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Die Gruppe „Avenir“ legte, nach einer dreijährigen Diskussionsphase, ihre Vorschläge für eine Lösung des Jurakonflikts vor. Die vom SVP-Grossrat Alain-Claude Voiblet präsidierte Gruppe hatte sich zum Ziel gesetzt, Personen aus dem berntreuen und dem ehemals separatistischen Lager zusammenzuführen, welche an einer konstruktiven Weiterentwicklung der Situation im Berner Jura interessiert sind. Ihr Projekt sieht vor, dass die drei frankophonen Bezirke des Kantons Bern zu einer teilautonomen Region zusammengelegt werden. Diese Region soll über eine Exekutive und ein Parlament verfügen, welche beide vom Volk gewählt werden. Die Region würde zwar vollständig in den Kanton Bern integriert bleiben, aber in bestimmten Bereichen wie etwa Bildung, Sport, Strassenunterhalt oder Wirtschaftsförderung Entscheidkompetenz und auch eigene finanzielle Mittel erhalten.
Der Regionalrat des Berner Juras, der 1998 von der Berner Regierung den Auftrag zur Ausarbeitung eines Projekts zur Konkretisierung der in der neuen Verfassung garantierten Autonomierechte erhalten hatte, präsentierte seinerseits ein sehr ähnliches Konzept. Der Hauptunterschied liegt im Wahlmodus für das Regionalparlament. Es sieht vor, dass dieses Gremium aus den zwölf Grossräten der drei Bezirke (dies entspricht dem bestehenden Regionalrat ohne die drei Amtsstatthalter und ohne die Vertretung der Welschbieler) und aus achtzehn ebenfalls vom Volk gewählten Vertretern gebildet wird. Die Wahl dieser Regionalräte soll dabei am gleichen Tag stattfinden wie die Grossratswahlen. Als Exekutive würde zudem vom Volk eine fünf Personen umfassende Kommission gewählt. Die Kompetenzen dieser neuen Institution wären hingegen ähnlich wie im Vorschlag der Gruppe Avenir. (Die Gruppe Avenir kritisierte die vom Regionalrat vorgeschlagene Wahlprozedur als undemokratisch, da durch die separate Volkswahl von einerseits 12 Grossräten und andererseits 18 zusätzlichen Ratsmitgliedern das natürliche Quorum erhöht und damit die Wahlchancen der kleinen Parteien reduziert würden.)
Gegen Jahresende legte schliesslich auch noch die Assemblée Interjurassienne (AIJ) ihr Konzept vor. Sie postulierte, dass in einer ersten Phase von zwei Jahren der Berner Jura mit einem Autonomiestatut mit eigenen Organen und Entscheidkompetenzen ausgestattet werden soll. In einer anschliessenden Phase von vier Jahren könnte die Region damit Erfahrungen sammeln und dabei auch die Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura ausbauen. Nach diesen insgesamt sechs Jahren soll dann Bilanz gezogen werden und insbesondere über eine dauerhafte Lösung (d.h. vor allem auch über die Kantonszugehörigkeit) entschieden werden. Andere Lösungen als dieses Phasenmodell, wie etwa die Gründung eines alle sechs Bezirke umfassenden neuen Kantons Jura oder den Einbezug des Kantons Neuenburg in eine territoriale Neustrukturierung der Region, wurden von der Assemblée verworfen. Das eine Konzept (neuer Kanton Jura) sei zur Zeit im Berner Jura nicht mehrheitsfähig und das andere (Einbezug von Neuenburg) sei nicht realisierbar, da weder im Kanton Jura noch in Neuenburg dafür ernsthaftes Interesse bestehe.

Idee eines Sonderstatus für den Berner Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ
Dossier: Autonomie im Berner Jura (vor dem Conseil du Jura Bernois)

Die bernische und die jurassische Regierung kamen überein, selbst aktiv zu werden und der Interjurassischen Versammlung (AIJ) Vorschläge zur Stellungnahme zu unterbreiten. Im August legten sie eine Liste mit 26 Projekten vor, welche die beiden Kantone oder ihre Regionen gemeinsam durchführen könnten. Es handelt sich dabei insbesondere um die Zusammenlegung von politischen Institutionen und Ämtern (z.B. Gleichstellungsbüro, Jugenddelegierter), sowie um die gemeinsame Führung von Schulen, Spitälern und kulturellen Einrichtungen.

Gemeinsame Projekte der beiden Kantone Bern und Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Im Berner Jura waren einige Bestrebungen festzustellen, den in der Kantonsverfassung garantierten Sonderstatus dieser Region zu konkretisieren. Die bernische Regierung erteilte dem Regionalrat den Auftrag, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Dabei gab sie dem Wunsch Ausdruck, dass auch die Gemeindepräsidenten in die Diskussion einbezogen werden sollen, von denen eher visionäre Ideen zu erwarten seien als von dem aus den Grossräten und den vier Regierungsstatthaltern zusammengesetzten Regionalrat. Die aus Personen verschiedener politischer Lager zusammengesetzte Gruppe „Avenir de notre région“ trat mit der Forderung an die Öffentlichkeit, ein in bestimmten Bereichen über Entscheidungskompetenzen verfügendes vom Volk gewähltes Parlament für den Berner Jura zu schaffen. Auch die regionale SVP formulierte im Sommer einen ähnlichen Vorschlag. Sie regte die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Bildung einer neuen, von Vertretern aus Politik und Wirtschaft gebildeten Institution mit Entscheidungskompetenzen an.

Idee eines Sonderstatus für den Berner Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ
Dossier: Autonomie im Berner Jura (vor dem Conseil du Jura Bernois)

Die Sezessionsbestrebungen der Behörden der Stadt Moutier (BE) erhielten einen herben Dämpfer. In dem von ihnen am 29. November organisierten Urnengang sprachen sich nach einer lebendigen, aber nicht gehässigen Kampagne bei einer Stimmbeteiligung von 81,3% 1'891 Stimmberechtigte für und 1'932 gegen einen Anschluss an den Kanton Jura aus. In der Interpretation war man sich einig, dass in Moutier nicht ein Stimmungsumschwung zugunsten eines Verbleibs bei Bern stattgefunden hatte, sondern dass sich ein Teil der Autonomisten gegen einen Alleingang des Bezirkshauptortes ausgesprochen hatte. Einige Autonomisten hatten sogar aktiv gegen den Kantonswechsel Propaganda gemacht und dabei namentlich wirtschaftliche Gründe (Steuererhöhungen, Arbeitsplatzverlust durch Schliessung des Regionalspitals) ins Feld geführt.

Volksabstimmung in Moutier über einen Übertritt zum Kanton Jura 1998
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Die Interjurassische Versammlung (Assemblé interjurassienne) war im Sommer während einigen Monaten durch einen Boykott der Autonomisten gestört. Anlass war die Absicht der bernischen Regierung, ihr bisheriges Prinzip, die bernjurassische Delegation aus den Kantonsparlamentariern der Region zu bilden, aufzulockern und – unter Wahrung des bei den kantonalen Wahlen vom Frühjahr bestätigten Kräfteverhältnisses von drei zu eins zwischen Berntreuen und Autonomisten – rund die Hälfte der Sitze mit Nichtparlamentariern zu besetzen. Während die Berntreuen diesen Entscheid akzeptierten, lehnten die Autonomisten die Ernennung des Gemeindepräsidenten von Moutier, Maxime Zuber, anstelle eines autonomistischen Grossrats ab. Nach Zubers Verzicht beliess die Berner Regierung die autonomistische Delegation unverändert.

Boykott in der Assemblée interjurassienne
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Der im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung vom Bundesrat beantragte Verzicht auf obligatorische Volksabstimmungen über Gebietsveränderungen zwischen Kantonen passierte im Ständerat diskussionslos. Im Nationalrat kam es hingegen zu einer kleinen jurapolitischen Kontroverse. Rennwald (sp, JU) hatte verlangt, dass das Erfordernis der Zustimmung durch die beteiligten Kantone und die betroffene Region gestrichen wird, und die Bundesversammlung die Prozedur für Gebietsveränderungen im Einzelfall festlegt. Sein Ansinnen wurde mit 80:55 Stimmen abgelehnt. Keinen Erfolg hatte aber auch der Bernjurassier Schmied (svp), der mit der Forderung nach einem zustimmenden absoluten Mehr der Stimmberechtigten in der betroffenen Region die Hürden für einen Kantonswechsel erhöhen wollte. Mit dieser Verfassungsänderung konnte auch die 1996 gutgeheissene Standesinitiative des Kantons Jura (Kt.Iv. 95.306) abgeschrieben werden.

Föderalismus in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten
Dossier: Politische Aufwertung der Stadtgebiete
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Von Nationalrat Rennwald (sp, JU) in einer Einfachen Anfrage (97.1065) um seine Meinung zu einer allfälligen Sezession der Stadt Moutier gefragt, antwortete der Bundesrat, dass dies eine interne Angelegenheit des Kantons Bern sei. Er habe aber den Regierungen der Kantone Bern und Jura mitgeteilt, dass er bereit sei, sie zu einem Gespräch in dieser Sache zu empfangen. In Bezug auf Rennwalds Gesuch, der Bundesrat solle die Sache selbst in die Hand nehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen Kantonswechsel von Gemeinden schaffen, verwies er auf die laufenden Parlamentsdebatten. Da beide Ratskammern im Vorjahr einer 1995 vom Kanton Jura eingereichten Standesinitiative, welche eine eidgenössische Regelung verlangt hatte, Folge gegeben hatten, sei es nun an ihnen, einen entsprechenden Artikel in die neue Bundesverfassung aufzunehmen. Er selbst habe im Rahmen der Nachführung der Verfassung darauf verzichtet, um diese nicht mit materiellen Neuerungen zu belasten. Die Kommissionen beider Räte zur Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) kamen dieser Aufforderung nach. Sie beschlossen, dass bei Gebietsveränderungen zwischen Kantonen in Zukunft nur noch die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und der beteiligten Kantone sowie die Genehmigung durch die Bundesversammlung in Form eines Bundesbeschlusses erforderlich ist. Eine obligatorische eidgenössische Volksabstimmung, wie dies noch im Fall von Vellerat vorgeschrieben war, müsste hingegen nicht mehr durchgeführt werden.

(Ip. 97.1065) Voraussetzungen für einen Kantonswechsel von Gemeinden schaffen
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten

Die 1994 geschaffene und seit Jahresbeginn vom Waadtländer Nationalrat Leuba (lp) präsidierte Interjurassische Versammlung beschloss, sich mit der Frage eines neuen, aus allen sechs Bezirken bestehenden Kantons auseinanderzusetzen. Auch wenn diese Kommission noch keine konkreten Lösungsvorschläge vorzulegen vermochte, könnte sich ihre Arbeit auf das politische Klima positiv auswirken. In diesem Sinne wurde von den Medien auf jeden Fall eine gemeinsame Veranstaltung von Exponenten der beiden Lager gewertet, an der man übereinstimmte, dass die von der bernischen Verfassung gegebenen Möglichkeiten zur Schaffung von regionalen Instanzen mit eigenen Kompetenzen und Finanzmitteln (z.B. im Kulturbereich) besser genutzt werden sollten.

Erste Auseinandersetzung mit einem neuen Kanton von der Assemblée interjurassienne
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Die Sezessionsbestrebungen der Behörden der Stadt Moutier konkretisierten sich. Stadtpräsident Maxime Zuber (psa) kündigte an, dass er noch vor Ende 1998 ein kommunales Plebiszit durchführen wolle. Er erhielt dabei auch Unterstützung durch den jurassischen Regierungsrat Roth (CVP) sowie die CVP und die SP des Kantons Jura. Alle Parteien des Kantons Jura und kurz danach auch das Parlament verabschiedeten Resolutionen, in welchen sie sich bereit erklärten, Moutier - nach einer im Rahmen der Gesetze verlaufenen Loslösung von Bern - in den Kanton aufzunehmen. Die Gemeindeexekutive von Moutier beschloss im Dezember, im Jahr 1998 eine Konsultativabstimmung durchzuführen. Der bernische Regierungsrat Annoni (fdp) stellte dazu fest, dass es der Gemeinde frei stehe, eine solche rechtlich nicht verpflichtende Konsultation abzuhalten. Eine rechtlich bindende Volksabstimmung über einen Kantonswechsel lehnten die Berner Behörden jedoch ab. Der Regierungsrat liess am 28. Mai die Behörden der Stadt Moutier wissen, dass er die von ihr geforderten rechtlichen Grundlagen nicht schaffen werde. Er verwies dabei die Stadtbehörden auf die Bedeutung der Pflege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Alternative zu einem Kantonswechsel. Zudem gab er zu verstehen, dass er eine Sezession der Stadt Moutier allein nicht akzeptieren würde, da diese auch Verwaltungszentrum für den rund 23'000 Einwohner zählenden und mehrheitlich einen Übertritt zum Kanton Jura ablehnenden Bezirk ist.

Volksabstimmung in Moutier über einen Übertritt zum Kanton Jura 1998
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

In Verlauf des Jahres nahm die Unzufriedenheit der autonomistischen Bewegungen (Mouvement autonomiste jurassien und Bélier) über die ihrer Meinung nach nicht zum erhofften Ziel, d.h. der raschen Wiedervereinigung, führenden Beratungen der Interjurassischen Versammlung (AIJ) zu. Sie propagierten, dass die Gemeinde Moutier (BE) möglichst rasch dem Beispiel von Vellerat folgen solle. Der Gemeinderat (Exekutive) von Moutier übernahm diese Forderung. Ende August beschloss er, bei den bernischen Behörden die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Wechsel ihrer Gemeinde zum Kanton Jura zu verlangen. Die Berner Regierung gab bekannt, dass sie ein solches Ansinnen, das bis Jahresende noch nicht offiziell eingereicht wurde, ablehnen würde. Der Bundesrat musste in der Fragestunde des Nationalrats ebenfalls dazu Stellung nehmen (96.5117). Er hielt fest, dass er keinen Anlass zum Eingreifen sehe, und dass er hoffe, dass dieses Begehren die Arbeit der Interjurassischen Versammlung und die sich normalisierenden Beziehungen zwischen den beiden Kantonen nicht beeinträchtigen werde.

Forderung nach Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für einen Kantonswechsel (1996)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Die Bundesversammlung behandelte die im Vorjahr vom Kanton Jura eingereichte Standesinitiative für ein neues Verfahren bei der Veränderung von Kantonsgebieten. Die Initiative will zwar weiterhin Volk und Stände über Kantonsneugründungen oder -zusammenlegungen entscheiden lassen. Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen, wie im Fall Vellerat, soll die Bundesversammlung hingegen mit einem nicht einmal dem fakultativen Referendum unterstellten Beschluss genehmigen können. Das Vorgehen bei solchen Gebietsveränderungen, also z.B. die Frage, wer an den lokalen bzw. regionalen Volksabstimmungen teilnehmen darf, soll zudem nicht mehr vom direkt betroffenen Kanton geregelt werden, sondern vom nationalen Parlament. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Ratskammern beantragten, der Initiative Folge zu geben. Die Tatsache, dass die eidgenössische Volksabstimmung über Vellerat doch von vielen als überflüssig empfunden worden sei, habe einen Reformbedarf aufgezeigt. Die Zustimmung zur Initiative bedeute aber nicht eine vollständige Übereinstimmung mit deren Inhalt, sondern vor allem ein Zeichen für den Bundesrat, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die 1995 angekündigten Vorschläge zu präsentieren. Beide Räte folgten diesem Antrag ihrer Kommissionen. In dem gegen Jahresende vorgestellten Revisionsentwurf fehlte dann jedoch ein entsprechender Vorschlag, da der Bundesrat die materiellen Revisionen auf die Bereiche Volksrechte und Justiz beschränkte.

(St.Iv. 95.306 JU): Kantonsbildungen und Veränderungen von Kantonsgebieten
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten

Die Kampagne für die Volksabstimmung über den Übertritt der bernischen Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura schlug keine hohen Wellen. Zwar erschienen in allen Medien ausführliche Reportagen über das Schicksal dieser Kleingemeinde, aber Gegner ihres Übertritts zum Kanton Jura waren nicht auszumachen. Keine einzige politische Partei sprach sich für eine Ablehnung aus, lediglich die Schweizer Demokraten hatten die Stimme freigegeben (die Kantonalsektionen Aargau und Thurgau empfahlen ein Ja).

Kantonswechsel Vellerat
Abstimmung vom 10. März 1996

Beteiligung: 31,0%
Ja: 1 250 728 (91,6%)
Nein: 114 105 (8,4%)

Parolen:
- Ja: FDP, SP, CVP, SVP, GP, FP, LP, EVP, LdU, EDU, PdA; SGB.
- Nein: -.
- Stimmfreigabe: SD (2*).
* Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Am 10. März stimmten Volk und Stände mit sehr deutlicher Mehrheit dem Bundesbeschluss über den Kantonswechsel Vellerats zu. Die Zustimmungsrate fiel in allen Kantonen sehr hoch aus. Sie schwankte zwischen 88,5% im Kanton Bern und 95,3% im Kanton Genf. Im Kanton Jura betrug der Ja-Anteil 92,9%; im Kanton Bern fiel die Zustimmung im deutschsprachigen Kantonsteil mit 89,4% klarer aus als in den drei französischsprachigen Bezirken (72,8%). In diesen dürfte sich negativ ausgewirkt haben, dass die autonomistischen Organisationen die Abstimmung zum Präzedenzfall für den Kantonswechsel weiterer bernjurassischer Gemeinden deklarierten. In Vellerat selbst war das Verdikt einstimmig (42 zu 0); die Stimmberechtigten des deutschsprachigen Ederswiler (JU), welche ursprünglich gehofft hatten, im Gegenzug zum Kanton Bern zurückkehren zu dürfen, lehnten knapp ab. Am 1. Juli wurde der Kantonswechsel offiziell vollzogen.

Eidgenössische Volksabstimmung Kantonswechsel Vellerat (BRG 95.056)
Dossier: Vellerat und Ederswiler

Die Stimmberechtigten des Kantons Bern hiessen am 12. März den Wechsel der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura mit einem Ja-Stimmenanteil von 85% gut. Auch die drei bernjurassischen Bezirke stimmten zu, allerdings mit etwas weniger deutlichen Mehrheiten. Im Kanton Jura unterstützte das Parlament den Kantonswechsel ebenfalls, und auch das Volk gab mit 92% Ja-Stimmen sein Einverständnis. Die Gemeinde Vellerat selbst stimmte am 18.6. in einer separaten Abstimmung einstimmig zu.
Nachdem damit die beiden beteiligten Kantone grünes Licht gegeben hatten, beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Kantonswechsel der Gemeinde Vellerat zu sanktionieren. In seiner Botschaft führte er aus, dass das Verfahren für den Kantonswechsel einer Gemeinde in der Bundesverfassung nicht geregelt sei. Obwohl es sich bei Vellerat um eine Kleinstgemeinde mit weniger als 100 Einwohnern handle, wolle er dasselbe Verfahren anwenden wie bei der Gründung des Kantons Jura und dem Kantonswechsel des Bezirks Laufen. Gestützt auf die Meinung massgeblicher Staatsrechtslehrer hielt er fest, dass dieser Kantonswechsel nicht als blosse technische Grenzbereinigung betrachtet werden kann, sondern - weil die Verfassung das Territorium der Kantone garantiert (Art. 1 und 5 BV) - der Zustimmung von Volk und Ständen bedarf.
Der Nationalrat lehnte - bevor er auf den Vorschlag des Bundesrates eintrat - zuerst eine parlamentarische Initiative Zwahlen (cvp, BE) (95.408) ab, welche den Verzicht auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung verlangte. Dann hiess er den Kantonsübertritt Vellerats diskussionslos bei drei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung aus dem Lager der Schweizer Demokraten gut. Der Ständerat verabschiedete den Beschluss einstimmig.

Eidgenössische Volksabstimmung Kantonswechsel Vellerat (BRG 95.056)
Dossier: Vellerat und Ederswiler

Die im Vorjahr instaurierte Assemblée interjurassiennne tagte regelmässig und beschloss dabei mehrere Resolutionen zuhanden der Regierungen der Kantone Bern und Jura. Die Forderungen betrafen namentlich Fragen der Verkehrsverbindungen und der Kooperation im Tourismusbereich.

Erste Resolutionen der Assemblée interjurassienne bezüglich Verkehr und Tourismus
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

In seinem Ende Juni in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfassung (BRG 96.091) regte der Bundesrat an, Änderungen im Bestand der Kantone weiterhin von Volk und Ständen gutheissen zu lassen. Für Gebietsveränderungen wie im Fall Vellerat soll hingegen das Parlament zuständig sein, dessen Beschluss freilich dem fakultativen Referendum unterstehen würde. Voraussetzung für eine Genehmigung bliebe auf jeden Fall die Zustimmung der direkt betroffenen Bevölkerung und der beteiligten Kantone. Der Kanton Jura reichte eine ähnliche Standesinitiative (95.306) ein, möchte allerdings auf das fakultative Referendumsrecht verzichten.

Vernehmlassung und «Volksdiskussion» zur Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne fand der Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Bélier, Daniel Pape, sowie zwei weitere Ex-Mitglieder dieser Organisation statt, die 1993 wegen Besitz von Sprengstoff resp. Anschlägen verhaftet worden waren. Das Urteil von 2 (für Pape) resp. 15 und 18 Monate bedingt wurde von der Presse als milde bezeichnet und in einen Zusammenhang mit der Entspannung der politischen Situation im Berner Jura gebracht.

Verhaftung und Prozess Daniel Pape (Chef des Bélier)
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Der bernische Grosse Rat stimmte im Herbst ohne Gegenstimme dem von der Regierung im Frühjahr vorgeschlagenen Wechsel der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura zu; die kantonale Volksabstimmung wird im März 1995 erfolgen. Das Gesetz ist einzig für den Kantonswechsel von Vellerat konzipiert und bleibt nur bis zum Abschluss dieses Verfahrens in Kraft. Die jurassische Regierung legte im Dezember ebenfalls ein Gesetz über die Aufnahme von Vellerat vor. In seiner Antwort auf eine Interpellation Zwahlen (cvp, BE) (93.3515), der die Prozedur als zu langsam und umständlich kritisierte, unterstützte der Bundesrat das vom Kanton Bern gewählte Vorgehen. Er hielt dabei namentlich auch fest, dass seiner Ansicht nach eine eidgenössische Genehmigung durch Volk und Stände auf jeden Fall erforderlich sei.

Abstimmung im Grossen Rat Bern bezüglich der Gemeinde Vellerat
Dossier: Vellerat und Ederswiler

In der Jurafrage wurde im Berichtsjahr ein wichtiger Schritt zur Versachlichung der Auseinandersetzung eingeleitet. Unter dem Patronat des Bundesrats einigten sich die Regierungen der Kantone Bern und Jura, den Dialog zwischen Vertretern des Kantons Jura und des Berner Juras zu institutionalisieren. Dazu soll eine paritätisch zusammengesetzte und von einer vom Bundesrat bezeichneten neutralen Persönlichkeit präsidierte "Assemblée interjurassienne" geschaffen werden. Dieses Forum soll einerseits über die Zukunft der Region diskutieren und andererseits zuhanden der Kantonsregierungen Vorschläge für eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickeln. Die Entscheidungen dieses Rates müssen sich auf die mehrheitliche Zustimmung in beiden Delegationen stützen. Aus dem Bericht Widmer wurde also die Idee einer gemeinsamen Institution übernommen, nicht aber die Vorgabe, dass der Dialog zu einem Vorschlag für einen Anschluss der drei französischsprachigen Berner Bezirke an den Kanton Jura führen müsse. Beide Seiten hatten Konzessionen gemacht. Bern hatte der These zugestimmt, dass die sechs jurassischen Bezirke gemeinsame Interessen haben. Die jurassische Regierung anerkannte die Gültigkeit der bestehenden Kantonsgrenzen und kündigte an, dass sie das Ausführungsgesetz zur Volksinitiative "Unir", welche den Kampf für eine Wiedervereinigung zu einem prioritären Staatsziel deklariert, zurückziehen werde.
Die Reaktionen fielen in der Presse sehr positiv aus. Weniger eindeutig war das Echo im Jura selbst. Im Berner Jura kritisierte zwar die SVP des Bezirks Moutier die Nachgiebigkeit der Berner Regierung und bemängelte vor allem, dass die bernische Delegation ohne Vertreter der Stadt Biel gebildet werden soll. Die SP und die FDP begrüssten hingegen das Abkommen ebenso wie ihre jurassischen Schwesterparteien und die berntreue "Force démocratique" (FD). Bei der CVP war die jurassische Sektion eher positiv, die bernjurassische zum Teil engagiert negativ eingestellt.
Auf Seite der Autonomisten verurteilte das "Mouvement autonomiste jurassien" (MAJ), die Nachfolgeorganisation der beiden jurassischen Autonomie-Bewegungen "Rassemblement jurassien" und "Unité jurassiennne", die Vereinbarung mit scharfen Worten. Die jurassische Regierung wurde des Verrats bezichtigt, da sie den Berner Jura als nicht per se zum Kanton Jura gehörende Region anerkennen und damit das Ziel einer Wiedervereinigung preisgeben würde. Nach der Zustimmung des jurassischen Parlaments zum Abkommen passte sich das MAJ den neuen Gegebenheiten an - ohne allerdings seine Verratsvorwürfe an die Adresse der jurassischen Regierung zurückzunehmen - und deklarierte, dass es sich in der nächsten Zeit für eine möglichst grosse Autonomie der bernjurassischen Bezirke innerhalb des Kantons Bern einsetzen werde. Diese Autonomie werde dann zwangsläufig zu einer "Befreiung des Südjuras" und einer Wiedervereinigung des gesamten jurassischen Volkes führen. Eine ähnliche Begründung führte der "Bélier" bereits in einer ersten Stellungnahme an: Er begrüsste das Abkommen und gab sich überzeugt, dass sich die Südjurassier in einem Dialog ohne die Anwesenheit deutschbernischer und Bieler Vertreter rasch von den Vorteilen eines Kantonswechsels überzeugen lassen würden. In späteren Äusserungen meldete auch der Bélier Vorbehalte an, allerdings ohne sich gegen die Einsetzung eines Diskussionsforums auszusprechen.
Die bernische Regierung hatte bereits beim Abschluss der Vereinbarung bekanntgegeben, dass die bernjurassische Delegation aus den 12 Kantonsparlamentariern der drei Bezirke Courtelary, Moutier und La Neuveville (darunter drei Autonomisten) gebildet werde. Der Berner Grosse Rat stimmte der Vereinbarung bei lediglich zwei Gegenstimmen aus dem Lager der Autonomisten zu. Die jurassische Regierung beschloss, das Abkommen angesichts seiner grossen politischen Bedeutung ebenfalls vom Parlament ratifizieren zu lassen. Dieses stimmte mit 47:4 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu; auf eine Forderung des MAJ nach einer kantonalen Volksabstimmung trat es nicht ein, und das MAJ verzichtete auch auf die Lancierung eines Referendums.
Die eröffnende Sitzung der "Assemblée interjurassienne" fand am 11. November in Moutier (BE) statt; der Bundesrat hatte mit dem Einverständnis der Kantone Bern und Jura alt Bundesrat Felber zum Vorsitzenden ernannt.

Gründung der Assemblée interjurassienne
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Das Berner Kantonsparlament stimmte in zweiter Lesung der Schaffung von zwei neuen Körperschaften zur Vertretung der Interessen der drei französischsprachigen Bezirke und Biels zu. Es beschloss dabei, dass der Regionalrat aus den Grossräten und den vom Volk gewählten Bezirksstatthaltern gebildet werden soll.

Grösseres politisches Gewicht für den Berner Jura
Dossier: Autonomie im Berner Jura (vor dem Conseil du Jura Bernois)

Der Nationalrat überwies eine Motion Gross (sp, ZH), welche verlangt, dass Kantonswechsel von Gemeinden nur noch die Zustimmung der betroffenen Kantone, hingegen nicht mehr des Bundes bedürfen, als Postulat. Der Bundesrat hatte dazu ausgeführt, dass derartige Neuerungen im Rahmen einer Totalrevision der Bundesverfassung realisiert werden sollten.

(Mo. 93.3132) Revision des Verfahrens beim Kantonswechsel von Gemeinden
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten

Trotz verschiedentlichem Drängen autonomistischer Organisationen nahm der Bundesrat noch nicht Stellung zum Bericht. Im Dezember kündigte er an, dass er auch zu Beginn des Jahres 1994 seine Konsultationen mit den beiden betroffenen Kantonsregierungen fortsetzen wolle. Einig sei man sich in den bisherigen Treffen über die Notwendigkeit eines Dialog geworden, noch nicht aber über Form und Inhalt dieser Gespräche.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Wenigstens in einem Punkt ging die Berner Regierung mit den Ratschlägen der Kommission Widmer einig und leitete bereits erste Schritte zu deren Realisierung ein. Sie beschloss, unverzüglich und ohne Vorbedingungen die Grundlagen für den Kantonswechsel der Gemeinde Vellerat zu schaffen, die nach den Plebisziten als einzige gegen ihren Willen beim Kanton Bern bleiben musste. Dabei soll das bisher für Gebietsveränderungen übliche Verfahren mit Abstimmungen in der Gemeinde, dann in den beiden betroffenen Kantonen und schliesslich im Bund eingehalten werden. Ein entsprechendes Gesetz will die Regierung 1994 dem Grossen Rat vorlegen. Im Gegensatz zu früheren diesbezüglichen Vorschlägen verzichtete sie jetzt darauf, das Schicksal von Vellerat mit demjenigen von Ederswiler, der einzigen deutschsprachigen Gemeinde des Kantons Jura, zu verknüpfen. Im November gab die Regierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Die Forderung der Gemeinde Vellerat nach einem beschleunigten Verfahren, das auf einem nur vom eidgenössischen Parlament zu genehmigenden Konkordat zwischen den betroffenen Kantonen beruht und auf Volksabstimmungen verzichtet, lehnte sie als nicht bundesrechtskonform ab.

Grundlagen für den Kantonswechsel der Gemeinde Vellerat
Dossier: Vellerat und Ederswiler

Die jurassische Regierung beschloss, den zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilten Pascal Hêche nicht an den Kanton Bern auszuliefern und ihn seine Strafe unter Aufsicht der jurassischen Vollzugsbehörden absitzen zu lassen. Dieser Entscheid, der dem Bundesgerichtsurteil vom Vorjahr entsprach, trug ihr heftige Kritik des Bélier und des RJ (Rassemblement jurassien) ein, welche einen neuen Prozess forderten. Das jurassische Kantonsparlament beschloss kurz nach dem Strafantritt, auf ein Gnadengesuch Hêches einzutreten und ihm mit dem Argument, dass seine Tat politisch motiviert gewesen sei, die Hälfte der Strafe zu erlassen. Die Berner Regierung bestritt die Kompetenz des jurassischen Parlaments zu dieser Begnadigung; sie verzichtete aber auf eine Beschwerde beim Bundesgericht, da die Erfahrung mit der Initiative "Unir" gezeigt habe, dass sich dieses Parlament ohnehin nicht an Urteile dieser Instanz halten würde.

Pascal Hêche-Mitglied der Gruppe Bélier
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Die Reaktionen auf den Bericht Widmer fielen sehr unterschiedlich aus. Die Berner Regierung bekundete ihre Enttäuschung, die berntreuen Organisationen des Berner Juras waren empört. Ihre Hauptkritik richtete sich an die Vorgabe, dass der aufzunehmende Dialog, der an sich begrüssenswert sei, einzig auf das Ziel einer Vereinigung ausgerichtet sein soll. Die Force Démocratique (FD) als wichtigste antiseparatistische Organisation machte die Aufnahme eines Dialogs abhängig vom Verzicht des Kantons Jura auf seine "Annexionsgelüste", wie sie insbesondere im Ausführungsgesetz zur Unir-Initiative zum Ausdruck kämen. Unzufrieden mit dem Bericht waren auch die Behörden der Stadt Biel. Sie kritisierten, dass die Konsequenzen der von der Kommission postulierten Abtrennung des mit der Stadt eng verbundenen Berner Juras für die Zukunft ihrer zweisprachigen Stadt nicht analysiert worden seien. Innert weniger Wochen sammelten die Kritiker des Berichts im Berner Jura und in Biel 20'000 Unterschriften für eine Petition an den Bundesrat mit der Aufforderung, den Empfehlungen des Berichts keine Folge zu leisten.
Positiv nahmen die jurassische Regierung, die Behörden der Stadt Moutier und die autonomistischen Organisationen – diese sahen im Bericht den wichtigsten "moralischen Sieg" des Juras seit 1815 – die Ausführungen der Kommission auf und beurteilten sie als realistische Konfliktlösungsvorschläge. Das RJ betonte aber, dass dieser vorgeschlagene Dialog keinesfalls die Begründung einer Kooperation über die bestehenden Kantonsgrenzen zum Ziel haben dürfe, sondern einzig der Vereinigung gewidmet sein müsse. Von den nationalen Parteien kritisierte die FDP den Bericht, während er von der CVP gelobt wurde. Auf lokaler Ebene veröffentlichte die jurassische SP gemeinsam mit der SP und der autonomistischen PSA des Berner Juras eine Stellungnahme, welche die Aufnahme eines Dialogs begrüsst, dabei aber dem von der Kommission Widmer postulierten Ziel einer Vereinigung nicht erste Priorität einräumt.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Der Wechsel des bisher bernischen Bezirks Laufen zum Kanton Basel-Land wurde im Berichtsjahr definitiv beschlossen. Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft vom 27. Januar dem Parlament sowie Volk und Ständen, dieser territorialen Veränderung, welche zuvor von den Stimmberechtigten der beiden betroffenen Kantone angenommen worden war, ebenfalls zuzustimmen.
Der Ständerat hiess diesen Antrag ohne Gegenstimmen gut. In der Diskussion im Nationalrat gab vor allem die äusserst knappe Mehrheit zu reden, mit der sich 1989 die Laufentaler für Basel-Land entschieden hatten (51,7% zu 48,3%). Ein Nichteintretensantrag Scherrer (edu, BE), der die Forderung nach einer qualifizierten Mehrheit der Betroffenen für Gebietsveränderungen ins Feld führte, wurde abgelehnt. Nicht durchzusetzen vermochte sich auch ein Antrag Seiler (svp, BE), der die Anerkennung des Kantonswechsels davon abhängig machen wollte, dass in der eidgenössischen Abstimmung nicht nur Volk und Stände, sondern auch der betroffene Bezirk zustimmen. Im Gegensatz zu dem etwa beim Bau von Infrastrukturanlagen üblichen Diskurs wandten sich nun vor allem die Vertreter der SP und der Grünen gegen eine derartige "Betroffenheitsdemokratie", während sie für eine Mehrheit der SVP und der FDP in diesem seltenen Fall eines "Heimatwechsels" berechtigt erschien. Die Gegner einer solchen "dreifachen" Mehrheit von Volk, Ständen und betroffenem Bezirk argumentierten zusammen mit Bundesrat Koller im wesentlichen verfassungsrechtlich, indem sie darauf hinwiesen, dass weder in der bernischen noch in der eidgenössischen Verfassung ein derartiges Verfahren vorgesehen sei. Nationalrat Bonny (fdp, BE) reichte eine Motion ein, welche für Kantonswechsel in Zukunft eine Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden des betroffenen Gebiets fordert. In der Schlussabstimmung hiessen die Räte mit 30:2 resp. 112:27 den bundesrätlichen Antrag gut.
Die Kampagne zur Volksabstimmung vom 26. September warf keine hohen Wellen. Von den Parteien entschieden sich auf nationaler Ebene ausser den SD, der AP und der EDU alle für die Genehmigung des Kantonswechsels. Weniger eindeutig fielen jedoch die Parolen bei den Parteien der umliegenden Kantone aus. Die Delegierten der bernischen SVP empfahlen mit 147:90 Stimmen bei 76 Enthaltungen die Nein-Parole; mit 131:52 noch deutlicher war die Ablehnung bei der bernischen FDP. Im Kanton Solothurn entschied sich die CVP knapp für ein Ja, während die Freisinnigen die Stimme freigaben; die SVP lehnte ebenso ab wie diejenige des Kantons Aargau. Für Stimmfreigabe plädierten auch die Neuenburger Freisinnigen. Wichtigstes Argument der Befürworter war, dass der Entscheid des Laufentals jetzt sanktioniert werden müsse und diese Region geografisch, wirtschaftlich und kulturell ohnehin zu Basel-Land gehöre. In der Propaganda der Gegner wurde das Hauptgewicht auf die Knappheit der Laufentaler Volksabstimmung gelegt und die Befürchtung artikuliert, dass mit der Anerkennung eines derartigen "Zufallsentscheids" Grenzveränderungen Tür und Tor geöffnet würden.

Kantonswechsel Laufental
Abstimmung vom 26. September 1993

Beteiligung: 39,5,%
Ja: 1 188 941 (75,2%) / 20 6/2 Stände
Nein: 392 893 (24,8%) / 0 Stände

Parolen: Ja: FDP (2*), SP, CVP, SVP (5*), GP, LP, LdU, EVP, PdA.
Nein: AP, SD, EDU.
Stimmfreigabe: Lega.
*Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Das Ergebnis der Volksabstimmung fiel mit einer Dreiviertelmehrheit klar aus. Kein einziger Kanton lehnte den Kantonswechsel ab. Die knappste Zustimmung resultierte in den Kantonen Solothurn (55,6%), Bern (57,2%), Schaffhausen (64,7%) und Basel-Land (66,8%). Im betroffenen Bezirk Laufen selbst stimmten bei einer hohen Beteiligung (rund 90%) 4'906 Personen dafür, 4'390 dagegen (52,8% zu 47,2%); in 6 der 13 Gemeinden, darunter auch im Bezirkshauptort, überwogen die Gegner.
Auf 1. Januar 1994 wurde der Übertritt vollzogen. Die dazu erforderlichen administrativen Vereinbarungen waren vorher von den Regierungen der beiden Kantone ausgehandelt und vom Laufentaler Bezirksrat gutgeheissen worden. Damit wurde der mit dem bernischen Verfassungszusatz aus dem Jahre 1970 eröffnete Weg der Selbstbestimmung der 1815 zum Kanton Bern gestossenen Teile des ehemaligen Fürstbistums Basel abgeschlossen.

Eidgenössische Volksabstimmung 1993 (BRG 93.009)
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals