Die paritätisch aus Vertretern des Kantons Jura und des Berner Juras zusammengesetzte Kommission Assemblée interjurassienne (AIJ) bekräftigte ihre Bereitschaft, eine Studie über einen gemeinsamen Kanton der drei bernischen und der drei jurassischen Bezirke auszuarbeiten. Die bernische Regierung war zur Erteilung dieses Auftrags aber nur bereit, wenn dies die einzige Studie sein wird und nicht, wie von der im Kanton Jura vom Volk angenommenen Initiative für eine Vereinigung des bernischen Juras mit dem Kanton Jura verlangt, auch noch die jurassische Regierung einen entsprechenden Bericht ausarbeitet. Auch der Bundesrat hielt die AIJ für die geeignete Stelle für die Verfassung dieser Studie und lehnte eine Anregung von Nationalrat Berberat (sp, NE) ab, eine spezielle Expertengruppe dafür einzusetzen (AB NR, 2005, Beilagen II, S. 346 f.). Grundsätzlich teilte auch die jurassische Regierung, welche die erwähnte Volksinitiative vergeblich bekämpft hatte, diese Meinung. Sie beantragte dem Parlament einen Gesetzesentwurf, der die AIJ mit der Ausarbeitung der Studie beauftragt. Die Autoren der Volksinitiative, das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ), erklärten sich mit dieser Vorgehensweise zur Umsetzung ihres Begehrens einverstanden. Damit war auch für die bernische Regierung der Weg für eine Auftragserteilung an die AIJ frei. Unter Beteiligung des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Blocher, unterzeichneten die beiden Kantonsregierungen ein Mandat, das von der AIJ nicht nur die erwähnte Studie, sondern auch einen Bericht darüber fordert, wie sich das neue Statut des Berner Juras und die gemeinsamen interjurassischen Institutionen auf das Zusammenleben und die Entwicklung der beiden Regionen auswirken.

Studie der Assemblée interjurassienne über einen Grosskanton Jura
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ