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Nach dem Ausschied von Markus Lehmann (cvp, BS) aus dem Nationalrat wurde dessen Postulat Ende 2015 von Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) übernommen. Im Nationalrat wurde das Anliegen in der Sommersession mit 140 zu 20 Stimmen bei 26 Enthaltungen abgelehnt. Schneider-Schneiter argumentierte vergeblich, dass es einfachere Verfahren brauche für Gemeinden, die über Kantonsgrenzen hinweg fusionieren möchten. Die Schweiz brauche Gebietsstrukturen, die es erlaubten, dass Gemeinden ihre Aufgaben autonom wahrnehmen können. Fusionen seien eine Möglichkeit, dass die föderalen Strukturen erhalten blieben und müssten deshalb wenn nicht gefördert, dann doch zumindest nicht künstlich verhindert werden. Bundesrätin Simonetta Sommaruga erörterte noch einmal die Antwort des Bundesrates: Fusionen könne man nicht erzwingen – die Überzeugungen für ein Zusammengehen zwischen zwei Gemeinden müssten von unten wachsen und könnten nicht von oben vorgegeben werden. Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen seien zudem bereits mit der neuen Bundesverfassung wesentlich vereinfacht worden. Die Magistratin konnte sich zum Schluss ihres Votums einen Seitenhieb bezüglich der wachsenden Zahl an Vorstössen nicht verkneifen – das Postulat Lehmann war ja das zweite dieser Art, nachdem das erste bereits abgeschrieben worden war. Sommaruga wies darauf hin, dass es gut wäre, wenn man sich bei Vorstössen, die ja in der Verwaltung immer auch Kosten auslösten, auch überlegen würde, ob ähnliche Anliegen vielleicht früher schon abgelehnt worden waren. Es wäre zudem gut, sich zu überlegen, ob immer alles wirklich so wichtig sei.

Fusionen über Kantonsgrenzen hinweg (Po. 14.3500)

Das Postulat Lehmann (cvp, BS), das einen Bericht über ökonomische Vor- und Nachteile bei Gebietsreformen sowie über gesetzliche Grundlagen gefordert hatte, wurde im Berichtsjahr abgeschrieben, weil es über zwei Jahre hängig war.

Gebietsreformen (Po. 12.4182)

Da ein Postulat Lehmann (cvp, BS), das einen Bericht über die Möglichkeit von Fusionen über Kantonsgrenzen hinweg verlangt hatte, mehr als zwei Jahre hängig war, wurde es abgeschrieben. Der Bundesrat hätte das Anliegen ohnehin abgelehnt, weil es einen Eingriff in die Kantonsautonomie dargestellt hätte. Markus Lehmann doppelte deshalb im Berichtsjahr mit einem neuerlichen Postulat mit praktisch identischem Inhalt nach. Er machte geltend, dass das Problem in den nächsten Jahren akuter werde, weil immer mehr kleine Gemeinden die Aufgaben nicht mehr tragen könnten. Da eine regionale Gemeindefusion über Kantonsgrenzen hinweg vielfach eine gute Lösung darstellen würde, dies aber heute aus juristischen Gründen praktisch nicht möglich sei, sei es angebracht, mit einem Bericht künftige Möglichkeiten zu evaluieren. Der Bundesrat lehnte das Postulat erneut ab mit dem Hinweis, dass man nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen könne; zudem berührten Fusionen nicht nur rechtliche, sondern auch politische, soziologische und emotionale Aspekte.

Fusionen über Kantonsgrenzen hinweg (Po. 14.3500)

Der Trend zu immer weniger Gemeinden hielt auch 2013 weiter an. Im Berichtjahr verringerte sich die Anzahl Gemeinden vor allem durch Gemeindefusionen von 2'408 auf 2'352. Die Zahl von 56 Gemeinden, die damit von der Landkarte verschwanden, war leicht höher als der seit dem Jahr 2000 (2'899 Gemeinden) verzeichnete Schnitt von minus 40 Gemeinden pro Jahr. In diesen dreizehn Jahren hat sich der Bestand der Gemeinden also um 19% verringert. Der Trend zu Gemeindefusionen hat sich in den letzten 20 Jahren deutlich verstärkt. 1860 wies die Schweiz noch 3'146 Gemeinden auf. Die Tendenz dürfte auch in Zukunft anhalten: Eine von der Gewerkschaft VPOD lancierte Volksinitiative im Kanton Tessin fordert etwa die Reduktion der Anzahl Gemeinden im Südkanton von 135 auf 11. Eine Reformkommission im Kanton Wallis, die die kantonale Verfassung revidieren soll, schlug die Halbierung der Gemeindezahl von 135 auf 40 bis 60 Gemeinden vor. Im Kanton Graubünden wurde eine von einer Allianz aus linken Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden lancierte Initiative zurückgezogen, die eine Reduktion der mehr als 150 Gemeinden auf 50 gefordert hätte. Grund für den Rückzug seien die zahlreichen im Kanton bereits angestossenen Reformen, die in die erwünschte Richtung gingen. Das im Nationalrat schon 2012 eingereichte Postulat Lehmann (cvp, BS), welches einen Bericht über mögliche Gemeindefusionen über Kantonsgrenzen hinweg fordert, ist noch hängig. Der Bundesrat, der das Postulat zur Ablehnung empfiehlt, machte geltend, dass eine entsprechende nationale Regelung einen Eingriff in die Kantonsautonomie darstellen würde und die wichtigsten Hindernisse für Gemeindezusammenschlüsse zudem nicht rechtlicher Natur seien, sondern emotionale und politische Elemente beträfen, wie etwa Heimatgefühl oder Steuerhoheit. In der öffentlichen Debatte wurden Gemeindefusionen als mögliche Lösung für die mit zunehmendem Desinteresse an lokaler Politik einhergehende, wachsende Schwierigkeit, Gemeindeämter zu besetzen, vorgeschlagen.

Po. 12.3203: Gemeindefusionen über Kantonsgrenzen hinweg
Dossier: Gemeindefusionen

Mit der seit 2000 in Kraft getretenen neuen Bundesverfassung war auch ein Städte- und Gemeindeartikel eingeführt worden. In Artikel 50 BV wurde nicht nur die Gemeindeautonomie verankert, sondern der Bund wird verpflichtet, bei seinem Handeln Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten und Rücksicht auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Berggebiete zu nehmen. Zwei identische, vom Bundesrat zur Annahme beantragte Postulate Germann (svp, SH) und Fluri (fdp, SO; Po. 13.3820) verlangen eine Evaluation zur Wirkung dieses Artikels. Die Vorstösse wurden in der Wintersession 2013 von der betreffenden Kammer überwiesen.

Po. 13.3835: Evaluation zur Wirkung des Städte- und Gemeindeartikels
Dossier: Umsetzung des Gemeinde-, Städte- und Berggebietsartikels (Art.50 Bundesverfassung)

Auch im Berichtjahr gab es eine Reihe von Gemeindefusionen. Im Jahr 2012 nahm die Anzahl der Gemeinden in der Schweiz durch Eingemeindungen und Fusionen von 2'495 auf 2'408 erneut ab (2011 gab es ein Minus von 56 Gemeinden). In ihrem Kantonsmonitoring bezeichnete Avenir Suisse Gemeindefusionen als ideale Lösung um kommunale Aufgaben und Strukturen wieder deckungsgleich zu machen ohne die Grundpfeiler Milizprinzip und Bürgerbeteiligung aufzugeben. Weil der Gewinn an kommunalem Handlungsspielraum aber mit einer grösseren Distanz zwischen Bürgerschaft und Behörden einhergehe, müsse Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die Studie zeigte auf, dass 19 der 26 Kantone Instrumente der Fusionsförderung kennen. In Bern wurde etwa in einer Volksabstimmung ein Fusionszwang für jene Gemeinden eingeführt, die ihre Aufgaben nicht mehr selbständig erfüllen können, aber nicht von sich aus Fusionsdiskussionen aufnehmen wollen. Allerdings gab es auch Kritik an Gemeindezusammenschlüssen. So scheiterte etwa Ende März eine Grossfusion im Kanton Jura an der Urne. Mindestens neun der 13 Gemeinden hätten zustimmen müssen, aber elf Gemeinden erteilten dem Vorhaben eine teilweise massive Abfuhr. Angst vor Identitätsverlust, mangelnde Kommunikation und zu hohes Tempo wurden als Gründe für die Ablehnung vermutet. Im Nationalrat wurde ein Postulat Lehmann (cvp, BS) eingereicht, das von der Regierung einen Bericht über mögliche Abläufe von Gemeindefusionen über Kantonsgrenzen hinweg verlangt. Der Vorstoss wurde 2012 noch nicht behandelt. Lehmann gilt als grosser Befürworteter eines vereinigten Kantons Basel.

Po. 12.3203: Gemeindefusionen über Kantonsgrenzen hinweg
Dossier: Gemeindefusionen

Ein im Juni 2011 von Erich von Siebenthal(svp, BE) eingereichtes Postulat ersuchte den Bundesrat, die Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Regionalpolitik (NRP), welche 2008 in Kraft getreten war und damit das bis dahin geltende Investitionshilfegesetz für das Berggebiet (IHG) abgelöst hatte, gründlich zu evaluieren und dem Parlament einen entsprechenden Bericht zukommen zu lassen. Dies sollte unter Beizug von verwaltungsexternen Experten und Vertretern der Berggebiete geschehen. Der Nationalrat überwies das Postulat im September des Berichtsjahres.

Po. 11.3697: Evaluation der Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Regionalpolitik
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

In seiner Antwort auf ein überwiesenes Postulat Joder (svp, BE) hielt der Bundesrat fest, dass die verlangte gesetzgeberische Umsetzung des Gemeinde-, Städte- und Berggebietsartikels der neuen Bundesverfassung (Art. 50, Abs. 2 und 3) eingeleitet sei.

Po. 02.3083: Umsetzung des Gemeinde-, Städte- und Berggebietsartikels der neuen Bundesverfassung
Dossier: Umsetzung des Gemeinde-, Städte- und Berggebietsartikels (Art.50 Bundesverfassung)

Im Rahmen der Debatte über die Neuausrichtung der Regionalpolitik versuchte Nationalrat Gysin (sp, BS) zu erreichen, dass mit dem Projekt "Regio plus" nicht nur ländliche Nichtbergregionen, sondern auch Kernstädte von bundesstaatlicher finanzieller Hilfe profitieren können. Er begründete dies mit den in den letzten Jahren stark angewachsenen Lasten der Städte namentlich im Sozial-, aber auch im Verkehrsbereich. Der Rat lehnte diese Ausweitung des Geltungsbereichs – welche sich seiner Ansicht nach im Rahmen der bewilligten Ausgabensumme von CHF 70 Millionen für zehn Jahre ohnehin nicht hätte umsetzen lassen – mit 88 zu 30 Stimmen ab. Er überwies jedoch ein Postulat seiner Wirtschafts- und Abgabenkommission, welches vom Bundesrat bis Ende 1998 einen Bericht über den Umfang der Zentrumslasten der Städte und gegebenenfalls Vorschläge für Ausgleichsmassnahmen verlangt. Bei den Beratungen der parlamentarischen Kommissionen über die Totalrevision der Bundesverfassung konnten die Städte- und Gemeindevertreter einen Teilerfolg verbuchen. Die Nationalratskommission beschloss, den Artikel, wonach die Kantone über die Organisation der Gemeinden autonom entscheiden, mit dem Zusatz zu ergänzen, dass Bund und Kantone auf die besondere Lage der Städte und Agglomerationen Rücksicht nehmen sollen. Die Ständeratskommission ging weniger weit. Gemäss ihrer Version würde die Verfassung nur den Bund zu solcher Rücksichtnahme verpflichten, und diese würde zudem nicht nur für Städte, sondern auch für Berggemeinden gelten.
(Zum Postulat Gross (sp, ZH) für die Ausarbeitung eines Berichtes über die Lage der Städte und über mögliche Massnahmen für eine Aufwertung ihrer politischen Stellung siehe hier).

(Po: 97.3000) Bericht über den Umfang der Zentrumslasten
Dossier: Bericht über die Lage der Städte
Dossier: Politische Aufwertung der Stadtgebiete

Mit einer Motion (95.3311) wollte Ständerat Loretan (fdp, AG) die politische Stellung der Gemeinden und Städte aufwerten Er verlangte, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die eigenständige Rolle der Gemeinden neben den Kantonen und dem Bund bei der Erfüllung politischer Aufgaben verfassungsrechtlich zu verankern. Den Grundsatz, dass die Beziehungen zwischen Bund und Gemeinden über die Kantone laufen, wollte er zwar beibehalten, ihn aber flexibler gestalten und Ausnahmen zulassen. Zudem sollte die bundesstaatliche Politik in Zukunft nicht nur die Auswirkungen auf die Kantone, sondern explizit auch auf die Gemeinden berücksichtigen. Als letzter Punkt forderte die Motion eine verfassungsmässige Garantie der Gemeindeautonomie in dem von den Kantonen vorgegebenen Rahmen. Bundesrat Koller stellte in seiner Antwort fest, dass der dreistufige Aufbau des Staates (Gemeinden, Kantone, Bund) in der politischen Realität de facto anerkannt sei. Aus föderalistischen Gründen solle aber die Funktion der Gemeinden weiterhin nicht in der Verfassung des Bundes, sondern in den Kantonsverfassungen definiert werden. Im weiteren seien, v.a. bei projektbezogenen Fragestellungen, bereits heute direkte Kontakte zwischen Bundesbehörden und Gemeinden gängige Praxis. Gegen eine bundesstaatliche Garantie der Gemeindeautonomie erhob Koller föderalistische Einwände. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen. Der Nationalrat überwies ebenfalls ein von Sandoz (lp, VD) mit staatsrechtlichen Argumenten bekämpftes Postulat Gross (sp, ZH) für die Ausarbeitung eines Berichtes über die Lage der Städte und über mögliche Massnahmen für eine Aufwertung ihrer politischen Stellung. (Zur Berücksichtigung der finanziellen Zentrumslasten der Städte siehe hier und zum Vorschlag der CVP die Funktion der Städte in der Verfassung zu verankern siehe hier.)

(Po: 94.3261) Kompetenzen und Lage von Grossstädten
Dossier: Bericht über die Lage der Städte
Dossier: Politische Aufwertung der Stadtgebiete