige Übereinstimmung mit deren Inhalt, sondern vor allem ein Zeichen für den Bundesrat, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die 1995 angekündigten Vorschläge zu präsentieren. Beide Räte folgten diesem Antrag ihrer Kommissionen. In dem gegen Jahresende vorgestellten Revisionsentwurf fehlte dann jedoch ein entsprechender Vorschlag, da der Bundesrat die materiellen Revisionen auf die Bereiche Volksrechte und Justiz beschränkte.

(St.Iv. 95.306 JU): Kantonsbildungen und Veränderungen von Kantonsgebieten
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten